Die Gewerkschaften sollen sich auf das ganze Kronland erstrecken; in
allen Orten, wo eine genügende Anzahl von Berufsgenossen vorhanden
ist, sind Ortsgruppen zu errichten. Die Gewerkschaften haben sich
mit den verwandten Berufsorganisationen unter einheitlicher,
aus Vorstandsmitgliedern sämtlicher dabei in Betracht kommender
Berufsorganisationen bestehender Leitung zu Gruppenorganisationen in
der Form der $Industrieverbände$ zu vereinigen. Deren Aufgaben sind:
1. Möglichst planmäßige und auf gemeinschaftliche Kosten zu betreibende
Agitation für die zur Industriegruppe gehörenden Berufsorganisationen.
2. Herausgabe eines gemeinschaftlichen Organs, das so eingerichtet
sein muß, daß den Interessen sämtlicher dabei in Betracht kommender
Organisationen Rechnung getragen wird.
3. Streiks, die innerhalb der zur betreffenden Gruppe
gehörenden Industriezweige notwendig werden, von den einzelnen
Berufsorganisationen aber nicht wirksam geführt werden können,
sind, nachdem sie in der Industriegruppe gutgeheißen worden, auf
gemeinschaftliche Kosten im prozentualen Verhältnis zur Mitgliederzahl
zu führen.
4. Die Berufsstatistik der einzelnen Organisationen zu führen und für
die Veröffentlichung der Resultate zu sorgen.
5. Die für die zur Industriegruppe gehörigen Berufe errichteten
Herbergen, Zahlstellen für Reiseunterstützung, Rechtsschutz u. s. w. in
einzelnen Städten sowie im ganze Reiche möglichst zu zentralisieren.
Für die Zeit, bis die Industrieverbände genügend ausgebaut sind, um
einen geschlossenen Verband bilden zu können, wurde zur Regelung der
gemeinsamen Angelegenheiten eine zentrale Körperschaft in Form einer
aus je einem Vertreter der verschiedenen Industriegruppen gebildeten
$Gewerkschaftskommission$ eingesetzt. Dieselbe hat sich durch je
einen Vertrauensmann der Gewerkschaften in der Hauptstadt eines
jeden Kronlandes zu ergänzen und ist dem Kongresse für ihr Gebahren
verantwortlich. Ihre Aufgaben sind:
1. Die Betreibung der Organisation und Agitation in denjenigen
Industrien und Gruppen, deren Angehörige teilweise oder noch gar nicht
organisiert sind, mit besonderer Berücksichtigung der Provinz.