Der Grundzug der Entwickelung, den wir in England beobachtet haben,
tritt uns auch in Frankreich entgegen. Auch hier finden wir zunächst
die entschiedenste Ablehnung aller fachvereinlichen Bestrebungen sowohl
seitens der Unternehmer wie seitens der öffentlichen Meinung und der
Gesetzgebung, aber ebenso das allmähliche Vordringen der Ueberzeugung,
daß nur auf diesem Wege eine friedliche soziale Entwickelung möglich
sei, und schließlich den völligen Sieg dieser Bewegung über die
früheren Vorurteile, ja endlich auch die feindliche Stellung, welche
die Sozialdemokratie zu derselben einnimmt. Dabei ist es interessant,
daß die beiden großen Revolutionen von 1789 und 1848, weit entfernt,
der Arbeiterbewegung Vorschub zu leisten, derselben vielmehr in
durchaus bureaukratischer Weise die engsten Fesseln angelegt haben,
ein Beweis für die neuerdings oft gemachte Bemerkung, daß diesen
Revolutionen der $soziale$ Karakter noch völlig fehlte, daß sie
lediglich $politischer$ Natur waren und daß der Arbeiterstand, der
zu einem Klassenbewußtsein noch nicht erwacht war, sich bei ihnen
lediglich von den bürgerlichen Parteien hat ins Schlepptau nehmen
lassen.
[29] Vgl. W. $Lexis$: Gewerkvereine und Unternehmerverbände in
Frankreich, in den Schriften des Vereins für Sozialpolitik
XVII, Leipzig 1879. v. d. $Osten$: Die Fachvereine und die
soziale Bewegung in Frankreich, Schmollers Jahrb. 1891, S.
1031 ff. und Sonderausgabe. $Raoul Jay$: Die Syndikate der
Arbeiter und Unternehmer in Frankreich, Brauns Archiv IV, S.
403 ff.: _Annuaire des Syndicats professionnels._ _Paris_ seit
1889. _Bulletin de l'Office du travail_, insbesondere die
Januarhefte. Einen wertvollen Ueberblick über die Entwickelung
der französischen Gewerkschaften bis auf die neueste Zeit bietet
der Aufsatz von $Bourdeau$: »_Le mouvement syndical en France_«
in _Serie A Circulaire Nr. 15_ des _Musée sozial_ vom 31. Juli
1897. Vgl. auch $Zacher$: Die rote Internationale. 3. Aufl.,
Berlin 1884. Hertz. S. 48 ff.
Seit dem 16. Jahrhundert waren gegen die Gesellenverbände
(_compagnonnages_) Gesetze erlassen, die jede Vereinigung verboten.
Dies wurde zwar durch die Revolution zunächst insofern geändert, als
das Gemeindegesetz vom 16. Dezember 1789, Art. 62, allen französischen
Bürgern das Recht gab, sich friedlich und ohne Waffen zu vereinigen,
um Adressen und Petitionen zu beraten, wobei nur die vorherige
polizeiliche Anmeldung vorgeschrieben war. Aber obgleich diese
Bestimmung durch das Polizeigesetz vom 19. Juli 1791, Art. 14, auf
alle Vereine und Klubs erstreckt und in Tit. I, Art. 3 der Verfassung
von 1791 und Art. 7 der Verfassung von 1793 wiederholt wurde, so galt
sie doch nicht für gewerkschaftliche Vereinigungen, vielmehr verbot
das Gesetz vom 14./27. Juni 1891 in Art. 4 alle Vereinigungen von
Bürgern desselben Standes oder Gewerbes und erklärte, daß solche
Vereine ebenso wie Unternehmer, Inhaber von offenen Läden und Arbeiter
oder Gesellen irgend eines Gewerbes nicht das Recht hätten, in ihren
Versammlungen Vorsitzende, Sekretäre und Sachwalter zu bestellen,
Register zu führen und über ihre angeblichen gemeinsamen Interessen
Beschlüsse zu fassen, zu beraten oder Statuten zu erlassen. In gleicher
Weise verbot das Gesetz vom 28. Septbr./6. Oktober 1791, Tit. II, Art.
20, die Koalitionen der ländlichen Arbeiter und Dienstboten.
Dieser Standpunkt wurde auch später beibehalten, indem man zugleich das
Vereins- und Versammlungsrecht im allgemeinen erheblich einschränkte.
Schon die Verfassung vom 5. Fructidor III (1795) verbot alle Vereine,
die der öffentlichen Ordnung zuwiderlaufen und gab dadurch der
Regierung das freie Auflösungsrecht. Zugleich wurden durch das Dekret
vom 6. Fructidor III alle Klubs aufgehoben und durch das Dekret vom 22.
Ventôse VI (14. März 1798) alle politischen Vereine geschlossen. Der
_Code pénal_ von 1810 forderte nicht allein für jeden Verein mit mehr
als 20 Mitgliedern polizeiliche Genehmigung (Art. 291-294), sondern
hielt das schon durch das Gesetz vom 22. Germinal XI (12. April 1803)
erlassene Verbot aller Vereinigungen der Arbeiter und der Arbeitgeber
aufrecht (Art. 414-416). Die Ungerechtigkeit, die darin lag, daß die
Uebertretung dieses Verbotes bei den Arbeitgebern neben Geldbuße nur
mit Gefängnisstrafe von 6 Tagen bis 1 Monat, bei den Arbeitern aber mit
Gefängnis von 1-3 Monaten und bei den Anstiftern sogar mit Gefängnis
von 2-5 Jahren bedroht war, wurde erst durch das Gesetz vom 27.
November 1849 aufgehoben und gegen Arbeiter und Arbeitgeber die gleiche
Strafe festgesetzt.
Die Verfassung vom 4. November 1848 hatte freilich in Uebereinstimmung
mit dem Gesetze vom 28. Juni 1848 die Vereins- und Versammlungsfreiheit
ausgesprochen, aber schon durch Gesetz vom 19. Juni 1849 wurde der
Regierung das Recht, Vereine und Versammlungen im öffentlichen
Interesse aufzulösen und zu verbieten, wiedergegeben, und durch Gesetz
vom 25. März 1852 wurde einfach das Gesetz vom 28. Juni 1848 aufgehoben
und der frühere Rechtszustand wieder hergestellt. Die Folge war das
Blühen zahlreicher geheimer Gesellschaften.
Auch Napoleon III. verfolgte zunächst diese Politik, und von 1853-1862
wurden 3909 Arbeiter wegen Teilnahme an 749 verbotenen Vereinen
bestraft. Erst als der Kaiser die Bedeutung des in der sozialen
Bewegung enthaltenen Machtfaktors für seine Interessen erkannte,
änderte sich seine Politik. Zunächst wurde durch Gesetz vom 30. Mai
1864 das Koalitionsverbot des _Code pénal_ Art. 414-416 insoweit
beseitigt, als nur diejenigen strafbar sein sollten, die durch Gewalt,
Drohung oder betrügerische Vorspiegelungen eine Arbeitseinstellung
zum Zwecke einer Erhöhung oder Erniedrigung der Löhne herbeizuführen
oder die freie Ausübung der Industrie oder der Arbeit zu beschränken
versuchen, sowie die Arbeiter oder Arbeitgeber, welche nach einem
verabredeten Plane durch Sperren, Bußen oder Verrufserklärungen die
Freiheit der Industrie oder der Arbeit beeinträchtigen. Dabei blieb
aber das allgemeine Vereinsgesetz auch für die Vereine der Arbeiter und
Arbeitgeber in Kraft. Noch weiter ging man im Jahre 1868, indem man
seitens der Regierung erklärte, daß man den Fachvereinen der Arbeiter,
sofern sie sich von Politik fernhielten, dieselbe Duldung gewähren
werde, wie sie bisher schon -- wenngleich im Widerspruche zu dem
Gesetze -- den Vereinen der Arbeitgeber gewährt war. Zugleich ersetzte
das Gesetz vom 6. Juni 1808 allgemein für alle nicht politischen
Versammlungen das bisherige System der polizeilichen $Genehmigung$
durch die bloße $Anmeldung$. Die Folge dieser freieren Stellung war
zunächst in den Jahren 1868-1870 eine wilde Streikbewegung, die aber
fast ausnahmslos ohne Erfolg war.
Die neuere Entwicklung der Arbeitergewerkschaften hat sich in engem
Anschlusse an die politische Bewegung der Arbeiterschaft vollzogen und
ist durch deren Spaltungen erheblich beeinflußt.
