»In Wechselhaft!«
Der Brauch, einen Schuldner für seine Schuld auch mit seiner Person,
also nicht blos mit seiner gesammten Habe verantwortlich und haftbar
zu machen, ist uralt und findet sich schon vor Jahrtausenden, als
noch nicht an die so viel und so oft fälschlich gerühmte christliche
Milde zu denken war. Trotzdem daß er, man möge die Sache betrachten
wie man wolle, immerhin ein barbarischer Brauch sein und bleiben wird,
weil er eben das erste und höchste und edelste Recht des Menschen,
die Freiheit, für Thaten beschränkt, welche in ihrer überwiegenden
Mehrzahl aus keiner bösen Absicht entspringen, hat sich dieser Brauch
bis in die Neuzeit, wenn auch in wesentlich gemilderter Form, erhalten
und sogar in die jetzt bestehenden deutschen Reichsgesetze Aufnahme
gefunden, wenn der Schuldner seiner eidlichen Versicherung über seinen
Besitzstand ausweicht und die gerichtliche Angabe desselben unter
seinem Eide verweigert.
Mit dem Eintritt des Wechsel-Verkehrs in der kaufmännischen und
handelstreibenden Welt, welche Einrichtung eine große Erleichterung des
bis dahin üblichen Modus der Baarzahlung und der Anweisung, sowie des
Geldverkehrs mit fremden Plätzen überhaupt mit sich brachte, verband
sich naturgemäß auch ein größeres gegenseitig vorausgesetztes Vertrauen
und schon deshalb, damit dieses Vertrauen nicht, oder doch möglichst
wenig, getäuscht und nicht der geschäftlichen Unsicherheit Thür und
Thor geöffnet werde, hielt man es für nothwendig, daß in solchen Fällen
auch ein Einstehen jedes in diesen Verkehr Gezogenen mit seiner Person
und mit seiner Freiheit als Individuum erforderlich sei.
Während nun die persönliche Haft für Schulden jetzt nur noch unter
den bereits erwähnten Fällen und Vorkommnissen besteht, war es bis
zum Eintritt der neuen Reichsgesetze möglich und sogar häufig, daß
ein Schuldner auf Antrag seines Gläubigers ohne Weiteres in Haft
genommen werden mußte, wenn er einen mit seiner Unterschrift versehenen
Wechsel nicht bezahlte; gleichviel ob er nun Acceptant oder blos
Girant desselben war. Diese Haft war die sogenannte Wechselhaft. Diese
Wechselhaft war allerdings bei den damaligen Gesetzen bezüglich der
Einklagbarkeit einer Wechselschuld in vielen Fällen nothwendig, denn
das Gesetz bestimmte, daß, _so lange ein Schuldner nicht in Person
vor Gericht_ seine Unterschrift unter dem Wechsel anerkannt hatte,
_überhaupt keine Pfändung_ auf Grund dieses Wechsels ausgeführt werden
durfte, und so kam es oft vor, daß sich ein Schuldner oft wochen-,
ja monatelang versteckte oder verreiste, um der Vorführung zum
Verhandlungstermin aus dem Wege zu gehen. In diesem Falle aber konnte
sein Geschäft ruhig fortbetrieben und eine Pfändung nicht vollstreckt
werden, weil eben der Richter ohne die _persönliche_ Anerkennung
seiner Unterschrift den Schuldner nicht zur Zahlung verurtheilen konnte.
Diese Verhältnisse brachten es dann auch mit sich, daß oft wahre
Jagden nach Wechselschuldnern vorkamen und zwar weniger um grade
denselben in die Wechselhaft zu bringen, als um ihn wenigstens
vorläufig zum Verhandlungstermin vorführen zu lassen, denn hatte er
seine Unterschrift anerkannt, so konnte auch sofort die Pfändung vor
sich gehen und die Haft wurde in der Regel erst dann beantragt und
vollstreckt, wenn die Pfändung erfolglos ausgefallen war. Es ist
natürlich, daß trotz des Ernstes, der solchen Situationen zu Grunde
lag, doch auch sehr oft ein guter Theil Humor bei denselben mit
unterlief, wie dies, man möchte fast sagen in der ganzen Natur der
Sache liegt. Man verstand zwar schon damals in Geldsachen ebensowenig
Spaß wie heute, aber -- der militairische Charakter des ganzen
Beamtenthums trat damals noch nicht so in den Vordergrund wie heute.
