Degradieren der Generale während des Krieges mit Japan erfolgte direkt
auf seinen Befehl; entgegen der Mehrzahl seiner Mandarine dringt
er auf die Organisation seiner Armee nach europäischem Muster, und
überlebt seine Dynastie die jetzige heftige Erschütterung, so dürften
bald bessere Zeiten für China kommen, vorausgesetzt, daß er nicht
durch irgend ein Pülverchen vorher aus dem Leben geschafft wird. Seine
Hofschranzen, Eunuchen und mandschurischen Bannerleute sind natürlich
bestrebt, ihn möglichst von dem direkten Verkehr mit der Außenwelt
fernzuhalten und alles durch ihre habgierigen, stets offenen Hände zu
leiten. Selbst Audienzen bei dem Sohne des Himmels müssen in vielen
Fällen durch hohe Summen erkauft werden; Pfauenfedern, Mandarinknöpfe
und sonstige Auszeichnungen sind ziemlich offen im Markt, kurz,
alles ist demjenigen erreichbar, der zahlen kann. Zu diesen elenden
Verhältnissen in der unmittelbaren Umgebung des Kaisers haben wohl
auch die vielen Prinzen beigetragen, von denen nur die wenigsten
standesgemäße Bezüge haben. Andere haben wohl Zutritt zu den obersten
Aemtern und damit auch Einfluß, aber dafür keine Bezüge, und so lassen
sie sich häufig ihren Einfluß bezahlen. Viele befinden sich in ganz
untergeordneten Stellungen, ja sogar als Diener in den Gesandtschaften
und bei Fremden, aber sie gehören doch zu dem kaiserlichen Clan, dessen
Oberhaupt der Kaiser ist und der seine eigene Verwaltung und seine
eigene Gerichtsbarkeit besitzt.
Die ganze prinzliche Gesellschaft ist in zwei Gruppen eingeteilt, deren
erste, die Tsung-schih, nur die direkten Nachkommen des Gründers der
Dynastie und ersten Kaisers umfaßt. Sie sind dadurch kenntlich, daß sie
einen gelben Gürtel tragen. Die zweite, Gioro genannte Gruppe, umfaßt
alle Abkömmlinge der Nebenlinien, und ihre Mitglieder tragen einen
roten Gürtel. Die Gesamtzahl der männlichen Mitglieder des kaiserlichen
Clans dürfte etwa sechstausend betragen; ein eigenes Familienamt in
Mukden, der Hauptstadt der Mandschurei, verwaltet die Archive und
kontrolliert die Ansprüche jedes Prinzen. Die ganze Gesellschaft ist je
nach ihrer näheren oder entfernteren Verwandtschaft mit dem Kaiser in
zwölf verschiedene Grade eingeteilt. Die Prinzen erster Klasse heißen
Tsin Wang, d. h. Prinzen von Geblüt, und beziehen aus der kaiserlichen
Schatulle eine jährliche Apanage von etwa 35000 Mark, Seidenstoffe,
Lebensmittel, und verfügen außerdem über eine Hofhaltung von 350
Personen; Prinzen zweiter Klasse, Kiun Wang, d. h. Söhne der Prinzen
erster Klasse, haben die Hälfte der genannten Einkünfte und Hofhaltung;
Prinzen dritter Klasse, Beile, ein Drittel, solche vierter Klasse,
Beitse, ein Viertel, und so fort bis herab zu der letzten Klasse, deren
Mitglieder nur etwa zwölf Mark monatlich und einige Rationen erhalten.
Etwa 500 Mark werden ihnen bei ihrer Verheiratung und eine ähnliche
Summe für Beerdigungskosten bei etwaigen Todesfällen in ihrer Familie
gewährt. Natürlich können sie damit ihr Auskommen nicht finden, und so
nehmen sie zu allerhand unerlaubten Mitteln Zuflucht, um zu Geld zu
kommen. Ja, Wells Williams erzählt in seinem ausgezeichneten Buche The
middle Kingdom, daß sie nicht selten ihre Frauen zu Tode mißhandeln, um
nur so oft als möglich die Beerdigungs- und Hochzeitskosten zu erhalten.
