Die Anlage zu geistiger Erkrankung wird am meisten durch die =Vererbung=
bestimmt. Am seltensten so, daß bestimmte Krankheiten sich von den
Eltern oder Vorfahren auf die Nachkommen übertragen, sondern meist in
der Weise, daß die Nachkommen ein weniger widerstandsfähiges Gehirn oder
Nervensystem auf die Welt mitbringen. In diesem Sinne überträgt sich
erfahrungsgemäß eine Vererbung, besser eine erbliche Veranlagung auf die
Nachkommen nicht nur von Geisteskranken, sondern auch von
konstitutionell Nervenkranken (mit Epilepsie, Hysterie, Migräne,
konstitutioneller Neurasthenie usw.), von Menschen mit auffallenden
Charakteren, mit Neigung zu Verbrechen oder zu Selbstmord, und ebenso
gefährdend für die geistige Widerstandskraft der Nachkommen sind
Trunksucht und Syphilis der Vorfahren, letztere bis in die dritte
Generation! Die Vererbung erfolgt entweder direkt von einem der Eltern,
auch wenn bei ihnen die deutliche Störung usw. erst später ausbricht,
oder mit Überspringung derselben von einem der Großeltern her. In
letzterem Falle findet sich nicht selten eine der aufgezählten
Abweichungen bei Geschwistern des Vaters oder der Mutter, als Hinweis
darauf, daß die Anlage auch in dieser Generation vorhanden, aber durch
irgendwelche Umstände nicht (oder noch nicht) zur Äußerung gekommen ist.
So ist also bei der Aufnahme der Erblichkeitsverhältnisse eine
Nachforschung auch über die Seitenverwandten wertvoll, wenn sie
verständig ausgenützt wird.
Schädigend für die Erzeugten wirken außerdem Schwächezustände der Eltern
zur Zeit der Zeugung, insbesondere zu großer Altersunterschied, zu
jugendliches oder zu vorgerücktes Alter, chronische Krankheiten wie
Diabetes usw., Tuberkulose, schlechter Ernährungszustand durch Not oder
überstandene schwere Krankheiten u. dgl. mehr; ebenso erklärlicherweise
auch Not, Kummer u. dgl. der Mutter während der Schwangerschaft. Ob die
Blutsverwandtschaft der Eltern an sich schädlich wirkt, ist streitig,
sicher ist sie doppelt gefährlich, wenn krankhafte Anlagen von beiden
Seiten zusammenfließen, und bewirkt dann oft fortschreitende Entartung.
Jede der verschiedenen Abweichungen, die wir vorhin aufgeführt haben,
kann bei den Nachkommen irgend eine Form der geistigen Störung,
ebensowohl aber auch Nervenkrankheiten, verbrecherische, Trunk- und
Selbstmordneigungen usw. hervorrufen. Man bezeichnet das als
=Transformation= der Vererbung. Bei der =gleichartigen= Vererbung
kehren die Krankheiten mit primären krankhaften Affekten (Manie,
Melancholie) gern in derselben Form bei den Nachkommen wieder, ebenso
wie die belastete Deszendenz von Kranken mit intellektuellen Psychosen
(Paranoia) vorzugsweise an Paranoia erkrankt.
Die Wirkung der Vererbung, die sich bei etwa 40% der Geisteskranken
nachweisen läßt, ist trotzdem keine zwingende. Auch das Kind zweier
geisteskranker Eltern kann geistig gesund bleiben. Es kommt wohl darauf
an, wieweit die Krankheit der Eltern als in der Konstitution liegend
betrachtet werden muß, oder ob sie sich mehr als nicht vererbbare
erworbene Schädigung darstellt. Durchsichtiger ist es, daß bei
Gesundheit des Vaters und Abnormität der Mutter oder umgekehrt das Kind
gesund bleiben kann, indem der Einfluß des gesunden Teils überwiegt. Im
allgemeinen scheint der Einfluß des Vaters bei der Vererbung krankhafter
Anlagen größer zu sein und besonders die Töchter zu bedrohen.
