H. Volkamer.«

Unter diesem Knechte wurde bisher Georg Pentz verstanden[12]. Pentz aber

hatte bereits am 8. August 1523 und zwar gegen eine Aufnahmegebühr von

vier Gulden in Nürnberg das Bürgerrecht erworben[13], und seine Frau

hieß Margareta, während doch Dürers Magd, wie bekannt, den Vornamen

Susanna führte[14]. Demnach kann Pentz unmöglich mit diesem Knecht Georg

identisch sein.

[Fußnote 10: Dies ist aus den Daten der Ratsverlässe in den Nürnberger

Ratsmanualen zu entnehmen. Erst vom Jahre 1558 ab wurde in Nürnberg das

neue Jahr vom 1. Januar an gerechnet. Vgl. auch Edmund Goetze, Hans

Sachsens Gemerkbüchlein in der Festschrift zur Hans Sachs-Feier,

gewidmet vom Herausgeber und Verleger der Zeitschrift für vergleichende

Literaturgeschichte, Weimar 1894, S. 49 und 50.]

[Fußnote 11: Sonst gibt es nur noch einen dokumentarisch beglaubigten

Schüler Albrecht Dürers, den Malerjungen Friedrich, den der Kurfürst

Friedrich von Sachsen zu Dürer in die Lehre gab. Er war bei Dürer in den

Jahren 1501/2. C. Gurlitt, zur Lebensgeschichte Albrecht Dürers, in dem

von H. Thode und H. von Tschudi redigierten Repertorium für

Kunstgeschichte, 1895, Hand XVIII, Heft 2, S. 112.]

[Fußnote 12: Moritz Thausing, Dürer, Leipzig 1884. II. Band, S. 262.

Anton Springer, Albrecht Dürer, Berlin 1892, S. 143, spricht von näheren

Beziehungen, die Georg Pentz mit dem Dürerschen Hause unterhielt. -- Das

kann nur auf diesen Knecht Georg zielen. Friedrich Leitschuh, Albrecht

Dürers Tagebuch der Reise in die Niederlande, Leipzig 1884, S. 125 Anm.

zu S. 60, Z. 9. -- K. Lange und F. Fuhse, Dürers schriftlicher Nachlaß,

Halle a. S. 1893, S. 126. Anm. 2.]

[Fußnote 13: Bürgerbuch de 1456-1534, M. S. 237, Fol. 122a.]

Den Familiennamen des Knechtes Georg erfahren wir aus dem Bürgerbuche,

wo unter anderen neu aufgenommenen und vereideten Bürgern zum selben

Tage, sabbato post Francisci 1524, aufgeführt ist[15]:

»Gorg Schlenck, Maler, dedit ... 2 fl. werung.«

_Wir haben es also hier mit einem bisher völlig unbekannten Schüler

Albrecht Dürers zu thun_; und wenn er auch als Künstler keinen Ruhm

erlangt hat, so sind doch seine Schicksale deshalb von ganz besonderem

Interesse, weil sie, im Zusammenhang mit anderen Erscheinungen aus

Nürnbergs Kunstwelt betrachtet, es erst erklärlich machen, warum in

Nürnberg der Malerei nur eine so kurze Blütezeit beschieden war.

Es dürfte sich daher wohl verlohnen, eine biographische Skizze dieses

Mannes zu entwerfen.

Wir begegnen ihm zum ersten Male gelegentlich seiner Verheiratung mit

Susanna. Sie hatte schon längere Zeit in Dürers Hause als Magd gedient,

muß aber bei der Eheschließung noch jung gewesen sein, weil sie im Jahre

1520 noch als Mägdlein bezeichnet wird[16]. Bei dem Ehepaar Dürer, das

sich keiner Nachkommenschaft erfreute[17], wurde sie wie zur Familie

gehörig behandelt; sie machte 1520 und 1521 mit Dürer und seiner Frau

Agnes die Reise in die Niederlande mit und wurde dort sogar zu

Festlichkeiten mit eingeladen, die man zu Ehren ihres Herrn

veranstaltete.

Als Schlenk das Bürgerrecht erwarb, gewährte ihm der Rat einen Nachlaß

an der Aufnahmegebühr[18]; er hatte nur zwei Gulden zu zahlen, während

sonst die Mindestgebühr vier Gulden betrug. Vier Gulden wurden von denen

gefordert, deren Gesamtvermögen nicht über 100 Gulden an Wert geschätzt

wurde. Er war also von Haus aus arm, und seine Dürftigkeit wird ihn

daher bewogen haben, noch weiterhin bei Dürer zu arbeiten; wenigstens

wird noch im Jahre 1526 ein »Diener« Albrecht Dürers erwähnt[19].

[Fußnote 14: Dürer nennt ihren Namen in seinem Tagebuch der Reise in die

Niederlande. Leitschuh a. a. O. S. 204. -- Lange und Fuhse, S. 416.]

[Fußnote 15: Bürgerbuch de 1456-1534, M. S. 237, Fol 126b: Sabbato post

Francisci 1524 ... Hans Renner, plattner, Friedrich Pruckner,

schwertfeger, dedit, quilibet 4 fl. werung, _Georg Schlenck, maler_,

Hans Wolleben, peckschlagerjunger ... dedit quilibet 2 fl. werung,

juraverunt.]

[Fußnote 16: Lange und Fuhse, a. a. O. S. 116.]

[Fußnote 17: Springer, S. 124 hält die Magd Susanne irrtümlich für

Dürers Tochter. -- Albrecht Dürer hatte von seiner Frau überhaupt keine

Kinder, und auch sein Bruder, der Goldschmied Endres Dürer, hinterließ

keine Nachkommenschaft, denn Constantia, die angebliche Tochter Endres

Dürers, war kein leiblicher Sprößling, sondern eine Stieftochter Endres

Dürers, wie sich dies aus dem I. Ehebuch von St. Sebald ergibt: Gilg

Prager von Dresen, Constantia Hirnhoferin, 14. Februarii 1531. Auch

bezüglich dieses Gilg (Kilian) Prager herrschen Irrtümer. Er stammte

nicht, wie Lochner (Anzeiger für Kunde der deutschen Vorzeit 1863, S.

231) aus seinem Namen geschlossen, aus Prag, sondern aus Dresden. Prager

war unbemittelt aus Nürnberg eingewandert. Der Rat gewährte ihm einen

Nachlaß an der Bürgeraufnahmegebühr. Ratsmanuale 1531/32, Heft 3, Fol

6b: Samstag 17. juny 1531. Gilg Preger (!), goldschmid, 2 fl. am

burgerrecht nachlassen. Herr B. Baumgartner. Bürgerbuch M. S. 237, Fol.

162a: Gilg Kilian Prager, goldschmidt, dedit 2 fl. werung, juravit.

