Dagegen ist es ein anderer Punkt, der ihn den Cartesianischen

Intellektualismus vermeiden läßt, und in dem seine Auffassung

des geistigen Lebens schließlich bestimmend geworden ist für die

ganze moderne Psychologie. Es ist nicht das Denken, das ihm als

ausschließliche Tätigkeit der Seele gilt, sondern, wie für ihn zwischen

dem Seelenbegriff und dem Naturbegriff überhaupt keine strenge Grenze

zu ziehen ist, so sind es, nur auf einer höheren Stufe, dieselben

Grundkräfte, die die geistigen Vorgänge beherrschen, wie sie in den

materiellen Erscheinungen vorgebildet sind. Unter jenen ist aber das

Denken zwar eine eminent wichtige Äußerung, aber sie ist nicht mehr die

einzige und sie ist vor allem nicht die grundlegende, sondern, wie ihr

als ihre Vorstufen die lebendigen und toten Naturkräfte vorausgehen,

so schließt sie jene einfacheren psychischen Vorgänge ein, die wir

als bewußte Tätigkeit und als Streben unmittelbar in uns wahrnehmen.

Das Bewußtsein, das uns zu dieser Selbstauffassung verhilft, ist aber

hier wieder jene bewußte Kontinuität des psychischen Geschehens, die

wir unter dem Begriff des Gedächtnisses zusammenfassen, während die

leblosen Körper demgegenüber eben als »momentane Geister« betrachtet

werden können. Indem Leibniz die Vorstellung als die Tätigkeit der

Seele, das Begehren als ein Streben nach dieser Tätigkeit auffaßt,

gilt ihm nicht, wie manchen Abirrungen der späteren Psychologie, die

Vorstellung als eine Art subjektiven Spiegelbildes der wirklichen

Dinge, sondern sie ist ihm, wie er wiederholt versichert, selbst

immerwährende Tätigkeit, ebenso wie das Streben und Begehren, das

von den gegebenen Vorstellungen fortwährend zu neuen hindrängt.

Diese völlig veränderte Auffassung des geistigen Lebens ist aber in

doppelter Weise epochemachend geworden für die kommende Psychologie.

