suffragium, honores+ (Berechtigung zu Ämtern). Die Hausväter (+patres+)
mit ihren nächsten Angehörigen (+patricii+) bilden die Bürgergemeinde
(+populus+) und zugleich die Kriegerschaft (+Quintes+). Sie sind
eingeteilt in drei Stämme (+tribus+), die Ramnes, Tities und Luceres,
jeder Stamm in 10 +curiae+, jede Curie in 10 +gentes+ (Geschlechter).
Die vom Könige zu einer Mitteilung oder Befragung berufene
Bürgergemeinde der ~Patrizier~ bildet die ~comitia curiata~. Der von
ihnen erwählte ~König~ übt die Befehlsgewalt (+Imperium+) als oberster
Priester, Richter und Heerführer aus. Beratend steht ihm zur Seite der
~Senat~ (Rat der Ältesten); er bestellt, wenn das Königtum erledigt
ist, aus seiner Mitte den ~interrex~, alle 5 Tage wechselnd. Die
außerhalb der Geschlechter stehenden +Schutzverwandten+, welche einen
Beschützer (patronus) haben müssen, heißen diesem gegenüber ~clientes~
(Hörige, von cluēre). Ihre Nachkommen, vermehrt durch Einwohner der im
Kriege unterworfenen latinischen Nachbargemeinden, bilden allmählich
eine Gemeinde der Nichtbürger (~plebs~ oder plebes, verwandt mit
pleo, plenus, die Menge). Sie sind ohne politische Rechte. Ihre erste
Ansiedelung auf dem Aventinus.
Die Änderung dieser Verfassung beginnt mit der Heranziehung der
Plebejer zum +Kriegsdienst+ durch die dem ~Servius Tullius~
zugeschriebene Heeres- und Steuerverfassung. Er bildet 18
Reitercenturien und 80 Centurien schwerbewaffnete Fußsoldaten;
Besitzmaß 20 Morgen Land, nach späterem Ansatz in Geld 100000 As.[20]
Zu dieser ersten Klasse der Bürger treten vier weitere hinzu, 90
Centurien mit leichterer Bewaffnung, ohne Panzer, dem geringeren
Besitz entsprechend; 2 besondere Centurien bilden die Schmiede und
Zimmerleute (fabri), ebenso die Hornbläser und Trompeter (cornicines
et tubicines); die Armen ohne Grundbesitz (proletarii) bilden als
Ersatzmannschaft +eine+ große Centurie. Gesamtzahl 193 Centurien.
In der Volksversammlung (comitia centuriata) fortan Abstimmung der
Bürger nach Centurien. Die Begüterten haben also mit 98 Stimmen stets
das Übergewicht über die anderen 95 Centurien.
Das Fußvolk bildet 2 Legionen für den Felddienst (centuriae iuniorum)
und 2 für die Stadtverteidigung (centuriae seniorum). Behufs der
Aushebung und Entrichtung der Kriegssteuer (+tributum+) wird Stadt und
Gebiet in eine Anzahl von Quartieren (+tribus+) geteilt. Alle 4, später
alle 5 Jahre findet eine neue Einschätzung (+census+) der Bürger nach
dem Vermögen statt; sie schließt mit einem Reinigungsopfer (+lustrum+).
Die nicht in Tribus aufgenommenen Einwohner ohne Bürgerrecht sind vom
Kriegdienst frei und zahlen ein Schutzgeld +(aerarii).+
Diese Kriegsverfassung, getragen von Sittenstrenge und bürgerlicher
Zucht, machte die Römer ihren Nachbarn überlegen.
§ 2. Rom als Republik.
[~510.~ (?)]
~Vertreibung der Tarquinier.~
An die Spitze des Staates treten 2 +consŭles+, auf +ein+ Jahr gewählt;
die ersten waren ~L. Iunius Brutus~ und ~L. Tarquinius Collatinus.~
Der letztere, als Verwandter der vertriebenen Königsfamilie beim Volke
unbeliebt, wird bald ersetzt durch ~P. Valerius Poplicŏla,~ den ersten
+consul suffectus,+ der sich durch die +lex Valeria de provocatione+
die Gunst des Volkes sicherte.
Die ~consŭles~ üben während ihres Amtsjahres die früher den Königen
zustehende Gewalt aus: +imperium+ und +auspicia publica,+ d. h.