Man war ein gut Theil gemüthlicher und wo es nur einigermaßen ging,
faßte man eine Sache lieber von der jovialen, wie von der grimmigen
Seite auf. Zwar waren die Sachsen auch damals schon sehr gute
Soldaten, allein der Militarismus war doch noch nicht so allgemein
geworden und so ins Volk gedrungen, als daß er die alte sächsische
Gemüthlichkeit ganz verdrängt hätte; selbst die Männer des Gesetzes,
die Gerichtsdiener und amtlichen Boten, welche zwar fast alle lange
Jahre als Soldaten gedient hatten, ehe sie zur Würde eines solchen
Staatsbeamten gelangten, legten mit dem Soldatenrock auch das
militairische Gebahren meist wieder ab und zeigten wieder die mildere
Flagge des -- friedlichen Staatsbürgers. --
Wenn damals irgend Jemand das Unglück gehabt hatte, quer schreiben zu
müssen, und dann das weitere Malheur, den Wechsel am Verfalltage nicht
bezahlen zu können, so daß derselbe unter Protest zurückgegangen
war, so erfolgte zunächst an ihn eine schriftliche Vorladung zum
Verhandlungstermin, welcher er aber, ohne irgend eine Verurtheilung
zur Zahlung, wie dies jetzt ist, befürchten zu müssen, ruhig ignoriren
konnte. Von nun aber war der Schuldner gleichsam vogelfrei, denn
der Gläubiger erließ eine Realcitation, welche die Vorführung des
Schuldners zum Zwecke der Anerkennung seiner Unterschrift, zu
jeder Tages- und eventuell sogar zur Nachtzeit verfügte und den
überbringenden »Wechseldiener« (Gerichtsdiener) bevollmächtigte, den
Schuldner zu verhaften, wo er ihn auch finde. Zahllose Possen und
Schwänke spielten sich schon bei solchen Gelegenheiten, oft gradezu
wider Willen der einen oder der andern, oder selbst beider Seiten, ab;
denn da der Schuldner ebenso auf seiner Hut war und danach trachtete
sich nicht erwischen zu lassen, bis er das Geld zur Bezahlung seiner
Schuld aufgetrieben hatte, oder der Gläubiger der Erfolglosigkeit
seiner Bemühungen müde, mildere Saiten zog und Theilzahlungen
bewilligte; wie anderseits der »Wechseldiener« alles aufbot, um des
Schuldners habhaft zu werden, so konnten komische Situationen gar nicht
ausbleiben. Dabei kannten die Wechseldiener, infolge langjähriger
Erfahrungen und manches ihnen gespielten Streiches, ihre Pappenheimer
genau und besaßen ihre Kundschaft, wie jeder andere Erwerbszweig
dieselbe besitzt. Am ehesten fügte sich noch der biedre Kleinbürger und
Geschäftsmann in seine Geschicke, aber der leichtlebige Schuldenmacher,
der theure Sohn seines Vaters, der Lebemann, der Schauspieler, Student
in höheren Semestern u. s. w. setzte natürlich alles daran, die
geliebte Freiheit auch fernerhin zu behalten und dem nach ihm suchenden
»Mann des Gesetzes« ein Schnippchen zu schlagen, wo er es nur irgend
vermochte.
