II. Frankreich[29].

Der Grundzug der Entwickelung, den wir in England beobachtet haben,

tritt uns auch in Frankreich entgegen. Auch hier finden wir zunächst

die entschiedenste Ablehnung aller fachvereinlichen Bestrebungen sowohl

seitens der Unternehmer wie seitens der öffentlichen Meinung und der

Gesetzgebung, aber ebenso das allmähliche Vordringen der Ueberzeugung,

daß nur auf diesem Wege eine friedliche soziale Entwickelung möglich

sei, und schließlich den völligen Sieg dieser Bewegung über die

früheren Vorurteile, ja endlich auch die feindliche Stellung, welche

die Sozialdemokratie zu derselben einnimmt. Dabei ist es interessant,

daß die beiden großen Revolutionen von 1789 und 1848, weit entfernt,

der Arbeiterbewegung Vorschub zu leisten, derselben vielmehr in

durchaus bureaukratischer Weise die engsten Fesseln angelegt haben,

ein Beweis für die neuerdings oft gemachte Bemerkung, daß diesen

Revolutionen der $soziale$ Karakter noch völlig fehlte, daß sie

lediglich $politischer$ Natur waren und daß der Arbeiterstand, der

zu einem Klassenbewußtsein noch nicht erwacht war, sich bei ihnen

lediglich von den bürgerlichen Parteien hat ins Schlepptau nehmen

lassen.

[29] Vgl. W. $Lexis$: Gewerkvereine und Unternehmerverbände in

Frankreich, in den Schriften des Vereins für Sozialpolitik

XVII, Leipzig 1879. v. d. $Osten$: Die Fachvereine und die

soziale Bewegung in Frankreich, Schmollers Jahrb. 1891, S.

1031 ff. und Sonderausgabe. $Raoul Jay$: Die Syndikate der

Arbeiter und Unternehmer in Frankreich, Brauns Archiv IV, S.

403 ff.: _Annuaire des Syndicats professionnels._ _Paris_ seit

1889. _Bulletin de l'Office du travail_, insbesondere die

Januarhefte. Einen wertvollen Ueberblick über die Entwickelung

der französischen Gewerkschaften bis auf die neueste Zeit bietet

der Aufsatz von $Bourdeau$: »_Le mouvement syndical en France_«

in _Serie A Circulaire Nr. 15_ des _Musée sozial_ vom 31. Juli

1897. Vgl. auch $Zacher$: Die rote Internationale. 3. Aufl.,

Berlin 1884. Hertz. S. 48 ff.

Seit dem 16. Jahrhundert waren gegen die Gesellenverbände

(_compagnonnages_) Gesetze erlassen, die jede Vereinigung verboten.

Dies wurde zwar durch die Revolution zunächst insofern geändert, als

das Gemeindegesetz vom 16. Dezember 1789, Art. 62, allen französischen

Bürgern das Recht gab, sich friedlich und ohne Waffen zu vereinigen,

um Adressen und Petitionen zu beraten, wobei nur die vorherige

polizeiliche Anmeldung vorgeschrieben war. Aber obgleich diese

Bestimmung durch das Polizeigesetz vom 19. Juli 1791, Art. 14, auf

alle Vereine und Klubs erstreckt und in Tit. I, Art. 3 der Verfassung

von 1791 und Art. 7 der Verfassung von 1793 wiederholt wurde, so galt

sie doch nicht für gewerkschaftliche Vereinigungen, vielmehr verbot

das Gesetz vom 14./27. Juni 1891 in Art. 4 alle Vereinigungen von

Bürgern desselben Standes oder Gewerbes und erklärte, daß solche

Vereine ebenso wie Unternehmer, Inhaber von offenen Läden und Arbeiter

oder Gesellen irgend eines Gewerbes nicht das Recht hätten, in ihren

Versammlungen Vorsitzende, Sekretäre und Sachwalter zu bestellen,

Register zu führen und über ihre angeblichen gemeinsamen Interessen

Beschlüsse zu fassen, zu beraten oder Statuten zu erlassen. In gleicher

Weise verbot das Gesetz vom 28. Septbr./6. Oktober 1791, Tit. II, Art.

20, die Koalitionen der ländlichen Arbeiter und Dienstboten.

Dieser Standpunkt wurde auch später beibehalten, indem man zugleich das

Vereins- und Versammlungsrecht im allgemeinen erheblich einschränkte.

Schon die Verfassung vom 5. Fructidor III (1795) verbot alle Vereine,

die der öffentlichen Ordnung zuwiderlaufen und gab dadurch der

Regierung das freie Auflösungsrecht. Zugleich wurden durch das Dekret

vom 6. Fructidor III alle Klubs aufgehoben und durch das Dekret vom 22.

Ventôse VI (14. März 1798) alle politischen Vereine geschlossen. Der

_Code pénal_ von 1810 forderte nicht allein für jeden Verein mit mehr

als 20 Mitgliedern polizeiliche Genehmigung (Art. 291-294), sondern

hielt das schon durch das Gesetz vom 22. Germinal XI (12. April 1803)

erlassene Verbot aller Vereinigungen der Arbeiter und der Arbeitgeber

aufrecht (Art. 414-416). Die Ungerechtigkeit, die darin lag, daß die

Uebertretung dieses Verbotes bei den Arbeitgebern neben Geldbuße nur

mit Gefängnisstrafe von 6 Tagen bis 1 Monat, bei den Arbeitern aber mit

Gefängnis von 1-3 Monaten und bei den Anstiftern sogar mit Gefängnis

von 2-5 Jahren bedroht war, wurde erst durch das Gesetz vom 27.

November 1849 aufgehoben und gegen Arbeiter und Arbeitgeber die gleiche

Strafe festgesetzt.

Die Verfassung vom 4. November 1848 hatte freilich in Uebereinstimmung

mit dem Gesetze vom 28. Juni 1848 die Vereins- und Versammlungsfreiheit

ausgesprochen, aber schon durch Gesetz vom 19. Juni 1849 wurde der

Regierung das Recht, Vereine und Versammlungen im öffentlichen

Interesse aufzulösen und zu verbieten, wiedergegeben, und durch Gesetz

vom 25. März 1852 wurde einfach das Gesetz vom 28. Juni 1848 aufgehoben

und der frühere Rechtszustand wieder hergestellt. Die Folge war das

Blühen zahlreicher geheimer Gesellschaften.

Auch Napoleon III. verfolgte zunächst diese Politik, und von 1853-1862

wurden 3909 Arbeiter wegen Teilnahme an 749 verbotenen Vereinen

bestraft. Erst als der Kaiser die Bedeutung des in der sozialen

Bewegung enthaltenen Machtfaktors für seine Interessen erkannte,

änderte sich seine Politik. Zunächst wurde durch Gesetz vom 30. Mai

1864 das Koalitionsverbot des _Code pénal_ Art. 414-416 insoweit

beseitigt, als nur diejenigen strafbar sein sollten, die durch Gewalt,

Drohung oder betrügerische Vorspiegelungen eine Arbeitseinstellung

zum Zwecke einer Erhöhung oder Erniedrigung der Löhne herbeizuführen

oder die freie Ausübung der Industrie oder der Arbeit zu beschränken

versuchen, sowie die Arbeiter oder Arbeitgeber, welche nach einem

verabredeten Plane durch Sperren, Bußen oder Verrufserklärungen die

Freiheit der Industrie oder der Arbeit beeinträchtigen. Dabei blieb

aber das allgemeine Vereinsgesetz auch für die Vereine der Arbeiter und

Arbeitgeber in Kraft. Noch weiter ging man im Jahre 1868, indem man

seitens der Regierung erklärte, daß man den Fachvereinen der Arbeiter,

sofern sie sich von Politik fernhielten, dieselbe Duldung gewähren

werde, wie sie bisher schon -- wenngleich im Widerspruche zu dem

Gesetze -- den Vereinen der Arbeitgeber gewährt war. Zugleich ersetzte

das Gesetz vom 6. Juni 1808 allgemein für alle nicht politischen

Versammlungen das bisherige System der polizeilichen $Genehmigung$

durch die bloße $Anmeldung$. Die Folge dieser freieren Stellung war

zunächst in den Jahren 1868-1870 eine wilde Streikbewegung, die aber

fast ausnahmslos ohne Erfolg war.

Die neuere Entwicklung der Arbeitergewerkschaften hat sich in engem

Anschlusse an die politische Bewegung der Arbeiterschaft vollzogen und

ist durch deren Spaltungen erheblich beeinflußt.