Befragung der Götter von Staats wegen. Für gewisse Opfer, welche früher
die Könige dargebracht hatten, wird ein Priester als +rex sacrificulus+
bestellt und dem +pontĭfex maximus+ untergeordnet. Jeder Konsul kann
die Maßnahmen des andern durch das ius intercedendi unwirksam machen.
Gehilfen der Konsuln für Kriminalgerichtsbarkeit und Verwaltung des
Staatsschatzes (+aerarium+) sind die 2 +quaestores+. Die Konsuln
haben als äußere Zeichen ihrer Amtsgewalt den Amtssessel (+sella
curulis+) und das Obergewand mit Purpurstreif (+toga praetexta+); ihnen
schreiten vorauf 12 +lictores,+ welche in Rutenbündeln (+fasces+) Beile
(+secures+) tragen, doch nicht im Stadtgebiet, weil in Friedenszeit die
obrigkeitliche Gewalt der Konsuln durch das +Berufungsrecht+ beschränkt
ist. Nach der +lex Valeria de provocatione+[21] steht es dem zum
Tode oder zu körperlicher Züchtigung verurteilten Bürger frei, die
Entscheidung der Volksversammlung, der ~comitia centuriata,~ anzurufen.
Hauptrechte dieser Volksversammlung sind die +Beamtenwahl,+ die
+Gesetzgebung+ und die +Entscheidung über Krieg und Frieden.+ Bei der
Abstimmung haben die 6 alten, +vorwiegend+ patrizischen Rittercenturien
das Vorstimmrecht (centuriae +praerogativae+). Sind die Centurien der
+ersten+ Klasse (S. 74 f.) mit den Rittern einig, so werden die übrigen
Klassen nicht befragt. Die +comitia curiata+ verlieren ihre frühere
Bedeutung, doch bleibt ihnen das Recht, die gewählten Konsuln zu
bestätigen (+lex curiata de imperio+).
Der ~Senat,~ früher nur aus Patriziern bestehend, wird durch
zugeschriebene +Plebejer+ (daher die Formel: +patres (et) conscripti+)
ergänzt, und zwar aus den +Rittern+, d. h. den Reichen. Der
Senatsbeschluß (+senatūs consultum+) ist für die Konsuln maßgebend, hat
aber nicht +Gesetzes+kraft. Zur Zeit besonderer Gefahr tritt an die
Spitze des Staates ein ~Dictator~, ohne Mitwirkung der Bürgerschaft,
aber mit Beirat des Senats von einem der Konsuln +ernannt+ (dictatorem
+dicere+). Die Konsuln sind ihm untergeordnet; er ernennt seinen
Gehilfen, den +magister equitum+; beide dürfen ihr Amt nicht länger als
sechs Monate führen.
[509.]
Verschwörung junger Patrizier zur Herstellung des Königtums. Der Konsul
+L. Junius Brutus+ läßt seine eigenen Söhne als Teilnehmer an der
Verschwörung hinrichten. Darauf Krieg mit den +Etruskern+ von Veii und
Tarquinii; +Brutus+ fällt im Zweikampf mit +Aruns Tarquinius+ vor der
Schlacht am Walde +Arsia+. An seine Stelle wird zuerst +Sp. Lucretius,+
nach dessen Tode +M. Horatius+ gewählt, welcher den in der Königszeit
erbauten Tempel des Juppiter Capitolinus weiht.
[508.]
Unglücklicher Krieg der Römer gegen den etruskischen König +Porsenna+
von +Clusium+; sie müssen den Frieden durch Gebietsabtretung und
Entwaffnung erkaufen. Römische Sagen von +Horatius Cocles+, dem
tapferen Verteidiger der Tiberbrücke, von dem Heldenmute des +Mucius
Scaevola+ und der +Cloelia+. Die weiter in Latium vorrückenden Etrusker
werden vor +Aricia+ von den Latinern und ihren Bundesgenossen, den
Griechen aus +Cumae+ (unter +Aristodemos+), geschlagen und können
sich auf dem linken Tiberufer nicht behaupten. Rom erlangt bald seine
frühere Machtstellung wieder. König Tarquinius stirbt in Cumae.
Vielleicht in dieser Zeit schon Handelsvertrag zwischen Rom und
Karthago. Die Küstenstädte bis Terracina unter Roms Oberhoheit (S. 82).
