Rhuma als Chef vom Djebel an und unterhandelte auch mit Abd el Djelil,
welcher sich anheischig machte dem Gouverneur von Tripolitanien jährlich
25,000 spanische Piaster zu zahlen. Da Hassan Pascha aber auch den
rückständigen Tribut verlangte, wurden die Verhandlungen abgebrochen, und
Abd el Djelil verband sich in Folge davon mit Rhuma. Als aber 1840 schon
in der Person von Asker Pascha wieder ein neuer Pascha als Gouverneur kam,
wurde ein anderer Vertrag mit den beiden Chefs gemacht, in Folge dessen
wie früher Abd el Djelil 25,000 und Rhuma 5000 spanische Piaster der
Regierung entrichten sollte. Aber wie immer sind die Verträge mit den
Arabern leicht gemacht, geschrieben und beschworen, wenn es jedoch zur
Ausführung derselben kömmt, sind sie gegen Gleichgläubige ebenso
wortbrüchig, als gegen Ungläubige. In Algerien haben die Araberchefs fast
alle Zeit ihre Wortbrüchigkeit gegen die Franzosen damit zu beschönigen
versucht, sie seien nicht gebunden, was aber nach den Lehren des Islam
keinenfalls ganz gerechtfertigt ist, dem Kafr ein gegebenes Wort zu
halten; verfolgen wir aber ihre Handlungen in Tripolitanien, so finden wir
da gegen die Türken, welche doch Rechtgläubige sind, ebenso oft
Wortbrüchigkeit.
Und so auch hier, als es zur Zahlung kommen sollte im Jahre 1841, weigerte
sich sowohl Rhuma als auch Abd el Djelil, die eingegangenen
Verpflichtungen zu erfüllen, und es kam von Neuem zum Kriege. Obschon nun
der Vortheil immer auf Seiten der Türken war, welche eine
wohldisciplinirte Truppe mit Feldartillerie versehen, den unregelmässigen
Araber-Reitern entgegensetzen konnten, so war es doch schwer, der beiden
Chefs habhaft zu werden: Das Terrain war diesen vollkommen bekannt, und
überall zahlreiche Ausgänge und Schlupfwinkel, die den Türken gänzlich
unbekannt waren, zudem zog Abd el Djelil bei irgend einer grösseren Gefahr
sich einfach in die Wüste zurück, wohin die türkische Infanterie und
Artillerie nicht folgen konnte.
Was indess die Pforte mit Gewalt nicht erreichen konnte: eine schnelle
Unterwerfung des Landes mittelst der Waffen, erreichte sie mit List, und
England lieh bereitwilligst seine Hand dazu. Im Jahre 1842 schlug der
englische Generalconsul von Tripolis dem an der Syrte herumstreifenden Abd
el Djelil eine Zusammenkunft am Ufer des Meeres in der Nähe von Mesurata
vor, und dieser im Glauben, England wolle ihn unterstützen, wie es ihn
früher in seiner Rebellion gegen Jussuf Caramanli unterstützt hatte, ging
bereitwilligst auf den Vorschlag ein. Zu Abd el Djelil's Verwunderung
unterhielt der Consul ihn nur von der Abschaffung des Sklavenhandels,
versprach ihm aber auch, wenn Abd el Djelil offen den Sklavenhandel in
Fesan unterdrücken würde, er der Unterstützung Englands sicher sein könne.
Welche Versicherungen Abd el Djelil hierauf gegeben hat, sind wir nicht im
Stande zu berichten, wohl aber wissen wir, dass Abd el Djelil gar nicht in
seiner Macht hatte, den Sklavenhandel in Fesan zu ersticken und dass dies
dem englischen Consulate bekannt sein musste.--Kaum hatte er sich vom
englischen Consul beurlaubt, als eine Armee Asker Pascha's, die heimlich
herangerückt war, über sein Lager herfiel, ihn selbst gefangen nahm und
alle seine Truppen auseinander sprengte. Abd el Djelil wurde enthauptet,
und sein Kopf war mehrere Tage aufgepfählt auf dem Hauptthore Tripolis' zu
sehen. Im selben Jahre und Monat Juli wurde Asker Pascha durch den
Gouverneur Mehemmed Emin Pascha abgelöst. Fesan hatte sich gleich nach dem
Tode Djelil's unterworfen, ebenso auch Rhadames und somit hatte der neue
Gouverneur nur noch den letzten Rebellen Rhuma im Djebel zu bekämpfen.
