In Oesterreich begegnet die Gewerkschaftsbewegung einer Reihe
schwerwiegender Hindernisse. Dazu gehört in erster Linie der Gegensatz
der verschiedenen Nationalitäten, die, abgesehen von einer gewissen
instinktiven gegenseitigen Abneigung, zugleich verbunden ist, mit einer
weitgehenden Abweichung in der hergebrachten Lebenshaltung; so fühlt
der slavische und romanische Arbeiter sich noch völlig zufrieden bei
einer Lebensweise, die dem Deutschen unerträglich ist. Ferner kommt in
Betracht die Verschiedenheit der Sprache, durch welche die Herausgabe
gemeinsamer Arbeiterblätter wesentlich erschwert wird. Außerdem
steht Oesterreich noch auf einer verhältnismäßig niedrigen Stufe der
industriellen Entwicklung. Es überwiegt einerseits die Landwirtschaft
und andererseits das Handwerk. Beide aber begünstigen nicht einen so
scharfen Interessengegensatz zwischen Arbeitern und Unternehmern, wie
die Industrie. In weitem Umfange besteht auch noch die Hausindustrie
mit ihren traurigen Verhältnissen[38].
[37] Vgl. $Kautsky$: »Die Arbeiterbewegung in Oesterreich« in der
»Neuen Zeit VIII (1890), S. 49 ff., 97 ff., 154 ff.«
$Kralik$: Nutzen und Bedeutung der Gewerkschaften. Wien
1891. Oesterreichischer Arbeiterkalender seit 1891 (Brünn).
Verhandlungen des I. und II. sozialdemokratischen Parteitages.
Wien 1889 u. 1891. Bretschneider, Arbeiterzeitung, erscheint seit
1. Juli 1889. Rechenschaftsbericht der Gewerkschaftskommission
Oesterreichs für die Zeit vom 1. Januar 1894 bis 31. Oktober 1896
und Protokoll des II. österreichischen Gewerkschaftskongresses.
Wien 1896. Hueber: Einige sonstige Litteratur ist bei den
einzelnen Organisationen angegeben.
[38] Nach der Berufszählung von 1890 waren im cisleithanischen
Oesterreich beschäftigt in
die Landwirtschaft 13351370 Personen = 55,9 %
die Industrie 6155510 " = 25,8 "
Handel und Verkehr 2115313 " = 8,8 "
öffentlichen Dienst und freien Beruf 2273211 " = 9,5 "
Im Jahre 1880 betrug der Anteil der Landwirtschaft noch 59,9%, der
Industrie 24,6%, des Handels 7%. In Deutschland ergab die Zählung von
1895 für Landwirtschaft 35,7%, für Industrie 39,1%.
Die Gesetzgebung enthält für die Gewerkschaftsbewegung teils günstige,
teils ungünstige Momente. Zu den ungünstigen gehört die Bestimmung des
Vereinsgesetzes, noch welcher den Vereinen verboten ist, Beschlüsse zu
fassen, durch welche sie sich eine Autorität in irgend einem Zweige der
Gesetzgebungs- oder Exekutivgewalt anmaßen. Auf Grund dieser Bestimmung
hat z. B. die Wiener Polizeibehörde 1888 den Fachverein der Bäcker
geschlossen, weil derselbe statistische Erhebungen über die Lage der
Bäckereiarbeiter unternommen hatte. Das frühere Koalitionsverbot ist
freilich durch Gesetz vom 7. April 1870 aufgehoben, aber den Behörden
steht das Recht zu, beschäftigungslose Personen in die Heimatgemeinde
abzuschieben, wovon vielfach gegen streikende Arbeiter Gebrauch gemacht
wird. Eine günstige Einrichtung dagegen liegt in der gesetzlichen
Zwangsorganisation, die für das Kleingewerbe bereits durchgeführt und
für die Großindustrie und den Bergbau ins Auge gefaßt ist. Sowohl
Arbeiter als Arbeitgeber sind hiernach durch gesetzliche Bestimmung zu
bezirksmäßig abgegrenzten Vereinigungen verbunden. Die Arbeiterschaft,
insbesondere soweit sie unter sozialdemokratischem Einflusse steht,
verhielt sich anfangs diesen Gehülfenverbänden gegenüber wegen ihres
Zwangskarakters durchaus ablehnend. Aber bald überwog die Ansicht, daß
man sich den durch sie gebotenen Vorteil nicht entgehen lassen dürfe,
und so hat ein im Jahre 1890 abgehaltener allgemeiner Gewerkschaftstag
beschlossen, die Zwangsgenossenschaften thunlichst für die Zwecke der
Arbeiterbewegung zu verwerten, wobei der Umstand, daß in denselben alle
Arbeiter vereinigt sind, daß aber den fortgeschritteneren naturgemäß
die Führung zufällt, und daß der Gehülfenausschuß eine staatlich
anerkannte Behörde bildet, als besonders bedeutungsvoll hervorgehoben
wurde.