Auf der einen Seite ist aus ihr jener Gedanke eines Mechanismus des

Vorstellungsverlaufs entstanden, der an sich gänzlich außerhalb des

durch bestimmte logische Motive geleiteten Denkens liegt, und der von

der Assoziationspsychologie an bis auf Herbart und seine Schule die

Psychologie in weitem Umfang beherrscht hat. Auf der andern Seite

enthält sie die Anfänge jenes »Voluntarismus«, der zu einer bald

bewußt ausgebildeten, bald latent bleibenden Signatur der modernen

Psychologie geworden ist. Denn indem alles Vorstellen mit bestimmten

Gefühlen und in ihnen mit einem Streben nach einem Ziel der seelischen

Tätigkeit verbunden ist, tritt uns bei Leibniz nunmehr bereits der

Wille als der alle andern Seelentätigkeiten zusammenfassende Vorgang

entgegen. Freilich hat er diesen sein psychologisches Denken überall

beherrschenden voluntaristischen Gedanken nicht zu einem klaren

Ausdruck gebracht, sondern, wie sein Aktualitätsprinzip von dem

überlieferten Begriff der Substanz durchkreuzt wird, so hat er seinen

Voluntarismus von der intellektualistischen Gedankenströmung der Zeit

nicht völlig zu befreien vermocht. Wirkten doch hier der scholastische

und der Cartesianische Intellektualismus zusammen, um ihn zum Teil in

widersprechenden Gedanken festzuhalten, die in diesen neuen Zug seines

Denkens als eiserner Bestand der Tradition mit eingehen. Bedenkt man

diese entgegenwirkenden Motive, so ist es in der Tat erstaunlich genug,

daß er, geleitet durch seine scharfe Beobachtungsgabe für die Zustände

des Seelenlebens, trotzdem durch die bis zum heutigen Tage noch

nicht überwundenen Irrungen einer Logik und Psychologie vermengenden

Reflexion so wenig sich irre machen ließ. Im Verein mit dieser

Abkehr von einem in die Wirklichkeit hinübergetragenen künstlichen

Begriffssystem ist es ein anderer, noch bedeutsamerer Gegensatz, der

hier Leibniz ebenso von den Cartesianern wie von Aristoteles und der

Scholastik trennt. Descartes hatte das menschliche Seelenleben ganz,

Aristoteles hatte es wenigstens in seinen höchsten Äußerungen dem der

übrigen lebenden Wesen gegenübergestellt. Descartes hatte zwar eine

Erklärung der physiologischen Funktionen aus den mechanischen Gesetzen

gefordert, hinter den letzteren aber stand doch gerade in diesem Fall

die schöpferische Macht Gottes, die jedem Naturwesen seine, eben in

dem Mechanismus der Lebensvorgänge gesicherten Zwecke gesetzt habe.

Für Aristoteles dagegen bestand zwischen der leblosen und der lebenden

Natur eine Kluft, die das Prinzip der Entwicklung nur auf die letztere

anwendbar machte, während sich ihm die übrigen Naturerscheinungen

einer Anzahl verschiedener allgemeiner Ursachen unterordneten, die

ein buntes Gemisch aus der oberflächlichen Erfahrung geschöpfter

Begriffe gewesen waren, wie die des natürlichen Orts der Körper für die

Fallerscheinungen, der gewaltsamen Bewegungen für den Wurf, endlich

der zufälligen Bewegungen. Hier suchte nun Leibniz wiederum nach einer

Vermittlung zwischen Descartes und der Scholastik. Mit dieser ist

ihm die gesamte Natur bis herauf zum Menschen eine kontinuierliche

Zweckreihe, die sich einem einzigen Prinzip unterordnet, das

schließlich im menschlichen zwecktätigen Handeln seinen bewußten

Ausdruck findet. In dieser universellen Kausalität der Erscheinungen

wiederholt sich die allumfassende mechanische Gesetzmäßigkeit

Descartes'. Nur fordert diese eine ihr entsprechende geistige

Gesetzmäßigkeit, die sich über alle Naturreiche von ihren niederen bis

zu ihren höchsten Formen erstreckt. Hier mag dann zugleich jener oft

wiedergekehrte mystische Gedanke hereinspielen, der Leibniz in seiner

scholastischen Jugendzeit nahegetreten war, und nach dem in seiner

naturphilosophischen Umdeutung ein Jahrhundert vorher Giordano Bruno

die Materie die »schwangere Mutter« der Formen genannt hatte, aus der

die ganze Welt als eine einzige Stufenfolge von Wesen entsprungen sei.

Es ist derselbe universelle Entwicklungsgedanke, von dem auch Leibniz

erfüllt ist, aber er sucht ihn auf der Grundlage der neuen Dynamik und

Biologie als das innere Wesen der Naturvorgänge überhaupt nachzuweisen.

So entnimmt er das Prinzip der Universalität der Naturgesetze

Descartes, aber es umfaßt ihm Natur und Geist zugleich; in dem Prinzip

der »Entelechie« schließt er sich an Aristoteles an, aber er überträgt

es von der lebenden Natur auf die gesamte geistige und physische Welt.

