Unter diesem Knechte wurde bisher Georg Pentz verstanden[12]. Pentz aber
hatte bereits am 8. August 1523 und zwar gegen eine Aufnahmegebühr von
vier Gulden in Nürnberg das Bürgerrecht erworben[13], und seine Frau
hieß Margareta, während doch Dürers Magd, wie bekannt, den Vornamen
Susanna führte[14]. Demnach kann Pentz unmöglich mit diesem Knecht Georg
identisch sein.
[Fußnote 10: Dies ist aus den Daten der Ratsverlässe in den Nürnberger
Ratsmanualen zu entnehmen. Erst vom Jahre 1558 ab wurde in Nürnberg das
neue Jahr vom 1. Januar an gerechnet. Vgl. auch Edmund Goetze, Hans
Sachsens Gemerkbüchlein in der Festschrift zur Hans Sachs-Feier,
gewidmet vom Herausgeber und Verleger der Zeitschrift für vergleichende
Literaturgeschichte, Weimar 1894, S. 49 und 50.]
[Fußnote 11: Sonst gibt es nur noch einen dokumentarisch beglaubigten
Schüler Albrecht Dürers, den Malerjungen Friedrich, den der Kurfürst
Friedrich von Sachsen zu Dürer in die Lehre gab. Er war bei Dürer in den
Jahren 1501/2. C. Gurlitt, zur Lebensgeschichte Albrecht Dürers, in dem
von H. Thode und H. von Tschudi redigierten Repertorium für
Kunstgeschichte, 1895, Hand XVIII, Heft 2, S. 112.]
[Fußnote 12: Moritz Thausing, Dürer, Leipzig 1884. II. Band, S. 262.
Anton Springer, Albrecht Dürer, Berlin 1892, S. 143, spricht von näheren
Beziehungen, die Georg Pentz mit dem Dürerschen Hause unterhielt. -- Das
kann nur auf diesen Knecht Georg zielen. Friedrich Leitschuh, Albrecht
Dürers Tagebuch der Reise in die Niederlande, Leipzig 1884, S. 125 Anm.
zu S. 60, Z. 9. -- K. Lange und F. Fuhse, Dürers schriftlicher Nachlaß,
Halle a. S. 1893, S. 126. Anm. 2.]
[Fußnote 13: Bürgerbuch de 1456-1534, M. S. 237, Fol. 122a.]
Den Familiennamen des Knechtes Georg erfahren wir aus dem Bürgerbuche,
wo unter anderen neu aufgenommenen und vereideten Bürgern zum selben
Tage, sabbato post Francisci 1524, aufgeführt ist[15]:
»Gorg Schlenck, Maler, dedit ... 2 fl. werung.«
_Wir haben es also hier mit einem bisher völlig unbekannten Schüler
Albrecht Dürers zu thun_; und wenn er auch als Künstler keinen Ruhm
erlangt hat, so sind doch seine Schicksale deshalb von ganz besonderem
Interesse, weil sie, im Zusammenhang mit anderen Erscheinungen aus
Nürnbergs Kunstwelt betrachtet, es erst erklärlich machen, warum in
Nürnberg der Malerei nur eine so kurze Blütezeit beschieden war.
Es dürfte sich daher wohl verlohnen, eine biographische Skizze dieses
Mannes zu entwerfen.
Wir begegnen ihm zum ersten Male gelegentlich seiner Verheiratung mit
Susanna. Sie hatte schon längere Zeit in Dürers Hause als Magd gedient,
muß aber bei der Eheschließung noch jung gewesen sein, weil sie im Jahre
1520 noch als Mägdlein bezeichnet wird[16]. Bei dem Ehepaar Dürer, das
sich keiner Nachkommenschaft erfreute[17], wurde sie wie zur Familie
gehörig behandelt; sie machte 1520 und 1521 mit Dürer und seiner Frau
Agnes die Reise in die Niederlande mit und wurde dort sogar zu
Festlichkeiten mit eingeladen, die man zu Ehren ihres Herrn
veranstaltete.
Als Schlenk das Bürgerrecht erwarb, gewährte ihm der Rat einen Nachlaß
an der Aufnahmegebühr[18]; er hatte nur zwei Gulden zu zahlen, während
sonst die Mindestgebühr vier Gulden betrug. Vier Gulden wurden von denen
gefordert, deren Gesamtvermögen nicht über 100 Gulden an Wert geschätzt
wurde. Er war also von Haus aus arm, und seine Dürftigkeit wird ihn
daher bewogen haben, noch weiterhin bei Dürer zu arbeiten; wenigstens
wird noch im Jahre 1526 ein »Diener« Albrecht Dürers erwähnt[19].
[Fußnote 14: Dürer nennt ihren Namen in seinem Tagebuch der Reise in die
Niederlande. Leitschuh a. a. O. S. 204. -- Lange und Fuhse, S. 416.]
[Fußnote 15: Bürgerbuch de 1456-1534, M. S. 237, Fol 126b: Sabbato post
Francisci 1524 ... Hans Renner, plattner, Friedrich Pruckner,
schwertfeger, dedit, quilibet 4 fl. werung, _Georg Schlenck, maler_,
Hans Wolleben, peckschlagerjunger ... dedit quilibet 2 fl. werung,
juraverunt.]
[Fußnote 16: Lange und Fuhse, a. a. O. S. 116.]
[Fußnote 17: Springer, S. 124 hält die Magd Susanne irrtümlich für
Dürers Tochter. -- Albrecht Dürer hatte von seiner Frau überhaupt keine
Kinder, und auch sein Bruder, der Goldschmied Endres Dürer, hinterließ
keine Nachkommenschaft, denn Constantia, die angebliche Tochter Endres
Dürers, war kein leiblicher Sprößling, sondern eine Stieftochter Endres
Dürers, wie sich dies aus dem I. Ehebuch von St. Sebald ergibt: Gilg
Prager von Dresen, Constantia Hirnhoferin, 14. Februarii 1531. Auch
bezüglich dieses Gilg (Kilian) Prager herrschen Irrtümer. Er stammte
nicht, wie Lochner (Anzeiger für Kunde der deutschen Vorzeit 1863, S.
231) aus seinem Namen geschlossen, aus Prag, sondern aus Dresden. Prager
war unbemittelt aus Nürnberg eingewandert. Der Rat gewährte ihm einen
Nachlaß an der Bürgeraufnahmegebühr. Ratsmanuale 1531/32, Heft 3, Fol
6b: Samstag 17. juny 1531. Gilg Preger (!), goldschmid, 2 fl. am
burgerrecht nachlassen. Herr B. Baumgartner. Bürgerbuch M. S. 237, Fol.
162a: Gilg Kilian Prager, goldschmidt, dedit 2 fl. werung, juravit.