Secunda post Viti 1531. Meisterbuch de 1456-1534 Fol. 39b: Gilg Kilian

Prager, goltschmid, juravit et dedit x fl. werung sabbato Magdalena

1531.]

[Fußnote 18: Den Nachlaß hatte er vermutlich einer Fürsprache Albrecht

Dürers zu verdanken, wie ja auch einmal ein anderer Maler Hans Hofmann

auf Dürers Verwendung unentgeltlich in Nürnberg als Bürger aufgenommen

worden war. Ratsmanuale 1520/21, Heft 7, Fol. 4r: Quarto post Michaelis

(3. Oktober) 1520. Einen frembden berumbten maler Albrecht Durer zu eren

umbsunst zu burger aufnemen. Burgermeister. Am selben Tage fand keine

Vereidigung von Neubürgern statt; er wurde daher erst ein paar Tage

später vereidet. Bürgerbuch M. S. 237, Fol. 112r: Sabbato post Francisci

(6. Oktober) 1520. _Hans Hofmann, maler_, dedit o, Hans Kraft von Ulm

dedit 4 fl. werung, juraverunt.]

Über Schlenks Thätigkeit als Maler ist wenig zu sagen. Mit einiger

Gewißheit wird man ihm nur die bereits oben besprochenen Porträts des

Nürnberger Kaufmanns Hans Straub und dessen Gattin Barbara, der jüngsten

Tochter Willibald Pirkheimers, zuweisen können.

Zwischen den Familien Pirkheimer und Dürer herrschten die

freundschaftlichsten Beziehungen. Auch Barbara stand bei Dürer in

besonderer Gunst: er gedachte ihrer auch auf seiner Reise in die

Niederlande und brachte ihr von dort Geschenke mit[20]. Dann war Dürer

aber auch der Berater seines Freundes Pirkheimer in Kunstsachen und

lieferte ihm im Jahre 1525, also gerade in der Zeit, wo die oben

erwähnten Bildnisse entstanden sind, mehrere Zeichnungen zu einer

Ausgabe des Ptolomaeus[21]. So waren also bei diesem intimen Verkehr

viele Anknüpfungspunkte zwischen den Gliedern der Familie Pirkheimer und

Dürers Hausgenossen, d. h. seinem Gehilfen Georg Schlenk und dessen Frau

Susanna, vorhanden.

Ebenso sicher ist, daß die Porträts von einem Maler aus Dürers Schule

herrühren. Da aber, wie schon dargethan wurde, Pentz und die beiden

Beham nicht wohl in Frage kommen können, so wird man sein Augenmerk auf

einen andern Schüler Dürers richten müssen.

Schlenk hatte im Herbst 1524, also kurze Zeit, bevor die Porträts gemalt

wurden, sich einen eigenen Hausstand gegründet. Er war von Haus aus

unbemittelt; um so eher werden ihm seine Gönner einen Verdienst

zugewendet haben.

Daß es Schlenk außerdem nicht an Talent gefehlt hat, um die Porträts zur

Zufriedenheit auszuführen, dafür ist Beweis, daß ihn ein Dürer in seiner

Werkstätte heranbildete. Ein Meister wie Dürer würde sicher keinen

Stümper um sich geduldet haben.

Nach alledem wird man kaum fehlgehen, in Georg Schlenk den Maler des

Bildnisdiptychons zu suchen.

Der Tod Dürers beraubte Schlenk seiner Stütze. Dürer starb am 6. April

1528. Nicht lange darauf finden wir Schlenk in einer ganz unerwarteten

Lage: er bewarb sich im März 1529 um eine Anstellung als städtischer

Aufdinger[22]. Die Aufdinger waren die Auf- und Ablader der

Kaufmannsgüter, die in Nürnberg zur Verzollung kamen. Sie wurden nach

den Haupthandelsstraßen bezeichnet: es gab Aufdinger auf der polnischen

Straße, dann Aufdinger auf den Straßen nach Sachsen, Franken, Schwaben,

Bayern und Ungarn[23]. Das Ämtchen als Aufdinger muß, allerdings wohl

zumeist wegen der Trinkgelder, ein recht einträgliches gewesen sein;

denn es war immer ein großer Zudrang dazu, und wiederholt mußte der Rat

einschreiten und fremden Eindringlingen, die keine Bestallung hierzu

hatten, das Aufdingen bei Strafe verbieten[24]. Als Schlenk um einen

Aufdingerposten anhielt, ließ der Rat Erkundigungen einziehen, ob er

sich dazu eigne. Sei es nun, daß er für so eine schwere Arbeit

körperlich zu schwach war, oder daß keine Vakanz bestand, er erreichte

seinen Wunsch nicht und versuchte es das Jahr darauf, wenn auch wiederum

vergebens, als Nürnberger Landbote eine Stelle zu erlangen[25]. Endlich

aber glückte es ihm doch, in städtische Dienste zu kommen: er wurde im

April 1532 zum Zöllner am Vestnerthor ernannt und noch im selben Jahre

ans Tiergärtnerthor versetzt. Vorher aber hatte er zusammen mit seiner

Frau Susanna sich eine Zeitlang seinen Unterhalt als Inhaber einer

Garküche erworben[26]. Das Geschäft, dessen Seele jedenfalls seine in

der Kochkunst bewanderte Ehegattin gewesen sein wird, muß aber doch wohl

ihren Erwartungen nicht entsprochen haben, und der Posten eines

städtischen Thorzöllners muß Schlenk erwünschter gewesen sein.

[Fußnote 19: J. Baader, Beiträge zur Kunstgeschichte Nürnbergs,

Nördlingen 1890, S. 10]

[Fußnote 20: Leitschuh, S. 77 mit Anm. auf S.163. Lange, und Fuhse, S.

153, Anm. 7.]

[Fußnote 21: Thausing II., S. 223.]

[Fußnote 22: Ratsverlässe vom 13. und 15. März 1529.]

[Fußnote 23: Manuscript Nr. 184, Fol. 717, im k. Kreisarchiv Nürnberg.]

[Fußnote 24: Ratsverlässe vom 29. April und 4. Mai 1531.]

[Fußnote 25: Ratsverlaß vom 8. August 1530: Zu erkundigen, ob das

landpotenambt mit Jorg Schenken (!), maler, versehen und ime dann

dasselbig verlassen. Wo mangel herunderbringen. -- »Schenken« ist hier

offenbar ein Schreibfehler für »Schlenken«; denn ein Maler Georg Schenk

ist gleichzeitig weder durch Archivalien, noch durch Kirchenbücher

nachzuweisen.]