Nachdem die Ausbreitungen der Kommune im Jahre 1871 zu dem Erlasse
des Gesetzes vom 14. März 1872 gegen die Internationale und überhaupt
zu einem entschiedeneren Auftreten der Regierung gegen die ganze
Arbeiterbewegung geführt hatten, wurde der Versuch, die Gewerkschaften
zu organisieren, zunächst nicht von der sozialdemokratischen, sondern
von der radikalen Partei wieder aufgenommen. Das gilt insbesondere
auch von dem ersten $allgemeinen französischen Arbeiterkongresse$,
der vom 2.-10. Oktober 1876 in $Paris$ abgehalten wurde und auf dem
101 Gewerkschaften und 46 lokale Arbeitervereine (_cercles d'étude_)
aus 39 Städten mit einer angeblichen Mitgliederzahl von 1 Million
Arbeitern durch 360 Abgeordnete vertreten waren. Er war von der
radikalen Zeitung »_La Réforme_« zusammenberufen, während die Kosten
von dem Minister Crémieux getragen wurden. Man betonte ausdrücklich,
daß man sich nicht mit sozialpolitischen Prinzipien, sondern mit
rein wirtschaftlich-praktischen Arbeiterangelegenheiten befassen und
die Auseinandersetzung zwischen Arbeit und Kapital auf friedlichem
Wege herbeiführen wolle. Man forderte die ungehinderte Entwicklung
der Gewerkschaften (_chambres syndicales_) durch Abschaffung aller
einschränkenden Gesetze und Erteilung der juristischen Persönlichkeit,
volle Autonomie derselben bezüglich aller einschlagenden Fragen,
insbesondere des Genossenschaftswesens, der Versorgungskassen, der
gewerblichen Ausbildung und durch Vereinigung aller Arbeitersyndikate
zu einer »_Union nationale_« behufs Vertretung der Gesamtinteressen
der französischen Arbeiterschaft, Einführung des Maximalarbeitstages,
Reform des Fabrikwesens hinsichtlich die Frauen-, Kinder- und
Nachtarbeit und der Fabrikaufsicht, Umgestaltung der Schiedsgerichte
zur möglichsten Vermeidung der Streiks u. s. w., kurz, der erste
französische Gewerkschaftskongreß stellte sich ganz auf den Boden des
englischen Trade-Unionismus, ja auf demselben wurde sogar energisch
gegen die Vermischung mit der Politik protestiert und betont, daß man
ehrgeizigen Führern, welche das Volk nur benutzen wollten, um ihren
persönlichen Interessen zu dienen, nicht folgen solle.
Das äußere Ergebnis des Kongresses war die Gründung des Blattes »_Le
Prolétaire_«, das von den Vertretern der Pariser Syndikate geleitet
wurde, und die Einsetzung einer Exekutivkommission, die mit den
Abgeordneten der parlamentarischen Linken Fühlung zu nehmen hatte,
indem man bei ihnen solange Belehrung suchen wollte, bis man eigene
Arbeiterkandidaten werde durchsetzen können.
Es ist begreiflich, daß die Partei der Revolution, die durch
Gefangensetzung und Verbannung ihrer thätigsten Anhänger auf Grund
des Kommuneaufstandes zunächst machtlos war, sich über die auf dem
Pariser Kongresse eingeschlagene Richtung empörte. In einem aus
London datierten, von der »_Commune révolutionnaire_« unterzeichneten
Schriftstücke mit dem Titel: »_Les Syndicaux et leur Congrès_«
beschuldigte man die Gewerkschaften des offenen Verrates an der Sache
der Revolution. Zugleich suchten einige jüngere Anhänger dieser
Richtung, unter ihnen auch der soeben zum Marxismus bekehrte spätere
Parteiführer $Guesde$, durch Gründung des Blattes »_L'Egalité_« der
sozialdemokratischen Bewegung einen festen Halt zu geben.
Auf dem vom 28. Januar bis 8. Februar 1878 in $Lyon$ abgehaltenen
$zweiten Gewerkschaftskongresse$ war die revolutionäre
kollektivistische Richtung bereits vertreten und forderte die
Ueberführung der Produktionsmittel in Gemeinbesitz, indem sie erklärte,
daß sie die Gewerkschaften nicht als Mittel, die Lage der arbeitenden
Klassen zu bessern, sondern nur als Organisierung des Klassenkampfes
ansehen könnte; jede Beziehung zu der bürgerlichen Demokratie müßte
abgebrochen, eine eigene Arbeiterpartei geschaffen und der Umsturz
der bestehenden Gesellschaftsordnung angestrebt werden. Aber diese
Anträge wurden gegen etwa 10 Stimmen abgelehnt und von den Wortführern
der Mehrheit nicht allein der Kollektivismus verworfen, sondern
sogar erklärt, daß auch die Streiks zu mißbilligen seien, da sie zur
Verteuerung der Waren führten; man müsse überhaupt das Heilmittel in
der Bethätigung der individuellen Freiheit erblicken. Revolutionen
führten, abgesehen von den Opfern, die sie kosteten, nur zur Diktatur.
Aber die Mehrheit war unter sich nicht einig; sie bestand aus
Vertretern der unter dem Einflusse von $Buchez$ ins Leben gerufenen
Genossenschaftsbewegung, denen sich auch die Anhänger $Proudhons$
anschlossen, und endlich den Mitgliedern der neuen Schule der
Possibilisten unter Führung von $Finance$. Einer ihrer Hauptführer
war $Vaillant$, der später insbesondere im Pariser Gemeinderate eine
hervorragende Rolle spielte.
Unter diesen Umständen ist es erklärlich, daß die revolutionären
Elemente allmählich an Einfluß gewannen. Zunächst ging das Blatt »_Le
Prolétaire_« im Jahre 1878 in die Hände von $Benoit Malon$ und $Paul
Brousse$ über, die ihrerseits die Ideen $Proudhons$ mit dem System
von $Marx$ zu vermitteln suchten. Daneben entstanden andere Blätter
derselben Richtung, z. B. »_Le Citoyen_«, »_La Bataille_«, »_La Commune
libre_«.
So vorbereitet, hoffte man, auf dem folgenden $dritten Kongresse$, der
vom 20.-31. Oktober 1879 in $Marseille$ stattfand, den entscheidenden
Schlag führen zu können, und man hatte sich nicht getäuscht. Dieser
Kongreß hat für die soziale Bewegung in Frankreich die größte
Bedeutung, sowohl durch die Anzahl der Teilnehmer, wie durch die dort
gefaßten Beschlüsse. Gegen 250 Syndikate und 100 andere Organisationen
waren durch 130 Abgeordnete vertreten; das Kongreßprotokoll umfaßt 820
Seiten. In Widerspruch zu der von dem Exekutivkomitee der Regierung
gegenüber abgegebenen Zusicherung, alle Fragen politischen und
internationalen Karakters fern zu halten, beschloß die Mehrheit, für
die selbständige Organisation der Arbeiterklasse einzutreten und zu dem
Zwecke nicht allein an den politischen, sondern auch an den kommunalen
Wahlen teilzunehmen. Als Mittel, durch welches allein die Emanzipation
der Arbeiterklasse erreicht werden könne, bezeichnete man die
Einführung des $Kollektiveigentums an allen Produktionsmitteln$. Zum
Zwecke der Durchführung dieser Beschlüsse, deren genauere Festsetzung
dem folgenden Kongresse vorbehalten wurde, teilte man Frankreich in
6 Distrikte: 1. Zentrum mit Paris, 2. Norden mit Lille, 3. Osten mit
Lyon, 4. Westen mit Bordeaux, 5. Süden mit Marseille, 6. Algier. Als
Mittel wurde auch die Anwendung von Gewalt für zulässig erklärt.
Die Minderheit des Kongresses, die insbesondere von Finance vertreten
wurde, bestritt freilich die Gesetzlichkeit der Abstimmung, und 23
Abgeordnete legten einen formellen Protest ein, aber das Ergebnis wurde
dadurch nicht geändert: $die Leitung der gewerkschaftlichen Bewegung
war an die revolutionäre Partei und insbesondere an die Kollektivisten
übergegangen$.
Aber begreiflicherweise wollten die überstimmten Vertreter des
gewerkschaftlichen Gedankens sich dieser Entthronung nicht fügen,
und so beginnt von jetzt an die für die französische Bewegung
karakteristische $Spaltung in eine große Anzahl sich heftig
bekämpfender Gruppen$.
Zunächst vollzog sich auf dem $Kongresse von Havre$ (14.-22. November
1880) die Scheidung der politischen von der rein $gewerkschaftlichen$
Richtung, von denen die erstere durch 55, die letztere durch 57
Abgeordnete vertreten war. Beide hielten nach der Trennung ihre
Sitzungen nebeneinander und beanspruchten, als der eigentliche Kongreß
angesehen zu werden.
Die $gewerkschaftliche$ Gruppe, deren Hauptführer $Clémenceau$ war, gab
sich den Namen »$_Alliance socialiste républicaine_$« und schuf sich
neben dem Blatte »_La ville de Paris_« noch ein besonderes Organ »_Le
moniteur des syndicats ouvriers_«.
Die politische Gruppe hatte durch ihre beiden Führer $Guesde$ und
$Lafargue$ (Schwiegersohn von $Marx$) unter der Beihülfe von $Marx$
und $Engels$ in London ein ausführliches Programm ausarbeiten lassen,
das sie in Havre annahm und in welchem erklärt wurde, daß die
Gewerkschaften und die Streiks nur Hülfsmittel für die Organisation und
die Agitation seien.
Aber die Einigkeit auf seiten der $Kollektivisten$ fand schon auf
ihrem $Kongresse in Reims$ (30. Oktober bis 5. November 1881), auf
dem 45 Abgeordnete als Vertreter von etwa 300 Gewerkschaften und
sozialistischen Gruppen (Studienzirkeln) erschienen waren, ein
frühes Ende. Hier waren auch die »Anarchisten« oder »Kommunisten«
vertreten, die gegen die Tyrannei der Führer protestierten und in den
aufgestellten Forderungen nur ein »Minimalprogramm« sehen wollten,
das je nach den örtlichen Verhältnissen Erweiterungen zulaße. Vor
allem aber widerstrebten sie der von der Mehrheit beabsichtigten
straffen Organisation, die lokal, regional und national gegliedert
sein, in einem aus je fünf Vertretern jeder der sechs Distrikte und je
einem Vertreter jeder national organisierten Gewerkschaft gebildeten
Nationalkomitee mit dem Sitze in Paris gipfeln und die Aufgabe haben
sollte, die Verbindung unter den einzelnen Vereinigungen und mit dem
Auslande aufrecht zu erhalten. Schließlich verließ die Minderheit unter
Protest den Kongreß.
