II.

Mit der Schleifung des Schlosses Neuhaus endet nur der erste Akt

dieses seltsamen Schauspiels. Die Fortsetzung ließ nicht lange auf

sich warten, da die Forster an den Egerern wegen der Zerstörung von

Neuhaus Rache nehmen wollten. Sie begaben sich nun vollends unter die

Herrschaft des Burggrafen von Nürnberg und verkauften ihm ihre Güter

zu +Selb+ und +Weißenbach+, die ihnen der Burggraf als Mannlehen

wieder verlieh. Da diese Orte zum +Egerlande+ gehörten, so war dies

ein offenbarer Eingriff in das Egersche Stadt- und Landrecht, welches

jedwede Güterveräußerung aus dem Lande verbot. Vergebens suchten

die Egerer diesen Kauf zu hintertreiben, der Burggraf behielt, was

er einmal in Besitz genommen hatte, ja, er machte Ansprüche auf

einzelne Güter, die früher zum Schlosse Neuhaus gehört hatten, und

zürnte den Egerern noch obendrein, daß sie dem Könige davon Anzeige

gemacht. Daher ließ er es gern geschehen, daß +Nickel+, +Wilhelm+,

+Heinrich+ und +Caspar Forster+, vier der angesehensten Bürger von

Eger, nämlich +Erhard+ und +Sigmund Rudusch+, +Albrecht Frankengrüner+

und +Rüdiger Junckher+, unter nichtigen Vorwänden vor das kaiserliche

+Landgericht des Burggrafen von Nürnberg+, damals zu +Fürth+, kämpflich

vorforderten. Dies widersprach den Rechten und Freiheiten der Bürger

von Eger, welche nach ihrem von K. Rudolf 1279 bestätigten Stadtrechte

von Niemand zum Zweikampfe gefordert und nach einem Privilegium K.

Albrechts v. J. 1305 vor kein Gericht außerhalb ihrer Stadt gezogen

werden sollten[83]. Daher verbot ihnen auch König Wenzel, an den

sie sich um Hülfe gewendet hatten, vor dem Landgerichte zu Fürth zu

erscheinen, und suchte diese Angelegenheit vor seinen Richterstuhl zu

ziehen. Aber dem wurde keine Folge gegeben, sondern der Burggraf ließ

durch seinen Landrichter über die genannten Bürger von Eger in deren

Abwesenheit das Urtheil sprechen und sie in die Reichsacht erklären.

Die Egerer riefen nach allen Seiten um Hülfe. Aber das Einschreiten

König Wenzels hatte nicht den gewünschten Erfolg, indem sein Aufruf

an die gesammten Reichsstände, um den Burggrafen zur Abstellung der

Procedur gegen die Egerer zu vermögen, nur eine zeitweilige Aufhebung

der Acht erwirken konnte. Auf eine direkte Aufforderung König Wenzels

antwortete der Burggraf am 3. Okt. 1413 mit einer Berufung auf die

unbeschränkte Freiheit des kaiserlichen Gerichts unter spezieller

Hinweisung auf ein Privileg Kaiser Karls IV., aus welchem er folgende

Stelle citiert: „Wer auch, das wir ader dhein vnser vorfarn an dem

reiche keinem ffursten, grafen, hern, freyen dinstmannen, rittern

oder knechten, steten oder mergkten, clostern oder ymanden anders

sulche gnade recht oder freiheit geben hetten oder noch geben wurden,

domit der egenannte burcgraffe zu Nuremberg, jrr erben vnd nachkomen

herschafft ader landgerichte zu Nurembergk gekrencket ader geswecht

mochten werden, das schol wider disen briff kein macht noch krafft

haben noch gewynnen in dheinweis“ etc. Auch des Burggrafen Bruder

+Friedrich+, Verweser der Mark Brandenburg, konnte nicht mehr als

Aufschub bis zu einer persönlichen Rücksprache erlangen[84]. Da

sich aber seine Ankunft bedeutend verzögerte, so brachte es sein

Abgesandter, Propst Petrus von Langenzenn dahin, daß auf den 21.