Secunda post Viti 1531. Meisterbuch de 1456-1534 Fol. 39b: Gilg Kilian
Prager, goltschmid, juravit et dedit x fl. werung sabbato Magdalena
1531.]
[Fußnote 18: Den Nachlaß hatte er vermutlich einer Fürsprache Albrecht
Dürers zu verdanken, wie ja auch einmal ein anderer Maler Hans Hofmann
auf Dürers Verwendung unentgeltlich in Nürnberg als Bürger aufgenommen
worden war. Ratsmanuale 1520/21, Heft 7, Fol. 4r: Quarto post Michaelis
(3. Oktober) 1520. Einen frembden berumbten maler Albrecht Durer zu eren
umbsunst zu burger aufnemen. Burgermeister. Am selben Tage fand keine
Vereidigung von Neubürgern statt; er wurde daher erst ein paar Tage
später vereidet. Bürgerbuch M. S. 237, Fol. 112r: Sabbato post Francisci
(6. Oktober) 1520. _Hans Hofmann, maler_, dedit o, Hans Kraft von Ulm
dedit 4 fl. werung, juraverunt.]
Über Schlenks Thätigkeit als Maler ist wenig zu sagen. Mit einiger
Gewißheit wird man ihm nur die bereits oben besprochenen Porträts des
Nürnberger Kaufmanns Hans Straub und dessen Gattin Barbara, der jüngsten
Tochter Willibald Pirkheimers, zuweisen können.
Zwischen den Familien Pirkheimer und Dürer herrschten die
freundschaftlichsten Beziehungen. Auch Barbara stand bei Dürer in
besonderer Gunst: er gedachte ihrer auch auf seiner Reise in die
Niederlande und brachte ihr von dort Geschenke mit[20]. Dann war Dürer
aber auch der Berater seines Freundes Pirkheimer in Kunstsachen und
lieferte ihm im Jahre 1525, also gerade in der Zeit, wo die oben
erwähnten Bildnisse entstanden sind, mehrere Zeichnungen zu einer
Ausgabe des Ptolomaeus[21]. So waren also bei diesem intimen Verkehr
viele Anknüpfungspunkte zwischen den Gliedern der Familie Pirkheimer und
Dürers Hausgenossen, d. h. seinem Gehilfen Georg Schlenk und dessen Frau
Susanna, vorhanden.
Ebenso sicher ist, daß die Porträts von einem Maler aus Dürers Schule
herrühren. Da aber, wie schon dargethan wurde, Pentz und die beiden
Beham nicht wohl in Frage kommen können, so wird man sein Augenmerk auf
einen andern Schüler Dürers richten müssen.
Schlenk hatte im Herbst 1524, also kurze Zeit, bevor die Porträts gemalt
wurden, sich einen eigenen Hausstand gegründet. Er war von Haus aus
unbemittelt; um so eher werden ihm seine Gönner einen Verdienst
zugewendet haben.
Daß es Schlenk außerdem nicht an Talent gefehlt hat, um die Porträts zur
Zufriedenheit auszuführen, dafür ist Beweis, daß ihn ein Dürer in seiner
Werkstätte heranbildete. Ein Meister wie Dürer würde sicher keinen
Stümper um sich geduldet haben.
Nach alledem wird man kaum fehlgehen, in Georg Schlenk den Maler des
Bildnisdiptychons zu suchen.
Der Tod Dürers beraubte Schlenk seiner Stütze. Dürer starb am 6. April
1528. Nicht lange darauf finden wir Schlenk in einer ganz unerwarteten
Lage: er bewarb sich im März 1529 um eine Anstellung als städtischer
Aufdinger[22]. Die Aufdinger waren die Auf- und Ablader der
Kaufmannsgüter, die in Nürnberg zur Verzollung kamen. Sie wurden nach
den Haupthandelsstraßen bezeichnet: es gab Aufdinger auf der polnischen
Straße, dann Aufdinger auf den Straßen nach Sachsen, Franken, Schwaben,
Bayern und Ungarn[23]. Das Ämtchen als Aufdinger muß, allerdings wohl
zumeist wegen der Trinkgelder, ein recht einträgliches gewesen sein;
denn es war immer ein großer Zudrang dazu, und wiederholt mußte der Rat
einschreiten und fremden Eindringlingen, die keine Bestallung hierzu
hatten, das Aufdingen bei Strafe verbieten[24]. Als Schlenk um einen
Aufdingerposten anhielt, ließ der Rat Erkundigungen einziehen, ob er
sich dazu eigne. Sei es nun, daß er für so eine schwere Arbeit
körperlich zu schwach war, oder daß keine Vakanz bestand, er erreichte
seinen Wunsch nicht und versuchte es das Jahr darauf, wenn auch wiederum
vergebens, als Nürnberger Landbote eine Stelle zu erlangen[25]. Endlich
aber glückte es ihm doch, in städtische Dienste zu kommen: er wurde im
April 1532 zum Zöllner am Vestnerthor ernannt und noch im selben Jahre
ans Tiergärtnerthor versetzt. Vorher aber hatte er zusammen mit seiner
Frau Susanna sich eine Zeitlang seinen Unterhalt als Inhaber einer
Garküche erworben[26]. Das Geschäft, dessen Seele jedenfalls seine in
der Kochkunst bewanderte Ehegattin gewesen sein wird, muß aber doch wohl
ihren Erwartungen nicht entsprochen haben, und der Posten eines
städtischen Thorzöllners muß Schlenk erwünschter gewesen sein.
[Fußnote 19: J. Baader, Beiträge zur Kunstgeschichte Nürnbergs,
Nördlingen 1890, S. 10]
[Fußnote 20: Leitschuh, S. 77 mit Anm. auf S.163. Lange, und Fuhse, S.
153, Anm. 7.]
[Fußnote 21: Thausing II., S. 223.]
[Fußnote 22: Ratsverlässe vom 13. und 15. März 1529.]
[Fußnote 23: Manuscript Nr. 184, Fol. 717, im k. Kreisarchiv Nürnberg.]
[Fußnote 24: Ratsverlässe vom 29. April und 4. Mai 1531.]
[Fußnote 25: Ratsverlaß vom 8. August 1530: Zu erkundigen, ob das
landpotenambt mit Jorg Schenken (!), maler, versehen und ime dann
dasselbig verlassen. Wo mangel herunderbringen. -- »Schenken« ist hier
offenbar ein Schreibfehler für »Schlenken«; denn ein Maler Georg Schenk
ist gleichzeitig weder durch Archivalien, noch durch Kirchenbücher
nachzuweisen.]