Aber auch unter der Mehrheit zeigte sich der Beginn weiterer
Streitigkeiten zwischen den Marxisten, vertreten durch $Guesde$ und
$Lafargue$ und den Anhängern von $Brousse$, denen sich auch $Malon$
anschloß. Der Gegensatz war mehr persönlich als sachlich. Die
Broussisten erklärten, daß sie die Ideen aber nicht die Autorität von
$Marx$ anerkennen und sich nicht dessen Leitung unterwerfen wollten.
So richtete sich die von $Brousse$ und $Malon$ durchgesetzte Gründung
eines $Nationalkomitees$ hauptsächlich gegen die bisher von $Guesde$
ausgeübte Diktatur und hatte deshalb eine persönliche Spitze. Spielte
bei dem Gegensatze ferner auch die nationale Eitelkeit zweifellos eine
Rolle, so handelte es sich doch zugleich um einen Einfluß der alten
$Proudhon$'schen Erinnerungen.
Obgleich man die Austragung dieser Streitigkeiten dem folgenden
Kongresse vorbehielt, setzten sie sich doch in der Presse und
insbesondere in heftigen Fehden zwischen dem auf dem Kongresse als
Parteiorgan anerkannten »_Prolétaire_« und den an die Stelle der
»_Égalité_« getretenen Blättern »_Le Citoyen_« und »_La Bataille_«
fort, ja man beschuldigte sich gegenseitig des Verrates und der
Beziehungen zur Polizei. Als $Joffrin$, der in den Pariser Gemeinderat
gewählt wurde, dabei von dem Marseiller Programm insofern abwich, als
er sich nicht für die Abschaffung des Erbrechts für Erbschaften über
20000 Fr. aussprach und nicht den Achtstundentag, sondern nur allgemein
die gesetzliche Festsetzung der Arbeitszeit forderte, wurde er von den
Marxisten auf das heftigste angegriffen.
Der Bruch vollzog sich dann auf dem $Kongresse$ von $Saint-Etienne$
(24. September bis 1. Oktober 1882), auf dem 200 Gewerkschaftler und
150 Studienzirkel vertreten waren. Die Marxisten wurden bei der Wahl
des Nationalkomitees mit 66 gegen 6 Stimmen ausgeschlossen, worauf
sie in Stärke von 27 Abgeordneten als Vertretern von 37 Vereinen
den Kongreß verließen, sich nach $Roanne$ begaben und dort einen
$Gegenkongreß$ abhielten.
Die Mehrheit von 86 Abgeordneten als Vertretern von 401 Vereinen tagte
in St. Etienne weiter und beschloß, das Hauptgewicht auf die Bildung
von Gewerkschaften zu legen. Da sie erklärten, daß sie die politische
Thätigkeit nicht als bloße Vorschule der Organisation betrachteten,
sondern ihr Ziel auf das Nächstliegende und insbesondere auf die
praktische Arbeit richteten, so nannten die Marxisten sie spöttisch:
»$_Les Possibilistes_$.« Sie selbst änderten ihren Namen auf dem vom
30. September bis 7. Oktober 1883 in Paris abgehaltenen Kongresse
in »$_Fédération des travailleurs socialistes de France_$« und
beschlossen, ohne grundsätzlich auf die Revolution zu verzichten, doch
sich vorwiegend mit praktischen Fragen, insbesondere dem Versicherungs-
und Lehrlingswesen, Schiedsgerichten u. s. w., beschäftigen zu wollen.
Die rein gewerkschaftliche Richtung, die sich in Havre von den
Kollektivisten getrennt hatte, hielt seitdem unter den Namen
»$_Alliance socialiste républicaine_$« eigene Kongresse ab, so vom 27.
November bis 5. Dezember 1881 in $Paris$ und vom 3.-12. September 1882
in $Bordeaux$. Sie organisierte eine Zentralstelle in der »$_Union
des syndicats_$« in Paris mit dem eigenen Organ »$_Le Moniteur
des syndicats ouvriers_$«. Sie schloß jede politische Thätigkeit
aus und beschränkte sich ganz auf die wirtschaftliche Hebung der
Arbeiterklasse durch Gewerkschaften, und zwar thunlichst im Wege
friedlicher Verständigung mit den Syndikaten der Unternehmer. In der
That erreichte sie eine weitgehende Verständigung mit diesen auf dem
Wege gegenseitiger Nachgiebigkeit.
Das wichtigste Ereignis in der Entwicklung der gewerkschaftlichen
Bewegung in Frankreich bildet das umfassende und segensreiche
$Syndikatsgesetz$ (_Loie rélative à la creation des Syndicats
professionels_) vom 21. März 1884.
Das Gesetz verfügt zunächst die Aufhebung des Gesetzes vom 14./27.
Juni 1791 und des bereits durch Gesetz vom 30. Mai 1864 abgeänderten
Art. 416 des _Code pénal_ und erklärt die Art. 291-294 des letzteren
sowie das Gesetz vom 10. April 1834[30] auf die Syndikate für nicht
anwendbar und bestimmt dann, daß gewerbliche Vereinigungen auch in
größerer Mitgliederzahl als 20, sofern diese Personen denselben oder
einen verwandten Beruf ausüben, sich ohne Erlaubnis der Regierung
bilden können. Die Syndikate dürfen sich nur mit dem Studium oder
der Verteidigung wirtschaftlicher, industrieller kommerzieller und
landwirtschaftlicher Interessen beschäftigen. Sie brauchen nur die
Statuten und die Namen der Vorstandsmitglieder, sowie jede Veränderung
bei der Behörde anzuzeigen und die Vorschrift zu befolgen, daß
alle Vorstandsmitglieder Franzosen und im Besitze der bürgerlichen
Ehrenrechte sein müssen, um das Recht der juristischen Persönlichkeit
und die Befugnis zur Erhebung von Beiträgen zu erlangen. Grundstücke
dürfen sie allerdings nur insoweit erwerben, als sie für ihre
Versammlungen, Bibliotheken und Unterrichtskurse notwendig sind. Sie
dürfen Arbeitsnachweise begründen und für ihre Mitglieder Hülfskassen
jeder Art errichten. Endlich ist es ihnen gestattet, innerhalb des
ihnen selbst zugewiesenen Rahmens Verbände zu bilden, denen aber
das Recht der juristischen Persönlichkeit und des Grunderwerbes
vorenthalten ist. Jedes Mitglied der Syndikate hat das durch
Statutenbestimmung nicht einzuschränkende Recht, vorbehaltlich der
Beitragspflicht für das laufende Jahr jederzeit auszuscheiden, ohne daß
dabei das durch Beitragszahlungen erworbene Recht an den bestehenden
Hülfskassen verloren geht. Uebertretungen des Gesetzes werden an den
Vorstandsmitgliedern mit Strafen von 16-200 Frcs. bestraft, doch kann
von den Gerichten auch auf Schließung des Vereins erkannt werden.
[30] Dasselbe hatte die Bestimmungen des _Code pénal_ Art. 291, die an
sich nur für Vereine von mehr als 20 Mitgliedern galten, auf
solche Vereine ausgedehnt, die in mehrere Abteilungen von weniger
als 20 Mitgliedern zerfallen.
Durch ein späteres Gesetz vom 30. November 1892 wurde bestimmt,
daß auch Aerzte, Zähnärzte und Hebammen, nicht aber Staats- und
Gemeindebeamten unter das Syndikatsgesetz fallen.
Daß ein Gesetz von solcher Bedeutung nicht ohne lebhaften Widerspruch
geschaffen werden konnte, liegt auf der Hand, und es hat nicht an
Stimmen gefehlt, die von demselben die Auflösung aller staatlichen
Ordnung vorhersagten. Aber die sowohl auf der Linken wie auf der
Rechten der französischen Kammer verteidigte Ansicht, daß gerade
umgekehrt die gesetzliche Organisation der Fachvereine zu einer
sozialen Beruhigung führen werde, hat schließlich den Sieg davon
getragen.
Für die Arbeiterklasse war dieses Gesetz ein Ferment, welches zu
lebhaften Auseinandersetzungen und völlig neuen Gruppenbildungen
führte. Die $revolutionäre Richtung$, die durch dasselbe den Verlust
ihres Einflusses befürchtete, suchte es als ein Werk der Reaktion zu
bekämpfen und die ihr zugänglichen Vereine zu bestimmen, sich ihm
nicht zu unterwerfen, insbesondere also ihre Anmeldung, durch die sie
die im Gesetze gewährte Stellung erlangen konnten, nicht vorzunehmen.
Um dieser Bewegung entgegenzuwirken, veranstalteten die Syndikate der
Rhonegegend unter Begünstigung seitens der Regierung im Jahre 1886
einen $Kongreß$ in $Lyon$, der lediglich für die gewerkschaftliche
Richtung unter Ausschluß der politischen Parteien bestimmt sein sollte
und der deshalb als der $erste Gewerkschaftskongreß$ bezeichnet werden
kann. Aber trotz dieser Beschränkung erklärten sich auf dem Kongresse,
auf dem 248 Syndikate durch 158 Abgeordnete vertreten waren, 74 Stimmen
gegen und nur 29 für das Gesetz, obgleich von den 248 Syndikaten sich
88 demselben unterworfen hatten. Ja es kam sogar zu Ausschreitungen,
indem die dreifarbige Fahne zerrissen und an ihrer Stelle die rote
aufgezogen wurde. Die »$_Union des syndicats ouvriers_$« blieb in der
Minderheit, und um gegen sie ein Gegengewicht zu schaffen, beschloß
der Kongreß die Bildung eines Verbandes aller Syndikate unter dem
Namen: »_Fédération nationale des syndicats ouvriers_«. Zur Leitung
der Geschäfte ernannte man ein $Nationalkomitee$, dessen sich nun die
verschiedenen Parteien zu bemächtigen suchten. Die Possibilisten, die
es nach Paris verlegen wollten, unterlagen jedoch den Marxisten, die
durchsetzten, daß es in der Provinz bleiben und seinen Sitz jährlich
wechseln sollte.
