1. Persönliche Veranlagung.

Die Anlage zu geistiger Erkrankung wird am meisten durch die =Vererbung=

bestimmt. Am seltensten so, daß bestimmte Krankheiten sich von den

Eltern oder Vorfahren auf die Nachkommen übertragen, sondern meist in

der Weise, daß die Nachkommen ein weniger widerstandsfähiges Gehirn oder

Nervensystem auf die Welt mitbringen. In diesem Sinne überträgt sich

erfahrungsgemäß eine Vererbung, besser eine erbliche Veranlagung auf die

Nachkommen nicht nur von Geisteskranken, sondern auch von

konstitutionell Nervenkranken (mit Epilepsie, Hysterie, Migräne,

konstitutioneller Neurasthenie usw.), von Menschen mit auffallenden

Charakteren, mit Neigung zu Verbrechen oder zu Selbstmord, und ebenso

gefährdend für die geistige Widerstandskraft der Nachkommen sind

Trunksucht und Syphilis der Vorfahren, letztere bis in die dritte

Generation! Die Vererbung erfolgt entweder direkt von einem der Eltern,

auch wenn bei ihnen die deutliche Störung usw. erst später ausbricht,

oder mit Überspringung derselben von einem der Großeltern her. In

letzterem Falle findet sich nicht selten eine der aufgezählten

Abweichungen bei Geschwistern des Vaters oder der Mutter, als Hinweis

darauf, daß die Anlage auch in dieser Generation vorhanden, aber durch

irgendwelche Umstände nicht (oder noch nicht) zur Äußerung gekommen ist.

So ist also bei der Aufnahme der Erblichkeitsverhältnisse eine

Nachforschung auch über die Seitenverwandten wertvoll, wenn sie

verständig ausgenützt wird.

Schädigend für die Erzeugten wirken außerdem Schwächezustände der Eltern

zur Zeit der Zeugung, insbesondere zu großer Altersunterschied, zu

jugendliches oder zu vorgerücktes Alter, chronische Krankheiten wie

Diabetes usw., Tuberkulose, schlechter Ernährungszustand durch Not oder

überstandene schwere Krankheiten u. dgl. mehr; ebenso erklärlicherweise

auch Not, Kummer u. dgl. der Mutter während der Schwangerschaft. Ob die

Blutsverwandtschaft der Eltern an sich schädlich wirkt, ist streitig,

sicher ist sie doppelt gefährlich, wenn krankhafte Anlagen von beiden

Seiten zusammenfließen, und bewirkt dann oft fortschreitende Entartung.

Jede der verschiedenen Abweichungen, die wir vorhin aufgeführt haben,

kann bei den Nachkommen irgend eine Form der geistigen Störung,

ebensowohl aber auch Nervenkrankheiten, verbrecherische, Trunk- und

Selbstmordneigungen usw. hervorrufen. Man bezeichnet das als

=Transformation= der Vererbung. Bei der =gleichartigen= Vererbung

kehren die Krankheiten mit primären krankhaften Affekten (Manie,

Melancholie) gern in derselben Form bei den Nachkommen wieder, ebenso

wie die belastete Deszendenz von Kranken mit intellektuellen Psychosen

(Paranoia) vorzugsweise an Paranoia erkrankt.

Die Wirkung der Vererbung, die sich bei etwa 40% der Geisteskranken

nachweisen läßt, ist trotzdem keine zwingende. Auch das Kind zweier

geisteskranker Eltern kann geistig gesund bleiben. Es kommt wohl darauf

an, wieweit die Krankheit der Eltern als in der Konstitution liegend

betrachtet werden muß, oder ob sie sich mehr als nicht vererbbare

erworbene Schädigung darstellt. Durchsichtiger ist es, daß bei

Gesundheit des Vaters und Abnormität der Mutter oder umgekehrt das Kind

gesund bleiben kann, indem der Einfluß des gesunden Teils überwiegt. Im

allgemeinen scheint der Einfluß des Vaters bei der Vererbung krankhafter

Anlagen größer zu sein und besonders die Töchter zu bedrohen.