Nachdem die Ausbreitungen der Kommune im Jahre 1871 zu dem Erlasse

des Gesetzes vom 14. März 1872 gegen die Internationale und überhaupt

zu einem entschiedeneren Auftreten der Regierung gegen die ganze

Arbeiterbewegung geführt hatten, wurde der Versuch, die Gewerkschaften

zu organisieren, zunächst nicht von der sozialdemokratischen, sondern

von der radikalen Partei wieder aufgenommen. Das gilt insbesondere

auch von dem ersten $allgemeinen französischen Arbeiterkongresse$,

der vom 2.-10. Oktober 1876 in $Paris$ abgehalten wurde und auf dem

101 Gewerkschaften und 46 lokale Arbeitervereine (_cercles d'étude_)

aus 39 Städten mit einer angeblichen Mitgliederzahl von 1 Million

Arbeitern durch 360 Abgeordnete vertreten waren. Er war von der

radikalen Zeitung »_La Réforme_« zusammenberufen, während die Kosten

von dem Minister Crémieux getragen wurden. Man betonte ausdrücklich,

daß man sich nicht mit sozialpolitischen Prinzipien, sondern mit

rein wirtschaftlich-praktischen Arbeiterangelegenheiten befassen und

die Auseinandersetzung zwischen Arbeit und Kapital auf friedlichem

Wege herbeiführen wolle. Man forderte die ungehinderte Entwicklung

der Gewerkschaften (_chambres syndicales_) durch Abschaffung aller

einschränkenden Gesetze und Erteilung der juristischen Persönlichkeit,

volle Autonomie derselben bezüglich aller einschlagenden Fragen,

insbesondere des Genossenschaftswesens, der Versorgungskassen, der

gewerblichen Ausbildung und durch Vereinigung aller Arbeitersyndikate

zu einer »_Union nationale_« behufs Vertretung der Gesamtinteressen

der französischen Arbeiterschaft, Einführung des Maximalarbeitstages,

Reform des Fabrikwesens hinsichtlich die Frauen-, Kinder- und

Nachtarbeit und der Fabrikaufsicht, Umgestaltung der Schiedsgerichte

zur möglichsten Vermeidung der Streiks u. s. w., kurz, der erste

französische Gewerkschaftskongreß stellte sich ganz auf den Boden des

englischen Trade-Unionismus, ja auf demselben wurde sogar energisch

gegen die Vermischung mit der Politik protestiert und betont, daß man

ehrgeizigen Führern, welche das Volk nur benutzen wollten, um ihren

persönlichen Interessen zu dienen, nicht folgen solle.

Das äußere Ergebnis des Kongresses war die Gründung des Blattes »_Le

Prolétaire_«, das von den Vertretern der Pariser Syndikate geleitet

wurde, und die Einsetzung einer Exekutivkommission, die mit den

Abgeordneten der parlamentarischen Linken Fühlung zu nehmen hatte,

indem man bei ihnen solange Belehrung suchen wollte, bis man eigene

Arbeiterkandidaten werde durchsetzen können.

Es ist begreiflich, daß die Partei der Revolution, die durch

Gefangensetzung und Verbannung ihrer thätigsten Anhänger auf Grund

des Kommuneaufstandes zunächst machtlos war, sich über die auf dem

Pariser Kongresse eingeschlagene Richtung empörte. In einem aus

London datierten, von der »_Commune révolutionnaire_« unterzeichneten

Schriftstücke mit dem Titel: »_Les Syndicaux et leur Congrès_«

beschuldigte man die Gewerkschaften des offenen Verrates an der Sache

der Revolution. Zugleich suchten einige jüngere Anhänger dieser

Richtung, unter ihnen auch der soeben zum Marxismus bekehrte spätere

Parteiführer $Guesde$, durch Gründung des Blattes »_L'Egalité_« der

sozialdemokratischen Bewegung einen festen Halt zu geben.

Auf dem vom 28. Januar bis 8. Februar 1878 in $Lyon$ abgehaltenen

$zweiten Gewerkschaftskongresse$ war die revolutionäre

kollektivistische Richtung bereits vertreten und forderte die

Ueberführung der Produktionsmittel in Gemeinbesitz, indem sie erklärte,

daß sie die Gewerkschaften nicht als Mittel, die Lage der arbeitenden

Klassen zu bessern, sondern nur als Organisierung des Klassenkampfes

ansehen könnte; jede Beziehung zu der bürgerlichen Demokratie müßte

abgebrochen, eine eigene Arbeiterpartei geschaffen und der Umsturz

der bestehenden Gesellschaftsordnung angestrebt werden. Aber diese

Anträge wurden gegen etwa 10 Stimmen abgelehnt und von den Wortführern

der Mehrheit nicht allein der Kollektivismus verworfen, sondern

sogar erklärt, daß auch die Streiks zu mißbilligen seien, da sie zur

Verteuerung der Waren führten; man müsse überhaupt das Heilmittel in

der Bethätigung der individuellen Freiheit erblicken. Revolutionen

führten, abgesehen von den Opfern, die sie kosteten, nur zur Diktatur.

Aber die Mehrheit war unter sich nicht einig; sie bestand aus

Vertretern der unter dem Einflusse von $Buchez$ ins Leben gerufenen

Genossenschaftsbewegung, denen sich auch die Anhänger $Proudhons$

anschlossen, und endlich den Mitgliedern der neuen Schule der

Possibilisten unter Führung von $Finance$. Einer ihrer Hauptführer

war $Vaillant$, der später insbesondere im Pariser Gemeinderate eine

hervorragende Rolle spielte.

Unter diesen Umständen ist es erklärlich, daß die revolutionären

Elemente allmählich an Einfluß gewannen. Zunächst ging das Blatt »_Le

Prolétaire_« im Jahre 1878 in die Hände von $Benoit Malon$ und $Paul

Brousse$ über, die ihrerseits die Ideen $Proudhons$ mit dem System

von $Marx$ zu vermitteln suchten. Daneben entstanden andere Blätter

derselben Richtung, z. B. »_Le Citoyen_«, »_La Bataille_«, »_La Commune

libre_«.

So vorbereitet, hoffte man, auf dem folgenden $dritten Kongresse$, der

vom 20.-31. Oktober 1879 in $Marseille$ stattfand, den entscheidenden

Schlag führen zu können, und man hatte sich nicht getäuscht. Dieser

Kongreß hat für die soziale Bewegung in Frankreich die größte

Bedeutung, sowohl durch die Anzahl der Teilnehmer, wie durch die dort

gefaßten Beschlüsse. Gegen 250 Syndikate und 100 andere Organisationen

waren durch 130 Abgeordnete vertreten; das Kongreßprotokoll umfaßt 820

Seiten. In Widerspruch zu der von dem Exekutivkomitee der Regierung

gegenüber abgegebenen Zusicherung, alle Fragen politischen und

internationalen Karakters fern zu halten, beschloß die Mehrheit, für

die selbständige Organisation der Arbeiterklasse einzutreten und zu dem

Zwecke nicht allein an den politischen, sondern auch an den kommunalen

Wahlen teilzunehmen. Als Mittel, durch welches allein die Emanzipation

der Arbeiterklasse erreicht werden könne, bezeichnete man die

Einführung des $Kollektiveigentums an allen Produktionsmitteln$. Zum

Zwecke der Durchführung dieser Beschlüsse, deren genauere Festsetzung

dem folgenden Kongresse vorbehalten wurde, teilte man Frankreich in

6 Distrikte: 1. Zentrum mit Paris, 2. Norden mit Lille, 3. Osten mit

Lyon, 4. Westen mit Bordeaux, 5. Süden mit Marseille, 6. Algier. Als

Mittel wurde auch die Anwendung von Gewalt für zulässig erklärt.

Die Minderheit des Kongresses, die insbesondere von Finance vertreten

wurde, bestritt freilich die Gesetzlichkeit der Abstimmung, und 23

Abgeordnete legten einen formellen Protest ein, aber das Ergebnis wurde

dadurch nicht geändert: $die Leitung der gewerkschaftlichen Bewegung

war an die revolutionäre Partei und insbesondere an die Kollektivisten

übergegangen$.

Aber begreiflicherweise wollten die überstimmten Vertreter des

gewerkschaftlichen Gedankens sich dieser Entthronung nicht fügen,

und so beginnt von jetzt an die für die französische Bewegung

karakteristische $Spaltung in eine große Anzahl sich heftig

bekämpfender Gruppen$.

Zunächst vollzog sich auf dem $Kongresse von Havre$ (14.-22. November

1880) die Scheidung der politischen von der rein $gewerkschaftlichen$

Richtung, von denen die erstere durch 55, die letztere durch 57

Abgeordnete vertreten war. Beide hielten nach der Trennung ihre

Sitzungen nebeneinander und beanspruchten, als der eigentliche Kongreß

angesehen zu werden.

Die $gewerkschaftliche$ Gruppe, deren Hauptführer $Clémenceau$ war, gab

sich den Namen »$_Alliance socialiste républicaine_$« und schuf sich

neben dem Blatte »_La ville de Paris_« noch ein besonderes Organ »_Le

moniteur des syndicats ouvriers_«.

Die politische Gruppe hatte durch ihre beiden Führer $Guesde$ und

$Lafargue$ (Schwiegersohn von $Marx$) unter der Beihülfe von $Marx$

und $Engels$ in London ein ausführliches Programm ausarbeiten lassen,

das sie in Havre annahm und in welchem erklärt wurde, daß die

Gewerkschaften und die Streiks nur Hülfsmittel für die Organisation und

die Agitation seien.

Aber die Einigkeit auf seiten der $Kollektivisten$ fand schon auf

ihrem $Kongresse in Reims$ (30. Oktober bis 5. November 1881), auf

dem 45 Abgeordnete als Vertreter von etwa 300 Gewerkschaften und

sozialistischen Gruppen (Studienzirkeln) erschienen waren, ein

frühes Ende. Hier waren auch die »Anarchisten« oder »Kommunisten«

vertreten, die gegen die Tyrannei der Führer protestierten und in den

aufgestellten Forderungen nur ein »Minimalprogramm« sehen wollten,

das je nach den örtlichen Verhältnissen Erweiterungen zulaße. Vor

allem aber widerstrebten sie der von der Mehrheit beabsichtigten

straffen Organisation, die lokal, regional und national gegliedert

sein, in einem aus je fünf Vertretern jeder der sechs Distrikte und je

einem Vertreter jeder national organisierten Gewerkschaft gebildeten

Nationalkomitee mit dem Sitze in Paris gipfeln und die Aufgabe haben

sollte, die Verbindung unter den einzelnen Vereinigungen und mit dem

Auslande aufrecht zu erhalten. Schließlich verließ die Minderheit unter

Protest den Kongreß.

