~Älteste Verfassung~: Das Bürgerrecht umfaßt +commercium, conubium,

suffragium, honores+ (Berechtigung zu Ämtern). Die Hausväter (+patres+)

mit ihren nächsten Angehörigen (+patricii+) bilden die Bürgergemeinde

(+populus+) und zugleich die Kriegerschaft (+Quintes+). Sie sind

eingeteilt in drei Stämme (+tribus+), die Ramnes, Tities und Luceres,

jeder Stamm in 10 +curiae+, jede Curie in 10 +gentes+ (Geschlechter).

Die vom Könige zu einer Mitteilung oder Befragung berufene

Bürgergemeinde der ~Patrizier~ bildet die ~comitia curiata~. Der von

ihnen erwählte ~König~ übt die Befehlsgewalt (+Imperium+) als oberster

Priester, Richter und Heerführer aus. Beratend steht ihm zur Seite der

~Senat~ (Rat der Ältesten); er bestellt, wenn das Königtum erledigt

ist, aus seiner Mitte den ~interrex~, alle 5 Tage wechselnd. Die

außerhalb der Geschlechter stehenden +Schutzverwandten+, welche einen

Beschützer (patronus) haben müssen, heißen diesem gegenüber ~clientes~

(Hörige, von cluēre). Ihre Nachkommen, vermehrt durch Einwohner der im

Kriege unterworfenen latinischen Nachbargemeinden, bilden allmählich

eine Gemeinde der Nichtbürger (~plebs~ oder plebes, verwandt mit

pleo, plenus, die Menge). Sie sind ohne politische Rechte. Ihre erste

Ansiedelung auf dem Aventinus.

Die Änderung dieser Verfassung beginnt mit der Heranziehung der

Plebejer zum +Kriegsdienst+ durch die dem ~Servius Tullius~

zugeschriebene Heeres- und Steuerverfassung. Er bildet 18

Reitercenturien und 80 Centurien schwerbewaffnete Fußsoldaten;

Besitzmaß 20 Morgen Land, nach späterem Ansatz in Geld 100000 As.[20]

Zu dieser ersten Klasse der Bürger treten vier weitere hinzu, 90

Centurien mit leichterer Bewaffnung, ohne Panzer, dem geringeren

Besitz entsprechend; 2 besondere Centurien bilden die Schmiede und

Zimmerleute (fabri), ebenso die Hornbläser und Trompeter (cornicines

et tubicines); die Armen ohne Grundbesitz (proletarii) bilden als

Ersatzmannschaft +eine+ große Centurie. Gesamtzahl 193 Centurien.

In der Volksversammlung (comitia centuriata) fortan Abstimmung der

Bürger nach Centurien. Die Begüterten haben also mit 98 Stimmen stets

das Übergewicht über die anderen 95 Centurien.

Das Fußvolk bildet 2 Legionen für den Felddienst (centuriae iuniorum)

und 2 für die Stadtverteidigung (centuriae seniorum). Behufs der

Aushebung und Entrichtung der Kriegssteuer (+tributum+) wird Stadt und

Gebiet in eine Anzahl von Quartieren (+tribus+) geteilt. Alle 4, später

alle 5 Jahre findet eine neue Einschätzung (+census+) der Bürger nach

dem Vermögen statt; sie schließt mit einem Reinigungsopfer (+lustrum+).

Die nicht in Tribus aufgenommenen Einwohner ohne Bürgerrecht sind vom

Kriegdienst frei und zahlen ein Schutzgeld +(aerarii).+

Diese Kriegsverfassung, getragen von Sittenstrenge und bürgerlicher

Zucht, machte die Römer ihren Nachbarn überlegen.

§ 2. Rom als Republik.

[~510.~ (?)]

~Vertreibung der Tarquinier.~

An die Spitze des Staates treten 2 +consŭles+, auf +ein+ Jahr gewählt;

die ersten waren ~L. Iunius Brutus~ und ~L. Tarquinius Collatinus.~

Der letztere, als Verwandter der vertriebenen Königsfamilie beim Volke

unbeliebt, wird bald ersetzt durch ~P. Valerius Poplicŏla,~ den ersten

+consul suffectus,+ der sich durch die +lex Valeria de provocatione+

die Gunst des Volkes sicherte.

Die ~consŭles~ üben während ihres Amtsjahres die früher den Königen

zustehende Gewalt aus: +imperium+ und +auspicia publica,+ d. h.