[Fußnote 26: »Amtbuchlein allerlay geschwornen Amt und Handwerk, so vor
den Herrn, zu des Pfendtners Rug verordent, Gehorsam thun vom Jahre
1532: _Koch allhie_: Jorg Schlenck, Susanna uxor ... _Zoller auf
der vesten_: Jorg Schlenck, Susanna uxor ... [Zollner am]
_Thyergartnerthor_: Jorg Schlenk, N. uxor. -- Ein Amtbüchlein, in dem
auch, wie hier, die Köche (-- gemeint sind Garköche -- man denke ans
heutige »Bratwurstglöcklein«, das damals bereits als Garküche unter der
Bezeichnung »Glöcklein« bestand --) aufgeführt sind, ist aus der Zeit
vor 1532 im k. Kreisarchiv Nürnberg nicht vorhanden. Die Ämterbüchlein
wurden bald vor Beginn jeden Jahres neu gefertigt, da jedes Jahr die
darin Eingetragenen, wenigstens war dies bei den Buchdruckern und
Formenschneidern der Fall, von neuem Gehorsam oder Pflicht thun mußten,
also von neuem auf die Vorschriften und Gesetze verpflichtet wurden. Der
Bestand des vorhergehenden Jahres wurde dann immer in das neu angelegte
Amtbüchlein des folgenden Jahres, in das Amtbüchlein zum _neuen_ Rat,
wie sonst diese Amtbüchlein betitelt sind, übertragen. Die im Laufe des
neuen Jahres neu Hinzukommenden wurden am Schlusse der betreffenden
Gruppe nachgetragen, wie man das an den Schriftzügen und der
abweichenden Tinte erkennen kann. Schlenk ist nicht unter den Köchen,
die erst im Laufe des Jahres 1532 nachgetragen worden sind, _er muß also
schon mindestens im Jahre vorher, 1531, Koch gewesen sein_. -- Die im
Laufe des Jahres Abgehenden wurden in dem Ämterbüchlein gestrichen.
Schlenk ist im Jahre 1532 im Amtbüchlein unter den Köchen gestrichen, er
schied also im Laufe des Jahres 1532 als Koch aus; und nunmehr findet
sich sein Name wie auch der seiner Frau unter den Thorzöllnern --
zunächst am Vestnerthor -- nachgetragen, wann er zum Zöllner am
Vestnerthor ernannt wurde, erfahren wir aus einem Ratsverlaß vom 17.
April 1532: Zu einem zollner undter das spitaler thor ist der zollner
undter dem vestenthor ertailt, und zu ainem zollner des vestenthors ist
ertailt Jorg Schlenk, zollner (!). -- Der Protokollirende hat hier
irrtümlich »Schlenck, _zollner_« geschrieben: denn Schlenk war, wie aus
den Amtbüchlein zum neuen Rat aus den vorhergehenden Jahren zu entnehmen
ist, noch nicht vorher Zöllner gewesen. Wahrscheinlich hat der
Protokollirende das Wort »moler« hier schreiben sollen. -- Im
Amtsbüchlein von 1532 ist dann Schlenk wieder als Zöllner am Vestnerthor
gestrichen, und ist als Zöllner am Tiergärtnerthor nachgetragen worden.
Vom Tiergärtnerthor wurde er durch Ratsverlaß vom 4. Oktober 1533 ans
Frauenthor versetzt.]
Im ersten Augenblick will es kaum glaublich erscheinen, daß ein Schüler
Albrecht Dürers als Zöllner sein Fortkommen suchte. Allein es war nichts
Ungewöhnliches, daß Handwerker, denen ihr Gewerbe keinen genügenden
Unterhalt gewährte, sich nach einem Nebenverdienst umschauten; so finden
sich gleichzeitig ein Rotschmied und ein Nadler unter den Zöllnern. Zu
den Handwerkern zählten aber damals auch noch die Maler: es war noch
keine Scheidung eingetreten zwischen Kunst- und handwerksmäßiger
Malerei. Ja, nach damaliger sozialer Auffassung wurde ein Maler noch
nicht einmal einem Handwerker gleich geachtet; denn die Malerei war noch
eine freie Kunst, die jeder ausüben konnte, der den Beruf dazu in sich
fühlte. Die freie Kunst aber galt erst als Vorstufe des Handwerks,
hatten ja doch die meisten freien Künste sich erst allmälich zu
organisierten Handwerken mit vorgeschriebenen Lehr- und Gesellenjahren,
mit Meisterstücken und festen Gesetzen und Ordnungen entwickelt. Es ist
daher erklärlich, daß die Nürnberger Maler immer und immer wiederum,
auch zu Dürers Zeit, und zwar nicht bloß, um unliebsame Konkurrenz fern
zu halten, sondern auch um ihren Stand sozial zu heben, an den Rat die
Bitte stellten, aus ihrer freien Kunst ein Handwerk zu machen.
Das Bestreben durch ein städtisches Ämtlein sich ein gesichertes
Nebeneinkommen und so eine bessere Existenz zu verschaffen, muß einen
großen Umfang angenommen haben: so beschwerten sich einmal die Tüncher,
daß Handwerksgenossen, die ein Amt von der Stadt hatten, auch noch das
Meisterrecht ausübten; doch der Rat wies sie barsch ab und drohte ihnen:
falls sie bei ihrem Anliegen beharrten, werde er ihre Gesetze wieder
aufheben und ihr Gewerbe wieder zu einer freien Kunst erklären[27]. Doch
gehen wir zu Beispielen aus der Malerwelt über. Im Jahre 1510 erhielt
Sebald Baumhauer, der nach dem Zeugnisse Neudörfers selbst von Dürer als
Maler hochgeschätzt wurde, den Posten eines Kirchners bei St.