Aber auch unter der Mehrheit zeigte sich der Beginn weiterer

Streitigkeiten zwischen den Marxisten, vertreten durch $Guesde$ und

$Lafargue$ und den Anhängern von $Brousse$, denen sich auch $Malon$

anschloß. Der Gegensatz war mehr persönlich als sachlich. Die

Broussisten erklärten, daß sie die Ideen aber nicht die Autorität von

$Marx$ anerkennen und sich nicht dessen Leitung unterwerfen wollten.

So richtete sich die von $Brousse$ und $Malon$ durchgesetzte Gründung

eines $Nationalkomitees$ hauptsächlich gegen die bisher von $Guesde$

ausgeübte Diktatur und hatte deshalb eine persönliche Spitze. Spielte

bei dem Gegensatze ferner auch die nationale Eitelkeit zweifellos eine

Rolle, so handelte es sich doch zugleich um einen Einfluß der alten

$Proudhon$'schen Erinnerungen.

Obgleich man die Austragung dieser Streitigkeiten dem folgenden

Kongresse vorbehielt, setzten sie sich doch in der Presse und

insbesondere in heftigen Fehden zwischen dem auf dem Kongresse als

Parteiorgan anerkannten »_Prolétaire_« und den an die Stelle der

»_Égalité_« getretenen Blättern »_Le Citoyen_« und »_La Bataille_«

fort, ja man beschuldigte sich gegenseitig des Verrates und der

Beziehungen zur Polizei. Als $Joffrin$, der in den Pariser Gemeinderat

gewählt wurde, dabei von dem Marseiller Programm insofern abwich, als

er sich nicht für die Abschaffung des Erbrechts für Erbschaften über

20000 Fr. aussprach und nicht den Achtstundentag, sondern nur allgemein

die gesetzliche Festsetzung der Arbeitszeit forderte, wurde er von den

Marxisten auf das heftigste angegriffen.

Der Bruch vollzog sich dann auf dem $Kongresse$ von $Saint-Etienne$

(24. September bis 1. Oktober 1882), auf dem 200 Gewerkschaftler und

150 Studienzirkel vertreten waren. Die Marxisten wurden bei der Wahl

des Nationalkomitees mit 66 gegen 6 Stimmen ausgeschlossen, worauf

sie in Stärke von 27 Abgeordneten als Vertretern von 37 Vereinen

den Kongreß verließen, sich nach $Roanne$ begaben und dort einen

$Gegenkongreß$ abhielten.

Die Mehrheit von 86 Abgeordneten als Vertretern von 401 Vereinen tagte

in St. Etienne weiter und beschloß, das Hauptgewicht auf die Bildung

von Gewerkschaften zu legen. Da sie erklärten, daß sie die politische

Thätigkeit nicht als bloße Vorschule der Organisation betrachteten,

sondern ihr Ziel auf das Nächstliegende und insbesondere auf die

praktische Arbeit richteten, so nannten die Marxisten sie spöttisch:

»$_Les Possibilistes_$.« Sie selbst änderten ihren Namen auf dem vom

30. September bis 7. Oktober 1883 in Paris abgehaltenen Kongresse

in »$_Fédération des travailleurs socialistes de France_$« und

beschlossen, ohne grundsätzlich auf die Revolution zu verzichten, doch

sich vorwiegend mit praktischen Fragen, insbesondere dem Versicherungs-

und Lehrlingswesen, Schiedsgerichten u. s. w., beschäftigen zu wollen.

Die rein gewerkschaftliche Richtung, die sich in Havre von den

Kollektivisten getrennt hatte, hielt seitdem unter den Namen

»$_Alliance socialiste républicaine_$« eigene Kongresse ab, so vom 27.

November bis 5. Dezember 1881 in $Paris$ und vom 3.-12. September 1882

in $Bordeaux$. Sie organisierte eine Zentralstelle in der »$_Union

des syndicats_$« in Paris mit dem eigenen Organ »$_Le Moniteur

des syndicats ouvriers_$«. Sie schloß jede politische Thätigkeit

aus und beschränkte sich ganz auf die wirtschaftliche Hebung der

Arbeiterklasse durch Gewerkschaften, und zwar thunlichst im Wege

friedlicher Verständigung mit den Syndikaten der Unternehmer. In der

That erreichte sie eine weitgehende Verständigung mit diesen auf dem

Wege gegenseitiger Nachgiebigkeit.

Das wichtigste Ereignis in der Entwicklung der gewerkschaftlichen

Bewegung in Frankreich bildet das umfassende und segensreiche

$Syndikatsgesetz$ (_Loie rélative à la creation des Syndicats

professionels_) vom 21. März 1884.

Das Gesetz verfügt zunächst die Aufhebung des Gesetzes vom 14./27.

Juni 1791 und des bereits durch Gesetz vom 30. Mai 1864 abgeänderten

Art. 416 des _Code pénal_ und erklärt die Art. 291-294 des letzteren

sowie das Gesetz vom 10. April 1834[30] auf die Syndikate für nicht

anwendbar und bestimmt dann, daß gewerbliche Vereinigungen auch in

größerer Mitgliederzahl als 20, sofern diese Personen denselben oder

einen verwandten Beruf ausüben, sich ohne Erlaubnis der Regierung

bilden können. Die Syndikate dürfen sich nur mit dem Studium oder

der Verteidigung wirtschaftlicher, industrieller kommerzieller und

landwirtschaftlicher Interessen beschäftigen. Sie brauchen nur die

Statuten und die Namen der Vorstandsmitglieder, sowie jede Veränderung

bei der Behörde anzuzeigen und die Vorschrift zu befolgen, daß

alle Vorstandsmitglieder Franzosen und im Besitze der bürgerlichen

Ehrenrechte sein müssen, um das Recht der juristischen Persönlichkeit

und die Befugnis zur Erhebung von Beiträgen zu erlangen. Grundstücke

dürfen sie allerdings nur insoweit erwerben, als sie für ihre

Versammlungen, Bibliotheken und Unterrichtskurse notwendig sind. Sie

dürfen Arbeitsnachweise begründen und für ihre Mitglieder Hülfskassen

jeder Art errichten. Endlich ist es ihnen gestattet, innerhalb des

ihnen selbst zugewiesenen Rahmens Verbände zu bilden, denen aber

das Recht der juristischen Persönlichkeit und des Grunderwerbes

vorenthalten ist. Jedes Mitglied der Syndikate hat das durch

Statutenbestimmung nicht einzuschränkende Recht, vorbehaltlich der

Beitragspflicht für das laufende Jahr jederzeit auszuscheiden, ohne daß

dabei das durch Beitragszahlungen erworbene Recht an den bestehenden

Hülfskassen verloren geht. Uebertretungen des Gesetzes werden an den

Vorstandsmitgliedern mit Strafen von 16-200 Frcs. bestraft, doch kann

von den Gerichten auch auf Schließung des Vereins erkannt werden.

[30] Dasselbe hatte die Bestimmungen des _Code pénal_ Art. 291, die an

sich nur für Vereine von mehr als 20 Mitgliedern galten, auf

solche Vereine ausgedehnt, die in mehrere Abteilungen von weniger

als 20 Mitgliedern zerfallen.

Durch ein späteres Gesetz vom 30. November 1892 wurde bestimmt,

daß auch Aerzte, Zähnärzte und Hebammen, nicht aber Staats- und

Gemeindebeamten unter das Syndikatsgesetz fallen.

Daß ein Gesetz von solcher Bedeutung nicht ohne lebhaften Widerspruch

geschaffen werden konnte, liegt auf der Hand, und es hat nicht an

Stimmen gefehlt, die von demselben die Auflösung aller staatlichen

Ordnung vorhersagten. Aber die sowohl auf der Linken wie auf der

Rechten der französischen Kammer verteidigte Ansicht, daß gerade

umgekehrt die gesetzliche Organisation der Fachvereine zu einer

sozialen Beruhigung führen werde, hat schließlich den Sieg davon

getragen.

Für die Arbeiterklasse war dieses Gesetz ein Ferment, welches zu

lebhaften Auseinandersetzungen und völlig neuen Gruppenbildungen

führte. Die $revolutionäre Richtung$, die durch dasselbe den Verlust

ihres Einflusses befürchtete, suchte es als ein Werk der Reaktion zu

bekämpfen und die ihr zugänglichen Vereine zu bestimmen, sich ihm

nicht zu unterwerfen, insbesondere also ihre Anmeldung, durch die sie

die im Gesetze gewährte Stellung erlangen konnten, nicht vorzunehmen.

Um dieser Bewegung entgegenzuwirken, veranstalteten die Syndikate der

Rhonegegend unter Begünstigung seitens der Regierung im Jahre 1886

einen $Kongreß$ in $Lyon$, der lediglich für die gewerkschaftliche

Richtung unter Ausschluß der politischen Parteien bestimmt sein sollte

und der deshalb als der $erste Gewerkschaftskongreß$ bezeichnet werden

kann. Aber trotz dieser Beschränkung erklärten sich auf dem Kongresse,

auf dem 248 Syndikate durch 158 Abgeordnete vertreten waren, 74 Stimmen

gegen und nur 29 für das Gesetz, obgleich von den 248 Syndikaten sich

88 demselben unterworfen hatten. Ja es kam sogar zu Ausschreitungen,

indem die dreifarbige Fahne zerrissen und an ihrer Stelle die rote

aufgezogen wurde. Die »$_Union des syndicats ouvriers_$« blieb in der

Minderheit, und um gegen sie ein Gegengewicht zu schaffen, beschloß

der Kongreß die Bildung eines Verbandes aller Syndikate unter dem

Namen: »_Fédération nationale des syndicats ouvriers_«. Zur Leitung

der Geschäfte ernannte man ein $Nationalkomitee$, dessen sich nun die

verschiedenen Parteien zu bemächtigen suchten. Die Possibilisten, die

es nach Paris verlegen wollten, unterlagen jedoch den Marxisten, die

durchsetzten, daß es in der Provinz bleiben und seinen Sitz jährlich

wechseln sollte.

