In Italien ist das Vereinsleben von je her stark entwickelt gewesen,
wie die Neigung zu Geheimbünden beweist; auch das Klubleben umfaßt
größtenteils nicht nur die höheren Klassen, sondern auch die Arbeiter.
Vereinigungen der letzteren sind die über ganz Italien verbreiteten
und mitgliederreichen fasci, die man als eine Zwischenstufe zwischen
Bildungsvereinen und Gewerkvereinen Hirsch-Duncker'scher Richtung
bezeichnen kann; sie stehen nicht allein nicht auf dem Boden des
Klassenkampfes, sondern werden sogar häufig von Nichtarbeitern,
insbesondere auch von den Arbeitgebern geleitet.
[54] Mitteilungen über italienische Gewerkschaften finden sich in:
_C. F. $Ferrari$_, _Saggi di economia statistica_, übersetzt
von $Eheberg$ in Schmollers Jahrb. Bd. V, S. 247 ff., außerdem
in der _Statistica della società di mutuo soccorso_, Rom 1888,
p. XV und in $_Colnaghi_$, _Italy, the condition of labour
1891_. Im allgemeinen ist die Litteratur über italienische
Arbeiterverhältnisse äußerst dürftig, so daß $Biermer$ im
Handw. d. Staatsw., II. Erg.-Bd., S. 437 bemerkt: »Ueber die
Organisation der Arbeiter und Arbeiterinnen sind wir so gut
wie nicht unterrichtet.« Die beste deutsche Quelle bilden die
Aufsätze von $Sombart$ in den »Blättern für sozial. Praxis«
und »$Braun$'s Archiv für soz. Gesetzgebung, insbesondere Bd.
VI, S. 209, 215, 549, 557, Bd. VIII, S: 521 ff. Vgl. außerdem
$Virgili$, daselbst Bd. XI, S. 726. Einen Ueberblick über die
Entwickelung der »Italienischen sozialistischen Partei« giebt der
für den internationalen Arbeiterkongreß in London 1896 erstattete
Bericht vom 27. Juli 1896. Mailand. Druckerei des Vorstandes der
sozialistischen Partei.
Eine besondere, mit den übrigen Arbeitervereinigungen des Landes nicht
in organischer Verbindung stehende Organisation bilden die _fasci
dei lavoratori_ in Sizilien, insbesondere in den Provinzen Palermo,
Catania und Girgenti. Dieselben werden geleitet durch einen Ausschuß
von 9 Personen, an deren Spitze der in den Zeitungen öfters genannte
Buchhalter der Volkbank in Palermo, $Garibaldi Bosco$, steht. Die
Vereinigungen, aus Männern und Frauen bestehend, haben das allgemeine
Ziel der Erringung besserer Arbeitsbedingungen, sehen von politischen
Forderungen ab und sind deshalb als gewerkschaftliche zu betrachten,
obgleich die italienische Regierung sie als sozialistische bekämpft.
Einige haben Lebensversicherungseinrichtungen, andere betreiben
Kranken- und Unterstützungskassen, Vorschuß- und Konsumvereine.
Einen ähnlichen Karakter tragen die $Hilfs$- und
$Unterstützungsvereine$ (_società di mutuo soccorso_), die eine
Unterstützung in einzelnen Notfällen des Lebens bezwecken, insbesondere
bieten sie eine Versicherung gegen die aus Krankheit und Todesfall
erwachsenden Vermögensnachteile, doch unterstützen sie auch im Falle
von Arbeitslosigkeit und insbesondere auch bei Streiks und nähern
sich dadurch dem gewerkschaftlichen Gebiete. Lebenslängliche Renten
zu gewähren ist ihnen durch das Gesetz vom 15. April 1886 verboten.
Die Mehrzahl der Mitglieder sind Handwerker und Kleingewerbetreibende,
auch Kleinbauern; deshalb tragen die Vereine im ganzen einen
kleinbürgerlichen Karakter, doch haben sie sich überwiegend der in den
letzten Jahren gebildeten selbständigen Arbeiterpartei angeschlossen.
Ueber die Ausbreitung dieser Vereine fehlen neuere Nachrichten;
nach der amtlichen Statistik von 1885 gab es damals 4971 mit 804000
Mitgliedern und 32 Millionen Lire Vermögen.