Von der Pracht der orientalischen Höfe, besonders der indischen und
javanischen, ist in China nur sehr wenig zu sehen. Die goldstrotzenden,
glänzenden Uniformen, Ordensketten und Sterne fehlen gänzlich, die
langen weiten Gewänder sind wohl aus reichen schweren Seidenstoffen,
aber mit Ausnahme der Brustplatten, welche die Abzeichen des Ranges
bilden, schmucklos und in dunklen Farben. Der Kaiser verläßt
seinen Palast nur, um sich nach einem Tempel zu begeben oder die
Kaiserin-Exregentin zu besuchen. Einige hundert berittener Garden,
dann die gelbe kaiserliche Sänfte, dann wieder einige hundert Garden
mit Bogen und Pfeilen bewaffnet, das ist alles. Die rot-weiß-blau
gekleideten Sänftenträger dürfen während der ganzen Promenade nicht
miteinander sprechen, nicht spucken oder sich räuspern; gewahren die
Garden irgend einen Neugierigen, so machen sie ihn durch wohlgezielte
Pfeile darauf aufmerksam, daß der Anblick des kaiserlichen Zuges
verboten ist.
Die Ausgänge nach den verschiedenen Tempeln, die Ahnenopfer und Besuche
bei der Kaiserin-Mutter bilden beinahe die einzige Abwechselung in dem
einförmigen, arbeitsvollen Leben des jungen Kaisers. Zuweilen läßt
er sich auch in dem prachtvollen Park der verbotenen Stadt spazieren
fahren. Festlichkeiten, Theater- und Tanzvorstellungen kommen nur
selten vor, und auch zu diesen werden nur einige der nächststehenden
Prinzen und Minister geladen, niemals Frauen. Gewöhnlich werden die
Vorstellungen am folgenden Tage für die Kaiserinnen und Damen des Hofes
wiederholt, und dann sind wieder die Herren abwesend.
Hofhaltung beim Kaiser von China.
Von den Chinesen, Tataren und Mandschuren in Peking ist über das höchst
eigentümliche Frauenleben am Kaiserhofe nichts zu erfahren. Selbst
die kaiserlichen Prinzen haben keinen Zutritt zu den kaiserlichen
Gemächern. Die wenigen Festlichkeiten, die zuweilen bei Hofe gegeben
werden, haben eigene, von den Kaiserpalästen getrennte freistehende
Hallen zum Schauplatz, und auch dort kommen die Prinzen mit den
Haremsdamen nicht in Berührung, weil bei diesen Festlichkeiten die
Damen fehlen. Manchmal giebt die Kaiserin-Exregentin dem Kaiser und
seinem Hofe Bankette oder Empfänge. Dann ist sie wohl selbst mit einer
Anzahl ihrer Hofdamen zugegen, sitzt auf ihrem Throne und läßt sich
von dem Kaiser und den Prinzen die höchsten Ehrenbezeugungen erweisen.
Bei Banketten beläuft sich die Zahl dieser demütigen Kautaus, die
der Kaiser auszuführen hat, auf sechsunddreißig. Aber auch zu der
Kaiserin-Witwe werden nur Männer geladen.
Unter solchen Verhältnissen ist es ungemein schwierig, in das Leben und
Treiben am Kaiserhofe zu Peking einzudringen.
Während meines Aufenthaltes in Peking gelang es mir indessen durch
Zufall, Einblick zu erhalten in das große Zeremonienbuch, das Hwui
Tien. In zweihundert dicken Bänden sind die genauesten Vorschriften
für das ganze Thun und Lassen des Kaisers, der Prinzen und der Damen
des Kaiserhofes verzeichnet, und besonders der achtundvierzigste Band
ist voll des merkwürdigsten Zeremoniells. Daß dieses auch heute noch
im vollsten Umfange gebräuchlich ist, geht aus den Mitteilungen der
Pekinger Zeitung hervor, und diese beiden Publikationen gestatten es
doch, sich eine richtige Vorstellung von dem Leben in dem chinesischen
Olymp zu machen, selbst wenn es auch hinter den roten Mauern und unter
den gelben Porzellandächern der Kaiserpaläste dem Auge des Sterblichen
verborgen bleibt.
Der kaiserliche Hof mit seinen vielen Tausenden von Beamten, Eunuchen,
Garden, Haremsdamen und Sklavinnen bildet ein kleines Reich für sich,
mit eigenen Ministerien, eigener Gerichtsbarkeit, eigenen Finanzen,
und der ganze Apparat ist gewiß viel größer als der Regierungsapparat
so manchen europäischen Staates. Das Oberhofmeisteramt, hier Nuiwu Fu
genannt, hat eine Anzahl von Ministern und Mandarinen, denen wieder
sieben verschiedene Abteilungen untergeordnet sind. Die erste Abteilung
besorgt das selbst für die chinesischen Olympbewohner Unentbehrlichste:
die Verpflegung. Auch darüber enthält das Zeremonienbuch die genauesten
Vorschriften, und es ist interessant, die Mengen von Lebensmitteln
zu erfahren, die dem Kaiser vom Verpflegungsamte angewiesen werden.