[Fußnote 26: »Amtbuchlein allerlay geschwornen Amt und Handwerk, so vor

den Herrn, zu des Pfendtners Rug verordent, Gehorsam thun vom Jahre

1532: _Koch allhie_: Jorg Schlenck, Susanna uxor ... _Zoller auf

der vesten_: Jorg Schlenck, Susanna uxor ... [Zollner am]

_Thyergartnerthor_: Jorg Schlenk, N. uxor. -- Ein Amtbüchlein, in dem

auch, wie hier, die Köche (-- gemeint sind Garköche -- man denke ans

heutige »Bratwurstglöcklein«, das damals bereits als Garküche unter der

Bezeichnung »Glöcklein« bestand --) aufgeführt sind, ist aus der Zeit

vor 1532 im k. Kreisarchiv Nürnberg nicht vorhanden. Die Ämterbüchlein

wurden bald vor Beginn jeden Jahres neu gefertigt, da jedes Jahr die

darin Eingetragenen, wenigstens war dies bei den Buchdruckern und

Formenschneidern der Fall, von neuem Gehorsam oder Pflicht thun mußten,

also von neuem auf die Vorschriften und Gesetze verpflichtet wurden. Der

Bestand des vorhergehenden Jahres wurde dann immer in das neu angelegte

Amtbüchlein des folgenden Jahres, in das Amtbüchlein zum _neuen_ Rat,

wie sonst diese Amtbüchlein betitelt sind, übertragen. Die im Laufe des

neuen Jahres neu Hinzukommenden wurden am Schlusse der betreffenden

Gruppe nachgetragen, wie man das an den Schriftzügen und der

abweichenden Tinte erkennen kann. Schlenk ist nicht unter den Köchen,

die erst im Laufe des Jahres 1532 nachgetragen worden sind, _er muß also

schon mindestens im Jahre vorher, 1531, Koch gewesen sein_. -- Die im

Laufe des Jahres Abgehenden wurden in dem Ämterbüchlein gestrichen.

Schlenk ist im Jahre 1532 im Amtbüchlein unter den Köchen gestrichen, er

schied also im Laufe des Jahres 1532 als Koch aus; und nunmehr findet

sich sein Name wie auch der seiner Frau unter den Thorzöllnern --

zunächst am Vestnerthor -- nachgetragen, wann er zum Zöllner am

Vestnerthor ernannt wurde, erfahren wir aus einem Ratsverlaß vom 17.

April 1532: Zu einem zollner undter das spitaler thor ist der zollner

undter dem vestenthor ertailt, und zu ainem zollner des vestenthors ist

ertailt Jorg Schlenk, zollner (!). -- Der Protokollirende hat hier

irrtümlich »Schlenck, _zollner_« geschrieben: denn Schlenk war, wie aus

den Amtbüchlein zum neuen Rat aus den vorhergehenden Jahren zu entnehmen

ist, noch nicht vorher Zöllner gewesen. Wahrscheinlich hat der

Protokollirende das Wort »moler« hier schreiben sollen. -- Im

Amtsbüchlein von 1532 ist dann Schlenk wieder als Zöllner am Vestnerthor

gestrichen, und ist als Zöllner am Tiergärtnerthor nachgetragen worden.

Vom Tiergärtnerthor wurde er durch Ratsverlaß vom 4. Oktober 1533 ans

Frauenthor versetzt.]

Im ersten Augenblick will es kaum glaublich erscheinen, daß ein Schüler

Albrecht Dürers als Zöllner sein Fortkommen suchte. Allein es war nichts

Ungewöhnliches, daß Handwerker, denen ihr Gewerbe keinen genügenden

Unterhalt gewährte, sich nach einem Nebenverdienst umschauten; so finden

sich gleichzeitig ein Rotschmied und ein Nadler unter den Zöllnern. Zu

den Handwerkern zählten aber damals auch noch die Maler: es war noch

keine Scheidung eingetreten zwischen Kunst- und handwerksmäßiger

Malerei. Ja, nach damaliger sozialer Auffassung wurde ein Maler noch

nicht einmal einem Handwerker gleich geachtet; denn die Malerei war noch

eine freie Kunst, die jeder ausüben konnte, der den Beruf dazu in sich

fühlte. Die freie Kunst aber galt erst als Vorstufe des Handwerks,

hatten ja doch die meisten freien Künste sich erst allmälich zu

organisierten Handwerken mit vorgeschriebenen Lehr- und Gesellenjahren,

mit Meisterstücken und festen Gesetzen und Ordnungen entwickelt. Es ist

daher erklärlich, daß die Nürnberger Maler immer und immer wiederum,

auch zu Dürers Zeit, und zwar nicht bloß, um unliebsame Konkurrenz fern

zu halten, sondern auch um ihren Stand sozial zu heben, an den Rat die

Bitte stellten, aus ihrer freien Kunst ein Handwerk zu machen.

Das Bestreben durch ein städtisches Ämtlein sich ein gesichertes

Nebeneinkommen und so eine bessere Existenz zu verschaffen, muß einen

großen Umfang angenommen haben: so beschwerten sich einmal die Tüncher,

daß Handwerksgenossen, die ein Amt von der Stadt hatten, auch noch das

Meisterrecht ausübten; doch der Rat wies sie barsch ab und drohte ihnen:

falls sie bei ihrem Anliegen beharrten, werde er ihre Gesetze wieder

aufheben und ihr Gewerbe wieder zu einer freien Kunst erklären[27]. Doch

gehen wir zu Beispielen aus der Malerwelt über. Im Jahre 1510 erhielt

Sebald Baumhauer, der nach dem Zeugnisse Neudörfers selbst von Dürer als

Maler hochgeschätzt wurde, den Posten eines Kirchners bei St.

