Belgien besitzt, nachdem 1830 die früheren Beschränkungen aufgehoben
sind, ein völlig unbeschränktes Vereinsrecht; es ist deshalb wunderbar,
daß trotzdem die Entwicklung des Gewerkschaftswesens sich noch in
einem wenig fortgeschrittenen Zustande befindet. Die ersten Versuche
wurden von der Internationale unternommen, aber die ins Leben
gerufenen Vereine, die nicht nach Berufen gesondert waren und weniger
wirtschaftliche als politische Zwecke verfolgten, sind nach 1870
rasch wieder verschwunden. Erst nach der 1885 erfolgten Gründung der
unter sozialdemokratischem Einflusse stehenden Arbeiterpartei (_Parti
ouvrier_) ist die Gewerkschaftsbewegung in lebhaften Fluß gekommen.
Anfangs freilich beschäftigte sich auch die Arbeiterpartei mehr mit
der Errichtung von »Kooperativgesellschaften« (Genossenschaften),
die sich zu großer Bedeutung entwickelt haben. Die bedeutendste, der
_Voruit_, wurde 1880 gegründet und zählt jetzt, bei einem jährlichen
Geschäftsumsatze von 16000000 Frs., über 5000 Mitglieder. Der _Progrès_
in Jolimont mit 6276 Mitgliedern betreibt eine Bäckerei mit einem
Jahresumsatz von 8000000 kg Brot, zwei Schlachtereien, mehreren
Apotheken und vier Gast- und Volkshäusern. Das _Maison du Peuple_ in
Brüssel mit einem Jahresumsatze von 2000000 Frs. liefert Brot, Kohlen,
Kurzwaren und betreibt ebenfalls mehrere Wirtshäuser. Der Zusammenhang
dieser Genossenschaften mit der Arbeiterpartei ist ein sehr enger,
so daß sie sogar aus ihren Ueberschüssen Beiträge für Streikzwecke
liefern. In der neueren Zeit hat man aber auch angefangen, eigentliche
Gewerkvereine zu gründen.
[51] Die weitaus wichtigsten Quellen für die belgischen Gewerkschaften
sind einerseits die Arbeit von $Emile Vandervelde$: »_Enquète
sur les associations professionels d'ouvriers et d'artisans
en Belgique_«, 2 Bände, Brüssel 1891. _Imprimerie des travaux
publies_ (vgl. dazu die Besprechung von $Binck$ in $Braun$,
Archiv für soziale Gesetzgebung VI, 627) und andererseits $Ernest
Mahaim$: _Etudes sur l'association professionelle_, Lüttich
1891. Außerdem: _Rapport sur les associations professionelles en
Belgique_, _Bruxelles_ 1889 und _Rapport sur le projet de loi
accordant la personification civile aux unions professionelles_,
_Bruxelles_ 1889.
Dem Beispiele der Sozialisten ist seit 1886 die katholische Partei
gefolgt und hat katholisch-konservative und katholisch-demokratische
Arbeitervereine geschaffen, die aber ebenfalls in erster Linie
politische Zwecke verfolgen. Da sie den Grundsatz vertraten, daß die
Arbeitgeber aus Gründen christlicher Liebe nicht berechtigt seien,
ihre Sonderinteressen in einer den Arbeitern nachteiligen Weise zu
verfolgen, so gelangen sie zu einer gewissen Interessenharmonie und
haben deshalb überall Arbeiter und Arbeitgeber zu Mitgliedern.
Die Liberalen sind hinsichtlich der Arbeiterorganisation die letzten
gewesen und haben bis jetzt am wenigsten Erfolge aufzuweisen; erst
die 1893 geschaffene liberale Arbeiterpartei hat die Gründung von
Gewerkvereinen in die Hand genommen.
Außer diesen Gruppen giebt es noch einige unabhängige
Arbeiterorganisationen, z. B. die Buchdrucker und die Schneider.
