Als Sklaven verwenden die Utopier weder Kriegsgefangene, außer wenn sie
selber den Krieg geführt haben, noch Söhne von Sklaven noch schließlich
jemanden, den sie bei anderen Völkern als Sklaven kaufen können. Ihre
Sklaven sind vielmehr Mitbürger, die wegen eines Verbrechens zu Sklaven
gemacht, oder, was weit häufiger der Fall ist, Leute, die in Städten des
Auslands wegen irgendeiner Missetat zum Tode verurteilt wurden. Von
letzteren holen sich die Utopier einen großen Teil ins Land; bisweilen
zahlen sie für sie nur einen geringen Preis, noch öfter auch gar nichts.
Diese beiden Arten von Sklaven müssen nicht nur dauernd arbeiten,
sondern auch Fesseln tragen. Ihre eigenen Landsleute aber behandeln die
Utopier noch härter; denn sie sind in ihren Augen deshalb noch
verworfener und verdienen deshalb noch schwerere Strafen, weil sie sich
trotz der vortrefflichen Anleitung zur Tugend, die sie durch eine
ausgezeichnete Erziehung gehabt haben, dennoch nicht von einem
Verbrechen haben abhalten lassen.
Eine andere Klasse von Sklaven bilden diejenigen, die es als arbeitsame
und arme Tagelöhner eines fremden Volkes vorziehen, aus freien Stücken
bei den Utopiern Sklavendienste zu leisten. Diese behandeln sie
anständig und nicht viel weniger gut als ihre Mitbürger; nur haben sie
ein klein wenig mehr Arbeit zu leisten, da sie ja daran gewöhnt sind.
Will einer von ihnen wieder fort, was aber nur selten der Fall ist, so
hält man ihn weder wider seinen Willen zurück, noch läßt man ihn ohne
irgendein Geschenk ziehen.
Die Kranken pflegt man, wie erwähnt, mit großer Liebe, und man tut
unbedingt alles, um sie durch eine gewissenhafte Behandlung mit Arznei
oder Diät wieder gesund zu machen. Sogar die, die an unheilbaren
Krankheiten leiden, sucht man zu trösten, indem man sich zu ihnen setzt,
sich mit ihnen unterhält und ihnen schließlich alle möglichen
Erleichterungen schafft. Ist jedoch die Krankheit nicht bloß unheilbar,
sondern quält und martert sie den Patienten auch noch dauernd, dann
stellen ihm die Priester und obrigkeitlichen Personen vor, er sei allen
Ansprüchen, die das Leben an ihn stelle, nicht mehr gewachsen, falle
anderen nur zur Last und überlebe, sich selber zur Qual, bereits seinen
eigenen Tod. Er solle deshalb nicht darauf bestehen, seiner Krankheit
noch länger Gelegenheit zu geben, ihn zu verzehren; er möge vielmehr
ohne Zögern seinem Leben ein Ende machen, da es ja für ihn nur noch eine
Qual sei, und sich in Zuversicht und guten Mutes von diesem traurigen
Leben wie von einem Kerker oder einer quälenden Sorge entweder selbst
frei machen oder sich mit seinem Einverständnis von anderen seiner Pein
entreißen lassen. Das werde klug sein, da er durch seinen Tod nicht das
Glück, sondern nur die Qual seines Lebens vorzeitig beende; zugleich
aber werde er ein frommes und heiliges Werk vollbringen, da er ja in
diesem Falle nur den Rat der Priester, der Deuter des göttlichen
Willens, befolge. Wer sich nun dadurch überreden läßt, stirbt entweder
freiwillig den Hungertod oder läßt sich betäuben und wird so ohne eine
Todesempfindung erlöst. Gegen seinen Willen aber bringen die Utopier
niemanden ums Leben; auch lassen sie es keinem trotz seiner Weigerung,
freiwillig aus dem Leben zu scheiden, an irgendeinem Liebesdienst
fehlen. Sich überreden zu lassen und so zu sterben, gilt als ehrenvoll.
Wer sich aber das Leben nimmt aus einem Grunde, den Priester und Senat
nicht billigen, den hält man weder der Beerdigung noch der Verbrennung
für würdig; zu seiner Schande läßt man ihn unbestattet und wirft ihn in
irgendeinen Sumpf.
