3. Die Statuten des Vereins, sowie der Verbände zu einem Einheitlichen
und Praktischen zusammenzustellen.
4. Das Unterstützungswesen, als: Rechtsschutz-, Reise-, Herbergs- und
Vermittelungswesen u. s. w. zu zentralisieren durch Anstrebung der
Errichtung von Arbeitsbörsen.
5. Die in den einzelnen Vereinen aufgenommenen Statistiken zu einer
einheitlichen zusammenzustellen, sowie statistische Aufzeichnungen über
sämtliche Streiks zu führen.
6. Verbände für zusammengehörende Industriegruppen, sowie einen
Zentralverband aller Verbände zu bilden.
7. Veröffentlichung aller die gewerkschaftliche Organisation
betreffenden Angelegenheiten durch das Korrespondenzblatt für die
Vorstände und Vertrauensleute.