»In dem Thale der Holtemme,« so hob der Archivarius
seine Erzählung an, »wo jetzt der Fleckenort
Hasserode=Friedrichsthal liegt, unweit der Wohnung unseres lieben
Gastfreundes, des Herrn Försters Immermann, ganz nahe unterhalb
der Böterschen Papiermühle am Fuße des Kellerberges, stand vor
Zeiten die Burg der edlen Herren von Hartesrode. Ein kleines
Dörfchen gleiches Namens, der nachher in Hasserode verwandelt
wurde, lag um die Burg her. Die Ritter von Hartesrode, wenigstens
die späteren Zweige dieses edlen Stammes, waren Vasallen oder
Lehnsleute der Grafen von Wernigerode und zugleich Erbmarschälle
des Bisthums Halberstadt, welche Würde bei der Erlöschung ihres
Stammes auf die Herrn von Rössing überging. Sie führten Anfangs
in ihrem Wappen das friedliche Zeichen eines Zweigleins mit 3
fünfblättrigen Blumen, welches nachher aber einem mehr
kriegerischen Sinnbilde, dem eines Balkens mit Mauerzinnen wich.
In dieser seiner späteren Gestalt ist ihr Wappen noch zu schauen
neben dem Gräflichen und dem Stadtwappen an der Kanzeln der St.
Nicolai=Kirche zu Wernigerode. Die letzteren Sprossen ihres
Stammes liegen in dem von ihnen erbauten Grabgewölbe neben
dem hohen Thore der St. Sylvestri=Kirche zu Wernigerode,
welches nachher zum Gräflichen Erbbegräbnisse erwählt wurde,
begraben. Von den ersten Zweigen ihres Stammes, die uns die
urkundliche Geschichte nennt, weiß sie keine anderen Thaten,
als friedliche Vermittelung und fromme Stiftungen, die
sie machten, zu rühmen.
Sie waren es, welche den Grundraum zu der Kapelle des
heiligen Blutes bei Wasserleben hergaben. Ihnen hatte
auch das Kloster Himmelpforte seinen Ursprung zu danken.
Der Ritter Theodorich von Hartesrode war der Stifter
desselben, höchst wahrscheinlich eben derselbe, der in einer
Urkunde vom Jahre 1251 als Schiedsrichter einer Streitsache
der Herren von Derenburg vorkommt, wo er aber Tiderikus von
Hartesrode genannt wird. Die von ihm ausgestellte
Stiftungsurkunde des Klosters Himmelpforte trägt die
Jahreszahl 1253, hinsichtlich deren Richtigkeit
indessen einige Zweifel obwalten.
Aus der Urkunde selbst geht übrigens deutlich hervor,
daß die erste Ansiedelung der Brüder Einsiedler oder Eremiten
nach der Regel des heiligen Augustinus in unserer Himmelpforte
bereits vor dem Jahre 1236 erfolgte, also wenigstens 20 Jahre
früher, als Papst Alexander IV. seine Reform des
Augustiner=Ordens bewirkte. Die Urkunde sagt, daß die erste
Anlage des Klosters Himmelpforte bereits zu den Zeiten des Bischofs
Friedrich von Halberstadt, welcher 1236 starb, begonnen, daß die
weitere Einrichtung desselben dann unter den Nachfolgern jenes,
den Bischöfen Ludolph (I.), Meinhard und Ludolph (II.) und
endlich unter dem Bischof Volrad fortgeführt sei. Der Ritter
Theodorich von Hartesrode bestätigt in diesem Dokumente die
Augustiner=Eremiten zur Himmelpforte in dem Besitze der ihnen
von ihm verliehenen bereits urbar gemachten und noch
nicht urbaren Ländereien, Triften, Waldungen, Bäche, Berge und
Thäler, die in der Umgebung des von ihnen bewohnten Platzes, der
sonst Elbingerothe geheißen habe, lägen und deren Gränzen er
angiebt. Er erklärt, er habe diese Stiftung gemacht aus Ehrfurcht
gegen unseren Heiland Jesum Christum und die allerheiligste Mutter
desselben, zum Heil seiner Seele und der Seelen der Seinigen, mit
Genehmigung des ehrwürdigen Bischofs von Halberstadt und mit
Zustimmung seiner Söhne. Als Zeugen dessen werden unter anderem die
mit unterschriebenen Grafen Gebhard und Friedrich von Wernigerode,
die würdige Frau Heilewige von Hartesrode und deren Sohn Ritter
Johannes angeführt. Aus einer anderen Urkunde erhellt, daß am
11. April 1257 der Marien=Altar der neuen Pflanzung zur
Himmelpforte von Bischof Volrad von Halberstadt eingeweihet
und zugleich mit einem Berge beschenkt ward, wie auch, daß
damals der Ritter Theodorich von Hartesrode, der Stifter
des Klosters, schon nicht mehr am Leben war.