Das Weib heiratet nicht vor dem 18., der Mann aber erst nach erfülltem
22. Lebensjahre. Wenn ein Mann oder ein Weib vor der Ehe geheimen
Geschlechtsverkehrs überführt wird, so trifft ihn oder sie strenge
Strafe, und beide dürfen überhaupt nicht heiraten, es sei denn, daß der
Bürgermeister Gnade für Recht ergehen läßt. Aber auch der Hausvater und
die Hausmutter, in deren Hause die Schandtat begangen wurde, sind in
hohem Maße übler Nachrede ausgesetzt, da sie, wie man meint, ihre
Pflicht nicht gewissenhaft genug erfüllt haben. Die Utopier ahnden
dieses Vergehen deshalb so streng, weil sich, wie sie voraussehen, nur
selten zwei Leute zu ehelicher Gemeinschaft vereinigen würden, wenn man
den zügellosen Geschlechtsverkehr nicht energisch unterbände; denn in
der Ehe muß man sein ganzes Leben mit nur einer Person zusammen
verbringen und außerdem so mancherlei Beschwernis geduldig mit in Kauf
nehmen.
Ferner beobachten sie bei der Auswahl der Ehegatten mit Ernst und
Strenge einen Brauch, der uns jedoch höchst unschicklich und überaus
lächerlich vorkam. Eine gesetzte, ehrbare Matrone zeigt nämlich dem
Freier das Weib, sei es ein Mädchen oder eine Witwe, nackt; und ebenso
zeigt anderseits ein sittsamer Mann den Freier nackt dem Mädchen. Diese
Sitte fanden wir lächerlich, und wir tadelten sie als anstößig; die
Utopier dagegen konnten sich nicht genug über die auffallende Torheit
all der anderen Völker wundern. Wenn dort, so sagten sie, jemand ein
Füllen kauft, wobei es sich nur um einige wenige Geldstücke handelt, ist
er so vorsichtig, daß er sich trotz der fast völligen Nacktheit des
Tieres nicht eher zum Kaufe entschließt, als bis der Sattel und alle
Reitdecken abgenommen sind; denn unter diesen Hüllen könnte ja
irgendeine schadhafte Stelle verborgen sein. Gilt es aber, eine Ehefrau
auszuwählen, eine Angelegenheit, die Genuß oder Ekel fürs ganze Leben
zur Folge hat, so geht man mit solcher Nachlässigkeit zu Werke, daß man
das ganze Weib kaum nach einer Handbreit seines Körpers beurteilt. Man
sieht sich nichts weiter als das Gesicht an -- der übrige Körper ist ja
von der Kleidung verhüllt --, und so bindet man sich an die Frau und
setzt sich dabei der großen Gefahr aus, daß der Ehebund keinen rechten
Halt hat, wenn später etwas Anstoß erregen sollte. Denn einerseits sind
nicht alle Männer so klug, nur auf den Charakter zu sehen, anderseits
aber ist auch in den Ehen kluger Männer Schönheit des Körpers eine nicht
unwesentliche Zugabe zu den Vorzügen des Geistes. Auf jeden Fall aber
können jene Kleiderhüllen eine Häßlichkeit verbergen, die so abstoßend
wirkt, daß sie imstande ist, Herz und Sinn eines Mannes seiner Frau
völlig zu entfremden, da eine körperliche Trennung nicht mehr möglich
ist. Wenn nun solch ein häßliches Aussehen die Folge irgendeines
Unglücksfalles erst nach der Heirat ist, so muß sich jedes in sein
Schicksal fügen; dagegen ist durch gesetzliche Bestimmungen zu verhüten,
daß jemand vor der Eheschließung einer Täuschung zum Opfer fällt. Die
Utopier mußten das um so angelegentlicher ihre Sorge sein lassen, weil
sie allein von den Völkern jener Himmelstriche sich mit nur einer Gattin
begnügen und weil eine Ehe dort nur selten anders als durch den Tod
gelöst wird, wenn nicht gerade Ehebruch oder unerträglich schlechte
Aufführung die Scheidung veranlassen. Wird nämlich einer von beiden
Teilen auf diese Weise beleidigt, so erhält er vom Senat die Erlaubnis