Auch dies wurde durch List bewerkstelligt, indem der Pascha mit Rhuma
Unterhandlungen anfing, und ihn dann mit dem feierlichen Versprechen eines
freien Geleites nach Tripolis einlud. Sobald aber Rhuma, welcher wirklich
der Einladung folgte, in der Stadt war, wurde er gefangen genommen und
nach Constantinopel geschickt. Als hierauf im Djebel seine treuen Anhänger
revoltirten, wurde der General Ahmed Pascha mit einer Armee vom Gouverneur
gegen sie abgeschickt, und als dieser am Fusse des Djebels angekommen, die
Häuptlinge zu einer Besprechung einlud, liess er sie sämmtlich bei dieser
Gelegenheit hinrichten. 60 blutige Häupter konnte er nach Tripolis
schicken. Zitternd und schaudernd unterwarfen sich nach dieser That, im
Mai 1843, die Bewohner des Djebel. Die Türken errichteten dort einige
Forts, legten darin Soldaten und Artillerie, um so für immer jede neue
Revolte gleich im Keime ersticken zu können. Und so geschah es auch im
folgenden Jahre, wo die Djebelbewohner unter Milud, einem alten Anhänger
von Rhuma, noch einmal versuchten das Joch abzuschütteln. Nichts war seit
dem Jahre 1845 mehr im Stande die Macht der Türken in Tripolitanien zu
erschüttern, die ganze Regentschaft war ruhig und unterworfen.
Nach Mehemmed Emin Pascha wurden die Gouverneure nicht mehr so häufig
gewechselt, erst 1846 wurde derselbe durch Ragut Pascha abgelöst. Und
während früher die Besorgniss und das Misstrauen der Pforte so weit ging,
dass den Gouverneuren nie gestattet wurde, Familie und Harem mit nach
Tripolis zu nehmen, wurde auch dieses Verbot aufgehoben, und man fing an
die Gouverneure meist 4 Jahre im Besitze ihres Amtes zu lassen. So notiren
wir denn, 1848 im December den neuen Gouverneur Iset Pascha, im September
1852 Mustafa Nuri Pascha, im October 1855 Osman Pascha, 1859 Mahmud
Pascha, welcher jetzt Marineminister ist, und welcher 1865 von Ali Riza
Pascha, welcher heute noch functionirt, abgelöst wurde. Unter den
Regierungen aller dieser Muschirs blieb das Land ruhig, Sicherheit[4] war
überall, und Revolten scheinen auf immer den unterjochten Bewohnern
Tripolitaniens vergangen zu sein.
* * * * *
Tripolitanien.
Unter der türkischen Regierung wird seit 1835 die Regentschaft Tripolis
von einem Generalgouverneur, welcher den Titel Muschir hat, regiert. Man
hat zu diesem Posten sowohl Leute aus dem Civilstande, als auch aus dem
Militairstande genommen, und selbst aus der Marine hat man Admiräle schon
als Gouverneure von Tripolitanien gesehen. Der Gouverneur kann nach
Belieben der Pforte abberufen werden, und im Anfange der Eroberung machte
das türkische Gouvernement oft genug Gebrauch davon, jetzt lässt man, wie
schon gesagt, einen ein Mal installirten Muschir meist vier Jahre auf
seinem Platze, was auch keineswegs, um sich mit allen Verhältnissen des
Landes und der Bewohner bekannt zu machen, zu lange ist. Die Gewalt
desselben ist heute nicht mehr eine unbeschränkte, das Recht über Leben
und Tod steht ihm nicht zu, und in der Verwaltung der Provinz steht ihm
die grosse Midjeles oder eine Rathsversammlung zur Seite. Dieser Rath
umfasst die Personen der ersten Aemter, als Richter, Militaircommandant,
oberster Geistlicher u.s.w. Wegen des Muschir kann man über dies nach
Constantinopel an's Ministerium oder an den Grossherrn selbst appelliren,
was jedoch selten Jemand zu thun wagt. Der Muschir bezieht von
Constantinopel sein bestimmtes Gehalt, welches übrigens je nach seinem
anderen Range variirt, als Gouverneur soll er fünfzigtausend Francs
Einkommen haben.
