Die Sklaven

Als Sklaven verwenden die Utopier weder Kriegsgefangene, außer wenn sie

selber den Krieg geführt haben, noch Söhne von Sklaven noch schließlich

jemanden, den sie bei anderen Völkern als Sklaven kaufen können. Ihre

Sklaven sind vielmehr Mitbürger, die wegen eines Verbrechens zu Sklaven

gemacht, oder, was weit häufiger der Fall ist, Leute, die in Städten des

Auslands wegen irgendeiner Missetat zum Tode verurteilt wurden. Von

letzteren holen sich die Utopier einen großen Teil ins Land; bisweilen

zahlen sie für sie nur einen geringen Preis, noch öfter auch gar nichts.

Diese beiden Arten von Sklaven müssen nicht nur dauernd arbeiten,

sondern auch Fesseln tragen. Ihre eigenen Landsleute aber behandeln die

Utopier noch härter; denn sie sind in ihren Augen deshalb noch

verworfener und verdienen deshalb noch schwerere Strafen, weil sie sich

trotz der vortrefflichen Anleitung zur Tugend, die sie durch eine

ausgezeichnete Erziehung gehabt haben, dennoch nicht von einem

Verbrechen haben abhalten lassen.

Eine andere Klasse von Sklaven bilden diejenigen, die es als arbeitsame

und arme Tagelöhner eines fremden Volkes vorziehen, aus freien Stücken

bei den Utopiern Sklavendienste zu leisten. Diese behandeln sie

anständig und nicht viel weniger gut als ihre Mitbürger; nur haben sie

ein klein wenig mehr Arbeit zu leisten, da sie ja daran gewöhnt sind.

Will einer von ihnen wieder fort, was aber nur selten der Fall ist, so

hält man ihn weder wider seinen Willen zurück, noch läßt man ihn ohne

irgendein Geschenk ziehen.

Die Kranken pflegt man, wie erwähnt, mit großer Liebe, und man tut

unbedingt alles, um sie durch eine gewissenhafte Behandlung mit Arznei

oder Diät wieder gesund zu machen. Sogar die, die an unheilbaren

Krankheiten leiden, sucht man zu trösten, indem man sich zu ihnen setzt,

sich mit ihnen unterhält und ihnen schließlich alle möglichen

Erleichterungen schafft. Ist jedoch die Krankheit nicht bloß unheilbar,

sondern quält und martert sie den Patienten auch noch dauernd, dann

stellen ihm die Priester und obrigkeitlichen Personen vor, er sei allen

Ansprüchen, die das Leben an ihn stelle, nicht mehr gewachsen, falle

anderen nur zur Last und überlebe, sich selber zur Qual, bereits seinen

eigenen Tod. Er solle deshalb nicht darauf bestehen, seiner Krankheit

noch länger Gelegenheit zu geben, ihn zu verzehren; er möge vielmehr

ohne Zögern seinem Leben ein Ende machen, da es ja für ihn nur noch eine

Qual sei, und sich in Zuversicht und guten Mutes von diesem traurigen

Leben wie von einem Kerker oder einer quälenden Sorge entweder selbst

frei machen oder sich mit seinem Einverständnis von anderen seiner Pein

entreißen lassen. Das werde klug sein, da er durch seinen Tod nicht das

Glück, sondern nur die Qual seines Lebens vorzeitig beende; zugleich

aber werde er ein frommes und heiliges Werk vollbringen, da er ja in

diesem Falle nur den Rat der Priester, der Deuter des göttlichen

Willens, befolge. Wer sich nun dadurch überreden läßt, stirbt entweder

freiwillig den Hungertod oder läßt sich betäuben und wird so ohne eine

Todesempfindung erlöst. Gegen seinen Willen aber bringen die Utopier

niemanden ums Leben; auch lassen sie es keinem trotz seiner Weigerung,

freiwillig aus dem Leben zu scheiden, an irgendeinem Liebesdienst

fehlen. Sich überreden zu lassen und so zu sterben, gilt als ehrenvoll.

Wer sich aber das Leben nimmt aus einem Grunde, den Priester und Senat

nicht billigen, den hält man weder der Beerdigung noch der Verbrennung

für würdig; zu seiner Schande läßt man ihn unbestattet und wirft ihn in

irgendeinen Sumpf.