zu einer neuen Ehe; der schuldige Teil dagegen lebt ehrlos bis an sein
Ende und darf keine neue Ehe eingehen. Daß aber jemand seine Frau, die
nichts verbrochen hat, wider ihren Willen nur deshalb verstößt, weil sie
einen körperlichen Unfall erlitten hat, duldet man allerdings auf keinen
Fall; denn man hält es für eine Grausamkeit, jemanden gerade dann im
Stiche zu lassen, wenn er des Trostes am meisten bedarf, und man ist der
Meinung, der alternde Gatte werde dann nicht mehr sicher und fest darauf
vertrauen können, daß ihm die eheliche Treue gehalten wird, da das Alter
Krankheiten mit sich bringt und schon an und für sich eine Krankheit
ist. Zuweilen jedoch kommt es vor, daß die Ehegatten charakterlich nicht
recht miteinander harmonieren. Wenn dann beide jemand anders finden, mit
dem sie glücklicher zu leben hoffen, so trennen sie sich in gütlicher
Vereinbarung und gehen eine neue Ehe ein, allerdings nicht ohne
Genehmigung des Senats, der Scheidungen erst nach sorgfältiger
Untersuchung der Sache durch seine Mitglieder und deren Ehefrauen
zuläßt. Aber auch dann machen die Senatoren die Scheidung nicht leicht,
weil sie wissen, daß die Aussicht, ohne Schwierigkeit eine neue Ehe
eingehen zu können, keineswegs dazu dient, die Liebe der Ehegatten zu
festigen.
Ehebrecher bestraft man mit äußerst harter Sklaverei. Waren beide Teile
verheiratet, so können die Gatten, denen das Unrecht widerfährt, ihre
schuldigen Ehepartner verstoßen und, wenn sie Lust haben, sich
gegenseitig oder, wen sie sonst wollen, heiraten. Wenn dagegen der eine
beleidigte Teil den anderen noch weiter liebt, obgleich er es so wenig
verdient, so kann die Ehe gesetzlich fortbestehen, falls der beleidigte
Teil gewillt ist, dem zur Zwangsarbeit verurteilten in die Sklaverei zu
folgen. Bisweilen erregen auch die Reue des einen und die pflichteifrige
Zuneigung des anderen Teiles das Mitleid des Bürgermeisters, so daß er
dem schuldigen Gatten wieder die Freiheit erwirkt. Wer aber dann
rückfällig wird, muß mit dem Leben büßen.
Für die übrigen Verbrechen sieht das Gesetz keine bestimmten Strafen
vor, sondern der Senat setzt in jedem Falle, je nachdem ihm das Vergehen
schwer erscheint oder nicht, die Strafe fest. Die Männer züchtigen ihre
Frauen und die Eltern ihre Kinder, wenn die Missetat nicht so schlimm
ist, daß das Interesse der Moral eine öffentliche Bestrafung verlangt.
In der Regel ahndet man die schwersten Verbrechen mit Zwangsarbeit; denn
man ist der Meinung, das sei für die Verbrecher nicht weniger hart und
zugleich für den Staat nicht weniger vorteilhaft, als wenn man die
Schuldigen schleunigst abschlachte und stracks aus dem Wege schaffe.
Einmal nämlich bringt ihre Arbeit mehr Nutzen als ihre Hinrichtung, und
sodann schrecken sie durch ihr warnendes Beispiel für längere Zeit
andere von ähnlicher Untat ab. Sollten sie sich aber in solcher Lage
widersetzlich und aufsässig benehmen, so schlägt man sie schließlich tot
wie wilde Tiere, die weder Kerker noch Ketten bändigen können. Denen
aber, die sich geduldig fügen, nimmt man nicht gänzlich jede Hoffnung.
Wenn nämlich eine lange Leidenszeit ihren Widerstand gebrochen hat und
wenn sie eine Reue zur Schau tragen, die bekundet, daß sie ihre Schuld
mehr drückt als ihre Strafe, so wird ihre Zwangsarbeit bisweilen durch
ein Wort des Bürgermeisters, bisweilen aber auch durch Volksbeschluß
entweder erleichtert oder erlassen.