Endlich haben die amerikanischen Ritter der Arbeit in Belgien einigen
Anhang, doch haben sich die Bergarbeiter (_fédération des mineurs_) in
neuerer Zeit von der amerikanischen Oberleitung unabhängig gemacht, so
daß dieser jetzt nur noch die Glasarbeiter (_Union verrière_) mit 1120
Mitgliedern unterstellt sind.
Die Gesamtzahl dieser Vereine wird von $Vandervelde$ und $Mahaim$
übereinstimmend auf 180 mit etwa 60-70000 Mitgliedern geschätzt, was
bei etwa 7-800000 männlichen Arbeitern einem Verhältnis von etwa 8%
entspricht. In acht Gewerben haben sich die Vereine der einzelnen Orte
miteinander zu Verbänden (_fédérations_) zusammengethan; es sind dies
die Zigarrenmacher mit 6, die Holzarbeiter mit 12, die Buchdrucker mit
14, die Steinarbeiter mit 12, die Maler mit 3, die Bergarbeiter mit 27
und die Metallarbeiter mit 20 Ortsvereinen. Die stärksten Verbände sind
die Bergarbeiter mit 23000 und die Buchdrucker mit 14000 Mitgliedern; 8
andere besitzen über 500, die meisten aber unter 200 Mitgliedern.
Etwa 100 Vereine gehören als »_affiliés_« der Arbeiterpartei an. Im
übrigen läßt sich das Stärkeverhältnis der Parteien annähernd ersehen
aus den Ziffern für Gent, wo die Bewegung sich am stärksten entwickelt
hat; hier besaßen 1897 die Sozialisten 14 Gewerkschaften mit 10195,
die Antisozialisten 18 Gewerkschaften mit 2981 und die Liberalen 4
Gewerkschaften mit 884 Mitgliedern.
Im allgemeinen sind die Vereine noch zu schwach, um äußere Erfolge zu
erzielen; die nach dem 1. Mai 1891 zahlreich unternommenen Streiks
endigten überall mit Niederlagen und führten zu einem erheblichen
Verluste von Mitgliedern.
Bei den meisten Vereinen steht der Kampfkarakter im Vordergrunde, und
dies gilt nicht allein von den sozialistischen, sondern auch von den
unabhängigen und den Rittern der Arbeit. Die Hauptform ist die der
Vereine zur Behauptung des Lohnsatzes (_Sociétés de maintien de prix_).
Von allen belgischen Gewerkvereinen sind nach außen am meisten
die Bergarbeiter hervorgetreten, die nicht allein an dem Londoner
internationalen Gewerkschaftskongresse mit 15000 Mitgliedern
teilnahmen, sondern auch seit 1892 ihre regelmäßigen öffentlichen
Jahresversammlungen abhalten. Die dritte derselben, die am 8./9. April
1894 in La Louvière stattfand, hat eine Reihe wichtiger Forderungen
aufgestellt, insbesondere die Verstaatlichung der Bergwerke und ihren
Betrieb durch den Staat oder durch die Arbeitersyndikate, Festsetzung
eines Minimallohnes, Abschaffung der Akkordarbeit, internationale
Vereinbarung zur Einschränkung der Kohlenförderung behufs Vermeidung
der Ueberproduktion. Auf dem am 20. Oktober 1896 gleichfalls in
La Louvière abgehaltenen fünften Kongresse, auf dem 91 Gruppen
vertreten waren, beschloß man, den Bergarbeitern frei zu stellen, ob
sie sich den Gewerkschaften oder den Genossenschaften anschließen
wollen. Am Eröffnungstage der Brüsseler Ausstellung hat ein großer
Bergarbeiterkongreß stattgefunden. Ein am 10. Januar 1897 in Charleroi
abgehaltener außerordentlicher Kongreß forderte eine Lohnerhöhung,
lehnte aber für den Weigerungsfall ab, den Generalstreik zu beschließen.
Einen erheblichen Einfluß haben die Arbeitervereine auf die Gemeinden
gewonnen, insbesondere seitdem bei den Gemeindewahlen am 19. November
1895 die Sozialisten in 19 Städten ausschließlich und in 29 anderen
in Gemeinschaft mit den Radikalen die Verwaltung in die Hand bekommen
haben. So haben sie es durchgesetzt, daß regelmäßig bei den städtischen
Arbeitsverdingungen ein gewisser Mindestlohn zur Bedingung gemacht wird.