[496.]
Sagenhafter Sieg der Römer über die Latiner und Tarquinius am See
+Regillus+ (bei +Tusculum+); der Dictator +Aulus Postumius+ siegt mit
Hilfe der +Dioskuren+ (Kastor und Pollux), denen alsbald ein Tempel in
Rom errichtet wird.
[~494.~]
~Auswanderung der Plebejer auf den Heiligen Berg~ (+secessio plebis in
Montem sacrum+).
Die Plebejer waren durch häufigen +Kriegsdienst,+ durch das strenge
+Schuldrecht,+ welches auch die Person des Schuldners in die Gewalt des
Gläubigers gab, und durch Verweigerung eines Anteils am +Gemeindelande+
(ager publicus) in Not geraten. Sie wollen eine neue Stadt gründen,
werden aber durch Vermittelung des Patriziers +Menenius Agrippa+ zur
Rückkehr bewogen. Darauf Erlaß der drückendsten Schulden, Einsetzung
besonderer plebejischer Beamter: Die ~Volkstribunen~ +(tribuni plebis,+
anfangs 2, dann 5, endlich 10) sind +unverletzlich+ (sacro-sancti) und
haben das Recht des Schutzes (+ius auxilii+) für jeden Plebejer gegen
Unbill eines Beamten. Daraus entwickelt sich ein Verbietungsrecht
+(Veto,+ ius intercedendi) gegen Senatsbeschlüsse und Befehle der
Beamten; nur gegen das +imperium militare,+ also gegen den Dictator und
gegen die Konsuln außerhalb der Stadt gilt der tribunicische Einspruch
nicht. Ferner haben sie das Recht, Widerstrebende zu verhaften +(ius
prensionis)+ und das Recht, mit der von ihnen vertretenen Gemeinde
zu verhandeln (+ius agendi cum plebe+). Damit hängt die Einrichtung
der ~comitia tributa~ zusammen: Versammlungen der Plebejer nach den
Wohnbezirken (+tribus+). Man unterschied 4 +tribus urbanae,+ 17
+rusticae+; bei wachsendem Gebiet wurde die Zahl bis auf 35 erhöht.
Jede Tribus hat in den Komitien +eine+ Stimme, innerhalb der Tribus
wird nach Köpfen (+virītim+) gestimmt.
Als Gehilfen stehen den Tribunen 2 ~Volksädilen~ (aediles plebis)
zur Seite; sie üben Polizeigerichtsbarkeit, namentlich über den
Marktverkehr, und verwahren die schriftlich aufgezeichneten
Volksbeschlüsse (+plebiscīta+) im Tempel der Ceres am Abhang des
Aventin.
[493.]
Der Konsul +Spurius Cassius+ erneuert das Bündnis zwischen Rom und
den +latinischen Städten+ auf Grund der Gleichberechtigung (+foedus
aequum+). Erst allmählich gewinnt Rom die Hegemonie über die Latiner
wieder. Fortwährende Fehden mit +Etruskern, Sabinern, Äquern,
Volskern.+
Im Innern dauern die Kämpfe zwischen ~Patriziern~ und ~Plebejern~ fort;
letztere streben auch nach +politischer+ Gleichberechtigung. Einen
Versuch zur Beseitigung des Tribunats macht der Patrizier
[491.]
~Cn. Marcius Coriolanus,~ der während einer Hungersnot vorschlägt, den
Plebejern Getreide aus Staatsmitteln nur gegen Verzichtleistung auf
das Tribunat zu bewilligen. Von den Tribunen vor die ~comitia tributa~
gefordert, erscheint Coriolan nicht, wird abwesend verbannt, geht zu
den Volskern, führt sie gegen Rom, gibt aber auf das ernste Wort seiner
Mutter +Veturia+ und auf die Bitten seiner Gemahlin +Volumnia+ den
Kampf gegen die Vaterstadt auf.
[486.]
~Spurius Cassius,~ zum dritten Male Konsul, beantragt das erste
~Ackergesetz~ (+lex agraria+): Verteilung von Gemeindeland an
bedürftige Plebejer und +latinische Bundesgenossen+. Die Patrizier und
die reichen Plebejer vereinigen sich gegen ihn; er wird nach Ablauf
seines Amtsjahres verurteilt und hingerichtet.
[479.]