Das in Tripolis stationirte Militair steht unter einem selbständigen
Commando, und der Oberst-Commandirende hat gewöhnlich den Rang eines
Generallieutenants. Meist sind nicht mehr als 6000 Mann regelmässige
Truppen vorhanden, Infanterie und Artillerie. Diese werden immer aus
anderen Provinzen des Reiches hergezogen, während die in Tripolitanien
ausgehobenen Truppen in den übrigen Theilen des Reiches zur Verwendung
kommen. Während dem Muschir nicht zusteht in die innere Administration der
Truppen einzugreifen, so hat er indess die Macht über ihre Garnisonirung,
und im Falle von Revolten, ertheilt er den Befehl zum Marsch und Angriff.
Die in Tripolitanien bestehende Bürgermiliz, wie die z.B. der Mschia[5],
wo jeder Mann geborner Soldat ist, dann die der Gensd'armen, Kavassen,
Saptién u.s.w., stehen unter dem directen Befehl des Muschir's.
Was die Finanzen anbetrifft, so werden sie unabhängig vom Muschir
verwaltet, und stehen unter der Leitung des Mohasebdji oder Chasnadar,
welcher von dem Finanzministerium in Constantinopel seine Bestallung
erhält, und demselben die Einnahmen abzuliefern hat, ebenso ist auch die
Douane unabhängig vom Generalgouvernement verwaltet.
Die Einkünfte von Tripolitanien sind nicht genau bekannt, indess bringt
das Land reichlich soviel auf, als die Beamten und das dort stationirte
Militair an Gehalt und Sold erfordern, und in den meisten Jahren kann noch
ein hübscher Ueberschuss nach Constantinopel abgeliefert werden.
Durchschnittlich kann man den Ueberschuss auf jährlich 600,000 Francs
anschlagen. Im Kriege gegen Russland erhob die Pforte zudem eine
Extracontribution von 2,608,700 Francs. Die Einkünfte gehen hervor aus den
directen Abgaben, welche von allen Producten des Bodens erhoben werden,
und der Judensteuer, welche den einzelnen Gliedern dieses Glaubens von
ihrem Rharham-Baschi oder Gross-Rabiner zugemessen wird. So zahlt z.B.
jeder Oelbaum und jede Palme 2½ Piaster (und wenn es eine Lakbi gebende
Palme ist, 5 Piaster), jedes Kameel 40 Piaster, jedes Rind 20 Piaster, 10
Schafe; 40 und 20 Ziegen 40 Piaster jährlich. Dass hierbei viele
Umgehungen stattfinden, ist schon an anderen Orten erwähnt worden.
