In Holland ist es sehr schwer, über Arbeiterverhältnisse etwas zu
erfahren. Bis vor wenigen Jahren hatte man keine amtliche Statistik,
sondern überließ diese Thätigkeit einer Privatgesellschaft, der
»Vereinigung für Statistik«, deren Erfolge sehr gering waren. Im Jahre
1889 wurde bei Gelegenheit der Beratung eines Gesetzes über Frauen- und
Kinderarbeit die Einsetzung einer staatlichen statistischen Kommission
angeregt, und 1892 wurde in der That durch königliche Verfügung eine
solche unter dem Namen »Zentralkommission für Statistik« geschaffen,
in die man unter anderem auch einen bekannten Sozialdemokraten, R.
$van Zinderen-Bakker$, berief. Die Kommission begann ihre Thätigkeit
damit, daß sie außer an die Gemeindebehörden auch an die bestehenden
vier großen Arbeiterverbände: 1. den allgemeinen niederländischen
Arbeiterverband (_Het algemeen nederlandsch werklieden verbond_), 2.
den niederländischen römisch-katholischen Volksbund (_De nederlandsche
roomsch-katholicke volksbond_), 3. den niederländischen Arbeiterverband
»Patrimonium« (_Het nederlandsch werklieden verbond »Patrimonium«_),
4. den sozialdemokratischen Bund (_De socialdemocratische Bond_)
Fragebogen schickte. Allein die unter 2 und 4 genannten Vereinigungen
lehnten die Antwort ab, und da auch von den 1149 Arbeitervereinen,
die nach den Berichten der Bürgermeister bestanden, nur 693 Auskunft
gaben, so ist das Ergebnis der Erhebungen durchaus ungenügend. Das
Wesentlichste aus dem von der Kommission erstatteten und im Jahre 1894
veröffentlichten Berichte ist im folgenden wiedergegeben.
[52] Die wichtigste Quelle für Holland ist der im Texte erwähnte
Bericht der »Zentralkommission für Statistik«, der unter dem
Titel: _Statistik der Arbeidervereenigingen, utgeven door de
Centrale Commission voor de statistik, s'Gravenhage 1894,
van Weelden en Mingelen_, im Buchhandel erschienen ist. Vgl.
außerdem H. $Polak$ in der »Neuen Zeit« 1894/95, Nr. 2. S. 54
ff. $Falkenberg$ u. $Mayer$ in $Braun$, Archiv f. soz. Ges. XI,
750. Endlich veröffentlicht das »_Nationaal Arbeids-Secretariaat
in Nederland_« seit 1893 jährliche Berichte. Die Adresse des
Arbeitersekretärs ist: G. van $Erkel$, Amsterdam, Rozenstraat 155.
Vor 1811 bestanden in Holland keine Arbeitervereine. Von 1811-1855,
wo das Koalitionsverbot aufgehoben wurde, sind 13, von 1855-1865 8,
von 1865-1878 65, von 1878-1885 72 und von 1885-1894 271 derartige
Vereinigungen gegründet.
Die Mitgliederzahl, soweit sie genau ermittelt wurde, betrug:
bei 265 allgemeinen Vereinen 42712
bei 133 Gewerkschaften 10106
bei 181 Hülfskassen 63201
bei 103 Geselligkeitsvereinen 5601
bei 29 anderen Vereinen 5049
insgesamt bei 711 Vereinen 126669
Doch sind diese Zahlen wesentlich zu hoch, da viele Mitglieder mehreren
dieser Vereinigungen angehören. Die Gesamtzahl der bestehenden
Gewerkschaften wurde auf 226 ermittelt. Am stärksten und am besten
organisiert sind der Typographen- und der Zigarrenmacherbund, sowie der
Verein der Eisenbahnarbeiter.
Von den erwähnten vier Verbänden zählte der erste 23 Zweigvereine mit
2500 Mitgliedern, der zweite 12 Zweigvereine mit 11000 Mitgliedern,
der dritte 160 Zweigvereine mit 12000 Mitgliedern und der vierte 99
Zweigvereine, deren Mitgliederzahl absichtlich geheim gehalten wird.