Wer zur Unzucht verleitet, setzt sich ebenso großer Gefahr aus wie der,
der sie begeht. Bei jeder Schandtat kommt nämlich in den Augen der
Utopier der bestimmte und wohlüberlegte Versuch der Tat selbst gleich;
denn, so meinen sie, was den Versuch nicht zur Tat werden ließ, darf dem
nicht zum Vorteil gereichen, an dem es gar nicht gelegen hat, daß der
Versuch nicht zur Tat wurde. -- Possenreißer machen den Utopiern viel
Spaß. Sie zu beleidigen ist in ihren Augen eine große Ungehörigkeit.
Doch finden sie nichts dabei, wenn man sich mit ihrer Torheit einen Spaß
macht; denn das ist nach ihrer Meinung für die Possenreißer selber von
größtem Vorteil. Ist aber jemand so ernst und finster, daß er über
nichts, was ein Narr tut oder spricht, lacht, so darf man ihrer Ansicht
nach einen Narren seiner Obhut nicht anvertrauen; sie fürchten nämlich,
er werde ihn nicht nachsichtig genug behandeln, weil er von ihm nicht
nur keinen Nutzen, sondern nicht einmal Erheiterung haben werde, und
diese Begabung ist ja seine einzige Stärke.
Einen Mißgestalteten und Krüppel zu verlachen, ist nach Meinung der
Utopier schimpflich und häßlich, und zwar nicht für den, der verspottet
wird, sondern für den Spötter; denn dieser ist so töricht, jemandem
etwas als Fehler zum Vorwurf zu machen, was zu vermeiden gar nicht in
seiner Macht lag. Wie es nämlich in den Augen der Utopier einerseits
eine Nachlässigkeit und Trägheit ist, sich seine körperliche Schönheit
nicht zu erhalten, so ist es anderseits eine Schande und
Unverschämtheit, die Schminke zu Hilfe zu nehmen. Wissen sie doch aus
persönlicher Erfahrung, daß eine Frau die Achtung und Liebe ihres Mannes
durch keinerlei Aufputz des Äußeren in gleicher Weise wie durch
Sittsamkeit und Ehrerbietung gewinnt. Wenn sich nämlich auch manche
Männer durch bloße Schönheit fangen lassen, so ist doch keiner ohne
Tugend und Gehorsam auf die Dauer festzuhalten.
Die Utopier schrecken nicht bloß durch Strafen von Schandtaten ab,
sondern geben auch durch die Aussicht auf Ehrungen einen Anreiz zur
Tugendhaftigkeit. Zu diesem Zweck errichten sie berühmten und um den
Staat besonders verdienten Männern auf dem Markte Standbilder zur
Erinnerung an ihre Taten; zugleich aber soll der Ruhm der Vorfahren ihre
Nachkommen mit Nachdruck zur Tugend anspornen.
Wer sich ein Amt zu erschleichen sucht, geht der Aussicht verlustig,
überhaupt ein Amt zu erlangen.
Die Utopier verkehren in liebevoller Weise miteinander, und auch die
obrigkeitlichen Personen sind weder anmaßend noch schroff. Sie heißen
Väter, und als solche zeigen sie sich auch. Aus freien Stücken erweist
man ihnen die gebührende Ehre, und man läßt sich nicht dazu zwingen.
Nicht einmal den Bürgermeister macht eine besondere Tracht oder ein
Diadem kenntlich, sondern nur ein Büschel Ähren, das er trägt, wie das
Kennzeichen des Oberpriesters eine Wachskerze ist, die ihm vorangetragen
wird.
