V. Belgien[51].

Belgien besitzt, nachdem 1830 die früheren Beschränkungen aufgehoben

sind, ein völlig unbeschränktes Vereinsrecht; es ist deshalb wunderbar,

daß trotzdem die Entwicklung des Gewerkschaftswesens sich noch in

einem wenig fortgeschrittenen Zustande befindet. Die ersten Versuche

wurden von der Internationale unternommen, aber die ins Leben

gerufenen Vereine, die nicht nach Berufen gesondert waren und weniger

wirtschaftliche als politische Zwecke verfolgten, sind nach 1870

rasch wieder verschwunden. Erst nach der 1885 erfolgten Gründung der

unter sozialdemokratischem Einflusse stehenden Arbeiterpartei (_Parti

ouvrier_) ist die Gewerkschaftsbewegung in lebhaften Fluß gekommen.

Anfangs freilich beschäftigte sich auch die Arbeiterpartei mehr mit

der Errichtung von »Kooperativgesellschaften« (Genossenschaften),

die sich zu großer Bedeutung entwickelt haben. Die bedeutendste, der

_Voruit_, wurde 1880 gegründet und zählt jetzt, bei einem jährlichen

Geschäftsumsatze von 16000000 Frs., über 5000 Mitglieder. Der _Progrès_

in Jolimont mit 6276 Mitgliedern betreibt eine Bäckerei mit einem

Jahresumsatz von 8000000 kg Brot, zwei Schlachtereien, mehreren

Apotheken und vier Gast- und Volkshäusern. Das _Maison du Peuple_ in

Brüssel mit einem Jahresumsatze von 2000000 Frs. liefert Brot, Kohlen,

Kurzwaren und betreibt ebenfalls mehrere Wirtshäuser. Der Zusammenhang

dieser Genossenschaften mit der Arbeiterpartei ist ein sehr enger,

so daß sie sogar aus ihren Ueberschüssen Beiträge für Streikzwecke

liefern. In der neueren Zeit hat man aber auch angefangen, eigentliche

Gewerkvereine zu gründen.

[51] Die weitaus wichtigsten Quellen für die belgischen Gewerkschaften

sind einerseits die Arbeit von $Emile Vandervelde$: »_Enquète

sur les associations professionels d'ouvriers et d'artisans

en Belgique_«, 2 Bände, Brüssel 1891. _Imprimerie des travaux

publies_ (vgl. dazu die Besprechung von $Binck$ in $Braun$,

Archiv für soziale Gesetzgebung VI, 627) und andererseits $Ernest

Mahaim$: _Etudes sur l'association professionelle_, Lüttich

1891. Außerdem: _Rapport sur les associations professionelles en

Belgique_, _Bruxelles_ 1889 und _Rapport sur le projet de loi

accordant la personification civile aux unions professionelles_,

_Bruxelles_ 1889.

Dem Beispiele der Sozialisten ist seit 1886 die katholische Partei

gefolgt und hat katholisch-konservative und katholisch-demokratische

Arbeitervereine geschaffen, die aber ebenfalls in erster Linie

politische Zwecke verfolgen. Da sie den Grundsatz vertraten, daß die

Arbeitgeber aus Gründen christlicher Liebe nicht berechtigt seien,

ihre Sonderinteressen in einer den Arbeitern nachteiligen Weise zu

verfolgen, so gelangen sie zu einer gewissen Interessenharmonie und

haben deshalb überall Arbeiter und Arbeitgeber zu Mitgliedern.

Die Liberalen sind hinsichtlich der Arbeiterorganisation die letzten

gewesen und haben bis jetzt am wenigsten Erfolge aufzuweisen; erst

die 1893 geschaffene liberale Arbeiterpartei hat die Gründung von

Gewerkvereinen in die Hand genommen.

Außer diesen Gruppen giebt es noch einige unabhängige

Arbeiterorganisationen, z. B. die Buchdrucker und die Schneider.

Endlich haben die amerikanischen Ritter der Arbeit in Belgien einigen

Anhang, doch haben sich die Bergarbeiter (_fédération des mineurs_) in

neuerer Zeit von der amerikanischen Oberleitung unabhängig gemacht, so

daß dieser jetzt nur noch die Glasarbeiter (_Union verrière_) mit 1120

Mitgliedern unterstellt sind.

