VI. Holland[52].

In Holland ist es sehr schwer, über Arbeiterverhältnisse etwas zu

erfahren. Bis vor wenigen Jahren hatte man keine amtliche Statistik,

sondern überließ diese Thätigkeit einer Privatgesellschaft, der

»Vereinigung für Statistik«, deren Erfolge sehr gering waren. Im Jahre

1889 wurde bei Gelegenheit der Beratung eines Gesetzes über Frauen- und

Kinderarbeit die Einsetzung einer staatlichen statistischen Kommission

angeregt, und 1892 wurde in der That durch königliche Verfügung eine

solche unter dem Namen »Zentralkommission für Statistik« geschaffen,

in die man unter anderem auch einen bekannten Sozialdemokraten, R.

$van Zinderen-Bakker$, berief. Die Kommission begann ihre Thätigkeit

damit, daß sie außer an die Gemeindebehörden auch an die bestehenden

vier großen Arbeiterverbände: 1. den allgemeinen niederländischen

Arbeiterverband (_Het algemeen nederlandsch werklieden verbond_), 2.

den niederländischen römisch-katholischen Volksbund (_De nederlandsche

roomsch-katholicke volksbond_), 3. den niederländischen Arbeiterverband

»Patrimonium« (_Het nederlandsch werklieden verbond »Patrimonium«_),

4. den sozialdemokratischen Bund (_De socialdemocratische Bond_)

Fragebogen schickte. Allein die unter 2 und 4 genannten Vereinigungen

lehnten die Antwort ab, und da auch von den 1149 Arbeitervereinen,

die nach den Berichten der Bürgermeister bestanden, nur 693 Auskunft

gaben, so ist das Ergebnis der Erhebungen durchaus ungenügend. Das

Wesentlichste aus dem von der Kommission erstatteten und im Jahre 1894

veröffentlichten Berichte ist im folgenden wiedergegeben.

[52] Die wichtigste Quelle für Holland ist der im Texte erwähnte

Bericht der »Zentralkommission für Statistik«, der unter dem

Titel: _Statistik der Arbeidervereenigingen, utgeven door de

Centrale Commission voor de statistik, s'Gravenhage 1894,

van Weelden en Mingelen_, im Buchhandel erschienen ist. Vgl.

außerdem H. $Polak$ in der »Neuen Zeit« 1894/95, Nr. 2. S. 54

ff. $Falkenberg$ u. $Mayer$ in $Braun$, Archiv f. soz. Ges. XI,

750. Endlich veröffentlicht das »_Nationaal Arbeids-Secretariaat

in Nederland_« seit 1893 jährliche Berichte. Die Adresse des

Arbeitersekretärs ist: G. van $Erkel$, Amsterdam, Rozenstraat 155.

Vor 1811 bestanden in Holland keine Arbeitervereine. Von 1811-1855,

wo das Koalitionsverbot aufgehoben wurde, sind 13, von 1855-1865 8,

von 1865-1878 65, von 1878-1885 72 und von 1885-1894 271 derartige

Vereinigungen gegründet.

Die Mitgliederzahl, soweit sie genau ermittelt wurde, betrug:

bei 265 allgemeinen Vereinen 42712

bei 133 Gewerkschaften 10106

bei 181 Hülfskassen 63201

bei 103 Geselligkeitsvereinen 5601

bei 29 anderen Vereinen 5049

insgesamt bei 711 Vereinen 126669

Doch sind diese Zahlen wesentlich zu hoch, da viele Mitglieder mehreren

dieser Vereinigungen angehören. Die Gesamtzahl der bestehenden

Gewerkschaften wurde auf 226 ermittelt. Am stärksten und am besten

organisiert sind der Typographen- und der Zigarrenmacherbund, sowie der

Verein der Eisenbahnarbeiter.

Von den erwähnten vier Verbänden zählte der erste 23 Zweigvereine mit

2500 Mitgliedern, der zweite 12 Zweigvereine mit 11000 Mitgliedern,

der dritte 160 Zweigvereine mit 12000 Mitgliedern und der vierte 99

Zweigvereine, deren Mitgliederzahl absichtlich geheim gehalten wird.