Gesetze haben die Utopier in ganz geringer Zahl; für Leute von solcher
Disziplin genügen ja auch überaus wenige. Ja, das mißbilligen sie vor
allem anderen bei fremden Völkern, daß dort nicht einmal eine Flut von
Gesetzbüchern und Kommentaren ausreicht. Ihnen selbst aber kommt es
höchst unbillig vor, wenn sich jemand durch Gesetze verpflichten soll,
die entweder zu zahlreich sind, als daß er sie durchlesen könnte, oder
zu dunkel, als daß sie jedermann verständlich wären. Ferner wollen sie
von Advokaten überhaupt nichts wissen, weil diese die Prozesse so
gerissen führen und über die Gesetze so spitzfindig disputieren. Nach
Ansicht der Utopier ist es nämlich von Vorteil, wenn jeder seine Sache
selber vertritt und das, was er seinem Anwalt erzählen würde, dem
Richter mitteilt; auf diese Weise werde es, so sagen sie, weniger
Winkelzüge geben und die Wahrheit komme eher ans Licht. Wenn nämlich
jemand spricht, den kein Anwalt Falschheit gelehrt hat, so wägt der
Richter das einzelne, was er vorbringt, geschickt und klug ab und steht
Leuten von harmloserem Charakter gegen die Verleumdungen verschlagener
Gegner bei. Das läßt sich bei anderen Völkern wegen der Riesenmenge
höchst verwickelter Gesetze nur schwer durchführen, bei den Utopiern
dagegen ist jeder einzelne gesetzeskundig. Einmal nämlich ist die Zahl
ihrer Gesetze, wie gesagt, sehr gering, und sodann halten sie die am
wenigsten gekünstelte Auslegung für die gegebenste. Denn wenn alle
Gesetze, so sagen sie, nur dazu erlassen werden, jedermann an seine
Pflicht zu erinnern, so wird dieser Zweck durch eine feinere Auslegung,
die nur wenige verstehen, auch nur bei sehr wenigen erreicht; dagegen
ist eine einfachere und näherliegende Erklärung der Gesetze einem jeden
verständlich. Was aber nun die große Masse anlangt, die an Zahl stärkste
Klasse, die der Ermahnung am meisten bedarf, was macht es der aus, ob
man überhaupt kein Gesetz gibt oder ob man ein schon bestehendes Gesetz
in einem Sinne auslegt, den jemand nur mit viel Geist und in langer
Erörterung herausfinden kann? Damit kann sich weder der hausbackene
Verstand des gemeinen Mannes befassen, noch läßt ihm sein Leben, das von
der Beschaffung des Unterhaltes ausgefüllt ist, die Zeit dazu.
Diese Vorzüge der Utopier veranlassen ihre Nachbarn, obwohl sie frei und
selbständig sind -- viele von ihnen sind durch die Utopier schon vor
alters von der Tyrannei befreit worden --, sich von ihnen ihre
obrigkeitlichen Personen, teils auf je ein Jahr, teils auf fünf Jahre,
zu erbitten. Nach Ablauf ihrer Amtszeit geleiten die Fremden sie mit
Ehre und Lob nach Utopien zurück und nehmen wieder neue Leute in die
Heimat mit. Und diese Völker sorgen in der Tat aufs beste für das
Wohlergehen ihres Staates. Da nämlich dessen Heil und Verderben von der
Führung der Beamten abhängt, hätten sie keine klügere Wahl treffen
können. Denn einerseits sind diese Fremden durch keinerlei Bestechung
vom Wege der Tugend abzubringen, da sie ja bei ihrer bald wieder
erfolgenden Heimkehr nicht lange Nutzen von dem Gelde haben würden;
anderseits sind ihnen die fremden Bürger unbekannt, und so lassen sie
sich nicht von unangebrachter Zuneigung oder Abneigung gegen irgend
jemand leiten. Wo aber diese beiden Übel, Parteilichkeit und Geldgier,
die Urteile beeinflussen, da ertöten sie sogleich alle Gerechtigkeit,
den Lebensnerv des staatlichen Lebens. Diese Völker, die sich von den
Utopiern ihre Obrigkeiten erbitten, werden von ihnen Genossen genannt,
die übrigen aber, denen sie Wohltaten erwiesen haben, Freunde.
Bündnisse, wie sie die übrigen Völker so oft untereinander abschließen,
brechen und wieder erneuern, gehen die Utopier mit keinem Volke ein.