Das Geschlecht der ~Fabier~ (+gens Fabia+), aus welchem mehrere Jahre
nacheinander immer ein Konsul erwählt war, zerfällt mit den anderen
patrizischen Geschlechtern; der Konsul +Kaeso Fabius+ befürwortet die
Ackerverteilung an die Plebejer. Auszug der Fabier mit ihren Klienten
(zusammen 306), um den Krieg gegen die +Etrusker+ zu führen; sie werden
am Bache +Cremĕra+ überfallen und fast sämtlich vernichtet.
[471.]
Die Plebejer erhalten durch den Gesetzvorschlag des Volkstribunen
+Volĕro Publilius+ das Recht, ihre Beamten fortan in den Tributkomitien
zu wählen (~lex Publilia~: +ut plebei magistratus tributis comitiis
fierent+).
[462.]
Antrag des Volkstribunen +C. Terentilius Arsa+ auf Ernennung einer
Kommission zur schriftlichen Aufzeichnung der Gesetze. Heftiger
Widerstand der Patrizier. ~L. Quinctius Cincinnatus,~ 458 zum
Dictator gewählt, befreit ein von den +Äquern+ am Berge +Algidus+
eingeschlossenes römisches Heer und zwingt die Feinde, unter dem Joch
durchzugehen.
[~451.~]
~Decemvirn zur Aufzeichnung der Gesetze.~
(+Decemviri consulari potestate legibus scribundis+), mit zeitweiliger
Aufhebung des Konsulats, des Tribunats und des Provocationsrechts. Die
Gesetze werden vom Volke angenommen, in zehn Erztafeln eingegraben
und auf dem Forum aufgestellt. Da noch ein Nachtrag nötig erscheint,
so werden 450 noch einmal Decemvirn (davon drei Plebejer) ernannt,
welche noch zwei Tafeln hinzufügen. Die in den ~Zwölftafelgesetzen~
enthaltenen Bestimmungen über Familienrecht, Erbrecht, Schuldrecht usw.
sind bleibende Grundlagen des +römischen Rechts+ geworden (Liv. III,
34: +fons omnis publici privatique iuris+).
[449.]
~Zweite secessio plebis,~
veranlaßt durch Gewalttaten der Decemvirn, die nach Vollendung
der Gesetzgebung ihr Amt nicht sogleich niederlegten. Ungerechter
Richterspruch des +Appius Claudius+ über +Virginia+, die infolgedessen
von ihrem Vater auf dem Forum getötet wird. Neugewählte Konsuln, L.
Valerius und M. Horatius, vermitteln den Ausgleich durch drei Gesetze
(+leges Valeriae Horatiae+): 1. Gleichstellung der Beschlüsse der
Tributkomitien (+plebiscita+) mit denen der Centuriatkomitien +(ut
quod tributim plebs iussisset, populum teneret).+ 2. Herstellung
des Provocationsrechts. 3. Herstellung der Unverletzlichkeit des
Volkstribunen, welche auch auf die Ädilen und die Richter über
Privatklagen (+decemviri litibus iudicandis+) ausgedehnt wird.
[445.]
Gesetz des Tribunen ~Canuleius~, welches die Ehen zwischen Patriziern
und Plebejern für gültig erklärt +(lex Canuleia de conubio)+: die
Kinder folgen fortan dem Stande des Vaters (nicht mehr der pars
deterior). Dagegen wird der zweite Antrag der Tribunen, daß auch
+Plebejer+ zu +Konsuln+ gewählt werden dürfen, abgelehnt. Es findet
ein Vergleich statt: an Stelle der Konsuln können einige der jährlich
erwählten Legionsanführer (in der Regel 6) mit konsularischer Gewalt
ausgestattet werden (~tribuni militum consulari potestate~): hierzu
sind auch Plebejer berechtigt.
[443.]
Einsetzung der ~Censur~, eines neuen ~patrizischen~ Amtes. Die
+zwei+ Censoren werden in den +Centuriatkomitien+ erwählt, alle 4
oder 5 Jahre; doch wird ihre Amtsdauer auf 18 Monate beschränkt, so
daß das Amt in der Zwischenzeit ruht. Befugnisse der ~Censoren~: 1.