Befragung der Götter von Staats wegen. Für gewisse Opfer, welche früher

die Könige dargebracht hatten, wird ein Priester als +rex sacrificulus+

bestellt und dem +pontĭfex maximus+ untergeordnet. Jeder Konsul kann

die Maßnahmen des andern durch das ius intercedendi unwirksam machen.

Gehilfen der Konsuln für Kriminalgerichtsbarkeit und Verwaltung des

Staatsschatzes (+aerarium+) sind die 2 +quaestores+. Die Konsuln

haben als äußere Zeichen ihrer Amtsgewalt den Amtssessel (+sella

curulis+) und das Obergewand mit Purpurstreif (+toga praetexta+); ihnen

schreiten vorauf 12 +lictores,+ welche in Rutenbündeln (+fasces+) Beile

(+secures+) tragen, doch nicht im Stadtgebiet, weil in Friedenszeit die

obrigkeitliche Gewalt der Konsuln durch das +Berufungsrecht+ beschränkt

ist. Nach der +lex Valeria de provocatione+[21] steht es dem zum

Tode oder zu körperlicher Züchtigung verurteilten Bürger frei, die

Entscheidung der Volksversammlung, der ~comitia centuriata,~ anzurufen.

Hauptrechte dieser Volksversammlung sind die +Beamtenwahl,+ die

+Gesetzgebung+ und die +Entscheidung über Krieg und Frieden.+ Bei der

Abstimmung haben die 6 alten, +vorwiegend+ patrizischen Rittercenturien

das Vorstimmrecht (centuriae +praerogativae+). Sind die Centurien der

+ersten+ Klasse (S. 74 f.) mit den Rittern einig, so werden die übrigen

Klassen nicht befragt. Die +comitia curiata+ verlieren ihre frühere

Bedeutung, doch bleibt ihnen das Recht, die gewählten Konsuln zu

bestätigen (+lex curiata de imperio+).

Der ~Senat,~ früher nur aus Patriziern bestehend, wird durch

zugeschriebene +Plebejer+ (daher die Formel: +patres (et) conscripti+)

ergänzt, und zwar aus den +Rittern+, d. h. den Reichen. Der

Senatsbeschluß (+senatūs consultum+) ist für die Konsuln maßgebend, hat

aber nicht +Gesetzes+kraft. Zur Zeit besonderer Gefahr tritt an die

Spitze des Staates ein ~Dictator~, ohne Mitwirkung der Bürgerschaft,

aber mit Beirat des Senats von einem der Konsuln +ernannt+ (dictatorem

+dicere+). Die Konsuln sind ihm untergeordnet; er ernennt seinen

Gehilfen, den +magister equitum+; beide dürfen ihr Amt nicht länger als

sechs Monate führen.

[509.]

Verschwörung junger Patrizier zur Herstellung des Königtums. Der Konsul

+L. Junius Brutus+ läßt seine eigenen Söhne als Teilnehmer an der

Verschwörung hinrichten. Darauf Krieg mit den +Etruskern+ von Veii und

Tarquinii; +Brutus+ fällt im Zweikampf mit +Aruns Tarquinius+ vor der

Schlacht am Walde +Arsia+. An seine Stelle wird zuerst +Sp. Lucretius,+

nach dessen Tode +M. Horatius+ gewählt, welcher den in der Königszeit

erbauten Tempel des Juppiter Capitolinus weiht.

[508.]

Unglücklicher Krieg der Römer gegen den etruskischen König +Porsenna+

von +Clusium+; sie müssen den Frieden durch Gebietsabtretung und

Entwaffnung erkaufen. Römische Sagen von +Horatius Cocles+, dem

tapferen Verteidiger der Tiberbrücke, von dem Heldenmute des +Mucius

Scaevola+ und der +Cloelia+. Die weiter in Latium vorrückenden Etrusker

werden vor +Aricia+ von den Latinern und ihren Bundesgenossen, den

Griechen aus +Cumae+ (unter +Aristodemos+), geschlagen und können

sich auf dem linken Tiberufer nicht behaupten. Rom erlangt bald seine

frühere Machtstellung wieder. König Tarquinius stirbt in Cumae.

Vielleicht in dieser Zeit schon Handelsvertrag zwischen Rom und

Karthago. Die Küstenstädte bis Terracina unter Roms Oberhoheit (S. 82).