Auch auf dem folgenden II. $Kongresse$, der 1887 in $Montluçon$
stattfand, waren die $Marxisten$ in der Mehrheit, so daß sich
die $Possibilisten$ nach $Charleville$ zurückzogen. Die rein
$gewerkschaftliche$ Richtung hatte sich infolge ihrer Niederlage in
Lyon ganz fern gehalten.
Dasselbe Bild zeigte der III. $Kongreß$ von $Bordeaux$ 1888, auf dem
die Marxisten zuerst einen Beschluß zu Gunsten des Generalstreiks
durchsetzten, indem sie behaupteten, daß nur auf diesem Wege das Ziel
der Sozialisierung der Produktionsmittel zu erreichen sei.
Für eine Zeit lang wurde die bisherige Entwicklung des Parteiwesens
innerhalb der Syndikate durchbrochen durch die $Boulangistische
Bewegung$ (1887-1890), die von den Marxisten begünstigt, dagegen von
den Possibilisten bekämpft wurde, während die Blanquisten sich in
zwei Lager teilten. Dieser Umstand sowie die Weltausstellung hinderte
im Jahre 1889 die Veranstaltung eines Gewerkschaftskongresses. Statt
dessen fanden in Paris zwei internationale Arbeiterkongresse statt, von
denen der eine durch die Marxisten in Verbindung mit den Blanquisten,
der andere von den Possibilisten mit Unterstützung der englischen
_trade unions_ einberufen war[31].
[31] Vgl. unten.
Der IV. $Kongreß$ von $Calais$ 1890 brachte keine Aenderung der Lage.
Er beschloß auf Anregung der Marxisten, daß die Bergarbeiter in den
$Generalstreik$ einzutreten hätten, um durch Mangel an Kohlen auch die
übrigen Industrien zum Stillstande zu bringen und so die Beseitigung
der bestehenden Wirtschaftsordnung zu erzwingen. Man erklärte dabei,
daß eine gewaltsame Revolution bei den modernen Waffen unmöglich sei,
daß aber ebensowenig auf dem Wege der Eroberung der politischen Macht
durch das allgemeine Wahlrecht ein durchgreifender Erfolg zu erzielen
sei, Abhülfe biete nur die »Revolution der untergeschlagenen Arme«. Die
Bergarbeiter leisteten aber diesem Beschlusse keine Folge.
Wie die bisherige Darstellung ergiebt, vollzieht sich die
gewerkschaftliche Bewegung in Frankreich zwar formell unabhängig von
der politischen, indem die Kongresse lediglich gewerkschaftlichen
Karakter tragen und die Kongresse der politischen Parteien neben
ihnen hergehen. In Wahrheit jedoch bestimmen sich die verschiedenen
gewerkschaftlichen Richtungen völlig durch die politischen Gegensätze.
Aus diesem Grunde muß hier auch die Geschichte der politischen Parteien
verfolgt werden.
In dieser Hinsicht ist von Interesse, daß sich nicht allein auf dem
Kongresse der $Possibilisten$ von 1890 in Chatellerault eine Spaltung
zwischen den Anhängern von $Brousse$ und $Allemane$ vollzog, auf die
später noch zurückzukommen ist, sondern daß die $Marxisten$, seit
sie bei den Gemeinderatswahlen von 1892 und 1893 erhebliche Erfolge
erzielt hatten, ihre Haltung nicht unwesentlich änderten. Während
sie, wie erwähnt, noch 1890 in Calais die politischen Wahlen für eine
bloße Agitationsschule erklärt und den Generalstreik als einziges
Mittel der Abhülfe empfohlen hatten, wurden sie durch ihre Wahlerfolge
plötzlich zu Gunsten der parlamentarischen Thätigkeit umgestimmt,
und obgleich sie auf dem V. $Gewerkschaftskongresse$ in $Marseille$
(19.-23. September 1892) noch für den Generalstreik eintraten, ließen
sie ihn bereits auf ihrem gleichzeitig in Marseille abgehaltenen
Parteikongresse fallen und haben ihn auf dem am 15. September 1894 in
$Nantes$ abgehaltenen Kongresse endgültig verworfen, sich überhaupt
seitdem mehr auf das politische Gebiet begeben. Neben der Erlangung
der politischen Macht ist seitdem ihr Ziel die Gewinnung von Anhängern
unter den Bauern, indem sie den bäuerlichen Kleinbesitz verteidigen.
Um so mehr werden sie von den $Possibilisten$ als Verräter an der
Sache des Sozialismus angegriffen. Es hat sich mithin im Laufe der
Zeit zwischen beiden Parteien eine völlige Vertauschung der Rollen
vollzogen, indem die Marxisten jetzt die gemäßigte Richtung darstellen.
Von besonderem Interesse und erheblichem Einflusse auf die
gewerkschaftliche Bewegung hat sich ferner ein neues Element erwiesen,
nämlich die Entwickelung der $Arbeitsbörsen$. Schon im Jahre 1842
war der Gedanke zuerst von $Molinari$[32] ausgesprochen und damit
begründet, daß man durch sie und die damit ermöglichte Vermittelung
zwischen Angebot und Nachfrage nach Arbeit die Interessen der Arbeiter
am besten befördern und die letzteren zugleich den Einflüssen
politischer Neuerungen entziehen könne, indem man sie auf das rein
gewerkschaftliche Gebiet verweise. Im Laufe der Zeit ist der Gedanke
der Arbeitsvermittelung immer mehr in den Hintergrund getreten und die
Börsen sind, genau besehen, nichts als Gewerkschaftsverbände geworden,
nur mit dem Unterschiede, daß sie Zuschüsse seitens der Gemeinde
erhalten. Sie sind ganz allgemeine Anstalten zur Wahrung der gesamten
Interessen der ihnen angehörigen Arbeiter. Sie übernehmen deshalb
außer dem Arbeitsnachweise die Veranstaltung von Versammlungen zur
Erörterung von Fragen, die das Arbeiterinteresse berühren, oder für
wissenschaftliche Vorträge, ferner die Einrichtung von Fachlehrkursen
und von Bibliotheken, die Herausgabe periodischer Zeitschriften u. s. w.
[32] Vergl. G. de $Molinari$: _Les bourses du travail Paris.
Guillaunmin, 1893_, S. 121 ff.
Der Plan der Schaffung solcher Arbeitsbörsen wurde seit 1884 seitens
der Possibilisten aufgenommen, um in ihnen für alle Syndikate,
mochten sie auf dem Boden des Syndikatsgesetzes stehen oder nicht,
eine $gemeinsame Vereinigung$ und zugleich eine Möglichkeit zu haben,
praktisch im Interesse der Arbeiterklasse zu wirken. Allerdings
hatten sich seit Erlaß des Gesetzes mehrfach $Kartelle$ zwischen
den Syndikaten verschiedener Gewerbe derselben Stadt gebildet, aber
obgleich diese grundsätzlich allen Syndikaten offen standen, hatten
sich auch hier die politischen Spaltungen als Hindernis erwiesen.
In den Arbeiterbörsen sollten dagegen alle Syndikate unabhängig
von der politischen Richtung zusammenarbeiten und die Arbeiter zur
gewerkschaftlichen Arbeit erziehen.
In Wahrheit nahm die Entwickelung der Arbeitsbörsen zunächst einen
ganz anderen Verlauf. Die erste derselben wurde am 28. April 1887
in Paris eröffnet, indem der Pariser Gemeinderat einen jährlichen
Zuschuß von 20000 Frs. zusagte, der 1892 auf 100000 Frs. und 1894
auf 154000 Frs. erhöht wurde. Alle Syndikate, mochten sie sich dem
Gesetze unterworfen haben oder nicht, waren zugelassen. Aber während
die Possibilisten, die den Gemeinderat beherrschten, geglaubt
hatten, auch in der Arbeitsbörse die Leitung zu erhalten, drängten
sich in Masse neu gegründete Syndikate herzu, die zum Teil unter
anarchistischem Einflusse standen, zum Teil auch überhaupt keine
Leitung anerkannten. Endlich führte die Ernennung von $Ribanier$ zum
Mitgliede der Anfang 1891 geschaffenen obersten Arbeitskommission zu
einer Explosion; die Exekutivkommission wurde gewaltsam abgesetzt und
die Broussisten, die bisher die Leitung gehabt hatten, wurden durch die
Allemanisten entthront. Seitdem entwickelte sich die Arbeitsbörse zum
Mittelpunkte derjenigen Syndikate, die dem Syndikatsgesetze feindlich
gegenüberstanden. Alle Elemente, die im Verdachte der Mäßigung standen,
wurden entfernt, in dem »$_Journal de la Bourse du Travail_$« wurde ein
Organ geschaffen, das den Kapitalismus und das Unternehmertum bekämpfen
sollte, öffentliche Versammlungen wurden abgehalten, eine Streikkasse
begründet und der Plan des Generalstreiks verfolgt. Durch Bildung eines
Ausschusses aus Vertretern der Bataillone der Nationalgarde betrat
man sogar das rein politische Gebiet und suchte die Kommune und den
Bürgerkrieg vorzubereiten.