In solchen Haushaltungen, wo der Besuch des »Wechseldieners« in
ziemlich sicherer Aussicht stand, war man, falls der Schuldner es
wirklich riskirte in seiner Wohnung zu bleiben, vom Tagesgrauen an
auf der Wacht, oft floh der Gesuchte von einem Zimmer zum andern und
legte sich gemüthlich wieder im ersten Zimmer ins Bett, wenn der
Diener noch Betten, Schränke, unter Sofas u. s. w. im letzten Zimmer
durchsuchte; es wurden die gewagtesten Manöver ausgeführt, um das
scharfe Auge des Suchenden zu täuschen, aber dieser hatte eine gute
Nase und langjährige Erfahrung für sich. Kein noch so schön in voller
Ordnung dastehendes Bett vermochte ihn zu täuschen, er langte den
Verfolgten unter den sauber darüber gebreiteten Decken hervor, kein
noch so harmlos erscheinender Kleiderschrank entging seinen gründlichen
Nachforschungen, und wenn der Gesuchte nicht geradezu verreist war,
erwischte er ihn schließlich doch; selbst bis in den Keller stiegen
die eifrigen Wechseldiener hinab und ebenso verfolgten sie ihr Opfer,
wenn es sein mußte, sogar bis auf das Dach des Hauses, hatten sie
aber den Gesuchten endlich erwischt, so erfolgte kurzer Prozeß auf
dem »Wechselgericht.« Verurtheilung, Pfändung und -- -- Wechselhaft
erfolgte eventuell, ohne jede Pause und ehe es sich der unglückliche
Querschreiber versah, saß er hinter eisernen Vorhängen. -- In der Regel
aber waren die so Inhaftirten, bis auf die Entbehrung der Freiheit,
mit ihrem Schicksal nicht sehr unzufrieden. Und in der That, etwas
Glücklicheres, als die frühere Wechselhaft konnte es in Haftsachen wohl
überhaupt nicht geben. -- -- --
Die vier doppelten Dachfenster des obersten Geschosses im alten
Bezirksgericht, welche nach der Münzgasse herauslagen, verriethen
die Räume, in denen die Wechselhaft vollstreckt wurde. Ein langer,
heller Corridor verband eine Anzahl geräumiger, einfach aber genügend
möblirter Zimmer, deren gegenseitige Verbindungsthüren unverschlossen
waren, so daß den Häftlingen ein vollständig freier Verkehr unter sich
zustand. Sie konnten ihre eigenen Kleider tragen, sich Betten und
andere zu ihrem Comfort gewünschte Sachen »herauf« kommen lassen und --
falls sie Geld hatten -- essen und trinken was sie wollten. Sie konnten
rauchen und spielen und alle nur möglichen Spiele, welche »Abgehende«
den Zurückbleibenden vermachten, waren vorhanden, ebenso waren sie
berechtigt, am Tage Besuche zu empfangen. -- Trotz der oft sehr
verschiedenen Bildungsklassen, welche hier zusammentrafen, herrschte
»hier oben« die ungestörteste Einigkeit und -- man sollte es kaum
glauben -- meist ein sehr fideles Leben. Immer waren Etliche darunter,
welche Geld hatten und diese schleppten die Anderen kameradschaftlich
mit durch. Ja -- es gab ordentliche Stammgäste dort oben, die eben
prinzipiell nicht bezahlten und ihrem Gläubiger nicht blos durch ihren
Gleichmuth, mit der sie hier freie Wohnung und Kost genossen, fast zur
Verzweiflung brachten, sondern auch mit allem Raffinement von ihrer
Lage Vortheil zogen. -- Vortheil? -- Jawohl! -- Sie wurden leidend und
der Arzt, den natürlich wieder der Gläubiger bezahlen mußte, verordnete
Spaziergänge in frischer Luft. Da zeigte es sich denn, daß sich die
Stiefeln des Schuldners in zu schlechtem Zustande befanden, oder wohl
gar die Unaussprechlichen so defect waren, daß hier Neuanschaffungen
ganz unumgänglich nothwendig waren -- alles auf Kosten des Gläubigers,
der natürlich das Recht hatte, dies wieder vom Schuldner zu verlangen
-- aber -- der regte und rührte sich nicht. Mit dem fröhlichsten
Gesicht empfing er seinen Gläubiger, nahm herablassend die ihm gebotene
Cigarre von demselben an und erklärte, daß es ihm hier außerordentlich
gefiele und er es sich gar nicht besser wünschen könne -- freilich
werde er nächstens auf Beschaffung einiger Hemden und Unterbeinkleider
antragen müssen, da er hier ja nichts verdienen könne -- und -- -- --
und -- -- -- bezahlen? -- -- Ja -- davon sagte der Gute kein Wort.