Das Weib heiratet nicht vor dem 18., der Mann aber erst nach erfülltem

22. Lebensjahre. Wenn ein Mann oder ein Weib vor der Ehe geheimen

Geschlechtsverkehrs überführt wird, so trifft ihn oder sie strenge

Strafe, und beide dürfen überhaupt nicht heiraten, es sei denn, daß der

Bürgermeister Gnade für Recht ergehen läßt. Aber auch der Hausvater und

die Hausmutter, in deren Hause die Schandtat begangen wurde, sind in

hohem Maße übler Nachrede ausgesetzt, da sie, wie man meint, ihre

Pflicht nicht gewissenhaft genug erfüllt haben. Die Utopier ahnden

dieses Vergehen deshalb so streng, weil sich, wie sie voraussehen, nur

selten zwei Leute zu ehelicher Gemeinschaft vereinigen würden, wenn man

den zügellosen Geschlechtsverkehr nicht energisch unterbände; denn in

der Ehe muß man sein ganzes Leben mit nur einer Person zusammen

verbringen und außerdem so mancherlei Beschwernis geduldig mit in Kauf

nehmen.

Ferner beobachten sie bei der Auswahl der Ehegatten mit Ernst und

Strenge einen Brauch, der uns jedoch höchst unschicklich und überaus

lächerlich vorkam. Eine gesetzte, ehrbare Matrone zeigt nämlich dem

Freier das Weib, sei es ein Mädchen oder eine Witwe, nackt; und ebenso

zeigt anderseits ein sittsamer Mann den Freier nackt dem Mädchen. Diese

Sitte fanden wir lächerlich, und wir tadelten sie als anstößig; die

Utopier dagegen konnten sich nicht genug über die auffallende Torheit

all der anderen Völker wundern. Wenn dort, so sagten sie, jemand ein

Füllen kauft, wobei es sich nur um einige wenige Geldstücke handelt, ist

er so vorsichtig, daß er sich trotz der fast völligen Nacktheit des

Tieres nicht eher zum Kaufe entschließt, als bis der Sattel und alle

Reitdecken abgenommen sind; denn unter diesen Hüllen könnte ja

irgendeine schadhafte Stelle verborgen sein. Gilt es aber, eine Ehefrau

auszuwählen, eine Angelegenheit, die Genuß oder Ekel fürs ganze Leben

zur Folge hat, so geht man mit solcher Nachlässigkeit zu Werke, daß man

das ganze Weib kaum nach einer Handbreit seines Körpers beurteilt. Man

sieht sich nichts weiter als das Gesicht an -- der übrige Körper ist ja

von der Kleidung verhüllt --, und so bindet man sich an die Frau und

setzt sich dabei der großen Gefahr aus, daß der Ehebund keinen rechten

Halt hat, wenn später etwas Anstoß erregen sollte. Denn einerseits sind

nicht alle Männer so klug, nur auf den Charakter zu sehen, anderseits

aber ist auch in den Ehen kluger Männer Schönheit des Körpers eine nicht

unwesentliche Zugabe zu den Vorzügen des Geistes. Auf jeden Fall aber

können jene Kleiderhüllen eine Häßlichkeit verbergen, die so abstoßend

wirkt, daß sie imstande ist, Herz und Sinn eines Mannes seiner Frau

völlig zu entfremden, da eine körperliche Trennung nicht mehr möglich

ist. Wenn nun solch ein häßliches Aussehen die Folge irgendeines

Unglücksfalles erst nach der Heirat ist, so muß sich jedes in sein

Schicksal fügen; dagegen ist durch gesetzliche Bestimmungen zu verhüten,

daß jemand vor der Eheschließung einer Täuschung zum Opfer fällt. Die

Utopier mußten das um so angelegentlicher ihre Sorge sein lassen, weil

sie allein von den Völkern jener Himmelstriche sich mit nur einer Gattin

begnügen und weil eine Ehe dort nur selten anders als durch den Tod

gelöst wird, wenn nicht gerade Ehebruch oder unerträglich schlechte

Aufführung die Scheidung veranlassen. Wird nämlich einer von beiden

Teilen auf diese Weise beleidigt, so erhält er vom Senat die Erlaubnis

