VII. Italien[54].

In Italien ist das Vereinsleben von je her stark entwickelt gewesen,

wie die Neigung zu Geheimbünden beweist; auch das Klubleben umfaßt

größtenteils nicht nur die höheren Klassen, sondern auch die Arbeiter.

Vereinigungen der letzteren sind die über ganz Italien verbreiteten

und mitgliederreichen fasci, die man als eine Zwischenstufe zwischen

Bildungsvereinen und Gewerkvereinen Hirsch-Duncker'scher Richtung

bezeichnen kann; sie stehen nicht allein nicht auf dem Boden des

Klassenkampfes, sondern werden sogar häufig von Nichtarbeitern,

insbesondere auch von den Arbeitgebern geleitet.

[54] Mitteilungen über italienische Gewerkschaften finden sich in:

_C. F. $Ferrari$_, _Saggi di economia statistica_, übersetzt

von $Eheberg$ in Schmollers Jahrb. Bd. V, S. 247 ff., außerdem

in der _Statistica della società di mutuo soccorso_, Rom 1888,

p. XV und in $_Colnaghi_$, _Italy, the condition of labour

1891_. Im allgemeinen ist die Litteratur über italienische

Arbeiterverhältnisse äußerst dürftig, so daß $Biermer$ im

Handw. d. Staatsw., II. Erg.-Bd., S. 437 bemerkt: »Ueber die

Organisation der Arbeiter und Arbeiterinnen sind wir so gut

wie nicht unterrichtet.« Die beste deutsche Quelle bilden die

Aufsätze von $Sombart$ in den »Blättern für sozial. Praxis«

und »$Braun$'s Archiv für soz. Gesetzgebung, insbesondere Bd.

VI, S. 209, 215, 549, 557, Bd. VIII, S: 521 ff. Vgl. außerdem

$Virgili$, daselbst Bd. XI, S. 726. Einen Ueberblick über die

Entwickelung der »Italienischen sozialistischen Partei« giebt der

für den internationalen Arbeiterkongreß in London 1896 erstattete

Bericht vom 27. Juli 1896. Mailand. Druckerei des Vorstandes der

sozialistischen Partei.

Eine besondere, mit den übrigen Arbeitervereinigungen des Landes nicht

in organischer Verbindung stehende Organisation bilden die _fasci

dei lavoratori_ in Sizilien, insbesondere in den Provinzen Palermo,

Catania und Girgenti. Dieselben werden geleitet durch einen Ausschuß

von 9 Personen, an deren Spitze der in den Zeitungen öfters genannte

Buchhalter der Volkbank in Palermo, $Garibaldi Bosco$, steht. Die

Vereinigungen, aus Männern und Frauen bestehend, haben das allgemeine

Ziel der Erringung besserer Arbeitsbedingungen, sehen von politischen

Forderungen ab und sind deshalb als gewerkschaftliche zu betrachten,

obgleich die italienische Regierung sie als sozialistische bekämpft.

Einige haben Lebensversicherungseinrichtungen, andere betreiben

Kranken- und Unterstützungskassen, Vorschuß- und Konsumvereine.

Einen ähnlichen Karakter tragen die $Hilfs$- und

$Unterstützungsvereine$ (_società di mutuo soccorso_), die eine

Unterstützung in einzelnen Notfällen des Lebens bezwecken, insbesondere

bieten sie eine Versicherung gegen die aus Krankheit und Todesfall

erwachsenden Vermögensnachteile, doch unterstützen sie auch im Falle

von Arbeitslosigkeit und insbesondere auch bei Streiks und nähern

sich dadurch dem gewerkschaftlichen Gebiete. Lebenslängliche Renten

zu gewähren ist ihnen durch das Gesetz vom 15. April 1886 verboten.

Die Mehrzahl der Mitglieder sind Handwerker und Kleingewerbetreibende,

auch Kleinbauern; deshalb tragen die Vereine im ganzen einen

kleinbürgerlichen Karakter, doch haben sie sich überwiegend der in den

letzten Jahren gebildeten selbständigen Arbeiterpartei angeschlossen.

Ueber die Ausbreitung dieser Vereine fehlen neuere Nachrichten;

nach der amtlichen Statistik von 1885 gab es damals 4971 mit 804000

Mitgliedern und 32 Millionen Lire Vermögen.