Auch auf dem folgenden II. $Kongresse$, der 1887 in $Montluçon$

stattfand, waren die $Marxisten$ in der Mehrheit, so daß sich

die $Possibilisten$ nach $Charleville$ zurückzogen. Die rein

$gewerkschaftliche$ Richtung hatte sich infolge ihrer Niederlage in

Lyon ganz fern gehalten.

Dasselbe Bild zeigte der III. $Kongreß$ von $Bordeaux$ 1888, auf dem

die Marxisten zuerst einen Beschluß zu Gunsten des Generalstreiks

durchsetzten, indem sie behaupteten, daß nur auf diesem Wege das Ziel

der Sozialisierung der Produktionsmittel zu erreichen sei.

Für eine Zeit lang wurde die bisherige Entwicklung des Parteiwesens

innerhalb der Syndikate durchbrochen durch die $Boulangistische

Bewegung$ (1887-1890), die von den Marxisten begünstigt, dagegen von

den Possibilisten bekämpft wurde, während die Blanquisten sich in

zwei Lager teilten. Dieser Umstand sowie die Weltausstellung hinderte

im Jahre 1889 die Veranstaltung eines Gewerkschaftskongresses. Statt

dessen fanden in Paris zwei internationale Arbeiterkongresse statt, von

denen der eine durch die Marxisten in Verbindung mit den Blanquisten,

der andere von den Possibilisten mit Unterstützung der englischen

_trade unions_ einberufen war[31].

[31] Vgl. unten.

Der IV. $Kongreß$ von $Calais$ 1890 brachte keine Aenderung der Lage.

Er beschloß auf Anregung der Marxisten, daß die Bergarbeiter in den

$Generalstreik$ einzutreten hätten, um durch Mangel an Kohlen auch die

übrigen Industrien zum Stillstande zu bringen und so die Beseitigung

der bestehenden Wirtschaftsordnung zu erzwingen. Man erklärte dabei,

daß eine gewaltsame Revolution bei den modernen Waffen unmöglich sei,

daß aber ebensowenig auf dem Wege der Eroberung der politischen Macht

durch das allgemeine Wahlrecht ein durchgreifender Erfolg zu erzielen

sei, Abhülfe biete nur die »Revolution der untergeschlagenen Arme«. Die

Bergarbeiter leisteten aber diesem Beschlusse keine Folge.

Wie die bisherige Darstellung ergiebt, vollzieht sich die

gewerkschaftliche Bewegung in Frankreich zwar formell unabhängig von

der politischen, indem die Kongresse lediglich gewerkschaftlichen

Karakter tragen und die Kongresse der politischen Parteien neben

ihnen hergehen. In Wahrheit jedoch bestimmen sich die verschiedenen

gewerkschaftlichen Richtungen völlig durch die politischen Gegensätze.

Aus diesem Grunde muß hier auch die Geschichte der politischen Parteien

verfolgt werden.

In dieser Hinsicht ist von Interesse, daß sich nicht allein auf dem

Kongresse der $Possibilisten$ von 1890 in Chatellerault eine Spaltung

zwischen den Anhängern von $Brousse$ und $Allemane$ vollzog, auf die

später noch zurückzukommen ist, sondern daß die $Marxisten$, seit

sie bei den Gemeinderatswahlen von 1892 und 1893 erhebliche Erfolge

erzielt hatten, ihre Haltung nicht unwesentlich änderten. Während

sie, wie erwähnt, noch 1890 in Calais die politischen Wahlen für eine

bloße Agitationsschule erklärt und den Generalstreik als einziges

Mittel der Abhülfe empfohlen hatten, wurden sie durch ihre Wahlerfolge

plötzlich zu Gunsten der parlamentarischen Thätigkeit umgestimmt,

und obgleich sie auf dem V. $Gewerkschaftskongresse$ in $Marseille$

(19.-23. September 1892) noch für den Generalstreik eintraten, ließen

sie ihn bereits auf ihrem gleichzeitig in Marseille abgehaltenen

Parteikongresse fallen und haben ihn auf dem am 15. September 1894 in

$Nantes$ abgehaltenen Kongresse endgültig verworfen, sich überhaupt

seitdem mehr auf das politische Gebiet begeben. Neben der Erlangung

der politischen Macht ist seitdem ihr Ziel die Gewinnung von Anhängern

unter den Bauern, indem sie den bäuerlichen Kleinbesitz verteidigen.

Um so mehr werden sie von den $Possibilisten$ als Verräter an der

Sache des Sozialismus angegriffen. Es hat sich mithin im Laufe der

Zeit zwischen beiden Parteien eine völlige Vertauschung der Rollen

vollzogen, indem die Marxisten jetzt die gemäßigte Richtung darstellen.

Von besonderem Interesse und erheblichem Einflusse auf die

gewerkschaftliche Bewegung hat sich ferner ein neues Element erwiesen,

nämlich die Entwickelung der $Arbeitsbörsen$. Schon im Jahre 1842

war der Gedanke zuerst von $Molinari$[32] ausgesprochen und damit

begründet, daß man durch sie und die damit ermöglichte Vermittelung

zwischen Angebot und Nachfrage nach Arbeit die Interessen der Arbeiter

am besten befördern und die letzteren zugleich den Einflüssen

politischer Neuerungen entziehen könne, indem man sie auf das rein

gewerkschaftliche Gebiet verweise. Im Laufe der Zeit ist der Gedanke

der Arbeitsvermittelung immer mehr in den Hintergrund getreten und die

Börsen sind, genau besehen, nichts als Gewerkschaftsverbände geworden,

nur mit dem Unterschiede, daß sie Zuschüsse seitens der Gemeinde

erhalten. Sie sind ganz allgemeine Anstalten zur Wahrung der gesamten

Interessen der ihnen angehörigen Arbeiter. Sie übernehmen deshalb

außer dem Arbeitsnachweise die Veranstaltung von Versammlungen zur

Erörterung von Fragen, die das Arbeiterinteresse berühren, oder für

wissenschaftliche Vorträge, ferner die Einrichtung von Fachlehrkursen

und von Bibliotheken, die Herausgabe periodischer Zeitschriften u. s. w.

[32] Vergl. G. de $Molinari$: _Les bourses du travail Paris.

Guillaunmin, 1893_, S. 121 ff.

Der Plan der Schaffung solcher Arbeitsbörsen wurde seit 1884 seitens

der Possibilisten aufgenommen, um in ihnen für alle Syndikate,

mochten sie auf dem Boden des Syndikatsgesetzes stehen oder nicht,

eine $gemeinsame Vereinigung$ und zugleich eine Möglichkeit zu haben,

praktisch im Interesse der Arbeiterklasse zu wirken. Allerdings

hatten sich seit Erlaß des Gesetzes mehrfach $Kartelle$ zwischen

den Syndikaten verschiedener Gewerbe derselben Stadt gebildet, aber

obgleich diese grundsätzlich allen Syndikaten offen standen, hatten

sich auch hier die politischen Spaltungen als Hindernis erwiesen.

In den Arbeiterbörsen sollten dagegen alle Syndikate unabhängig

von der politischen Richtung zusammenarbeiten und die Arbeiter zur

gewerkschaftlichen Arbeit erziehen.

In Wahrheit nahm die Entwickelung der Arbeitsbörsen zunächst einen

ganz anderen Verlauf. Die erste derselben wurde am 28. April 1887

in Paris eröffnet, indem der Pariser Gemeinderat einen jährlichen

Zuschuß von 20000 Frs. zusagte, der 1892 auf 100000 Frs. und 1894

auf 154000 Frs. erhöht wurde. Alle Syndikate, mochten sie sich dem

Gesetze unterworfen haben oder nicht, waren zugelassen. Aber während

die Possibilisten, die den Gemeinderat beherrschten, geglaubt

hatten, auch in der Arbeitsbörse die Leitung zu erhalten, drängten

sich in Masse neu gegründete Syndikate herzu, die zum Teil unter

anarchistischem Einflusse standen, zum Teil auch überhaupt keine

Leitung anerkannten. Endlich führte die Ernennung von $Ribanier$ zum

Mitgliede der Anfang 1891 geschaffenen obersten Arbeitskommission zu

einer Explosion; die Exekutivkommission wurde gewaltsam abgesetzt und

die Broussisten, die bisher die Leitung gehabt hatten, wurden durch die

Allemanisten entthront. Seitdem entwickelte sich die Arbeitsbörse zum

Mittelpunkte derjenigen Syndikate, die dem Syndikatsgesetze feindlich

gegenüberstanden. Alle Elemente, die im Verdachte der Mäßigung standen,

wurden entfernt, in dem »$_Journal de la Bourse du Travail_$« wurde ein

Organ geschaffen, das den Kapitalismus und das Unternehmertum bekämpfen

sollte, öffentliche Versammlungen wurden abgehalten, eine Streikkasse

begründet und der Plan des Generalstreiks verfolgt. Durch Bildung eines

Ausschusses aus Vertretern der Bataillone der Nationalgarde betrat

man sogar das rein politische Gebiet und suchte die Kommune und den

Bürgerkrieg vorzubereiten.