Die holländischen Gewerkschaften schwimmen durchaus im

sozialdemokratischen Fahrwasser, und zwar verfolgt die holländische

Sozialdemokratie unter ihrem allmächtigen Führer $Domela Nieuwenhuis$

eine völlig andere Richtung, als diejenige der meisten übrigen Länder,

insbesondere die deutsche, und steht zu derselben in einem schroffen

Gegensatze, der sich auf dem internationalen Kongresse in London

1896 in der entschiedensten Form geltend machte. Der Standpunkt der

holländischen Sozialdemokraten ist etwa derselbe, den die deutschen

sog. »Jungen« oder »Unabhängigen« vertreten: sie verwerfen die

Vertretung ihrer Ansicht im Parlamente und die Mitwirkung an der

Gesetzgebung, und obgleich nach dem bei den letzten Wahlen (Juni 1897)

in Kraft getretenen Wahlgesetze eine Erweiterung des Wahlrechts von

290000 auf 580000 Wähler (bei 5 Millionen Einwohnern) eingetreten

ist, so besteht doch der Beschluß des Weihnachten 1893 abgehaltenen

Parteitages in Groningen, unter keinen Umständen an den Wahlen

teilzunehmen, auch jetzt noch in Kraft. Thatsächlich ist freilich diese

Enthaltungspolitik bei den Wahlen keineswegs durchgeführt, vielmehr

sind vier sozialdemokratische Abgeordnete gewählt, während insgesamt

15000 sozialdemokratische Stimmen abgegeben sind[53]. Obgleich

nun diese antiparlamentarische Richtung der Sozialdemokratie die

Gewerkschaften durchaus begünstigt und ihnen geneigter gegenübersteht,

als die parlamentarische, die in ihr eine Konkurrenz sieht, so ist

die holländische Gewerkschaftsbewegung dennoch bisher schwach und

wenig entwickelt, was sich daraus erklären mag, daß die Bevölkerung

vorzugsweise aus Landarbeitern, Kleinbürgern, Handels- und Seeleuten

besteht und die Industrie wenig vertreten ist.

[53] Gewählt sind: 17 Altliberale (früher 38), 30 Sozialliberale

(früher 20), 4 Radikale (früher 2), 22 Antirevolutionäre

(früher 15), 22 Katholiken (früher 25), 4 Sozialdemokraten,

1 Christlich-Historischer.

Dagegen ist es jetzt gelungen, einen Zusammenschluß der

gewerkschaftlichen Organisationen in dem $Arbeitersekretariat$

zu schaffen, welches thatsächlich die Stellung einer obersten

Gewerkschaftsinstanz besitzt. Die Anregung hierzu war zunächst

von dem »Sozialdemokratischen Bunde« auf seiner Hauptversammlung

in Amsterdam 1891 gegeben; es zeigte sich jedoch bald, daß die

Uebernahme der Sache seitens der sozialdemokratischen Partei

nicht der richtige Weg war, und so wurde auf der Hauptversammlung

in Zwolle 1892 beschlossen, zunächst eine Verständigung mit den

gewerkschaftlichen Zentralverbänden zu suchen. Dieser Anregung

entsprechend fand eine auf den 9. Juli 1893 einberufene Zusammenkunft

von Gewerkschaftsvertretern statt, die zwar über den Grundgedanken sich

einigte, jedoch beschloß, zu einer neuen Konferenz am 27. August 1893

nicht nur die sozialistischen, sondern alle Arbeiterorganisationen

einzuladen, »welche davon überzeugt sind, daß die Arbeiter gegenüber

dem geschlossenen Vorgehen der Arbeitgeber gemeinsame Sache machen

müssen«. Obgleich einzelne Vereinigungen dieser Aufforderung keine

Folge leisteten, so war doch diese neue Konferenz so zahlreich

besucht, daß man zur Gründung des »Nationalen Arbeitersekretariats«

schreiten konnte. Dessen Zweck ist nach dem Organisationsstatut die

Verbindung der bestehenden Arbeitervereinigungen untereinander, das

Sammeln und Veröffentlichen statistischer Daten und die Korrespondenz

mit Arbeitersekretariaten anderer Länder. Dasselbe besteht aus je

einem Vertreter der beteiligten Verbände. Eine Versammlung der

Zentralvorstandsmitglieder aller angeschlossenen Verbände wird nach

Ermessen vom Sekretariate einberufen. Nach dem ersten im Februar 1893

veröffentlichten Berichte des Sekretariates umfaßte dasselbe damals

22 Fachverbände und allgemeine Arbeiterorganisationen mit zusammen

330 Abteilungen, 15728 Mitgliedern und Fachorganen. Der Vorschlag,

ein gemeinsames Organ seitens des Sekretariates herauszugeben, ist

zunächst abgelehnt. Auf der am 23. Februar 1896 in Haarlem abgehaltenen

zweiten Jahresversammlung, auf der 22 Verbände vertreten waren,

wurde mitgeteilt, daß sich im Jahre 1895 15 neue Organisationen

dem Sekretariat angeschlossen hätten und dasselbe Ende 1895 31

Verbände und Vereine mit 18700 Mitgliedern umfaßte; doch scheint die

Mitgliederzahl infolge von Doppelzählungen zu hoch gegriffen. Die

31 Organisationen sind folgende: 1. Allgemeiner Möbelarbeiterbund,

2. Internationaler Maler- und Anstreicherbund, 3. Niederländischer

internationaler Tabak- und Zigarrenarbeiterbund, 4. Sozialistenbund, 5.