Die erste umfassende Begründung von $Gewerkvereinen$ erfolgte
zum Beginn der 70er Jahre, nachdem 1870 durch die Aufhebung des
Koalitionsverbotes ein freier Spielraum geschaffen war. Ende der 70er
Jahre sollen etwa 30000 Arbeiter gewerkschaftlich organisiert gewesen
sein. Aber einerseits wurde dieser Aufschwung durch die spätere
ungünstige wirtschaftliche Entwicklung stark gedämpft, andererseits
führte das Uebergewicht, welches der Anarchismus zeitweilig in der
Arbeiterbewegung erlangte, zu einer gegnerischen Haltung der Behörden
und insbesondere zur Verhängung eines Ausnahmezustandes durch ein dem
deutschen Sozialistengesetze entsprechendes Gesetz. So zählte man 1888
nur 15000 Mitglieder der Gewerkschaften.
Ein Umschwung erfolgte erst seit dem vom 30. Dezember 1888 bis
1. Januar 1889 in $Hainfeld$ abgehaltenen $ersten Parteitage der
österreichischen Sozialdemokratie$, auf dem es unter Zurückdrängung
der anarchistischen und antiparlamentarischen Elemente gelang, eine
einheitlich organisierte österreichische sozialdemokratische Partei
zu schaffen. Hier wurde auch die Stellung zu den Gewerkschaften
behandelt und beschlossen, deren Gründung mit möglichster Heranziehung
der männlichen und weiblichen Hilfsarbeiter zu empfehlen, wobei
man betonte, daß ein Gegensatz zwischen der politischen und der
gewerkschaftlichen Bewegung nicht bestehe und nur mit Rücksicht auf die
bestehende Gesetzgebung beide getrennt vorzugehen gezwungen seien.
Auch auf dem $zweiten sozialdemokratischen Parteitage$ in
$Wien$ (28.-30. Juni 1891) wurde das Thema »Stand und Ziele der
gewerkschaftlichen Organisation« behandelt. Obgleich man erklärte,
Ziffern über den Bestand nicht angeben zu können, so wurde doch
behauptet, daß seit 1889 die Zahl der Vereine sich verdoppelt, die
der Mitglieder sich verdreifacht habe. Die Gesamtzahl der Fach- und
Gewerkschaftsvereinen wurde auf 300, die der Mitglieder auf 600000
geschätzt. Es wurde dabei wiederholt betont, daß die Gewerkschaften nur
die Bedeutung einer Erziehung für die Sozialdemokratie haben dürften,
daß allerdings manche derselben humanitäre Bestrebungen, insbesondere
das Kassen- und Versicherungswesen zu stark in den Vordergrund
treten ließen und in einigen sich geradezu eine Arbeiteraristokratie
entwickelt habe, in der ein konservativer Geist großgezogen würde, wie
ja früher die Arbeiter für die Ideen von Schultze-Delitzsch geschwärmt
hätten, daß aber auf eine Umwandlung zu hoffen sei. Eine Resolution
empfahl die Förderung der Gewerkschaften auf föderativer Grundlage
doch mit der Einschränkung, »daß durch die Gewerkschaftsorganisation
die sozialdemokratische Bewegung in keiner Weise hintangesetzt werden
darf.« Die Gewerkschaften sollen sich über ganze Kronländer, womöglich
über das ganze Reich erstrecken; wo das nicht angeht, sind lokale
Vereine zu gründen, doch soll die Schaffung eines das ganze Reich
umfassenden Verbandes angestrebt werden. Solange dies nicht gelungen
ist, sollen regelmäßig Delegiertentage die Verbindung vermitteln.
