XXVII.

»In Wechselhaft!«

Der Brauch, einen Schuldner für seine Schuld auch mit seiner Person,

also nicht blos mit seiner gesammten Habe verantwortlich und haftbar

zu machen, ist uralt und findet sich schon vor Jahrtausenden, als

noch nicht an die so viel und so oft fälschlich gerühmte christliche

Milde zu denken war. Trotzdem daß er, man möge die Sache betrachten

wie man wolle, immerhin ein barbarischer Brauch sein und bleiben wird,

weil er eben das erste und höchste und edelste Recht des Menschen,

die Freiheit, für Thaten beschränkt, welche in ihrer überwiegenden

Mehrzahl aus keiner bösen Absicht entspringen, hat sich dieser Brauch

bis in die Neuzeit, wenn auch in wesentlich gemilderter Form, erhalten

und sogar in die jetzt bestehenden deutschen Reichsgesetze Aufnahme

gefunden, wenn der Schuldner seiner eidlichen Versicherung über seinen

Besitzstand ausweicht und die gerichtliche Angabe desselben unter

seinem Eide verweigert.

Mit dem Eintritt des Wechsel-Verkehrs in der kaufmännischen und

handelstreibenden Welt, welche Einrichtung eine große Erleichterung des

bis dahin üblichen Modus der Baarzahlung und der Anweisung, sowie des

Geldverkehrs mit fremden Plätzen überhaupt mit sich brachte, verband

sich naturgemäß auch ein größeres gegenseitig vorausgesetztes Vertrauen

und schon deshalb, damit dieses Vertrauen nicht, oder doch möglichst

wenig, getäuscht und nicht der geschäftlichen Unsicherheit Thür und

Thor geöffnet werde, hielt man es für nothwendig, daß in solchen Fällen

auch ein Einstehen jedes in diesen Verkehr Gezogenen mit seiner Person

und mit seiner Freiheit als Individuum erforderlich sei.

Während nun die persönliche Haft für Schulden jetzt nur noch unter

den bereits erwähnten Fällen und Vorkommnissen besteht, war es bis

zum Eintritt der neuen Reichsgesetze möglich und sogar häufig, daß

ein Schuldner auf Antrag seines Gläubigers ohne Weiteres in Haft

genommen werden mußte, wenn er einen mit seiner Unterschrift versehenen

Wechsel nicht bezahlte; gleichviel ob er nun Acceptant oder blos

Girant desselben war. Diese Haft war die sogenannte Wechselhaft. Diese

Wechselhaft war allerdings bei den damaligen Gesetzen bezüglich der

Einklagbarkeit einer Wechselschuld in vielen Fällen nothwendig, denn

das Gesetz bestimmte, daß, _so lange ein Schuldner nicht in Person

vor Gericht_ seine Unterschrift unter dem Wechsel anerkannt hatte,

_überhaupt keine Pfändung_ auf Grund dieses Wechsels ausgeführt werden

durfte, und so kam es oft vor, daß sich ein Schuldner oft wochen-,

ja monatelang versteckte oder verreiste, um der Vorführung zum

Verhandlungstermin aus dem Wege zu gehen. In diesem Falle aber konnte

sein Geschäft ruhig fortbetrieben und eine Pfändung nicht vollstreckt

werden, weil eben der Richter ohne die _persönliche_ Anerkennung

seiner Unterschrift den Schuldner nicht zur Zahlung verurtheilen konnte.

Diese Verhältnisse brachten es dann auch mit sich, daß oft wahre

Jagden nach Wechselschuldnern vorkamen und zwar weniger um grade

denselben in die Wechselhaft zu bringen, als um ihn wenigstens

vorläufig zum Verhandlungstermin vorführen zu lassen, denn hatte er

seine Unterschrift anerkannt, so konnte auch sofort die Pfändung vor

sich gehen und die Haft wurde in der Regel erst dann beantragt und

vollstreckt, wenn die Pfändung erfolglos ausgefallen war. Es ist

natürlich, daß trotz des Ernstes, der solchen Situationen zu Grunde

lag, doch auch sehr oft ein guter Theil Humor bei denselben mit

unterlief, wie dies, man möchte fast sagen in der ganzen Natur der

Sache liegt. Man verstand zwar schon damals in Geldsachen ebensowenig

Spaß wie heute, aber -- der militairische Charakter des ganzen

Beamtenthums trat damals noch nicht so in den Vordergrund wie heute.