Die eigentlichen $Gewerkvereine$, die im Gegensatze zu der
Unterstützung in einzelnen Notfällen die Hebung des Arbeiterstandes im
allgemeinen und insbesondere die Verbesserung der Arbeitsbedingungen
bezwecken, nennen sich in Italien _società di resistenza_ und
bezeichnen so ihren Kampfkarakter und ihre Hauptaufgabe des Eingreifens
bei Streiks. Obgleich durch den erst 1890 aufgehobenen Art. 386 des
_codice penale italiano_ jede Verständigung der Arbeiter untereinander
zu dem Zwecke, »ohne vernünftigen Grund« (_senza ragionevole causa_)
die Arbeit einzustellen, zu verhindern oder Lohnsteigerungen
herbeizuführen, mit Gefängnis bis zu 3 Monaten bestraft wurde, so
haben doch schon früh einzelne Arbeitervereinigungen auch auf diesem
Gebiete eine Thätigkeit entfaltet. Der allererste Verein dieser Art
ist der $Hutmacherverband$ (_federazione dei cappellai_), doch ist
die Verbindung der einzelnen Vereine untereinander sehr lose; der
Vorschlag, die lokalen Organisationen zu zentralisieren, wurde auf
dem Hutmacherkongreß in Intra 1885 von der Mehrheit abgelehnt. Die
Zahl der zum Verbande gehörigen Vereine betrug 1891 85 mit etwa 5000
Mitgliedern, was bei einer Gesamtzahl von 17292 Hutmachern (nach der
Statistik von 1881) ein Verhältnis von 29 % bedeutet.
Der wichtigste Gewerkverein ist derjenige der $Buchdrucker$, der seit
Anfang der 70er Jahre besteht. Die einzelnen Vereine haben freilich
keine gemeinschaftliche Streikkasse, entrichten aber doch an das
Zentralkomitee eine nach der Zahl der Mitglieder bemessene Steuer, aus
der ausständigen Genossen ein Zuschuß gewährt wird. Der Hauptzweck,
den der Verband verfolgt, ist Aufrechthaltung eines für Italien
gemeinsam aufgestellten Tarifs. Die Zahl der Mitglieder betrug 1878:
2238, 1881: 2958, 1885: 3752, was bei einer Gesamtzahl von 14317
Buchdruckergehilfen ein Verhältnis von 26 % bedeutet.
Eine Frucht des großen Ausstandes im Jahre 1891 ist der Gewerkverein
der $Metallarbeiter$ in Mailand (_federazione di resistenza agli operai
metallurgici di Milano_), der trotz polizeilichen Verbotes fortbesteht
und sich neuerdings stark ausbreitet.
Endlich hat sich auf dem am 27. April 1894 in Mailand abgehaltenen
Kongresse sämtlicher italienischer $Eisenbahnarbeitervereinigungen$
ein Gewerkverein unter dem Namen _Lega dei ferrovieri_ gebildet, der
den Zweck der moralischen und materiellen Hebung der Klasse verfolgt,
während die gegenseitige Hilfeleistung zunächst noch den einzelnen
Vereinen überlassen bleibt. Zugleich wurde der Anschluß an die
Arbeiterpartei beschlossen. Sie besitzt ein eigenes Fachblatt »_Il
Treno_« (der Zug). So haben wir hier den Abschluß einer Entwicklung:
der alte _fascio ferrovierio_ stand durchaus auf dem Boden der oben
bezeichneten Auffassung der _fasci_, konnte also als G.-V. nicht
angesehen werden. Die später im Gegensatze dazu gegründete _Unione
ferrovieri_ vertrat den gewerkschaftlichen Standpunkt, lehnte aber
anfangs politische Bestrebungen ab, bis diese auch in ihr das
Uebergewicht erlangten und sie nun diese auch in die Kreise des alten
_fasci_ übertrug.
Die Hauptforderungen der _lega_ sind: gesetzliche Regelung der
Arbeitszeit und der Sonntagsruhe, Lohnminimum bei gleichem Lohne für
Frauen und Männer, besondere Gewerbegerichte und Schiedsämter (_probi
viri_) für die Eisenbahnen, Verstaatlichung der Eisenbahnen, Teilnahme
der Arbeiterschaft an den Wohlfahrtseinrichtungen.