Abhaltung des +Census+; die Bürger werden in die Klassen und Centurien
eingeordnet (+discriptio classium et centuriarum+), die Ritter
gemustert (+recognitio equitum+), die Senatsliste wird von ihnen
aufgestellt (+lectio senatus+): 2. Verwaltung des Staatseigentums; die
Abgaben vom Gemeindelande (+vectigalia+) und die Zölle (+portoria+)
werden verpachtet, die Ausführung von Bauten (Tempeln, Heerstraßen
(via Appia des Ap. Claudius Caecus), Wasserleitungen) an Unternehmer
verdungen; 3. in Verbindung mit dem Census Aufsicht über die Sitten
+(regimen morum+: senatu movere, equum adimere, tribu movere et
aerarium facere; +nota censoria).+ Durch diese letztere Befugnis
gelangt das Amt der Censur zu einer hohen moralischen und politischen
Bedeutung.
[~439.~]
+Spurius Maelius,+ ein reicher Plebejer, der während einer Teuerung
Getreide zu geringem Preise abgibt, wird beschuldigt, nach der
Königsherrschaft zu streben, und von +C. Servilius Ahāla,+ dem Magister
equitum des achtzigjährigen Dictators +L. Quinctius Cincinnātus,+ auf
der Straße erschlagen.
[421.]
Die Zahl der ~Quästoren~, denen die Verwaltung der Staatskasse
(+aerarium+) obliegt, auf 4 vermehrt; die Plebejer erhalten Zutritt zu
diesem Amte.
[~396.~]
Ein erster großer Erfolg in den Nachbarfehden ist die Eroberung der
Etruskerstadt ~Veii~ durch den Dictator ~M. Furius Camillus.~ Er wird
aber wegen ungerechten Verfahrens bei Verteilung der Beute angeklagt
und geht in die Verbannung. Die Macht der Etrusker, durch den Einbruch
der Gallier (Kelten) und den Seesieg der Syrakusaner unter Hieron I.
(S. 50) bei Cumae schon 474 geschwächt, ist seitdem gebrochen.
~Einfall der Gallier~ (+Senonen+) ~in Latium,~
veranlaßt durch Teilnahme römischer Gesandter an dem Kampfe der
Etrusker von +Clusium+ gegen dieselben.
[~388.~ (18. Juli.)]
~Schlacht an der Allia,~
einem Bache, der 15 km nördlich von Rom in den Tiber fließt. Niederlage
und Flucht der Römer auf das rechte Tiberufer, wodurch die Stadt
preisgegeben wird.
Das von den Einwohnern verlassene Rom (nur der +Mons Capitolinus+
bleibt besetzt) wird von den Galliern (unter +Brennus+) eingenommen,
geplündert und niedergebrannt. Vergeblich versuchen sie, das Kapitol
zu ersteigen, die Gänse der Juno; +M. Manlius Capitolinus.+ Nach
7monatiger Einschließung des Burgfelsens wird der Abzug der Gallier
durch Gold erkauft. Nach der römischen Sage verbietet der aus der
Verbannung zurückgerufene +Camillus+ als Dictator das Abwägen des
Goldes (Vae victis!) und vertreibt die Feinde. -- Rückkehr der
Bewohner. Der Plan, nach +Veii+ auszuwandern, wird von Camillus
vereitelt. Rascher, aber unregelmäßiger Aufbau der Stadt, die bald
wieder in ihrer alten gebietenden Machtstellung dasteht, nachdem
+Camillus+ die Äquer, Volsker, Etrusker besiegt hat.
~Ausgleich der Stände, Entstehung der Nobilität.~
Der Ständekampf beginnt aufs neue; die reicheren Plebejer streben nach
Gleichberechtigung und Zutritt zu den Staatsämtern, die ärmeren nach
Erleichterung des Schuldrechts und Anteil am Gemeindeland.
[384.]
Der Patrizier ~M. Manlius Capitolinus,~ der mit seinem Vermögen
plebejische Schuldner löst, wird beschuldigt, nach der Königswürde
zu streben, als Hochverräter verurteilt und vom Tarpejischen Felsen
herabgestürzt.
[~366.~]
~L. Sextius Lateranus, erster plebejischer Konsul,~ nach zehnjährigem
Kampfe um die von ihm und +C. Licinius Stolo+ als Volkstribunen
beantragten Gesetze (+leges Liciniae Sextiae+), welche anordnen: 1.