Verschiedene spätere Urkunden beweisen, daß der Schutz
des Klosters Himmelpforte mit dem Besitze der Stammburg
der Herren von Hartesrode verknüpft blieb. Als einer der
ersten Gönner und Beförderer des Klosters erscheint der
Bischof Wilhelm von Münster, der im Jahre 1260 allen denen
40 tägigen Ablaß versprach, welche den Eremiten=Brüdern des
Ordens St. Augustinus zur Himmelpforte im Halberstädtischen
Sprengel Almosen mittheilen oder sonst hülfreiche Hand leisten
würden. Erwerbsquellen dieser Art eröffneten sich nachher für
das Kloster noch mehrere, da jenem Beispiele außer dem Bischofe
und Churfürsten von Mainz, Werner von Epstein, der im Jahre 1267
ein Gleiches that und außer dem Erzbischofe Rudolph von Salzburg
noch manche andere Bischöfe nachfolgten. Ueberdem kamen dem
Kloster Himmelpforte natürlich auch alle diejenigen Vortheile
zu Gute, welche dem Augustiner=Orden überhaupt zustanden, zu
dessen Gunsten unter anderem der Papst Nicolaus IV. im Jahre
1289 verfügte, daß Alle einen hundertjährigen Ablaß erhalten
sollten, welche an gewissen Festtagen zu den Klöstern und
Kirchen der Augustiner wallfahrten würden.«
»Was war denn daß eigentlich: Ablaß?« fragte hier
Julie, die jünste Tochter des Archivarius. Das laß dir,
erwiederte ihr Vater, von dem Herrn Prediger sagen.
Vater Lehrwart nahm darauf so das Wort.
»Ablaß, mein Kind, war eigentlich und ursprünglich
nur so viel, als Erlassung derjenigen Bußen und Strafen,
welche von der kirchlichen Obrigkeit auf solche Vergehungen
gelegt wurden, deren sich billig jeder Christ schämen mußte
und um deren willen der, der sie beging, eigentlich von der
Gemeinde der Christen und von der Theilnahme am christlichen
Gottesdienst hätte ausgeschlossen werden sollen, aber denn doch
zugelassen wurde, wenn er zum Beweise, daß ihm seine Sünde
aufrichtig leid sei, öffentlich Buße that, strengere Fasttage
hielt, oder aber ein härenes Gewand trug oder nach dem gelobten
Lande wallfahrtete, oder sonst etwas Schweres und Lästiges, was
ihm aufgelegt wurde, unternahm. Solche Kirchenbußen oder Strafen
konnten von dem Papste und von den einzelnen Bischöfen erlassen,
oder doch gemildert werden und das hieß dann Ablaß. Mit der Zeit
aber wurde aus dem Ablaß ein sehr schlimmes Ding. Nämlich es
kam der Wahn auf, als könne man auch von Gott Vergebung seiner
Sünde und Erlösung der Seele aus dem Fegefeuer d.h. aus ihrem
qualvollen Zustande nach dem Tode erlangen, wenn man Kirchen
und Klöster beschenkte und sich damit Ablaß erkaufte. Da wurde
dann mit dem Ablaß ein für die Päpste sehr einträglicher,
abscheulicher Handel getrieben.
Luther fing das Werk seiner Kirchenverbesserung eben
damit an, daß er diesem abscheulichen Ablaßkrame entgegentrat,
indem er sich öffentlich gegen denselben erklärte in den 95
Sätzen, die er an die Schloßkirche zu Wittenberg anschlug.«
Nun wißt ihr, was der Ablaß war, sagte hierauf der
Archivarius, und ich kann in meiner Erzählung fortfahren.
Inzwischen benutzte die Frau Försterin die eingetretene
augenblickliche Pause dazu, um dem Archivarius ein Glas zu
reichen, welches mit dem vortrefflichen Maitrank gefüllt
war, der aus Rheinwein, gegossen auf Waldmeister und andere
in der Himmelpforte wachsende edle würzige Frühlingskräuter,
bereitet wird, und ihn zu bitten, zu seiner Erquickung, nach
der Weise der guten Brüder Eremiten des vormaligen Klosters
Himmelpforte, erst einmal auf das ehrenwerte Gedächtnis der
frommen Stifter und Schutzherren desselben, der edlen Ritter
von Hasserode zu trinken. »Wer könnte,« sagte der Archivarius,
»solcher Aufforderung widerstehen!« Ich verbinde aber mit dem
von Ihnen mir vorgeschriebenen Toaste zugleich den dankbaren
Lobspruch aller der würdigen Hausfrauen, die so milde und
freigebig gesinnt sind, wie weiland Frau Heilewige, die
edle Hälfte des Ritters Theodorich von Hartesrode! Es wurde
darauf angestoßen mit so vielen Gläsern als derselben in
der Saufangs=Eremitage mitgebracht waren und die im engen
Kreise umgingen; aber auch manche von denen, die draußen
standen und nichts zu trinken bekamen, riefen doch Vivat! mit.