Auch sonst zeigt der Kaiser große Selbständigkeit; das Köpfen oder

Degradieren der Generale während des Krieges mit Japan erfolgte direkt

auf seinen Befehl; entgegen der Mehrzahl seiner Mandarine dringt

er auf die Organisation seiner Armee nach europäischem Muster, und

überlebt seine Dynastie die jetzige heftige Erschütterung, so dürften

bald bessere Zeiten für China kommen, vorausgesetzt, daß er nicht

durch irgend ein Pülverchen vorher aus dem Leben geschafft wird. Seine

Hofschranzen, Eunuchen und mandschurischen Bannerleute sind natürlich

bestrebt, ihn möglichst von dem direkten Verkehr mit der Außenwelt

fernzuhalten und alles durch ihre habgierigen, stets offenen Hände zu

leiten. Selbst Audienzen bei dem Sohne des Himmels müssen in vielen

Fällen durch hohe Summen erkauft werden; Pfauenfedern, Mandarinknöpfe

und sonstige Auszeichnungen sind ziemlich offen im Markt, kurz,

alles ist demjenigen erreichbar, der zahlen kann. Zu diesen elenden

Verhältnissen in der unmittelbaren Umgebung des Kaisers haben wohl

auch die vielen Prinzen beigetragen, von denen nur die wenigsten

standesgemäße Bezüge haben. Andere haben wohl Zutritt zu den obersten

Aemtern und damit auch Einfluß, aber dafür keine Bezüge, und so lassen

sie sich häufig ihren Einfluß bezahlen. Viele befinden sich in ganz

untergeordneten Stellungen, ja sogar als Diener in den Gesandtschaften

und bei Fremden, aber sie gehören doch zu dem kaiserlichen Clan, dessen

Oberhaupt der Kaiser ist und der seine eigene Verwaltung und seine

eigene Gerichtsbarkeit besitzt.

Die ganze prinzliche Gesellschaft ist in zwei Gruppen eingeteilt, deren

erste, die Tsung-schih, nur die direkten Nachkommen des Gründers der

Dynastie und ersten Kaisers umfaßt. Sie sind dadurch kenntlich, daß sie

einen gelben Gürtel tragen. Die zweite, Gioro genannte Gruppe, umfaßt

alle Abkömmlinge der Nebenlinien, und ihre Mitglieder tragen einen

roten Gürtel. Die Gesamtzahl der männlichen Mitglieder des kaiserlichen

Clans dürfte etwa sechstausend betragen; ein eigenes Familienamt in

Mukden, der Hauptstadt der Mandschurei, verwaltet die Archive und

kontrolliert die Ansprüche jedes Prinzen. Die ganze Gesellschaft ist je

nach ihrer näheren oder entfernteren Verwandtschaft mit dem Kaiser in

zwölf verschiedene Grade eingeteilt. Die Prinzen erster Klasse heißen

Tsin Wang, d. h. Prinzen von Geblüt, und beziehen aus der kaiserlichen

Schatulle eine jährliche Apanage von etwa 35000 Mark, Seidenstoffe,

Lebensmittel, und verfügen außerdem über eine Hofhaltung von 350

Personen; Prinzen zweiter Klasse, Kiun Wang, d. h. Söhne der Prinzen

erster Klasse, haben die Hälfte der genannten Einkünfte und Hofhaltung;

Prinzen dritter Klasse, Beile, ein Drittel, solche vierter Klasse,

Beitse, ein Viertel, und so fort bis herab zu der letzten Klasse, deren

Mitglieder nur etwa zwölf Mark monatlich und einige Rationen erhalten.

Etwa 500 Mark werden ihnen bei ihrer Verheiratung und eine ähnliche

Summe für Beerdigungskosten bei etwaigen Todesfällen in ihrer Familie

gewährt. Natürlich können sie damit ihr Auskommen nicht finden, und so

nehmen sie zu allerhand unerlaubten Mitteln Zuflucht, um zu Geld zu

kommen. Ja, Wells Williams erzählt in seinem ausgezeichneten Buche The

middle Kingdom, daß sie nicht selten ihre Frauen zu Tode mißhandeln, um

nur so oft als möglich die Beerdigungs- und Hochzeitskosten zu erhalten.