Hiergegen glaubte der Minister Dupuy einschreiten zu müssen. Zunächst
forderte er die außerhalb des Syndikatsgesetzes stehenden, bisher
zugelassenen sog. irregulären Syndikate auf, sich bis zum 5. Juli 1893
dem Gesetze zu unterwerfen und schloß, als dieser Aufforderung nicht
Folge geleistet wurde, an diesem Tage die Börse. In einer Erklärung vom
7. Juli 1893, die von Vertretern der verschiedensten Parteirichtungen,
insbesondere von $Lafargue$, $Jaurès$, $Brousse$ unterzeichnet war,
wurde hiergegen Protest erhoben und an die Arbeiter die Aufforderung
gerichtet, sich auf den Generalstreik vorzubereiten. Thatsächlich
freilich gereichte die Auflösung den Marxisten zum größten Vorteile,
da durch sie eine Einrichtung beseitigt wurde, die ihren Händen
längst entschlüpft und in diejenigen ihrer entschiedensten Gegner
übergegangen war. Nachdem dann unter dem Ministerium Bourgeois durch
Dekret des Präsidenten vom 5. Dezember 1895 eine andere Verfassung
der Börse angeordnet und durch den Gemeinderat von Paris beschlossen
war, wurde die Börse im April 1896 wieder eröffnet, doch blieb ein
Teil der Syndikate derselben nach wie vor fern und hielten die in der
Zwischenzeit gegründete freie Börse aufrecht.
Auf dem Kongresse in $St. Etienne$ (7.-8. Februar 1892) hatte sich
unter den Arbeitsbörsen von 11 Städten, die etwa 500 Syndikate
umfaßten, ein Zusammenschluß zu der »$_Fédération nationale des
Bourses du travail_$« vollzogen, die vom 12.-14. Februar 1893 in
$Toulouse$ einen zweiten Kongreß abhielt. Aus den Beschlüssen ist
hervorzuheben: Unentgeltliche Arbeitsvermittelung ausschließlich durch
die Arbeitsbörsen, Ernennung der Arbeitersekretäre durch dieselben,
gesetzliche Festsetzung gewisser Bedingungen des Arbeitsvertrages,
insbesondere Minimallohn und gleiche Entlohnung männlicher und
weiblicher Arbeiter, Ausführung der Gemeindearbeiten in eigener
Regie unter Zulassung von Arbeitervereinigungen. Außerdem wurde von
dem _Comitée fédéral_ vorgeschlagen, in Zukunft mit der auf dem
Gewerkschaftskongreß von Marseille 1892 gegründeten $_Fédération
nationale des Chambres syndicales_$ zusammenzugehen und insbesondere
den nächsten Kongreß gemeinsam 1894 in Nantes abzuhalten, um eine
gemeinsame Vertretung aller Syndikate herbeizuführen. Obgleich die
Marxisten sich hiergegen energisch auflehnten, mit der Begründung, daß
die Arbeitsbörsen, die nur Hülfsmittel für die Syndikate sein sollten,
jetzt den Versuch machen wollten, die Herrschaft an sich zu reißen
und sich an die Stelle der _Fédération nationale_ zu setzen, erklärte
sich die Mehrheit für den Plan, und so fand vom 17.-22. September
1894 in $Nantes$ der VI. $Gewerkschaftskongreß$ zugleich als solcher
der $Arbeitsbörsen$ statt. Auf diesem siegte die possibilistische
über die marxistische Richtung, und der von der letzteren auf ihrem
Parteikongresse 8 Tage zuvor fallen gelassene, dagegen von der ersteren
aufgenommene Plan des Generalstreiks wurde mit 63 gegen 36 Stimmen
bei 9 Stimmenthaltungen angenommen. Nach stürmischen Auftritten
zogen sich die Marxisten von dem Kongresse zurück. Man gründete
eine allgemeine Streikkasse, zu der jedes Mitglied monatlich 5 Cts.
beizutragen hat. Jede Gewerkschaft soll sich dem für sie bestehenden
Berufsverbande anschließen. Die Gesamtheit der Berufsverbände in
Gemeinschaft mit den Arbeitsbörsen bildet den Landesgewerkschaftsbund,
an dessen Spitze ein Zentralkomitee ($_conseil national ouvrier_$)
steht, das aus 2 Mitgliedern der einzelnen Berufsverbände und 4
Mitgliedern des Arbeitsbörsenverbandes zusammengesetzt ist. Ihm soll
die Aufgabe des früher auf dem Kongresse in St. Etienne eingesetzten
Arbeitersekretariates zufallen. Weitere Beschlüsse forderten die
Ausdehnung der _Prudhommes_-(Gewerbe-) Gerichte auf Handels-,
Eisenbahn- und Staatsbedienstete, sowie Arbeitsvermittlung durch die
Gewerkschaften unter Zuschüssen seitens der Gemeinden.
Im Jahre 1895 fanden infolge dieser Spaltung zum erstenmale seit 1884
getrennte Gewerkschaftskongresse statt. Der _conseil national ouvrier_
berief den VII. Kongreß nach $Limoges$, wo derselbe vom 23.-28.
September 1895 unter Teilnahme von rund 100 Vertretern mit 140 Mandaten
tagte. Man gab sich hier eine neue Organisation, deren Ziel besteht
in der möglichsten gewerkschaftlichen Zentralisation, unabhängig von
politischen Einflüssen. Man betonte besonders die Uebertragung der
gewerkschaftlichen Bewegung auf die landwirtschaftlichen Arbeiter
und die Schaffung einer Invalidenversicherung rein aus staatlichen
Mitteln. Auf kommunalem Gebiete verlangte man Ausführung der Arbeiten
in eigener Regie unter Arbeiterinspektoren, die von den Gewerkschaften
vorzuschlagen sind, Unentgeltlichkeit der Lehrmittel in den Schulen,
unentgeltliche Schulküchen, Einrichtung von Arbeitsbörsen auf Kosten
der Gemeinde und unter Leitung der Gewerkschaften, Einrichtung
kommunaler Werkstätten. Als Zwangsmittel zur Durchführung dieser
Forderungen betrachtet man in erster Linie den Generalstreik. An der
Spitze steht der _conseil national ouvrier_.
Die Marxistische $_Fédération des chambres syndicales_$ hielt
vom 12.-14. September 1895 in $Troyes$ einen eigenen Kongreß ab,
der gleichfalls von etwa 100 Abgeordneten als Vertretern von 750
Gewerkschaften besucht war. Man beschloß u. a. die Aufhebung des
Gesetzes gegen die Internationale vom 14. März 1872 und der gegen die
Vereinsfreiheit gerichteten Art. 414 und 415 des _Code pénal_, ferner
die Forderung eines Gesetzes, nach welchem die von den Gewerkschaften
festgesetzten Arbeitsbedingungen für das ganze Gewerbe maßgebend sind,
und die Wahl der Gewerbeinspektoren durch die Gewerkschaften. Auch die
Landagitation will man betreiben unter Anschluß an das sozialistische
Landprogramm von 1891 und ebenso die Beteiligung an allen
Gemeindeangelegenheiten. Der Kongreß empfahl außerdem die nationale und
internationale Verbindung der Gewerkschaften.
Die $_Fédération des chambres syndicales_$ hat seitdem weitere
Kongresse nicht abgehalten, die marxistischen Gewerkschaften haben
sich vielmehr auf dem 1896 in Lille abgehaltenen Kongresse mit der
politischen Partei vereinigt und halten seitdem ihre Zusammenkünfte
gleichzeitig mit denen der letzteren ab. Die Zahl ist auf 152 meist
unbedeutende Organisationen herabgegangen.
Dagegen hat der von dem $_conseil national ouvrier_$ einberufene
VIII. Gewerkschaftskongreß vom 14.-19. September 1896 in $Tours$
stattgefunden, auf dem 203 gewerkschaftliche Organisationen
und Arbeitsbörsen, die zusammen 826 Syndikate umfaßten, durch
69 Abgeordnete vertreten waren. Leider wird auf den Kongressen
nur die Zahl der Organisationen, nicht aber die der Mitglieder
derselben angegeben, wie denn auch bei den Abstimmungen nicht das
Stärkeverhältnis berücksichtigt wird. Deshalb ist es nicht möglich,
über die Anzahl der auf den Kongressen vertretenen Arbeiter genaue
Ziffern zu geben. Nach Schätzungen soll dieselbe in Tours etwa 100000
betragen haben.
Im Vordergrunde der Beratungen stand die Organisationsfrage. Gemäß
einem auf dem internationalen Arbeiterkongresse in Brüssel 1891
gefaßten Beschlusse, in allen Ländern nationale Arbeitersekretariate
einzurichten, hatte man auch für Frankreich auf dem Kongresse von
St. Etienne ein solches Sekretariat eingesetzt. Aber dasselbe war
niemals eigentlich wirklich in Kraft getreten, und seine ganze
Thätigkeit hatte sich auf die Veröffentlichung eines einzigen Berichtes
über die Lage der arbeitenden Klassen beschränkt. Der Grund hierfür
war, daß in dem Sekretariate alle die sich bekämpfenden Richtungen der
Blanquisten, Allemanisten, Broussisten, Anarchisten und der reinen
Gewerkschaftler vertreten waren und die innere Uneinigkeit jede
gemeinschaftliche Thätigkeit unmöglich machte. Schon in Limoges hatte
man nun versucht, unter dem Namen einer »$_Confédération générale
du travail_$« eine Vereinigung aller Syndikate und Arbeitsbörsen
zu schaffen, die sich frei halten sollte von allen Einflüssen der
politischen Gruppen (_en dehors de toute ingérence politicienne_).
