»Die Communalgarde rückt aus!«
Die Communalgarde Leipzigs, eine Nachfolgerin der 1812 durch den
französischen Stadtkommandant auf direkten Befehl des Kaisers Napoleon
ins Leben gerufenen Nationalgarde, vereinigte in ihren Reihen die
sämmtlichen zum Waffentragen geeigneten, gesunden Bürger Leipzigs aller
Stände ohne Unterschied. Sie hatte den Zweck, gewissermaßen das damals
nur wenige Militair durch Mitübernahme des städtischen Wacht- und
Sicherheitsdienstes gewissermaßen zu entlasten. Eine ihrer Abtheilungen
hatte bei Ausbruch von Schadenfeuern stets die Cordons zu ziehen,
indeß eine andre allabendlich eine Wache im Stockhaus am Naschmarkt
bezog. Kriegerisch thätig ist die Communalgarde, außer 1849 im
Aprilaufstand zu Leipzig, bei welchem die Bürgergarde im Kampfe mit den
Aufständischen drei Mann verlor, nie gewesen. Sie war eine friedliche
Truppe und selbst die Wache im Stockhaus war wohl mehr der Form als
der Nothwendigkeit wegen vorhanden. Kriegerische Lorbeeren waren bei
dieser »Käsekuchen-Wache«, wie sie im Volksmunde hieß, von vorn herein
ausgeschlossen, da sich das Wachtlokal dicht neben der Polizeiwache
befand, so daß man nicht wußte, ob die Communalgarde zum Schutze der
Polizeiwache, oder diese zum Schutze jener vorhanden sei.
Das Einexerciren resp. Trillen der neu eintretenden Mannschaften
erfolgte gewöhnlich im »Wettiner Saal«, einem jetzt ebenfalls
verschwundenen Tanzetablissement, welches in der »blauen Mütze«
ziemlich versteckt lag und Sonntags den Soldaten und Dienstpersonal als
Vergnügungsstätte diente.
Zum Eintritt in die Garde war jeder Mann verpflichtet, der das damals
nur mit großen Kosten zu erlangende Bürgerrecht erwarb.
Nun -- in jenen idyllischen Zeiten, wo nur wenig Militair vorhanden
war, gönnte man den wackeren Bürgern gern die harmlose Spielerei,
ab und zu im militairischen Kleide, angestaunt von den Ihrigen, zu
prangen, und wenn auch jeder einzelne Gardist über die dienstliche
Schuriegelei, wie er es nannte, raisonnirte, innerlich war er doch gern
dabei; gab es doch dadurch manche Gelegenheit, der strengen Aufsicht
der Frau Gemahlin ab und zu unter dem Vorgeben dienstlicher Abhaltung
ein Schnippchen zu schlagen, zumal Aermere stets kameradschaftlichst
von den besser Situirten mit durchgeschleppt wurden, wenn die Zahl
der Mai- und anderen Bowlen auf Wache bedenklich wuchs oder der nie
fehlende Käsekuchen zu delikat war und noch andere lukullische Genüsse
nach sich zog.