-- Waren aber die 14 Tage, für welche stets vorher vom Gläubiger die
Beköstigungsbeträge einzuzahlen waren, vorüber und die neue Einzahlung
erfolgte nicht rechtzeitig, so öffneten sich schnell die Thüren des
»Wechselarrestes« und der Schuldner wurde ohne Weiteres entlassen.
Auch Gesunde waren berechtigt, einige Stunden, an einem Tage in
der Woche, auszugehen. Das heißt, sie wurden nicht etwa in den
Gefängnißhöfen spazieren geführt, sondern erhielten einen in Civil
gekleideten Diener mit sich und durften sich dann frei in der Stadt
bewegen wo sie eben wollten. Zu diesen Spaziergängen wurden allerdings
nur mit allen Schlichen und Ränken vertraute Diener commandirt, denn
oft genug suchten sich bei solchen Gelegenheiten die Inhaftirten ihrer
handfesten Begleiter auf irgend einer Weise zu entledigen und dadurch
die goldne Freiheit wieder zu erlangen. --
Einer der hervorragendsten Characterdarsteller Deutschlands war der zu
Anfang der fünfziger Jahre hier in Leipzig vom Stadttheater enagirte
X. …, welcher von hier mit bedeutendem Gehalt an das Hoftheater zu
Dresden engagirt wurde, aber schon frühzeitig so versumpfte, daß er
schließlich sein Ende auf der Landstraße als total heruntergekommenes
Subject fand. Dieser X. war schon hier, trotz seines, für die damaligen
Zeiten sehr hohen Gehaltes, fast immer in den Händen jener dunklen
Ehrenmänner, bei denen Cravatte und Strick gleichbedeutend ist. In
permanenter Geldnoth schrieb er natürlich mit Vorliebe quer, was ihm
am kürzesten zu Geld verhalf. Kein Wunder, daß X. sehr bald mit dem
»Wechseldiener« auf dem Kriegsfuße stand und -- wenn er auch denselben
unzählige Male zu entgehen wußte, schließlich doch, als er sich in
einem großen Garderobekorb aus dem Theater tragen ließ, von seinen
Verfolgern entdeckt, herausgelangt und in Wechselhaft gebracht wurde.
Kein größeres Malheur konnte X., für den möglichst unbeschränkte
Freiheit und Zügellosigkeit geradezu Lebensbedingung war, passiren, und
da es ihm unmöglich war, den Gläubiger zu befriedigen, so trachtete er
mit allen seinen Sinnen darnach, demselben dennoch einen Streich zu
spielen und sich -- koste es was es wolle -- so schnell als möglich zu
befreien. Mittlerweile stellte er sich aber als der Lustigste aller
Inhaftirten, schwor, er wolle doch sehen wer es länger aushalte, er --
oder der Geldbeutel des Gläubigers, und als sein Ausgehetag herankam,
versicherte er seinem Begleiter, daß er in keiner Weise daran denke,
etwa auszureißen; -- Gott bewahre, aber lustig und fröhlich wollten
sie sich heute wenigstens einmal machen. Da man an Ort und Stelle den
Versicherungen des X. wenig Vertrauen schenkte, so gab man ihm einen
der bewährtesten Diener mit, indem man demselben doppelte Vorsicht zur
heiligsten Pflicht machte.
Aber X. schien in der That an kein Ausreißen zu denken. Er that,
als könne er kein Wässerchen trüben und nachdem der Besuch einiger
Weinwirthschaften die beiden Ausflügler in eine unternehmende und
rosige Stimmung versetzt hatte, wurde der gerichtliche Begleiter
vertrauensvoller und milde freundschaftliche Gefühle gegen seinen
Gefangnen zogen allmählich in seinen sonst nur des Dienstes eiserne
Strenge geweihten Busen ein.