Sebald[28]. Ferner wurde im Jahre 1531 der Maler Lienhard Schürstab

Knecht in der Wage[29], und doch kann er als Maler nicht ganz

unbedeutend gewesen sein, da ihm einmal für ein Tafelbild 53 Gulden

ausgezahlt wurden[30]. Endlich rückte im Jahre 1532 der Maler Sebald in

die Stelle eines Stadtpfeifers ein[31]. Nürnberg war überhaupt kein

günstiger Nährboden für die Malerei. Kein Geringerer als Albrecht Dürer,

der noch dazu nicht bloß von seiner Kunst, sondern auch vom Kunsthandel

lebte, ist hierfür ein klassischer Zeuge. In einem Briefe an den

Nürnberger Rat vom Jahre 1524 äußert er sich mit Bitterkeit[32]: »Hab

auch, wie ich mit Wahrheit schreiben mag, die dreißig Jahr, so ich zu

Haus gesessen bin, in dieser Stadt nit um fünfhundert Gulden Arbeit, das

ja ein Geringes und Schimpfliches und dannacht von demselben nit ein

Fünfteil Gewinnung ist, gemacht, sunder alle mein Armut, die mir, weiß

Gott, sauer ist worden, um Fürschten, Herrn und ander frembde Personen

verdient und erarnt, also daß ich allein dieselben mein Gewinnung von

den Fremden in dieser Stadt verzehr.« Und Georg Pentz, der zweitgrößte

Maler, den Nürnberg in seiner Blütezeit hervorgebracht, kam nie aus

Geldnöten heraus und nahm ein unrühmliches Ende. Auch die beiden hoch

begabten Maler Hans Sebald und Barthel Beham, die gleich groß als Maler,

Zeichner und Kupferstecher waren, fanden in Nürnberg kein lohnendes Feld

für ihre Thätigkeit. Hans Sebald Beham wanderte nach Frankfurt aus, und

sein Bruder Barthel, der einst wegen seines religiösen Radikalismus von

sich hatte reden gemacht, zog an den kunstliebenden Hof der streng

katholischen Herzoge von Bayern in München. Vermochten also schon so

bedeutende und vielseitige Maler in Nürnberg keine ausreichende Existenz

zu erringen, so wird man sich nicht mehr wundern, daß Schlenk, der

ohnehin von Haus aus unbemittelt war und also in verdienstloser Zeit

nichts zuzusetzen hatte, nach dem Beispiele anderer seine Hand nach

einem kleinen Ämtlein ausstreckte, um sich und seine anwachsende Familie

vor Not zu schützen.[33]

[Fußnote 27: Ratsverlaß vom 27. September 1544 (Ratsmanuale 1544/45,

Heft 6, fol. 30r).]

[Fußnote 28: G. W. K. Lochner, des Johann Neundörfer, Schreib- und

Rechenmeisters zu Nürnberg, Nachrichten von Künstlern und Werkleuten

daselbst aus dem Jahre 1547. Wien, 1875, S. 180. -- Ratsbuch 9, Fol.

184r zum Datum: Actum secunda post omnium sanctorum 1510.]

[Fußnote 29: Ratsbuch 15, Fol. 189a, zum Datum: Actum mitwoch 10. Julii

1531.]

Aber er scheint auch nicht den Mut besessen zu haben, als Maler den

Kampf ums Dasein aufzunehmen; es fehlte ihm an festem Charakter: wir

finden etwas Unstätes und Haltloses bei ihm wie bei seinen Kindern.

Ueber seinen gleichnamigen Sohn Georg[34] ist nur Ungünstiges zu

berichten. Er heiratete 1546 in erster Ehe eine Tochter des Nürnberger

Gerichtsprokurators Georg Selnecker, mit der er vorher unerlaubten

Umgang gepflogen. Nach der Geburt des achten Kindes mißhandelte er sie

derart im Wochenbett, daß man ihren Tod ihm zur Last legte[35]. Sein

Lebtag brachte er es zu keiner ruhigen und sicheren Existenz. Bald

finden wir ihn als Hilfsschreiber bei den Amtleuten des Sebalder und

Lorenzer Waldes, bald als Profoßschreiber in der Kriegsstube, bald als

Schreiber des Heuwägers. Seine Bitte aber um eine feste Anstellung wird

abgelehnt, und der Rat giebt den Auftrag, nach einem andern geschickten

Schreiber zu trachten, »daraus kunftig ein Canzleyschreiber zu machen

und zu Mererm zuprauchen sein möcht.« Nunmehr verschwindet er eine

Zeitlang vor seinen zahlreichen Gläubigern aus der Stadt. Nach seiner

Rückkehr bittet er um Zulassung als Prokurator vor Gericht, erhält aber

eine kategorische Abweisung. Gleichwohl muß er nachher doch

vorübergehend als Prokurator aufgetreten sein; denn der Rat ließ die

Verfügung ergehen: »Jörgen Schlenken seiner Leichtfertigkeit halben

hinfuro zu kainer Curation, noch dergleichen Sachen mehr am Gericht

zuzulassen.« Was er aber offen nicht thun konnte und durfte, trieb er im

Geheimen: er wurde Winkeladvokat, befaßte sich aber mit so unsauberen

Sachen, daß ihm 1565, weil er »sich solcher bosen Hendel vielfeltig

beflissen«, die Stadt Nürnberg und ihr Gebiet »10 Meil hinden« sein

Lebenlang verboten wurde; doch gewährte ihm der Rat einen Strafaufschub

von vier Wochen, und in dieser Zwischenzeit wußte er sich einflußreiche

Fürsprache zu verschaffen: er wurde auf Bitten des Grafen Konrad von

Castell und dessen Gemahlin wieder begnadigt. Er besserte sich aber

nicht. Zwei Jahre darauf forderte er von neuem den Zorn des Rats gegen

sich heraus durch eine jedenfalls sehr unziemlich abgefaßte

Supplikation, die er für einen Petzensteiner, »der sich Jakob Neunburger

genannt«, aufgesetzt hatte. Nunmehr wurde er auf fünf Jahre aus der

Stadt Nürnberg verbannt und richtete von Neuenmarkt aus Bettelbriefe an

den obersten Landpflegschreiber der Stadt Nürnberg Bonifatius Nöttele

und die beiden Landpflegschreiber Johann Leikauf und Lorenz Nützel[36]

mit dem Anliegen, ihm mit einem Zehrpfennig zu helfen, um sein und

seiner Kinderlein Notdurft anderswo zu suchen. Sie spendeten ihm zwei

Gulden, aber mit dem Vermerken, das Geld nicht seiner alten Gewohnheit

nach unnützlich zu verschwenden. Durch den Erfolg ermutigt, ersuchte er

sie dann noch um ein »Fürlehen von einem Thaler zu einer Zehrung nach

Würzburg«, da ihm mitleidige Personen »im Lande zu Franken Conditiones

fürgeschlagen«[37]. Doch schon im Jahre 1569 ist er wieder in Nürnberg

zu finden und hat die Kühnheit, den Rat nochmals um eine Anstellung in

städtischen Diensten zu bitten, erhält aber zur Antwort: »meine Herren

wüßten kein Ampt, das für ihn wehr ledig, darumb möcht er sich an andern

Orten umthun«. Seit dieser Zeit läßt er sich nicht mehr nachweisen und

ist jedenfalls auswärts gestorben und verdorben.

[Fußnote 30: Conservatorien, Band 29, Fol. 17b, im Stadtarchiv Nürnberg,

zum Datum: Actumia judicio quarta post Remigii. 2. octobris 1521.]

[Fußnote 31: Zu gemeiner stat pfeifer anzunehmen ist erteilt Sebald,

maler. Actum 13. novembris 1532 per herrn Math. Loffelholz. Ratsbuch 16,

Fol. 45a -- Es ist aber hier nicht etwa der Maler Sebald Beham gemeint,

sondern wie aus dem Jahresregister von 1533 zu entnehmen, Sebald Greyff,

der dort bei den Besoldungen als »Trummelschlager und Pfeiffer«

aufgeführt ist.]