[496.]

Sagenhafter Sieg der Römer über die Latiner und Tarquinius am See

+Regillus+ (bei +Tusculum+); der Dictator +Aulus Postumius+ siegt mit

Hilfe der +Dioskuren+ (Kastor und Pollux), denen alsbald ein Tempel in

Rom errichtet wird.

[~494.~]

~Auswanderung der Plebejer auf den Heiligen Berg~ (+secessio plebis in

Montem sacrum+).

Die Plebejer waren durch häufigen +Kriegsdienst,+ durch das strenge

+Schuldrecht,+ welches auch die Person des Schuldners in die Gewalt des

Gläubigers gab, und durch Verweigerung eines Anteils am +Gemeindelande+

(ager publicus) in Not geraten. Sie wollen eine neue Stadt gründen,

werden aber durch Vermittelung des Patriziers +Menenius Agrippa+ zur

Rückkehr bewogen. Darauf Erlaß der drückendsten Schulden, Einsetzung

besonderer plebejischer Beamter: Die ~Volkstribunen~ +(tribuni plebis,+

anfangs 2, dann 5, endlich 10) sind +unverletzlich+ (sacro-sancti) und

haben das Recht des Schutzes (+ius auxilii+) für jeden Plebejer gegen

Unbill eines Beamten. Daraus entwickelt sich ein Verbietungsrecht

+(Veto,+ ius intercedendi) gegen Senatsbeschlüsse und Befehle der

Beamten; nur gegen das +imperium militare,+ also gegen den Dictator und

gegen die Konsuln außerhalb der Stadt gilt der tribunicische Einspruch

nicht. Ferner haben sie das Recht, Widerstrebende zu verhaften +(ius

prensionis)+ und das Recht, mit der von ihnen vertretenen Gemeinde

zu verhandeln (+ius agendi cum plebe+). Damit hängt die Einrichtung

der ~comitia tributa~ zusammen: Versammlungen der Plebejer nach den

Wohnbezirken (+tribus+). Man unterschied 4 +tribus urbanae,+ 17

+rusticae+; bei wachsendem Gebiet wurde die Zahl bis auf 35 erhöht.

Jede Tribus hat in den Komitien +eine+ Stimme, innerhalb der Tribus

wird nach Köpfen (+virītim+) gestimmt.

Als Gehilfen stehen den Tribunen 2 ~Volksädilen~ (aediles plebis)

zur Seite; sie üben Polizeigerichtsbarkeit, namentlich über den

Marktverkehr, und verwahren die schriftlich aufgezeichneten

Volksbeschlüsse (+plebiscīta+) im Tempel der Ceres am Abhang des

Aventin.

[493.]

Der Konsul +Spurius Cassius+ erneuert das Bündnis zwischen Rom und

den +latinischen Städten+ auf Grund der Gleichberechtigung (+foedus

aequum+). Erst allmählich gewinnt Rom die Hegemonie über die Latiner

wieder. Fortwährende Fehden mit +Etruskern, Sabinern, Äquern,

Volskern.+

Im Innern dauern die Kämpfe zwischen ~Patriziern~ und ~Plebejern~ fort;

letztere streben auch nach +politischer+ Gleichberechtigung. Einen

Versuch zur Beseitigung des Tribunats macht der Patrizier

[491.]

~Cn. Marcius Coriolanus,~ der während einer Hungersnot vorschlägt, den

Plebejern Getreide aus Staatsmitteln nur gegen Verzichtleistung auf

das Tribunat zu bewilligen. Von den Tribunen vor die ~comitia tributa~

gefordert, erscheint Coriolan nicht, wird abwesend verbannt, geht zu

den Volskern, führt sie gegen Rom, gibt aber auf das ernste Wort seiner

Mutter +Veturia+ und auf die Bitten seiner Gemahlin +Volumnia+ den

Kampf gegen die Vaterstadt auf.

[486.]

~Spurius Cassius,~ zum dritten Male Konsul, beantragt das erste

~Ackergesetz~ (+lex agraria+): Verteilung von Gemeindeland an

bedürftige Plebejer und +latinische Bundesgenossen+. Die Patrizier und

die reichen Plebejer vereinigen sich gegen ihn; er wird nach Ablauf

seines Amtsjahres verurteilt und hingerichtet.

[479.]