Die eigentlichen $Gewerkvereine$, die im Gegensatze zu der

Unterstützung in einzelnen Notfällen die Hebung des Arbeiterstandes im

allgemeinen und insbesondere die Verbesserung der Arbeitsbedingungen

bezwecken, nennen sich in Italien _società di resistenza_ und

bezeichnen so ihren Kampfkarakter und ihre Hauptaufgabe des Eingreifens

bei Streiks. Obgleich durch den erst 1890 aufgehobenen Art. 386 des

_codice penale italiano_ jede Verständigung der Arbeiter untereinander

zu dem Zwecke, »ohne vernünftigen Grund« (_senza ragionevole causa_)

die Arbeit einzustellen, zu verhindern oder Lohnsteigerungen

herbeizuführen, mit Gefängnis bis zu 3 Monaten bestraft wurde, so

haben doch schon früh einzelne Arbeitervereinigungen auch auf diesem

Gebiete eine Thätigkeit entfaltet. Der allererste Verein dieser Art

ist der $Hutmacherverband$ (_federazione dei cappellai_), doch ist

die Verbindung der einzelnen Vereine untereinander sehr lose; der

Vorschlag, die lokalen Organisationen zu zentralisieren, wurde auf

dem Hutmacherkongreß in Intra 1885 von der Mehrheit abgelehnt. Die

Zahl der zum Verbande gehörigen Vereine betrug 1891 85 mit etwa 5000

Mitgliedern, was bei einer Gesamtzahl von 17292 Hutmachern (nach der

Statistik von 1881) ein Verhältnis von 29 % bedeutet.

Der wichtigste Gewerkverein ist derjenige der $Buchdrucker$, der seit

Anfang der 70er Jahre besteht. Die einzelnen Vereine haben freilich

keine gemeinschaftliche Streikkasse, entrichten aber doch an das

Zentralkomitee eine nach der Zahl der Mitglieder bemessene Steuer, aus

der ausständigen Genossen ein Zuschuß gewährt wird. Der Hauptzweck,

den der Verband verfolgt, ist Aufrechthaltung eines für Italien

gemeinsam aufgestellten Tarifs. Die Zahl der Mitglieder betrug 1878:

2238, 1881: 2958, 1885: 3752, was bei einer Gesamtzahl von 14317

Buchdruckergehilfen ein Verhältnis von 26 % bedeutet.

Eine Frucht des großen Ausstandes im Jahre 1891 ist der Gewerkverein

der $Metallarbeiter$ in Mailand (_federazione di resistenza agli operai

metallurgici di Milano_), der trotz polizeilichen Verbotes fortbesteht

und sich neuerdings stark ausbreitet.

Endlich hat sich auf dem am 27. April 1894 in Mailand abgehaltenen

Kongresse sämtlicher italienischer $Eisenbahnarbeitervereinigungen$

ein Gewerkverein unter dem Namen _Lega dei ferrovieri_ gebildet, der

den Zweck der moralischen und materiellen Hebung der Klasse verfolgt,

während die gegenseitige Hilfeleistung zunächst noch den einzelnen

Vereinen überlassen bleibt. Zugleich wurde der Anschluß an die

Arbeiterpartei beschlossen. Sie besitzt ein eigenes Fachblatt »_Il

Treno_« (der Zug). So haben wir hier den Abschluß einer Entwicklung:

der alte _fascio ferrovierio_ stand durchaus auf dem Boden der oben

bezeichneten Auffassung der _fasci_, konnte also als G.-V. nicht

angesehen werden. Die später im Gegensatze dazu gegründete _Unione

ferrovieri_ vertrat den gewerkschaftlichen Standpunkt, lehnte aber

anfangs politische Bestrebungen ab, bis diese auch in ihr das

Uebergewicht erlangten und sie nun diese auch in die Kreise des alten

_fasci_ übertrug.

Die Hauptforderungen der _lega_ sind: gesetzliche Regelung der

Arbeitszeit und der Sonntagsruhe, Lohnminimum bei gleichem Lohne für

Frauen und Männer, besondere Gewerbegerichte und Schiedsämter (_probi

viri_) für die Eisenbahnen, Verstaatlichung der Eisenbahnen, Teilnahme

der Arbeiterschaft an den Wohlfahrtseinrichtungen.