Man war ein gut Theil gemüthlicher und wo es nur einigermaßen ging,

faßte man eine Sache lieber von der jovialen, wie von der grimmigen

Seite auf. Zwar waren die Sachsen auch damals schon sehr gute

Soldaten, allein der Militarismus war doch noch nicht so allgemein

geworden und so ins Volk gedrungen, als daß er die alte sächsische

Gemüthlichkeit ganz verdrängt hätte; selbst die Männer des Gesetzes,

die Gerichtsdiener und amtlichen Boten, welche zwar fast alle lange

Jahre als Soldaten gedient hatten, ehe sie zur Würde eines solchen

Staatsbeamten gelangten, legten mit dem Soldatenrock auch das

militairische Gebahren meist wieder ab und zeigten wieder die mildere

Flagge des -- friedlichen Staatsbürgers. --

Wenn damals irgend Jemand das Unglück gehabt hatte, quer schreiben zu

müssen, und dann das weitere Malheur, den Wechsel am Verfalltage nicht

bezahlen zu können, so daß derselbe unter Protest zurückgegangen

war, so erfolgte zunächst an ihn eine schriftliche Vorladung zum

Verhandlungstermin, welcher er aber, ohne irgend eine Verurtheilung

zur Zahlung, wie dies jetzt ist, befürchten zu müssen, ruhig ignoriren

konnte. Von nun aber war der Schuldner gleichsam vogelfrei, denn

der Gläubiger erließ eine Realcitation, welche die Vorführung des

Schuldners zum Zwecke der Anerkennung seiner Unterschrift, zu

jeder Tages- und eventuell sogar zur Nachtzeit verfügte und den

überbringenden »Wechseldiener« (Gerichtsdiener) bevollmächtigte, den

Schuldner zu verhaften, wo er ihn auch finde. Zahllose Possen und

Schwänke spielten sich schon bei solchen Gelegenheiten, oft gradezu

wider Willen der einen oder der andern, oder selbst beider Seiten, ab;

denn da der Schuldner ebenso auf seiner Hut war und danach trachtete

sich nicht erwischen zu lassen, bis er das Geld zur Bezahlung seiner

Schuld aufgetrieben hatte, oder der Gläubiger der Erfolglosigkeit

seiner Bemühungen müde, mildere Saiten zog und Theilzahlungen

bewilligte; wie anderseits der »Wechseldiener« alles aufbot, um des

Schuldners habhaft zu werden, so konnten komische Situationen gar nicht

ausbleiben. Dabei kannten die Wechseldiener, infolge langjähriger

Erfahrungen und manches ihnen gespielten Streiches, ihre Pappenheimer

genau und besaßen ihre Kundschaft, wie jeder andere Erwerbszweig

dieselbe besitzt. Am ehesten fügte sich noch der biedre Kleinbürger und

Geschäftsmann in seine Geschicke, aber der leichtlebige Schuldenmacher,

der theure Sohn seines Vaters, der Lebemann, der Schauspieler, Student

in höheren Semestern u. s. w. setzte natürlich alles daran, die

geliebte Freiheit auch fernerhin zu behalten und dem nach ihm suchenden

»Mann des Gesetzes« ein Schnippchen zu schlagen, wo er es nur irgend

vermochte.