[Fußnote 32: Lange und Fuhse, S. 63.]

[Fußnote 33: Quellen hierfür, wo nicht anderes angegeben, die

Ratsmanuale.]

[Fußnote 34: Daß dieser Georg Schlenk ein Sohn des Malers und Zöllners

Georg Schlenk war, ergibt sich daraus, daß der Zöllner öfter als Georg

Schlenk der ältere bezeichnet wird, so in einem Ratsverlaß vom 28. März

1556 und bei der Erwähnung seines Begräbnisses im 1. Totenbuch von St.

Lorenz.]

[Fußnote 35: I. Ehebuch von St. Lorenz: Jorg Schlenk, Magdalena

Selneckerin, 16. novembris 1546. Kinder aus dieser ersten Ehe nach den

Taufbüchern von St. Lorenz und St. Sebald: Georg (getauft im November

1546), Jorg (März 1548), Magdalena (Dezember 1549), Hans (August 1551),

Gabriel (Mai 1553), Julianna (November 1554), Hans (Mai 1556), Michel

(August 1557). Seine erste Frau wurde nach dem Totenbuch von St. Lorenz

am 14. September 1557 beerdigt. Über ihren Tod meldet ein Ratsverlaß vom

18. September 1557: Item zu erfarn, welcher gestalt Jorg Schlengk sein

weib im kindpeth geschlagen, das sie hernach tods verschieden und

widerpringen. -- »Gabriel Schlenck, Georgen Schlenken teutschen

schreibers und burgers hie eeleiblicher sohn« hatte von seinem »Ahnherrn

Georgen Selnecker« einen Eigenzins von jährlich elf Gulden auf Hansen

Sörgels Haus geerbt. Dieser Eigenzins wurde von Sörgel abgelöst, worüber

am 7. Januar 1578 Gabriel Schlenk »seiner vollkommenen Jahre« Quittung

leistete. Conservatorien 130. Fol. 69b. -- Georg Selnecker, im Jahre

1523 (Ratsbuch 12. Fol. 166a) noch Stadtschreiber in Hersbruck, wurde

später Gerichtsprocurator in Nürnberg. -- In zweiter Ehe verheiratete

sich Georg Schlenk (der jüngere) mit Magdalena Kolnerin am 29. November

1557 und zeugte mit ihr auch noch mehrere Kinder: Martha (getauft 1558),

Hester (Mai 1561), Hans (Februar 1563), Michel (26. September 1564).]

[Fußnote 36: Akt des k. Kreisarchivs mit der Signatur: S 1, L. 598, Nr.

183. In diesem Schreiben nennt er sich »Georgius Schlenk der elter«;

denn er hatte einen gleichnamigen Sohn, und sein Vater, der Zöllner und

Maler Georg Schlenk, der früher diese Bezeichnung »der ältere« geführt

hatte, war inzwischen im Jahre 1557 gestorben.]

Georg Schlenk des älteren anderer Sohn Michel widmete sich wie sein

Vater erst der Malerei und wurde hierauf ebenfalls städtischer

Thorzöllner[38]. Im Jahre 1549, wo er sich -- in erster Ehe --

verheiratete[39], finden wir ihn zunächst als Zöllner am Vestnerthor[40]

und dann seit August 1557 am Spittlerthor[41]. Hier gab er später (1565)

aus unbekannten Gründen den Zöllnerposten ganz auf[42] und zog

schließlich, Weib und Kind verlassend, als Soldat nach Italien, wo er

(1576) unter den Besatztruppen der Stadt Genua erwähnt wird[43]. Von

dort ist er nicht zurückgekehrt, und seine Frau, die außer für ihre

eigenen Kinder auch noch für Stiefkinder zu sorgen hatte[44], mußte

schlecht und recht bis an ihr Lebensende sich als Hebamme durch die Welt

bringen[45].

[Fußnote 37: In diesem Schreiben bedient er sich bei der Versiegelung

eines Petschafts mit einer Hausmarke und den Initialen G. S. -- Da

dieses Petschaft vielleicht aus der Hinterlassenschaft seines Vaters,

des Malers Georg Schlenk, herrührte, und also die Möglichkeit nicht

ausgeschlossen ist, daß der Maler Georg Schlenk sich dieser Hausmarke

als Künstlerzeichen bedient hat, so geben wir hiervon eine Abbildung.

[Illustration]

[Fußnote 38: Daß Michel Schlenk ein Sohn des Malers und Zöllners Georg

Schlenk gewesen, läßt sich daraus entnehmen, daß er wie dieser den Beruf

eines Malers wählte und dann ebenfalls Zöllner wurde. In den Nürnberger

Bürgerbüchern ist er unter den neu aufgenommenen Bürgern nicht vermerkt;

Michel Schlenk muß also in Nürnberg geboren sein. Zu jener Zeit gab es

aber in Nürnberg nur einen Bürger Namens Schlenk, dem er seinem Alter

nach als Sprößling zugewiesen werden kann, nämlich den Maler Georg

Schlenk. -- Über weitere Nachkommen des Malers Georg Schlenk melden die

Nürnberger Kirchenbücher Folgendes: I. Taufbuch von St. Sebald: Georg

Schlenk ein tochter: _Susanna_ 12. Februarii 1533. -- I. Taufbuch von

St. Lorenz: Jorg Schlenck, Susanna: _Sixt_ (getauft in der Woche des)

dominica pasce 1534. Jorg Schlenck, Susanna: _Elizabeth_, dominica

palmarum 1536.]

[Fußnote 39: Michel Schlenck, Anna Linckin, 16. July 1549. II. Ehebuch

von St. Sebald. -- Kinder aus dieser ersten Ehe: _Johannes_ (getauft im

April 1556). _Hieronymus_ (Mai 1557), _Sebald_ (Oktober 1558), _Michel_

(Februar 1560), _Purkhart_ (Oktober 1561), _Anna_ (Oktober 1562),

_Michel_ (September 1564). -- Nach dem Totenbuch von St. Sebald (im

Kreisarchiv Nürnberg) wurde »Anna Michel Schlenkin, Malerin und

Zollnerin under dem Spitlerthor«, am 8. November 1564 beerdigt.]

[Fußnote 40: Amtbuch zum neuen Rat de 1549. Ratsverlaß vom 9. Januar

1550 (Ratsmanuale de 1549/50, Heft 10, Fol. 11a).]

[Fußnote 41: Ratsverlaß vom 6. August 1557 (Ratsmanuale 1556/57, Heft 4,

Fol. 32a.)]

[Fußnote 42: Im Amtbuch zum neuen Rat de 1565 ist er als Zöllner am

Spittlerthor gestrichen.]