Erleichterung der +Schuldner+ durch Abzug der gezahlten Zinsen vom
Kapital, dessen Rest dann binnen drei Jahren in gleichen Raten zu
zahlen ist; 2. Niemand soll mehr als 500 Morgen +Gemeindeland+ in
Besitz haben; 3. Aufhebung der tribuni militum consulari potestate;
einer der Konsuln soll unbedingt +Plebejer+ sein.
Als neues +patrizisches+ Amt wird die ~Prätur~ eingerichtet zur Leitung
der +Rechtspflege+, die bisher den Konsuln oblag. Der Prätor, von 6
Liktoren begleitet, ist auch Stellvertreter der Konsuln, wenn sie
von Rom abwesend sind. Später außer dem praetor urbanus ein praetor
inter peregrinos (für die Ausländer) eingesetzt. Ferner treten den
plebejischen Ädilen zwei ~kurulische Ädilen~ zur Seite; sie üben
gemeinsam mit ihnen die Markt- und Straßenpolizei und veranstalten die
öffentlichen Festspiele, namentlich die +ludi Romani+ alljährlich im
September (+cura annonae, cura urbis, cura ludorum+); in der Führung
dieses Amtes wechseln Patrizier und Plebejer Jahr um Jahr ab.
Nach und nach werden +alle Ämter den Plebejern zugänglich,+ die Censur
351, die Prätur 337. Auch zu den Priesterkollegien der +Pontifices+ und
+Augures+ erhalten die Plebejer Zutritt (300 +lex Ogulnia+).
Nach diesem Ausgleich entwickelt sich allmählich ein neuer Gegensatz
zwischen dem +Amtsadel+ (~Optimates, Nobiles~), der die Patrizier
und reicheren Plebejer umfaßt, und dem +Bürgerstande+ (~Plebs~ im
späteren Sinne). Doch kann sich der Amtsadel (+ius imaginum+) nicht
so schroff wie der bisher geltende Geburtsadel gegen den Bürgerstand
abschließen, sondern ergänzt sich fortwährend durch Aufnahme neuer
Mitglieder (+homines novi+). Durch Volkswahl gelangt der Bewerber
(+candidatus+) zu den Ämtern, durch das Vertrauen der Censoren in den
Senat. Reihenfolge der Ämter: +Quästor, Ädil, Prätor, Konsul, Censor+.
Über das gesetzmäßige Alter s. S. 96.
Der ~Senat~ leitet namentlich die auswärtige Politik und die
Finanzverwaltung. Die oberste Entscheidung in der +Gesetzgebung+
und bei +Kriminalprozessen+ steht nach wie vor bei den ~Komitien~,
und zwar sowohl bei den +Centuriat+- wie bei den +Tribut+-Komitien,
welche +alle+ Bürger, Patrizier und Plebejer, jedoch mit verschiedener
Abstimmungsordnung, umfassen. Hinsichtlich des +Wahlrechts+ bleibt
der Unterschied, daß die +magistratus maiores+ (Konsuln, Prätoren,
Censoren) in den +Centuriat+-Komitien, die +magistratus minores+
(Ädilen und Quästoren) sowie die Volkstribunen in den +Tribut+-Komitien
gewählt werden.
Die ~Volkstribunen~ erscheinen fortan nicht mehr in so scharfem
Gegensatz zum Senat wie während des Ständekampfes; sie nehmen an seinen
Sitzungen teil, berufen ihn auch bisweilen.
Der Not der +armen+ Plebejer, die auch nach den Licinischen Gesetzen
wiederkehrt, wird durch +Ackerverteilungen+ und Gründung von
+Bürgerkolonien+ nach glücklich geführten Kriegen abgeholfen. Aufhebung
der Schuldknechtschaft durch das Gesetz des Konsuls +C. Poetelius+ 326.
Im Jahre 287 secessio plebis auf den Janiculus. Durch die lex Hortensia
werden die plebiscita (S. 77) der concilia plebis den populiscita der
Centuriat-Komitien gleichgestellt.