Einen sehr erheblichen Aufschwung der gewerkschaftlichen Entwicklung
haben die $Arbeiterkammern$ (_camere di lavoro_) herbeigeführt,
eine Einrichtung, die mit den französischen Arbeitsbörsen und den
Arbeitersekretariaten Verwandtschaft hat. Nachdem ein von dem
($Mazzini$'schen) XIV. allgemeinen Arbeiterkongreß in Genua 1876
gefaßter Beschluß, entsprechend den Handelsgerichten und Handelskammern
auch Arbeitergerichte und Arbeiterkammern zu errichten, ohne weitere
Wirkung geblieben war, wurde der Gedanke unter dem Einflusse der
am 28. April 1887 erfolgten Begründung der Arbeitsbörse in Paris
insbesondere von dem Buchdruckerverbande wieder aufgenommen und es
gelang zuerst in Mailand am 22. September 1891 eine Arbeiterkammer zu
errichten. In den beiden folgenden Jahren folgten Bologna, Brescia,
Cremona, Florenz, Monza, Parma, Pavia, Piacenza, Rom, Turin, Venedig,
Neapel, Padua und San Pier d'Arena. Auf dem 1893 in Parma abgehaltenen
ersten Delegiertenkongreß wurde die Begründung eines $Gesamtverbandes$
(_Federazione italiana delle Camere del Lavoro_) und die Einrichtung
eines $Arbeitersekretariates$ (_Segretariato nazionale del Lavoro_)
beschlossen. Die hier gleichfalls ins Leben gerufene und zuerst am 1.
Januar 1894 erschienene eigene $Zeitschrift$ (_Giornale delle Camere
del Lavoro_), die in Mailand monatlich herausgegeben wurde, ist bereits
nach neun Nummern wieder eingegangen. Die Spitze des Gesamtverbandes
bildet das $Zentralkomitee$ (_comitato centrale_), das zuerst seinen
Sitz in Mailand hatte, denselben aber am 21. März 1895 nach Bologna
verlegte. Jährlich finden Delegiertenkonferenzen statt, in denen die
maßgebenden Beschlüsse gefaßt werden.
Die Arbeiterkammern sind nach ihrem Grundgedanken selbständige
Klassenvertretungen der Arbeiterschaft. Sie erhalten von den
Gemeinderäten jährliche widerrufliche Zuschüsse von 500-15000 Lire
und haben dagegen jährliche Berichte zu erstatten. Dagegen sind sie,
abgesehen davon, daß sie keine politische Thätigkeit betreiben dürfen,
durchaus unabhängig. Ihre Aufgabe ist im allgemeinen die Vertretung
der Interessen der Arbeiter. Im einzelnen werden in den Statuten
aufgeführt: 1. die Sammlung von Nachrichten, insbesondere über die
Lage des Arbeitsmarktes, 2. die Errichtung von Arbeitsnachweisen, 3.
Einflußnahme auf die soziale Gesetzgebung, insbesondere Ausdehnung der
Arbeiterschutzgesetzgebung und Ueberwachung der bestehenden Gesetze,
4. Verhandlungen mit den Unternehmern, insbesondere bei Feststellung
der Lehrlingsverträge und Herbeiführung einheitlicher Lohntarife, 5.
Thätigkeit als Schiedsgerichte und Einigungsämter, 6. Förderung des
Genossenschaftswesens, 7. Pflege der geistigen Interessen, insbesondere
der Bildung in den Arbeiterkreisen durch Vorträge, Unterrichtskurse,
Lesehallen, Bibliotheken u. s. w. Politische und religiöse Fragen sind
allgemein ausgeschlossen.
Ueber die Abgrenzung der Mitgliedschaft ist bei der ersten Entstehung
von Arbeiterkammern viel gestritten, insbesondere ob man ausschließlich
Arbeiter oder auch andere Personen zulassen sollte, wobei in Betracht
kommt, daß in den meisten bestehenden Arbeitervereinen auch Arbeitgeber
vertreten sind, so daß man bei deren Ausschließung den Beitritt der
Vereine als solcher nicht hätte gestatten dürfen. Obgleich die Regelung
in den einzelnen Städten verschieden ist, so werden doch im allgemeinen
sowohl Einzelpersonen als Vereine zur Mitgliedschaft zugelassen,
aber man hat dadurch eine gewerkschaftliche Organisation und eine
allmähliche Ausscheidung der nicht zu der Arbeiterklasse gehörenden
Elemente herbeigeführt, daß in den Kammern besondere $Fachabteilungen$
gebildet sind, deren Mitgliedschaft mehr oder weniger weitgehende
Rechte innerhalb der Kammer begründet.