Die holländischen Gewerkschaften schwimmen durchaus im
sozialdemokratischen Fahrwasser, und zwar verfolgt die holländische
Sozialdemokratie unter ihrem allmächtigen Führer $Domela Nieuwenhuis$
eine völlig andere Richtung, als diejenige der meisten übrigen Länder,
insbesondere die deutsche, und steht zu derselben in einem schroffen
Gegensatze, der sich auf dem internationalen Kongresse in London
1896 in der entschiedensten Form geltend machte. Der Standpunkt der
holländischen Sozialdemokraten ist etwa derselbe, den die deutschen
sog. »Jungen« oder »Unabhängigen« vertreten: sie verwerfen die
Vertretung ihrer Ansicht im Parlamente und die Mitwirkung an der
Gesetzgebung, und obgleich nach dem bei den letzten Wahlen (Juni 1897)
in Kraft getretenen Wahlgesetze eine Erweiterung des Wahlrechts von
290000 auf 580000 Wähler (bei 5 Millionen Einwohnern) eingetreten
ist, so besteht doch der Beschluß des Weihnachten 1893 abgehaltenen
Parteitages in Groningen, unter keinen Umständen an den Wahlen
teilzunehmen, auch jetzt noch in Kraft. Thatsächlich ist freilich diese
Enthaltungspolitik bei den Wahlen keineswegs durchgeführt, vielmehr
sind vier sozialdemokratische Abgeordnete gewählt, während insgesamt
15000 sozialdemokratische Stimmen abgegeben sind[53]. Obgleich
nun diese antiparlamentarische Richtung der Sozialdemokratie die
Gewerkschaften durchaus begünstigt und ihnen geneigter gegenübersteht,
als die parlamentarische, die in ihr eine Konkurrenz sieht, so ist
die holländische Gewerkschaftsbewegung dennoch bisher schwach und
wenig entwickelt, was sich daraus erklären mag, daß die Bevölkerung
vorzugsweise aus Landarbeitern, Kleinbürgern, Handels- und Seeleuten
besteht und die Industrie wenig vertreten ist.
[53] Gewählt sind: 17 Altliberale (früher 38), 30 Sozialliberale
(früher 20), 4 Radikale (früher 2), 22 Antirevolutionäre
(früher 15), 22 Katholiken (früher 25), 4 Sozialdemokraten,
1 Christlich-Historischer.
Dagegen ist es jetzt gelungen, einen Zusammenschluß der
gewerkschaftlichen Organisationen in dem $Arbeitersekretariat$
zu schaffen, welches thatsächlich die Stellung einer obersten
Gewerkschaftsinstanz besitzt. Die Anregung hierzu war zunächst
von dem »Sozialdemokratischen Bunde« auf seiner Hauptversammlung
in Amsterdam 1891 gegeben; es zeigte sich jedoch bald, daß die
Uebernahme der Sache seitens der sozialdemokratischen Partei
nicht der richtige Weg war, und so wurde auf der Hauptversammlung
in Zwolle 1892 beschlossen, zunächst eine Verständigung mit den
gewerkschaftlichen Zentralverbänden zu suchen. Dieser Anregung
entsprechend fand eine auf den 9. Juli 1893 einberufene Zusammenkunft
von Gewerkschaftsvertretern statt, die zwar über den Grundgedanken sich
einigte, jedoch beschloß, zu einer neuen Konferenz am 27. August 1893
nicht nur die sozialistischen, sondern alle Arbeiterorganisationen
einzuladen, »welche davon überzeugt sind, daß die Arbeiter gegenüber
dem geschlossenen Vorgehen der Arbeitgeber gemeinsame Sache machen
müssen«. Obgleich einzelne Vereinigungen dieser Aufforderung keine
Folge leisteten, so war doch diese neue Konferenz so zahlreich
besucht, daß man zur Gründung des »Nationalen Arbeitersekretariats«
schreiten konnte. Dessen Zweck ist nach dem Organisationsstatut die
Verbindung der bestehenden Arbeitervereinigungen untereinander, das
Sammeln und Veröffentlichen statistischer Daten und die Korrespondenz
mit Arbeitersekretariaten anderer Länder. Dasselbe besteht aus je
einem Vertreter der beteiligten Verbände. Eine Versammlung der
Zentralvorstandsmitglieder aller angeschlossenen Verbände wird nach
Ermessen vom Sekretariate einberufen. Nach dem ersten im Februar 1893
veröffentlichten Berichte des Sekretariates umfaßte dasselbe damals
22 Fachverbände und allgemeine Arbeiterorganisationen mit zusammen
330 Abteilungen, 15728 Mitgliedern und Fachorganen. Der Vorschlag,
ein gemeinsames Organ seitens des Sekretariates herauszugeben, ist
zunächst abgelehnt. Auf der am 23. Februar 1896 in Haarlem abgehaltenen
zweiten Jahresversammlung, auf der 22 Verbände vertreten waren,
wurde mitgeteilt, daß sich im Jahre 1895 15 neue Organisationen
dem Sekretariat angeschlossen hätten und dasselbe Ende 1895 31
Verbände und Vereine mit 18700 Mitgliedern umfaßte; doch scheint die
Mitgliederzahl infolge von Doppelzählungen zu hoch gegriffen. Die
31 Organisationen sind folgende: 1. Allgemeiner Möbelarbeiterbund,
2. Internationaler Maler- und Anstreicherbund, 3. Niederländischer
internationaler Tabak- und Zigarrenarbeiterbund, 4. Sozialistenbund, 5.