Sebald[28]. Ferner wurde im Jahre 1531 der Maler Lienhard Schürstab
Knecht in der Wage[29], und doch kann er als Maler nicht ganz
unbedeutend gewesen sein, da ihm einmal für ein Tafelbild 53 Gulden
ausgezahlt wurden[30]. Endlich rückte im Jahre 1532 der Maler Sebald in
die Stelle eines Stadtpfeifers ein[31]. Nürnberg war überhaupt kein
günstiger Nährboden für die Malerei. Kein Geringerer als Albrecht Dürer,
der noch dazu nicht bloß von seiner Kunst, sondern auch vom Kunsthandel
lebte, ist hierfür ein klassischer Zeuge. In einem Briefe an den
Nürnberger Rat vom Jahre 1524 äußert er sich mit Bitterkeit[32]: »Hab
auch, wie ich mit Wahrheit schreiben mag, die dreißig Jahr, so ich zu
Haus gesessen bin, in dieser Stadt nit um fünfhundert Gulden Arbeit, das
ja ein Geringes und Schimpfliches und dannacht von demselben nit ein
Fünfteil Gewinnung ist, gemacht, sunder alle mein Armut, die mir, weiß
Gott, sauer ist worden, um Fürschten, Herrn und ander frembde Personen
verdient und erarnt, also daß ich allein dieselben mein Gewinnung von
den Fremden in dieser Stadt verzehr.« Und Georg Pentz, der zweitgrößte
Maler, den Nürnberg in seiner Blütezeit hervorgebracht, kam nie aus
Geldnöten heraus und nahm ein unrühmliches Ende. Auch die beiden hoch
begabten Maler Hans Sebald und Barthel Beham, die gleich groß als Maler,
Zeichner und Kupferstecher waren, fanden in Nürnberg kein lohnendes Feld
für ihre Thätigkeit. Hans Sebald Beham wanderte nach Frankfurt aus, und
sein Bruder Barthel, der einst wegen seines religiösen Radikalismus von
sich hatte reden gemacht, zog an den kunstliebenden Hof der streng
katholischen Herzoge von Bayern in München. Vermochten also schon so
bedeutende und vielseitige Maler in Nürnberg keine ausreichende Existenz
zu erringen, so wird man sich nicht mehr wundern, daß Schlenk, der
ohnehin von Haus aus unbemittelt war und also in verdienstloser Zeit
nichts zuzusetzen hatte, nach dem Beispiele anderer seine Hand nach
einem kleinen Ämtlein ausstreckte, um sich und seine anwachsende Familie
vor Not zu schützen.[33]
[Fußnote 27: Ratsverlaß vom 27. September 1544 (Ratsmanuale 1544/45,
Heft 6, fol. 30r).]
[Fußnote 28: G. W. K. Lochner, des Johann Neundörfer, Schreib- und
Rechenmeisters zu Nürnberg, Nachrichten von Künstlern und Werkleuten
daselbst aus dem Jahre 1547. Wien, 1875, S. 180. -- Ratsbuch 9, Fol.
184r zum Datum: Actum secunda post omnium sanctorum 1510.]
[Fußnote 29: Ratsbuch 15, Fol. 189a, zum Datum: Actum mitwoch 10. Julii
1531.]
Aber er scheint auch nicht den Mut besessen zu haben, als Maler den
Kampf ums Dasein aufzunehmen; es fehlte ihm an festem Charakter: wir
finden etwas Unstätes und Haltloses bei ihm wie bei seinen Kindern.
Ueber seinen gleichnamigen Sohn Georg[34] ist nur Ungünstiges zu
berichten. Er heiratete 1546 in erster Ehe eine Tochter des Nürnberger
Gerichtsprokurators Georg Selnecker, mit der er vorher unerlaubten
Umgang gepflogen. Nach der Geburt des achten Kindes mißhandelte er sie
derart im Wochenbett, daß man ihren Tod ihm zur Last legte[35]. Sein
Lebtag brachte er es zu keiner ruhigen und sicheren Existenz. Bald
finden wir ihn als Hilfsschreiber bei den Amtleuten des Sebalder und
Lorenzer Waldes, bald als Profoßschreiber in der Kriegsstube, bald als
Schreiber des Heuwägers. Seine Bitte aber um eine feste Anstellung wird
abgelehnt, und der Rat giebt den Auftrag, nach einem andern geschickten
Schreiber zu trachten, »daraus kunftig ein Canzleyschreiber zu machen
und zu Mererm zuprauchen sein möcht.« Nunmehr verschwindet er eine
Zeitlang vor seinen zahlreichen Gläubigern aus der Stadt. Nach seiner
Rückkehr bittet er um Zulassung als Prokurator vor Gericht, erhält aber
eine kategorische Abweisung. Gleichwohl muß er nachher doch
vorübergehend als Prokurator aufgetreten sein; denn der Rat ließ die
Verfügung ergehen: »Jörgen Schlenken seiner Leichtfertigkeit halben
hinfuro zu kainer Curation, noch dergleichen Sachen mehr am Gericht
zuzulassen.« Was er aber offen nicht thun konnte und durfte, trieb er im
Geheimen: er wurde Winkeladvokat, befaßte sich aber mit so unsauberen
Sachen, daß ihm 1565, weil er »sich solcher bosen Hendel vielfeltig
beflissen«, die Stadt Nürnberg und ihr Gebiet »10 Meil hinden« sein
Lebenlang verboten wurde; doch gewährte ihm der Rat einen Strafaufschub
von vier Wochen, und in dieser Zwischenzeit wußte er sich einflußreiche
Fürsprache zu verschaffen: er wurde auf Bitten des Grafen Konrad von
Castell und dessen Gemahlin wieder begnadigt. Er besserte sich aber
nicht. Zwei Jahre darauf forderte er von neuem den Zorn des Rats gegen
sich heraus durch eine jedenfalls sehr unziemlich abgefaßte
Supplikation, die er für einen Petzensteiner, »der sich Jakob Neunburger
genannt«, aufgesetzt hatte. Nunmehr wurde er auf fünf Jahre aus der
Stadt Nürnberg verbannt und richtete von Neuenmarkt aus Bettelbriefe an
den obersten Landpflegschreiber der Stadt Nürnberg Bonifatius Nöttele
und die beiden Landpflegschreiber Johann Leikauf und Lorenz Nützel[36]
mit dem Anliegen, ihm mit einem Zehrpfennig zu helfen, um sein und
seiner Kinderlein Notdurft anderswo zu suchen. Sie spendeten ihm zwei
Gulden, aber mit dem Vermerken, das Geld nicht seiner alten Gewohnheit
nach unnützlich zu verschwenden. Durch den Erfolg ermutigt, ersuchte er
sie dann noch um ein »Fürlehen von einem Thaler zu einer Zehrung nach
Würzburg«, da ihm mitleidige Personen »im Lande zu Franken Conditiones
fürgeschlagen«[37]. Doch schon im Jahre 1569 ist er wieder in Nürnberg
zu finden und hat die Kühnheit, den Rat nochmals um eine Anstellung in
städtischen Diensten zu bitten, erhält aber zur Antwort: »meine Herren
wüßten kein Ampt, das für ihn wehr ledig, darumb möcht er sich an andern
Orten umthun«. Seit dieser Zeit läßt er sich nicht mehr nachweisen und
ist jedenfalls auswärts gestorben und verdorben.
[Fußnote 30: Conservatorien, Band 29, Fol. 17b, im Stadtarchiv Nürnberg,
zum Datum: Actumia judicio quarta post Remigii. 2. octobris 1521.]
[Fußnote 31: Zu gemeiner stat pfeifer anzunehmen ist erteilt Sebald,
maler. Actum 13. novembris 1532 per herrn Math. Loffelholz. Ratsbuch 16,
Fol. 45a -- Es ist aber hier nicht etwa der Maler Sebald Beham gemeint,
sondern wie aus dem Jahresregister von 1533 zu entnehmen, Sebald Greyff,
der dort bei den Besoldungen als »Trummelschlager und Pfeiffer«
aufgeführt ist.]