Die staatliche Gesetzgebung hat erst seit 1890 ihr Interesse den
sozialen Fragen zugewandt. Das erste einschlägige Gesetz war
dasjenige vom 9. August 1890 über die Einrichtung und Verwaltung von
Arbeiterwohnungen.
Die Versuche, den Gewerkvereinen die Rechte der juristischen
Persönlichkeit und des Eigentumserwerbes zu verschaffen, die
schon am 7. August 1889 zur Einbringung einer Vorlage seitens des
Ministers Lejeune und am 16. November 1894 zur Vorlegung eines neuen
Gesetzentwurfes durch den Minister Bergerem geführt hatten, scheiterten
lange an der Befürchtung, daß dadurch das »Eigentum der toten Hand«
begünstigt werden würde. Schließlich ist aber doch das Gesetz vom 31.
Mai 1898 zur Verabschiedung gelangt, nach welchem den Berufsvereinen
nach näher Bestimmung des Gesetzes die Rechte der juristischen Person
zugesichert sind. Als Berufsverein ist anzusehen »eine Vereinigung,
die ausschließlich zum Betriebe, zum Schutze und zur Entwicklung
ihrer Berufsinteressen zwischen Personen gebildet ist, die in der
Industrie, im Handel, in der Landwirtschaft oder in den freien Berufen
mit einem Erwerbszwecke entweder denselben oder ähnliche Berufe,
entweder dasselbe Gewerbe oder solche ausüben, die auf die Herstellung
derselben Produkte abzielen«. Vereine mit politischem Karakter sind
ausgeschlossen. Die Anmeldung geschieht bei einer besonderen Behörde,
die darüber zu entscheiden hat, ob der Verein den Bedingungen des
Gesetzes entspricht. Eine Vorbedingung für die Anerkennung ist, daß
der Verein die Verpflichtung übernimmt, »gemeinsam mit der Gegenpartei
die Mittel und Wege aufzusuchen, um jede auf die Arbeitsbedingungen
bezügliche Streitigkeit, bei welcher der Verein beteiligt ist, entweder
durch Einigung oder durch ein Schiedsgericht beizulegen«. Jährlich
muß der Verein eine Liste der Vorstandsmitglieder und ein Verzeichnis
von Einnahmen und Ausgaben einreichen. Die Liste der Mitglieder muß
öffentlich ausgelegt werden. Zur Annahme von Geschenken und Legaten
kann der Verein durch königliche Verordnung ermächtigt werden. Vereine,
die sich nicht im Rahmen des Gesetzes halten, insbesondere ihr Vermögen
zu anderen als den im Gesetze zugelassenen Zwecken verwenden, werden
aufgelöst. Ihr Vermögen wird nach den Bestimmungen des Gesetzes
verwandt und die Vorstandsmitglieder bestraft.
Das Gesetz ist besonders von sozialdemokratischer Seite heftig
bekämpft, und es ist zu erwarten, daß die Gewerkschaften dieser
Richtung auf die hier gewährte Rechtsstellung verzichten und ihre
Anmeldung nicht nachsuchen werden. Die Hauptangriffe stützen sich
darauf, daß das Gesetz nur solche Vereine zuläßt, welche ausschließlich
die Förderung der Interessen eines bestimmten Berufes bezwecken, daß
aber alle allgemeinen Angelegenheiten, also nicht bloß politische,
sondern insbesondere auch die Versicherungen gegen Krankheit, Unfälle,
Alter, Arbeitslosigkeit u. s. w. ausgeschlossen sind. Auch Werkstätten
für Arbeitslose dürfen sie nur für einen vorübergehenden Zeitraum
errichten. Oertliche Verbände der Gewerkschaften sind untersagt. In der
That scheint das Gesetz ein recht unvollkommener Versuch geblieben zu
sein.