In solchen Haushaltungen, wo der Besuch des »Wechseldieners« in

ziemlich sicherer Aussicht stand, war man, falls der Schuldner es

wirklich riskirte in seiner Wohnung zu bleiben, vom Tagesgrauen an

auf der Wacht, oft floh der Gesuchte von einem Zimmer zum andern und

legte sich gemüthlich wieder im ersten Zimmer ins Bett, wenn der

Diener noch Betten, Schränke, unter Sofas u. s. w. im letzten Zimmer

durchsuchte; es wurden die gewagtesten Manöver ausgeführt, um das

scharfe Auge des Suchenden zu täuschen, aber dieser hatte eine gute

Nase und langjährige Erfahrung für sich. Kein noch so schön in voller

Ordnung dastehendes Bett vermochte ihn zu täuschen, er langte den

Verfolgten unter den sauber darüber gebreiteten Decken hervor, kein

noch so harmlos erscheinender Kleiderschrank entging seinen gründlichen

Nachforschungen, und wenn der Gesuchte nicht geradezu verreist war,

erwischte er ihn schließlich doch; selbst bis in den Keller stiegen

die eifrigen Wechseldiener hinab und ebenso verfolgten sie ihr Opfer,

wenn es sein mußte, sogar bis auf das Dach des Hauses, hatten sie

aber den Gesuchten endlich erwischt, so erfolgte kurzer Prozeß auf

dem »Wechselgericht.« Verurtheilung, Pfändung und -- -- Wechselhaft

erfolgte eventuell, ohne jede Pause und ehe es sich der unglückliche

Querschreiber versah, saß er hinter eisernen Vorhängen. -- In der Regel

aber waren die so Inhaftirten, bis auf die Entbehrung der Freiheit,

mit ihrem Schicksal nicht sehr unzufrieden. Und in der That, etwas

Glücklicheres, als die frühere Wechselhaft konnte es in Haftsachen wohl

überhaupt nicht geben. -- -- --

Die vier doppelten Dachfenster des obersten Geschosses im alten

Bezirksgericht, welche nach der Münzgasse herauslagen, verriethen

die Räume, in denen die Wechselhaft vollstreckt wurde. Ein langer,

heller Corridor verband eine Anzahl geräumiger, einfach aber genügend

möblirter Zimmer, deren gegenseitige Verbindungsthüren unverschlossen

waren, so daß den Häftlingen ein vollständig freier Verkehr unter sich

zustand. Sie konnten ihre eigenen Kleider tragen, sich Betten und

andere zu ihrem Comfort gewünschte Sachen »herauf« kommen lassen und --

falls sie Geld hatten -- essen und trinken was sie wollten. Sie konnten

rauchen und spielen und alle nur möglichen Spiele, welche »Abgehende«

den Zurückbleibenden vermachten, waren vorhanden, ebenso waren sie

berechtigt, am Tage Besuche zu empfangen. -- Trotz der oft sehr

verschiedenen Bildungsklassen, welche hier zusammentrafen, herrschte

»hier oben« die ungestörteste Einigkeit und -- man sollte es kaum

glauben -- meist ein sehr fideles Leben. Immer waren Etliche darunter,

welche Geld hatten und diese schleppten die Anderen kameradschaftlich

mit durch. Ja -- es gab ordentliche Stammgäste dort oben, die eben

prinzipiell nicht bezahlten und ihrem Gläubiger nicht blos durch ihren

Gleichmuth, mit der sie hier freie Wohnung und Kost genossen, fast zur

Verzweiflung brachten, sondern auch mit allem Raffinement von ihrer

Lage Vortheil zogen. -- Vortheil? -- Jawohl! -- Sie wurden leidend und

der Arzt, den natürlich wieder der Gläubiger bezahlen mußte, verordnete

Spaziergänge in frischer Luft. Da zeigte es sich denn, daß sich die

Stiefeln des Schuldners in zu schlechtem Zustande befanden, oder wohl

gar die Unaussprechlichen so defect waren, daß hier Neuanschaffungen

ganz unumgänglich nothwendig waren -- alles auf Kosten des Gläubigers,

der natürlich das Recht hatte, dies wieder vom Schuldner zu verlangen

-- aber -- der regte und rührte sich nicht. Mit dem fröhlichsten

Gesicht empfing er seinen Gläubiger, nahm herablassend die ihm gebotene

Cigarre von demselben an und erklärte, daß es ihm hier außerordentlich

gefiele und er es sich gar nicht besser wünschen könne -- freilich

werde er nächstens auf Beschaffung einiger Hemden und Unterbeinkleider

antragen müssen, da er hier ja nichts verdienen könne -- und -- -- --

und -- -- -- bezahlen? -- -- Ja -- davon sagte der Gute kein Wort.