Täglich, so heißt es in den Vorschriften, sind Seiner Majestät
vorzusetzen: 15 Kilogramm Fleisch in einer Schüssel und 3½ Kilogramm
Fleisch zu einer Suppe zusammengekocht; 1 Kilogramm Schweinefett und
ebensoviel Butter; zwei Schafe, zwei Enten und zwei Hühner oder anderes
Geflügel und 75 Pakete Thee. Die Kaiserin erhält 10½ Kilogramm Fleisch
auf Tellern, 6½ Kilogramm Fleisch mit Gemüsen zusammengekocht, eine
Ente, ein Huhn oder anderes Geflügel, 12 Krüge mit Wasser und 10 Pakete
Thee. Die Eunuchen, Hofdamen, Konkubinen und Dienerinnen erhalten
täglich ebenso genau vorgeschriebene Rationen, deren kleinste aber
immer noch aus 500 Gramm Fleisch und einem Paket Thee besteht.
Die zweite Abteilung des Hausministeriums ist der nächstwichtigen
Sache, der persönlichen Sicherheit des Kaisers und seines Hofes,
gewidmet und besorgt die Leibwachen, die Verteidigung des Palastes
und die Garden, die den Kaiser auf Reisen begleiten. Diese Leibwachen
belaufen sich zu gewöhnlichen Zeiten auf etwa sieben- bis achthundert
Mann und gehören dem sogenannten Gelben Banner an, das sich durchweg
aus Mandschuren zusammensetzt. Sie tragen bei Festlichkeiten prächtige
seidene Uniformen, reich vergoldete Metallhelme mit dem fünfklauigen
kaiserlichen Drachen geschmückt, sind aber nur mit Hellebarden und
Schwertern bewaffnet. Einzelne Abteilungen der Garden tragen auch Pfeil
und Bogen, aber während ich selbst im Palasthofe des Königs von Korea
Gatlingkanonen sah, gab es in der purpurnen Stadt Pekings bis auf die
jüngste Zeit keine Feuerwaffen.
Die dritte Abteilung der kaiserlichen Hofhaltung überwacht das
Zeremoniell zwischen den einzelnen Mitgliedern der kaiserlichen
Familie; die Herolde und Eunuchen dieses Amtes regulieren den Aufzug
aller Haremsdamen, wenn sie zur Huldigung vor den Kaiser befohlen
werden, sie stellen die Gefolge und die Ehrenwachen, die den Kaiser
bei seinen Ausgängen begleiten, und versehen den Dienst bei allen
Festlichkeiten und Audienzen. Interessanter ist die vierte Abteilung,
denn ihren Beamten liegt die Auswahl der Damen für den kaiserlichen
Harem ob, und weil diese Damen die größten Unkosten der ganzen
Hofhaltung verursachen, ist dieser Abteilung auch die Einziehung der
Steuern und kaiserlichen Revenüen übertragen. Die fünfte Abteilung
hat die kaiserlichen Paläste und Gärten unter sich, besorgt alle
Neubauten und Reparaturen und reinigt die Straßen der Hauptstadt, falls
der Kaiser oder irgend ein Mitglied seiner nächsten Verwandtschaft
Ausgänge unternimmt. Obschon sie niemals den Fuß wirklich auf den Boden
setzen, sondern stets in Sänften getragen werden oder reiten, müssen
doch alle Wege, die sie passieren, mit gelbem Sand bestreut werden.
Für den Kaiser ist eine bestimmte Menge Sand vorgeschrieben, für die
Prinzen je nach ihrem Range weniger. Die sechste Abteilung verwaltet
die kaiserlichen Stallungen, Meiereien und Herden, und die siebente
Abteilung hat die Gerichtsbarkeit über die Bewohner der kaiserlichen
Stadt unter sich.