Das Geschlecht der ~Fabier~ (+gens Fabia+), aus welchem mehrere Jahre

nacheinander immer ein Konsul erwählt war, zerfällt mit den anderen

patrizischen Geschlechtern; der Konsul +Kaeso Fabius+ befürwortet die

Ackerverteilung an die Plebejer. Auszug der Fabier mit ihren Klienten

(zusammen 306), um den Krieg gegen die +Etrusker+ zu führen; sie werden

am Bache +Cremĕra+ überfallen und fast sämtlich vernichtet.

[471.]

Die Plebejer erhalten durch den Gesetzvorschlag des Volkstribunen

+Volĕro Publilius+ das Recht, ihre Beamten fortan in den Tributkomitien

zu wählen (~lex Publilia~: +ut plebei magistratus tributis comitiis

fierent+).

[462.]

Antrag des Volkstribunen +C. Terentilius Arsa+ auf Ernennung einer

Kommission zur schriftlichen Aufzeichnung der Gesetze. Heftiger

Widerstand der Patrizier. ~L. Quinctius Cincinnatus,~ 458 zum

Dictator gewählt, befreit ein von den +Äquern+ am Berge +Algidus+

eingeschlossenes römisches Heer und zwingt die Feinde, unter dem Joch

durchzugehen.

[~451.~]

~Decemvirn zur Aufzeichnung der Gesetze.~

(+Decemviri consulari potestate legibus scribundis+), mit zeitweiliger

Aufhebung des Konsulats, des Tribunats und des Provocationsrechts. Die

Gesetze werden vom Volke angenommen, in zehn Erztafeln eingegraben

und auf dem Forum aufgestellt. Da noch ein Nachtrag nötig erscheint,

so werden 450 noch einmal Decemvirn (davon drei Plebejer) ernannt,

welche noch zwei Tafeln hinzufügen. Die in den ~Zwölftafelgesetzen~

enthaltenen Bestimmungen über Familienrecht, Erbrecht, Schuldrecht usw.

sind bleibende Grundlagen des +römischen Rechts+ geworden (Liv. III,

34: +fons omnis publici privatique iuris+).

[449.]

~Zweite secessio plebis,~

veranlaßt durch Gewalttaten der Decemvirn, die nach Vollendung

der Gesetzgebung ihr Amt nicht sogleich niederlegten. Ungerechter

Richterspruch des +Appius Claudius+ über +Virginia+, die infolgedessen

von ihrem Vater auf dem Forum getötet wird. Neugewählte Konsuln, L.

Valerius und M. Horatius, vermitteln den Ausgleich durch drei Gesetze

(+leges Valeriae Horatiae+): 1. Gleichstellung der Beschlüsse der

Tributkomitien (+plebiscita+) mit denen der Centuriatkomitien +(ut

quod tributim plebs iussisset, populum teneret).+ 2. Herstellung

des Provocationsrechts. 3. Herstellung der Unverletzlichkeit des

Volkstribunen, welche auch auf die Ädilen und die Richter über

Privatklagen (+decemviri litibus iudicandis+) ausgedehnt wird.

[445.]

Gesetz des Tribunen ~Canuleius~, welches die Ehen zwischen Patriziern

und Plebejern für gültig erklärt +(lex Canuleia de conubio)+: die

Kinder folgen fortan dem Stande des Vaters (nicht mehr der pars

deterior). Dagegen wird der zweite Antrag der Tribunen, daß auch

+Plebejer+ zu +Konsuln+ gewählt werden dürfen, abgelehnt. Es findet

ein Vergleich statt: an Stelle der Konsuln können einige der jährlich

erwählten Legionsanführer (in der Regel 6) mit konsularischer Gewalt

ausgestattet werden (~tribuni militum consulari potestate~): hierzu

sind auch Plebejer berechtigt.

[443.]

Einsetzung der ~Censur~, eines neuen ~patrizischen~ Amtes. Die

+zwei+ Censoren werden in den +Centuriatkomitien+ erwählt, alle 4

oder 5 Jahre; doch wird ihre Amtsdauer auf 18 Monate beschränkt, so

daß das Amt in der Zwischenzeit ruht. Befugnisse der ~Censoren~: 1.