Wozu denn ein Bündnis? sagen sie. Genügen nicht die natürlichen Bande
der Menschen untereinander? Wer diese nicht achtet, sollte der sich etwa
durch Worte gebunden fühlen? Zu dieser Ansicht kommen die Utopier wohl
besonders dadurch, daß in jenen Ländern Bündnisse und Verträge der
Fürsten in der Regel zu wenig gewissenhaft gehalten werden. Und in der
Tat ist in Europa, und zwar vor allem in den Teilen, wo christlicher
Glaube und christliche Religion herrschen, die Majestät der Verträge
überall heilig und unverletzlich, teils infolge der Gerechtigkeit und
Redlichkeit der Fürsten selbst, teils infolge der Ehrerbietung und Scheu
der Geistlichkeit gegenüber, die selber keine Verpflichtung auf sich
nimmt, ohne sie aufs gewissenhafteste einzuhalten, die aber auch
sämtlichen übrigen Fürsten befiehlt, ihre Versprechen auf alle Weise zu
erfüllen, dagegen diejenigen, die sich weigern, mit strenger
Kirchenstrafe dazu zwingt. Mit Recht fürwahr meinen sie, es müßte höchst
schimpflich erscheinen, wenn die Bündnisse jener Männer Treu und Glauben
vermissen ließen, die in besonderem Sinne »Gläubige« heißen. In jener
neuen Welt dagegen, die von der unsrigen fast weniger noch durch den
Äquator als durch Lebensweise und Sitten geschieden ist, kann man sich
auf Verträge überhaupt nicht verlassen. Je zahlreicher und feierlicher
die Formalitäten sind, mit denen ein Vertrag gleichsam verknotet ist, um
so schneller wird er gebrochen, weil es keine Mühe macht, seinen
Wortlaut zu verdrehen. Die Leute dort setzen nämlich einen Vertrag
bisweilen ganz verzwickt auf. Infolgedessen sind sie auch niemals auf
Grund so fester Bindungen zu fassen, daß sie nicht durch irgendeine
Masche entschlüpfen und in gleicher Weise mit der Vertragstreue Spott
und Hohn treiben könnten. Wenn sie solch eine hinterlistige Gesinnung,
ja solch einen Lug und Trug in einem Vertrag von Privatleuten fänden, so
würden sie unter starkem Stirnrunzeln laut schreien, das sei ein
Verbrechen, das den Galgen verdiene, und natürlich gerade die Leute, die
sich rühmen, ihren Fürsten selber dazu geraten zu haben. Die Folge davon
ist, daß entweder die gesamte Gerechtigkeit nur als eine niedrige Tugend
des gemeinen Mannes erscheint, die sich tief unter den Thron des Königs
duckt, oder daß es zum mindesten zwei Arten von Gerechtigkeit gibt. Die
eine kommt dem gemeinen Manne zu, geht zu Fuß, kriecht am Boden und ist
ringsum von zahlreichen Fesseln gehemmt, um nirgends eine Umzäunung
überspringen zu können. Die andere ist die Tugend der Fürsten, erhabener
als die des Volkes, aber in ebenso weitem Abstand auch freier, die sich
alles erlauben darf, was ihr gefällt.
Diese Treulosigkeit der Fürsten in jenen Ländern, die ihre Verträge so
schlecht halten, ist meiner Meinung nach auch der Grund, daß die Utopier
grundsätzlich keine abschließen; möglicherweise aber würden sie ihre
Ansicht ändern, wenn sie hier lebten. Freilich erscheint es ihnen
überhaupt als ein unheilvoller Brauch, ein Bündnis einzugehen, mag es
auch noch so gewissenhaft gehalten werden. Denn es veranlaßt die Völker
zu der Annahme, daß sie zu gegenseitiger Feindschaft im öffentlichen wie
im privaten Leben geschaffen seien und daß sie mit Fug und Recht
gegeneinander wüten, falls nicht Bündnisse dem im Wege stehen, gerade
als ob keinerlei natürliche Gemeinschaft zwei Völker miteinander
verbände, die nur ein winziger Zwischenraum, sei es ein Hügel oder ein
Bach, trennt. Ja, selbst wenn Verträge abgeschlossen sind, so erwächst
daraus nach ihrer Ansicht noch keine Freundschaft; es bleibt vielmehr
immer noch die Möglichkeit, den anderen zu übervorteilen, soweit man es
aus Unbedachtsamkeit bei der Festsetzung des Wortlauts unterlassen hat,
mit genügender Vorsicht eine Bestimmung mit aufzunehmen, die jene
Möglichkeit ausschließt. Die Utopier aber sind im Gegenteil der Meinung,
man dürfe niemanden als Feind betrachten, der einem kein Unrecht getan
hat. In ihren Augen ist die Gemeinschaft der Natur so gut wie ein
Bündnis und bindet die Menschen durch gegenseitiges Wohlwollen stärker
und fester aneinander als durch Verträge, durch die Gesinnung stärker
und fester als durch Worte.