zu einer neuen Ehe; der schuldige Teil dagegen lebt ehrlos bis an sein

Ende und darf keine neue Ehe eingehen. Daß aber jemand seine Frau, die

nichts verbrochen hat, wider ihren Willen nur deshalb verstößt, weil sie

einen körperlichen Unfall erlitten hat, duldet man allerdings auf keinen

Fall; denn man hält es für eine Grausamkeit, jemanden gerade dann im

Stiche zu lassen, wenn er des Trostes am meisten bedarf, und man ist der

Meinung, der alternde Gatte werde dann nicht mehr sicher und fest darauf

vertrauen können, daß ihm die eheliche Treue gehalten wird, da das Alter

Krankheiten mit sich bringt und schon an und für sich eine Krankheit

ist. Zuweilen jedoch kommt es vor, daß die Ehegatten charakterlich nicht

recht miteinander harmonieren. Wenn dann beide jemand anders finden, mit

dem sie glücklicher zu leben hoffen, so trennen sie sich in gütlicher

Vereinbarung und gehen eine neue Ehe ein, allerdings nicht ohne

Genehmigung des Senats, der Scheidungen erst nach sorgfältiger

Untersuchung der Sache durch seine Mitglieder und deren Ehefrauen

zuläßt. Aber auch dann machen die Senatoren die Scheidung nicht leicht,

weil sie wissen, daß die Aussicht, ohne Schwierigkeit eine neue Ehe

eingehen zu können, keineswegs dazu dient, die Liebe der Ehegatten zu

festigen.

Ehebrecher bestraft man mit äußerst harter Sklaverei. Waren beide Teile

verheiratet, so können die Gatten, denen das Unrecht widerfährt, ihre

schuldigen Ehepartner verstoßen und, wenn sie Lust haben, sich

gegenseitig oder, wen sie sonst wollen, heiraten. Wenn dagegen der eine

beleidigte Teil den anderen noch weiter liebt, obgleich er es so wenig

verdient, so kann die Ehe gesetzlich fortbestehen, falls der beleidigte

Teil gewillt ist, dem zur Zwangsarbeit verurteilten in die Sklaverei zu

folgen. Bisweilen erregen auch die Reue des einen und die pflichteifrige

Zuneigung des anderen Teiles das Mitleid des Bürgermeisters, so daß er

dem schuldigen Gatten wieder die Freiheit erwirkt. Wer aber dann

rückfällig wird, muß mit dem Leben büßen.

Für die übrigen Verbrechen sieht das Gesetz keine bestimmten Strafen

vor, sondern der Senat setzt in jedem Falle, je nachdem ihm das Vergehen

schwer erscheint oder nicht, die Strafe fest. Die Männer züchtigen ihre

Frauen und die Eltern ihre Kinder, wenn die Missetat nicht so schlimm

ist, daß das Interesse der Moral eine öffentliche Bestrafung verlangt.

In der Regel ahndet man die schwersten Verbrechen mit Zwangsarbeit; denn

man ist der Meinung, das sei für die Verbrecher nicht weniger hart und

zugleich für den Staat nicht weniger vorteilhaft, als wenn man die

Schuldigen schleunigst abschlachte und stracks aus dem Wege schaffe.

Einmal nämlich bringt ihre Arbeit mehr Nutzen als ihre Hinrichtung, und

sodann schrecken sie durch ihr warnendes Beispiel für längere Zeit

andere von ähnlicher Untat ab. Sollten sie sich aber in solcher Lage

widersetzlich und aufsässig benehmen, so schlägt man sie schließlich tot

wie wilde Tiere, die weder Kerker noch Ketten bändigen können. Denen

aber, die sich geduldig fügen, nimmt man nicht gänzlich jede Hoffnung.

Wenn nämlich eine lange Leidenszeit ihren Widerstand gebrochen hat und

wenn sie eine Reue zur Schau tragen, die bekundet, daß sie ihre Schuld

mehr drückt als ihre Strafe, so wird ihre Zwangsarbeit bisweilen durch

ein Wort des Bürgermeisters, bisweilen aber auch durch Volksbeschluß

entweder erleichtert oder erlassen.