Oktober ein Tag nach +Culmbach+ angesetzt wurde, wo die Streitigkeiten

zwischen dem Burggrafen und den Forstern einerseits und den Bürgern

von Eger anderseits in Güte geschlichtet werden sollten. Die von

Feiltsch erhielten den Auftrag, die Egerer nach Culmbach zu geleiten.

Jene vier nahmen aber billig Anstand, persönlich in Culmbach zu

erscheinen, sondern es wurden vom Rathe von Eger zwei Bevollmächtigte

in der Person des Rathsherrn Michel Puchelberger und des Schöffen

Niklas Wundsam abgesendet. Aber auch hier gelangte man zu keinem

Resultate; denn schon am 24. Okt. ließen die Bevollmächtigten in

Nürnberg eine große Berufungsschrift an -- den +Papst+ verfassen, und

Puchelberger übernahm es auf den Rath seines Rechtsfreundes, dieselbe

persönlich -- da keine Zeit zu verlieren war, und er ohnehin schon

eine Beglaubigung besaß -- in Rom zu überreichen[85]. Da ertheilte der

Papst +Johann XXIII+. am 26. Dez. d. J. dem Bischofe von Regensburg den

Auftrag, die schwebende Angelegenheit zwischen den Bürgern von Eger

und den Forstern zu untersuchen und die Entscheidung zu fällen. Damit

scheint jedoch die Gegenpartei nicht einverstanden gewesen zu sein,

sondern die Sache wurde erst am 18. März 1416 von +Konrad Truchseß

von Pommersfelden+, des Burggrafen Johann Hofmarschall, auf den beide

Theile compromittierten, dahin entschieden, daß die Vorladungsbriefe

zum Landgerichte außer Kraft gesetzt werden und beide Parteien hiemit

ausgesöhnt sein sollen.

Dies der Verlauf dieser interessanten Begebenheiten, soweit er sich

aus den Quellen des Egerer Stadtarchivs herstellen läßt. +Scherber+

(Bayreuthische Vaterlands-Geschichte I, S. 188 f.) und +Pelzel+ (König

Wenzel II, S. 623 f.) geben aus Mangel an einschlägigem Material nur

Bruchstücke. --

+Eger.+

+Dr. Franz Kürschner.+

Beiträge zur Sprichwörterliteratur.

Wie bedeutend die Kenntniß der älteren deutschen Sprichwörterliteratur

seit den Arbeiten von Nopitsch -- 1822. 1833. -- gewachsen ist,

zeigen viele Arbeiten der Neuzeit in diesem Literaturzweige. Zu den

hierbei bisher schwerlich bemerkten Schriften gehören die nachstehend

beschriebenen.

„Catechesis oder vnderricht, für die klainen vnd großen kinder, nach

dem brauch der Christlichen kirchen zů Haylprun̄...“ Auf dem in einem

Holzschnitte eingefaßten Titel und in der vom 27. des Weynmonats 1530

datierten Vorrede ist „Caspar Gretter Gundelßhaymer, Schůlmayster“

als Verfasser genannt. Gretter oder Gräter war später Hofprediger

des Herzogs Ulrich von Württemberg. (Vgl. auch Gödeke’s Grundriß,

I, 237, 67.) Das Buch enthält in 8^o 64 ungez. Bl., Sign. A-H., das

letzte Blatt leer. Die letzten drei Blätter enthalten der Angabe

nach Sprichwörter unter folgender Ueberschrift: „Damit kain Bletlin

leer bleyb an disem Büchlin, hab ich auch den Jungen zů gefallen,

Ettliche gemaine vnnd breuchliche Sprüchwörtlin auß den Weysen Männern

verteutscht vnd hinzů gesetzt, bittend, mein trewen fleyß vnd gůtwillig

hertz im besten zů erkennen vnd anzůnemen.“

Bei der geringen Zahl der Sprüche und der anscheinend sehr freien

Uebertragung wird die Quelle der Sprüche schwierig zu ermitteln sein.