Hiergegen glaubte der Minister Dupuy einschreiten zu müssen. Zunächst

forderte er die außerhalb des Syndikatsgesetzes stehenden, bisher

zugelassenen sog. irregulären Syndikate auf, sich bis zum 5. Juli 1893

dem Gesetze zu unterwerfen und schloß, als dieser Aufforderung nicht

Folge geleistet wurde, an diesem Tage die Börse. In einer Erklärung vom

7. Juli 1893, die von Vertretern der verschiedensten Parteirichtungen,

insbesondere von $Lafargue$, $Jaurès$, $Brousse$ unterzeichnet war,

wurde hiergegen Protest erhoben und an die Arbeiter die Aufforderung

gerichtet, sich auf den Generalstreik vorzubereiten. Thatsächlich

freilich gereichte die Auflösung den Marxisten zum größten Vorteile,

da durch sie eine Einrichtung beseitigt wurde, die ihren Händen

längst entschlüpft und in diejenigen ihrer entschiedensten Gegner

übergegangen war. Nachdem dann unter dem Ministerium Bourgeois durch

Dekret des Präsidenten vom 5. Dezember 1895 eine andere Verfassung

der Börse angeordnet und durch den Gemeinderat von Paris beschlossen

war, wurde die Börse im April 1896 wieder eröffnet, doch blieb ein

Teil der Syndikate derselben nach wie vor fern und hielten die in der

Zwischenzeit gegründete freie Börse aufrecht.

Auf dem Kongresse in $St. Etienne$ (7.-8. Februar 1892) hatte sich

unter den Arbeitsbörsen von 11 Städten, die etwa 500 Syndikate

umfaßten, ein Zusammenschluß zu der »$_Fédération nationale des

Bourses du travail_$« vollzogen, die vom 12.-14. Februar 1893 in

$Toulouse$ einen zweiten Kongreß abhielt. Aus den Beschlüssen ist

hervorzuheben: Unentgeltliche Arbeitsvermittelung ausschließlich durch

die Arbeitsbörsen, Ernennung der Arbeitersekretäre durch dieselben,

gesetzliche Festsetzung gewisser Bedingungen des Arbeitsvertrages,

insbesondere Minimallohn und gleiche Entlohnung männlicher und

weiblicher Arbeiter, Ausführung der Gemeindearbeiten in eigener

Regie unter Zulassung von Arbeitervereinigungen. Außerdem wurde von

dem _Comitée fédéral_ vorgeschlagen, in Zukunft mit der auf dem

Gewerkschaftskongreß von Marseille 1892 gegründeten $_Fédération

nationale des Chambres syndicales_$ zusammenzugehen und insbesondere

den nächsten Kongreß gemeinsam 1894 in Nantes abzuhalten, um eine

gemeinsame Vertretung aller Syndikate herbeizuführen. Obgleich die

Marxisten sich hiergegen energisch auflehnten, mit der Begründung, daß

die Arbeitsbörsen, die nur Hülfsmittel für die Syndikate sein sollten,

jetzt den Versuch machen wollten, die Herrschaft an sich zu reißen

und sich an die Stelle der _Fédération nationale_ zu setzen, erklärte

sich die Mehrheit für den Plan, und so fand vom 17.-22. September

1894 in $Nantes$ der VI. $Gewerkschaftskongreß$ zugleich als solcher

der $Arbeitsbörsen$ statt. Auf diesem siegte die possibilistische

über die marxistische Richtung, und der von der letzteren auf ihrem

Parteikongresse 8 Tage zuvor fallen gelassene, dagegen von der ersteren

aufgenommene Plan des Generalstreiks wurde mit 63 gegen 36 Stimmen

bei 9 Stimmenthaltungen angenommen. Nach stürmischen Auftritten

zogen sich die Marxisten von dem Kongresse zurück. Man gründete

eine allgemeine Streikkasse, zu der jedes Mitglied monatlich 5 Cts.

beizutragen hat. Jede Gewerkschaft soll sich dem für sie bestehenden

Berufsverbande anschließen. Die Gesamtheit der Berufsverbände in

Gemeinschaft mit den Arbeitsbörsen bildet den Landesgewerkschaftsbund,

an dessen Spitze ein Zentralkomitee ($_conseil national ouvrier_$)

steht, das aus 2 Mitgliedern der einzelnen Berufsverbände und 4

Mitgliedern des Arbeitsbörsenverbandes zusammengesetzt ist. Ihm soll

die Aufgabe des früher auf dem Kongresse in St. Etienne eingesetzten

Arbeitersekretariates zufallen. Weitere Beschlüsse forderten die

Ausdehnung der _Prudhommes_-(Gewerbe-) Gerichte auf Handels-,

Eisenbahn- und Staatsbedienstete, sowie Arbeitsvermittlung durch die

Gewerkschaften unter Zuschüssen seitens der Gemeinden.

Im Jahre 1895 fanden infolge dieser Spaltung zum erstenmale seit 1884

getrennte Gewerkschaftskongresse statt. Der _conseil national ouvrier_

berief den VII. Kongreß nach $Limoges$, wo derselbe vom 23.-28.

September 1895 unter Teilnahme von rund 100 Vertretern mit 140 Mandaten

tagte. Man gab sich hier eine neue Organisation, deren Ziel besteht

in der möglichsten gewerkschaftlichen Zentralisation, unabhängig von

politischen Einflüssen. Man betonte besonders die Uebertragung der

gewerkschaftlichen Bewegung auf die landwirtschaftlichen Arbeiter

und die Schaffung einer Invalidenversicherung rein aus staatlichen

Mitteln. Auf kommunalem Gebiete verlangte man Ausführung der Arbeiten

in eigener Regie unter Arbeiterinspektoren, die von den Gewerkschaften

vorzuschlagen sind, Unentgeltlichkeit der Lehrmittel in den Schulen,

unentgeltliche Schulküchen, Einrichtung von Arbeitsbörsen auf Kosten

der Gemeinde und unter Leitung der Gewerkschaften, Einrichtung

kommunaler Werkstätten. Als Zwangsmittel zur Durchführung dieser

Forderungen betrachtet man in erster Linie den Generalstreik. An der

Spitze steht der _conseil national ouvrier_.

Die Marxistische $_Fédération des chambres syndicales_$ hielt

vom 12.-14. September 1895 in $Troyes$ einen eigenen Kongreß ab,

der gleichfalls von etwa 100 Abgeordneten als Vertretern von 750

Gewerkschaften besucht war. Man beschloß u. a. die Aufhebung des

Gesetzes gegen die Internationale vom 14. März 1872 und der gegen die

Vereinsfreiheit gerichteten Art. 414 und 415 des _Code pénal_, ferner

die Forderung eines Gesetzes, nach welchem die von den Gewerkschaften

festgesetzten Arbeitsbedingungen für das ganze Gewerbe maßgebend sind,

und die Wahl der Gewerbeinspektoren durch die Gewerkschaften. Auch die

Landagitation will man betreiben unter Anschluß an das sozialistische

Landprogramm von 1891 und ebenso die Beteiligung an allen

Gemeindeangelegenheiten. Der Kongreß empfahl außerdem die nationale und

internationale Verbindung der Gewerkschaften.

Die $_Fédération des chambres syndicales_$ hat seitdem weitere

Kongresse nicht abgehalten, die marxistischen Gewerkschaften haben

sich vielmehr auf dem 1896 in Lille abgehaltenen Kongresse mit der

politischen Partei vereinigt und halten seitdem ihre Zusammenkünfte

gleichzeitig mit denen der letzteren ab. Die Zahl ist auf 152 meist

unbedeutende Organisationen herabgegangen.

Dagegen hat der von dem $_conseil national ouvrier_$ einberufene

VIII. Gewerkschaftskongreß vom 14.-19. September 1896 in $Tours$

stattgefunden, auf dem 203 gewerkschaftliche Organisationen

und Arbeitsbörsen, die zusammen 826 Syndikate umfaßten, durch

69 Abgeordnete vertreten waren. Leider wird auf den Kongressen

nur die Zahl der Organisationen, nicht aber die der Mitglieder

derselben angegeben, wie denn auch bei den Abstimmungen nicht das

Stärkeverhältnis berücksichtigt wird. Deshalb ist es nicht möglich,

über die Anzahl der auf den Kongressen vertretenen Arbeiter genaue

Ziffern zu geben. Nach Schätzungen soll dieselbe in Tours etwa 100000

betragen haben.

Im Vordergrunde der Beratungen stand die Organisationsfrage. Gemäß

einem auf dem internationalen Arbeiterkongresse in Brüssel 1891

gefaßten Beschlusse, in allen Ländern nationale Arbeitersekretariate

einzurichten, hatte man auch für Frankreich auf dem Kongresse von

St. Etienne ein solches Sekretariat eingesetzt. Aber dasselbe war

niemals eigentlich wirklich in Kraft getreten, und seine ganze

Thätigkeit hatte sich auf die Veröffentlichung eines einzigen Berichtes

über die Lage der arbeitenden Klassen beschränkt. Der Grund hierfür

war, daß in dem Sekretariate alle die sich bekämpfenden Richtungen der

Blanquisten, Allemanisten, Broussisten, Anarchisten und der reinen

Gewerkschaftler vertreten waren und die innere Uneinigkeit jede

gemeinschaftliche Thätigkeit unmöglich machte. Schon in Limoges hatte

man nun versucht, unter dem Namen einer »$_Confédération générale

du travail_$« eine Vereinigung aller Syndikate und Arbeitsbörsen

zu schaffen, die sich frei halten sollte von allen Einflüssen der

politischen Gruppen (_en dehors de toute ingérence politicienne_).