-- Waren aber die 14 Tage, für welche stets vorher vom Gläubiger die

Beköstigungsbeträge einzuzahlen waren, vorüber und die neue Einzahlung

erfolgte nicht rechtzeitig, so öffneten sich schnell die Thüren des

»Wechselarrestes« und der Schuldner wurde ohne Weiteres entlassen.

Auch Gesunde waren berechtigt, einige Stunden, an einem Tage in

der Woche, auszugehen. Das heißt, sie wurden nicht etwa in den

Gefängnißhöfen spazieren geführt, sondern erhielten einen in Civil

gekleideten Diener mit sich und durften sich dann frei in der Stadt

bewegen wo sie eben wollten. Zu diesen Spaziergängen wurden allerdings

nur mit allen Schlichen und Ränken vertraute Diener commandirt, denn

oft genug suchten sich bei solchen Gelegenheiten die Inhaftirten ihrer

handfesten Begleiter auf irgend einer Weise zu entledigen und dadurch

die goldne Freiheit wieder zu erlangen. --

Einer der hervorragendsten Characterdarsteller Deutschlands war der zu

Anfang der fünfziger Jahre hier in Leipzig vom Stadttheater enagirte

X. …, welcher von hier mit bedeutendem Gehalt an das Hoftheater zu

Dresden engagirt wurde, aber schon frühzeitig so versumpfte, daß er

schließlich sein Ende auf der Landstraße als total heruntergekommenes

Subject fand. Dieser X. war schon hier, trotz seines, für die damaligen

Zeiten sehr hohen Gehaltes, fast immer in den Händen jener dunklen

Ehrenmänner, bei denen Cravatte und Strick gleichbedeutend ist. In

permanenter Geldnoth schrieb er natürlich mit Vorliebe quer, was ihm

am kürzesten zu Geld verhalf. Kein Wunder, daß X. sehr bald mit dem

»Wechseldiener« auf dem Kriegsfuße stand und -- wenn er auch denselben

unzählige Male zu entgehen wußte, schließlich doch, als er sich in

einem großen Garderobekorb aus dem Theater tragen ließ, von seinen

Verfolgern entdeckt, herausgelangt und in Wechselhaft gebracht wurde.

Kein größeres Malheur konnte X., für den möglichst unbeschränkte

Freiheit und Zügellosigkeit geradezu Lebensbedingung war, passiren, und

da es ihm unmöglich war, den Gläubiger zu befriedigen, so trachtete er

mit allen seinen Sinnen darnach, demselben dennoch einen Streich zu

spielen und sich -- koste es was es wolle -- so schnell als möglich zu

befreien. Mittlerweile stellte er sich aber als der Lustigste aller

Inhaftirten, schwor, er wolle doch sehen wer es länger aushalte, er --

oder der Geldbeutel des Gläubigers, und als sein Ausgehetag herankam,

versicherte er seinem Begleiter, daß er in keiner Weise daran denke,

etwa auszureißen; -- Gott bewahre, aber lustig und fröhlich wollten

sie sich heute wenigstens einmal machen. Da man an Ort und Stelle den

Versicherungen des X. wenig Vertrauen schenkte, so gab man ihm einen

der bewährtesten Diener mit, indem man demselben doppelte Vorsicht zur

heiligsten Pflicht machte.

Aber X. schien in der That an kein Ausreißen zu denken. Er that,

als könne er kein Wässerchen trüben und nachdem der Besuch einiger

Weinwirthschaften die beiden Ausflügler in eine unternehmende und

rosige Stimmung versetzt hatte, wurde der gerichtliche Begleiter

vertrauensvoller und milde freundschaftliche Gefühle gegen seinen

Gefangnen zogen allmählich in seinen sonst nur des Dienstes eiserne

Strenge geweihten Busen ein.