Am interessantesten sind unzweifelhaft die Befugnisse der vierten
Abteilung, die sich mit dem Harem des Kaisers befaßt. Die Beamten
dieser Abteilung sind selbstverständlich der großen Mehrzahl nach
Eunuchen. Sie bleiben ihr Lebenlang unverheiratet und lassen sich nicht
einmal auf Liebesabenteuer ein. Der männliche Artikel „der” wird ihnen
nur aus Höflichkeit beigelegt. Sie tragen die Kleidung der Männer, aber
keine Bärte. Ihre Zahl beträgt nicht weniger als dreitausend. Die für
den Nachwuchs erforderlichen Leute sind nicht so leicht aufzutreiben,
denn die Operationen der Eunuchentaufe sind keine Kleinigkeit. Man
erwirbt deshalb gewöhnlich passende Knaben von ihren Eltern oder
Anverwandten gegen Zahlung, überdies aber besteht seit 1829 ein
Gesetz, demzufolge die Söhne aller wegen Familienmordes hingerichteten
Verbrecher den kaiserlichen Haremsbehörden auszufolgen sind. Von diesen
werden sie zu Eunuchen verwandelt, ob sie wollen oder nicht.
Dem Namen nach ist allerdings die Kaiserin-Mutter die Herrin über das
ganze Heer der kaiserlichen Haremsdamen, in Wirklichkeit aber muß
auch sie sich den Verordnungen der vierten Abteilung fügen. Wie viele
Frauen der Kaiser im Laufe seiner kurzen Regierungszeit geehelicht
hat, weiß er wohl selbst nicht. Auf ein Dutzend mehr oder weniger
kommt es ja auch gar nicht an. Gesetzlich bestimmt sind ihm neben der
Kaiserin noch neun Frauen zweiten Ranges, siebenundzwanzig dritten
Ranges und einundachtzig Beischläferinnen verschiedener Klassen;
nach welchen Verdiensten diese Damen in die Klassen eingeteilt
werden, ist selbst in dem dicken Zeremonienbuche nicht enthalten,
eine bedauernswerte Unterlassung. Es wäre wohl gegen das Ansehen des
Sohnes des Himmels, jeweilig nur einer einzigen Gattin Herz und Hand
anzutragen, und deshalb werden ihm immer gleich neun Frauen auf einmal
zugeführt. Dazu wird alle drei Jahre im kaiserlichen Palaste eine
große Mädchenparade abgehalten, wozu die Offiziere der mandschurischen
Banner ihre sämtlichen im Alter zwischen zwölf und sechzehn Jahren
stehenden Töchter ausrücken lassen müssen. Der Kaiser, begleitet von
der Kaiserin-Mutter, hält die Revue ab und wählt die ihm zusagenden
Mädchen aus. Sie bleiben nun bis zum vollendeten fünfundzwanzigsten
Lebensjahr Beischläferinnen des Kaisers. Hierauf werden sie wieder
in Gnaden entlassen, diejenigen ausgenommen, die mit kaiserlicher
Nachkommenschaft gesegnet wurden. Diese können dann je nach ihren
Verdiensten die ganze Stufenleiter durch die verschiedenen Klassen
durchlaufen, ja sogar bis zur Kaiserin erster Klasse vorrücken. Auf
hohen Rang und gesellschaftliche Stellung der Familie wird verzichtet.
Jede Korporalstochter kann Kaiserin werden. Die Mutter des Kaisers
Hien-fu, der von 1850 bis 1861 regierte, war ein blutarmes, den
untersten Ständen angehöriges Mädchen und verkaufte in dem schmutzigen
Gassengewirr Pekings Obst. Ihre außergewöhnliche Schönheit erweckte die
Aufmerksamkeit des ersten Ministers, und ohne weitere Umstände wurde
sie in den kaiserlichen Harem aufgenommen.
Der augenblicklich regierende Kaiser Kwang-Su bestieg am 4. März
1889 im Alter von fünfzehn Jahren den Drachenthron. Einem alten
Gesetze zufolge mußte der Kaiser jedoch vor seiner Thronbesteigung
in den Ehestand treten, und die Vermählung fand am 26. Februar
desselben Jahres unter allerhand höchst eigentümlichen Gebräuchen und
Zeremonien statt. Schon 1888 fand im Kaiserpalast zu Peking die erste
Mädchenparade statt; Tausende von jungen, hübschen Backfischchen im
Alter von zwölf bis sechzehn Jahren kamen, begleitet von ihren Vätern,
durchwegs Mandschuren, angerückt, und die Kaiserin-Regentin traf die
erste Auswahl. Einige Tage später wurden die gewählten Kandidatinnen
einer zweiten, engern Wahl unterzogen. Diese wurden nun genau
registriert und nach ihrer Heimat mit dem Bedeuten zurückgeschickt, daß
sie sich für die dritte, entscheidende Wahl bereithalten möchten.