Auch die wenigen dort vertretenen Marxisten hatten sich hierfür

ausgesprochen, und so schien dieser neue Verband endlich den inneren

Streitigkeiten ein Ende machen zu sollen. Aber indem man den Sitz nach

Paris verlegte und in das Programm den Generalstreik aufnahm, hatte

man diese Einigkeit sofort wieder zerstört und den Verband unter den

Einfluß der Allemanisten gestellt. Dies wurde auch in dem auf dem

Kongresse in Tours erstatteten Berichte über die Thätigkeit des ersten

Jahres offen ausgesprochen und darauf hingewiesen, daß an der unseligen

Zersplitterung, hervorgerufen durch den Einfluß der politischen

Richtungen, jede Machtentwicklung der gewerkschaftlichen Organisation

scheitern müsse. Von den sämtlichen vereinigten Verbänden hatten nur 34

den auf jährlich 2 Frs. festgesetzten Beitrag bezahlt und so stellte

sich die für den 10. September 1896 abgeschlossene Kassenrechnung auf

808 Frs. 30 Cts. Einnahme und 371 Frs. 50 Cts. Ausgabe.

In Tours versuchte man, diesen Mißerfolg durch eine Aenderung der

Organisation zu beseitigen. Der leitende »_conseil national_« wird

gebildet aus Vertretern, die durch die einzelnen Verbände gewählt

werden. Jedes Mitglied kann nur zwei Verbände vertreten und höchstens

zwei Stimmen führen; sieben ständige Kommissionen (für Agitation,

Schiedsgerichte, Gesetzgebung, Statistik, Streiks, Zeitungswesen

und Verwaltung) wurden eingesetzt. Die Kommission für Agitation hat

die Aufgabe, die ganze Gewerkschaftsbewegung zusammenzufassen und

einen einheitlichen Gewerkschaftskongreß vorzubereiten, auf dem alle

Gewerkschaften vertreten sein sollen. Die Beiträge sind nach der

Mitgliederzahl der Verbände von 1-10 Frs. abgestuft. Der Vereinigung

können nur ganze Verbände, nicht die einzelnen Syndikate angehören,

um dadurch die letzteren zum Anschlusse an die Verbände zu zwingen.

Immerhin soll die Vereinigung nicht zentralistisch die Selbständigkeit

der Verbände aufheben, sondern nur ein föderatives Band herstellen und

eine gegenseitige Verständigung anbahnen. Eigenartig ist die Stellung

der $Arbeitsbörsen$, da sie selbst ihrerseits Gewerkschaftsverbände

darstellen. So ist die $_fédération nationale des bourses du travail_$,

die 43 von den bestehenden 51 Börsen umfaßt und der von den 826 in der

_Confédération générale_ vertretenen Syndikaten 686 angehören, ein

Zentralverband, der innerhalb der _Confédération_ einen Staat im Staate

darstellt und auf die Dauer neben ihr keinen Raum haben wird, obgleich

man bis jetzt eine Abgrenzung der beiderseitigen Aufgaben dahin

versucht hat, daß die Arbeitsbörsen die lokalen, die _Confédération_

die allgemeinen Interessen der Gewerkschaften zu vertreten haben soll.

Der unpolitische Karakter der Vereinigung wurde von neuem betont

durch den an die Spitze des Statutes gestellten Satz: »_Les éléments

constituant la Confédération générale se tiendrout en dehors de toute

école politique._«

Hinsichtlich der Frage des Generalstreiks beschloß der Kongreß ein

gewisses Entgegenkommen gegen die Marxisten, indem man freilich das

Prinzip mit allen gegen 4 Stimmen annahm, aber nicht allein die

Thätigkeit für dessen Verwirklichung einem besonderen, außerhalb der

regelmäßigen Organisation stehenden Komitee übertrug, was in Limoges

vergeblich von den Marxisten gefordert war, sondern auch als Aufgabe

dieses Komitees nicht die Vorbereitung des allgemeinen Streiks, sondern

nur die Propaganda für denselben bezeichnete. Von allen für Streiks

aufkommenden Geldern sollen 5 Proz. für diesen Zweck zurückbehalten

werden.

Man beschäftigte sich ferner mit der Schaffung eines allgemeinen

gewerkschaftlichen litterarischen Organes, doch wurde die Frage nicht

zum Abschlusse gebracht, sondern einer Kommission überwiesen.

Dasselbe gilt von der Frage der schiedsgerichtlichen Vermittelung

entstehender Streitigkeiten zwischen Arbeitern und Arbeitgebern, doch

wurde den Arbeitern empfohlen, in solchen Fällen, ehe sie irgend

welche Schritte thäten, sich behufs Vermittelung an ihre Gewerkschaft

zu wenden. Die Schiedsgerichte sollen nicht obligatorisch sein, auch

sollen ihre Sprüche nur einen moralischen Zwang darstellen, dagegen

sollen ständige Einigungsämter bestehen.

Hinsichtlich der Streiks empfahl man äußerste Vorsicht, jedoch die

Schaffung ständiger Streikkassen, um die einmal unvermeidlichen

Arbeitseinstellungen mit Erfolg durchzuführen.

Die übrigen Beschlüsse betrafen die Ausdehnung der Gewerbegerichte

auf alle Betriebszweige, die Wahl der Fabrikinspektoren durch die

Arbeitersyndikate, die Gefängnisarbeit, das Submissionswesen, das

Zwischenmeistersystem, Kinderarbeit, Lehrlingswesen, Stückarbeit und

Einbehaltung des Lohnes, Arbeiterschutzgesetzgebung, Minimallohn und

den achtstündigen Maximalarbeitstag.

Man beschloß endlich, für Abhaltung eines allgemeinen internationalen

Gewerkschaftskongresses thätig zu sein, der sich ausschließlich mit

gewerkschaftlichen Angelegenheiten unter Beiseitelassung aller Politik

beschäftigen soll.

Obgleich der Kongreß mit einem Hoch auf die Revolution geschlossen

wurde, ist er doch als ein wesentlicher Fortschritt auf der Bahn einer

gewerkschaftlichen Entwicklung zu betrachten.

Der III. Kongreß der $_Confédération générale du travail_$ hat vom

20. bis 25. September 1897 in $Toulouse$ stattgefunden[33], wo 1316

Vereine durch 150 Abgeordnete vertreten waren. Die Hauptgegenstände

der Beratung waren die Aenderung der Statuten und die Gründung eines

täglichen an Stelle des bisherigen monatlich erscheinenden Organs.

Grundsätzlich können nur Verbände von Vereinen die Mitgliedschaft

erwerben, Einzelvereine nur dann, wenn der Verband, dem sie angehören,

den Anschluß an die _confédération_ ablehnt. Der Sitz wurde endgültig

nach Paris verlegt. Die Ablehnung der früheren Abhängigkeit von den

politischen Parteien fand seinen scharfen Ausdruck in der Bestimmung

der Statuten, daß die dem Bunde angehörigen Verbände und Vereine

nicht bei einer politischen Partei eingeschrieben sein dürfen.

Das Ziel des Bundes ist vielmehr der Zusammenschluß der gesamten

Arbeiterschaft lediglich auf wirtschaftlichem Gebiete zum Kampfe für

deren »_émancipation intégrale_«. Der geschäftsleitende Ausschuß

zerfällt in mehrere Abteilungen, die sich mit der Propaganda, mit der

Einwirkung auf die Gesetzgebung, der schiedsgerichtlichen Thätigkeit,

den Streiks, der Arbeitsstatistik u. s. w. zu beschäftigen haben. Auf

Kongressen sollen die nationalen Verbände durch drei, die lokalen durch

einen Abgeordneten vertreten sein; jeder Abgeordnete muß einem Vereine

angehören. Für das tägliche Organ wurden 200000 Frs. aufgebracht. Auch

dieser Kongreß hielt fest an der Empfehlung des Generalstreiks.

[33] Da bis zu dem Kongresse von Limoges 1895, wo die Gründung

der Confédération générale erfolgte, bereits sechs allgemeine

Gewerkschaftskongresse (Lyon 1886, Montluçon 1887, Bordeaux

1888, Calais 1890, Marseille 1892 und Nantes 1894) stattgefunden

hatten, so war der von Toulouse der neunte. Die Arbeitsbörsen

hatten vorher Kongresse abgehalten in St. Etienne 1892, Toulouse

1893, Lyon 1894, Nimes 1895, Tours 1896, so daß es für sie

der sechste war. Die Marxistische _Fédération nationale des

Syndicats_ hat außer Troyes 1895 keine weiteren Kongresse

abgehalten.

Auch der IV. Kongreß, der am 1. Oktober 1898 in $Rennes$ unter

Anwesenheit von 104 Abgeordneten als Vertretern von 1090

Organisationen stattfand, hat in die unbefriedigenden Verhältnisse

keine durchgreifende Besserung gebracht. Um die in der Stellung zu den

Arbeitsbörsen liegende Schwierigkeit zu beseitigen, wurde beschlossen,

daß diese in dem _conseil général_ künftig keine unmittelbare

Vertretung haben, sondern daß in außerordentlichen Fällen beide

Verbände miteinander in Beratung treten sollten. Die Gefahr, daß

hierbei Zwistigkeiten entstehen, ist um so größer, als der Verband der

Arbeitsbörsen unter der Leitung des Anarchisten $Pelloutier$ steht,

der bestrebt ist, die Börsen und die ganze Gewerkschaftsbewegung in

anarchistisches Fahrwasser zu leiten. Die Verhandlungen über den

Generalstreik ergaben, daß die Stimmung für denselben zurückgegangen

ist, insbesondere haben nicht allein nur wenige Vereine die Zahlungen

in den dafür vorgesehenen Fonds geleistet, sondern es sind sogar

auf Anfrage bei den Vereinen nur wenige Antworten eingegangen.