Wer zur Unzucht verleitet, setzt sich ebenso großer Gefahr aus wie der,

der sie begeht. Bei jeder Schandtat kommt nämlich in den Augen der

Utopier der bestimmte und wohlüberlegte Versuch der Tat selbst gleich;

denn, so meinen sie, was den Versuch nicht zur Tat werden ließ, darf dem

nicht zum Vorteil gereichen, an dem es gar nicht gelegen hat, daß der

Versuch nicht zur Tat wurde. -- Possenreißer machen den Utopiern viel

Spaß. Sie zu beleidigen ist in ihren Augen eine große Ungehörigkeit.

Doch finden sie nichts dabei, wenn man sich mit ihrer Torheit einen Spaß

macht; denn das ist nach ihrer Meinung für die Possenreißer selber von

größtem Vorteil. Ist aber jemand so ernst und finster, daß er über

nichts, was ein Narr tut oder spricht, lacht, so darf man ihrer Ansicht

nach einen Narren seiner Obhut nicht anvertrauen; sie fürchten nämlich,

er werde ihn nicht nachsichtig genug behandeln, weil er von ihm nicht

nur keinen Nutzen, sondern nicht einmal Erheiterung haben werde, und

diese Begabung ist ja seine einzige Stärke.

Einen Mißgestalteten und Krüppel zu verlachen, ist nach Meinung der

Utopier schimpflich und häßlich, und zwar nicht für den, der verspottet

wird, sondern für den Spötter; denn dieser ist so töricht, jemandem

etwas als Fehler zum Vorwurf zu machen, was zu vermeiden gar nicht in

seiner Macht lag. Wie es nämlich in den Augen der Utopier einerseits

eine Nachlässigkeit und Trägheit ist, sich seine körperliche Schönheit

nicht zu erhalten, so ist es anderseits eine Schande und

Unverschämtheit, die Schminke zu Hilfe zu nehmen. Wissen sie doch aus

persönlicher Erfahrung, daß eine Frau die Achtung und Liebe ihres Mannes

durch keinerlei Aufputz des Äußeren in gleicher Weise wie durch

Sittsamkeit und Ehrerbietung gewinnt. Wenn sich nämlich auch manche

Männer durch bloße Schönheit fangen lassen, so ist doch keiner ohne

Tugend und Gehorsam auf die Dauer festzuhalten.

Die Utopier schrecken nicht bloß durch Strafen von Schandtaten ab,

sondern geben auch durch die Aussicht auf Ehrungen einen Anreiz zur

Tugendhaftigkeit. Zu diesem Zweck errichten sie berühmten und um den

Staat besonders verdienten Männern auf dem Markte Standbilder zur

Erinnerung an ihre Taten; zugleich aber soll der Ruhm der Vorfahren ihre

Nachkommen mit Nachdruck zur Tugend anspornen.

Wer sich ein Amt zu erschleichen sucht, geht der Aussicht verlustig,

überhaupt ein Amt zu erlangen.

Die Utopier verkehren in liebevoller Weise miteinander, und auch die

obrigkeitlichen Personen sind weder anmaßend noch schroff. Sie heißen

Väter, und als solche zeigen sie sich auch. Aus freien Stücken erweist

man ihnen die gebührende Ehre, und man läßt sich nicht dazu zwingen.

Nicht einmal den Bürgermeister macht eine besondere Tracht oder ein

Diadem kenntlich, sondern nur ein Büschel Ähren, das er trägt, wie das

Kennzeichen des Oberpriesters eine Wachskerze ist, die ihm vorangetragen

wird.