Die indirecten Abgaben, welche meist vom Gouvernement als Monopol dem
Meistbietenden zugeschlagen werden, gehen hervor aus der Douane, die 5
Proc. Eingangszoll und 12 Proc. Ausgangszoll erhebt, aus dem Rechte
Spirituosen zu machen und zu verkaufen, aus der Stempelung des Goldes und
Silbers, welches, gleichviel ob alt oder neu, verarbeitet oder roh,
geaicht sein muss, aus der öffentlichen Wage, da alle Sachen, welche en
gros verkauft werden, durch einen Amin gewogen werden müssen; aus dem
Fischertrage, indem alle Fische, welche auf den Markt gebracht werden, 8
Proc. ihres Werthes abgeben müssen; aus dem Fleische, welches ein Pächter
sowohl der Armee zu einem im Voraus bestimmten Preise das ganze Jahr
liefern muss, als er auch ausserdem von jedem Schafe 2½ Piaster und von
jedem Rinde etwa 10-17½ Piaster, je nach der Grösse beim Schlachten geben
muss, endlich aus dem Tabacks-Monopole und der Hara, d.h. das Vorrecht,
den Dünger und die Unreinlichkeit aus den Städten zu schaffen. Dass die
Einnahmen der indirecten Abgaben gar nicht gering sind, geht aus einer vom
holländischen Generalconsul v. Testa zusammengestellten Tabelle vom Jahre
1851/1852 hervor, nach welcher die gesammten eben aufgeführten Monopole
die Summe von 1,352,000 Francs für's Gouvernement ergeben. Zugleich
ersehen wir aus denselben, dass die Einkünfte, folglich der Reichthum von
Tripolitanien von Jahr zu Jahr zunehmen. Das eben Angeführte gilt für alle
Städte und Orte, nur mit dem Unterschiede, dass die Grösse der erhobenen
Abgaben, je nach dem Gouverneur oder Kaimmakam oder Mudir wechselt, indem
zwar in den Liva auch die Finanzen nicht direct unter dem Kaimmakam
stehen, derselbe aber in der Regel mit dem Kateb el mel oder Zahlmeister,
welcher die Einnahmen unter sich hat, im Bündnisse ist. Ausserdem werden
in den verschiedenen Liva noch andere Abgaben erhoben, so liess sich z.B.
im Jahre 1865 der Kaimmakam von Fesan für jeden durchziehenden Sklaven ein
Kopfgeld von 40 Piaster zahlen und erlaubte seinem Kavass-Bascha oder
Polizeidirector am Thore noch 5 Piaster für jeden durchziehenden Sklaven
zu erheben. Bewaffnete Araber mussten für eine Flinte am Thore auch 2
Piaster zahlen und dieser Brauch ist in Tripolis selbst auch, wenn wir
nicht irren.
Die Exportation von ganz Tripolitanien kann man durchschnittlich jetzt im
Werthe von 10-12 Millionen veranschlagen, die der Importation im Werthe
von 5-6 Millionen, was eine Gesammtsumme von 15-18 Millionen Francs
ergiebt. Mircher, der für die Stadt Tripolis die Gesammtsumme von
5,500,000 Francs angiebt, ist viel zu niedrig in seiner Schätzung. Dann
sind aber auch die anderen Städte, wie Mezurata, Bengasi und Derna gar
nicht bei ihm in Betracht gezogen.
Die Rechnung und das Geld in Tripolitanien sind jetzt eben so wie im
übrigen türkischen Reiche. Die kleinste Münze ist der Para, die jedoch
bloss noch imaginär existirt, man findet dann zehn Para-Stücke, Bu-Aschra-
und zwanzig Para-Stücke, Bu-Aschrin genannt. Zwei Bu-Aschrin machen den
türkischen Piaster und fünf Bu-Aschrin einen tripolitanischen Girsch
(Groschen), 6 Bu-Aschrin nennt man Sbili. Es existiren auch einzelne
Girsch und Sbili-Stücke. 10 Bu-Aschrin werden Baschlik genannt und solche
Stücke existiren auch. 40 Bu-Aschrin oder 20 constantinopolitanische
Piaster machen den Mahbub, solche Stücke existiren als Silbermünze. Als
Goldmünze kommen 5 Mahbub-Stücke und 1 Mahbub-Stücke vor. Man sieht sie
indess selten.
Die Scheidemünzen, Bu-Aschrin, Sbili und Baschlik sind alle von schlechter
Alliage, die Mahbub-Stücke haben denselben Silbergehalt wie die
französischen Silbermünzen.
Englisches und französisches Gold und Silber wird überall zu voll
angenommen, am allgemeinsten ist jedoch der Maria-Theresien-Thaler
verbreitet.