Sonstige Gegenstände der Beratungen waren: die Kontrollmarke, die

Altersversorgung, das staatliche Getreidemonopol, die Abrüstungsfrage,

die Einschränkung des Alkoholismus, der Boykott und einzelne Punkte des

Arbeiterschutzes. --

Bei der Verworrenheit der Parteiverhältnisse möge die jetzige

Gruppierung noch einmal kurz zusammengefaßt werden.

Es giebt in Frankreich augenblicklich sechs sozialistische Gruppen:

1. $_Parti ouvrier français_$ d. h. die auf dem Kongreß in Havre 1880

in der Minderheit verbliebenen Marxisten, die nach ihrem jetzigen

Führer $Paul Guesde$ gewöhnlich als $Guesdisten$ bezeichnet werden.

Sie bilden heute ein verhältnismäßig gemäßigtes Element, indem sie die

»Revolution des Stimmzettels« vertreten d. h. ihre Pläne lediglich auf

dem Wege der gesetzlichen Eroberung der politischen Macht durchzusetzen

beabsichtigen. Die wirtschaftlichen Fragen, insbesondere die Streiks,

stehen für sie erst in zweiter Linie.

2. $_Fédération des travailleurs socialistes de France_$, die 1882

auf dem Kongreß in St. Etienne von den Guesdisten getrennte und nach

ihrem Führer $Paul Brousse$ als $Broussisten$ bezeichnete Gruppe,

die aber an Bedeutung zurücktritt. Auch sie vertreten eine gemäßigte

Richtung, ja ihnen wird seitens ihrer Gegner sogar vorgeworfen, daß sie

mit fliegenden Fahnen in das Lager der Staatssozialisten übergegangen

seien. Seit 1892 verwerfen sie den Generalstreik ebenso wie die

Guesdisten; ihr Gegensatz zu diesen ist vorwiegend ein persönlicher.

3. $_Parti ouvrier socialiste révolutionaire_$, die 1890 auf dem

Kongresse in Chatellerault abgetrennten, nach ihrem Führer $Jean

Allemane$ als $Allemanisten$ bezeichnete Gruppe. Sie betrachten die

politische Thätigkeit nur als Mittel der Propaganda und erwarten alles

von der Revolution, obgleich sie diese nicht durch Gewalt, sondern

durch den Generalstreik d. h. die gleichzeitige Arbeitseinstellung

in allen Betrieben herbeiführen wollen. Sie sind heute die Vertreter

des revolutionär-kommunistischen Prinzips und lieben es, sich als

»Arbeiterproletarier« den »geistigen Proletariern« gegenüberzustellen.

4. Neben diesen drei auf der Grundlage des Marx'schen Systems stehenden

Gruppen giebt es noch das $_comité révolutionaire central_$, das unter

Führung von $Vaillant$ die alten $Blanquisten$ in sich vereinigt

und nur politisch-revolutionäre Tendenzen verfolgt. Sie gehen meist

Hand in Hand mit den Allemanisten und schließen sich diesen auch

an hinsichtlich des Generalstreiks, obgleich sie keine besondere

Begeisterung für ihn zeigen. Die gewerkschaftliche Thätigkeit halten

sie von der politischen völlig getrennt; beide sollen dasselbe Ziel auf

verschiedenen Wegen erreichen. Sie sind in erster Linie Vertreter der

Zusammenfassung aller gewerkschaftlichen Richtungen.

5. Die $Anarchisten$. Sie haben, seitdem sie unter ein scharfes

Ausnahmegesetz gestellt sind, auf die »Propaganda der That« verzichtet,

und da sie die politische Thätigkeit grundsätzlich verwerfen, so suchen

sie in den Gewerkschaften ihren Einfluß geltend zu machen, um die

Arbeiter für die Revolution zu erziehen.

6. Die letzte Gruppe bilden die »$_Socialistes indépendants_$«, eine

nicht geschlossene Organisation, in der sich seit 1885 um den jetzt

verstorbenen $Benoit Malon$ hauptsächlich bürgerliche Sozialisten

sammeln, die, wie $Jaurès$, $Millerand$, $Viviani$, nur unbestimmt

gegen den Radikalismus abgegrenzt sind.

Außer diesen Gruppen giebt es noch die unabhängigen Gewerkschaften,

unter denen die Buchdrucker die erste Stelle einnehmen. Sie sind

im Gegensatz zu den revolutionären Theorien Anhänger praktischer

Thätigkeit im Sinne der sozialen Reform.

Geographisch grenzt sich der Einfluß dieser Gruppen dahin ab, daß die

Guesdisten in der Provinz, und zwar im Norden, in Lille, Roubaix,

ferner in Lyon, Marseille und Bordeaux, die Allemanisten in Paris,

die Broussisten außer in einigen Pariser Vierteln in den Städten des

Westens, Blois, Chatellerault, Poitiers, Tours, die Hauptrolle spielen;

hier, sowie im Departement Cher teilen sie sich den Einfluß mit den

Blanquisten. --

Nach dieser geschichtlichen Darstellung mögen noch einige Angaben über

die Thätigkeit der Gewerkschaften und ihrer Ausbreitung am Platze sein.

Die Syndikate zerfallen in die beiden Hauptgruppen: 1. _syndicats

industriels et commerciaux_, 2. _syndicats agricoles_.

Die $landwirtschaftlichen Syndikate$[34], die in dem Entwurf des

Gesetzes vom 21. März 1884 überhaupt nicht vorgesehen waren und erst

bei der Beratung in der Kammer aufgenommen wurden, haben eine sehr

große Bedeutung erlangt. Allerdings ist ihr Karakter von demjenigen

der industriellen Syndikate sehr verschieden, indem sie vielfach

Aufgaben übernommen haben, die in Deutschland den landwirtschaftlichen

Vereinen und Genossenschaften zufallen. Dahin gehören Verbesserung der

Bodenbearbeitung, Errichtung landwirtschaftlicher Versuchsanstalten

und Untersuchungsstellen, gemeinschaftliche Beschaffung von Samen,

Düngungsmitteln, Vieh und Maschinen, gemeinsamer Verkauf der

Erzeugnisse, insbesondere Korn, Wein, Butter, Milch, Geflügel, Eier

u. s. w. Auch suchen sie die Gesetzgebung, hauptsächlich die Zoll- und

Agrarpolitik zu beeinflussen. Den Betrieb einer Produktivgenossenschaft

verbinden sie vielfach mit demjenigen eines Konsumvereines, auch

errichten sie genossenschaftliche Schlächtereien, Bäckereien,

Müllereien; so giebt es allein im Departement Charente-Inferieure 130

Bäckereigenossenschaften. Eine sehr wichtige Thätigkeit entfalten die

Syndikate auf dem Gebiete des Versicherungswesens, indem sie entweder

selbst allerlei Versicherungen, z. B. gegen Hagel und Feuer, ja sogar

gegen die Gefahr, die Ernte nicht einbringen zu können, errichten, oder

sich mit Versicherungsgesellschaften in Verbindung setzen. Auch neue

Industrien, wie Konservenfabriken, Stärke-, Nudelfabriken u. s. w.

suchen sie auf dem Lande einzuführen, um so eine Verbindung der

Industrie mit der Landwirtschaft zu erreichen.

[34] Einen interessanten Ueberblick gewährt der bei Gelegenheit

des am 5.-7. Mai 1897 in Orleans abgehaltenen dritten nationalen

Kongresses der französischen landwirtschaftlichen Syndikate von

Graf de $Bocquigny$ gehaltene Vortrag: »_Le mouvement syndical

dans l'Agriculture_«. Paris, Guillaumin, 1897.

Kommen solche Einrichtungen freilich in erster Linie den

landwirtschaftlichen Besitzern zu gute, so ist doch der Gegensatz

zu den ländlichen Arbeitern in Frankreich schon deshalb nicht

so stark, wie in Deutschland, weil die meisten der letzteren

ein kleines Grundstück besitzen. Außerdem sind aber auch viele

Einrichtungen den Arbeitern als solchen von Nutzen. Hierzu gehören

Witwen-, Waisen-, Sterbe-, Pensions- und Sparkassen, Sühne- und

Schiedsgerichte, Volkssekretariate und Arbeitsauskunftstellen; die

letzteren will man sogar zu einer Zentralstelle für ganz Frankreich

zusammenfassen. Gleichfalls Bedeutung für alle Klassen haben die

landwirtschaftlichen Fachkurse, Bibliotheken und Haushaltungsschulen,

sowie die geselligen Veranstaltungen, bei denen das ausgesprochene Ziel

ist, die gegenseitigen Vorurteile abzuschleifen und »die Schranken

niederzureißen, die sich gewöhnlich zwischen die einzelnen Personen

stellen«. In vielen Syndikaten wird dieser soziale Zweck mit besonderem

Nachdruck betont.

Die $Syndikate der Industrie und des Handels$ zerfallen in drei

Klassen, nämlich 1. solche der Arbeitgeber, 2. solche der Arbeiter, 3.

gemischte.