Einen sehr erheblichen Aufschwung der gewerkschaftlichen Entwicklung

haben die $Arbeiterkammern$ (_camere di lavoro_) herbeigeführt,

eine Einrichtung, die mit den französischen Arbeitsbörsen und den

Arbeitersekretariaten Verwandtschaft hat. Nachdem ein von dem

($Mazzini$'schen) XIV. allgemeinen Arbeiterkongreß in Genua 1876

gefaßter Beschluß, entsprechend den Handelsgerichten und Handelskammern

auch Arbeitergerichte und Arbeiterkammern zu errichten, ohne weitere

Wirkung geblieben war, wurde der Gedanke unter dem Einflusse der

am 28. April 1887 erfolgten Begründung der Arbeitsbörse in Paris

insbesondere von dem Buchdruckerverbande wieder aufgenommen und es

gelang zuerst in Mailand am 22. September 1891 eine Arbeiterkammer zu

errichten. In den beiden folgenden Jahren folgten Bologna, Brescia,

Cremona, Florenz, Monza, Parma, Pavia, Piacenza, Rom, Turin, Venedig,

Neapel, Padua und San Pier d'Arena. Auf dem 1893 in Parma abgehaltenen

ersten Delegiertenkongreß wurde die Begründung eines $Gesamtverbandes$

(_Federazione italiana delle Camere del Lavoro_) und die Einrichtung

eines $Arbeitersekretariates$ (_Segretariato nazionale del Lavoro_)

beschlossen. Die hier gleichfalls ins Leben gerufene und zuerst am 1.

Januar 1894 erschienene eigene $Zeitschrift$ (_Giornale delle Camere

del Lavoro_), die in Mailand monatlich herausgegeben wurde, ist bereits

nach neun Nummern wieder eingegangen. Die Spitze des Gesamtverbandes

bildet das $Zentralkomitee$ (_comitato centrale_), das zuerst seinen

Sitz in Mailand hatte, denselben aber am 21. März 1895 nach Bologna

verlegte. Jährlich finden Delegiertenkonferenzen statt, in denen die

maßgebenden Beschlüsse gefaßt werden.

Die Arbeiterkammern sind nach ihrem Grundgedanken selbständige

Klassenvertretungen der Arbeiterschaft. Sie erhalten von den

Gemeinderäten jährliche widerrufliche Zuschüsse von 500-15000 Lire

und haben dagegen jährliche Berichte zu erstatten. Dagegen sind sie,

abgesehen davon, daß sie keine politische Thätigkeit betreiben dürfen,

durchaus unabhängig. Ihre Aufgabe ist im allgemeinen die Vertretung

der Interessen der Arbeiter. Im einzelnen werden in den Statuten

aufgeführt: 1. die Sammlung von Nachrichten, insbesondere über die

Lage des Arbeitsmarktes, 2. die Errichtung von Arbeitsnachweisen, 3.

Einflußnahme auf die soziale Gesetzgebung, insbesondere Ausdehnung der

Arbeiterschutzgesetzgebung und Ueberwachung der bestehenden Gesetze,

4. Verhandlungen mit den Unternehmern, insbesondere bei Feststellung

der Lehrlingsverträge und Herbeiführung einheitlicher Lohntarife, 5.

Thätigkeit als Schiedsgerichte und Einigungsämter, 6. Förderung des

Genossenschaftswesens, 7. Pflege der geistigen Interessen, insbesondere

der Bildung in den Arbeiterkreisen durch Vorträge, Unterrichtskurse,

Lesehallen, Bibliotheken u. s. w. Politische und religiöse Fragen sind

allgemein ausgeschlossen.

Ueber die Abgrenzung der Mitgliedschaft ist bei der ersten Entstehung

von Arbeiterkammern viel gestritten, insbesondere ob man ausschließlich

Arbeiter oder auch andere Personen zulassen sollte, wobei in Betracht

kommt, daß in den meisten bestehenden Arbeitervereinen auch Arbeitgeber

vertreten sind, so daß man bei deren Ausschließung den Beitritt der

Vereine als solcher nicht hätte gestatten dürfen. Obgleich die Regelung

in den einzelnen Städten verschieden ist, so werden doch im allgemeinen

sowohl Einzelpersonen als Vereine zur Mitgliedschaft zugelassen,

aber man hat dadurch eine gewerkschaftliche Organisation und eine

allmähliche Ausscheidung der nicht zu der Arbeiterklasse gehörenden

Elemente herbeigeführt, daß in den Kammern besondere $Fachabteilungen$

gebildet sind, deren Mitgliedschaft mehr oder weniger weitgehende

Rechte innerhalb der Kammer begründet.