Als Gewicht dienen die Oka und das Rotol von Tripolis. Eine Oka hat 2½
Rotol und 100 Rotol bilden einen Cantar (Quintal), der also 40 Oka hat.
Das Rotol wird in 16 Okia oder Unzen untergetheilt.
Beim Längenmass bedient man sich der türkischen Pic, eine Pic ist gleich
einer Brabanter Elle und 1½ Pic gleich einem Meter und 1-1/3 Pic gleich 1
Yard.
Zum Kornmessen bedient man sich der Marta, wovon 15 Eine Ueba bilden. Zwei
Marta sind gleich einem türkischen Kilo und 280 Kilo entsprechen 100
Hectolitres oder 83 Kilo = 1 Last.
Das Mass für Flüssigkeiten ist die Jarre, welche 6-1/8 Caraffa hat. Eine
Jarre entspricht 10-2/3 Litres.
Die Gerechtigkeitspflege in Tripolitanien wird von einem Kadhi besorgt,
welcher vom Schich ul Islam in Constantinopel ernannt wird. Dieser Kadhi
hat das Recht, die anderen Kadhi der Provinzialstädte zu ernennen, welche
officiell den Titel Naïb haben. In grösseren Sachen und namentlich wo
Türken mit betheiligt sind, wird überall nach hanefischer Form Recht
gesprochen, während alle Fälle zwischen Arabern, welche dem malekitischen
Ritus anhängen, diesem gemäss entschieden werden. Ausserdem giebt es in
allen grösseren Städten und Orten Adulen, welche eine Art von
Rechtsgelehrten sind und auch Vollmachten und Schriften ausfertigen
können, welche notarielle Kraft haben. Für Criminalfälle wird ein vom
Muschir präsidirtes Medjeles thakik zusammengesetzt, das jedoch die Strafe
des Todes nicht aussprechen kann. Ein anderes Medjeles tedjaret besorgt
streitige Fragen in Handelsangelegenheiten, die angesehendsten eingebornen
Kaufleute sind Beisitzer und wenn die Streitfrage zwischen einem
Eingebornen und einem europäischen Kaufmann stattfindet, so sind im
Medjeles tedjaret, auch europäische Kaufleute als Beisitzer. Die in
Tripolitanien ansässigen Europäer sind nur richtbar von ihren resp.
Consulaten. Kommen aber Fälle vor, wo Europäer mit Eingebornen Händel oder
Zwistigkeiten haben, so wird in der Regel die Entscheidung dem Richter
anheimgegeben, der des _Beklagten_ Obrigkeit ist. Sucht also ein
Eingeborner Recht gegen einen Europäer, so muss er sein Recht beim Consul
holen, hat hingegen ein Europäer eine Klage gegen einen Eingebornen, so
muss er beim mohammedanischen Kadhi sein Recht suchen, dass Letzterer, da
er fast immer vom Consul unterstützt wird, meist im Vortheil ist, wird
einleuchtend sein, wenigstens in den meisten Fällen, wo der Europäer
Kläger ist.
Bei der mangelhaften Kenntniss des Bodens von Tripolitanien, kann es uns
nicht einfallen hier eine allgemeine physicalische Geographie des Landes
geben zu wollen, wir beschränken uns auf statistische Angaben und führen
nur an, dass der Raum von der ganzen Regentschaft wenigstens so gross wie
ganz Deutschland ist, falls man Wüste dazu rechnet. In der That ist aber
auch der grösste Theil des Bodens Sherir, Hammada, Sand oder steiniges
jeder Vegetation bares Gebirgsland. Dieses im Süden hauptsächlich in den
Schwarzen Bergen und dem Harudj vertreten, streift von Westen nach Osten
seiner Hauptrichtung nach. Durch eine Hochebene vom Djebel, den man
versucht wäre den östlichsten, letzten Ausläufer des Atlas zu nennen,
finden wir dies Gebirge mit Humus und rothen Thon, folglich mit Vegetation
bedeckt. Von diesem nördlich gelegen besteht die Ebene bis am
Mittelländischen Meere aus Alluvialboden, ebenso scheint es mit dem Boden
um die grosse Syrte zu sein, denn Sebchaboden allein würde schwerlich so
gute Weiden haben, wie sie dort nach den Aussagen der Nomaden sein sollen.
