I.

Die Forster gehörten zu den unruhigsten Nachbarn der Stadt Eger. Im

Jahre 1389 wurden Erhard und Niklas Forster von König Wenzel mit dem

Schlosse Neuhaus bei Hohenberg „auf dem Forste gelegen“ belehnt, und

bald darauf nahmen die Streitigkeiten mit der Stadt ihren Anfang,

bis es im Jahre 1396 zu einer Aussöhnung kam, der zufolge Erhard

Forster sich mit seinem Schlosse Neuhaus der Stadt Eger auf 5 Jahre

verschrieb[77]. Hierauf scheint für einige Zeit Ruhe eingetreten zu

sein.

Da geschah es, daß König Wenzel im Sommer des Jahres 1410 zwei

seiner Räthe zu dem Erzbischofe Johann von Mainz sandte, um in

Reichsangelegenheiten zu verhandeln. Sie nahmen ihren Weg über Eger,

von wo aus sie von den Bürgern eine Strecke weiter geleitet wurden.

Diese königlichen Machtboten wurden auf ihrem Rückwege von Frankfurt

auf dem Gebiete und im Geleite des Burggrafen Johann von Nürnberg

von +Erhard Forster+ und dessen Vettern Nickel, Caspar, Wilhelm und

Heinrich auf offener Reichsstrasse überfallen, mißhandelt und gefangen.

Was nun die Veranlassung zu dieser Gewaltthat betrifft, so wird aus dem

Nachfolgenden ersichtlich werden, daß es eine Schuldforderung war, die

Erhard Forster an den König stellte, und zu deren Sicherstellung er die

königlichen Räthe als Bürgen in Beschlag nahm.

Als König Wenzel von der Behandlung seiner Sendboten Kunde erhielt,

forderte er die Bürger von Eger auf, ihren Pfleger Hans Forster zu

vermögen, daß er die Freilassung der Gefangenen von seinen Vettern

erwirke. Würde dies aber erfolglos bleiben, so sollten die Egerer

mit Erhard Forster direkt in Unterhandlung treten[78]. Dieser

ließ sich auch bewegen, ein Collegium von fünf königlichen Räthen

als Schiedsgericht in der zwischen ihm und dem Könige obwaltenden

Mißhelligkeit anzuerkennen und sich nach Prag zu begeben, wo am

15. November folgender Entscheid gefällt wurde: 1.) Die Gefangenen

sollen sammt der ihnen abgenommenen Habe freigegeben werden. 2.) Der

König soll den Erhard Forster mit 50 Schock Groschen für alle Kosten

entschädigen, die dieser vorher und neuerdings hatte, als er sich zum

Könige begab. 3.) Ferner soll der König dem Erhard Forster für alle

„Schuld und Schäden, die dieser von ihm fordert“, 300 Schock Groschen

in 2 Raten entrichten und diese Summe wohl verbürgen. 4.) Dagegen hat

Erhard Forster alle Schuldbriefe herauszugeben und allen weiteren

Forderungen zu entsagen. 5.) Desgleichen soll er keine Feindseligkeit

mehr gegen die Krone Böhmen unternehmen und mit seinen Vettern dem

Könige die entsprechenden Bürgebriefe darüber ausstellen. 6.) Endlich

sollen Erhard und die übrigen Forster mit ihrem Schlosse zum Könige

halten und in keines anderen Herrn Dienste treten[79].

Dieser Schiedsspruch wurde zwar von beiden Theilen angenommen, aber

nicht gehalten. Die Gefangenen hatten wohl ihre Freiheit erlangt, aber

bezüglich der übrigen Punkte entstanden neue Streitigkeiten. Da der

König den Erhard Forster nicht vollständig befriedigte, so kehrte sich

dieser auch nicht an den Vergleich und hielt sich, wo er nur konnte, an

des Königs Leute, die er an Leib und Gütern schädigte. Und da waren es

vor Allen die benachbarten Egerer, die von den Forstern viel zu leiden

hatten. Diese konnten aber um so leichter ihre räuberischen Absichten

ausführen, als auch Burggraf +Johann+ gegen die Egerer eine feindselige

Stellung einnahm und in seinem Streben nach Besitzvergrößerung eine

Ortschaft nach der andern dem Egerlande zu entziehen suchte. Das Archiv

der Stadt Eger bewahrt eine ganze Liste von Ortschaften, auf die es der

Burggraf abgesehen hatte.

Die fortwährenden Ruhestörungen jener Tage veranlaßten die Bildung

jener +Einung+, die König Wenzel bezüglich der Städte und Landschaften

Eger und Elbogen mit den benachbarten Fürsten, als den Herzogen von

Baiern, den Markgrafen von Meißen, dem Grafen von Schwarzburg, dem Abt

von Waldsassen, der Landgräfin von Leuchtenberg u. A. am 13. April 1412

schloß zum gegenseitigen Schutze gegen Räubereien, Mord und Brand aller

Art[80]. Sehr beachtenswerth ist der Umstand, daß der Burggraf unter

den Mitgliedern der +Einung+ nicht erscheint, und es dürfte aus dem

Nachfolgenden ersichtlich werden, weshalb er der Einung füglich nicht

beitreten konnte.

Der Artikel des Einungsbriefes: „Gewuͤnne man aber sloße ader hoͤfe,

die scholde man brechen, vnd was guter czu den sloßen ader hoͤfen

gehoͤren, die schulin dem, in des herscheft sie gelegen weren, denn

bleiben“ -- sollte bald gegen die Forster Anwendung finden. Diese

begaben sich nämlich unter den Schutz des Burggrafen von Nürnberg

und setzten ihre Gewaltthaten fort. Da wurde die Exekution gegen sie

aufgeboten, und die Contingente der Herren und Städte der Einung,

die Egerer obenan, zogen in ansehnlicher Stärke vor Neuhaus, das nun

alles Ernstes belagert wurde[81]. So von allen Seiten bedrängt, kamen

die Forster der Erstürmung zuvor, indem sie mit den Belagerern in

Unterhandlung traten. Es wurde endlich festgesetzt, daß die Forster

ihr Schloß Neuhaus mit allen Rechten und Zugehörungen der Einung gegen

4000 fr. abtreten und einen Urfehdebrief ausstellen. Dagegen sollen

ihre Schuldbriefe von König Wenzel dem Rathe der Einung vorgelegt

werden, dessen Ausspruche sie sich zu fügen hätten. Das Schloß wurde

geschleift, die Burgstelle aber sammt deren Zugehörungen übergab König

Wenzel gegen Erlag der 4000 fr. den Bürgern der Stadt Eger mit der

Bestimmung, daß das Schloß nicht mehr aufgebaut werden solle[82]. Mit

den 4000 fr. glaubten die Egerer sich -- obwohl theuer genug -- Ruhe

erkauft zu haben.

Anzeiger für Kunde der deutschen Vorzeit (1868) Neue Folge. Fünfzehnter Band. · 第 61 / 150 题