Gesetze haben die Utopier in ganz geringer Zahl; für Leute von solcher

Disziplin genügen ja auch überaus wenige. Ja, das mißbilligen sie vor

allem anderen bei fremden Völkern, daß dort nicht einmal eine Flut von

Gesetzbüchern und Kommentaren ausreicht. Ihnen selbst aber kommt es

höchst unbillig vor, wenn sich jemand durch Gesetze verpflichten soll,

die entweder zu zahlreich sind, als daß er sie durchlesen könnte, oder

zu dunkel, als daß sie jedermann verständlich wären. Ferner wollen sie

von Advokaten überhaupt nichts wissen, weil diese die Prozesse so

gerissen führen und über die Gesetze so spitzfindig disputieren. Nach

Ansicht der Utopier ist es nämlich von Vorteil, wenn jeder seine Sache

selber vertritt und das, was er seinem Anwalt erzählen würde, dem

Richter mitteilt; auf diese Weise werde es, so sagen sie, weniger

Winkelzüge geben und die Wahrheit komme eher ans Licht. Wenn nämlich

jemand spricht, den kein Anwalt Falschheit gelehrt hat, so wägt der

Richter das einzelne, was er vorbringt, geschickt und klug ab und steht

Leuten von harmloserem Charakter gegen die Verleumdungen verschlagener

Gegner bei. Das läßt sich bei anderen Völkern wegen der Riesenmenge

höchst verwickelter Gesetze nur schwer durchführen, bei den Utopiern

dagegen ist jeder einzelne gesetzeskundig. Einmal nämlich ist die Zahl

ihrer Gesetze, wie gesagt, sehr gering, und sodann halten sie die am

wenigsten gekünstelte Auslegung für die gegebenste. Denn wenn alle

Gesetze, so sagen sie, nur dazu erlassen werden, jedermann an seine

Pflicht zu erinnern, so wird dieser Zweck durch eine feinere Auslegung,

die nur wenige verstehen, auch nur bei sehr wenigen erreicht; dagegen

ist eine einfachere und näherliegende Erklärung der Gesetze einem jeden

verständlich. Was aber nun die große Masse anlangt, die an Zahl stärkste

Klasse, die der Ermahnung am meisten bedarf, was macht es der aus, ob

man überhaupt kein Gesetz gibt oder ob man ein schon bestehendes Gesetz

in einem Sinne auslegt, den jemand nur mit viel Geist und in langer

Erörterung herausfinden kann? Damit kann sich weder der hausbackene

Verstand des gemeinen Mannes befassen, noch läßt ihm sein Leben, das von

der Beschaffung des Unterhaltes ausgefüllt ist, die Zeit dazu.

Diese Vorzüge der Utopier veranlassen ihre Nachbarn, obwohl sie frei und

selbständig sind -- viele von ihnen sind durch die Utopier schon vor

alters von der Tyrannei befreit worden --, sich von ihnen ihre

obrigkeitlichen Personen, teils auf je ein Jahr, teils auf fünf Jahre,

zu erbitten. Nach Ablauf ihrer Amtszeit geleiten die Fremden sie mit

Ehre und Lob nach Utopien zurück und nehmen wieder neue Leute in die

Heimat mit. Und diese Völker sorgen in der Tat aufs beste für das

Wohlergehen ihres Staates. Da nämlich dessen Heil und Verderben von der

Führung der Beamten abhängt, hätten sie keine klügere Wahl treffen

können. Denn einerseits sind diese Fremden durch keinerlei Bestechung

vom Wege der Tugend abzubringen, da sie ja bei ihrer bald wieder

erfolgenden Heimkehr nicht lange Nutzen von dem Gelde haben würden;

anderseits sind ihnen die fremden Bürger unbekannt, und so lassen sie

sich nicht von unangebrachter Zuneigung oder Abneigung gegen irgend

jemand leiten. Wo aber diese beiden Übel, Parteilichkeit und Geldgier,

die Urteile beeinflussen, da ertöten sie sogleich alle Gerechtigkeit,

den Lebensnerv des staatlichen Lebens. Diese Völker, die sich von den

Utopiern ihre Obrigkeiten erbitten, werden von ihnen Genossen genannt,

die übrigen aber, denen sie Wohltaten erwiesen haben, Freunde.

Bündnisse, wie sie die übrigen Völker so oft untereinander abschließen,

brechen und wieder erneuern, gehen die Utopier mit keinem Volke ein.

