Das Gefühl der Komik, so können wir das allgemeinste Ergebnis der
bisherigen Untersuchung kurz formulieren, entsteht überall, indem der
Inhalt einer Wahrnehmung, einer Vorstellung, eines Gedankens den Anspruch
auf eine gewisse Erhabenheit macht oder zu machen scheint, und doch
zugleich eben diesen Anspruch nicht machen kann, oder nicht scheint
machen zu können. Die objektiv komische Aussage oder Handlung erhebt aber
den Anspruch der Erhabenheit vermöge des objektiven Zusammenhangs, in dem
sie steht. Sie erhebt ihn, indem sie als Aussage oder Handlung eines
_Menschen_, also eines normalerweise vernünftigen und gesitteten Wesens,
oder indem sie als Erfüllung eines Versprechens, als Resultat grosser
Vorbereitungen erscheint u. s. w. Dagegen erscheint die witzige Aussage
oder Handlung bedeutungsvoll oder erhaben auf Grund eines _subjektiven_
Zusammenhanges, in den sie eintritt. Der Zusammenhang von Wort und Sinn,
Zeichen und Bezeichnetem, der Zusammenhang, wie ihn die Ähnlichkeit von
Worten begründet, der scheinbare logische Zusammenhang von Sätzen, dies
alles sind Zusammenhänge solcher Art. Keiner dieser Zusammenhänge kommt
in der Welt der Wirklichkeit ausser uns vor, keiner betrifft die
objektive Natur der Dinge. Sie alle bestehen nur in dem denkenden
Subjekt. Ähnlichkeit von Worten ist nicht Ähnlichkeit von Dingen; wir nur
leihen den Worten, die selbst nicht Dinge ausser uns sind, ihren Sinn; in
_uns_ nur wirkt der Zwang wirklicher oder scheinbarer Logik.
Der Art, wie, bei der objektiven und subjektiven Komik der Anspruch oder
Schein der Erhabenheit entsteht, entspricht dann auch die Art, wie in
beiden Fällen dieser Anspruch oder Schein zergeht. Die Erhabenheit, die
das objektiv Komische auf Grund des objektiven Vorstellungszusammenhanges
sich anmasst, zergeht auch wieder angesichts eines objektiven
Thatbestandes, oder unserer aus objektiver Erfahrung gewonnenen Regeln
der Beurteilung objektiver Thatbestände. Die Erhabenheit, welche das
subjektiv Komische auf Grund eines nur im denkenden Subjekt bestehenden
Zusammenhanges gewinnt, verschwindet auch wieder angesichts subjektiver
Regeln, d. h. angesichts der Regeln, welche--nicht die Dinge und ihren
Zusammenhang, sondern die Formen unseres Denkens und Urteilens betreffen,
der Regeln des Sprachgebrauchs, des Zusammenhangs zwischen Zeichen und
Bezeichnetem, des Schliessens etc.
Natürlich ist damit nicht ausgeschlossen, dass gelegentlich das durch
subjektive Regeln zu Fall gebrachte Erhabene auch angesichts der
objektiven Wirklichkeit als nichtig erscheine. Mit dem bekannten witzigen
Schlusse: Wer einen guten Trunk thut, schläft gut; wer gut schläft,
sündigt nicht; wer nicht sündigt, kommt in den Himmel; also: wer einen
guten Trunk thut, kommt in den Himmel--mit diesem Schlusse ist es nichts,
einmal sofern er der Logik widerstreitet, zum andern, sofern es sich
schwerlich so verhalten wird wie er glauben machen will. Aber der
letztere Umstand hat mit dem Witze nichts zu thun. Das Spiel mit Worten,
durch das der Schluss zu stande kommt, würde darum, weil es blosses,
unlogisches Spiel ist, trotzdem aber einen Augenblick unser Denken zu
verführen vermag, auch dann als witzig erscheinen, wenn ein guter Trank
zufällig wirklich die Kraft hätte, die ihm der Schluss zuschreibt.
Umgekehrt müsste, wenn die inhaltliche Unrichtigkeit des Schlusses den
Witz machte, jeder formal richtige Schluss, von dem sich herausstellte,
dass er mit der Wirklichkeit in Widerspruch stehe, witzig sein.