Auch die wenigen dort vertretenen Marxisten hatten sich hierfür
ausgesprochen, und so schien dieser neue Verband endlich den inneren
Streitigkeiten ein Ende machen zu sollen. Aber indem man den Sitz nach
Paris verlegte und in das Programm den Generalstreik aufnahm, hatte
man diese Einigkeit sofort wieder zerstört und den Verband unter den
Einfluß der Allemanisten gestellt. Dies wurde auch in dem auf dem
Kongresse in Tours erstatteten Berichte über die Thätigkeit des ersten
Jahres offen ausgesprochen und darauf hingewiesen, daß an der unseligen
Zersplitterung, hervorgerufen durch den Einfluß der politischen
Richtungen, jede Machtentwicklung der gewerkschaftlichen Organisation
scheitern müsse. Von den sämtlichen vereinigten Verbänden hatten nur 34
den auf jährlich 2 Frs. festgesetzten Beitrag bezahlt und so stellte
sich die für den 10. September 1896 abgeschlossene Kassenrechnung auf
808 Frs. 30 Cts. Einnahme und 371 Frs. 50 Cts. Ausgabe.
In Tours versuchte man, diesen Mißerfolg durch eine Aenderung der
Organisation zu beseitigen. Der leitende »_conseil national_« wird
gebildet aus Vertretern, die durch die einzelnen Verbände gewählt
werden. Jedes Mitglied kann nur zwei Verbände vertreten und höchstens
zwei Stimmen führen; sieben ständige Kommissionen (für Agitation,
Schiedsgerichte, Gesetzgebung, Statistik, Streiks, Zeitungswesen
und Verwaltung) wurden eingesetzt. Die Kommission für Agitation hat
die Aufgabe, die ganze Gewerkschaftsbewegung zusammenzufassen und
einen einheitlichen Gewerkschaftskongreß vorzubereiten, auf dem alle
Gewerkschaften vertreten sein sollen. Die Beiträge sind nach der
Mitgliederzahl der Verbände von 1-10 Frs. abgestuft. Der Vereinigung
können nur ganze Verbände, nicht die einzelnen Syndikate angehören,
um dadurch die letzteren zum Anschlusse an die Verbände zu zwingen.
Immerhin soll die Vereinigung nicht zentralistisch die Selbständigkeit
der Verbände aufheben, sondern nur ein föderatives Band herstellen und
eine gegenseitige Verständigung anbahnen. Eigenartig ist die Stellung
der $Arbeitsbörsen$, da sie selbst ihrerseits Gewerkschaftsverbände
darstellen. So ist die $_fédération nationale des bourses du travail_$,
die 43 von den bestehenden 51 Börsen umfaßt und der von den 826 in der
_Confédération générale_ vertretenen Syndikaten 686 angehören, ein
Zentralverband, der innerhalb der _Confédération_ einen Staat im Staate
darstellt und auf die Dauer neben ihr keinen Raum haben wird, obgleich
man bis jetzt eine Abgrenzung der beiderseitigen Aufgaben dahin
versucht hat, daß die Arbeitsbörsen die lokalen, die _Confédération_
die allgemeinen Interessen der Gewerkschaften zu vertreten haben soll.
Der unpolitische Karakter der Vereinigung wurde von neuem betont
durch den an die Spitze des Statutes gestellten Satz: »_Les éléments
constituant la Confédération générale se tiendrout en dehors de toute
école politique._«
Hinsichtlich der Frage des Generalstreiks beschloß der Kongreß ein
gewisses Entgegenkommen gegen die Marxisten, indem man freilich das
Prinzip mit allen gegen 4 Stimmen annahm, aber nicht allein die
Thätigkeit für dessen Verwirklichung einem besonderen, außerhalb der
regelmäßigen Organisation stehenden Komitee übertrug, was in Limoges
vergeblich von den Marxisten gefordert war, sondern auch als Aufgabe
dieses Komitees nicht die Vorbereitung des allgemeinen Streiks, sondern
nur die Propaganda für denselben bezeichnete. Von allen für Streiks
aufkommenden Geldern sollen 5 Proz. für diesen Zweck zurückbehalten
werden.
Man beschäftigte sich ferner mit der Schaffung eines allgemeinen
gewerkschaftlichen litterarischen Organes, doch wurde die Frage nicht
zum Abschlusse gebracht, sondern einer Kommission überwiesen.
Dasselbe gilt von der Frage der schiedsgerichtlichen Vermittelung
entstehender Streitigkeiten zwischen Arbeitern und Arbeitgebern, doch
wurde den Arbeitern empfohlen, in solchen Fällen, ehe sie irgend
welche Schritte thäten, sich behufs Vermittelung an ihre Gewerkschaft
zu wenden. Die Schiedsgerichte sollen nicht obligatorisch sein, auch
sollen ihre Sprüche nur einen moralischen Zwang darstellen, dagegen
sollen ständige Einigungsämter bestehen.
Hinsichtlich der Streiks empfahl man äußerste Vorsicht, jedoch die
Schaffung ständiger Streikkassen, um die einmal unvermeidlichen
Arbeitseinstellungen mit Erfolg durchzuführen.
Die übrigen Beschlüsse betrafen die Ausdehnung der Gewerbegerichte
auf alle Betriebszweige, die Wahl der Fabrikinspektoren durch die
Arbeitersyndikate, die Gefängnisarbeit, das Submissionswesen, das
Zwischenmeistersystem, Kinderarbeit, Lehrlingswesen, Stückarbeit und
Einbehaltung des Lohnes, Arbeiterschutzgesetzgebung, Minimallohn und
den achtstündigen Maximalarbeitstag.
Man beschloß endlich, für Abhaltung eines allgemeinen internationalen
Gewerkschaftskongresses thätig zu sein, der sich ausschließlich mit
gewerkschaftlichen Angelegenheiten unter Beiseitelassung aller Politik
beschäftigen soll.
Obgleich der Kongreß mit einem Hoch auf die Revolution geschlossen
wurde, ist er doch als ein wesentlicher Fortschritt auf der Bahn einer
gewerkschaftlichen Entwicklung zu betrachten.
Der III. Kongreß der $_Confédération générale du travail_$ hat vom
20. bis 25. September 1897 in $Toulouse$ stattgefunden[33], wo 1316
Vereine durch 150 Abgeordnete vertreten waren. Die Hauptgegenstände
der Beratung waren die Aenderung der Statuten und die Gründung eines
täglichen an Stelle des bisherigen monatlich erscheinenden Organs.
Grundsätzlich können nur Verbände von Vereinen die Mitgliedschaft
erwerben, Einzelvereine nur dann, wenn der Verband, dem sie angehören,
den Anschluß an die _confédération_ ablehnt. Der Sitz wurde endgültig
nach Paris verlegt. Die Ablehnung der früheren Abhängigkeit von den
politischen Parteien fand seinen scharfen Ausdruck in der Bestimmung
der Statuten, daß die dem Bunde angehörigen Verbände und Vereine
nicht bei einer politischen Partei eingeschrieben sein dürfen.
Das Ziel des Bundes ist vielmehr der Zusammenschluß der gesamten
Arbeiterschaft lediglich auf wirtschaftlichem Gebiete zum Kampfe für
deren »_émancipation intégrale_«. Der geschäftsleitende Ausschuß
zerfällt in mehrere Abteilungen, die sich mit der Propaganda, mit der
Einwirkung auf die Gesetzgebung, der schiedsgerichtlichen Thätigkeit,
den Streiks, der Arbeitsstatistik u. s. w. zu beschäftigen haben. Auf
Kongressen sollen die nationalen Verbände durch drei, die lokalen durch
einen Abgeordneten vertreten sein; jeder Abgeordnete muß einem Vereine
angehören. Für das tägliche Organ wurden 200000 Frs. aufgebracht. Auch
dieser Kongreß hielt fest an der Empfehlung des Generalstreiks.
[33] Da bis zu dem Kongresse von Limoges 1895, wo die Gründung
der Confédération générale erfolgte, bereits sechs allgemeine
Gewerkschaftskongresse (Lyon 1886, Montluçon 1887, Bordeaux
1888, Calais 1890, Marseille 1892 und Nantes 1894) stattgefunden
hatten, so war der von Toulouse der neunte. Die Arbeitsbörsen
hatten vorher Kongresse abgehalten in St. Etienne 1892, Toulouse
1893, Lyon 1894, Nimes 1895, Tours 1896, so daß es für sie
der sechste war. Die Marxistische _Fédération nationale des
Syndicats_ hat außer Troyes 1895 keine weiteren Kongresse
abgehalten.