Die Gesamtzahl dieser Vereine wird von $Vandervelde$ und $Mahaim$

übereinstimmend auf 180 mit etwa 60-70000 Mitgliedern geschätzt, was

bei etwa 7-800000 männlichen Arbeitern einem Verhältnis von etwa 8%

entspricht. In acht Gewerben haben sich die Vereine der einzelnen Orte

miteinander zu Verbänden (_fédérations_) zusammengethan; es sind dies

die Zigarrenmacher mit 6, die Holzarbeiter mit 12, die Buchdrucker mit

14, die Steinarbeiter mit 12, die Maler mit 3, die Bergarbeiter mit 27

und die Metallarbeiter mit 20 Ortsvereinen. Die stärksten Verbände sind

die Bergarbeiter mit 23000 und die Buchdrucker mit 14000 Mitgliedern; 8

andere besitzen über 500, die meisten aber unter 200 Mitgliedern.

Etwa 100 Vereine gehören als »_affiliés_« der Arbeiterpartei an. Im

übrigen läßt sich das Stärkeverhältnis der Parteien annähernd ersehen

aus den Ziffern für Gent, wo die Bewegung sich am stärksten entwickelt

hat; hier besaßen 1897 die Sozialisten 14 Gewerkschaften mit 10195,

die Antisozialisten 18 Gewerkschaften mit 2981 und die Liberalen 4

Gewerkschaften mit 884 Mitgliedern.

Im allgemeinen sind die Vereine noch zu schwach, um äußere Erfolge zu

erzielen; die nach dem 1. Mai 1891 zahlreich unternommenen Streiks

endigten überall mit Niederlagen und führten zu einem erheblichen

Verluste von Mitgliedern.

Bei den meisten Vereinen steht der Kampfkarakter im Vordergrunde, und

dies gilt nicht allein von den sozialistischen, sondern auch von den

unabhängigen und den Rittern der Arbeit. Die Hauptform ist die der

Vereine zur Behauptung des Lohnsatzes (_Sociétés de maintien de prix_).

Von allen belgischen Gewerkvereinen sind nach außen am meisten

die Bergarbeiter hervorgetreten, die nicht allein an dem Londoner

internationalen Gewerkschaftskongresse mit 15000 Mitgliedern

teilnahmen, sondern auch seit 1892 ihre regelmäßigen öffentlichen

Jahresversammlungen abhalten. Die dritte derselben, die am 8./9. April

1894 in La Louvière stattfand, hat eine Reihe wichtiger Forderungen

aufgestellt, insbesondere die Verstaatlichung der Bergwerke und ihren

Betrieb durch den Staat oder durch die Arbeitersyndikate, Festsetzung

eines Minimallohnes, Abschaffung der Akkordarbeit, internationale

Vereinbarung zur Einschränkung der Kohlenförderung behufs Vermeidung

der Ueberproduktion. Auf dem am 20. Oktober 1896 gleichfalls in

La Louvière abgehaltenen fünften Kongresse, auf dem 91 Gruppen

vertreten waren, beschloß man, den Bergarbeitern frei zu stellen, ob

sie sich den Gewerkschaften oder den Genossenschaften anschließen

wollen. Am Eröffnungstage der Brüsseler Ausstellung hat ein großer

Bergarbeiterkongreß stattgefunden. Ein am 10. Januar 1897 in Charleroi

abgehaltener außerordentlicher Kongreß forderte eine Lohnerhöhung,

lehnte aber für den Weigerungsfall ab, den Generalstreik zu beschließen.

Einen erheblichen Einfluß haben die Arbeitervereine auf die Gemeinden

gewonnen, insbesondere seitdem bei den Gemeindewahlen am 19. November

1895 die Sozialisten in 19 Städten ausschließlich und in 29 anderen

in Gemeinschaft mit den Radikalen die Verwaltung in die Hand bekommen

haben. So haben sie es durchgesetzt, daß regelmäßig bei den städtischen

Arbeitsverdingungen ein gewisser Mindestlohn zur Bedingung gemacht wird.