[Fußnote 32: Lange und Fuhse, S. 63.]
[Fußnote 33: Quellen hierfür, wo nicht anderes angegeben, die
Ratsmanuale.]
[Fußnote 34: Daß dieser Georg Schlenk ein Sohn des Malers und Zöllners
Georg Schlenk war, ergibt sich daraus, daß der Zöllner öfter als Georg
Schlenk der ältere bezeichnet wird, so in einem Ratsverlaß vom 28. März
1556 und bei der Erwähnung seines Begräbnisses im 1. Totenbuch von St.
Lorenz.]
[Fußnote 35: I. Ehebuch von St. Lorenz: Jorg Schlenk, Magdalena
Selneckerin, 16. novembris 1546. Kinder aus dieser ersten Ehe nach den
Taufbüchern von St. Lorenz und St. Sebald: Georg (getauft im November
1546), Jorg (März 1548), Magdalena (Dezember 1549), Hans (August 1551),
Gabriel (Mai 1553), Julianna (November 1554), Hans (Mai 1556), Michel
(August 1557). Seine erste Frau wurde nach dem Totenbuch von St. Lorenz
am 14. September 1557 beerdigt. Über ihren Tod meldet ein Ratsverlaß vom
18. September 1557: Item zu erfarn, welcher gestalt Jorg Schlengk sein
weib im kindpeth geschlagen, das sie hernach tods verschieden und
widerpringen. -- »Gabriel Schlenck, Georgen Schlenken teutschen
schreibers und burgers hie eeleiblicher sohn« hatte von seinem »Ahnherrn
Georgen Selnecker« einen Eigenzins von jährlich elf Gulden auf Hansen
Sörgels Haus geerbt. Dieser Eigenzins wurde von Sörgel abgelöst, worüber
am 7. Januar 1578 Gabriel Schlenk »seiner vollkommenen Jahre« Quittung
leistete. Conservatorien 130. Fol. 69b. -- Georg Selnecker, im Jahre
1523 (Ratsbuch 12. Fol. 166a) noch Stadtschreiber in Hersbruck, wurde
später Gerichtsprocurator in Nürnberg. -- In zweiter Ehe verheiratete
sich Georg Schlenk (der jüngere) mit Magdalena Kolnerin am 29. November
1557 und zeugte mit ihr auch noch mehrere Kinder: Martha (getauft 1558),
Hester (Mai 1561), Hans (Februar 1563), Michel (26. September 1564).]
[Fußnote 36: Akt des k. Kreisarchivs mit der Signatur: S 1, L. 598, Nr.
183. In diesem Schreiben nennt er sich »Georgius Schlenk der elter«;
denn er hatte einen gleichnamigen Sohn, und sein Vater, der Zöllner und
Maler Georg Schlenk, der früher diese Bezeichnung »der ältere« geführt
hatte, war inzwischen im Jahre 1557 gestorben.]
Georg Schlenk des älteren anderer Sohn Michel widmete sich wie sein
Vater erst der Malerei und wurde hierauf ebenfalls städtischer
Thorzöllner[38]. Im Jahre 1549, wo er sich -- in erster Ehe --
verheiratete[39], finden wir ihn zunächst als Zöllner am Vestnerthor[40]
und dann seit August 1557 am Spittlerthor[41]. Hier gab er später (1565)
aus unbekannten Gründen den Zöllnerposten ganz auf[42] und zog
schließlich, Weib und Kind verlassend, als Soldat nach Italien, wo er
(1576) unter den Besatztruppen der Stadt Genua erwähnt wird[43]. Von
dort ist er nicht zurückgekehrt, und seine Frau, die außer für ihre
eigenen Kinder auch noch für Stiefkinder zu sorgen hatte[44], mußte
schlecht und recht bis an ihr Lebensende sich als Hebamme durch die Welt
bringen[45].
[Fußnote 37: In diesem Schreiben bedient er sich bei der Versiegelung
eines Petschafts mit einer Hausmarke und den Initialen G. S. -- Da
dieses Petschaft vielleicht aus der Hinterlassenschaft seines Vaters,
des Malers Georg Schlenk, herrührte, und also die Möglichkeit nicht
ausgeschlossen ist, daß der Maler Georg Schlenk sich dieser Hausmarke
als Künstlerzeichen bedient hat, so geben wir hiervon eine Abbildung.
[Illustration]
[Fußnote 38: Daß Michel Schlenk ein Sohn des Malers und Zöllners Georg
Schlenk gewesen, läßt sich daraus entnehmen, daß er wie dieser den Beruf
eines Malers wählte und dann ebenfalls Zöllner wurde. In den Nürnberger
Bürgerbüchern ist er unter den neu aufgenommenen Bürgern nicht vermerkt;
Michel Schlenk muß also in Nürnberg geboren sein. Zu jener Zeit gab es
aber in Nürnberg nur einen Bürger Namens Schlenk, dem er seinem Alter
nach als Sprößling zugewiesen werden kann, nämlich den Maler Georg
Schlenk. -- Über weitere Nachkommen des Malers Georg Schlenk melden die
Nürnberger Kirchenbücher Folgendes: I. Taufbuch von St. Sebald: Georg
Schlenk ein tochter: _Susanna_ 12. Februarii 1533. -- I. Taufbuch von
St. Lorenz: Jorg Schlenck, Susanna: _Sixt_ (getauft in der Woche des)
dominica pasce 1534. Jorg Schlenck, Susanna: _Elizabeth_, dominica
palmarum 1536.]
[Fußnote 39: Michel Schlenck, Anna Linckin, 16. July 1549. II. Ehebuch
von St. Sebald. -- Kinder aus dieser ersten Ehe: _Johannes_ (getauft im
April 1556). _Hieronymus_ (Mai 1557), _Sebald_ (Oktober 1558), _Michel_
(Februar 1560), _Purkhart_ (Oktober 1561), _Anna_ (Oktober 1562),
_Michel_ (September 1564). -- Nach dem Totenbuch von St. Sebald (im
Kreisarchiv Nürnberg) wurde »Anna Michel Schlenkin, Malerin und
Zollnerin under dem Spitlerthor«, am 8. November 1564 beerdigt.]
[Fußnote 40: Amtbuch zum neuen Rat de 1549. Ratsverlaß vom 9. Januar
1550 (Ratsmanuale de 1549/50, Heft 10, Fol. 11a).]
[Fußnote 41: Ratsverlaß vom 6. August 1557 (Ratsmanuale 1556/57, Heft 4,
Fol. 32a.)]
[Fußnote 42: Im Amtbuch zum neuen Rat de 1565 ist er als Zöllner am
Spittlerthor gestrichen.]