Abhaltung des +Census+; die Bürger werden in die Klassen und Centurien

eingeordnet (+discriptio classium et centuriarum+), die Ritter

gemustert (+recognitio equitum+), die Senatsliste wird von ihnen

aufgestellt (+lectio senatus+): 2. Verwaltung des Staatseigentums; die

Abgaben vom Gemeindelande (+vectigalia+) und die Zölle (+portoria+)

werden verpachtet, die Ausführung von Bauten (Tempeln, Heerstraßen

(via Appia des Ap. Claudius Caecus), Wasserleitungen) an Unternehmer

verdungen; 3. in Verbindung mit dem Census Aufsicht über die Sitten

+(regimen morum+: senatu movere, equum adimere, tribu movere et

aerarium facere; +nota censoria).+ Durch diese letztere Befugnis

gelangt das Amt der Censur zu einer hohen moralischen und politischen

Bedeutung.

[~439.~]

+Spurius Maelius,+ ein reicher Plebejer, der während einer Teuerung

Getreide zu geringem Preise abgibt, wird beschuldigt, nach der

Königsherrschaft zu streben, und von +C. Servilius Ahāla,+ dem Magister

equitum des achtzigjährigen Dictators +L. Quinctius Cincinnātus,+ auf

der Straße erschlagen.

[421.]

Die Zahl der ~Quästoren~, denen die Verwaltung der Staatskasse

(+aerarium+) obliegt, auf 4 vermehrt; die Plebejer erhalten Zutritt zu

diesem Amte.

[~396.~]

Ein erster großer Erfolg in den Nachbarfehden ist die Eroberung der

Etruskerstadt ~Veii~ durch den Dictator ~M. Furius Camillus.~ Er wird

aber wegen ungerechten Verfahrens bei Verteilung der Beute angeklagt

und geht in die Verbannung. Die Macht der Etrusker, durch den Einbruch

der Gallier (Kelten) und den Seesieg der Syrakusaner unter Hieron I.

(S. 50) bei Cumae schon 474 geschwächt, ist seitdem gebrochen.

~Einfall der Gallier~ (+Senonen+) ~in Latium,~

veranlaßt durch Teilnahme römischer Gesandter an dem Kampfe der

Etrusker von +Clusium+ gegen dieselben.

[~388.~ (18. Juli.)]

~Schlacht an der Allia,~

einem Bache, der 15 km nördlich von Rom in den Tiber fließt. Niederlage

und Flucht der Römer auf das rechte Tiberufer, wodurch die Stadt

preisgegeben wird.

Das von den Einwohnern verlassene Rom (nur der +Mons Capitolinus+

bleibt besetzt) wird von den Galliern (unter +Brennus+) eingenommen,

geplündert und niedergebrannt. Vergeblich versuchen sie, das Kapitol

zu ersteigen, die Gänse der Juno; +M. Manlius Capitolinus.+ Nach

7monatiger Einschließung des Burgfelsens wird der Abzug der Gallier

durch Gold erkauft. Nach der römischen Sage verbietet der aus der

Verbannung zurückgerufene +Camillus+ als Dictator das Abwägen des

Goldes (Vae victis!) und vertreibt die Feinde. -- Rückkehr der

Bewohner. Der Plan, nach +Veii+ auszuwandern, wird von Camillus

vereitelt. Rascher, aber unregelmäßiger Aufbau der Stadt, die bald

wieder in ihrer alten gebietenden Machtstellung dasteht, nachdem

+Camillus+ die Äquer, Volsker, Etrusker besiegt hat.

~Ausgleich der Stände, Entstehung der Nobilität.~

Der Ständekampf beginnt aufs neue; die reicheren Plebejer streben nach

Gleichberechtigung und Zutritt zu den Staatsämtern, die ärmeren nach

Erleichterung des Schuldrechts und Anteil am Gemeindeland.

[384.]

Der Patrizier ~M. Manlius Capitolinus,~ der mit seinem Vermögen

plebejische Schuldner löst, wird beschuldigt, nach der Königswürde

zu streben, als Hochverräter verurteilt und vom Tarpejischen Felsen

herabgestürzt.

[~366.~]

~L. Sextius Lateranus, erster plebejischer Konsul,~ nach zehnjährigem

Kampfe um die von ihm und +C. Licinius Stolo+ als Volkstribunen

beantragten Gesetze (+leges Liciniae Sextiae+), welche anordnen: 1.