Umgestaltung der ~Heeresverfassung~, hauptsächlich von +Camillus+
veranlaßt. Die Legion wird in 30 +Manipel+ zu je 2 +Centurien+
eingeteilt, ihre Aufstellung in drei Treffen (+hastati, principes,
triarii+) gegliedert. Die so zusammengesetzte Schlachtordnung
übertrifft die alte Phalanx bedeutend an Beweglichkeit. Die Bewaffnung
gleichmäßiger als nach der servianischen Ordnung. Die Stoßlanze
(+hasta+) wird bald auf das dritte Treffen (+triarii+) beschränkt;
die beiden vorderen Treffen erhalten einen kürzeren Wurfspeer
(+pilum+); gemeinsam für alle Schwerbewaffneten sind Schwert, Schild,
Helm und Panzer. Die Legion zählt in der Regel 4200 Mann, darunter
1200 Leichtbewaffnete (+velĭtes+) ohne Panzer, mit leichtem Schild,
Lederhelm und leichten Wurfspeeren; dazu kommen 300 Reiter. Zwei
Legionen, begleitet von Truppen der Bundesgenossen, bilden gewöhnlich
ein konsularisches Heer.
[367–349.]
Wiederholte Kämpfe mit den ~Galliern,~ welche sich in Ober-Italien
(+Gallia cisalpina+) bleibend niedergelassen haben und von dort
häufig Einfälle in Mittel-Italien machen. Zweikämpfe des +T. Manlius
Torquatus+ und +M. Valerius Corvus+ mit gallischen Kriegern.
[348.]
Erster Handelsvertrag zwischen ~Rom~ und ~Karthago~,[22]
in welchem Rom als Vorort der mittelitalischen Westküste erscheint.
§ 3. Unterwerfung Italiens.
[~343–341.~]
~Erster Samnitenkrieg.~
~Veranlassung~: Die +Sidicīner+ in +Teānum+ und die +Campāner+ in
+Capua+, beide Nachkommen ausgewanderter samnitischer Volksstämme,
suchen Schutz bei den Römern gegen ihre eigenen Stammgenossen, die
~Samniten des Gebirges~, welche in dem eigentlichen Samnium eine
Eidgenossenschaft bildeten und von dort aus in immer neuen Schwärmen
die ~Ebene~ (Campania) brandschatzten.
Nach römischer Überlieferung erfechten die Römer drei Siege, doch wird
ein Vergleich geschlossen, welcher den Römern +Capua+, den Samniten
+Teanum+ überliefert. Die Samniten werden zu diesem Vergleiche bestimmt
durch einen Krieg mit +Tarent+, die Römer durch den
[~340–338.~]
~Krieg der Latiner~,
welche sich gegen Roms Hegemonie auflehnen und vollständige
Gleichstellung mit den Römern verlangen: +ein+ Konsul und der +halbe+
Senat sollen Latiner sein. Capua und die Volsker mit den Latinern
verbündet, die Samniten mit den Römern.
Kampf in Campanien; der Konsul +T. Manlius Torquatus+ läßt seinen
Sohn hinrichten, weil er dem Verbot zuwider sich in einen Zweikampf
eingelassen, und siegt, von den Samniten unterstützt, in einer Schlacht
unweit des ~Vesuv~; Opfertod des andern Konsuls +P. Decius Mus+.
Entscheidungsschlacht bei ~Trifanum~ unweit +Minturnae+, Sieg des
+Manlius+ über die Latiner und Campaner.
~Auflösung des latinischen Bundes~. Den latinischen Städten wird
gegenseitiges +Commercium+ und +Conubium+ untersagt, sie müssen
einzeln mit Rom Verträge schließen und Land abtreten (so +Tibur+ und
+Praeneste+); einige erhalten römisches Bürgerrecht (so +Lanuvium+ und
+Aricia+). Die Volskerstadt +Antium+ wird +römische Kolonie+; mit den
Schnäbeln der erbeuteten Schiffe dieser Stadt wird die Rednerbühne auf
dem Forum Romanum geziert (daher +rostra+ genannt). +Capua+ und andere
Städte Campaniens erhalten römisches Bürgerrecht ohne Stimmrecht.
Bald jedoch wird den nunmehr abhängigen Latinern Anteil an den
römischen Eroberungen gewährt; +Cales+ und +Fregellae+ werden als
+latinische+ Kolonien eingerichtet.
[~326–304.~]
~Zweiter Samnitenkrieg.~
~Veranlassung~: Übergriffe der Römer am Liris, namentlich die
Einrichtung der Kolonie +Fregellae+; ferner die Besetzung der
Griechenstadt +Palaeapolis+ (neben +Neapolis+) durch Q. Publilius Philo
(den ersten +Prokonsul+).