Am deutlichsten wird der ganze, hier behauptete Gegensatz zwischen
objektiver und subjektiver Komik in den Fällen, wo _Dasselbe_ als
Gegenstand der objektiven Komik und als Witz erscheint, je nachdem es in
einen objektiven Zusammenhang hineingestellt und an unseren Anschauungen
über objektive Wirklichkeit gemessen, oder nur nach der Bedeutung, die
ihm im denkenden Subjekt zukommt, aufgefasst und beurteilt wird. So wird
eine Verwechslung von Fremdwörtern im Munde eines gebildeten Mannes
objektiv komisch, wenn wir sie im Zusammenhang mit dieser Person
betrachten. Wir erwarten von ihr, auf Grund unserer in der objektiven
Wirklichkeit gemachten Erfahrungen, Sicherheit im Gebrauch von
Fremdwörtern und finden thatsächlich Unsicherheit. Dagegen erscheint
dieselbe Verwechslung als--freiwilliger oder unfreiwilliger--Witz, wenn
wir dem aus der Verwechslung entspringenden Unsinn einen gemeinten oder
nicht gemeinten Sinn zuschreiben und auch wiederum absprechen. Dort ist
der ganze Gegensatz, auf dem die Komik beruht, der objektive des Könnens
und Nichtkönnens, hier der lediglich subjektive von Sinn und Unsinn.
So kann jede sinnlose, sprachwidrige, unlogische Äusserung beurteilt
werden einmal als Leistung einer Person, also als ein dem objektiven
Zusammenhang der Dinge angehöriges Faktum, das andre Mal als Träger eines
Sinnes, also mit Rücksicht auf das, was sie lediglich fürs denkende
Subjekt bedeutet. Und immer liegt jene Betrachtungsweise zu Grunde, wenn
die Äusserung objektiv komisch, diese, wenn sie als Witz erscheint.
Damit erst hat unsere Bezeichnung der beiden Arten der Komik als
"objektiver" und "subjektiver" ihre volle Rechtfertigung gefunden.
Zugleich können wir daraus erschliessen, wie die Komik des Naiven
entstehen muss, wenn sie von beiden Arten unterschieden sein soll. Der
Gegensatz, auf dem sie beruht, darf weder ein rein objektiver noch ein
ausschließlich subjektiver--im oben ausgeführten Sinne--sein. Dies kann
er aber nur sein, wenn er _zugleich_ ein objektiver und ein subjektiver
ist. Dieser Art ist der Gegensatz der _Standpunkte_, den ich schon vorhin
bei Besprechung der _Hecker_'schen Aufstellungen als für die Komik des
Naiven wesentlich bezeichnete.
Ich stelle jetzt in einem Beispiele alle drei Möglichkeiten der Komik
einander gegenüber. Münchhausen erzähle die bekannte Geschichte, wie er
sich selbst am Schopfe aus dem Sumpf gezogen habe. Ein Erwachsener glaube
die Geschichte. Ein Kind frage, ob die Geschichte denn wahr sei. Hier ist
die Gläubigkeit des Erwachsenen objektiv komisch. Als Erwachsener erhebt
er den Anspruch genügend urteilsfähig zu sein, um die Lüge zu
durchschauen. An die Stelle der vorausgesetzten Urteilsfähigkeit tritt
die thatsächliche Unfähigkeit. Dagegen ist die Erzählung selbst ein Witz.
Sie besitzt für uns im ersten Momente einen Schein der Wahrheit oder
Wahrscheinlichkeit. Man kann zur Not einen Menschen am Schopf aus dem
Sumpfe ziehen: da man selbst auch ein Mensch ist, warum sollte man die
Prozedur nicht auch bei sich selbst anwenden können. Dieser Fehlschluss
bezeichnet den subjektiven Gedankenzusammenhang, der den Schein der
Wahrheit oder Wahrscheinlichkeit erzeugt. Endlich ist die harmlose Frage
des Kindes naiv-komisch.
Was heisst dies? Wir erwarten von dem Kinde nicht, dass es die Lüge
durchschaue. Vielmehr finden wir bei ihm den Mangel an Einsicht völlig in
der Ordnung und unserer gewöhnlichen Erfahrung entsprechend. Dies ist
eine, aber auch nur eine Seite der Sache. Beruhte auf dem Umstand, dass
wir vom Kinde nichts anderes erwarten, für sich allein der Eindruck des
naiv Komischen, so müsste der gleiche Eindruck entstehen, wenn ein Kind
über ein leichtes Hindernis stolpert und fällt. Auch dies Stolpern und
Fallen widerspricht ja beim Kinde nicht wie beim Erwachsenen unserer
erfahrungsgemässen Erwartung. In der That entsteht in unserem Falle der
Eindruck der Komik erst, wenn wir zugleich uns auf den Standpunkt des
Kindes stellen, und von seinen Voraussetzungen aus selbst urteilen. Es
erscheint dann auch uns die Äusserung des Kindes logisch berechtigt; sie
erscheint ungleich als Zeichen echt kindlichen Sinnes sittlich wertvoll.