Erleichterung der +Schuldner+ durch Abzug der gezahlten Zinsen vom

Kapital, dessen Rest dann binnen drei Jahren in gleichen Raten zu

zahlen ist; 2. Niemand soll mehr als 500 Morgen +Gemeindeland+ in

Besitz haben; 3. Aufhebung der tribuni militum consulari potestate;

einer der Konsuln soll unbedingt +Plebejer+ sein.

Als neues +patrizisches+ Amt wird die ~Prätur~ eingerichtet zur Leitung

der +Rechtspflege+, die bisher den Konsuln oblag. Der Prätor, von 6

Liktoren begleitet, ist auch Stellvertreter der Konsuln, wenn sie

von Rom abwesend sind. Später außer dem praetor urbanus ein praetor

inter peregrinos (für die Ausländer) eingesetzt. Ferner treten den

plebejischen Ädilen zwei ~kurulische Ädilen~ zur Seite; sie üben

gemeinsam mit ihnen die Markt- und Straßenpolizei und veranstalten die

öffentlichen Festspiele, namentlich die +ludi Romani+ alljährlich im

September (+cura annonae, cura urbis, cura ludorum+); in der Führung

dieses Amtes wechseln Patrizier und Plebejer Jahr um Jahr ab.

Nach und nach werden +alle Ämter den Plebejern zugänglich,+ die Censur

351, die Prätur 337. Auch zu den Priesterkollegien der +Pontifices+ und

+Augures+ erhalten die Plebejer Zutritt (300 +lex Ogulnia+).

Nach diesem Ausgleich entwickelt sich allmählich ein neuer Gegensatz

zwischen dem +Amtsadel+ (~Optimates, Nobiles~), der die Patrizier

und reicheren Plebejer umfaßt, und dem +Bürgerstande+ (~Plebs~ im

späteren Sinne). Doch kann sich der Amtsadel (+ius imaginum+) nicht

so schroff wie der bisher geltende Geburtsadel gegen den Bürgerstand

abschließen, sondern ergänzt sich fortwährend durch Aufnahme neuer

Mitglieder (+homines novi+). Durch Volkswahl gelangt der Bewerber

(+candidatus+) zu den Ämtern, durch das Vertrauen der Censoren in den

Senat. Reihenfolge der Ämter: +Quästor, Ädil, Prätor, Konsul, Censor+.

Über das gesetzmäßige Alter s. S. 96.

Der ~Senat~ leitet namentlich die auswärtige Politik und die

Finanzverwaltung. Die oberste Entscheidung in der +Gesetzgebung+

und bei +Kriminalprozessen+ steht nach wie vor bei den ~Komitien~,

und zwar sowohl bei den +Centuriat+- wie bei den +Tribut+-Komitien,

welche +alle+ Bürger, Patrizier und Plebejer, jedoch mit verschiedener

Abstimmungsordnung, umfassen. Hinsichtlich des +Wahlrechts+ bleibt

der Unterschied, daß die +magistratus maiores+ (Konsuln, Prätoren,

Censoren) in den +Centuriat+-Komitien, die +magistratus minores+

(Ädilen und Quästoren) sowie die Volkstribunen in den +Tribut+-Komitien

gewählt werden.

Die ~Volkstribunen~ erscheinen fortan nicht mehr in so scharfem

Gegensatz zum Senat wie während des Ständekampfes; sie nehmen an seinen

Sitzungen teil, berufen ihn auch bisweilen.

Der Not der +armen+ Plebejer, die auch nach den Licinischen Gesetzen

wiederkehrt, wird durch +Ackerverteilungen+ und Gründung von

+Bürgerkolonien+ nach glücklich geführten Kriegen abgeholfen. Aufhebung

der Schuldknechtschaft durch das Gesetz des Konsuls +C. Poetelius+ 326.

Im Jahre 287 secessio plebis auf den Janiculus. Durch die lex Hortensia

werden die plebiscita (S. 77) der concilia plebis den populiscita der

Centuriat-Komitien gleichgestellt.