Allerdings ist die Stadt Tripolis gleich hinter den Palmgärten von
Sanddünen umgeben, indess bilden diese Sandanhäufungen nur einen einige
Stunden breiten Gürtel, dahinter hat man bis an's Gebirge Tel-Formation,
den fruchtbarsten Boden. Nach Süden zu erstreckt sich dann der ackerbare
Boden selbst noch über die Berge hin hinaus; im ued Sufedjin wird alle
Jahre noch geackert, nach Westen geht der Tel in den Tunesischen über,
nach Osten zu über das in's Meer stürzende Gebirge hinweg, nach Mesurata
und dem Ufer der Syrte zu.
Eigentliche Flüsse sind in ganz Tripolitanien nicht vorhanden. Die
bekanntesten sind die von Südwesten nach Nordosten in die grosse Syrte
fliessenden ued Sufedjin und ued Semsem. Der Sufedjin bekömmt zum Theil
seine Zuflüsse vom Südrande des Djebel, zum Theil aus dem Rande der
Hammada el hamra, aus letzterer und dem Harudj-Gebirge entspringt der
Semsem. Der ued el Cheil, später im unteren Laufe ued el Bei genannt, wäre
noch zu erwähnen, und wahrscheinlich sind in der sogenannten Syrtenwüste
noch längere Flussläufe, von denen wir hier nur den Harana und Schegga
nennen.
Die in der Wüste vorkommenden uadi, von denen ich in Fesan das Schati, das
uadi schirgi und u. rharbi anführe, möchte ich kaum als solche bezeichnen,
sondern sie wie das von Gatron eher als Depression ohne bestimmte
Abdachung annehmen. Cyrenaica, welches obschon politisch zu Tripolitanien
gehörend, ein Land für sich bildet, soll später besonders beschrieben
werden. An Mineralien hat bis jetzt nichts in der Regentschaft entdeckt
werden können, mit Ausnahme einer ergiebigen Schwefelmine[6] an der
grossen Syrtenküste, dessen Ausbeutung jedoch vom türkischen Gouvernement
untersagt wurde. Natron-Sebcha giebt es in Fesan und zum Theil hat sich
das Natron einen Weg bis Tripolis gebahnt, von wo es bisweilen exportit
wird. Eben so giebt es einige Salpeterminen, die aber auch noch nicht
ausgebeutet sind.
Die Pflanzenwelt ist reich und könnte, bei besserer Bearbeitung des Bodens
das Land mit allen anderen an der Nordküste von Afrika concurriren machen.
Natürlich ist dieselbe, je nach dem Boden sehr verschieden. Während in den
Oasen der Wüste die Producte der heissen Zone Indigo und die
Sudan-Kornarten vortrefflich gedeihen, auf den Bergen und Hochebenen die
Früchte und Kornarten der kalten gemässigten Zone gezogen werden können,
kommen in den Ebenen am Meere und den nördlichen Bergabhängen alle
Früchte, Getreide und Gemüse des gemässigten Klima's trefflich fort. Der
Dattelreichthum des Landes, sowohl die der Oasen, wie die der
Küstenstriche, ist unerschöpflich. Orangen, Citronen sind in all' den
verschiedenen Arten vorhanden und namentlich hat die Blutorange und die
feine Mandarinorange sich Bahn auf europäische Märkte gebrochen. Die
Weintrauben und Feigen des Djebel sind von vorzüglicher Güte und wenn die
Cultur des Oelbaums hinter der von Tunis zurücksteht, so ist der Umstand
Schuld, dass in Cyrenaica, wo dieser Baum so herrlich gedeiht, dieselbe
derart vernachlässigt oder vielmehr ganz aufgegeben ist, dass dort die
Oelbäume nur noch verwildert vorkommen. Baumwolle und Taback kann überall
producirt werden, wird aber bis jetzt nur sporadisch gebaut; Ueberschuss
zur Ausfuhr giebt nur der Getreidebau, obschon wie überall die Bestellung
der Aecker durch die Araber auf die primitivste Art geschieht; von
Kornarten wird nur Weizen und Gerste gebaut. Die Gemüse, welche in Europa
gezüchtet werden, gedeihen auch in Tripolitanien und wenn die
Communication geregelter wäre, könnte im Winter von Tripolis aus der
europäische Markt ebenso gut mit Gemüse versorgt werden, wie es jetzt von
Algerien aus geschieht. Von den wildwachsenden Pflanzen hat man bis jetzt
nur eine Geraniumart benutzt zur Bereitung von Essenz, die überall und
massenhaft wachsende Artemisia könnte auf gleiche Weise mit Vortheil
benutzt werden.