Wozu denn ein Bündnis? sagen sie. Genügen nicht die natürlichen Bande

der Menschen untereinander? Wer diese nicht achtet, sollte der sich etwa

durch Worte gebunden fühlen? Zu dieser Ansicht kommen die Utopier wohl

besonders dadurch, daß in jenen Ländern Bündnisse und Verträge der

Fürsten in der Regel zu wenig gewissenhaft gehalten werden. Und in der

Tat ist in Europa, und zwar vor allem in den Teilen, wo christlicher

Glaube und christliche Religion herrschen, die Majestät der Verträge

überall heilig und unverletzlich, teils infolge der Gerechtigkeit und

Redlichkeit der Fürsten selbst, teils infolge der Ehrerbietung und Scheu

der Geistlichkeit gegenüber, die selber keine Verpflichtung auf sich

nimmt, ohne sie aufs gewissenhafteste einzuhalten, die aber auch

sämtlichen übrigen Fürsten befiehlt, ihre Versprechen auf alle Weise zu

erfüllen, dagegen diejenigen, die sich weigern, mit strenger

Kirchenstrafe dazu zwingt. Mit Recht fürwahr meinen sie, es müßte höchst

schimpflich erscheinen, wenn die Bündnisse jener Männer Treu und Glauben

vermissen ließen, die in besonderem Sinne »Gläubige« heißen. In jener

neuen Welt dagegen, die von der unsrigen fast weniger noch durch den

Äquator als durch Lebensweise und Sitten geschieden ist, kann man sich

auf Verträge überhaupt nicht verlassen. Je zahlreicher und feierlicher

die Formalitäten sind, mit denen ein Vertrag gleichsam verknotet ist, um

so schneller wird er gebrochen, weil es keine Mühe macht, seinen

Wortlaut zu verdrehen. Die Leute dort setzen nämlich einen Vertrag

bisweilen ganz verzwickt auf. Infolgedessen sind sie auch niemals auf

Grund so fester Bindungen zu fassen, daß sie nicht durch irgendeine

Masche entschlüpfen und in gleicher Weise mit der Vertragstreue Spott

und Hohn treiben könnten. Wenn sie solch eine hinterlistige Gesinnung,

ja solch einen Lug und Trug in einem Vertrag von Privatleuten fänden, so

würden sie unter starkem Stirnrunzeln laut schreien, das sei ein

Verbrechen, das den Galgen verdiene, und natürlich gerade die Leute, die

sich rühmen, ihren Fürsten selber dazu geraten zu haben. Die Folge davon

ist, daß entweder die gesamte Gerechtigkeit nur als eine niedrige Tugend

des gemeinen Mannes erscheint, die sich tief unter den Thron des Königs

duckt, oder daß es zum mindesten zwei Arten von Gerechtigkeit gibt. Die

eine kommt dem gemeinen Manne zu, geht zu Fuß, kriecht am Boden und ist

ringsum von zahlreichen Fesseln gehemmt, um nirgends eine Umzäunung

überspringen zu können. Die andere ist die Tugend der Fürsten, erhabener

als die des Volkes, aber in ebenso weitem Abstand auch freier, die sich

alles erlauben darf, was ihr gefällt.

Diese Treulosigkeit der Fürsten in jenen Ländern, die ihre Verträge so

schlecht halten, ist meiner Meinung nach auch der Grund, daß die Utopier

grundsätzlich keine abschließen; möglicherweise aber würden sie ihre

Ansicht ändern, wenn sie hier lebten. Freilich erscheint es ihnen

überhaupt als ein unheilvoller Brauch, ein Bündnis einzugehen, mag es

auch noch so gewissenhaft gehalten werden. Denn es veranlaßt die Völker

zu der Annahme, daß sie zu gegenseitiger Feindschaft im öffentlichen wie

im privaten Leben geschaffen seien und daß sie mit Fug und Recht

gegeneinander wüten, falls nicht Bündnisse dem im Wege stehen, gerade

als ob keinerlei natürliche Gemeinschaft zwei Völker miteinander

verbände, die nur ein winziger Zwischenraum, sei es ein Hügel oder ein

Bach, trennt. Ja, selbst wenn Verträge abgeschlossen sind, so erwächst

daraus nach ihrer Ansicht noch keine Freundschaft; es bleibt vielmehr

immer noch die Möglichkeit, den anderen zu übervorteilen, soweit man es

aus Unbedachtsamkeit bei der Festsetzung des Wortlauts unterlassen hat,

mit genügender Vorsicht eine Bestimmung mit aufzunehmen, die jene

Möglichkeit ausschließt. Die Utopier aber sind im Gegenteil der Meinung,

man dürfe niemanden als Feind betrachten, der einem kein Unrecht getan

hat. In ihren Augen ist die Gemeinschaft der Natur so gut wie ein

Bündnis und bindet die Menschen durch gegenseitiges Wohlwollen stärker

und fester aneinander als durch Verträge, durch die Gesinnung stärker

und fester als durch Worte.

Utopia(#26971) · 第 15 / 17 题