Doch kehren wir nunmehr zu Georg Schlenk dem älteren zurück. Vom
Tiergärtnerthor wurde er 1533 ans Frauenthor versetzt[46]. Hier führte
er bis zu seinem Tode das Leben eines Zöllners. Die Thorzöllner standen
unter dem obersten Zöllner, dem höchsten Zollbeamten der Reichsstadt
Nürnberg. Soweit die Zölle, insbesondere für feinere Waren, nicht vom
obersten Zöllner oder dessen Gegenschreiber eingenommen wurden, geschah
dies durch die Thorzöllner, die außerdem auch noch den Wegzoll zu
erheben hatten. Unter den Gegenständen, die bei den Thorzöllnern nach
einem festen Tarif, den jeder Zöllner, auf Pergament geschrieben, bei
sich hatte, zu verzollen waren, finden sich z. B. Tierfelle, Werkholz,
Eisen, Kupfer, Blei, Zinn, Salz, Pech, Harz, Hopfen, Wein, Rüben, Kraut,
Heu, Knoblauch, Zwiebeln, dann aber auch Gläser, Teller, irdene Gefäße
(Häfen) und Krausen. Der Zoll wurde teils in Geld, teils in natura
erhoben: so von einem Sack Zwiebeln vier Stück Zwiebeln und von einem
Wagen oder Karren, der mit Gläsern oder Tellern das Thor passierte, je
zwei oder eins von diesen Gegenständen. Von den in natura eingehenden
Zöllen erhielt der Thorzöllner den dritten Teil und von den in Geld
anfallenden den achten Teil oder, wie es heißt, den achten Pfennig.
Neben diesen wechselnden und mehr zufälligen Einkünften bezogen die
Thorzöllner noch eine feststehende Besoldung, die jedoch nur sehr mäßig
war[47]. Außerdem gab es aber auch noch einigen Nebenerwerb: so war
ihnen gestattet, an Vorübergehende, aber nicht an sitzende Gäste
Branntwein auszuschenken[48]; und daß sie manches auch auf unerlaubte
Weise sich zu verschaffen wußten, das beweist das immer und immer wieder
ihnen eingeschärfte Verbot, den hereinfahrenden Holzbauern keine
Holzscheite wegzunehmen oder abzunötigen[49].
[Fußnote 43: In einer von seiner zweiten Frau »Anna Michel Schlenkens,
malers, burgers hie eewirtin« ausgestellten Urkunde heißt es von ihrem
abwesenden Manne, »welcher diser Zeit zu Genua in der besatzung lege«.
Datiert ist die Urkunde: Actum 5, 1. martij 1576. Conservatorien 125,
Fol. 58b -- Aus dieser Urkunde geht zugleich hervor, daß damals aus
erster Ehe des Michel Schlenk nur noch zwei Söhne vorhanden waren.]
[Fußnote 44: Michel Schlenk hatte seine zweite Frau Anna Pognerin am 13.
Mai 1565 geheiratet. III. Ehebuch von St. Lorenz. -- Kinder aus dieser
zweiten Ehe: _Hans_ (Februar 1566), _Valentinus_ (April 1567), _Walpurg_
(März 1570), _Kunigund_ (Februar 1572), _Margareta_ (November 1573),
_Johannes_ (März 1576). Siehe auch die Anmerkung vorher.]
[Fußnote 45: Anna, Michel Schlenken verlassne wittib, hebam in der
weißgerbergassen, wurde am 3. Oktober 1585 beerdigt. Ihr Schwager war
der Schlosser Melchior Gaismann, der laut Ehebuch von St. Lorenz am 12.
Oktober 1564 ihre Schwester Barbara Pognerin geheiratet hatte. Daher
erklärt es sich, daß die Melchior Gaismannsche Begräbnisstätte auf dem
Rochuskirchhofe in Nürnberg (Nr. 522) zugleich auch das Grab dreier
hinterlassenen Kinder des »Michel Schlenken, Malers, und Anna seiner
Hausfrau seel.« ist. Norischer Christen Freydhöfe Gedächtnis, Nürnberg
1682, S. 15. St. Rochus Kirchhof. -- Michel Schlenk kehrte aus Italien
nicht mehr zurück; denn in den Nürnberger Totenbüchern ist sein Name
nicht verzeichnet. -- Der erwähnte Schlosser Melchior Gaismann ist
bemerkenswert als Verfertiger von Weckeruhren. Ratsmanuale 1578/79, Heft
1, Fol. 29b und 30a.]
[Fußnote 46: Ratsverlaß vom 4. Oktober 1533 (Ratsmanuale 1533/34, Heft
7, Fol. 1b) und Amtbüchlein zum neuen Rath 1533.]
[Fußnote 47: Quelle hierfür das Zollbuch de 1517-1580. M. S. 991 im k.
Kreisarchiv Nürnberg.]
Bei dieser Art der Besoldung war also der einzelne Zöllner umso besser
gestellt, je lebhafter der Verkehr war. Zu den verkehrsreichsten Thoren
gehörte aber schon damals das Frauenthor; daher war der Zöllnerposten an
diesem Thor, wie das die Bewerbungen bei Vakanzen erkennen lassen, wegen
seiner höheren Einnahmen auch immer viel begehrter als z. B. der Posten
am Tiergärtner- oder Spittlerthor.
Georg Schlenk, der innerhalb zweier Jahre vom verkehrsarmen Vestnerthor
über das Tiergärtnerthor ans Frauenthor gekommen war, hatte also sein
rasches Aufsteigen einem glücklichen Zufall oder, was wahrscheinlicher
ist, einer besonderen Vergünstigung zu verdanken.
Allein die Gunst hatte keinen Bestand. Zum ersten Male (1538) forderte
er die Unzufriedenheit des Rats heraus durch eine Überschreitung beim
Branntweinausschank und wurde gestraft[50]. Weiterhin (1546) wurde er
zur Rede gestellt wegen Unschicklichkeiten, die er sich gegen Bauern des
Patriziers Grundherr erlaubt hatte. Dann (1547) nahm er, was streng
verboten war, Juden bei sich in Herberge und erhielt deshalb vom Rat
einen sehr scharfen Verweis: man werde ihn vom Amte urlauben, wo er
dergleichen mehr übe. Endlich (1554) fiel er nochmals wegen einer
Ungehörigkeit in Strafe. So hatte er also schon öfter den Unwillen des
Rats sich zugezogen, da traf ihn ein weiteres Mißgeschick. In der Nacht
vom 14. zum 15. Februar 1556 kam die äußere Mauer beim Frauenthor ins
Wanken; sie stürzte in den Stadtgraben mitsamt dem Zollhäuslein und
»allem dem, das im Zollhäuslein gewest außerhalb den Menschen, die Gott
genediklich und wunderbarlich daraus pracht und errett hat«. Schlenk
erhielt als Schadenersatz 40 Gulden vom Rat geschenkt, und das
Zollhäuslein wurde rasch wieder aufgebaut; aber verschiedene Wünsche,
die er hierbei aussprach, fanden kein Gehör. Seine Bitte, ihm einen
Keller einzurichten und ein Höflein zum Zollhäuslein zu erbauen, wurde
barsch abgeschlagen: wenn er der Fliegen halber nicht bleiben könne, und
wenn ihm das Haus zu eng sei, werde man nach einem andern Zöllner
trachten.