Niederländischer Bürstenmacherbund, 6. Kalk- und Steinarbeiterbund, 7.

Schneiderverein, 8. Metallarbeiterbund, 9. Erd- und Bergarbeiterverein,

10. Allgemeiner niederländischer Schriftsetzer(Typographen-)bund, 11.

Allgemeiner niederländischer Holzarbeiterbund, 12. Niederländischer

Bund der Eisenbahn- und Tramarbeiter, 13. Korkschneiderverein, 14.

Steinhauerbund, 15. Neutraler Schmiedegesellenverein Amsterdam,

16. Handlangerverein, 17. Blei- und Zinkarbeiterverein, 18. Verein

der Arbeiter für Pfahlarbeiten, 19. Weber- und Spinnerbund, 20.

Schneiderverein in Heerenveen, 21. Maschinisten- und Heizerbund, 22.

Kombinierter Fachverein in Appeldoorn, 23. Verein der Schmiedegesellen

und verwandter Fächer, 24. Oelschlägerverein in Zaandyk, 25.

Sozialdemokratische Arbeiterpartei, 26. Kupfer- und Blecharbeiterbund,

27. Zuckerbäckerbund, 28. Spiegel- und Leistenmacherverein, 29.

Bäckergesellenbund, 30. Arbeitersekretariat Maastricht, 31.

Feldarbeiterverein.

Elf dieser Verbände haben ein eigenes Fachorgan.

Auf der am 28. Februar 1897 abgehaltenen dritten Jahresversammlung

hatte sich die Anzahl der zugehörigen Vereine von 31 auf 44 erhöht, die

Zahl der Mitglieder aber wird, auf Grund genauerer Zählungen, auf 17553

angegeben. Die Einnahmen betrugen 832,80 fl., die Ausgaben 658,81 fl.

Die Streikkasse hatte 14923,70 fl. Einnahme und 15119,1 fl. Ausgabe.

Die Thätigkeit des Sekretariates hat sich bisher vorwiegend auf

Organisationsfragen und die Behandlung der Streiks beschränkt. Eine

am 23. Juni 1895 abgehaltene Versammlung der Hauptvorstände der

Organisationen lehnte den Vorschlag der Begründung eines gemeinsamen

Streikfonds ab, beschloß aber ein allgemeines Streikreglement und

forderte die Vereine auf, sich bei Streiks gegenseitig zu unterstützen.

Der Jahresbeitrag der Verbände für das Sekretariat wurde von 1 fl. auf

2-1/2 fl. für je 100 Mitglieder erhöht. Als Aufgabe des Sekretariates

wurde vor allem die Schaffung einer möglichst genauen Arbeitsstatistik

bezeichnet.

In der bereits erwähnten Hauptversammlung vom 28. Februar 1897 wurde

die Herausgabe einer monatlich erscheinenden gemeinsamen Zeitung

wiederholt abgelehnt. Unter die Stellung der politischen Parteien

zu dem Sekretariate einigte man sich dahin, daß deren Vertreter als

solche auszuschließen seien, dagegen sich als Privatpersonen beteiligen

könnten.

Unter den Verbänden der einzelnen Gewerbe ist der bedeutendste

derjenige der $Diamantarbeiter$, der Anfang 1898 7500 Mitglieder

zählte, eine jährliche Einnahme von 93630 fl. und eine Ausgabe

von 104545 fl. hatte. Von den Ausgaben entfielen 68269 fl. auf

Unterstützungen. --

Der $Typographenbund$ zählte 1716 Mitglieder; die Einnahme betrug

2581 fl., die Ausgabe 2528 fl. Das Fachblatt hatte eine Auflage von

3700. Die im Januar 1898 abgehaltene Generalversammlung beschloß die

Gründung einer Krankenkasse. Die Buchdrucker haben aber Anfang 1898

auch einen allgemeinen Kongreß unter Beteiligung aller Richtungen,

insbesondere auch der katholischen Vereine, abgehalten, auf dem man

einen einheitlichen Tarif aufstellte und dessen Durchführung mittels

gemeinsamen Vorgehens beschloß; die Errichtung eines föderativen

Zentralverbandes wurde ins Auge gefaßt.