Ueber den Mitgliederbestand der einzelnen Kammern liegen nur Zahlen aus
dem Jahre 1895 vor. Damals gab es in Bologna 9628, in Cremona 4494, in
Florenz 4000, in Mailand 12000, in Neapel 2600, in Parma 1800, in Pavia
1134, in Rom 10782, in Turin 4806, in Venedig 9163 Mitglieder. Zu den
meisten Kammern stehen die Unterstützungsvereine, die Kampfvereine und
die Genossenschaften in dem Verhältnis als »_società aderenti_«.
Das Verhältnis zu den städtischen Behörden war durchweg ein durchaus
freundliches; obgleich vielfach ausgesprochene Sozialdemokraten an
der Spitze der Kammer standen, aber gerade indem die italienischen
Arbeiter, schon bevor die Sozialdemokratie eine ausschließliche
Herrschaft erlangt hat, zu einer geordneten praktischen Mitarbeit und
Vertretung ihrer Interessen herangezogen werden, ist vorgesorgt, daß
die Arbeiterverhältnisse sich in gesunden Bahnen entwickeln.
Aber der reaktionäre Wind, der in den letzten Jahren in anderen Staaten
zur Herrschaft gelangt ist, hat auch in Italien die viel versprechende
Schöpfung gestört. Nach § 260 des Gesetzes über die Gemeindeverwaltung
dürfen die Gemeinden Ausgaben nur für gemeinnützige Zwecke beschließen.
Der Minister erforderte nun ein Gutachten des Staatsrates darüber, ob
die in den oben genannten Städten in den Etat aufgenommenen Zuschüsse
für die Arbeiterkammern als gemeinnützige Ausgaben angesehen werden
könnten, und in der Sitzung vom 12. November 1896 entschied der
Staatsrat dahin, daß die Arbeiterkammern, selbst wenn sie sich durchaus
auf ihre legalen Aufgaben beschränkten, doch nur als Einrichtungen
im Interesse einer bestimmten Klasse von Personen anzusehen seien.
Der Minister hat nicht allein durch Erlaß vom 28. November 1896
dieses Gutachten den Präfekten zur Nachachtung mitgeteilt, sondern
ist noch weiter gegangen und hat kurz darauf die Arbeiterkammern
völlig aufgehoben mit der Begründung, daß sie nicht wirtschaftliche,
sondern ausschließlich politische Zwecke verfolgten. So wird also
auch Italien vor dem Schicksale nicht verschont bleiben, daß alle
eingreifenden sozialen Reformen erst durch den Einfluß der erstarkten
Sozialdemokratie erzwungen werden müssen.
Bis zu dieser jüngsten Aera wandelte die italienische Gesetzgebung auf
der Bahn der sozialen Reform. Nicht allein wurde durch Gesetz vom 8.
Juli 1883 eine nationale Kasse für Versicherung gegen Betriebsunfälle
begründet, sondern durch Gesetz vom 15. April 1886 sind auch die
Verhältnisse der freien Hülfskassen (_Società di mutuo soccorso_) dahin
geregelt, daß Unterstützungsvereine der Arbeiter, die sich aber auch
mit Bildungszwecken befassen dürfen, durch Eintragung die Rechte der
juristischen Persönlichkeit erlangen. Endlich ist am 15. Juni 1893 ein
Gesetz über Gewerbeschiedsgerichte und Einigungsämter (_Collegii dei
probi viri_) erlassen.