Am 28. Oktober 1888 wurde diese anbefohlen. Die dreißig jungen Mädchen
wurden zunächst im kaiserlichen Palast festlich bewirtet; der Kaiser
unterhielt sich mit ihnen und teilte dann der Kaiserin-Regentin
seine Wünsche mit. Am 8. November 1888 wurde endlich in der Pekinger
Staatszeitung verkündet, daß Yeh-ho-na-la, eine Maid von hoher Tugend,
ansprechendem Aeußeren und geziemendem Benehmen, die Tochter eines
mit der Kaiserin-Regentin verwandten Mandschugenerals, zur Gemahlin
des Kaisers erwählt worden sei. Die Hochzeit konnte aber erst drei
Monate später stattfinden, denn sie erforderte sehr umfassende,
zeitraubende und kostspielige Vorbereitungen. Dem Volke wurde hierfür
eine Hochzeitssteuer im Betrage von zwei Millionen Taels, also etwa
acht Millionen Mark auferlegt, die Gesamtkosten der Hochzeitsfeier
beliefen sich jedoch auf nicht weniger als siebeneinhalb Millionen
Taels. Außerdem mußten die Provinzen noch eine Menge von Lebensmitteln,
Kleiderstoffen und Material liefern; darunter auch die berühmte, die
Manneskraft fördernde Ginsengwurzel und das Holz für die Särge des
Kaiserpaares.
Die feierliche Verlobung fand am 4. Dezember 1888 durch ein großes
Bankett statt, woran aber nur Frauen teilnahmen, während die Männer,
darunter ein kaiserlicher Prinz, der Stellvertreter des Kaisers,
in einem andern Raum bankettierten. Schon bei dieser Gelegenheit
erhielten die Braut und ihr Vater kostbare Geschenke, die aber durch
die eigentlichen Hochzeitsgeschenke weit in den Schatten gestellt
wurden. Ein kaiserlicher Abgesandter überbrachte am 4. Januar 1889 in
feierlichem Aufzuge folgende Geschenke: 200 Unzen Gold, 10000 Taels in
Silber, ein Theegeschirr mit Kannen und Tassen aus massivem Golde, zwei
silberne Waschbecken, 1000 Stück der kostbarsten Seide, 20 mongolische
Reitpferde, vollständig gesattelt und gezäumt, und 40 Packpferde ohne
Ausrüstung. Die Eltern der Braut erhielten ähnlich wertvolle Geschenke,
ja selbst die andern Mitglieder der Familie und die Dienerschaft wurden
reich bedacht.
Für den 26. Februar 1889 war die Hochzeit anbefohlen worden, und
zwei Tage vorher sandte der Kaiser einen Prinzen nach den Tempeln
des Himmels und der Erde, um den Göttern zu opfern, sowie nach
dem kaiserlichen Ahnentempel, um den Vorfahren die bevorstehende
Vermählung zu verkünden. Es geschah dies dadurch, daß diese
Trauungsanzeige auf eine Atlasrolle geschrieben und diese vor den
Altären der Ahnen verbrannt wurde. Am Hochzeitstag versammelte
sich der ganze, aus Tausenden von Personen bestehende Hof, alle in
kostbare neue Seidengewänder gekleidet und mit ihren Rangabzeichen,
goldenen Phönixen, Mandarinknöpfen, Pfauenfedern und dergleichen
versehen, in der großen Thronhalle (Taiho) des Palastes, wo auf zwei
mit gelber Seide überdeckten Tischen die Insignien der Kaiserin,
d. h. eine goldene Tafel mit der darauf gravierten Vermählungsurkunde
und ein goldenes Siegel bereit lagen. Vor dem Thron wurde das goldene
kaiserliche Scepter niedergelegt. Inzwischen beobachteten die
kaiserlichen Astrologen unter allerhand Hokuspokus ihre astronomischen
Instrumente und verkündeten endlich, daß der günstige, d. h. der den
Geistern genehme Zeitpunkt für die Vermählung gekommen sei. Darauf
begab sich der Kaiser in seinem mit goldenen Drachen bestickten
Staatskleid in einer gelbseidenen Sänfte nach der Thronhalle, nahm
dort den Kniefall des Hofes entgegen und besichtigte die Insignien
der Kaiserin, alles unter dem großartigsten, bis in die geringsten
Einzelheiten geregelten Zeremoniell. Während die Anwesenden kniend,
mit der Stirn auf dem Boden, dalagen, verlas ein Zeremonienmeister die
Trauungsurkunde: „Seine Majestät der Kaiser hat von Ihrer Majestät der
Kaiserin-Regentin ein Edikt erhalten, demzufolge Yeh-ho-na-la, die
Tochter des Bannergenerals Kwei-Hsiang, zur Kaiserin erwählt worden
ist. Dem Uns ergangenen Befehl gemäß soll die Investierung der Kaiserin
mit dem Scepter vorgenommen werden.”