Niederländischer Bürstenmacherbund, 6. Kalk- und Steinarbeiterbund, 7.
Schneiderverein, 8. Metallarbeiterbund, 9. Erd- und Bergarbeiterverein,
10. Allgemeiner niederländischer Schriftsetzer(Typographen-)bund, 11.
Allgemeiner niederländischer Holzarbeiterbund, 12. Niederländischer
Bund der Eisenbahn- und Tramarbeiter, 13. Korkschneiderverein, 14.
Steinhauerbund, 15. Neutraler Schmiedegesellenverein Amsterdam,
16. Handlangerverein, 17. Blei- und Zinkarbeiterverein, 18. Verein
der Arbeiter für Pfahlarbeiten, 19. Weber- und Spinnerbund, 20.
Schneiderverein in Heerenveen, 21. Maschinisten- und Heizerbund, 22.
Kombinierter Fachverein in Appeldoorn, 23. Verein der Schmiedegesellen
und verwandter Fächer, 24. Oelschlägerverein in Zaandyk, 25.
Sozialdemokratische Arbeiterpartei, 26. Kupfer- und Blecharbeiterbund,
27. Zuckerbäckerbund, 28. Spiegel- und Leistenmacherverein, 29.
Bäckergesellenbund, 30. Arbeitersekretariat Maastricht, 31.
Feldarbeiterverein.
Elf dieser Verbände haben ein eigenes Fachorgan.
Auf der am 28. Februar 1897 abgehaltenen dritten Jahresversammlung
hatte sich die Anzahl der zugehörigen Vereine von 31 auf 44 erhöht, die
Zahl der Mitglieder aber wird, auf Grund genauerer Zählungen, auf 17553
angegeben. Die Einnahmen betrugen 832,80 fl., die Ausgaben 658,81 fl.
Die Streikkasse hatte 14923,70 fl. Einnahme und 15119,1 fl. Ausgabe.
Die Thätigkeit des Sekretariates hat sich bisher vorwiegend auf
Organisationsfragen und die Behandlung der Streiks beschränkt. Eine
am 23. Juni 1895 abgehaltene Versammlung der Hauptvorstände der
Organisationen lehnte den Vorschlag der Begründung eines gemeinsamen
Streikfonds ab, beschloß aber ein allgemeines Streikreglement und
forderte die Vereine auf, sich bei Streiks gegenseitig zu unterstützen.
Der Jahresbeitrag der Verbände für das Sekretariat wurde von 1 fl. auf
2-1/2 fl. für je 100 Mitglieder erhöht. Als Aufgabe des Sekretariates
wurde vor allem die Schaffung einer möglichst genauen Arbeitsstatistik
bezeichnet.
In der bereits erwähnten Hauptversammlung vom 28. Februar 1897 wurde
die Herausgabe einer monatlich erscheinenden gemeinsamen Zeitung
wiederholt abgelehnt. Unter die Stellung der politischen Parteien
zu dem Sekretariate einigte man sich dahin, daß deren Vertreter als
solche auszuschließen seien, dagegen sich als Privatpersonen beteiligen
könnten.
Unter den Verbänden der einzelnen Gewerbe ist der bedeutendste
derjenige der $Diamantarbeiter$, der Anfang 1898 7500 Mitglieder
zählte, eine jährliche Einnahme von 93630 fl. und eine Ausgabe
von 104545 fl. hatte. Von den Ausgaben entfielen 68269 fl. auf
Unterstützungen. --
Der $Typographenbund$ zählte 1716 Mitglieder; die Einnahme betrug
2581 fl., die Ausgabe 2528 fl. Das Fachblatt hatte eine Auflage von
3700. Die im Januar 1898 abgehaltene Generalversammlung beschloß die
Gründung einer Krankenkasse. Die Buchdrucker haben aber Anfang 1898
auch einen allgemeinen Kongreß unter Beteiligung aller Richtungen,
insbesondere auch der katholischen Vereine, abgehalten, auf dem man
einen einheitlichen Tarif aufstellte und dessen Durchführung mittels
gemeinsamen Vorgehens beschloß; die Errichtung eines föderativen
Zentralverbandes wurde ins Auge gefaßt.