Damit nun, dass wir die Äusserung als Äusserung des Kindes fassen,
stellen wir sie zunächst in einen _objektiven_ Zusammenhang, nämlich den
Zusammenhang mit dem kindlichen Wesen und Auffassungsvermögen. Es handelt
sich zunächst einfach um die objektive Herkunft der Äusserung.
Andererseits stellen wir, indem wir selbst von den Voraussetzungen des
Kindes aus urteilen, die Äusserung zugleich in einen logischen, also
_subjektiven_ Zusammenhang, nämlich den Zusammenhang mit den kindlichen
Voraussetzungen, die wir uns angeeignet haben. Die Frage lautet nicht
mehr, woher diese Äusserung stamme, sondern wie sie aus jenen
Voraussetzungen logisch sich rechtfertige. Wir geben die Antwort, indem
wir sie als logisch berechtigt anerkennen. Mit dieser logischen
Berechtigung gewinnt dann die Äusserung zugleich einen--wiederum
objektiven Wert, genauer einen Persönlichkeitswert. Die Äusserung ist als
logisch berechtigte zugleich Anzeichen kindlicher Klugheit, also eine
relativ bedeutsame intellektuelle Leistung. Sie ist nicht minder, indem
sich darin der ehrliche Sinn des Kindes verrät, der nichts davon weiss,
dass man mit ernstem Gesichte so ungeheuer lügen kann, sittlich wertvoll.
Es wird also im vorliegenden Falle zunächst der Eindruck der
Bedeutsamkeit _erzeugt_, indem wir die Äusserung in einen sowohl
objektiven als subjektiven Zusammenhang hineinstellen. Wir gehen aus von
der objektiven Betrachtungsweise, wenden uns zur subjektiven und kehren
zur objektiven wieder zurück. Diese Betrachtungsweisen verhalten sich
aber genauer so zu einander, dass die erste Hineinstellung in den
objektiven Zusammenhang die Bedingung und nur die Bedingung ist für die
folgende Betrachtung im subjektiven und objektiven Zusammenhang. Nur
indem wir die Äusserung als Äusserung des Kindes fassen, kommen wir dazu,
sie vom Standpunkte des Kindes aus zu beurteilen, also in den logischen
Zusammenhang mit den kindlichen Prämissen, und den objektiven mit der
darin zum Ausdruck kommenden kindlichen Klugheit und ehrlichen
Harmlosigkeit zu stellen. Insoweit für den Anspruch der Bedeutsamkeit
oder Erhabenheit, den die naive Äusserung erhebt, die objektive
Betrachtungsweise wesentlich ist, stimmt das Naive mit dem objektiv
Komischen überein; soweit der Anspruch nur auf Grund der subjektiven
Betrachtungsweise zu stande kommt, trifft das Naive mit dem Witze
zusammen. Die Vereinigung beider Momente und die Art ihrer Vereinigung
unterscheidet zugleich das Naive von jenen beiden Arten der Komik
wesentlich.
In ähnlicher Weise umfasst dann die naive Komik objektive Komik und Witz
hinsichtlich der Art, wie bei ihr die Erhabenheit zergeht. Von den
kindlichen Prämissen aus war die Äusserung logisch berechtigt. Es giebt
aber andere Prämissen, mit denen die Äusserung ebenfalls in logischen
Zusammenhang gebracht werden muss. Thun wir dies, so ist die Äusserung
nicht mehr logisch berechtigt. Indem wir diese Prämissen in Betracht
ziehen, zeigen wir uns als kluge Leute. Ohne sie urteilen ist thöricht.
Das Kind hat also mit der Äusserung oder dem Urteil, das die Äusserung in
sich schliesst, eine Thorheit begangen, keine bedeutsame, sondern eine
völlig nichtige intellektuelle Leistung vollbracht.
Zu diesem doppelten Resultat gelangen wir, indem wir vom Standpunkt des
Kindes zu unserem Standpunkte zurückkehren. Die Rückkehr schliesst eben
dies beides in sich, die _logische_ Beurteilung der Äusserung innerhalb
des Zusammenhanges _unserer Gedanken_ und die _objektive_ Beurteilung
nach dem Massstabe, den wir an _unsere Leistungen_ zu legen gewohnt sind.
Fassen wir alles zusammen, so ist überhaupt der Gegensatz der
Standpunkte, aus dem die naive Komik entspringt, ein Gegensatz der
zugleich objektiven und subjektiven Betrachtung. Wir haben alles Recht,
die naive Komik als die zugleich objektive und subjektive zu bezeichnen.