Doch hieraus entspringt ihm eine neue Auffassung des geistigen Lebens

und mit ihm der Natur. Beide, Natur und Geist, sind in Wahrheit eins

und dasselbe: sie sind weder verschiedene Substanzen noch verschiedene

Attribute einer Substanz, sondern sie sind einander ergänzende

Standpunkte in der Auffassung der Welt. Unter ihnen ist an sich der

nach innen gerichtete, der psychologische, der entscheidende. Denn

er umfaßt den Inhalt der uns unmittelbar gegebenen Wirklichkeit, der

damit ebenso für das geistige Leben, das außerhalb des Fokus unserer

eigenen seelischen Erlebnisse liegt, wie für die äußere Natur, die sich

in unserem Bewußtsein spiegelt, die Formen und Gesetze des Geschehens

bestimmt. So führt ihn folgerichtig die psychologische Betrachtung

vom Aristotelischen Realismus zu einem Idealismus, der dem objektiven

Idealismus Platos eine neue Gestalt gibt. Den Cartesianischen Dualismus

aber wandelt er in einen Monismus um, welchem die Natur selbst nichts

anderes als der Geist in seiner Entwicklung ist.

~d.~ Die Einheit der Wissenschaften.

Das Wort »Geisteswissenschaften« ist bekanntlich eine neue, nicht über

das 19. Jahrhundert hinaufreichende Schöpfung der Gelehrtensprache.

Leibniz kennt also das Wort nicht. Aber er verfügt über einen

Begriff, der noch darüber hinausreicht: das ist die _Einheit der

Wissenschaften_. Er umfaßt nicht bloß die zu jener Zeit bereits

konsolidierten Naturwissenschaften, sondern auch jene Gebiete, die wir

heute Geisteswissenschaften nennen, und zu denen noch die abstrakten

Disziplinen hinzukommen, die als allgemeine Grundlagen des Denkens dort

wie hier die methodischen Hilfsmittel der Forschung darbieten: die

Logik und die Mathematik. Beide gehören zusammen; denn die Mathematik

ist nur eine erweiterte Logik, und insofern beide in übereinstimmender

Weise in allen Wissenschaften vorkommen, vermitteln sie zugleich,

abgesehen von den realen Beziehungen, in denen die Bestandteile

unserer Erkenntnis durchgängig zueinander stehen, die Einheit der

Wissenschaften.

Leibniz hat diesen Gedanken, wie bereits oben bemerkt, vornehmlich

für die Rechtswissenschaft in doppelter Beziehung durchgeführt:

erstens ist sie nach ihm in hohem Grade logisch ausgebildet, darum der

Mathematik nahe verwandt; und zweitens fordert er von dem Juristen eine

gründliche Kenntnis der empirischen Wirklichkeit, wozu ihn das Studium

der Naturwissenschaften vornehmlich anleiten soll. Denn gerade die

Rechtswissenschaft und besonders ihre praktische Anwendung läßt nach

ihm eine fremde Beihilfe in der Regel nicht zu. Hier muß schon in den

Fällen des Zivil- und Kriminalrechts nicht selten der Einzelrichter auf

Grund seiner Kenntnis der Gesetze nicht nur, sondern der sorgfältigen

Erwägung der Tatsachen eine Entscheidung treffen. »~De casibus

perplexis~« lautet schon das Thema der Abhandlung, über die er zur

Erlangung der Doktorwürde in Altdorf disputierte, und es mag daher sein,

daß ihm die Schwierigkeit der Beantwortung komplizierter juristischer

Streitfragen die Vergleichung mit der Lösung mathematischer Probleme

nicht minder wie den andern scheinbar paradoxen Ausspruch nahelegte:

»Je spekulativer eine Wissenschaft ist, desto praktischer ist sie!«

Ist doch die Wirklichkeit der Dinge durchweg verwickelter als unsere

willkürliche Konstruktion, mögen die Dinge nun Rechtsfälle sein, wie

die des Juristen, oder Naturerscheinungen, wie die des mathematischen

Physikers. Was Leibniz juristischen Schriften noch ein besonderes

Interesse verleiht, ist aber dies, daß sie augenfälliger als andere

seiner Arbeiten von der Scholastik ausgehen, um dann später mehr und

mehr aus ihrem Bannkreis herauszutreten. So ist bei der genannten

Schrift über die perplexen Fälle schon die Wahl des Themas bezeichnend.

