Die Forster gehörten zu den unruhigsten Nachbarn der Stadt Eger. Im
Jahre 1389 wurden Erhard und Niklas Forster von König Wenzel mit dem
Schlosse Neuhaus bei Hohenberg „auf dem Forste gelegen“ belehnt, und
bald darauf nahmen die Streitigkeiten mit der Stadt ihren Anfang,
bis es im Jahre 1396 zu einer Aussöhnung kam, der zufolge Erhard
Forster sich mit seinem Schlosse Neuhaus der Stadt Eger auf 5 Jahre
verschrieb[77]. Hierauf scheint für einige Zeit Ruhe eingetreten zu
sein.
Da geschah es, daß König Wenzel im Sommer des Jahres 1410 zwei
seiner Räthe zu dem Erzbischofe Johann von Mainz sandte, um in
Reichsangelegenheiten zu verhandeln. Sie nahmen ihren Weg über Eger,
von wo aus sie von den Bürgern eine Strecke weiter geleitet wurden.
Diese königlichen Machtboten wurden auf ihrem Rückwege von Frankfurt
auf dem Gebiete und im Geleite des Burggrafen Johann von Nürnberg
von +Erhard Forster+ und dessen Vettern Nickel, Caspar, Wilhelm und
Heinrich auf offener Reichsstrasse überfallen, mißhandelt und gefangen.
Was nun die Veranlassung zu dieser Gewaltthat betrifft, so wird aus dem
Nachfolgenden ersichtlich werden, daß es eine Schuldforderung war, die
Erhard Forster an den König stellte, und zu deren Sicherstellung er die
königlichen Räthe als Bürgen in Beschlag nahm.
Als König Wenzel von der Behandlung seiner Sendboten Kunde erhielt,
forderte er die Bürger von Eger auf, ihren Pfleger Hans Forster zu
vermögen, daß er die Freilassung der Gefangenen von seinen Vettern
erwirke. Würde dies aber erfolglos bleiben, so sollten die Egerer
mit Erhard Forster direkt in Unterhandlung treten[78]. Dieser
ließ sich auch bewegen, ein Collegium von fünf königlichen Räthen
als Schiedsgericht in der zwischen ihm und dem Könige obwaltenden
Mißhelligkeit anzuerkennen und sich nach Prag zu begeben, wo am
15. November folgender Entscheid gefällt wurde: 1.) Die Gefangenen
sollen sammt der ihnen abgenommenen Habe freigegeben werden. 2.) Der
König soll den Erhard Forster mit 50 Schock Groschen für alle Kosten
entschädigen, die dieser vorher und neuerdings hatte, als er sich zum
Könige begab. 3.) Ferner soll der König dem Erhard Forster für alle
„Schuld und Schäden, die dieser von ihm fordert“, 300 Schock Groschen
in 2 Raten entrichten und diese Summe wohl verbürgen. 4.) Dagegen hat
Erhard Forster alle Schuldbriefe herauszugeben und allen weiteren
Forderungen zu entsagen. 5.) Desgleichen soll er keine Feindseligkeit
mehr gegen die Krone Böhmen unternehmen und mit seinen Vettern dem
Könige die entsprechenden Bürgebriefe darüber ausstellen. 6.) Endlich
sollen Erhard und die übrigen Forster mit ihrem Schlosse zum Könige
halten und in keines anderen Herrn Dienste treten[79].
Dieser Schiedsspruch wurde zwar von beiden Theilen angenommen, aber
nicht gehalten. Die Gefangenen hatten wohl ihre Freiheit erlangt, aber
bezüglich der übrigen Punkte entstanden neue Streitigkeiten. Da der
König den Erhard Forster nicht vollständig befriedigte, so kehrte sich
dieser auch nicht an den Vergleich und hielt sich, wo er nur konnte, an
des Königs Leute, die er an Leib und Gütern schädigte. Und da waren es
vor Allen die benachbarten Egerer, die von den Forstern viel zu leiden
hatten. Diese konnten aber um so leichter ihre räuberischen Absichten
ausführen, als auch Burggraf +Johann+ gegen die Egerer eine feindselige
Stellung einnahm und in seinem Streben nach Besitzvergrößerung eine
Ortschaft nach der andern dem Egerlande zu entziehen suchte. Das Archiv
der Stadt Eger bewahrt eine ganze Liste von Ortschaften, auf die es der
Burggraf abgesehen hatte.
Die fortwährenden Ruhestörungen jener Tage veranlaßten die Bildung
jener +Einung+, die König Wenzel bezüglich der Städte und Landschaften
Eger und Elbogen mit den benachbarten Fürsten, als den Herzogen von
Baiern, den Markgrafen von Meißen, dem Grafen von Schwarzburg, dem Abt
von Waldsassen, der Landgräfin von Leuchtenberg u. A. am 13. April 1412
schloß zum gegenseitigen Schutze gegen Räubereien, Mord und Brand aller
Art[80]. Sehr beachtenswerth ist der Umstand, daß der Burggraf unter
den Mitgliedern der +Einung+ nicht erscheint, und es dürfte aus dem
Nachfolgenden ersichtlich werden, weshalb er der Einung füglich nicht
beitreten konnte.
Der Artikel des Einungsbriefes: „Gewuͤnne man aber sloße ader hoͤfe,
die scholde man brechen, vnd was guter czu den sloßen ader hoͤfen
gehoͤren, die schulin dem, in des herscheft sie gelegen weren, denn
bleiben“ -- sollte bald gegen die Forster Anwendung finden. Diese
begaben sich nämlich unter den Schutz des Burggrafen von Nürnberg
und setzten ihre Gewaltthaten fort. Da wurde die Exekution gegen sie
aufgeboten, und die Contingente der Herren und Städte der Einung,
die Egerer obenan, zogen in ansehnlicher Stärke vor Neuhaus, das nun
alles Ernstes belagert wurde[81]. So von allen Seiten bedrängt, kamen
die Forster der Erstürmung zuvor, indem sie mit den Belagerern in
Unterhandlung traten. Es wurde endlich festgesetzt, daß die Forster
ihr Schloß Neuhaus mit allen Rechten und Zugehörungen der Einung gegen
4000 fr. abtreten und einen Urfehdebrief ausstellen. Dagegen sollen
ihre Schuldbriefe von König Wenzel dem Rathe der Einung vorgelegt
werden, dessen Ausspruche sie sich zu fügen hätten. Das Schloß wurde
geschleift, die Burgstelle aber sammt deren Zugehörungen übergab König
Wenzel gegen Erlag der 4000 fr. den Bürgern der Stadt Eger mit der
Bestimmung, daß das Schloß nicht mehr aufgebaut werden solle[82]. Mit
den 4000 fr. glaubten die Egerer sich -- obwohl theuer genug -- Ruhe
erkauft zu haben.