Nicht lange mehr sollte er im neuen Zollhäuslein wohnen: er starb Ende
September 1557[51]. Um seine Stelle bewarb sich sein Sohn Michel; sie
wurde aber nicht ihm, sondern der Ordnung nach dem bisherigen Zöllner am
Spittlerthor, Hans Eschenbach, als dem ältesten Zöllner,
zugesprochen[52].
[Fußnote 48: Ratsverlaß vom 29. September 1533 (Ratsmanuale 1533/34,
Heft 6, Fol. 12a).]
[Fußnote 49: Dieses Verbot findet sich fast Jahr für Jahr in den
Ämterbüchlein, manchmal in sehr scharfer Form.]
[Fußnote 50: Quelle für das Folgende die Ratsverlässe.]
[Fußnote 51: I. Totenbuch von St. Lorenz: Georg Schlenk der elter,
zolner unterm frauenthor 1. augusti 1557 (beerdigt).]
Es ist nunmehr noch die Frage aufzuwerfen, ob keine Anzeichen dafür
sprechen, daß Georg Schlenk auch in der Zeit, wo er Garkoch oder Zöllner
war, noch nebenbei sich mit der Malkunst beschäftigt habe. Zieht man in
Betracht, daß das Geschäft eines Garkochs nur wenig Muße übrig ließ, daß
ihm als Zöllner bei dem überaus starken Verkehr, wie er sich durch das
Stadtthor bewegte, noch viel weniger freie Zeit blieb, auch wenn er ab
und zu von seiner Ehefrau vertreten wurde, daß ferner die
Lichtverhältnisse in den kleinen niedrigen Zollhäuslein nicht günstig
und die Räumlichkeiten zumal bei anwachsender Familie überaus beengt
waren, so hätte unter solchen Umständen schon ein sehr energischer und
strebsamer Charakter, wie ihn allem Anschein nach Schlenk nicht besaß,
dazu gehört, um nebenbei noch hervorragende Kunstwerke zu schaffen. Man
kann sich daher nicht wundern, daß von Georg Schlenk, obwohl er ein
Schüler und Gehilfe Albrecht Dürers gewesen, nichts weiter als Künstler
hervorgebracht wurde, das seinen Namen ruhmgekrönt auf die Nachwelt
gebracht hätte. Immerhin scheint er aber der Malerei nicht ganz untreu
geworden zu sein, da seine Witwe Susanna, die ihn noch fünf Jahre
überlebte, bei ihrem Tode ausdrücklich als »_Malerin_, gewesene
Zollnerin am Frauenthor« bezeichnet wird[53].
[Fußnote 52: Ratsverlässe vom 4. und 6. August 1557 (Ratsmanuale
1557/58, Heft 4, Fol. 26 und 32.)]
[Fußnote 53: I. Totenbuch von St. Lorenz: Susanna Jorg Schlenkin,
malerin, gewesne zolnerin am frauenthor, pey dem pösen prunnen
verschieden, (beerdigt) 31. Julii 1562. -- Die Beerdigung fand damals in
Nürnberg am zweiten Tage nach dem Ableben statt. Susanna starb also am
29. Juli 1562. Vgl. hierzu Alfred Bauch, Barbara Harscherin, Hanns
Sachsens zweite Frau, Nürnberg, 1896, S. 13, Anm. 1.]
_Nürnberg._
_Dr. Alfred Bauch._
Aus der Plakettensammlung des germanischen Nationalmuseums.
Unter dem Namen »Plaketten« faßt man die kleineren, meist gegossenen
Metallreliefs zusammen, die entweder als Schmuckgegenstände oder als
Teile kunstgewerblicher Arbeiten direkte Verwendung fanden, oder aber
den Goldschmieden vornehmlich, den Hafnern, Bildhauern und Erzgießern
als Modelle dienten. Bisweilen benutzte man sie auch, unverändert oder
vergoldet, mit Holz- oder Metallrahmen versehen, als willkommenen
Wandschmuck. -- Das Geburtsland der Plaketten ist Italien, von dort
fanden sie, in ausgedehnterem Maße wohl erst gegen Ende des 15.
Jahrhunderts, Eingang in Deutschland. --
Die überwiegende Mehrzahl der deutschen Plaketten stellt sich als
Bleiguß dar, und diese Thatsache erklärt sich vielleicht, abgesehen von
der größeren Billigkeit, aus dem Umstande, daß sie besonders als
Vorbilder für Treibarbeit dienten. Denn für den Guß bietet ein Modell
aus härterem Metall, das die einzelnen Linien, die Details, schärfer und
deutlicher hält und wiedergibt, weit größeren Vorteil, während bei einem
zum Treiben dienenden Vorbilde die Hand des nachschaffenden Künstlers
selbständig ergänzt, was bei einem mechanischen Reproduktionsverfahren
verloren gehen würde.
Die Plaketten des germanischen Museums stammen zum größeren Teile aus
der Sammlung der Freiherrn C. J. W. C. J. Haller von Hallerstein, die im
Jahre 1840 vom Handelsgerichtsassessor Joh. Jak. Hertel zu Nürnberg
ersteigert wurde und später in den Besitz des Kaufmanns Arnold daselbst
überging. Von diesem, der die Sammlung noch bedeutend vermehrt hatte,
erwarb sie das germanische Museum. Eine andere Kollektion ging dem
Museum als Geschenk von der mittelalterlichen Sammlung zu Basel zu. Sie
entstammt indessen nicht, wie im Katalog der Originalskulpturen S. 57
irrtümlich angegeben ist, einer Modellsammlung, die »1881 in Basel
gefunden wurde«. Herr Professor Heyne hatte die Güte, über ihre
Provenienz folgende Mitteilung zu machen: »Es ist gar kein Fund einer
Goldschmiedewerkstatt zu Basel 1881 gemacht worden; sondern das wird
verwechselt mit einem Fund, der gegen diese Zeit in der Seine zu Paris
unter der alten Goldschmiedebrücke zu Tage kam, der an Händler
verzettelt wurde und von dem Bossard in Luzern manches erwarb; von
diesem kam wieder einiges an die mittelalterliche Sammlung in Basel. Den
Hauptbestandteil der dortigen Kollektion, von dem ich, so viel ich mich
erinnere, auch Doubletten an Essenwein für das germanische Museum
abgegeben habe, bildet aber nicht dieser Fund, sondern Stücke, die ich
sonst, namentlich auch von Bossard erworben habe, und über deren
Provenienz nichts ermittelt werden konnte.«
Unsre Sammlung ist besonders reich an deutschen Plaketten, unter denen
die Arbeiten Flötners den hervorragendsten Platz behaupten. Auf einen
Teil derselben hat Domanig im Jahrbuch des allerh. Kaiserhauses Bd. XVI,
S. 1 ff. bereits hingewiesen, vollständige Veröffentlichung werden sie
demnächst erfahren durch eine umfassende Arbeit über Flötner von Lange.