Die Lust zu zwecklosem Disputieren, wie sie in der alten Hochschule

heimisch war, die Neigung, dem Gegner Fallen zu stellen oder ihn ~ad

absurdum~ zu führen, sie klingen deutlich in dieser Schrift an, deren

Glanzleistung darin besteht, daß sie in dem berühmten Prozeß zwischen

Protagoras und seinem Schüler Euathlos über das von dem letzteren

zu zahlende Honorar eine neue Entscheidung zu geben sucht. Es ist

derselbe Formalismus, der im wesentlichen in den andern juristischen

Jugendschriften nach dem Vorbild der Literatur der Zeit wiederkehrt.

Wo er sich gegen die seitherige Wissenschaft wendet, da ist es weniger

die Scholastik als die Schule der »Ramisten«, die er wegen ihrer

Häufung leerer Begriffsunterscheidungen und scholastischer Dichotomien

bekämpft. Aber auch die Leibnizsche Schrift über die perplexen Fälle

ist ein wahres Musterstück scholastischer Gelehrsamkeit. Schon das

Thema ist kennzeichnend. Es sind nicht sowohl wirkliche Rechtsfälle

als Beispiele jener Dilemmen, die bereits in der antiken Dialektik

halb als scherzhafte logische Aufgaben, halb als ernste Probleme

eine Rolle gespielt haben. Die Form des Rechtsstreites ist auch

sonst für sie als eine besonders geeignete gewählt worden. Schon

die Einleitung ist echt scholastisch. Zuerst wird der Begriff des

Kasus definiert und in seiner Anwendung durch die verschiedenen

Wissenschaften verfolgt, dann der Begriff der ~Perplexitas~, um endlich

festzustellen, was ein ~Casus perplexus~ sei. So ist das Ganze mehr

eine dialektische Verstandesübung als eine juristische Untersuchung.

Nicht viel anders verhält es sich mit den »~Quaestiones philosophicae

amoeniores ex jure~« und andern Arbeiten. Da glaubt man denn mit

der dem Kurfürsten von Mainz zum Willkomm überreichten Schrift über

die notwendige Reform des juristischen Studiums (~Methodus nova

discendae docendaeque jurisprudentiae~, 1668) in eine andere Welt zu

treten. Man fühlt sich in akademische Reformversuche neuester Zeit

versetzt, wenn Leibniz hier den Vorschlag macht, den juristischen

Lehrvortrag dadurch anregender zu gestalten, daß der Rechtslehrer,

indem er die Rollen des Klägers, des Angeklagten, des Sachwalters

und des Richters unter seine Schüler verteilt, eine Art dramatischer

Nachbildung des öffentlichen Gerichtsverfahrens veranstaltet. Freilich

wird man sich bei diesem originellen Vorschlag erinnern dürfen, daß

auch der scholastische Lehrbetrieb beide Seiten vereinigte, ein ödes

Diktieren und Auswendiglernen neben Kolloquien und Disputationen,

die zugleich eine Art Rollenverteilung mit sich führten. Und es war

neben der theologischen vorzugsweise die Artistenfakultät, in der

diese Disputationen geübt wurden, während bei den Juristen wohl der

dogmatische Lehrvortrag ausschließlich herrschend war, wie denn

gerade in der Zeit nach dem großen Krieg die Umständlichkeit des

schriftlichen Rechtsverfahrens ihren äußersten Grad erreicht zu haben

scheint. So mochte Leibniz diesen von ihm selbst vielfach beklagten

Mängeln am wirksamsten zu steuern meinen, wenn er das Übel bei der

Wurzel, bei dem Studium der Rechtswissenschaft, anfaßte.