Doch kehren wir nunmehr zu Georg Schlenk dem älteren zurück. Vom

Tiergärtnerthor wurde er 1533 ans Frauenthor versetzt[46]. Hier führte

er bis zu seinem Tode das Leben eines Zöllners. Die Thorzöllner standen

unter dem obersten Zöllner, dem höchsten Zollbeamten der Reichsstadt

Nürnberg. Soweit die Zölle, insbesondere für feinere Waren, nicht vom

obersten Zöllner oder dessen Gegenschreiber eingenommen wurden, geschah

dies durch die Thorzöllner, die außerdem auch noch den Wegzoll zu

erheben hatten. Unter den Gegenständen, die bei den Thorzöllnern nach

einem festen Tarif, den jeder Zöllner, auf Pergament geschrieben, bei

sich hatte, zu verzollen waren, finden sich z. B. Tierfelle, Werkholz,

Eisen, Kupfer, Blei, Zinn, Salz, Pech, Harz, Hopfen, Wein, Rüben, Kraut,

Heu, Knoblauch, Zwiebeln, dann aber auch Gläser, Teller, irdene Gefäße

(Häfen) und Krausen. Der Zoll wurde teils in Geld, teils in natura

erhoben: so von einem Sack Zwiebeln vier Stück Zwiebeln und von einem

Wagen oder Karren, der mit Gläsern oder Tellern das Thor passierte, je

zwei oder eins von diesen Gegenständen. Von den in natura eingehenden

Zöllen erhielt der Thorzöllner den dritten Teil und von den in Geld

anfallenden den achten Teil oder, wie es heißt, den achten Pfennig.

Neben diesen wechselnden und mehr zufälligen Einkünften bezogen die

Thorzöllner noch eine feststehende Besoldung, die jedoch nur sehr mäßig

war[47]. Außerdem gab es aber auch noch einigen Nebenerwerb: so war

ihnen gestattet, an Vorübergehende, aber nicht an sitzende Gäste

Branntwein auszuschenken[48]; und daß sie manches auch auf unerlaubte

Weise sich zu verschaffen wußten, das beweist das immer und immer wieder

ihnen eingeschärfte Verbot, den hereinfahrenden Holzbauern keine

Holzscheite wegzunehmen oder abzunötigen[49].

[Fußnote 43: In einer von seiner zweiten Frau »Anna Michel Schlenkens,

malers, burgers hie eewirtin« ausgestellten Urkunde heißt es von ihrem

abwesenden Manne, »welcher diser Zeit zu Genua in der besatzung lege«.

Datiert ist die Urkunde: Actum 5, 1. martij 1576. Conservatorien 125,

Fol. 58b -- Aus dieser Urkunde geht zugleich hervor, daß damals aus

erster Ehe des Michel Schlenk nur noch zwei Söhne vorhanden waren.]

[Fußnote 44: Michel Schlenk hatte seine zweite Frau Anna Pognerin am 13.

Mai 1565 geheiratet. III. Ehebuch von St. Lorenz. -- Kinder aus dieser

zweiten Ehe: _Hans_ (Februar 1566), _Valentinus_ (April 1567), _Walpurg_

(März 1570), _Kunigund_ (Februar 1572), _Margareta_ (November 1573),

_Johannes_ (März 1576). Siehe auch die Anmerkung vorher.]

[Fußnote 45: Anna, Michel Schlenken verlassne wittib, hebam in der

weißgerbergassen, wurde am 3. Oktober 1585 beerdigt. Ihr Schwager war

der Schlosser Melchior Gaismann, der laut Ehebuch von St. Lorenz am 12.

Oktober 1564 ihre Schwester Barbara Pognerin geheiratet hatte. Daher

erklärt es sich, daß die Melchior Gaismannsche Begräbnisstätte auf dem

Rochuskirchhofe in Nürnberg (Nr. 522) zugleich auch das Grab dreier

hinterlassenen Kinder des »Michel Schlenken, Malers, und Anna seiner

Hausfrau seel.« ist. Norischer Christen Freydhöfe Gedächtnis, Nürnberg

1682, S. 15. St. Rochus Kirchhof. -- Michel Schlenk kehrte aus Italien

nicht mehr zurück; denn in den Nürnberger Totenbüchern ist sein Name

nicht verzeichnet. -- Der erwähnte Schlosser Melchior Gaismann ist

bemerkenswert als Verfertiger von Weckeruhren. Ratsmanuale 1578/79, Heft

1, Fol. 29b und 30a.]

[Fußnote 46: Ratsverlaß vom 4. Oktober 1533 (Ratsmanuale 1533/34, Heft

7, Fol. 1b) und Amtbüchlein zum neuen Rath 1533.]

[Fußnote 47: Quelle hierfür das Zollbuch de 1517-1580. M. S. 991 im k.

Kreisarchiv Nürnberg.]

Bei dieser Art der Besoldung war also der einzelne Zöllner umso besser

gestellt, je lebhafter der Verkehr war. Zu den verkehrsreichsten Thoren

gehörte aber schon damals das Frauenthor; daher war der Zöllnerposten an

diesem Thor, wie das die Bewerbungen bei Vakanzen erkennen lassen, wegen

seiner höheren Einnahmen auch immer viel begehrter als z. B. der Posten

am Tiergärtner- oder Spittlerthor.

Georg Schlenk, der innerhalb zweier Jahre vom verkehrsarmen Vestnerthor

über das Tiergärtnerthor ans Frauenthor gekommen war, hatte also sein

rasches Aufsteigen einem glücklichen Zufall oder, was wahrscheinlicher

ist, einer besonderen Vergünstigung zu verdanken.

Allein die Gunst hatte keinen Bestand. Zum ersten Male (1538) forderte

er die Unzufriedenheit des Rats heraus durch eine Überschreitung beim

Branntweinausschank und wurde gestraft[50]. Weiterhin (1546) wurde er

zur Rede gestellt wegen Unschicklichkeiten, die er sich gegen Bauern des

Patriziers Grundherr erlaubt hatte. Dann (1547) nahm er, was streng

verboten war, Juden bei sich in Herberge und erhielt deshalb vom Rat

einen sehr scharfen Verweis: man werde ihn vom Amte urlauben, wo er

dergleichen mehr übe. Endlich (1554) fiel er nochmals wegen einer

Ungehörigkeit in Strafe. So hatte er also schon öfter den Unwillen des

Rats sich zugezogen, da traf ihn ein weiteres Mißgeschick. In der Nacht

vom 14. zum 15. Februar 1556 kam die äußere Mauer beim Frauenthor ins

Wanken; sie stürzte in den Stadtgraben mitsamt dem Zollhäuslein und

»allem dem, das im Zollhäuslein gewest außerhalb den Menschen, die Gott

genediklich und wunderbarlich daraus pracht und errett hat«. Schlenk

erhielt als Schadenersatz 40 Gulden vom Rat geschenkt, und das

Zollhäuslein wurde rasch wieder aufgebaut; aber verschiedene Wünsche,

die er hierbei aussprach, fanden kein Gehör. Seine Bitte, ihm einen

Keller einzurichten und ein Höflein zum Zollhäuslein zu erbauen, wurde

barsch abgeschlagen: wenn er der Fliegen halber nicht bleiben könne, und

wenn ihm das Haus zu eng sei, werde man nach einem andern Zöllner

trachten.