»Hollah«, sagte X. dem alten Unteroffizier, cordial auf die Schulter

schlagend, als sie schon etwas »angerissen« aus der Tiefe von

Aeckerleins Keller an das Tageslicht stiegen, »wir haben noch

reichlich zwei Stunden Zeit, deshalb auf zu Vater W… allwo liebliche

Mädchenblumen aus allerlei Ländern, dem lustigen Verehrer des Bachus,

mit sittigem Lächeln und geringer Sprödigkeit die Erzeugnisse des

Weinbaus vom Rhein und der Rhone und dem süffigen Nektar des perlenden

Champagners credenzen. Auch Du Bruder und Mitbewohner jener der

heiligen Hermandad geweihten Hallen wirst kein Kostverächter sein!«

»Hm« der gute Bruder kratzte sich doch ein Weniges im Kopf. Er kannte,

wenigstens von Sagen und Hören, jene Weinwirthschaft, wohin ihn sein

Schützling führen wollte. Es war ein wenig Raum einnehmendes Häuslein

am Neukirchhof, das noch jetzt steht und seiner geringen, nur 3

Fenster breiten Front, bei einer Höhe von fast 4 Stockwerken, halber,

im Volksmunde »das schmale Handtuch« genannt wurde. »Allerdings --

Donnerwetter! -- Die Idee war nicht schlecht! Aber ob sich der Besuch

dort auch mit seiner Instruction vertrug? -- Hm! Eigentlich stand

nichts dagegen drinn -- wenn er nur seinen Begleiter wieder richtig

»höheren Orts« ablieferte -- dann hatte er seine Pflicht erfüllt. Na --

dafür wollte er schon sorgen.«

[Illustration: »In Wechselhaft!«]

»Nanu, Alter? -- Nix Courage? -- Fürchtet Euch wohl gar vor den lieben

herzigen Dingern und ihren schelmischen Guckaugen -- was?«

Das griff den Alten, der ohnehin keineswegs abgeneigt war, einmal

wieder den Schwerenöther zu spielen, gewaltig an seine Mannesehre.

»I -- nu -- Nee!« sagte er, »vor was wär’n mer denn Soldat und acht

Jahre Oberjäger beim 1. Bataillon gewesen, aber -- -- na -- und’s

braucht’s ja Niemand zu wissen, wo mir gewesen sind -- wenn mer nur

pinktlich wieder zu Hause komm’n!«

»Bravo«, rief der Verführer, »das war ein Mannswort! Auf zu Vater

W…!« -- -- dort war es nun allerdings wunderhübsch! Auf ein

verständnißvolles Augenzwinkern des Schauspielers, Wirth und Bedienung

waren von X. schon brieflich instruirt worden, umgab bald ein ganzer

Kranz »sittiger Mädchen« den alten, ehrlichen Amtsdiener, während sich

X. in der Nebenstube ans Piano setzte und spielte und sang. -- Herrgott

von Mannheim! War das ein Leben. Eierpunsch und Rothwein, Rheinwein

und Champagner und wer weiß was Alles credenzten die gar nicht sehr

spröden Huldinnen dem alten Soldaten. Bald kam Olga, bald Irma, bald

Flora und wie die prächtigen Mädels alle hießen, um mit ihm anzustoßen,

und als dieselben unter den Klängen einer im Nebenzimmer gespielten

Polka paarweise dahinflogen, da legte auch er kühn die Rechte um die

Hüfte der üppigen Rosa und zeigte rechtsrum, linksrum und im zierlichen

Schiebekästchen seine als ehemaliger flotter Jäger vielerprobten

Kenntnisse in der edlen Tanzkunst.

Er blickte aber doch von Zeit zu Zeit vorsichtig ins Nebenzimmer. Na --

da war aber nichts zu besorgen, X. hatte ja gar den Rock abgelegt und

saß in Hemdsärmeln am Pianoforte -- der lief nicht davon, so viel stand

fest und in der Gewißheit, sich vielleicht niemals wieder in seinem

Leben so amüsiren zu können und noch dazu ohne einen Pfennig dafür

auszugeben zu brauchen, stürzte er sich auf’s Neue »rin ins Vergnügen«

und genoß das ihm so freundlich Gebotene in vollen Zügen. -- -- --

»Hm« -- was war denn das? -- Er hatte wohl gar geschlafen? -- Es war

ihm noch ganz dumm vor’m Kopf. -- Er blickte um sich. -- Er saß in

einem kleinen Cabinet auf einem Sofa, die Thür stand offen und von fern

her tönten die Pianoklänge herüber zu ihm. -- Himmel! -- halb zwei

Uhr Nachts! -- Mit einem Satze war er in die Höhe. Heiliger Bimbam!