Damit bezeichnet aber diese Schrift allerdings einen wichtigen

Wendepunkt auch auf diesem Gebiete einer eigentlichen Fachwissenschaft,

nicht unähnlich demjenigen, den er ungefähr um die gleiche Zeit in

seinem naturwissenschaftlichen Denken erlebte. Es ist der Eintritt

in das öffentliche Leben, die in den folgenden Jahren beginnende

politische Tätigkeit, die diese Wendung von den einzelnen, ihn zum

Teil mehr um ihres logischen Interesses als um ihrer nützlichen Zwecke

willen fesselnden Problemen zu den allgemeinen Fragen des öffentlichen

Rechts und der Gesetzgebung hinüberführt. So beschäftigt ihn vor allem

die Reform des römischen Rechts, dessen logische Ordnung und als

letztes Ziel die Schaffung eines neuen Gesetzbuchs, das die deutschen

Rechtsquellen mit dem römischen Recht in ein der Zeit angemessenes Werk

vereinige. Auch bei der ausführlichsten seiner politischen Schriften,

dem »~Caesarinus Fuerstenerius~«, steht trotz des einzelnen Anlasses im

Hintergrund das große Problem der Verfassung des deutschen oder, wie

Leibniz, der Anhänger des alten Reichsgedankens mit Vorliebe es nennt,

des Römischen Reichs, die Frage der Vereinbarkeit der vollen Autarkie

der Einzelstaaten mit der Unterordnung unter das Reichsoberhaupt,

dieser »~Casus perplexus~« des Staatsrechts damaliger Zeit.

Zwei Gedanken sind es, die bei allen diesen späteren Arbeiten mehr

und mehr in den Vordergrund treten. Der eine ist die Erkenntnis der

geschichtlichen Bedingtheit des Rechts, den er gegen die unter dem

Einfluß des angesehensten deutschen Juristen der Zeit zur Herrschaft

gelangende Naturrechtstheorie in die Schranken führt. Wohl gibt es

auch für ihn ein natürliches Recht, das in der sittlichen Natur

des Menschen seine Quellen hat. Wirklichkeit hat aber zunächst das

überlieferte Recht, das seinerseits geschichtlich bedingt ist, also

nicht für alle Zeiten und Völker dasselbe sein kann. Der zweite

leitende Gedanke ist der Zusammenhang des Rechts mit der Gesamtheit der

Lebensinteressen, vor allem mit Moral und Religion. Daß sie Recht und

Staat loszulösen gesucht von diesen höchsten menschlichen Gütern, daß

sie die Selbstsucht zu ihrer Ursache und den äußeren Nutzen zu ihrem

Zweck erhoben, das ist es, worin er vor allem seine Zeitgenossen Thomas

Hobbes und Samuel Pufendorf bekämpft. Auch hier geht er auf Aristoteles

zurück, mit dessen Ethik er die berühmten Rechtsideen der großen

römischen Juristen schon in seiner Jugendschrift über die Methode des

juristischen Studiums zu einer Dreiheit von Normen verbindet, die er

dann noch einmal beinahe dreißig Jahre später in seinem Kodex des

Völkerrechts in ihrer Vereinigung als die Grundlagen alles Rechts

bezeichnet. »~Nemimem laedere, suum cuique tribuere, honeste vivere~«:

der ersten und zweiten dieser Regeln entspricht die Aristotelische

Dichotomie des Begriffs der Gerechtigkeit in die »ausgleichende«

(~commutativa~) und in die »verteilende« (~distributiva~); die dritte

aber verwandelt Leibniz aus dem ~honeste~ in ein »~pie vivere~«.

So ergeben sich ihm _drei_ Grade des natürlichen Rechts, die er in

jenen drei Rechtsregeln angedeutet sieht: das strenge Recht (~Jus

strictum~), die Billigkeit (~Aequitas~) und die Frömmigkeit (~Pietas~).

