2. Gründung von Widerstandsfonds.

3. Die Statuten des Vereins, sowie der Verbände zu einem Einheitlichen

und Praktischen zusammenzustellen.

4. Das Unterstützungswesen, als: Rechtsschutz-, Reise-, Herbergs- und

Vermittelungswesen u. s. w. zu zentralisieren durch Anstrebung der

Errichtung von Arbeitsbörsen.

5. Die in den einzelnen Vereinen aufgenommenen Statistiken zu einer

einheitlichen zusammenzustellen, sowie statistische Aufzeichnungen über

sämtliche Streiks zu führen.

6. Verbände für zusammengehörende Industriegruppen, sowie einen

Zentralverband aller Verbände zu bilden.

7. Veröffentlichung aller die gewerkschaftliche Organisation

betreffenden Angelegenheiten durch das Korrespondenzblatt für die

Vorstände und Vertrauensleute.

Die Gewerkschaftsbewegung Darstellung der gewerkschaftlichen Organisation der Arbeiter und der Arbeitgeber aller Länder. · 第 87 / 323 题