DIE DREI ARTEN DER KOMIK.

Das Gefühl der Komik, so können wir das allgemeinste Ergebnis der

bisherigen Untersuchung kurz formulieren, entsteht überall, indem der

Inhalt einer Wahrnehmung, einer Vorstellung, eines Gedankens den Anspruch

auf eine gewisse Erhabenheit macht oder zu machen scheint, und doch

zugleich eben diesen Anspruch nicht machen kann, oder nicht scheint

machen zu können. Die objektiv komische Aussage oder Handlung erhebt aber

den Anspruch der Erhabenheit vermöge des objektiven Zusammenhangs, in dem

sie steht. Sie erhebt ihn, indem sie als Aussage oder Handlung eines

_Menschen_, also eines normalerweise vernünftigen und gesitteten Wesens,

oder indem sie als Erfüllung eines Versprechens, als Resultat grosser

Vorbereitungen erscheint u. s. w. Dagegen erscheint die witzige Aussage

oder Handlung bedeutungsvoll oder erhaben auf Grund eines _subjektiven_

Zusammenhanges, in den sie eintritt. Der Zusammenhang von Wort und Sinn,

Zeichen und Bezeichnetem, der Zusammenhang, wie ihn die Ähnlichkeit von

Worten begründet, der scheinbare logische Zusammenhang von Sätzen, dies

alles sind Zusammenhänge solcher Art. Keiner dieser Zusammenhänge kommt

in der Welt der Wirklichkeit ausser uns vor, keiner betrifft die

objektive Natur der Dinge. Sie alle bestehen nur in dem denkenden

Subjekt. Ähnlichkeit von Worten ist nicht Ähnlichkeit von Dingen; wir nur

leihen den Worten, die selbst nicht Dinge ausser uns sind, ihren Sinn; in

_uns_ nur wirkt der Zwang wirklicher oder scheinbarer Logik.

Der Art, wie, bei der objektiven und subjektiven Komik der Anspruch oder

Schein der Erhabenheit entsteht, entspricht dann auch die Art, wie in

beiden Fällen dieser Anspruch oder Schein zergeht. Die Erhabenheit, die

das objektiv Komische auf Grund des objektiven Vorstellungszusammenhanges

sich anmasst, zergeht auch wieder angesichts eines objektiven

Thatbestandes, oder unserer aus objektiver Erfahrung gewonnenen Regeln

der Beurteilung objektiver Thatbestände. Die Erhabenheit, welche das

subjektiv Komische auf Grund eines nur im denkenden Subjekt bestehenden

Zusammenhanges gewinnt, verschwindet auch wieder angesichts subjektiver

Regeln, d. h. angesichts der Regeln, welche--nicht die Dinge und ihren

Zusammenhang, sondern die Formen unseres Denkens und Urteilens betreffen,

der Regeln des Sprachgebrauchs, des Zusammenhangs zwischen Zeichen und

Bezeichnetem, des Schliessens etc.

Natürlich ist damit nicht ausgeschlossen, dass gelegentlich das durch

subjektive Regeln zu Fall gebrachte Erhabene auch angesichts der

objektiven Wirklichkeit als nichtig erscheine. Mit dem bekannten witzigen

Schlusse: Wer einen guten Trunk thut, schläft gut; wer gut schläft,

sündigt nicht; wer nicht sündigt, kommt in den Himmel; also: wer einen

guten Trunk thut, kommt in den Himmel--mit diesem Schlusse ist es nichts,

einmal sofern er der Logik widerstreitet, zum andern, sofern es sich

schwerlich so verhalten wird wie er glauben machen will. Aber der

letztere Umstand hat mit dem Witze nichts zu thun. Das Spiel mit Worten,

durch das der Schluss zu stande kommt, würde darum, weil es blosses,

unlogisches Spiel ist, trotzdem aber einen Augenblick unser Denken zu

verführen vermag, auch dann als witzig erscheinen, wenn ein guter Trank

zufällig wirklich die Kraft hätte, die ihm der Schluss zuschreibt.

Umgekehrt müsste, wenn die inhaltliche Unrichtigkeit des Schlusses den

Witz machte, jeder formal richtige Schluss, von dem sich herausstellte,

dass er mit der Wirklichkeit in Widerspruch stehe, witzig sein.