Führt man sie auf die ihnen entsprechenden Tugendbegriffe zurück, so

entspricht aber dem ~Jus strictum~ die Gerechtigkeit im engeren Sinne

des Wortes, der Billigkeit die Liebe. Die Frömmigkeit endlich ist

die Liebe zu Gott, die als solche auch die andern Tugenden in sich

schließt und auf diese Weise die vorangehenden Stufen zur Einheit

verbindet. Gewiß entbehrt diese Zurückführung der Rechtsregeln auf

die Tugendbegriffe nicht eines gewissen Zwangs, und vollends ist

die Umwandlung des »~honeste vivere~« in das »~pie vivere~« eine

geflissentliche Steigerung. Doch so kennzeichnend diese Anlehnung an

das Überlieferte für die Leibnizsche Denkweise überhaupt ist, so wenig

kommt sie hier für die Sache selbst in Betracht; ja vielleicht würde

diese eindringlicher zur Geltung gelangen, wenn er sie als sein eigenes

Werk hinstellte, was sie im Grunde ist, statt sich an Aristoteles und

die alten Juristen anzulehnen. Worauf es ankommt, das ist doch nur,

daß für ihn Recht und Moral eine untrennbare Einheit sind, und daß sie

mit der Religion zusammen eine einzige sittliche Weltordnung bilden.

Eben darum ist ihm aber auch der Staat, wie er in dem »~Monitum~« zu

seinem ~Codex diplomaticus~ ausführt, kein bloßer Schutzvertrag zur

Sicherung von Leben und Eigentum der einzelnen, sondern eine sittliche

Lebensgemeinschaft zur Förderung der Glückseligkeit aller. Deshalb

beziehen sich denn auch die allgemeinen Begriffe der Rechtsordnung

ebenso auf die Staaten selbst wie auf die einzelnen Staatsbürger.

Das Gebot, niemanden zu verletzen wird dort zur Pflicht, den Frieden

zu bewahren, das Gebot, jedem das Seine zu gewähren zur Pflicht der

Berücksichtigung der Interessen anderer Staaten im Verkehr mit ihnen.

Dazu kommt endlich als die Grundlage aller dieser internationalen

Regeln die Frömmigkeit, die in dem christlichen Gebot der allgemeinen

Menschenliebe die Quelle findet, aus der die Pflichten der Staaten

in ihrem wechselseitigen Verkehr entspringen. So verbinden sich

in diesen Gedanken über Völkerrecht die Hauptmotive, die der

Leibnizschen Weltanschauung ihr Gepräge geben. Den Eudämonismus der

Zeit verleugnet auch sie nicht, aber sie vertieft ihn, indem sie das

Glück des einzelnen an die sittliche Gemeinschaft der Menschen und

diese wieder an die religiöse Bestimmung des Menschen bindet. Aus der

sittlich-religiösen Richtung dieses Eudämonismus entspringt der durch

keinerlei Mängel und Schmerzen des Daseins zu trübende Optimismus, und

zu beiden gesellt sich das aus der mathematischen Betrachtung der Dinge

entspringende Vertrauen auf eine gesetzmäßige Weltordnung.

III.

Leibniz und die neue Wissenschaft.