Das Thierreich ist ebenso mannigfach. Die Pferde, meistens Grauschimmel
und von mittlerer Grösse, sind eine durch Berber- und Araber-Pferde
hervorgebrachte Kreuzung. Ausdauernd und schnell in ihren Bewegungen, sind
sie meistens ohne Tücke und zum Reiten vortrefflich geeignet. Die
Tripolitaner Esel, obschon nicht gross, sind berühmt. Das Rind ist kleiner
Art, milcharm, aber so reichlich vorhanden, dass davon exportirt werden
kann. Die Schafe sind alle Fettschwänze, und haben eine ausgezeichnete
Wolle, in die Oasen versetzt, verlieren sie diese jedoch im zweiten Jahre;
die Ziegen sind ebenfalls klein und milcharm, von beiden sind aber auch so
grosse Heerden vorhanden, dass davon exportirt werden kann, überdies kommt
die Wolle auch auf europäische Märkte. Das Kameel, ebenfalls durch die
ganze Regentschaft verbreitet, ist das aus Arabien eingeführte
einhöckrige. Andere Hausthiere und Geflügel sind dieselben wie in Europa.
Von wilden Thieren nennen wir die verschiedenen Antilopenarten, auch
überall verbreitet, Kaninchen, Hasen, Hyänen, Schakal, Füchse, wilde
Katzen, Lynxe, Ratten, Springratten, Stachelschweine und wilde Schweine.
Löwen und Panther kommen _nirgends_ in Tripolitanien vor. Unter den Vögeln
heben wir hervor: Adler, Falken, Fledermäuse, Eulen, Raben, Stieglitze,
Sperlinge, Nachtigallen, Canarienvögel, Schwalben, Tauben verschiedener
Art, Enten, Gänse, Schnepfen, Rebhühner, Wachteln, Bachstelzen, Flamingos
und vor allen den Strauss. Schildkröten verschiedener Art findet man in
der Djefara, Eidechsen, Schlangen, oft wie die Hornviper, sehr giftig,
aber meist kleiner Art, Scorpione und Spinnen, von welcher letzteren eine
in der Wüste vorkommende sehr grosse Art zu erwähnen ist, kommen überall
vor. Heuschrecken, welche oft zur Landplage werden, andererseits als
Nahrung dienen, sind von verschiedenen Arten heimisch, Bienen sind im
wilden Zustande, namentlich in den bewaldeten Bergen, Libellen trifft man
überall, auch an den Quellen in den Oasen, Stechmücken, Fliegen in
unaussprechlicher Zahl, Pferdebremsen, kriechende und hüpfende, den
Menschen anhaftende Parasiten sind sehr verbreitet. Zu bemerken ist
übrigens, dass der Floh die Region der Wüste, wo es nicht regnet, meidet.
In den Sümpfen und den meisten Quellen, selbst die der Oasen nicht
ausgenommen, findet sich der Blutigel. In Fesan ist noch im Behar el daud
ein Wurm zu nennen, den die Eingebornen essen.