IX. Die Verhütung der Geisteskrankheiten.

Wie alle Krankheiten werden auch die Geistesstörungen am besten durch

Bekämpfung ihrer Ursachen angegriffen. Nach den Ausführungen des dritten

Abschnitts gibt es darunter mehrere besonders wichtige, und diese

verdienen natürlich zuerst berücksichtigt zu werden: =Alkoholismus=,

=Syphilis= und =erbliche Anlage=.

Der Kampf gegen den =Alkoholismus=, und zwar nicht nur gegen die

ausgesprochene Trunksucht, sondern auch gegen die gefährlichen

Trinksitten der Gegenwart und gegen den Alkoholgenuß im Kindesalter, ist

ebenso die Pflicht jedes Arztes wie der Kampf gegen die =Syphilis=. Auf

die Einzelheiten beider Fragen können wir hier nicht eingehen.

Die Erkenntnis der Wichtigkeit der =erblichen Veranlagung= hat den

Gedanken auftauchen lassen, den Geisteskranken, den geisteskrank

Gewesenen und den erblich Belasteten die Ehe zu verbieten. Das wäre,

abgesehen von der zu bezweifelnden Durchführbarkeit und von der doppelt

großen Gefährdung der unehelich erzeugten Nachkommenschaft ungerecht,

weil zumal bei Verehelichung mit einer gesunden Persönlichkeit durchaus

normale Kinder erzeugt werden können. Dagegen wird man bei bestehender

oder eben überwundener Geisteskrankheit und bei schwereren Neurosen,

weil sie den Keim der Entartung in sich tragen, von der Ehe abraten, um

so dringender, wenn der andre Teil der zukünftigen Gatten etwa auch

abnorme Anlagen zeigt. Darin liegt eine neue schwere Verurteilung

derjenigen Ärzte, die in grober Verkennung des Wesens abnormer geistiger

Anlage den Hysterischen und andern Belasteten die Heirat als Heilmittel

empfehlen. Jede Neurose, zumal beim weiblichen Geschlecht, muß unbedingt

vor der Ehe beseitigt werden, weil nachher die Aussichten wegen der

größeren Pflichten und Erregungen und weiterhin wegen der bekannten

Gefahren der Schwangerschaft, der Entbindung und des Wochenbetts viel

schlechter werden.

Zweifellos ist es ferner, daß auch bei schwer belasteten Menschen die

körperliche und geistige Gesundheitspflege die glänzendsten Erfolge

erzielen kann. Sie werden leider in vielen Fällen gerade durch die

abnormen Eigenschaften und den Unverstand der Eltern verhindert.

Die angeborene abnorme Veranlagung verrät sich oft schon im

Säuglingsalter durch übergroße Unruhe, Weinerlichkeit, Schlaflosigkeit,

Zusammenschrecken, Neigung zu Krämpfen, ohnmachtähnlichen Zuständen,

Verdrehen der Augen u. dgl. Bei solchen Kindern soll die ganze

Lebensweise streng geregelt werden. Wenn die Mutter nicht blutarm,

elend, syphilitisch oder sonstwie in ihrer Ernährung gestört ist, kann

und soll sie das Kind an ihrer Brust ernähren; der Einfluß der

Gemütsbewegungen auf die Milchabsonderung verlangt allerdings, daß keine

schwereren Affekte vorliegen. In solchen Fällen ist eine Amme oder

künstliche Ernährung vorzuziehen. Strenge Regelmäßigkeit ist dabei

notwendig. Kleidung und Zimmerluft sollen stets rein und nicht zu warm

sein (das Zimmer zirka 18°C), weil die Erhitzung des Körpers Affekte

und Empfindlichkeit begünstigt, den Schlaf stört usw. Im ersten Jahre

sind täglich morgens ein Bad, anfangs 35°C, vom zweiten Vierteljahr ab

34°C warm, und abends eine etwas kühlere Waschung dringend

wünschenswert; die Wirkung der Bäder und der übrigen Hautpflege auf

nervöse Kinder ist durch nichts zu ersetzen. Gewaltsame Abhärtung durch

zu kalte Bäder, Duschen, Waschungen schadet dagegen sehr. Lärm, laute

Musik, beunruhigende Liebesbezeugungen durch Fremde, Schütteln und

Rütteln auf dem Arm, in der Wiege oder im Wagen sind für Säuglinge

durchaus schädlich, ebenso späterhin für belastete Kinder körperliche

Überanstrengungen, geistige Getränke und Kaffee, Schreck. Angst, z. B.

Einsperren ins Dunkelzimmer oder grobe Züchtigungen, Mangel an Schlaf --

das erschöpfbare belastete Gehirn bedarf täglich einige Stunden mehr

Ruhe als das gesunde; Schlaflosigkeit muß durch längere Bäder von

34-35°C bekämpft werden -- und Lernanstrengungen vor dem Schulalter.

Durch Gleichmäßigkeit, Festigkeit und stete Wahrhaftigkeit bei

gleichzeitiger Güte und Geduld bildet der Erzieher den Charakter des

Kindes, neben der Gesundheit die wesentlichste Mitgabe. Fehlen den

Eltern diese Eigenschaften, so ist die Erziehung außerhalb des

Elternhauses wünschenswert. Der Verkehr mit Altersgenossen, ohne

beständige Aufsicht der Eltern, ist für die Abschleifung von Eigenheiten

und für die rechtzeitige Gewöhnung in das Leben notwendig, aber dem

Zusammenleben mit Vielen, wobei notwendig die Aufsicht leidet, ist

Unterbringung in kleinen oder Einzelpensionen vorzuziehen, der Besuch

einer größeren Schule dagegen ist wünschenswert, Einzelunterricht bringt

oft die Gefahr der Überbürdung näher (vgl. S. 11). Entwickelt sich der

Verstand trotz guter Anleitung nicht dem Alter entsprechend, so ist zu

unterscheiden, ob Erschöpfung vorliegt, wo dann am besten der Unterricht

längere Zeit ausgesetzt wird, oder deutlicher Schwachsinn (vgl. 2. Buch,

VII, 5); hier muß je nach dem Grade der Eintritt in eine Klasse für

Schwachbefähigte, die man in den größeren Städten mehr und mehr

begründet, oder in eine Idiotenanstalt erwogen werden. Häufig ist die

Begabung und das Nichtkönnen nur einseitig, so daß die richtige Wahl der

Schulart aus der Not hilft. Die Zeit der Geschlechtsentwicklung bedarf

sorgfältiger Überwachung, praktischer Ablenkung der häufig

phantastischen und mystischen Geistesrichtung, körperlicher Pflege und

besonders wieder abhärtender Bäder und Waschungen. Mißachtete Chlorose

u. dgl. zu dieser Zeit begünstigt das spätere Auftreten von Hysterie und

Neurasthenie. Als Beruf sind Lebenszweige vorzuziehen, die von großen

körperlichen Schädigungen frei sind und Überanstrengung und große

Verantwortlichkeit möglichst ausschließen; die besonders gefährdeten

Berufsarten (vgl. S. 11) sind zu vermeiden.

Kompendium der Psychiatrie für Studierende und Ärzte · 第 17 / 133 题