In den Vereinen sind auch die nicht qualifizierten Arbeiter und die
Frauen aufzunehmen. Als Aufgaben der Gewerkschaften wurden bezeichnet:
die Arbeitsvermittelung, die Schaffung von Widerstandsfonds, die
Unterstützung der Arbeitslosen sowohl am Orte als auf der Reise und die
Gewährung von Rechtsschutz. Die Resolution schloß mit der Aufforderung,
allenthalben in Oesterreich Gewerkschaftsvereine zu gründen.
Die späteren Parteitage haben sich mit der Gewerkschaftsfrage nicht
mehr beschäftigt, vielmehr unternahm man es bald, eine eigene
gewerkschaftliche Organisation zu schaffen. Den Anlaß hierzu bot der
Beschluß des englischen _trade unions_ Kongresses in Glasgow 1892,
gleichzeitig mit dem für 1893 in Zürich geplanten internationalen
Arbeiterkongresse einen internationalen Gewerkschaftskongreß zu
berufen. Um diesen Plan zu vermitteln, bildete sich ein Komitee
der Wiener Gewerkschaften, das einen Protest gegen den Versuch,
zwischen den Gewerkschaften und der Sozialdemokratie einen Gegensatz
zu schaffen, veröffentlichte, aber zugleich beschloß, die Schaffung
einer Gesamtorganisation der österreichischen Gewerkschaften ins
Leben zu rufen und zunächst selbst die Aufgabe einer provisorischen
Gewerkschaftskommission übernahm.
Nach mühevollen Vorarbeiten gelang es, den I. österreichischen
Gewerkschaftskongreß[39] zustande zu bringen, der vom 24.-27. Dezember
1893 in Wien tagte. Auf demselben waren 194 Vereine mit angeblich
50000 organisierten Arbeitern durch 270 Abgeordnete vertreten. Davon
entfielen 69 Vereine mit 158 Vertretern auf Wien. Außerdem waren die
deutsche Generalkommission der Gewerkschaften und der schweizerische
Gewerkschaftsbund vertreten.
[39] Der Beschluß des Kongresses, seine Verhandlungen als Broschüre
zu veröffentlichen, ist in Ermangelung ausreichender Beteiligung
beim Absatze desselben nicht zur Ausführung gelangt. Als Quelle
der Darstellung konnten deshalb nur die Berichte der Zeitungen
benutzt werden.
Der Bericht der provisorischen Generalkommission betonte die großen
Schwierigkeiten, mit denen man zu kämpfen gehabt habe. Die Ausgaben der
Kommission hatten 576 fl. betragen gegenüber einer Einnahme von 447 fl.
Die wichtigste Aufgabe war die Schaffung einer gemeinsamen
$Organisation$. Als Zweck der $Gewerkschaften$ bezeichnete man: »Die
wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder allseitig zu wahren,
insbesondere durch Maßnahmen zur Erzielung bezw. Erhaltung möglichst
günstiger Arbeitsbedingungen beizutragen.«
Die nächsten $praktischen Aufgaben$ sollen sein:
»1. Regelung der Arbeits- und Lohnverhältnisse sowie Beseitigung von
Mißständen in den einzelnen Betrieben und dem ganzen Gewerbe.