Vielleicht führt eine genauere Vergleichung von „Das buch von dem leben

vnd sitten der heydnischen maister“ (vgl. Panzer, Annalen, Bd. 1, S.

186), oder noch eher von dem Sebastian Franck’schen: „SIben weisen in

Grecia berümpt“ (vgl. Weller, Annalen Bd. 2, S. 303) auf die Quelle.

Die wenigen bemerkenswertheren Sprüche sind:

Vbermůt, thet nye gůt.

Hoͤre vil, vnd red wenig.

Seye nitt Richter zwischen den Freünden.

Dann zwischen thür vnd angel zerklempt man die Hend gern.

Laß die zung nit schneller sein, dann das gemüet.

Gehe zů kaim radt, du werdest dann berůffen.

Frey nach deins gleychen, damit du nitt Herren für schwäger

überkommest.

Eine größere Sammlung von deutschen Sprichwörtern ist von S. 75 bis 112

enthalten in:

„Nova GRAMMATICA Linguae Germanicae .... Oder Neue Teutsche

Sprach-Kunst, .. durch GEORGIUM BARENIUM. Nebst beygefügten Büchlein,

darin über tausend Teutsche Sprichwörter, sinnreiche Redens-Arten und

Reime enthalten ... Nordköping, .. 1707.“ 8^o. -- Die Sprichwörter sind

je nach dem ersten Worte alphabetisch geordnet. -- Die Mehrzahl bilden

die in vielen Sammlungen gewöhnlich wiederkehrenden Sprichwörter und

Redensarten. Einige mögen hier hervorgehoben werden:

Alte Eier, alte Freier, und ein alter Gaul, sein gemeinlich faul.

Angenomne Weise zergehet gleich dem Eise.

Auge, Glaube, Glimpf, leiden keinen Schimpf.

Bad, Wein und Weiber erkwicken unsre Leiber.

Bad, Wein und Weiber verderben unsre Leiber.

Bei Lahmen lernt man hinken,

Bei Säufern lernt man trinken.

Blasen zweie in ein Horn, ist der dritte Mann verlorn.

Böses kommet hergeritten,

Gehet aber weg mit Schritten.

Er hat den Scham-Hut abgezogen.

Er ist und bleibt ein Narr, wenn Gott sein Vater wär.

Geschwinde zum Hute, und langsam zu dem Beutel.

Herrenfeuer wärmt und brennet.

Laß die Leute reden, Gänse könnens nicht.

Naidhart böser Art.

Pfeffer, Kappe, Kalk decken manchen Schalk.

Priester sollen beten, Fürsten uns vertreten, Bauren sollen geten.

Rauch vertreibt die Bienen, Sünde die Engel.

Reiche steckt man in die Tasche, Arme sezt man in die Asche.

Reuling wird dich beissen.

Schickt einer nach Pariß den Esel an Geberden,

Ist er ein Esel hie, wird dort kein Pferd draus werden.

Sendegut, Schendegut.

Sparmund und Nehrhand kauffen fremdes Land.

Stockfisch, Esel, Weiber, Nuß, man zum guten schlagen muß.

Traue keinem Judas Kusse, fremden Hund und Pferde-Fusse.

Vorhin prächtig, itzt verächtig.

In der Vorrede ist das durch Göthe beliebt gewordene: „Gold’ne Aepfel

in silbernen Schalen“ -- nach der Luther’schen Bibelübersetzung

eigentlich „mit silbernen Bildern“ -- benützt. Die Vorrede beginnt:

„Nach des weisen Königes Ausspruche, ist ein Wort zu seiner Zeit

geredet, wie göldene Aepfel in silbernen Schalen. Solche Worte seien

vornemlich die kurtzbündigen Reden und Land üblichen Sprichwörter.“

Anzeiger für Kunde der deutschen Vorzeit (1868) Neue Folge. Fünfzehnter Band. · 第 62 / 150 题