Nicht lange mehr sollte er im neuen Zollhäuslein wohnen: er starb Ende

September 1557[51]. Um seine Stelle bewarb sich sein Sohn Michel; sie

wurde aber nicht ihm, sondern der Ordnung nach dem bisherigen Zöllner am

Spittlerthor, Hans Eschenbach, als dem ältesten Zöllner,

zugesprochen[52].

[Fußnote 48: Ratsverlaß vom 29. September 1533 (Ratsmanuale 1533/34,

Heft 6, Fol. 12a).]

[Fußnote 49: Dieses Verbot findet sich fast Jahr für Jahr in den

Ämterbüchlein, manchmal in sehr scharfer Form.]

[Fußnote 50: Quelle für das Folgende die Ratsverlässe.]

[Fußnote 51: I. Totenbuch von St. Lorenz: Georg Schlenk der elter,

zolner unterm frauenthor 1. augusti 1557 (beerdigt).]

Es ist nunmehr noch die Frage aufzuwerfen, ob keine Anzeichen dafür

sprechen, daß Georg Schlenk auch in der Zeit, wo er Garkoch oder Zöllner

war, noch nebenbei sich mit der Malkunst beschäftigt habe. Zieht man in

Betracht, daß das Geschäft eines Garkochs nur wenig Muße übrig ließ, daß

ihm als Zöllner bei dem überaus starken Verkehr, wie er sich durch das

Stadtthor bewegte, noch viel weniger freie Zeit blieb, auch wenn er ab

und zu von seiner Ehefrau vertreten wurde, daß ferner die

Lichtverhältnisse in den kleinen niedrigen Zollhäuslein nicht günstig

und die Räumlichkeiten zumal bei anwachsender Familie überaus beengt

waren, so hätte unter solchen Umständen schon ein sehr energischer und

strebsamer Charakter, wie ihn allem Anschein nach Schlenk nicht besaß,

dazu gehört, um nebenbei noch hervorragende Kunstwerke zu schaffen. Man

kann sich daher nicht wundern, daß von Georg Schlenk, obwohl er ein

Schüler und Gehilfe Albrecht Dürers gewesen, nichts weiter als Künstler

hervorgebracht wurde, das seinen Namen ruhmgekrönt auf die Nachwelt

gebracht hätte. Immerhin scheint er aber der Malerei nicht ganz untreu

geworden zu sein, da seine Witwe Susanna, die ihn noch fünf Jahre

überlebte, bei ihrem Tode ausdrücklich als »_Malerin_, gewesene

Zollnerin am Frauenthor« bezeichnet wird[53].

[Fußnote 52: Ratsverlässe vom 4. und 6. August 1557 (Ratsmanuale

1557/58, Heft 4, Fol. 26 und 32.)]

[Fußnote 53: I. Totenbuch von St. Lorenz: Susanna Jorg Schlenkin,

malerin, gewesne zolnerin am frauenthor, pey dem pösen prunnen

verschieden, (beerdigt) 31. Julii 1562. -- Die Beerdigung fand damals in

Nürnberg am zweiten Tage nach dem Ableben statt. Susanna starb also am

29. Juli 1562. Vgl. hierzu Alfred Bauch, Barbara Harscherin, Hanns

Sachsens zweite Frau, Nürnberg, 1896, S. 13, Anm. 1.]

_Nürnberg._

_Dr. Alfred Bauch._

Aus der Plakettensammlung des germanischen Nationalmuseums.

Unter dem Namen »Plaketten« faßt man die kleineren, meist gegossenen

Metallreliefs zusammen, die entweder als Schmuckgegenstände oder als

Teile kunstgewerblicher Arbeiten direkte Verwendung fanden, oder aber

den Goldschmieden vornehmlich, den Hafnern, Bildhauern und Erzgießern

als Modelle dienten. Bisweilen benutzte man sie auch, unverändert oder

vergoldet, mit Holz- oder Metallrahmen versehen, als willkommenen

Wandschmuck. -- Das Geburtsland der Plaketten ist Italien, von dort

fanden sie, in ausgedehnterem Maße wohl erst gegen Ende des 15.

Jahrhunderts, Eingang in Deutschland. --

Die überwiegende Mehrzahl der deutschen Plaketten stellt sich als

Bleiguß dar, und diese Thatsache erklärt sich vielleicht, abgesehen von

der größeren Billigkeit, aus dem Umstande, daß sie besonders als

Vorbilder für Treibarbeit dienten. Denn für den Guß bietet ein Modell

aus härterem Metall, das die einzelnen Linien, die Details, schärfer und

deutlicher hält und wiedergibt, weit größeren Vorteil, während bei einem

zum Treiben dienenden Vorbilde die Hand des nachschaffenden Künstlers

selbständig ergänzt, was bei einem mechanischen Reproduktionsverfahren

verloren gehen würde.

Die Plaketten des germanischen Museums stammen zum größeren Teile aus

der Sammlung der Freiherrn C. J. W. C. J. Haller von Hallerstein, die im

Jahre 1840 vom Handelsgerichtsassessor Joh. Jak. Hertel zu Nürnberg

ersteigert wurde und später in den Besitz des Kaufmanns Arnold daselbst

überging. Von diesem, der die Sammlung noch bedeutend vermehrt hatte,

erwarb sie das germanische Museum. Eine andere Kollektion ging dem

Museum als Geschenk von der mittelalterlichen Sammlung zu Basel zu. Sie

entstammt indessen nicht, wie im Katalog der Originalskulpturen S. 57

irrtümlich angegeben ist, einer Modellsammlung, die »1881 in Basel

gefunden wurde«. Herr Professor Heyne hatte die Güte, über ihre

Provenienz folgende Mitteilung zu machen: »Es ist gar kein Fund einer

Goldschmiedewerkstatt zu Basel 1881 gemacht worden; sondern das wird

verwechselt mit einem Fund, der gegen diese Zeit in der Seine zu Paris

unter der alten Goldschmiedebrücke zu Tage kam, der an Händler

verzettelt wurde und von dem Bossard in Luzern manches erwarb; von

diesem kam wieder einiges an die mittelalterliche Sammlung in Basel. Den

Hauptbestandteil der dortigen Kollektion, von dem ich, so viel ich mich

erinnere, auch Doubletten an Essenwein für das germanische Museum

abgegeben habe, bildet aber nicht dieser Fund, sondern Stücke, die ich

sonst, namentlich auch von Bossard erworben habe, und über deren

Provenienz nichts ermittelt werden konnte.«

Unsre Sammlung ist besonders reich an deutschen Plaketten, unter denen

die Arbeiten Flötners den hervorragendsten Platz behaupten. Auf einen

Teil derselben hat Domanig im Jahrbuch des allerh. Kaiserhauses Bd. XVI,

S. 1 ff. bereits hingewiesen, vollständige Veröffentlichung werden sie

demnächst erfahren durch eine umfassende Arbeit über Flötner von Lange.

