Erst neuerdings ist, namentlich durch die KRAEPELINsche Schule, erwiesen
worden, daß die schon lange bekannte =Dipsomanie=, der zeitweise
auftretende unüberwindliche Trieb zu unmäßigem Trinken, der Epilepsie
angehört. Die Dipsomanie besteht darin, daß bei Leuten, die für
gewöhnlich ganz nüchtern sind oder gar nichts trinken, zeitweise
plötzlich der Trieb entsteht, zu trinken, und zwar geschieht dies immer
in ganz unsinnigem Maße, meist auch in einsamer, ungeselliger Weise,
nicht in der bekannten heiteren Stimmung der gewöhnlichen Trinker. Die
Kranken ziehen von einem Wirtshaus ins andere, trinken ohne Aufhören
alles durcheinander, verschaffen sich die Mittel dazu auf jede erlaubte
oder unerlaubte Weise und ohne Rücksicht auf ihre sonstigen Gewohnheiten
und auf ihre Stellung usw. Sie verzichten dabei auf Essen und Schlafen
und kommen trotzdem gewöhnlich nicht in eigentliche schwere Trunkenheit.
Kranke, die es zu Hause haben können, trinken auch daheim, im Notfall
greifen sie sogar zu Äther, Petroleum und anderen sonst ungenießbaren
Dingen. Mit dem Aufhören der Störung stellen sich Ekel, oft heftiges
Erbrechen und Schwächezustände ein, zuweilen auch Halluzinationen und
Delirien. Die Erinnerung an das Vorgefallene ist meist dunkel,
gewöhnlich ist die Reue sehr lebhaft, und sie veranlaßt oft die Kranken,
völlig abstinent zu bleiben, natürlich nur, bis ein neuer Anfall kommt.
Dann ist der Trieb wieder so zwingend, daß alle Grundsätze und alles
Zureden der Umgebung ohne Einfluß sind. Jeder solche Exzeß schwächt die
Widerstandskraft, und daher werden die anfangs oft Monate, ja Jahre
dauernden Pausen mit der Zeit meist viel kürzer. Die volkstümliche
Bezeichnung =Quartalsäufer= gibt also keine wirkliche Zeitbestimmung.
Die Dipsomanie wird als epileptische Störung dadurch gekennzeichnet, daß
die Anfälle nicht selten in die weiterhin zu beschreibenden
Dämmerzustände übergehen, sowie dadurch, daß bei denselben Kranken zu
anderen Zeiten die vorhin besprochenen epileptischen Verstimmungen ohne
Trinktrieb oder auch andere Zeichen der Epilepsie vorkommen. Werden die
Dipsomanen in Anstalten dauernd abstinent gehalten, so kommt es
überhaupt nur zu den gewöhnlichen epileptischen Verstimmungen oder zu
Dämmerzuständen. Weitere Hinweise bestehen nach GAUPP darin, daß auch
bei gewöhnlicher Epilepsie öfters triebartige Trinkanfälle auftreten.
Eine seltenere, aber für die gerichtliche Medizin sehr wichtige Form
anfallweise auftretender Triebe auf epileptischer Grundlage sind Anfälle
von =geschlechtlichen perversen Äußerungen= bei sonst geschlechtlich
normal empfindenden Menschen. Es kommt dabei entweder zu öffentlicher
Entblößung der Geschlechtsteile, öffentlichem Onanieren,
geschlechtlichen Aufforderungen an Kinder usw., oder zu triebartiger
Päderastie u. dgl. Auch hier sprechen der plötzliche Eintritt der den
sonstigen Gesinnungen nicht entsprechenden Handlungsweise, die schwere
geistige Verstimmung mit Aufregung und Schlaflosigkeit, der
unbezwingliche Antrieb und die plötzliche Rückkehr zu normalem Empfinden
für die epileptische Grundlage. Vor Gericht muß natürlich in jedem
einzelnen Falle die bestehende epileptische Störung aus anderen
Anzeichen erwiesen werden.