Die erbliche Anlage verrät sich bald gar nicht, bald in der
verschiedensten Art. Ist sie erkennbar, so spricht man von =erblicher
Belastung=, bei hohen Graden von =erblicher Entartung=, =Degeneration=.
Zu den leichteren Formen gehören das nervöse Temperament (reizbare
Schwäche in geistiger und körperlicher Beziehung, Disharmonie des
Gemütslebens, krankhafte Depression oder Reizbarkeit, periodische
Stimmungsschwankungen, Neigung zu Angst- und Zwangszuständen), die
Neigung zu Trunk, Ausschweifungen, Sonderbarkeiten, zu den schwereren
Erscheinungen die großen Neurosen, die sexuellen Perversionen, die
ungleichen Begabungen, das Fehlen des moralischen Sinnes usw., das
manisch-depressive Irresein und die Grenzzustände sowie das große Gebiet
der Dementia praecox, ferner die Selbstmordneigung, die Idiotie und die
Imbezillität. Die schwersten Formen führen durch soziale Wirkungen oder
durch die körperliche Unfähigkeit zum Erlöschen der Familie und damit
zum Aufhören der Vererbung.
Die erbliche Belastung pflegt sich auch durch körperliche Zeichen,
sogenannte =Degenerationszeichen=, zu verraten, die zwar auch ohne
geistige Zeichen der Belastung vorkommen, aber immerhin als Hinweis und
im Verein mit den psychischen Äußerungen von Wert sind. Dazu gehören
Asymmetrie des Schädels oder Gesichts, auffallende Form des Schädels,
fliehende Stirn, übermäßig starke Entwickelung des Oberkiefers oder des
Unterkiefers, Vorspringen der Jochbeingegend, sehr unregelmäßige
Zahnstellung, flacher oder zu stark gewölbter Gaumen, ungleich hohe
Anheftung, henkelförmiges Abstehen, zu grobe Bildung der Ohrmuschel,
Fehlen ihres Läppchens, ihres Randes u. dgl. m., allgemeines
körperliches Zurückbleiben (Infantilismus), mangelhafte Haarbildung,
abnorm späte Menstruation, Ungleichheit der Pupillen, Irisflecken,
Kolobom, angeborener Nystagmus, essentieller Tremor usw.
Das Zustandekommen dieser körperlichen Zeichen ist ebenso wie das Wesen
der erblichen Belastung noch ganz unklar. Von Theorien der letzteren
wären die zu nennen, wonach die verminderte Widerstandsfähigkeit auf
vererbter zu geringer Blutversorgung des Gehirns beruht, und eine
zweite, wonach es sich um angeborene leichtere Erschöpfbarkeit der
Zentralorgane handelt.
Neben der Vererbung ist von großem Einfluß auf die persönliche
Veranlagung die =Erziehung= im weitesten Sinne. Man darf trotz aller
Einwürfe annehmen, daß Erziehung und Gewöhnung gegen erbliche Anlagen
oft im guten Sinne unendlich machtvoll sind. Leider wirken am häufigsten
beide in schädlicher Richtung zusammen, weil die Erzeuger der
krankhaften Anlage zugleich die Erzieher sind. Abnorme Eigenschaften der
Erzieher gefährden vor allem durch planloses Wechseln zwischen Strenge
und Nachgiebigkeit die Bildung eines ruhigen, gefestigten Charakters,
sie unterwerfen schon das Kind, den werdenden Menschen, Affekten und
Gemütsbewegungen, die ihm schädlich sind, und beeinträchtigen das
Gleichmaß der Arbeit, das für die gesunde geistige Ausbildung
unentbehrlich ist.
Sehr wichtig ist als Unterabteilung der Erziehung auch die körperliche
Gewöhnung. Unzweckmäßige Ernährung, mangelnde Hautpflege, übermäßiges
Warmhalten, ungenügender Schlaf schädigen die gesunde Entwicklung des
Gehirns und des Nervensystems und untergraben damit die
Widerstandsfähigkeit.