Ueber den Mitgliederbestand der einzelnen Kammern liegen nur Zahlen aus

dem Jahre 1895 vor. Damals gab es in Bologna 9628, in Cremona 4494, in

Florenz 4000, in Mailand 12000, in Neapel 2600, in Parma 1800, in Pavia

1134, in Rom 10782, in Turin 4806, in Venedig 9163 Mitglieder. Zu den

meisten Kammern stehen die Unterstützungsvereine, die Kampfvereine und

die Genossenschaften in dem Verhältnis als »_società aderenti_«.

Das Verhältnis zu den städtischen Behörden war durchweg ein durchaus

freundliches; obgleich vielfach ausgesprochene Sozialdemokraten an

der Spitze der Kammer standen, aber gerade indem die italienischen

Arbeiter, schon bevor die Sozialdemokratie eine ausschließliche

Herrschaft erlangt hat, zu einer geordneten praktischen Mitarbeit und

Vertretung ihrer Interessen herangezogen werden, ist vorgesorgt, daß

die Arbeiterverhältnisse sich in gesunden Bahnen entwickeln.

Aber der reaktionäre Wind, der in den letzten Jahren in anderen Staaten

zur Herrschaft gelangt ist, hat auch in Italien die viel versprechende

Schöpfung gestört. Nach § 260 des Gesetzes über die Gemeindeverwaltung

dürfen die Gemeinden Ausgaben nur für gemeinnützige Zwecke beschließen.

Der Minister erforderte nun ein Gutachten des Staatsrates darüber, ob

die in den oben genannten Städten in den Etat aufgenommenen Zuschüsse

für die Arbeiterkammern als gemeinnützige Ausgaben angesehen werden

könnten, und in der Sitzung vom 12. November 1896 entschied der

Staatsrat dahin, daß die Arbeiterkammern, selbst wenn sie sich durchaus

auf ihre legalen Aufgaben beschränkten, doch nur als Einrichtungen

im Interesse einer bestimmten Klasse von Personen anzusehen seien.

Der Minister hat nicht allein durch Erlaß vom 28. November 1896

dieses Gutachten den Präfekten zur Nachachtung mitgeteilt, sondern

ist noch weiter gegangen und hat kurz darauf die Arbeiterkammern

völlig aufgehoben mit der Begründung, daß sie nicht wirtschaftliche,

sondern ausschließlich politische Zwecke verfolgten. So wird also

auch Italien vor dem Schicksale nicht verschont bleiben, daß alle

eingreifenden sozialen Reformen erst durch den Einfluß der erstarkten

Sozialdemokratie erzwungen werden müssen.

Bis zu dieser jüngsten Aera wandelte die italienische Gesetzgebung auf

der Bahn der sozialen Reform. Nicht allein wurde durch Gesetz vom 8.

Juli 1883 eine nationale Kasse für Versicherung gegen Betriebsunfälle

begründet, sondern durch Gesetz vom 15. April 1886 sind auch die

Verhältnisse der freien Hülfskassen (_Società di mutuo soccorso_) dahin

geregelt, daß Unterstützungsvereine der Arbeiter, die sich aber auch

mit Bildungszwecken befassen dürfen, durch Eintragung die Rechte der

juristischen Persönlichkeit erlangen. Endlich ist am 15. Juni 1893 ein

Gesetz über Gewerbeschiedsgerichte und Einigungsämter (_Collegii dei

probi viri_) erlassen.