Daneben aber hebt sich noch eine große Reihe künstlerischer Arbeiten
heraus, die der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts angehören und mehr
oder minder stark durch die flötnersche Art beeinflußt sind. Besondere
Gruppen lassen sich mit Sicherheit ausscheiden, wenn es auch kaum
gelingen dürfte, die Namen der einzelnen Meister, die hauptsächlich
Nürnberger gewesen zu sein scheinen, zu ermitteln. Eine dieser Gruppen
bietet uns wenigstens die Anfangsbuchstaben, das Monogramm des
Künstlers: H. G. mit den Jahreszahlen 1569 und 1570. Aus der Bemerkung
Naglers, Monogramm. III, Nr. 974 geht hervor, daß er ein Goldschmied
gewesen sei. Die starke Beeinflussung seiner Technik durch Flötner, die
Verwandtschaft seiner Kompositionen mit Virgil Solis, der Umstand
endlich, daß gerade Nürnberg im 16. Jahrhundert die meisten und
vorzüglichsten Goldschmiede in Deutschland aufzuweisen hatte, berechtigt
zu der Vermutung, H. G. sei Nürnberger Künstler gewesen. Stockbauer
führt Bayerische Gewerbe-Zeitung 1893 Nr. 12, Beilage S. 6 in der Liste
der Goldschmiede unter dem Jahre 1560 einen Heinrich Garn auf, der also
eventuell in Frage kommen könnte. Mir ist indessen in Nürnberger
Urkunden niemals eine Goldschmiedsfamilie Garn, sehr häufig dagegen die
der Gar begegnet, die bei Stockbauer sich überhaupt nicht findet. Da die
von ihm abgedruckte Liste erst 1652 zusammengestellt wurde, so ist es
möglich, daß ein Irrtum vorliegt, daß aus H. Gar -- Heinrich Garn
gemacht wurde. Die Gar waren verwandt mit Veit Stoß. Sebald Gar,
Goldschmied, war vermählt mit Ursula, der Enkelin Stoß' (Nürnb.
Stadtarchiv. Cons. 47 fol. 108). Er ist mir begegnet 1534 (a. a. O.
Cons. 46 fol. 91 u. fol. 67) 1536 (Cons. 47 fol. 108), 1546 (Cons. 62
fol. 1486), 1549 (Cons. 69 fol. 87). Unter dem letzten Jahre werden
seine Kinder aufgeführt (cf. auch Cons. 57 fol. 125): Jorg, Barbara,
Kungund, Cunrad, Hanns und Steffan. Letzterer ist damals noch unmündig.
Conrad Gar wird als Goldschmied genannt in einer Urkunde vom 16. Juli
1573 (Cons. 118 fol. 109b). Es wäre also nicht unmöglich, daß der von
Stockbauer aufgeführte Heinrich Garn identisch ist mit Hans Gar, dem
Urenkel Veit Stoß', dem jüngeren Bruder Conrad Gars, daß wir in diesem
Hans Gar den Monogrammisten H. G. zu erkennen hätten.
Wir finden in den Werken des H. G. alle jene Stoffe behandelt, die die
Kleinmeister in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts bevorzugten:
Darstellungen aus der klassischen Götter- und Sagenwelt, biblische
Scenen, symbolische Vorwürfe und Jagdstücke. Die mit kurzem
verständlichem Text begleiteten Emblemata, die Neuwen Figuren,
Biblische, Ovidische, Livische etc. »allen Künstlern, als Malern,
Goldschmieden, Bildhauwern, Steinmetzen, Schreinern etc. fast dienstlich
vnd nützlich«, gaben neben den größeren illustrierten Werken und den
zahllosen Einzelblättern auch dem weniger Gebildeten reichlich
Gelegenheit und Anregung zur Behandlung derartiger Stoffe. Das Gewissen
der Kleinmeister, selbst der vermögendsten, war nach modernen Begriffen
sehr weit: wenn sie sich auch meist eine gewisse Originalität in der Art
der Behandlung des Stoffes wahren, den Gedanken, einzelne Teile des
Ganzen eignen sie sich ohne Bedenken an[54]. Auch bei dem Meister H. G.,
der sicherlich den besten seiner Zeit zuzugesellen ist, können wir diese
Erfahrung machen. Die Art und Weise, wie er seine figürlichen Scenen in
tiefe, abwechslungsreiche Landschaften hineinkomponiert, die Behandlung
der Bäume, besonders auch der Baumstämme, der blumen- und grasbedeckte
Untergrund, die fadenartige Wiedergabe des Rauches, weisen unbedingt auf
Flötner als sein Vorbild hin, nur daß uns Alles überladener, manirierter
entgegentritt. In dem Wasser, das selten seinen Landschaften fehlt,
schlagen Delphine, Schiffe und Kähne schwimmen darauf, Inseln und
Gestade sind bedeckt mit teilweise phantastischen Gebäuden. Von den
Blumen, mit denen der Boden übersät ist, bevorzugt er eine stilisierte
Tulpenart mit weit hervortretendem Stempel oder große Anemonen. Die
Baumstämme sind häufig stark gebogen, wie vom Sturme gepeitscht.
Besonders charakteristisch aber sind seine Wolken, die, in der Weise des
Moderno, aus einzelnen Teilchen bestehen, deren jedes aussieht, wie ein
auf einen Spieß gesteckter Darm. Das Relief seiner Figuren ist
durchschnittlich höher, als bei Flötner. Die Personen, in antiker
Gewandung, die Männer meist bärtig, sind schlank und muskulös, elegant
in Haltung und Bewegung, die Gestikulation der Hände von dramatischer
Bewegtheit, ohne daß ein störend unruhiger Eindruck hervorgerufen würde.
Die Tiere, die meist gallopierend dargestellt werden, sind ebenmäßig und
natürlich gebaut. Bei dem Anblicke der Werke des H. G., die sich
ausnahmslos durch vorzügliche Komposition und Perspektive auszeichnen,
wird man sich des Eindruckes nicht erwehren können, daß man es mit einem
hervorragenden Künstler zu thun hat.
[Illustration]
[Illustration: Taf. I.