Die Arbeiter haben erst langsam von den Befugnissen des Gesetzes

Gebrauch gemacht. Bis 1890 hielten die Syndikate der Unternehmer

denen der Arbeiter die Waage; erst seit dieser Zeit steigen die

letzteren rascher. Die von ihnen verfolgten Aufgaben sind neben der

Statistik die Hebung der Lebenshaltung der Arbeiterklasse in allen

Beziehungen, also insbesondere Erhöhung der Löhne und Verkürzung

der Arbeitszeit, Arbeitsnachweis, Regelung des Lehrlingswesens,

sowie Gründung von Kassen für Durchführung von Streiks und zur

Unterstützung in Fällen von Krankheit, Alter und Arbeitslosigkeit.

Die meisten haben auch Bibliotheken eingerichtet. Der Bericht von

1895 giebt den Arbeitersyndikaten das Zeugnis, daß sie beherrscht

sind durch eine alles Lobes und aller Anerkennung würdige Mäßigung

und Weisheit, wenn man sie mit der Arbeiterbewegung anderer Länder

vergleicht. Im Jahre 1895[35] bestanden bei ihnen: 419 Bibliotheken,

297 Versicherungskassen, 295 Arbeitsnachweisestellen, 113

Unterrichtsanstalten, 102 Reisekassen, 94 Kassen für Arbeitslose, 43

Unterstützungskassen, 36 Konsumanstalten, 17 Produktivgenossenschaften.

Uebrigens haben alle Syndikate von der Befugnis Gebrauch gemacht, sich

zu Verbänden zusammenzuschließen.

[35] Bis 1895 einschließlich war den Tabellen und statistischen

Zahlen der jährlich vom _office du travail_, einer Abteilung des

Handelsministeriums, herausgegebenen _Annuaires des syndicats

professionels_ eine erläuternde Einleitung vorangeschickt, der

die folgenden Angaben entnommen sind; für 1896 und 1897 ist sie

fortgelassen.

Das Wachstum und die jetzige Ausdehnung der Syndikate ergiebt folgende

Tabelle. Es gab

-----------------------------------------------------------------------

| Industrielle und kommerzielle | |

| Syndikate | |

im Jahre |---------------------------------| Landwirtschaftl.| Zusammen

|Unternehmer| Arbeiter| Gemischte | Syndikate |

---------+-----------+---------+-----------+-----------------+---------

1884 | 101 | 68 | 1 | 5 | 175

1885 | 285 | 221 | 4 | 39 | 549

1886 | 359 | 280 | 8 | 93 | 740

1887 | 598 | 501 | 45 | 214 | 1358

1888 | 859 | 725 | 78 | 461 | 2123

1889 | 877 | 821 | 69 | 557 | 2324

1890 | 1004 | 1006 | 97 | 648 | 2755

1891 | 1127 | 1250 | 126 | 750 | 3253

1892 | 1212 | 1589 | 147 | 863 | 3811

1893 | 1397 | 1926 | 173 | 952 | 4448

1894 | 1518 | 2178 | 177 | 1092 | 4965

1895 | 1622 | 2163 | 173 | 1188 | 5146

1896 | 1730 | 2253 | 169 | 1275 | 5427

1897 | 1823 | 2316 | 170 | 1371 | 5680

Die Anzahl der Mitglieder ist nur für die Zeit seit 1890 veröffentlicht

und ergiebt sich aus folgender Tabelle:

========================================================================

| $Mitgliederbestand der Syndikate$ |

$Jahr$|------------------------------------------------------| Zusammen

| der | der | der | der landwirt- |

| Unternehmer | Arbeiter | gemischten | schaftlichen |

======+=============+===========+============+===============+==========

1890 | 93411 | 139692 | 14096 | 234234 | 481433

1891 | 106157 | 205152 | 15773 | 269298 | 596380

1892 | 102549 | 288770 | 18561 | 313800 | 723680

1893 | 114176 | 402125 | 30052 | 353883 | 900236

1894 | 121914 | 403440 | 29124 | 378750 | 933228

1895 | 131031 | 419781 | 31126 | 403261 | 585199

1896 | 141877 | 422777 | 30333 | 423492 | 1018479

1897 | 159293 | 431794 | 32237 | 438596 | 1061920

Die Verteilung auf die Syndikate ist eine sehr verschiedene; sie

ergiebt sich aus folgender für den 1. Juli 1894 gültigen Tabelle:

Spaltenüberschriften:

A = Unternehmer

B = Arbeiter

C = gemischte

D = landwirtschaftl.

===================================================

| $Syndikate$ |

$Mitgliederzahl$|-----------------------| Zusammen

| A | B | C | D |

================+=====+=====+=====+=====+==========

20 u. darunter | 314 | 294 | 30 | 48 | 686

21- 50 | 578 | 613 | 50 | 174 | 1415

51- 100 | 287 | 386 | 43 | 199 | 915

101- 200 | 140 | 319 | 25 | 195 | 679

201- 500 | 56 | 205 | 9 | 184 | 454

501- 1000 | 13 | 62 | 7 | 77 | 159

1001- 2000 | 5 | 27 | 8 | 55 | 95

2001- 5000 | 3 | 10 | 1 | 14 | 28

5001-10000 | 1 | 7 | -- | 4 | 12

über 10000 | -- | 3 | -- | 2 | 5

An Verbänden von Syndikaten gab es:

Spaltenüberschriften:

A = Unternehmer

B = Arbeiter

C = gemischte

D = landwirtschaftl.

E = Zusammen

============================================

$Jahr$ | A | B | C | D | E

==============+=====+=====+=====+=====+=====

1884 | 10 | 10 | -- | -- | 20

1885 | 12 | 13 | -- | -- | 25

1886 | 13 | 13 | -- | 2 | 28

1887 | 16 | 15 | -- | 7 | 38

1888 | 17 | 15 | -- | 9 | 41

1. Juli 1889 | 18 | 16 | -- | 8 | 42

" 1890 | 22 | 24 | 1 | 9 | 56

" 1891 | 22 | 27 | 5 | 9 | 63

" 1892 | 24 | 47 | 8 | 14 | 93

" 1893 | 29 | 61 | 11 | 16 | 117

" 1894 | 29 | 72 | 9 | 15 | 126

" 1895 | 38 | 79 | 9 | 17 | 143

" 1896 | 42 | 86 | 8 | 19 | 155

" 1897 | 46 | 92 | 8 | 20 | 166

Die Zahl der in diesen Verbänden vereinigten Syndikate und deren

Mitgliederbestand ergiebt sich aus folgender Tabelle:

Spaltenüberschriften:

A = Unternehmer

B = Arbeiter

C = gemischte

D = landwirtschaftliche

=======================================================================

| $Zahl der Syndikate$ || $Mitglieder der Syndikate$

$Jahr$ |-------------------------------++-----------------------------

| A | B | C | D || A | B | C | D

========+=====+======+====+======++=======+========+======+============

1894 | 498 | 896 | 35 | 729 || 61509 | 132986 | 2394 | 537966

1895 | 672 | 1191 | 35 | 821 || 80261 | 334824 | 2518 | 565318

1896 | 730 | 1248 | 34 | 876 || 84677 | 336491 | 2807 | 590121

1897 | 783 | 1320 | 36 | 1006 || 89016 | 326835 | 3395 | 596534[36]

[36] Daß diese Ziffer größer ist, als die der Mitglieder der Syndikate

selbst, beruht auf mangelhaften Angaben der letzteren.

Ein ziemlich erhebliches Schwanken in der Syndikatsbewegung ergiebt

sich daraus, daß viele sich auflösten und andere sich neu bildeten. So

wurden 1897

Spaltenüberschriften:

A = Unternehmer

B = Arbeiter

C = gemischte

D = landwirtschaftliche

E = Zusammen

========================================================================

| $Syndikate$ || $Syndikatsverbände$

|-----------------------------++-----------------------------

| U | A | G | L | Z || U | A | G | L | Z

===========+=====+=====+=====+=====+=====++=====+=====+=====+=====+=====

$aufgelöst$| 87 | 167 | 7 | 48 | 309 || 4 | 3 | -- | 4 | 11

$gegründet$| 180 | 230 | 8 | 144 | 562 || 8 | 9 | -- | 5 | 22

Die Zahl der Arbeitsbörsen, der an ihnen beteiligten Syndikate und

deren Mitglieder enthält folgende Tabelle:

======================================================================

$Jahr$ | Zahl der Börsen | Zahl der Syndikate | Zahl der Mitglieder

========+=================+====================+======================

1894 | 37 | 658 | 73359

1895 | 34 | 688 | 199382

1896 | 45 | 946 | 144727

1897 | 49 | 1047 | 166886

Von den 49 Arbeitsbörsen waren 2 1887, 1 1888, 2 1889, 4 1890, 6 1891,

6 1892, 9 1893, 2 1894, 4 1895 und 13 1896 entstanden; 3 andere hatten

sich wieder aufgelöst. Die 48 Börsen der Provinz hatten 1896 auf 68220

Nachfragen 40061 Stellen vermittelt. Die Börse von Paris umfaßte nach

ihrem am 31. Oktober 1897 abgeschlossenen Berichte 194 Syndikate, von

denen 82 einen Arbeitsnachweis besaßen, während die Börse selbst sich

damit nicht befaßt, sondern ihre Thätigkeit in der Vertretung der

allgemeinen Klasseninteressen sieht.

Die Gewerkschaftsbewegung Darstellung der gewerkschaftlichen Organisation der Arbeiter und der Arbeitgeber aller Länder. · 第 81 / 323 题