Die Aufgaben, welche in anderen Ländern die Gewerkschaften übernommen

haben, sind bisher den politischen Parteien zugefallen. Insbesondere

ist die bürgerliche Demokratie, die unter der Fahne des fast als

Nationalheiligen verehrten $Mazzini$ kämpft, von je her stark mit

sozialem Oele gesalbt gewesen. Der von $Mazzini$ selbst begründete

_Patto di fratellanza_ hat schon seit mehreren Jahren sich mit anderen

ihm nicht angehörenden, aber nahe stehenden Vereinen zur Abhaltung

gemeinsamer Arbeiterkongresse verbunden, die deshalb den Namen

_congresso operaio italiano delle società affratellate ed aderente_

haben. Der XVIII. Kongreß dieser Art, der Ende Mai 1892 in Palermo

abgehalten und von 415 Brudervereinen und 274 Anschlußvereinen durch

insgesamt 217 Abgeordnete beschickt wurde, führte zu lebhaften

Auseinandersetzungen zwischen Kollektivisten und Individualisten, und

während der Kongreß von Neapel 1889 die individualistische Tagesordnung

angenommen hatte, entschied man sich hier für eine neutrale Resolution,

die lediglich die Notwendigkeit einer vollständigen politischen und

sozialen Emanzipation betont. Zugleich beschloß man die Bildung

einer umfassenden Arbeiterpartei und setzte einen Ausschuß ein, um

innerhalb sechs Monaten mit den übrigen nationalen und regionalen

Arbeiterverbänden eine _federazione dei lavoratori d'Italia_ ins

Leben zu rufen auf Grundlage der Erwägung, daß »das moderne Leben

sich ausdrückt im Kampfe des Proletariats gegen den Kapitalismus zur

Erlangung wirtschaftlicher Gerechtigkeit«.

Aber in diesen Bestrebungen ist die bürgerliche von der sozialen

Demokratie überflügelt. Bisher hatte die letztere in Italien keine

erheblichen Erfolge aufzuweisen, zumal sie an dem Anarchismus einen

starken Gegner hatte. Den Kern der sozialistischen Bewegung bildete

bisher die _Lega socialista_ in Mailand unter der geistigen Leitung

des Herausgebers der _Critica sociale_ des Advokaten $Turati$. Diese

berief auf den 2. und 3. August 1891 nach Mailand einen italienischen

Arbeiterkongreß, auf dem gleichfalls beschlossen wurde, eine

italienische Arbeiterpartei zu begründen. Der eingesetzte Ausschuß hat

dann nach umfangreichen Vorarbeiten eine konstituierende Versammlung

(_congresso per l'organizatione operaia italiano_) ausgeschrieben,

die am 14. und 15. August 1892 in Genua zusammentrat. Da man alle

Arbeitervereinigungen zugelassen hatte, so war es begreiflich, daß

es zu einer Auseinandersetzung zwischen Sozialisten und Anarchisten

kommen mußte, und obgleich die Präsidentenwahl, bei der für die

ersteren 106, für die letzteren 46 Stimmen abgegeben wurden, das

Uebergewicht der Sozialisten ergeben hatte, so räumten dieselben

doch das Feld und eröffneten am 15. August einen neuen Kongreß, auf

welchem die Gründung einer $italienischen Arbeiterpartei$ (_partito dei

lavoratori italiani_) erfolgte. Das Organ derselben ist »_La Lotta di

Classe_«. Auf dem Kongresse waren 192 Arbeiterorganisationen vertreten,

unter ihnen auch 450 _società affratellate_.

Vom 8. bis 10. September 1893 ist in Reggio (Emilia) der zweite

Parteitag abgehalten, auf dem 164 Abgeordnete anwesend waren.

Die Partei ist zweifellos als politische zu betrachten, da sie nicht

allein die Vergesellschaftung der Arbeitsmittel und der Produktion in

ihr Programm aufgenommen hat, sondern dies Ziel auch dadurch erreichen

will, daß sie sich in Besitz der staatlichen Macht setzt. Immerhin hat

sie auch rein gewerkschaftliche Zwecke, will aber diese im Rahmen des

Parteiverbandes durch besondere Organisationen verfolgen, indem sie als

Aufgaben bezeichnet:

1. den gewerkschaftlichen Kampf zur unmittelbaren Verbesserung der

Lebenslage des Arbeiters hinsichtlich der Arbeitszeit, des Lohnes, der

Fabrikordnungen u. dgl., ein Kampf, dessen Leitung den Arbeiterkammern

und den Gewerkvereinen übertragen wird;

2. einen umfassenderen Kampf zur Eroberung der politischen

Machtstellung.

Gewerkschaftliche Angelegenheiten sollen nur von den G.-V. behandelt

werden, und Mitglieder der letzteren dürfen nur Handarbeiter sein,

während an der politischen Organisation auch andere Personen teilnehmen

können.