Am deutlichsten wird der ganze, hier behauptete Gegensatz zwischen

objektiver und subjektiver Komik in den Fällen, wo _Dasselbe_ als

Gegenstand der objektiven Komik und als Witz erscheint, je nachdem es in

einen objektiven Zusammenhang hineingestellt und an unseren Anschauungen

über objektive Wirklichkeit gemessen, oder nur nach der Bedeutung, die

ihm im denkenden Subjekt zukommt, aufgefasst und beurteilt wird. So wird

eine Verwechslung von Fremdwörtern im Munde eines gebildeten Mannes

objektiv komisch, wenn wir sie im Zusammenhang mit dieser Person

betrachten. Wir erwarten von ihr, auf Grund unserer in der objektiven

Wirklichkeit gemachten Erfahrungen, Sicherheit im Gebrauch von

Fremdwörtern und finden thatsächlich Unsicherheit. Dagegen erscheint

dieselbe Verwechslung als--freiwilliger oder unfreiwilliger--Witz, wenn

wir dem aus der Verwechslung entspringenden Unsinn einen gemeinten oder

nicht gemeinten Sinn zuschreiben und auch wiederum absprechen. Dort ist

der ganze Gegensatz, auf dem die Komik beruht, der objektive des Könnens

und Nichtkönnens, hier der lediglich subjektive von Sinn und Unsinn.

So kann jede sinnlose, sprachwidrige, unlogische Äusserung beurteilt

werden einmal als Leistung einer Person, also als ein dem objektiven

Zusammenhang der Dinge angehöriges Faktum, das andre Mal als Träger eines

Sinnes, also mit Rücksicht auf das, was sie lediglich fürs denkende

Subjekt bedeutet. Und immer liegt jene Betrachtungsweise zu Grunde, wenn

die Äusserung objektiv komisch, diese, wenn sie als Witz erscheint.

Damit erst hat unsere Bezeichnung der beiden Arten der Komik als

"objektiver" und "subjektiver" ihre volle Rechtfertigung gefunden.

Zugleich können wir daraus erschliessen, wie die Komik des Naiven

entstehen muss, wenn sie von beiden Arten unterschieden sein soll. Der

Gegensatz, auf dem sie beruht, darf weder ein rein objektiver noch ein

ausschließlich subjektiver--im oben ausgeführten Sinne--sein. Dies kann

er aber nur sein, wenn er _zugleich_ ein objektiver und ein subjektiver

ist. Dieser Art ist der Gegensatz der _Standpunkte_, den ich schon vorhin

bei Besprechung der _Hecker_'schen Aufstellungen als für die Komik des

Naiven wesentlich bezeichnete.

Ich stelle jetzt in einem Beispiele alle drei Möglichkeiten der Komik

einander gegenüber. Münchhausen erzähle die bekannte Geschichte, wie er

sich selbst am Schopfe aus dem Sumpf gezogen habe. Ein Erwachsener glaube

die Geschichte. Ein Kind frage, ob die Geschichte denn wahr sei. Hier ist

die Gläubigkeit des Erwachsenen objektiv komisch. Als Erwachsener erhebt

er den Anspruch genügend urteilsfähig zu sein, um die Lüge zu

durchschauen. An die Stelle der vorausgesetzten Urteilsfähigkeit tritt

die thatsächliche Unfähigkeit. Dagegen ist die Erzählung selbst ein Witz.

Sie besitzt für uns im ersten Momente einen Schein der Wahrheit oder

Wahrscheinlichkeit. Man kann zur Not einen Menschen am Schopf aus dem

Sumpfe ziehen: da man selbst auch ein Mensch ist, warum sollte man die

Prozedur nicht auch bei sich selbst anwenden können. Dieser Fehlschluss

bezeichnet den subjektiven Gedankenzusammenhang, der den Schein der

Wahrheit oder Wahrscheinlichkeit erzeugt. Endlich ist die harmlose Frage

des Kindes naiv-komisch.

Was heisst dies? Wir erwarten von dem Kinde nicht, dass es die Lüge

durchschaue. Vielmehr finden wir bei ihm den Mangel an Einsicht völlig in

der Ordnung und unserer gewöhnlichen Erfahrung entsprechend. Dies ist

eine, aber auch nur eine Seite der Sache. Beruhte auf dem Umstand, dass

wir vom Kinde nichts anderes erwarten, für sich allein der Eindruck des

naiv Komischen, so müsste der gleiche Eindruck entstehen, wenn ein Kind

über ein leichtes Hindernis stolpert und fällt. Auch dies Stolpern und

Fallen widerspricht ja beim Kinde nicht wie beim Erwachsenen unserer

erfahrungsgemässen Erwartung. In der That entsteht in unserem Falle der

Eindruck der Komik erst, wenn wir zugleich uns auf den Standpunkt des

Kindes stellen, und von seinen Voraussetzungen aus selbst urteilen. Es

erscheint dann auch uns die Äusserung des Kindes logisch berechtigt; sie

erscheint ungleich als Zeichen echt kindlichen Sinnes sittlich wertvoll.