»Hollah«, sagte X. dem alten Unteroffizier, cordial auf die Schulter
schlagend, als sie schon etwas »angerissen« aus der Tiefe von
Aeckerleins Keller an das Tageslicht stiegen, »wir haben noch
reichlich zwei Stunden Zeit, deshalb auf zu Vater W… allwo liebliche
Mädchenblumen aus allerlei Ländern, dem lustigen Verehrer des Bachus,
mit sittigem Lächeln und geringer Sprödigkeit die Erzeugnisse des
Weinbaus vom Rhein und der Rhone und dem süffigen Nektar des perlenden
Champagners credenzen. Auch Du Bruder und Mitbewohner jener der
heiligen Hermandad geweihten Hallen wirst kein Kostverächter sein!«
»Hm« der gute Bruder kratzte sich doch ein Weniges im Kopf. Er kannte,
wenigstens von Sagen und Hören, jene Weinwirthschaft, wohin ihn sein
Schützling führen wollte. Es war ein wenig Raum einnehmendes Häuslein
am Neukirchhof, das noch jetzt steht und seiner geringen, nur 3
Fenster breiten Front, bei einer Höhe von fast 4 Stockwerken, halber,
im Volksmunde »das schmale Handtuch« genannt wurde. »Allerdings --
Donnerwetter! -- Die Idee war nicht schlecht! Aber ob sich der Besuch
dort auch mit seiner Instruction vertrug? -- Hm! Eigentlich stand
nichts dagegen drinn -- wenn er nur seinen Begleiter wieder richtig
»höheren Orts« ablieferte -- dann hatte er seine Pflicht erfüllt. Na --
dafür wollte er schon sorgen.«
[Illustration: »In Wechselhaft!«]
»Nanu, Alter? -- Nix Courage? -- Fürchtet Euch wohl gar vor den lieben
herzigen Dingern und ihren schelmischen Guckaugen -- was?«
Das griff den Alten, der ohnehin keineswegs abgeneigt war, einmal
wieder den Schwerenöther zu spielen, gewaltig an seine Mannesehre.
»I -- nu -- Nee!« sagte er, »vor was wär’n mer denn Soldat und acht
Jahre Oberjäger beim 1. Bataillon gewesen, aber -- -- na -- und’s
braucht’s ja Niemand zu wissen, wo mir gewesen sind -- wenn mer nur
pinktlich wieder zu Hause komm’n!«
»Bravo«, rief der Verführer, »das war ein Mannswort! Auf zu Vater
W…!« -- -- dort war es nun allerdings wunderhübsch! Auf ein
verständnißvolles Augenzwinkern des Schauspielers, Wirth und Bedienung
waren von X. schon brieflich instruirt worden, umgab bald ein ganzer
Kranz »sittiger Mädchen« den alten, ehrlichen Amtsdiener, während sich
X. in der Nebenstube ans Piano setzte und spielte und sang. -- Herrgott
von Mannheim! War das ein Leben. Eierpunsch und Rothwein, Rheinwein
und Champagner und wer weiß was Alles credenzten die gar nicht sehr
spröden Huldinnen dem alten Soldaten. Bald kam Olga, bald Irma, bald
Flora und wie die prächtigen Mädels alle hießen, um mit ihm anzustoßen,
und als dieselben unter den Klängen einer im Nebenzimmer gespielten
Polka paarweise dahinflogen, da legte auch er kühn die Rechte um die
Hüfte der üppigen Rosa und zeigte rechtsrum, linksrum und im zierlichen
Schiebekästchen seine als ehemaliger flotter Jäger vielerprobten
Kenntnisse in der edlen Tanzkunst.
Er blickte aber doch von Zeit zu Zeit vorsichtig ins Nebenzimmer. Na --
da war aber nichts zu besorgen, X. hatte ja gar den Rock abgelegt und
saß in Hemdsärmeln am Pianoforte -- der lief nicht davon, so viel stand
fest und in der Gewißheit, sich vielleicht niemals wieder in seinem
Leben so amüsiren zu können und noch dazu ohne einen Pfennig dafür
auszugeben zu brauchen, stürzte er sich auf’s Neue »rin ins Vergnügen«
und genoß das ihm so freundlich Gebotene in vollen Zügen. -- -- --
»Hm« -- was war denn das? -- Er hatte wohl gar geschlafen? -- Es war
ihm noch ganz dumm vor’m Kopf. -- Er blickte um sich. -- Er saß in
einem kleinen Cabinet auf einem Sofa, die Thür stand offen und von fern
her tönten die Pianoklänge herüber zu ihm. -- Himmel! -- halb zwei
Uhr Nachts! -- Mit einem Satze war er in die Höhe. Heiliger Bimbam!