Bei der geringen Entwickelung der politischen und gewerkschaftlichen

Arbeiterverbände ist es von Interesse, daß sich in Italien eine

eigenartige Ausbildung des $Genossenschaftswesens$ vollzogen hat, die

sich an die russischen Kartelle anlehnt. Die _società cooperative di

lavoro_ haben den Zweck, unmittelbar vom Staate, den Gemeinden und

auch Privatleuten Arbeiten zu übernehmen und so den Verdienst der

Zwischenpersonen auszuschließen. Die Mitglieder sind sämtlich Arbeiter.

Von den erzielten Ueberschüssen werden gewöhnlich erhebliche Beträge in

Reservefonds für Pensions-, Kranken- und Invalidenkassen zurückgelegt,

der Rest wird verteilt. Durch das Gesetz vom 11. Juni 1889 wird die

Gründung solcher Genossenschaften begünstigt, die denn auch bereits

unter den Pflasterarbeitern, Fuhrleuten, Handlangern, Maurern,

Steinhauern, Bildhauern, Malern, Lackierern u. s. w. ins Leben getreten

sind. Von 1889-1894 wurden an 146 Arbeitsgenossenschaften Arbeiten

im Betrage von 9-1/2 Millionen Mark vergeben. Ende 1894 bestanden

530 anerkannte Genossenschaften. Einige derselben haben sich auch zu

größeren Verbänden zusammengeschlossen.

Eine Zeit der heftigsten Verfolgung der Partei begann, als Crispi Ende

1893 zum zweiten Male das Ministerpräsidium übernahm. In Veranlassung

der Unruhen in Sizilien, für die man die Partei verantwortlich machte,

beschloß Anfang Juli 1894 die Kammer auf Vorschlag der Regierung

eine Reihe von Gesetzen, die der Regierung das Recht gaben, alle

Versammlungen der Partei zu verbieten, und sogar die Führer in

bestimmten Orten zu internieren. Am 22. Oktober 1894 wurde darauf die

»sozialistische Arbeiterpartei« durch Beschluß der Regierung aufgelöst.

Aber trotz des Verbotes gelang es, am 13. Januar 1895 einen Kongreß

nach Parma einzuberufen und im geheimen abzuhalten. Hier wurde der

Name »Italienische sozialistische Partei« angenommen und beschlossen,

daß nicht mehr Vereine als solche, sondern nur noch Einzelmitglieder

der Partei angehören können. Bei den Parlamentswahlen, die am 26. Mai

und 2. Juni 1895 stattfanden, erhielt die Partei 80000 Stimmen gegen

27000 im Jahre 1892, und obgleich man 20-25000 als Unterstützung der

Radikalen abziehen muß, so bedeutet dies doch eine starke Verdoppelung

innerhalb drei Jahren. Die Anzahl der Abgeordneten stieg von 5 auf 12.

Die Niederlage der italienischen Truppen in Adua Anfang März 1896

führte dann zum Sturze Crispis, und da auch die Verlängerung des mit

Ende 1895 ablaufenden Internierungsgesetzes von der Kammer abgelehnt

war, so war damit der Höhepunkt der Verfolgung überschritten. Der

am 11.-13. Juni 1896 abgehaltene Kongreß von Florenz zeigte eine

neue Stärkung der Partei, denn während in Reggio nur 294 Vereine

in 209 Orten vertreten gewesen waren, zählte man jetzt 450 in 420

Orten. Allerdings war die Mitgliederzahl von 107830 in Reggio auf

28000 herabgegangen, aber dies war nur die Folge des Grundsatzes der

unmittelbaren Mitgliedschaft, und die 21000 waren ausschließlich solche

Personen, die eingeschrieben waren und regelmäßig ihre Beiträge gezahlt

hatten. Die Partei verfügt über 27 Zeitungen, von denen einige, wie

»_La Lotta di Classe_«, »_Battaglia_«, »_Giustizia_«, bis zu 7500

Auflage haben. Das wissenschaftliche Organ der Partei ist die »_Critica

Sociale_«.

Die Gewerkschaftsbewegung Darstellung der gewerkschaftlichen Organisation der Arbeiter und der Arbeitgeber aller Länder. · 第 108 / 323 题