Damit nun, dass wir die Äusserung als Äusserung des Kindes fassen,

stellen wir sie zunächst in einen _objektiven_ Zusammenhang, nämlich den

Zusammenhang mit dem kindlichen Wesen und Auffassungsvermögen. Es handelt

sich zunächst einfach um die objektive Herkunft der Äusserung.

Andererseits stellen wir, indem wir selbst von den Voraussetzungen des

Kindes aus urteilen, die Äusserung zugleich in einen logischen, also

_subjektiven_ Zusammenhang, nämlich den Zusammenhang mit den kindlichen

Voraussetzungen, die wir uns angeeignet haben. Die Frage lautet nicht

mehr, woher diese Äusserung stamme, sondern wie sie aus jenen

Voraussetzungen logisch sich rechtfertige. Wir geben die Antwort, indem

wir sie als logisch berechtigt anerkennen. Mit dieser logischen

Berechtigung gewinnt dann die Äusserung zugleich einen--wiederum

objektiven Wert, genauer einen Persönlichkeitswert. Die Äusserung ist als

logisch berechtigte zugleich Anzeichen kindlicher Klugheit, also eine

relativ bedeutsame intellektuelle Leistung. Sie ist nicht minder, indem

sich darin der ehrliche Sinn des Kindes verrät, der nichts davon weiss,

dass man mit ernstem Gesichte so ungeheuer lügen kann, sittlich wertvoll.

Es wird also im vorliegenden Falle zunächst der Eindruck der

Bedeutsamkeit _erzeugt_, indem wir die Äusserung in einen sowohl

objektiven als subjektiven Zusammenhang hineinstellen. Wir gehen aus von

der objektiven Betrachtungsweise, wenden uns zur subjektiven und kehren

zur objektiven wieder zurück. Diese Betrachtungsweisen verhalten sich

aber genauer so zu einander, dass die erste Hineinstellung in den

objektiven Zusammenhang die Bedingung und nur die Bedingung ist für die

folgende Betrachtung im subjektiven und objektiven Zusammenhang. Nur

indem wir die Äusserung als Äusserung des Kindes fassen, kommen wir dazu,

sie vom Standpunkte des Kindes aus zu beurteilen, also in den logischen

Zusammenhang mit den kindlichen Prämissen, und den objektiven mit der

darin zum Ausdruck kommenden kindlichen Klugheit und ehrlichen

Harmlosigkeit zu stellen. Insoweit für den Anspruch der Bedeutsamkeit

oder Erhabenheit, den die naive Äusserung erhebt, die objektive

Betrachtungsweise wesentlich ist, stimmt das Naive mit dem objektiv

Komischen überein; soweit der Anspruch nur auf Grund der subjektiven

Betrachtungsweise zu stande kommt, trifft das Naive mit dem Witze

zusammen. Die Vereinigung beider Momente und die Art ihrer Vereinigung

unterscheidet zugleich das Naive von jenen beiden Arten der Komik

wesentlich.

In ähnlicher Weise umfasst dann die naive Komik objektive Komik und Witz

hinsichtlich der Art, wie bei ihr die Erhabenheit zergeht. Von den

kindlichen Prämissen aus war die Äusserung logisch berechtigt. Es giebt

aber andere Prämissen, mit denen die Äusserung ebenfalls in logischen

Zusammenhang gebracht werden muss. Thun wir dies, so ist die Äusserung

nicht mehr logisch berechtigt. Indem wir diese Prämissen in Betracht

ziehen, zeigen wir uns als kluge Leute. Ohne sie urteilen ist thöricht.

Das Kind hat also mit der Äusserung oder dem Urteil, das die Äusserung in

sich schliesst, eine Thorheit begangen, keine bedeutsame, sondern eine

völlig nichtige intellektuelle Leistung vollbracht.

Zu diesem doppelten Resultat gelangen wir, indem wir vom Standpunkt des

Kindes zu unserem Standpunkte zurückkehren. Die Rückkehr schliesst eben

dies beides in sich, die _logische_ Beurteilung der Äusserung innerhalb

des Zusammenhanges _unserer Gedanken_ und die _objektive_ Beurteilung

nach dem Massstabe, den wir an _unsere Leistungen_ zu legen gewohnt sind.

Fassen wir alles zusammen, so ist überhaupt der Gegensatz der

Standpunkte, aus dem die naive Komik entspringt, ein Gegensatz der

zugleich objektiven und subjektiven Betrachtung. Wir haben alles Recht,

die naive Komik als die zugleich objektive und subjektive zu bezeichnen.

Komik und Humor: Eine Psychologische-Ästhetische Untersuchung · 第 52 / 117 题