Nun wurde dem mit der Investierung der Kaiserin betrauten kaiserlichen
Prinzen das Scepter übergeben. Unter den Klängen der Tatarenmusik
begab sich der Kaiser wieder in seinen Palast zurück, das goldene
Siegel und die Vermählungstafel aber wurden in kostbare, ungemein reich
geschmückte Drachensänften gelegt, um die sich nun der Festzug, der
Prinz mit dem Scepter an der Spitze, gruppierte. Hinter den kolossalen
Drachensänften wurde der gelbseidene kaiserliche Sonnenschirm
einhergetragen; es folgten Minister, Mandarine, unzählige Schirm-,
Fahnen- und Bannerträger und endlich die Eunuchensippe mit den
Gewändern der Kaiserin in eigenen, prachtvoll vergoldeten Sänften.
Vor dem Palast der Braut empfingen der Vater und die männlichen
Anverwandten den Zug; die Eunuchen trugen die Insignien und das
Kaiserscepter in die Gemächer der Braut, die vor diesen Zeichen ihrer
künftigen Würde niederkniete und die vorgeschriebene Zahl von Kautaus
machte. Zuvor hatte sie jedoch unter Beihilfe zahlloser weiblicher
Zeremonienmeister, Herolde und Hofdamen das Hochzeitskostüm angelegt,
das gewiß die Damen interessieren dürfte, zumal es meines Wissens in
Europa noch nicht geschildert wurde. Das Kleid war von dunkelblauer,
schwerer Seide mit goldenen, eingestickten Drachen und breiten
Goldborten an den Aermeln und dem unteren Saume; auf der Vorderseite
des Kleides prangten in Goldstickerei die chinesischen Schriftzeichen
Wau-fu und Wau-scheu, d. h. immerwährendes Glück und langes Leben.
Unterkleider und Schuhe waren von gelber Seide. Die Halsgeschmeide der
Kaiserin, hauptsächlich aus Perlen, Diamanten, Türkisen und Korallen
zusammengesetzt, sollen nach den Mitteilungen der Shanghaier Blätter
einen fabelhaften Wert besitzen. Das Taschentuch war aus grüner
Seide, reich gestickt und mit juwelenbesetzten Quasten und gelben
Bändern geschmückt. Das wichtigste und kostbarste Stück war jedoch der
Kopfputz, eine Mütze aus rotem Samt mit auf die Schulter fallendem
Besatz von Zobelpelz, gelb gefüttert und durch diamantenbesetzte
Samtbänder festgehalten. Auf der Mitte der Kappe erhob sich ein
goldener Phönix, umgeben von einer Anzahl der kostbarsten Perlen.
Rings um diesen Schmuck waren an der Kappe nach hinten andere goldene
Phönixe befestigt, jeder mit achtundzwanzig großen Perlen besetzt, und
auf der Hinterseite der Kappe saß ein goldener Fasan, dessen langer
juwelenbesetzter Schweif über das Zobelfell fiel.
In diesem Aufzuge erschien die Braut vor den Eunuchen, die ihr nun
das kaiserliche Edikt vorlasen und die an dem gleichen Nachmittag
stattfindende Abholung nach dem Kaiserpalast verkündeten. Die
Trauungstafel und das Siegel blieben bei ihr, das Scepter aber wurde
wieder unter dem weitschweifigsten Zeremoniell dem vor der Brautwohnung
harrenden Prinzen übergeben, der es dem Kaiser wieder zurückbrachte.
Nachmittags besuchte der Kaiser mit seinem ganzen Hofstaate die
Kaiserin-Regentin und gab hierauf in der Taihohalle feierlich unter
Trompetengeschmetter und Trommelschlag den Befehl, die junge Kaiserin
abzuholen. Sofort wurde der Hochzeitszug wieder mit dem Prinzen an der
Spitze gebildet, aber diesmal fungierte an Stelle der Drachenstühle
eine Phönixsänfte, mit gelbem Damast ausgeschlagen und von sechzehn
Trägern getragen, denen die kaiserliche Palastgarde in ihren pompösen
Uniformen mit goldenen Helmen und Pantherfellen folgte.