Die Aufgaben, welche in anderen Ländern die Gewerkschaften übernommen
haben, sind bisher den politischen Parteien zugefallen. Insbesondere
ist die bürgerliche Demokratie, die unter der Fahne des fast als
Nationalheiligen verehrten $Mazzini$ kämpft, von je her stark mit
sozialem Oele gesalbt gewesen. Der von $Mazzini$ selbst begründete
_Patto di fratellanza_ hat schon seit mehreren Jahren sich mit anderen
ihm nicht angehörenden, aber nahe stehenden Vereinen zur Abhaltung
gemeinsamer Arbeiterkongresse verbunden, die deshalb den Namen
_congresso operaio italiano delle società affratellate ed aderente_
haben. Der XVIII. Kongreß dieser Art, der Ende Mai 1892 in Palermo
abgehalten und von 415 Brudervereinen und 274 Anschlußvereinen durch
insgesamt 217 Abgeordnete beschickt wurde, führte zu lebhaften
Auseinandersetzungen zwischen Kollektivisten und Individualisten, und
während der Kongreß von Neapel 1889 die individualistische Tagesordnung
angenommen hatte, entschied man sich hier für eine neutrale Resolution,
die lediglich die Notwendigkeit einer vollständigen politischen und
sozialen Emanzipation betont. Zugleich beschloß man die Bildung
einer umfassenden Arbeiterpartei und setzte einen Ausschuß ein, um
innerhalb sechs Monaten mit den übrigen nationalen und regionalen
Arbeiterverbänden eine _federazione dei lavoratori d'Italia_ ins
Leben zu rufen auf Grundlage der Erwägung, daß »das moderne Leben
sich ausdrückt im Kampfe des Proletariats gegen den Kapitalismus zur
Erlangung wirtschaftlicher Gerechtigkeit«.
Aber in diesen Bestrebungen ist die bürgerliche von der sozialen
Demokratie überflügelt. Bisher hatte die letztere in Italien keine
erheblichen Erfolge aufzuweisen, zumal sie an dem Anarchismus einen
starken Gegner hatte. Den Kern der sozialistischen Bewegung bildete
bisher die _Lega socialista_ in Mailand unter der geistigen Leitung
des Herausgebers der _Critica sociale_ des Advokaten $Turati$. Diese
berief auf den 2. und 3. August 1891 nach Mailand einen italienischen
Arbeiterkongreß, auf dem gleichfalls beschlossen wurde, eine
italienische Arbeiterpartei zu begründen. Der eingesetzte Ausschuß hat
dann nach umfangreichen Vorarbeiten eine konstituierende Versammlung
(_congresso per l'organizatione operaia italiano_) ausgeschrieben,
die am 14. und 15. August 1892 in Genua zusammentrat. Da man alle
Arbeitervereinigungen zugelassen hatte, so war es begreiflich, daß
es zu einer Auseinandersetzung zwischen Sozialisten und Anarchisten
kommen mußte, und obgleich die Präsidentenwahl, bei der für die
ersteren 106, für die letzteren 46 Stimmen abgegeben wurden, das
Uebergewicht der Sozialisten ergeben hatte, so räumten dieselben
doch das Feld und eröffneten am 15. August einen neuen Kongreß, auf
welchem die Gründung einer $italienischen Arbeiterpartei$ (_partito dei
lavoratori italiani_) erfolgte. Das Organ derselben ist »_La Lotta di
Classe_«. Auf dem Kongresse waren 192 Arbeiterorganisationen vertreten,
unter ihnen auch 450 _società affratellate_.
Vom 8. bis 10. September 1893 ist in Reggio (Emilia) der zweite
Parteitag abgehalten, auf dem 164 Abgeordnete anwesend waren.
Die Partei ist zweifellos als politische zu betrachten, da sie nicht
allein die Vergesellschaftung der Arbeitsmittel und der Produktion in
ihr Programm aufgenommen hat, sondern dies Ziel auch dadurch erreichen
will, daß sie sich in Besitz der staatlichen Macht setzt. Immerhin hat
sie auch rein gewerkschaftliche Zwecke, will aber diese im Rahmen des
Parteiverbandes durch besondere Organisationen verfolgen, indem sie als
Aufgaben bezeichnet:
1. den gewerkschaftlichen Kampf zur unmittelbaren Verbesserung der
Lebenslage des Arbeiters hinsichtlich der Arbeitszeit, des Lohnes, der
Fabrikordnungen u. dgl., ein Kampf, dessen Leitung den Arbeiterkammern
und den Gewerkvereinen übertragen wird;
2. einen umfassenderen Kampf zur Eroberung der politischen
Machtstellung.