Der Bund der Post- und Telegraphenbeamten zählt 55 Vereine mit 1850

Mitgliedern.

Der Bund der Weber und Spinner zählt 9 Vereine mit 1000 Mitgliedern und

besitzt ein gemeinsames Fachblatt. Die Einnahme betrug 673 fl., die

Ausgabe 624 fl.

Es besteht auch noch seit 28 Jahren ein allgemeiner niederländischer

Arbeiterbund mit 3600 Mitgliedern und einer Jahreseinnahme von 2196

fl. Derselbe besitzt eine Begräbniskasse, an der auch andere Arbeiter

teilnehmen können, mit 9870 Mitgliedern.

Uebrigens beginnt jetzt auch die holländische Regierung den sozialen

Dingen ein größeres Interesse zuzuwenden. Ein am 23. Mai 1897 von der

Regentin vollzogenes Gesetz über Errichtung von Arbeitskammern ist das

erste greifbare Ergebnis dieser Politik.

In Zukunft können durch königliche Verordnung in einer Gemeinde

oder in einer Gruppe von Gemeinden für ein jedes oder für mehrere

verwandte Gewerbe gemeinsam Arbeitskammern errichtet werden. Diesen

Kammern soll eine gleiche Anzahl von Arbeitgebern und Arbeitern

angehören. Eine vierfache Aufgabe wird ihnen zugedacht, nämlich

1. das Sammeln von Informationen über Arbeiterangelegenheiten, 2.

das Erstatten von Gutachten an die staatlichen, provinziellen oder

städtischen Behörden in Bezug auf alle Fragen, welche die Interessen

von Arbeit und Arbeitern berühren, 3. das Erstatten von Gutachten

und das Ausarbeiten von Verträgen und Regelungen, wenn von einer bei

Arbeiterangelegenheiten beteiligten privaten Seite ein derartiges

Gesuch erfolgt, endlich 4. das Verhindern oder Beilegen von

Arbeitsstreitigkeiten entweder durch direkte Vermittlung oder durch das

Anraten zur Anrufung eines Schiedsgerichts.

Die Kammer soll mindestens jährlich viermal zusammentreten und außerdem

auf Verlangen des Vorstandes oder eines Drittels der Mitglieder.

Wähler ist jeder Niederländer, männlich oder weiblich, Arbeiter

oder Arbeitgeber, der 30 Jahr alt ist. Wahlberechtigt sind alle

männliche oder weibliche Personen, die im letzten Kalenderjahre in

ihrem Bezirke den Beruf als Arbeitgeber oder Arbeiter ausgeübt haben

und 25 Jahr alt sind. Die Kammer hat einen Vorstand, bestehend aus

einem unparteiischen Vorsitzenden, zwei Beisitzern als Vertreter von

Arbeitern und Arbeitgebern und einen Sekretär. Die Art der Beilegung

von Streitigkeiten ist genau geordnet.

Auch die auf Grund der Neuwahlen im Juni 1897 zusammengetretene

II. Kammer ist für soziale Reformen günstig gestimmt, insbesondere

ist die treibende Kraft in sozialpolitischer Richtung die neu

gebildete »Liberale Union«, die bei den letzten Wahlen 30 Abgeordnete

durchgesetzt hat und mit Nachdruck für soziale Verbesserungen eintritt.

Aus dem im November 1896 veröffentlichten Programme sind folgende

Punkte hervorzuheben: Erweiterung des Wahlrechts, insbesondere

Befreiung vom Zensus, Arbeitskammern, Regelung des Arbeitsvertrages,

Einschränkung übermäßiger Arbeitszeit auch für erwachsene Männer,

Sonntagsruhe, Zwangsversicherung gegen Unfall, Krankheit, Invalidität

und Alter mit Staatszuschuß, Wohnungsgesetz, Neuordnung des Armenwesens.

Demgemäß hat auch das auf Grund der Kammerwahlen neu gebildete

Ministerium Pierson-Gormann-Borgesius die Bahn der Sozialreform

eingeschlagen und die Thronrede, mit der die Kammer am 21.

September 1897 eröffnet wurde, bezeichnet als Vorlagen u. a. ein

Arbeiterschutzgesetz für Kinder und jugendliche Arbeiter, ein

Gesetz über obligatorische Unfallversicherung und eine Regelung der

Wohnungsfrage.

Die Gewerkschaftsbewegung Darstellung der gewerkschaftlichen Organisation der Arbeiter und der Arbeitgeber aller Länder. · 第 107 / 323 题