Daneben aber hebt sich noch eine große Reihe künstlerischer Arbeiten

heraus, die der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts angehören und mehr

oder minder stark durch die flötnersche Art beeinflußt sind. Besondere

Gruppen lassen sich mit Sicherheit ausscheiden, wenn es auch kaum

gelingen dürfte, die Namen der einzelnen Meister, die hauptsächlich

Nürnberger gewesen zu sein scheinen, zu ermitteln. Eine dieser Gruppen

bietet uns wenigstens die Anfangsbuchstaben, das Monogramm des

Künstlers: H. G. mit den Jahreszahlen 1569 und 1570. Aus der Bemerkung

Naglers, Monogramm. III, Nr. 974 geht hervor, daß er ein Goldschmied

gewesen sei. Die starke Beeinflussung seiner Technik durch Flötner, die

Verwandtschaft seiner Kompositionen mit Virgil Solis, der Umstand

endlich, daß gerade Nürnberg im 16. Jahrhundert die meisten und

vorzüglichsten Goldschmiede in Deutschland aufzuweisen hatte, berechtigt

zu der Vermutung, H. G. sei Nürnberger Künstler gewesen. Stockbauer

führt Bayerische Gewerbe-Zeitung 1893 Nr. 12, Beilage S. 6 in der Liste

der Goldschmiede unter dem Jahre 1560 einen Heinrich Garn auf, der also

eventuell in Frage kommen könnte. Mir ist indessen in Nürnberger

Urkunden niemals eine Goldschmiedsfamilie Garn, sehr häufig dagegen die

der Gar begegnet, die bei Stockbauer sich überhaupt nicht findet. Da die

von ihm abgedruckte Liste erst 1652 zusammengestellt wurde, so ist es

möglich, daß ein Irrtum vorliegt, daß aus H. Gar -- Heinrich Garn

gemacht wurde. Die Gar waren verwandt mit Veit Stoß. Sebald Gar,

Goldschmied, war vermählt mit Ursula, der Enkelin Stoß' (Nürnb.

Stadtarchiv. Cons. 47 fol. 108). Er ist mir begegnet 1534 (a. a. O.

Cons. 46 fol. 91 u. fol. 67) 1536 (Cons. 47 fol. 108), 1546 (Cons. 62

fol. 1486), 1549 (Cons. 69 fol. 87). Unter dem letzten Jahre werden

seine Kinder aufgeführt (cf. auch Cons. 57 fol. 125): Jorg, Barbara,

Kungund, Cunrad, Hanns und Steffan. Letzterer ist damals noch unmündig.

Conrad Gar wird als Goldschmied genannt in einer Urkunde vom 16. Juli

1573 (Cons. 118 fol. 109b). Es wäre also nicht unmöglich, daß der von

Stockbauer aufgeführte Heinrich Garn identisch ist mit Hans Gar, dem

Urenkel Veit Stoß', dem jüngeren Bruder Conrad Gars, daß wir in diesem

Hans Gar den Monogrammisten H. G. zu erkennen hätten.

Wir finden in den Werken des H. G. alle jene Stoffe behandelt, die die

Kleinmeister in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts bevorzugten:

Darstellungen aus der klassischen Götter- und Sagenwelt, biblische

Scenen, symbolische Vorwürfe und Jagdstücke. Die mit kurzem

verständlichem Text begleiteten Emblemata, die Neuwen Figuren,

Biblische, Ovidische, Livische etc. »allen Künstlern, als Malern,

Goldschmieden, Bildhauwern, Steinmetzen, Schreinern etc. fast dienstlich

vnd nützlich«, gaben neben den größeren illustrierten Werken und den

zahllosen Einzelblättern auch dem weniger Gebildeten reichlich

Gelegenheit und Anregung zur Behandlung derartiger Stoffe. Das Gewissen

der Kleinmeister, selbst der vermögendsten, war nach modernen Begriffen

sehr weit: wenn sie sich auch meist eine gewisse Originalität in der Art

der Behandlung des Stoffes wahren, den Gedanken, einzelne Teile des

Ganzen eignen sie sich ohne Bedenken an[54]. Auch bei dem Meister H. G.,

der sicherlich den besten seiner Zeit zuzugesellen ist, können wir diese

Erfahrung machen. Die Art und Weise, wie er seine figürlichen Scenen in

tiefe, abwechslungsreiche Landschaften hineinkomponiert, die Behandlung

der Bäume, besonders auch der Baumstämme, der blumen- und grasbedeckte

Untergrund, die fadenartige Wiedergabe des Rauches, weisen unbedingt auf

Flötner als sein Vorbild hin, nur daß uns Alles überladener, manirierter

entgegentritt. In dem Wasser, das selten seinen Landschaften fehlt,

schlagen Delphine, Schiffe und Kähne schwimmen darauf, Inseln und

Gestade sind bedeckt mit teilweise phantastischen Gebäuden. Von den

Blumen, mit denen der Boden übersät ist, bevorzugt er eine stilisierte

Tulpenart mit weit hervortretendem Stempel oder große Anemonen. Die

Baumstämme sind häufig stark gebogen, wie vom Sturme gepeitscht.

Besonders charakteristisch aber sind seine Wolken, die, in der Weise des

Moderno, aus einzelnen Teilchen bestehen, deren jedes aussieht, wie ein

auf einen Spieß gesteckter Darm. Das Relief seiner Figuren ist

durchschnittlich höher, als bei Flötner. Die Personen, in antiker

Gewandung, die Männer meist bärtig, sind schlank und muskulös, elegant

in Haltung und Bewegung, die Gestikulation der Hände von dramatischer

Bewegtheit, ohne daß ein störend unruhiger Eindruck hervorgerufen würde.

Die Tiere, die meist gallopierend dargestellt werden, sind ebenmäßig und

natürlich gebaut. Bei dem Anblicke der Werke des H. G., die sich

ausnahmslos durch vorzügliche Komposition und Perspektive auszeichnen,

wird man sich des Eindruckes nicht erwehren können, daß man es mit einem

hervorragenden Künstler zu thun hat.

[Illustration]

[Illustration: Taf. I.

Mitteilungen aus dem germanischen Nationalmuseum. Jahrgang 1896 · 第 3 / 37 题