Auch der IV. Kongreß, der am 1. Oktober 1898 in $Rennes$ unter
Anwesenheit von 104 Abgeordneten als Vertretern von 1090
Organisationen stattfand, hat in die unbefriedigenden Verhältnisse
keine durchgreifende Besserung gebracht. Um die in der Stellung zu den
Arbeitsbörsen liegende Schwierigkeit zu beseitigen, wurde beschlossen,
daß diese in dem _conseil général_ künftig keine unmittelbare
Vertretung haben, sondern daß in außerordentlichen Fällen beide
Verbände miteinander in Beratung treten sollten. Die Gefahr, daß
hierbei Zwistigkeiten entstehen, ist um so größer, als der Verband der
Arbeitsbörsen unter der Leitung des Anarchisten $Pelloutier$ steht,
der bestrebt ist, die Börsen und die ganze Gewerkschaftsbewegung in
anarchistisches Fahrwasser zu leiten. Die Verhandlungen über den
Generalstreik ergaben, daß die Stimmung für denselben zurückgegangen
ist, insbesondere haben nicht allein nur wenige Vereine die Zahlungen
in den dafür vorgesehenen Fonds geleistet, sondern es sind sogar
auf Anfrage bei den Vereinen nur wenige Antworten eingegangen.
Sonstige Gegenstände der Beratungen waren: die Kontrollmarke, die
Altersversorgung, das staatliche Getreidemonopol, die Abrüstungsfrage,
die Einschränkung des Alkoholismus, der Boykott und einzelne Punkte des
Arbeiterschutzes. --
Bei der Verworrenheit der Parteiverhältnisse möge die jetzige
Gruppierung noch einmal kurz zusammengefaßt werden.
Es giebt in Frankreich augenblicklich sechs sozialistische Gruppen:
1. $_Parti ouvrier français_$ d. h. die auf dem Kongreß in Havre 1880
in der Minderheit verbliebenen Marxisten, die nach ihrem jetzigen
Führer $Paul Guesde$ gewöhnlich als $Guesdisten$ bezeichnet werden.
Sie bilden heute ein verhältnismäßig gemäßigtes Element, indem sie die
»Revolution des Stimmzettels« vertreten d. h. ihre Pläne lediglich auf
dem Wege der gesetzlichen Eroberung der politischen Macht durchzusetzen
beabsichtigen. Die wirtschaftlichen Fragen, insbesondere die Streiks,
stehen für sie erst in zweiter Linie.
2. $_Fédération des travailleurs socialistes de France_$, die 1882
auf dem Kongreß in St. Etienne von den Guesdisten getrennte und nach
ihrem Führer $Paul Brousse$ als $Broussisten$ bezeichnete Gruppe,
die aber an Bedeutung zurücktritt. Auch sie vertreten eine gemäßigte
Richtung, ja ihnen wird seitens ihrer Gegner sogar vorgeworfen, daß sie
mit fliegenden Fahnen in das Lager der Staatssozialisten übergegangen
seien. Seit 1892 verwerfen sie den Generalstreik ebenso wie die
Guesdisten; ihr Gegensatz zu diesen ist vorwiegend ein persönlicher.
3. $_Parti ouvrier socialiste révolutionaire_$, die 1890 auf dem
Kongresse in Chatellerault abgetrennten, nach ihrem Führer $Jean
Allemane$ als $Allemanisten$ bezeichnete Gruppe. Sie betrachten die
politische Thätigkeit nur als Mittel der Propaganda und erwarten alles
von der Revolution, obgleich sie diese nicht durch Gewalt, sondern
durch den Generalstreik d. h. die gleichzeitige Arbeitseinstellung
in allen Betrieben herbeiführen wollen. Sie sind heute die Vertreter
des revolutionär-kommunistischen Prinzips und lieben es, sich als
»Arbeiterproletarier« den »geistigen Proletariern« gegenüberzustellen.
4. Neben diesen drei auf der Grundlage des Marx'schen Systems stehenden
Gruppen giebt es noch das $_comité révolutionaire central_$, das unter
Führung von $Vaillant$ die alten $Blanquisten$ in sich vereinigt
und nur politisch-revolutionäre Tendenzen verfolgt. Sie gehen meist
Hand in Hand mit den Allemanisten und schließen sich diesen auch
an hinsichtlich des Generalstreiks, obgleich sie keine besondere
Begeisterung für ihn zeigen. Die gewerkschaftliche Thätigkeit halten
sie von der politischen völlig getrennt; beide sollen dasselbe Ziel auf
verschiedenen Wegen erreichen. Sie sind in erster Linie Vertreter der
Zusammenfassung aller gewerkschaftlichen Richtungen.
5. Die $Anarchisten$. Sie haben, seitdem sie unter ein scharfes
Ausnahmegesetz gestellt sind, auf die »Propaganda der That« verzichtet,
und da sie die politische Thätigkeit grundsätzlich verwerfen, so suchen
sie in den Gewerkschaften ihren Einfluß geltend zu machen, um die
Arbeiter für die Revolution zu erziehen.
6. Die letzte Gruppe bilden die »$_Socialistes indépendants_$«, eine
nicht geschlossene Organisation, in der sich seit 1885 um den jetzt
verstorbenen $Benoit Malon$ hauptsächlich bürgerliche Sozialisten
sammeln, die, wie $Jaurès$, $Millerand$, $Viviani$, nur unbestimmt
gegen den Radikalismus abgegrenzt sind.
Außer diesen Gruppen giebt es noch die unabhängigen Gewerkschaften,
unter denen die Buchdrucker die erste Stelle einnehmen. Sie sind
im Gegensatz zu den revolutionären Theorien Anhänger praktischer
Thätigkeit im Sinne der sozialen Reform.
Geographisch grenzt sich der Einfluß dieser Gruppen dahin ab, daß die
Guesdisten in der Provinz, und zwar im Norden, in Lille, Roubaix,
ferner in Lyon, Marseille und Bordeaux, die Allemanisten in Paris,
die Broussisten außer in einigen Pariser Vierteln in den Städten des
Westens, Blois, Chatellerault, Poitiers, Tours, die Hauptrolle spielen;
hier, sowie im Departement Cher teilen sie sich den Einfluß mit den
Blanquisten. --
Nach dieser geschichtlichen Darstellung mögen noch einige Angaben über
die Thätigkeit der Gewerkschaften und ihrer Ausbreitung am Platze sein.
Die Syndikate zerfallen in die beiden Hauptgruppen: 1. _syndicats
industriels et commerciaux_, 2. _syndicats agricoles_.
Die $landwirtschaftlichen Syndikate$[34], die in dem Entwurf des
Gesetzes vom 21. März 1884 überhaupt nicht vorgesehen waren und erst
bei der Beratung in der Kammer aufgenommen wurden, haben eine sehr
große Bedeutung erlangt. Allerdings ist ihr Karakter von demjenigen
der industriellen Syndikate sehr verschieden, indem sie vielfach
Aufgaben übernommen haben, die in Deutschland den landwirtschaftlichen
Vereinen und Genossenschaften zufallen. Dahin gehören Verbesserung der
Bodenbearbeitung, Errichtung landwirtschaftlicher Versuchsanstalten
und Untersuchungsstellen, gemeinschaftliche Beschaffung von Samen,
Düngungsmitteln, Vieh und Maschinen, gemeinsamer Verkauf der
Erzeugnisse, insbesondere Korn, Wein, Butter, Milch, Geflügel, Eier
u. s. w. Auch suchen sie die Gesetzgebung, hauptsächlich die Zoll- und
Agrarpolitik zu beeinflussen. Den Betrieb einer Produktivgenossenschaft
verbinden sie vielfach mit demjenigen eines Konsumvereines, auch
errichten sie genossenschaftliche Schlächtereien, Bäckereien,
Müllereien; so giebt es allein im Departement Charente-Inferieure 130
Bäckereigenossenschaften. Eine sehr wichtige Thätigkeit entfalten die
Syndikate auf dem Gebiete des Versicherungswesens, indem sie entweder
selbst allerlei Versicherungen, z. B. gegen Hagel und Feuer, ja sogar
gegen die Gefahr, die Ernte nicht einbringen zu können, errichten, oder
sich mit Versicherungsgesellschaften in Verbindung setzen. Auch neue
Industrien, wie Konservenfabriken, Stärke-, Nudelfabriken u. s. w.
suchen sie auf dem Lande einzuführen, um so eine Verbindung der
Industrie mit der Landwirtschaft zu erreichen.
[34] Einen interessanten Ueberblick gewährt der bei Gelegenheit
des am 5.-7. Mai 1897 in Orleans abgehaltenen dritten nationalen
Kongresses der französischen landwirtschaftlichen Syndikate von
Graf de $Bocquigny$ gehaltene Vortrag: »_Le mouvement syndical
dans l'Agriculture_«. Paris, Guillaumin, 1897.
Kommen solche Einrichtungen freilich in erster Linie den
landwirtschaftlichen Besitzern zu gute, so ist doch der Gegensatz
zu den ländlichen Arbeitern in Frankreich schon deshalb nicht
so stark, wie in Deutschland, weil die meisten der letzteren
ein kleines Grundstück besitzen. Außerdem sind aber auch viele
Einrichtungen den Arbeitern als solchen von Nutzen. Hierzu gehören
Witwen-, Waisen-, Sterbe-, Pensions- und Sparkassen, Sühne- und
Schiedsgerichte, Volkssekretariate und Arbeitsauskunftstellen; die
letzteren will man sogar zu einer Zentralstelle für ganz Frankreich
zusammenfassen. Gleichfalls Bedeutung für alle Klassen haben die
landwirtschaftlichen Fachkurse, Bibliotheken und Haushaltungsschulen,
sowie die geselligen Veranstaltungen, bei denen das ausgesprochene Ziel
ist, die gegenseitigen Vorurteile abzuschleifen und »die Schranken
niederzureißen, die sich gewöhnlich zwischen die einzelnen Personen
stellen«. In vielen Syndikaten wird dieser soziale Zweck mit besonderem
Nachdruck betont.
