Wie alle Krankheiten werden auch die Geistesstörungen am besten durch
Bekämpfung ihrer Ursachen angegriffen. Nach den Ausführungen des dritten
Abschnitts gibt es darunter mehrere besonders wichtige, und diese
verdienen natürlich zuerst berücksichtigt zu werden: =Alkoholismus=,
=Syphilis= und =erbliche Anlage=.
Der Kampf gegen den =Alkoholismus=, und zwar nicht nur gegen die
ausgesprochene Trunksucht, sondern auch gegen die gefährlichen
Trinksitten der Gegenwart und gegen den Alkoholgenuß im Kindesalter, ist
ebenso die Pflicht jedes Arztes wie der Kampf gegen die =Syphilis=. Auf
die Einzelheiten beider Fragen können wir hier nicht eingehen.
Die Erkenntnis der Wichtigkeit der =erblichen Veranlagung= hat den
Gedanken auftauchen lassen, den Geisteskranken, den geisteskrank
Gewesenen und den erblich Belasteten die Ehe zu verbieten. Das wäre,
abgesehen von der zu bezweifelnden Durchführbarkeit und von der doppelt
großen Gefährdung der unehelich erzeugten Nachkommenschaft ungerecht,
weil zumal bei Verehelichung mit einer gesunden Persönlichkeit durchaus
normale Kinder erzeugt werden können. Dagegen wird man bei bestehender
oder eben überwundener Geisteskrankheit und bei schwereren Neurosen,
weil sie den Keim der Entartung in sich tragen, von der Ehe abraten, um
so dringender, wenn der andre Teil der zukünftigen Gatten etwa auch
abnorme Anlagen zeigt. Darin liegt eine neue schwere Verurteilung
derjenigen Ärzte, die in grober Verkennung des Wesens abnormer geistiger
Anlage den Hysterischen und andern Belasteten die Heirat als Heilmittel
empfehlen. Jede Neurose, zumal beim weiblichen Geschlecht, muß unbedingt
vor der Ehe beseitigt werden, weil nachher die Aussichten wegen der
größeren Pflichten und Erregungen und weiterhin wegen der bekannten
Gefahren der Schwangerschaft, der Entbindung und des Wochenbetts viel
schlechter werden.
Zweifellos ist es ferner, daß auch bei schwer belasteten Menschen die
körperliche und geistige Gesundheitspflege die glänzendsten Erfolge
erzielen kann. Sie werden leider in vielen Fällen gerade durch die
abnormen Eigenschaften und den Unverstand der Eltern verhindert.
Die angeborene abnorme Veranlagung verrät sich oft schon im
Säuglingsalter durch übergroße Unruhe, Weinerlichkeit, Schlaflosigkeit,
Zusammenschrecken, Neigung zu Krämpfen, ohnmachtähnlichen Zuständen,
Verdrehen der Augen u. dgl. Bei solchen Kindern soll die ganze
Lebensweise streng geregelt werden. Wenn die Mutter nicht blutarm,
elend, syphilitisch oder sonstwie in ihrer Ernährung gestört ist, kann
und soll sie das Kind an ihrer Brust ernähren; der Einfluß der
Gemütsbewegungen auf die Milchabsonderung verlangt allerdings, daß keine
schwereren Affekte vorliegen. In solchen Fällen ist eine Amme oder
künstliche Ernährung vorzuziehen. Strenge Regelmäßigkeit ist dabei
notwendig. Kleidung und Zimmerluft sollen stets rein und nicht zu warm
sein (das Zimmer zirka 18°C), weil die Erhitzung des Körpers Affekte
und Empfindlichkeit begünstigt, den Schlaf stört usw. Im ersten Jahre
sind täglich morgens ein Bad, anfangs 35°C, vom zweiten Vierteljahr ab
34°C warm, und abends eine etwas kühlere Waschung dringend
wünschenswert; die Wirkung der Bäder und der übrigen Hautpflege auf
nervöse Kinder ist durch nichts zu ersetzen. Gewaltsame Abhärtung durch
zu kalte Bäder, Duschen, Waschungen schadet dagegen sehr. Lärm, laute
Musik, beunruhigende Liebesbezeugungen durch Fremde, Schütteln und
Rütteln auf dem Arm, in der Wiege oder im Wagen sind für Säuglinge
durchaus schädlich, ebenso späterhin für belastete Kinder körperliche
Überanstrengungen, geistige Getränke und Kaffee, Schreck. Angst, z. B.
Einsperren ins Dunkelzimmer oder grobe Züchtigungen, Mangel an Schlaf --
das erschöpfbare belastete Gehirn bedarf täglich einige Stunden mehr
Ruhe als das gesunde; Schlaflosigkeit muß durch längere Bäder von
34-35°C bekämpft werden -- und Lernanstrengungen vor dem Schulalter.
Durch Gleichmäßigkeit, Festigkeit und stete Wahrhaftigkeit bei
gleichzeitiger Güte und Geduld bildet der Erzieher den Charakter des
Kindes, neben der Gesundheit die wesentlichste Mitgabe. Fehlen den
Eltern diese Eigenschaften, so ist die Erziehung außerhalb des
Elternhauses wünschenswert. Der Verkehr mit Altersgenossen, ohne
beständige Aufsicht der Eltern, ist für die Abschleifung von Eigenheiten
und für die rechtzeitige Gewöhnung in das Leben notwendig, aber dem
Zusammenleben mit Vielen, wobei notwendig die Aufsicht leidet, ist
Unterbringung in kleinen oder Einzelpensionen vorzuziehen, der Besuch
einer größeren Schule dagegen ist wünschenswert, Einzelunterricht bringt
oft die Gefahr der Überbürdung näher (vgl. S. 11). Entwickelt sich der
Verstand trotz guter Anleitung nicht dem Alter entsprechend, so ist zu
unterscheiden, ob Erschöpfung vorliegt, wo dann am besten der Unterricht
längere Zeit ausgesetzt wird, oder deutlicher Schwachsinn (vgl. 2. Buch,
VII, 5); hier muß je nach dem Grade der Eintritt in eine Klasse für
Schwachbefähigte, die man in den größeren Städten mehr und mehr
begründet, oder in eine Idiotenanstalt erwogen werden. Häufig ist die
Begabung und das Nichtkönnen nur einseitig, so daß die richtige Wahl der
Schulart aus der Not hilft. Die Zeit der Geschlechtsentwicklung bedarf
sorgfältiger Überwachung, praktischer Ablenkung der häufig
phantastischen und mystischen Geistesrichtung, körperlicher Pflege und
besonders wieder abhärtender Bäder und Waschungen. Mißachtete Chlorose
u. dgl. zu dieser Zeit begünstigt das spätere Auftreten von Hysterie und
Neurasthenie. Als Beruf sind Lebenszweige vorzuziehen, die von großen
körperlichen Schädigungen frei sind und Überanstrengung und große
Verantwortlichkeit möglichst ausschließen; die besonders gefährdeten
Berufsarten (vgl. S. 11) sind zu vermeiden.