Die staatliche Gesetzgebung hat erst seit 1890 ihr Interesse den

sozialen Fragen zugewandt. Das erste einschlägige Gesetz war

dasjenige vom 9. August 1890 über die Einrichtung und Verwaltung von

Arbeiterwohnungen.

Die Versuche, den Gewerkvereinen die Rechte der juristischen

Persönlichkeit und des Eigentumserwerbes zu verschaffen, die

schon am 7. August 1889 zur Einbringung einer Vorlage seitens des

Ministers Lejeune und am 16. November 1894 zur Vorlegung eines neuen

Gesetzentwurfes durch den Minister Bergerem geführt hatten, scheiterten

lange an der Befürchtung, daß dadurch das »Eigentum der toten Hand«

begünstigt werden würde. Schließlich ist aber doch das Gesetz vom 31.

Mai 1898 zur Verabschiedung gelangt, nach welchem den Berufsvereinen

nach näher Bestimmung des Gesetzes die Rechte der juristischen Person

zugesichert sind. Als Berufsverein ist anzusehen »eine Vereinigung,

die ausschließlich zum Betriebe, zum Schutze und zur Entwicklung

ihrer Berufsinteressen zwischen Personen gebildet ist, die in der

Industrie, im Handel, in der Landwirtschaft oder in den freien Berufen

mit einem Erwerbszwecke entweder denselben oder ähnliche Berufe,

entweder dasselbe Gewerbe oder solche ausüben, die auf die Herstellung

derselben Produkte abzielen«. Vereine mit politischem Karakter sind

ausgeschlossen. Die Anmeldung geschieht bei einer besonderen Behörde,

die darüber zu entscheiden hat, ob der Verein den Bedingungen des

Gesetzes entspricht. Eine Vorbedingung für die Anerkennung ist, daß

der Verein die Verpflichtung übernimmt, »gemeinsam mit der Gegenpartei

die Mittel und Wege aufzusuchen, um jede auf die Arbeitsbedingungen

bezügliche Streitigkeit, bei welcher der Verein beteiligt ist, entweder

durch Einigung oder durch ein Schiedsgericht beizulegen«. Jährlich

muß der Verein eine Liste der Vorstandsmitglieder und ein Verzeichnis

von Einnahmen und Ausgaben einreichen. Die Liste der Mitglieder muß

öffentlich ausgelegt werden. Zur Annahme von Geschenken und Legaten

kann der Verein durch königliche Verordnung ermächtigt werden. Vereine,

die sich nicht im Rahmen des Gesetzes halten, insbesondere ihr Vermögen

zu anderen als den im Gesetze zugelassenen Zwecken verwenden, werden

aufgelöst. Ihr Vermögen wird nach den Bestimmungen des Gesetzes

verwandt und die Vorstandsmitglieder bestraft.

Das Gesetz ist besonders von sozialdemokratischer Seite heftig

bekämpft, und es ist zu erwarten, daß die Gewerkschaften dieser

Richtung auf die hier gewährte Rechtsstellung verzichten und ihre

Anmeldung nicht nachsuchen werden. Die Hauptangriffe stützen sich

darauf, daß das Gesetz nur solche Vereine zuläßt, welche ausschließlich

die Förderung der Interessen eines bestimmten Berufes bezwecken, daß

aber alle allgemeinen Angelegenheiten, also nicht bloß politische,

sondern insbesondere auch die Versicherungen gegen Krankheit, Unfälle,

Alter, Arbeitslosigkeit u. s. w. ausgeschlossen sind. Auch Werkstätten

für Arbeitslose dürfen sie nur für einen vorübergehenden Zeitraum

errichten. Oertliche Verbände der Gewerkschaften sind untersagt. In der

That scheint das Gesetz ein recht unvollkommener Versuch geblieben zu

sein.