Die erbliche Anlage verrät sich bald gar nicht, bald in der

verschiedensten Art. Ist sie erkennbar, so spricht man von =erblicher

Belastung=, bei hohen Graden von =erblicher Entartung=, =Degeneration=.

Zu den leichteren Formen gehören das nervöse Temperament (reizbare

Schwäche in geistiger und körperlicher Beziehung, Disharmonie des

Gemütslebens, krankhafte Depression oder Reizbarkeit, periodische

Stimmungsschwankungen, Neigung zu Angst- und Zwangszuständen), die

Neigung zu Trunk, Ausschweifungen, Sonderbarkeiten, zu den schwereren

Erscheinungen die großen Neurosen, die sexuellen Perversionen, die

ungleichen Begabungen, das Fehlen des moralischen Sinnes usw., das

manisch-depressive Irresein und die Grenzzustände sowie das große Gebiet

der Dementia praecox, ferner die Selbstmordneigung, die Idiotie und die

Imbezillität. Die schwersten Formen führen durch soziale Wirkungen oder

durch die körperliche Unfähigkeit zum Erlöschen der Familie und damit

zum Aufhören der Vererbung.

Die erbliche Belastung pflegt sich auch durch körperliche Zeichen,

sogenannte =Degenerationszeichen=, zu verraten, die zwar auch ohne

geistige Zeichen der Belastung vorkommen, aber immerhin als Hinweis und

im Verein mit den psychischen Äußerungen von Wert sind. Dazu gehören

Asymmetrie des Schädels oder Gesichts, auffallende Form des Schädels,

fliehende Stirn, übermäßig starke Entwickelung des Oberkiefers oder des

Unterkiefers, Vorspringen der Jochbeingegend, sehr unregelmäßige

Zahnstellung, flacher oder zu stark gewölbter Gaumen, ungleich hohe

Anheftung, henkelförmiges Abstehen, zu grobe Bildung der Ohrmuschel,

Fehlen ihres Läppchens, ihres Randes u. dgl. m., allgemeines

körperliches Zurückbleiben (Infantilismus), mangelhafte Haarbildung,

abnorm späte Menstruation, Ungleichheit der Pupillen, Irisflecken,

Kolobom, angeborener Nystagmus, essentieller Tremor usw.

Das Zustandekommen dieser körperlichen Zeichen ist ebenso wie das Wesen

der erblichen Belastung noch ganz unklar. Von Theorien der letzteren

wären die zu nennen, wonach die verminderte Widerstandsfähigkeit auf

vererbter zu geringer Blutversorgung des Gehirns beruht, und eine

zweite, wonach es sich um angeborene leichtere Erschöpfbarkeit der

Zentralorgane handelt.

Neben der Vererbung ist von großem Einfluß auf die persönliche

Veranlagung die =Erziehung= im weitesten Sinne. Man darf trotz aller

Einwürfe annehmen, daß Erziehung und Gewöhnung gegen erbliche Anlagen

oft im guten Sinne unendlich machtvoll sind. Leider wirken am häufigsten

beide in schädlicher Richtung zusammen, weil die Erzeuger der

krankhaften Anlage zugleich die Erzieher sind. Abnorme Eigenschaften der

Erzieher gefährden vor allem durch planloses Wechseln zwischen Strenge

und Nachgiebigkeit die Bildung eines ruhigen, gefestigten Charakters,

sie unterwerfen schon das Kind, den werdenden Menschen, Affekten und

Gemütsbewegungen, die ihm schädlich sind, und beeinträchtigen das

Gleichmaß der Arbeit, das für die gesunde geistige Ausbildung

unentbehrlich ist.

Sehr wichtig ist als Unterabteilung der Erziehung auch die körperliche

Gewöhnung. Unzweckmäßige Ernährung, mangelnde Hautpflege, übermäßiges

Warmhalten, ungenügender Schlaf schädigen die gesunde Entwicklung des

Gehirns und des Nervensystems und untergraben damit die

Widerstandsfähigkeit.

Kompendium der Psychiatrie für Studierende und Ärzte · 第 5 / 133 题