Umgestaltung der ~Heeresverfassung~, hauptsächlich von +Camillus+

veranlaßt. Die Legion wird in 30 +Manipel+ zu je 2 +Centurien+

eingeteilt, ihre Aufstellung in drei Treffen (+hastati, principes,

triarii+) gegliedert. Die so zusammengesetzte Schlachtordnung

übertrifft die alte Phalanx bedeutend an Beweglichkeit. Die Bewaffnung

gleichmäßiger als nach der servianischen Ordnung. Die Stoßlanze

(+hasta+) wird bald auf das dritte Treffen (+triarii+) beschränkt;

die beiden vorderen Treffen erhalten einen kürzeren Wurfspeer

(+pilum+); gemeinsam für alle Schwerbewaffneten sind Schwert, Schild,

Helm und Panzer. Die Legion zählt in der Regel 4200 Mann, darunter

1200 Leichtbewaffnete (+velĭtes+) ohne Panzer, mit leichtem Schild,

Lederhelm und leichten Wurfspeeren; dazu kommen 300 Reiter. Zwei

Legionen, begleitet von Truppen der Bundesgenossen, bilden gewöhnlich

ein konsularisches Heer.

[367–349.]

Wiederholte Kämpfe mit den ~Galliern,~ welche sich in Ober-Italien

(+Gallia cisalpina+) bleibend niedergelassen haben und von dort

häufig Einfälle in Mittel-Italien machen. Zweikämpfe des +T. Manlius

Torquatus+ und +M. Valerius Corvus+ mit gallischen Kriegern.

[348.]

Erster Handelsvertrag zwischen ~Rom~ und ~Karthago~,[22]

in welchem Rom als Vorort der mittelitalischen Westküste erscheint.

§ 3. Unterwerfung Italiens.

[~343–341.~]

~Erster Samnitenkrieg.~

~Veranlassung~: Die +Sidicīner+ in +Teānum+ und die +Campāner+ in

+Capua+, beide Nachkommen ausgewanderter samnitischer Volksstämme,

suchen Schutz bei den Römern gegen ihre eigenen Stammgenossen, die

~Samniten des Gebirges~, welche in dem eigentlichen Samnium eine

Eidgenossenschaft bildeten und von dort aus in immer neuen Schwärmen

die ~Ebene~ (Campania) brandschatzten.

Nach römischer Überlieferung erfechten die Römer drei Siege, doch wird

ein Vergleich geschlossen, welcher den Römern +Capua+, den Samniten

+Teanum+ überliefert. Die Samniten werden zu diesem Vergleiche bestimmt

durch einen Krieg mit +Tarent+, die Römer durch den

[~340–338.~]

~Krieg der Latiner~,

welche sich gegen Roms Hegemonie auflehnen und vollständige

Gleichstellung mit den Römern verlangen: +ein+ Konsul und der +halbe+

Senat sollen Latiner sein. Capua und die Volsker mit den Latinern

verbündet, die Samniten mit den Römern.

Kampf in Campanien; der Konsul +T. Manlius Torquatus+ läßt seinen

Sohn hinrichten, weil er dem Verbot zuwider sich in einen Zweikampf

eingelassen, und siegt, von den Samniten unterstützt, in einer Schlacht

unweit des ~Vesuv~; Opfertod des andern Konsuls +P. Decius Mus+.

Entscheidungsschlacht bei ~Trifanum~ unweit +Minturnae+, Sieg des

+Manlius+ über die Latiner und Campaner.

~Auflösung des latinischen Bundes~. Den latinischen Städten wird

gegenseitiges +Commercium+ und +Conubium+ untersagt, sie müssen

einzeln mit Rom Verträge schließen und Land abtreten (so +Tibur+ und

+Praeneste+); einige erhalten römisches Bürgerrecht (so +Lanuvium+ und

+Aricia+). Die Volskerstadt +Antium+ wird +römische Kolonie+; mit den

Schnäbeln der erbeuteten Schiffe dieser Stadt wird die Rednerbühne auf

dem Forum Romanum geziert (daher +rostra+ genannt). +Capua+ und andere

Städte Campaniens erhalten römisches Bürgerrecht ohne Stimmrecht.

Bald jedoch wird den nunmehr abhängigen Latinern Anteil an den

römischen Eroberungen gewährt; +Cales+ und +Fregellae+ werden als

+latinische+ Kolonien eingerichtet.

[~326–304.~]

~Zweiter Samnitenkrieg.~

~Veranlassung~: Übergriffe der Römer am Liris, namentlich die

Einrichtung der Kolonie +Fregellae+; ferner die Besetzung der

Griechenstadt +Palaeapolis+ (neben +Neapolis+) durch Q. Publilius Philo

(den ersten +Prokonsul+).

Auszug aus der Alten, Mittleren und Neueren Geschichte · 第 8 / 49 段