Der Bund der Post- und Telegraphenbeamten zählt 55 Vereine mit 1850
Mitgliedern.
Der Bund der Weber und Spinner zählt 9 Vereine mit 1000 Mitgliedern und
besitzt ein gemeinsames Fachblatt. Die Einnahme betrug 673 fl., die
Ausgabe 624 fl.
Es besteht auch noch seit 28 Jahren ein allgemeiner niederländischer
Arbeiterbund mit 3600 Mitgliedern und einer Jahreseinnahme von 2196
fl. Derselbe besitzt eine Begräbniskasse, an der auch andere Arbeiter
teilnehmen können, mit 9870 Mitgliedern.
Uebrigens beginnt jetzt auch die holländische Regierung den sozialen
Dingen ein größeres Interesse zuzuwenden. Ein am 23. Mai 1897 von der
Regentin vollzogenes Gesetz über Errichtung von Arbeitskammern ist das
erste greifbare Ergebnis dieser Politik.
In Zukunft können durch königliche Verordnung in einer Gemeinde
oder in einer Gruppe von Gemeinden für ein jedes oder für mehrere
verwandte Gewerbe gemeinsam Arbeitskammern errichtet werden. Diesen
Kammern soll eine gleiche Anzahl von Arbeitgebern und Arbeitern
angehören. Eine vierfache Aufgabe wird ihnen zugedacht, nämlich
1. das Sammeln von Informationen über Arbeiterangelegenheiten, 2.
das Erstatten von Gutachten an die staatlichen, provinziellen oder
städtischen Behörden in Bezug auf alle Fragen, welche die Interessen
von Arbeit und Arbeitern berühren, 3. das Erstatten von Gutachten
und das Ausarbeiten von Verträgen und Regelungen, wenn von einer bei
Arbeiterangelegenheiten beteiligten privaten Seite ein derartiges
Gesuch erfolgt, endlich 4. das Verhindern oder Beilegen von
Arbeitsstreitigkeiten entweder durch direkte Vermittlung oder durch das
Anraten zur Anrufung eines Schiedsgerichts.
Die Kammer soll mindestens jährlich viermal zusammentreten und außerdem
auf Verlangen des Vorstandes oder eines Drittels der Mitglieder.
Wähler ist jeder Niederländer, männlich oder weiblich, Arbeiter
oder Arbeitgeber, der 30 Jahr alt ist. Wahlberechtigt sind alle
männliche oder weibliche Personen, die im letzten Kalenderjahre in
ihrem Bezirke den Beruf als Arbeitgeber oder Arbeiter ausgeübt haben
und 25 Jahr alt sind. Die Kammer hat einen Vorstand, bestehend aus
einem unparteiischen Vorsitzenden, zwei Beisitzern als Vertreter von
Arbeitern und Arbeitgebern und einen Sekretär. Die Art der Beilegung
von Streitigkeiten ist genau geordnet.
Auch die auf Grund der Neuwahlen im Juni 1897 zusammengetretene
II. Kammer ist für soziale Reformen günstig gestimmt, insbesondere
ist die treibende Kraft in sozialpolitischer Richtung die neu
gebildete »Liberale Union«, die bei den letzten Wahlen 30 Abgeordnete
durchgesetzt hat und mit Nachdruck für soziale Verbesserungen eintritt.
Aus dem im November 1896 veröffentlichten Programme sind folgende
Punkte hervorzuheben: Erweiterung des Wahlrechts, insbesondere
Befreiung vom Zensus, Arbeitskammern, Regelung des Arbeitsvertrages,
Einschränkung übermäßiger Arbeitszeit auch für erwachsene Männer,
Sonntagsruhe, Zwangsversicherung gegen Unfall, Krankheit, Invalidität
und Alter mit Staatszuschuß, Wohnungsgesetz, Neuordnung des Armenwesens.
Demgemäß hat auch das auf Grund der Kammerwahlen neu gebildete
Ministerium Pierson-Gormann-Borgesius die Bahn der Sozialreform
eingeschlagen und die Thronrede, mit der die Kammer am 21.
September 1897 eröffnet wurde, bezeichnet als Vorlagen u. a. ein
Arbeiterschutzgesetz für Kinder und jugendliche Arbeiter, ein
Gesetz über obligatorische Unfallversicherung und eine Regelung der
Wohnungsfrage.