Die sozialdemokratische Partei hat sich auf ihrem im August 1898

abgehaltenen Parteitage eingehend mit den Gewerkschaften beschäftigt

und ihre Stellung in einer umfassenden Resolution bezeichnet, aus der

folgende Punkte hervorzuheben sind:

Jede Gewerkschaft soll alle Arbeiter des gesamten Berufes umfassen ohne

Unterscheidung der Spezialfächer. Geschäftsführer und Schatzmeister

sind zu besolden. Der Beitrag soll wöchentlich 50 Cts. für Männer und

15-25 Cts. für Frauen und Lehrlinge betragen. Jede Gewerkschaft soll

eine Unterstützungskasse besitzen oder sich einer solchen anschließen,

auch die Hälfte ihrer Einnahme hierauf verwenden. Aus der Kasse sollen

hauptsächlich bei Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit durch

Krankheit oder Unfall Unterstützungen gewährt werden. Die andere

Hälfte der Einnahmen ist für Verwaltungskosten und die Streikkasse

zu bestimmen. Jede Gewerkschaft soll eine Bibliothek einrichten

und die Parteiblätter halten. Streiks sind nicht zu billigen,

wenn die Gewerkschaft nicht stark genug ist, oder wenn Ueberfluß

an Arbeitskräften besteht, oder wenn es sich darum handelt, die

Wiederbeschäftigung eines Einzelnen zu erzwingen, falls dieser nicht

seine Stelle im Kampfe für die Gewerkschaft verloren hat.

In neuester Zeit scheinen übrigens auch die Liberalen größere

Anstrengungen zu machen, den Vorsprung ihrer sozialistischen und

klerikalen Konkurrenten wieder einzuholen. Sie haben am 25./26.

Dezember 1897 in Brüssel ihren ersten Kongreß abgehalten, auf dem

55 Vereine mit angeblich 300000 Mitgliedern durch 80 Abgeordnete

vertreten waren. In dem aufgestellten Programme finden sich folgende

Forderungen: Staatliche Organisation einer Alters- und Pensionskasse;

Einrichtung von Arbeitsbörsen mit einen Schutzausschusse für die

Arbeiter; allgemeine obligatorische Volksschule mit weltlichem

und unentgeltlichem Unterricht; allgemeines gleiches Stimmrecht

mit Proportionalvertretung, Mindestlöhne und Maximalarbeitszeit;

Besteuerung des Kapitalbesitzes und des Einkommens; allmähliche

Abschaffung der Eingangszölle, Umkehr der Beweispflicht bei

Arbeitsunfällen, die dem Unternehmer zufallen soll.

Nach dem Vorbilde von Frankreich hat man in Belgien auch

$Arbeitsbörsen$ geschaffen. Der erste Versuch wurde schon 1850 von

Molinari in Brüssel unternommen, 1885 nahm der Bürgermeister von

$Brüssel$, Buls, den Gedanken wieder auf und rief 1889 neben dem

bereits von Arbeitervereinigungen begründeten _Oeuvre du travail_ eine

doppelte Einrichtung dieser Art: das _maison du travail_ für männliche

und das _comptoir du travail_ für weibliche Arbeiter ins Leben. In

$Lüttich$ hat am 11. Februar 1888 die Handelskammer eine Arbeitsbörse

mit gemeinsamer Verwaltung eines Arbeiters, eines Arbeitgebers und

eines Vertreters der Stadt geschaffen. In $Gent$ ist 1891 von dem

»Handels- und Gewerbeverein« eine ähnliche, von Stadt und Provinz

unterstützte Einrichtung begründet.

Seit 1892 besteht auch zwischen den verschiedenen Börsen ein

Verband, um eine Arbeitsvermittelung von Ort zu Ort für ganz Belgien

herzustellen.

Uebrigens weichen die belgischen Arbeitsbörsen von ihrem französischen

Vorbilde doch in ihrer Grundlage erheblich ab, indem sie sich streng

auf das Ziel der Arbeitsvermittelung beschränken und hierbei eine

volle Gleichberechtigung beider Parteien betonen, während jene sich zu

einseitigen Kampforganisationen der Arbeiter entwickelt haben, die den

Unternehmern keinerlei Einfluß gestatten.

Die Gewerkschaftsbewegung Darstellung der gewerkschaftlichen Organisation der Arbeiter und der Arbeitgeber aller Länder. · 第 106 / 323 题