Und um acht Uhr Abends sollte er spätestens mit seinem Schutzbefohlnen
»zu Hause« sein. -- -- -- Na das war eine schöne Bescheerung! Und da
setzt sich der Unbesonnene und Verführer noch da vorne ans Pianoforte
und ließ ihn hier schlafen, statt ihn rechtzeitig zu wecken. -- --
Donnerwetter -- und sein Schädel -- es war ihm, als ob ein Dutzend
Teufel darin Steine mahlten. -- So eine Unverschämtheit -- na -- dem
X. wollte er aber schon seine Meinung sagen. -- -- Herr Je -- da saß
ja ein ganz andrer Herr am Pianoforte als X. und -- die Mädels lachten
alle, wie er jetzt in den »Salon« trat.«
»Na -- hab’n Sie denn ausgeschlafen?« frug ihn Röschen schelmisch. »Ei
-- ei -- wer wird so wenig vertragen können!«
»Wo ist denn Herr X.?«
»Der Herr, mit dem Sie kamen? -- Ja -- wir kennen ihn nicht -- der ist
aber schon kurz vor acht Uhr weggegangen, er sagte, wir sollten Sie nur
ruhig schlafen lassen, in dem Zustande, wie Sie wären, könne er sie
nicht mit heimnehmen -- er ginge deshalb allein nach Hause. Sie würden
schon Alles hier bezahlen!«
Wenn schon die ersten Beweise angethan waren, ihn vor Schrecken fast
auf den Rücken zu werfen, so gab unserm guten »Wechseldiener« der
Schluß völlig den Rest.
Er taumelte hinterrücks, bis er einen Stuhl fand, auf den er hilflos
und total vernichtet sank.
»Bezahlen? -- -- Bezahlen?« Er zählte im Geiste seine gesammten
Moneten -- ach -- die langten ja kaum zu einer Portion Wellfleisch im
Gerichtsamt III. »Bezahlen? Bezahlen?«
»Ja freilich! -- Sie haben zusammen 2 Flaschen Champagner ~à~ 4 Thaler,
macht 8 Thaler; 4 Flaschen Wein ~à~ 1½ Thaler, macht 6 Thaler, und
11 Glas Schlummerpunsch ~à~ 8 gute Groschen, zusammen 17 Thaler 20
Neugroschen!«
»Siebzehn Thaler -- -- --« ächzte der plötzlich Entnüchterte, »ja ich
habe ja gar kein Geld!«
Rosa holte, sich das Lachen verbeißend, den Wirth, dem der aus allen
seinen Himmeln Gestürzte seinen Namen und sein Amt sagen mußte.
»Na da geh’n Sie nur«, meinte derselbe, als ihm der Unglückliche
jammernd seine Schicksale berichtete, »hoffentlich bezahlt Herr X.,
sonst muß ich mich freilich an Sie halten.«
Halb betäubt von der Wucht seiner Erfahrungen, wankte der getäuschte
Vertreter der Nemesis ins Gerichtsamt, ach -- um dort zu erfahren wie
sich auch noch seine heimliche Hoffnung darauf, daß X. wenigstens
wieder allein in die Haft zurückgekehrt wäre, als eine trügerische
beweisen sollte. Jetzt erst erkannte er die ganze Größe des ihm
gespielten Streiches und zitterte vor den Folgen desselben. --
Glücklicherweise waren dieselben gelinder als er dachte. X. bezahlte
nicht nur die gemachte Zeche, sondern auch den Wechselgläubiger diesmal
ziemlich schnell und der gute Amtsdiener kam daher mit einer allerdings
»rüsselhaften Nase« davon.
Als er aber dieselbe in devotester Stellung in Empfang genommen hatte
und aus dem Amtszimmer seines Vorgesetzten wieder hinaus auf den
Corridor trat, erhob er alle 10 Finger zum Schwure in die Luft und
gelobte sich feierlich -- nie wieder einem zum Spaziergang ausgeführten
Arrestanten zu trauen -- vor Allem aber nie einem Schauspieler -- »denn
da is mer alle Mal der Gemachte« schloß er stets, wenn er einmal im
Kreise gleichgesinnter Freunde diese seine Abenteuer vortrug.