Die $Syndikate der Industrie und des Handels$ zerfallen in drei
Klassen, nämlich 1. solche der Arbeitgeber, 2. solche der Arbeiter, 3.
gemischte.
Die Arbeiter haben erst langsam von den Befugnissen des Gesetzes
Gebrauch gemacht. Bis 1890 hielten die Syndikate der Unternehmer
denen der Arbeiter die Waage; erst seit dieser Zeit steigen die
letzteren rascher. Die von ihnen verfolgten Aufgaben sind neben der
Statistik die Hebung der Lebenshaltung der Arbeiterklasse in allen
Beziehungen, also insbesondere Erhöhung der Löhne und Verkürzung
der Arbeitszeit, Arbeitsnachweis, Regelung des Lehrlingswesens,
sowie Gründung von Kassen für Durchführung von Streiks und zur
Unterstützung in Fällen von Krankheit, Alter und Arbeitslosigkeit.
Die meisten haben auch Bibliotheken eingerichtet. Der Bericht von
1895 giebt den Arbeitersyndikaten das Zeugnis, daß sie beherrscht
sind durch eine alles Lobes und aller Anerkennung würdige Mäßigung
und Weisheit, wenn man sie mit der Arbeiterbewegung anderer Länder
vergleicht. Im Jahre 1895[35] bestanden bei ihnen: 419 Bibliotheken,
297 Versicherungskassen, 295 Arbeitsnachweisestellen, 113
Unterrichtsanstalten, 102 Reisekassen, 94 Kassen für Arbeitslose, 43
Unterstützungskassen, 36 Konsumanstalten, 17 Produktivgenossenschaften.
Uebrigens haben alle Syndikate von der Befugnis Gebrauch gemacht, sich
zu Verbänden zusammenzuschließen.
[35] Bis 1895 einschließlich war den Tabellen und statistischen
Zahlen der jährlich vom _office du travail_, einer Abteilung des
Handelsministeriums, herausgegebenen _Annuaires des syndicats
professionels_ eine erläuternde Einleitung vorangeschickt, der
die folgenden Angaben entnommen sind; für 1896 und 1897 ist sie
fortgelassen.
Das Wachstum und die jetzige Ausdehnung der Syndikate ergiebt folgende
Tabelle. Es gab
-----------------------------------------------------------------------
| Industrielle und kommerzielle | |
| Syndikate | |
im Jahre |---------------------------------| Landwirtschaftl.| Zusammen
|Unternehmer| Arbeiter| Gemischte | Syndikate |
---------+-----------+---------+-----------+-----------------+---------
1884 | 101 | 68 | 1 | 5 | 175
1885 | 285 | 221 | 4 | 39 | 549
1886 | 359 | 280 | 8 | 93 | 740
1887 | 598 | 501 | 45 | 214 | 1358
1888 | 859 | 725 | 78 | 461 | 2123
1889 | 877 | 821 | 69 | 557 | 2324
1890 | 1004 | 1006 | 97 | 648 | 2755
1891 | 1127 | 1250 | 126 | 750 | 3253
1892 | 1212 | 1589 | 147 | 863 | 3811
1893 | 1397 | 1926 | 173 | 952 | 4448
1894 | 1518 | 2178 | 177 | 1092 | 4965
1895 | 1622 | 2163 | 173 | 1188 | 5146
1896 | 1730 | 2253 | 169 | 1275 | 5427
1897 | 1823 | 2316 | 170 | 1371 | 5680
Die Anzahl der Mitglieder ist nur für die Zeit seit 1890 veröffentlicht
und ergiebt sich aus folgender Tabelle:
========================================================================
| $Mitgliederbestand der Syndikate$ |
$Jahr$|------------------------------------------------------| Zusammen
| der | der | der | der landwirt- |
| Unternehmer | Arbeiter | gemischten | schaftlichen |
======+=============+===========+============+===============+==========
1890 | 93411 | 139692 | 14096 | 234234 | 481433
1891 | 106157 | 205152 | 15773 | 269298 | 596380
1892 | 102549 | 288770 | 18561 | 313800 | 723680
1893 | 114176 | 402125 | 30052 | 353883 | 900236
1894 | 121914 | 403440 | 29124 | 378750 | 933228
1895 | 131031 | 419781 | 31126 | 403261 | 585199
1896 | 141877 | 422777 | 30333 | 423492 | 1018479
1897 | 159293 | 431794 | 32237 | 438596 | 1061920
Die Verteilung auf die Syndikate ist eine sehr verschiedene; sie
ergiebt sich aus folgender für den 1. Juli 1894 gültigen Tabelle:
Spaltenüberschriften:
A = Unternehmer
B = Arbeiter
C = gemischte
D = landwirtschaftl.
===================================================
| $Syndikate$ |
$Mitgliederzahl$|-----------------------| Zusammen
| A | B | C | D |
================+=====+=====+=====+=====+==========
20 u. darunter | 314 | 294 | 30 | 48 | 686
21- 50 | 578 | 613 | 50 | 174 | 1415
51- 100 | 287 | 386 | 43 | 199 | 915
101- 200 | 140 | 319 | 25 | 195 | 679
201- 500 | 56 | 205 | 9 | 184 | 454
501- 1000 | 13 | 62 | 7 | 77 | 159
1001- 2000 | 5 | 27 | 8 | 55 | 95
2001- 5000 | 3 | 10 | 1 | 14 | 28
5001-10000 | 1 | 7 | -- | 4 | 12
über 10000 | -- | 3 | -- | 2 | 5
An Verbänden von Syndikaten gab es:
Spaltenüberschriften:
A = Unternehmer
B = Arbeiter
C = gemischte
D = landwirtschaftl.
E = Zusammen
============================================
$Jahr$ | A | B | C | D | E
==============+=====+=====+=====+=====+=====
1884 | 10 | 10 | -- | -- | 20
1885 | 12 | 13 | -- | -- | 25
1886 | 13 | 13 | -- | 2 | 28
1887 | 16 | 15 | -- | 7 | 38
1888 | 17 | 15 | -- | 9 | 41
1. Juli 1889 | 18 | 16 | -- | 8 | 42
" 1890 | 22 | 24 | 1 | 9 | 56
" 1891 | 22 | 27 | 5 | 9 | 63
" 1892 | 24 | 47 | 8 | 14 | 93
" 1893 | 29 | 61 | 11 | 16 | 117
" 1894 | 29 | 72 | 9 | 15 | 126
" 1895 | 38 | 79 | 9 | 17 | 143
" 1896 | 42 | 86 | 8 | 19 | 155
" 1897 | 46 | 92 | 8 | 20 | 166
Die Zahl der in diesen Verbänden vereinigten Syndikate und deren
Mitgliederbestand ergiebt sich aus folgender Tabelle:
Spaltenüberschriften:
A = Unternehmer
B = Arbeiter
C = gemischte
D = landwirtschaftliche
=======================================================================
| $Zahl der Syndikate$ || $Mitglieder der Syndikate$
$Jahr$ |-------------------------------++-----------------------------
| A | B | C | D || A | B | C | D
========+=====+======+====+======++=======+========+======+============
1894 | 498 | 896 | 35 | 729 || 61509 | 132986 | 2394 | 537966
1895 | 672 | 1191 | 35 | 821 || 80261 | 334824 | 2518 | 565318
1896 | 730 | 1248 | 34 | 876 || 84677 | 336491 | 2807 | 590121
1897 | 783 | 1320 | 36 | 1006 || 89016 | 326835 | 3395 | 596534[36]
[36] Daß diese Ziffer größer ist, als die der Mitglieder der Syndikate
selbst, beruht auf mangelhaften Angaben der letzteren.
Ein ziemlich erhebliches Schwanken in der Syndikatsbewegung ergiebt
sich daraus, daß viele sich auflösten und andere sich neu bildeten. So
wurden 1897
Spaltenüberschriften:
A = Unternehmer
B = Arbeiter
C = gemischte
D = landwirtschaftliche
E = Zusammen
========================================================================
| $Syndikate$ || $Syndikatsverbände$
|-----------------------------++-----------------------------
| U | A | G | L | Z || U | A | G | L | Z
===========+=====+=====+=====+=====+=====++=====+=====+=====+=====+=====
$aufgelöst$| 87 | 167 | 7 | 48 | 309 || 4 | 3 | -- | 4 | 11
$gegründet$| 180 | 230 | 8 | 144 | 562 || 8 | 9 | -- | 5 | 22
Die Zahl der Arbeitsbörsen, der an ihnen beteiligten Syndikate und
deren Mitglieder enthält folgende Tabelle:
======================================================================
$Jahr$ | Zahl der Börsen | Zahl der Syndikate | Zahl der Mitglieder
========+=================+====================+======================
1894 | 37 | 658 | 73359
1895 | 34 | 688 | 199382
1896 | 45 | 946 | 144727
1897 | 49 | 1047 | 166886
Von den 49 Arbeitsbörsen waren 2 1887, 1 1888, 2 1889, 4 1890, 6 1891,
6 1892, 9 1893, 2 1894, 4 1895 und 13 1896 entstanden; 3 andere hatten
sich wieder aufgelöst. Die 48 Börsen der Provinz hatten 1896 auf 68220
Nachfragen 40061 Stellen vermittelt. Die Börse von Paris umfaßte nach
ihrem am 31. Oktober 1897 abgeschlossenen Berichte 194 Syndikate, von
denen 82 einen Arbeitsnachweis besaßen, während die Börse selbst sich
damit nicht befaßt, sondern ihre Thätigkeit in der Vertretung der
allgemeinen Klasseninteressen sieht.