5. Beseitigung der Lehrlingsausbeutung.«

Die Gewerkschaften sollen sich auf das ganze Kronland erstrecken; in

allen Orten, wo eine genügende Anzahl von Berufsgenossen vorhanden

ist, sind Ortsgruppen zu errichten. Die Gewerkschaften haben sich

mit den verwandten Berufsorganisationen unter einheitlicher,

aus Vorstandsmitgliedern sämtlicher dabei in Betracht kommender

Berufsorganisationen bestehender Leitung zu Gruppenorganisationen in

der Form der $Industrieverbände$ zu vereinigen. Deren Aufgaben sind:

1. Möglichst planmäßige und auf gemeinschaftliche Kosten zu betreibende

Agitation für die zur Industriegruppe gehörenden Berufsorganisationen.

2. Herausgabe eines gemeinschaftlichen Organs, das so eingerichtet

sein muß, daß den Interessen sämtlicher dabei in Betracht kommender

Organisationen Rechnung getragen wird.

3. Streiks, die innerhalb der zur betreffenden Gruppe

gehörenden Industriezweige notwendig werden, von den einzelnen

Berufsorganisationen aber nicht wirksam geführt werden können,

sind, nachdem sie in der Industriegruppe gutgeheißen worden, auf

gemeinschaftliche Kosten im prozentualen Verhältnis zur Mitgliederzahl

zu führen.

4. Die Berufsstatistik der einzelnen Organisationen zu führen und für

die Veröffentlichung der Resultate zu sorgen.

5. Die für die zur Industriegruppe gehörigen Berufe errichteten

Herbergen, Zahlstellen für Reiseunterstützung, Rechtsschutz u. s. w. in

einzelnen Städten sowie im ganze Reiche möglichst zu zentralisieren.

Für die Zeit, bis die Industrieverbände genügend ausgebaut sind, um

einen geschlossenen Verband bilden zu können, wurde zur Regelung der

gemeinsamen Angelegenheiten eine zentrale Körperschaft in Form einer

aus je einem Vertreter der verschiedenen Industriegruppen gebildeten

$Gewerkschaftskommission$ eingesetzt. Dieselbe hat sich durch je

einen Vertrauensmann der Gewerkschaften in der Hauptstadt eines

jeden Kronlandes zu ergänzen und ist dem Kongresse für ihr Gebahren

verantwortlich. Ihre Aufgaben sind:

1. Die Betreibung der Organisation und Agitation in denjenigen

Industrien und Gruppen, deren Angehörige teilweise oder noch gar nicht

organisiert sind, mit besonderer Berücksichtigung der Provinz.

Die Gewerkschaftsbewegung Darstellung der gewerkschaftlichen Organisation der Arbeiter und der Arbeitgeber aller Länder. · 第 86 / 323 题