Gewerkschaftliche Angelegenheiten sollen nur von den G.-V. behandelt
werden, und Mitglieder der letzteren dürfen nur Handarbeiter sein,
während an der politischen Organisation auch andere Personen teilnehmen
können.
Bei der geringen Entwickelung der politischen und gewerkschaftlichen
Arbeiterverbände ist es von Interesse, daß sich in Italien eine
eigenartige Ausbildung des $Genossenschaftswesens$ vollzogen hat, die
sich an die russischen Kartelle anlehnt. Die _società cooperative di
lavoro_ haben den Zweck, unmittelbar vom Staate, den Gemeinden und
auch Privatleuten Arbeiten zu übernehmen und so den Verdienst der
Zwischenpersonen auszuschließen. Die Mitglieder sind sämtlich Arbeiter.
Von den erzielten Ueberschüssen werden gewöhnlich erhebliche Beträge in
Reservefonds für Pensions-, Kranken- und Invalidenkassen zurückgelegt,
der Rest wird verteilt. Durch das Gesetz vom 11. Juni 1889 wird die
Gründung solcher Genossenschaften begünstigt, die denn auch bereits
unter den Pflasterarbeitern, Fuhrleuten, Handlangern, Maurern,
Steinhauern, Bildhauern, Malern, Lackierern u. s. w. ins Leben getreten
sind. Von 1889-1894 wurden an 146 Arbeitsgenossenschaften Arbeiten
im Betrage von 9-1/2 Millionen Mark vergeben. Ende 1894 bestanden
530 anerkannte Genossenschaften. Einige derselben haben sich auch zu
größeren Verbänden zusammengeschlossen.
Eine Zeit der heftigsten Verfolgung der Partei begann, als Crispi Ende
1893 zum zweiten Male das Ministerpräsidium übernahm. In Veranlassung
der Unruhen in Sizilien, für die man die Partei verantwortlich machte,
beschloß Anfang Juli 1894 die Kammer auf Vorschlag der Regierung
eine Reihe von Gesetzen, die der Regierung das Recht gaben, alle
Versammlungen der Partei zu verbieten, und sogar die Führer in
bestimmten Orten zu internieren. Am 22. Oktober 1894 wurde darauf die
»sozialistische Arbeiterpartei« durch Beschluß der Regierung aufgelöst.
Aber trotz des Verbotes gelang es, am 13. Januar 1895 einen Kongreß
nach Parma einzuberufen und im geheimen abzuhalten. Hier wurde der
Name »Italienische sozialistische Partei« angenommen und beschlossen,
daß nicht mehr Vereine als solche, sondern nur noch Einzelmitglieder
der Partei angehören können. Bei den Parlamentswahlen, die am 26. Mai
und 2. Juni 1895 stattfanden, erhielt die Partei 80000 Stimmen gegen
27000 im Jahre 1892, und obgleich man 20-25000 als Unterstützung der
Radikalen abziehen muß, so bedeutet dies doch eine starke Verdoppelung
innerhalb drei Jahren. Die Anzahl der Abgeordneten stieg von 5 auf 12.
Die Niederlage der italienischen Truppen in Adua Anfang März 1896
führte dann zum Sturze Crispis, und da auch die Verlängerung des mit
Ende 1895 ablaufenden Internierungsgesetzes von der Kammer abgelehnt
war, so war damit der Höhepunkt der Verfolgung überschritten. Der
am 11.-13. Juni 1896 abgehaltene Kongreß von Florenz zeigte eine
neue Stärkung der Partei, denn während in Reggio nur 294 Vereine
in 209 Orten vertreten gewesen waren, zählte man jetzt 450 in 420
Orten. Allerdings war die Mitgliederzahl von 107830 in Reggio auf
28000 herabgegangen, aber dies war nur die Folge des Grundsatzes der
unmittelbaren Mitgliedschaft, und die 21000 waren ausschließlich solche
Personen, die eingeschrieben waren und regelmäßig ihre Beiträge gezahlt
hatten. Die Partei verfügt über 27 Zeitungen, von denen einige, wie
»_La Lotta di Classe_«, »_Battaglia_«, »_Giustizia_«, bis zu 7500
Auflage haben. Das wissenschaftliche Organ der Partei ist die »_Critica
Sociale_«.