II. Geschichtlicher Überblick.

Geistesstörungen sind zu allen Zeiten vorgekommen und beobachtet. Das

Alte Testament berichtet sie von Saul und von Nebukadnezar, die

griechischen Dichter erzählen ihr Vorkommen bei Ajax, Ödipus, Orestes,

bei den Töchtern des Königs Proitos, die von Juno irrsinnig gemacht

waren; die Skythen glaubten sich eines Tages in Weiber verwandelt. Im

allgemeinen betrachtete man das Irresein als Folge göttlicher Strafen

oder teuflischer Einwirkungen. Hippokrates, 460-377 v. Chr., leitet

zuerst die Seelenstörungen aus körperlichen Ursachen her und bringt sie

mit Krankheiten des Gehirns in Verbindung; bei ihm finden sich »Manie«

und »Melancholie« als allgemeine Bezeichnungen für Irresein; seine

Behandlung besteht in Diät, Gymnastik, kalten Übergießungen,

Verabreichung von Alraunwurzel (Atropa Mandragora), Helleborus u. s. w.

Asklepiades, Cälius Aurelianus, Celsus, Galenos u. A. beschreiben die

einzelnen Formen des Irreseins genauer; Asklepiades erwähnt die

psychische Behandlung und verwirft eingreifende Mittel, Celsus kennt die

Halluzinationen und die Wahnvorstellungen, er wie Cälius Aurelianus

legen Wert auf Individualisieren und auf psychische Therapie. Im

Mittelalter gingen alle diese Errungenschaften verloren, die Irren

galten als Besessene und wurden eingesperrt oder der Teufelsaustreibung

unterworfen. Den größten Teil der Besessenen, die der Folter und dem

Scheiterhaufen unterworfen wurden, bildeten übrigens nicht die

eigentlichen Irren, sondern Kranke mit _grande hystérie_, wie sich aus

den Protokollen der Hexenprozesse und aus gleichzeitigen Bildwerken

ersehen läßt. Ruhige Geisteskranke wurden an manchen Orten in besonderen

Anstalten untergebracht. Im 16. Jahrhundert tritt FELIX PLATTER,

Professor in Basel, gegen die Einsperrung der Geisteskranken und für die

psychische Behandlung auf, aber zu derselben Zeit herrscht noch weithin

die grausame Verfolgung derjenigen Irren, die sich nach den

abergläubischen Vorstellungen des Mittelalters in ihrem Wahn für

Werwölfe halten. Erst das 18. Jahrhundert bringt große Fortschritte;

1751 wird in London die erste öffentliche Irrenanstalt errichtet,

zahlreiche Privatanstalten, meist unter Schülern CULLENs (1712-1790),

folgen nach; in Frankreich ertrotzt PINEL (1755-1826) unter persönlicher

Gefahr vom Nationalkonvent im Jahre 1792 die Erlaubnis, die Irren von

ihren Ketten und von dem Zusammenleben mit den Verbrechern zu befreien.

ESQUIROL (1772-1840) wurde sein würdiger Nachfolger. Die Bestrebungen

dieser erleuchteten Ärzte Englands und Frankreichs riefen auch in

Deutschland eine neue Zeit in der Psychiatrie wach. REIL (1759-1813) und

LANGERMANN (1768-1832) reformierten theoretisch und praktisch, und REILs

Schüler HORN und CHR. FR. NASSE setzten das Werk im 19. Jahrhundert

fort. Hervorragende Förderung erfuhr das humane Irrenwesen weiterhin

durch FOVILLE, FALRET und MOREL in Frankreich, SCHRÖDER VAN DER KOLK in

Holland und Belgien, CONOLLY, den Urheber des _no-restraint_-Systems,

der Irrenbehandlung ohne Zwang, in England, DAMEROW, JACOBI, FLEMMING

und besonders GRIESINGER (1817-1868) in Deutschland. Mit den Arbeiten

dieser Männer wurde zugleich die rein psychologische Auffassung der

Geisteskrankheiten (z. B. als Folge der Sünde, HEINROTH, oder als

gewucherte Leidenschaften, IDELER) und die Behandlung der Irren durch

Einschüchterung (LEURETs _Traitement moral_) endgültig zugunsten der

modernen Anschauungen beseitigt.

Von den zuletzt genannten Irrenärzten ragt GRIESINGER am meisten in

unsere Zeit hinein. Seine »Pathologie und Therapie der psychischen

Krankheiten« (4. Aufl. 1876) bildet die Grundlage der heutigen Lehren.

Die wichtigsten neueren Lehrbücher sind:

V. KRAFFT-EBING, Lehrbuch der Psychiatrie. 7. Aufl. 1903.

KRAEPELIN, Psychiatrie. 7. Aufl. 1903. 2 Bände.

SCHÜLE, Klinische Psychiatrie. 3. Aufl. 1886.

ZIEHEN, Psychiatrie. 2. Aufl. 1902.

WERNICKE, Grundriß der Psychiatrie. 1894-96.

WEYGANDT, Atlas und Grundriß der Psychiatrie. 1902.

HOCHE, Handbuch der gerichtlichen Psychiatrie. 1901.

CRAMER, Lehrbuch der gerichtlichen Psychiatrie. 3. Aufl. 1903.

Vgl. ferner STÖRRING, Vorlesungen über Psychopathologie. 1901.

Kompendium der Psychiatrie für Studierende und Ärzte · 第 3 / 133 题