»~Scienza nuova~«, neue Wissenschaft, hatte Galilei seine Mechanik

und seine Lehre von den Fallgesetzen genannt. ~Scienza nuova~ nannte

noch ein Jahrhundert später Giambattista Vico, Leibnizens jüngerer

Zeitgenosse, seine Philosophie der Geschichte. »~Instauratio magna

scientiarum~« hatte Francis Baron die Sammlung der Werke überschrieben,

in denen er seine neue Philosophie darstellen wollte. ~Instauratio~ --

nicht ~Restauratio~! Nicht um eine Verbesserung und Fortbildung des

Überlieferten, um eine völlige Neuschöpfung handelte es sich dieser

Zeit. Darin schied sich die Wissenschaft von der vorangegangenen

Erneuerung der Kunst, die sich mit dem bescheideneren Titel einer

»Wiedergeburt« begnügte. War es doch die Kunst des Altertums gewesen,

die der neuen zuerst ihren Weg zurück zur Natur gewiesen hatte. Die

neue Wissenschaft glaubte der überlieferten Weisheit völlig entraten

zu sollen. Die Scholastik samt ihrem Meister Aristoteles erschien

den Jüngern dieser Zeit als ein Hindernis, nicht als eine Förderung

auf dem Wege zur Wahrheit. Eher mochten noch, so meinte Bacon, ein

Plato und der schmählich vergessene Demokrit bisweilen das Richtige

erkannt haben. Die Logik des Aristoteles, der diese seine Vorgänger

in den Hintergrund gedrängt, und vollends die Scholastik war eine

leere Wortkunst ohne theoretischen Wert und ohne praktischen Nutzen

gewesen. So hat das Wort »Neue Wissenschaft« eine weit über jene

einzelnen Werke hinausreichende Bedeutung. Es ist der Jubelruf der

neuen Zeit, eine Absage an die Vergangenheit, die Verkündigung einer

mit den großen Entdeckungen der Naturforschung endlich herangekommenen

wahren Wissenschaft. So selbstbewußt aber die Naturforscher des

Zeitalters diese durch ihre eigene Arbeit herbeigeführte Wendung der

Dinge verkünden, so sind es doch vornehmlich die Philosophen, bei denen

sich der Ruhm der neuen Zeit von jenem abfälligen Urteil über die

Vergangenheit wirksam abhebt. Wie höflich behandelt Galilei in seinen

~Discorsi~ den Aristoteliker Simplicio, wenn man seine rein sachlichen

Richtigstellungen mit den Schmähungen vergleicht, mit denen Bacon

den Aristoteles überhäuft, oder mit den gemäßigteren, aber, soweit

es sich um die wissenschaftliche Leistungsfähigkeit der bisherigen

Philosophie handelt, nicht minder geringschätzigen Bemerkungen

Descartes'. Und soweit auch diese Männer in ihren eigenen Anschauungen

auseinandergehen, in dem Preis der neuen Wissenschaft stimmen sie

derart überein, daß man sich des Gedankens einer Beeinflussung des

jüngeren durch den älteren der beiden Schriftsteller kaum erwehren

kann. »~Antiquitas saeculi juventus mundi~,« sagt Bacon. Das Altertum

ist das Jugendalter der Menschheit. In Wahrheit ist die neuere Zeit

die ältere, die reifere an Wissen und Einsicht. »Die Schriften der

Alten«, sagt Descartes, »erschienen mir zuerst wie prächtige Paläste,

aber ich fand sie auf Sand gebaut.« Darum, nicht einen Fortschritt auf

dem bisherigen Wege, sondern eine völlige Umkehr, einen neuen Anfang

fordern beide, an der Stelle der bisherigen leeren Begriffsgliederungen

neue fruchtbare Methoden. »Der Krüppel auf dem rechten Wege wird es

dem Wettläufer auf dem falschen zuvortun,« oder, wie Descartes dieses

Baconische Bild wiedergibt: »wer auf der richtigen Straße langsam

geht, kommt weiter, als wer auf einem Irrpfade sich beeilt.« Nun

würde es freilich ein Irrtum sein, wollte man hieraus schließen, diese

Philosophen seien wirklich von der Vergangenheit unabhängig gewesen.

Das trifft für Bacon, der es, trotz der tiefen Blicke, die er in

das Wesen der experimentellen Methode getan hat, an scholastischen

Begriffsspaltungen nicht fehlen läßt, so wenig zu wie für Descartes,

der die Grundlagen seiner Metaphysik ebenso wie sein berühmtes »~cogito

ergo sum~« dem Augustin, seinen Gottesbeweis dem Anselm von Canterbury

verdankt. Niemand kann sich eben von der Vergangenheit lösen. Aber die

Berufung auf Autoritäten lag nicht im Sinn einer Generation, die sich

selbst als die Trägerin einer völligen Erneuerung der Wissenschaften

fühlte.

Leibniz: Zu seinem zweihunderjährigen Todestag 14. November 1916 · 第 5 / 11 段