Die sozialdemokratische Partei hat sich auf ihrem im August 1898
abgehaltenen Parteitage eingehend mit den Gewerkschaften beschäftigt
und ihre Stellung in einer umfassenden Resolution bezeichnet, aus der
folgende Punkte hervorzuheben sind:
Jede Gewerkschaft soll alle Arbeiter des gesamten Berufes umfassen ohne
Unterscheidung der Spezialfächer. Geschäftsführer und Schatzmeister
sind zu besolden. Der Beitrag soll wöchentlich 50 Cts. für Männer und
15-25 Cts. für Frauen und Lehrlinge betragen. Jede Gewerkschaft soll
eine Unterstützungskasse besitzen oder sich einer solchen anschließen,
auch die Hälfte ihrer Einnahme hierauf verwenden. Aus der Kasse sollen
hauptsächlich bei Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit durch
Krankheit oder Unfall Unterstützungen gewährt werden. Die andere
Hälfte der Einnahmen ist für Verwaltungskosten und die Streikkasse
zu bestimmen. Jede Gewerkschaft soll eine Bibliothek einrichten
und die Parteiblätter halten. Streiks sind nicht zu billigen,
wenn die Gewerkschaft nicht stark genug ist, oder wenn Ueberfluß
an Arbeitskräften besteht, oder wenn es sich darum handelt, die
Wiederbeschäftigung eines Einzelnen zu erzwingen, falls dieser nicht
seine Stelle im Kampfe für die Gewerkschaft verloren hat.
In neuester Zeit scheinen übrigens auch die Liberalen größere
Anstrengungen zu machen, den Vorsprung ihrer sozialistischen und
klerikalen Konkurrenten wieder einzuholen. Sie haben am 25./26.
Dezember 1897 in Brüssel ihren ersten Kongreß abgehalten, auf dem
55 Vereine mit angeblich 300000 Mitgliedern durch 80 Abgeordnete
vertreten waren. In dem aufgestellten Programme finden sich folgende
Forderungen: Staatliche Organisation einer Alters- und Pensionskasse;
Einrichtung von Arbeitsbörsen mit einen Schutzausschusse für die
Arbeiter; allgemeine obligatorische Volksschule mit weltlichem
und unentgeltlichem Unterricht; allgemeines gleiches Stimmrecht
mit Proportionalvertretung, Mindestlöhne und Maximalarbeitszeit;
Besteuerung des Kapitalbesitzes und des Einkommens; allmähliche
Abschaffung der Eingangszölle, Umkehr der Beweispflicht bei
Arbeitsunfällen, die dem Unternehmer zufallen soll.
Nach dem Vorbilde von Frankreich hat man in Belgien auch
$Arbeitsbörsen$ geschaffen. Der erste Versuch wurde schon 1850 von
Molinari in Brüssel unternommen, 1885 nahm der Bürgermeister von
$Brüssel$, Buls, den Gedanken wieder auf und rief 1889 neben dem
bereits von Arbeitervereinigungen begründeten _Oeuvre du travail_ eine
doppelte Einrichtung dieser Art: das _maison du travail_ für männliche
und das _comptoir du travail_ für weibliche Arbeiter ins Leben. In
$Lüttich$ hat am 11. Februar 1888 die Handelskammer eine Arbeitsbörse
mit gemeinsamer Verwaltung eines Arbeiters, eines Arbeitgebers und
eines Vertreters der Stadt geschaffen. In $Gent$ ist 1891 von dem
»Handels- und Gewerbeverein« eine ähnliche, von Stadt und Provinz
unterstützte Einrichtung begründet.
Seit 1892 besteht auch zwischen den verschiedenen Börsen ein
Verband, um eine Arbeitsvermittelung von Ort zu Ort für ganz Belgien
herzustellen.
Uebrigens weichen die belgischen Arbeitsbörsen von ihrem französischen
Vorbilde doch in ihrer Grundlage erheblich ab, indem sie sich streng
auf das Ziel der Arbeitsvermittelung beschränken und hierbei eine
volle Gleichberechtigung beider Parteien betonen, während jene sich zu
einseitigen Kampforganisationen der Arbeiter entwickelt haben, die den
Unternehmern keinerlei Einfluß gestatten.