Und um acht Uhr Abends sollte er spätestens mit seinem Schutzbefohlnen

»zu Hause« sein. -- -- -- Na das war eine schöne Bescheerung! Und da

setzt sich der Unbesonnene und Verführer noch da vorne ans Pianoforte

und ließ ihn hier schlafen, statt ihn rechtzeitig zu wecken. -- --

Donnerwetter -- und sein Schädel -- es war ihm, als ob ein Dutzend

Teufel darin Steine mahlten. -- So eine Unverschämtheit -- na -- dem

X. wollte er aber schon seine Meinung sagen. -- -- Herr Je -- da saß

ja ein ganz andrer Herr am Pianoforte als X. und -- die Mädels lachten

alle, wie er jetzt in den »Salon« trat.«

»Na -- hab’n Sie denn ausgeschlafen?« frug ihn Röschen schelmisch. »Ei

-- ei -- wer wird so wenig vertragen können!«

»Wo ist denn Herr X.?«

»Der Herr, mit dem Sie kamen? -- Ja -- wir kennen ihn nicht -- der ist

aber schon kurz vor acht Uhr weggegangen, er sagte, wir sollten Sie nur

ruhig schlafen lassen, in dem Zustande, wie Sie wären, könne er sie

nicht mit heimnehmen -- er ginge deshalb allein nach Hause. Sie würden

schon Alles hier bezahlen!«

Wenn schon die ersten Beweise angethan waren, ihn vor Schrecken fast

auf den Rücken zu werfen, so gab unserm guten »Wechseldiener« der

Schluß völlig den Rest.

Er taumelte hinterrücks, bis er einen Stuhl fand, auf den er hilflos

und total vernichtet sank.

»Bezahlen? -- -- Bezahlen?« Er zählte im Geiste seine gesammten

Moneten -- ach -- die langten ja kaum zu einer Portion Wellfleisch im

Gerichtsamt III. »Bezahlen? Bezahlen?«

»Ja freilich! -- Sie haben zusammen 2 Flaschen Champagner ~à~ 4 Thaler,

macht 8 Thaler; 4 Flaschen Wein ~à~ 1½ Thaler, macht 6 Thaler, und

11 Glas Schlummerpunsch ~à~ 8 gute Groschen, zusammen 17 Thaler 20

Neugroschen!«

»Siebzehn Thaler -- -- --« ächzte der plötzlich Entnüchterte, »ja ich

habe ja gar kein Geld!«

Rosa holte, sich das Lachen verbeißend, den Wirth, dem der aus allen

seinen Himmeln Gestürzte seinen Namen und sein Amt sagen mußte.

»Na da geh’n Sie nur«, meinte derselbe, als ihm der Unglückliche

jammernd seine Schicksale berichtete, »hoffentlich bezahlt Herr X.,

sonst muß ich mich freilich an Sie halten.«

Halb betäubt von der Wucht seiner Erfahrungen, wankte der getäuschte

Vertreter der Nemesis ins Gerichtsamt, ach -- um dort zu erfahren wie

sich auch noch seine heimliche Hoffnung darauf, daß X. wenigstens

wieder allein in die Haft zurückgekehrt wäre, als eine trügerische

beweisen sollte. Jetzt erst erkannte er die ganze Größe des ihm

gespielten Streiches und zitterte vor den Folgen desselben. --

Glücklicherweise waren dieselben gelinder als er dachte. X. bezahlte

nicht nur die gemachte Zeche, sondern auch den Wechselgläubiger diesmal

ziemlich schnell und der gute Amtsdiener kam daher mit einer allerdings

»rüsselhaften Nase« davon.

Als er aber dieselbe in devotester Stellung in Empfang genommen hatte

und aus dem Amtszimmer seines Vorgesetzten wieder hinaus auf den

Corridor trat, erhob er alle 10 Finger zum Schwure in die Luft und

gelobte sich feierlich -- nie wieder einem zum Spaziergang ausgeführten

Arrestanten zu trauen -- vor Allem aber nie einem Schauspieler -- »denn

da is mer alle Mal der Gemachte« schloß er stets, wenn er einmal im

Kreise gleichgesinnter Freunde diese seine Abenteuer vortrug.

Erinnerungen eines alten Leipzigers · 第 34 / 71 题