Von der Pracht der orientalischen Höfe, besonders der indischen und

javanischen, ist in China nur sehr wenig zu sehen. Die goldstrotzenden,

glänzenden Uniformen, Ordensketten und Sterne fehlen gänzlich, die

langen weiten Gewänder sind wohl aus reichen schweren Seidenstoffen,

aber mit Ausnahme der Brustplatten, welche die Abzeichen des Ranges

bilden, schmucklos und in dunklen Farben. Der Kaiser verläßt

seinen Palast nur, um sich nach einem Tempel zu begeben oder die

Kaiserin-Exregentin zu besuchen. Einige hundert berittener Garden,

dann die gelbe kaiserliche Sänfte, dann wieder einige hundert Garden

mit Bogen und Pfeilen bewaffnet, das ist alles. Die rot-weiß-blau

gekleideten Sänftenträger dürfen während der ganzen Promenade nicht

miteinander sprechen, nicht spucken oder sich räuspern; gewahren die

Garden irgend einen Neugierigen, so machen sie ihn durch wohlgezielte

Pfeile darauf aufmerksam, daß der Anblick des kaiserlichen Zuges

verboten ist.

Die Ausgänge nach den verschiedenen Tempeln, die Ahnenopfer und Besuche

bei der Kaiserin-Mutter bilden beinahe die einzige Abwechselung in dem

einförmigen, arbeitsvollen Leben des jungen Kaisers. Zuweilen läßt

er sich auch in dem prachtvollen Park der verbotenen Stadt spazieren

fahren. Festlichkeiten, Theater- und Tanzvorstellungen kommen nur

selten vor, und auch zu diesen werden nur einige der nächststehenden

Prinzen und Minister geladen, niemals Frauen. Gewöhnlich werden die

Vorstellungen am folgenden Tage für die Kaiserinnen und Damen des Hofes

wiederholt, und dann sind wieder die Herren abwesend.

Hofhaltung beim Kaiser von China.

Von den Chinesen, Tataren und Mandschuren in Peking ist über das höchst

eigentümliche Frauenleben am Kaiserhofe nichts zu erfahren. Selbst

die kaiserlichen Prinzen haben keinen Zutritt zu den kaiserlichen

Gemächern. Die wenigen Festlichkeiten, die zuweilen bei Hofe gegeben

werden, haben eigene, von den Kaiserpalästen getrennte freistehende

Hallen zum Schauplatz, und auch dort kommen die Prinzen mit den

Haremsdamen nicht in Berührung, weil bei diesen Festlichkeiten die

Damen fehlen. Manchmal giebt die Kaiserin-Exregentin dem Kaiser und

seinem Hofe Bankette oder Empfänge. Dann ist sie wohl selbst mit einer

Anzahl ihrer Hofdamen zugegen, sitzt auf ihrem Throne und läßt sich

von dem Kaiser und den Prinzen die höchsten Ehrenbezeugungen erweisen.

Bei Banketten beläuft sich die Zahl dieser demütigen Kautaus, die

der Kaiser auszuführen hat, auf sechsunddreißig. Aber auch zu der

Kaiserin-Witwe werden nur Männer geladen.

Unter solchen Verhältnissen ist es ungemein schwierig, in das Leben und

Treiben am Kaiserhofe zu Peking einzudringen.

Während meines Aufenthaltes in Peking gelang es mir indessen durch

Zufall, Einblick zu erhalten in das große Zeremonienbuch, das Hwui

Tien. In zweihundert dicken Bänden sind die genauesten Vorschriften

für das ganze Thun und Lassen des Kaisers, der Prinzen und der Damen

des Kaiserhofes verzeichnet, und besonders der achtundvierzigste Band

ist voll des merkwürdigsten Zeremoniells. Daß dieses auch heute noch

im vollsten Umfange gebräuchlich ist, geht aus den Mitteilungen der

Pekinger Zeitung hervor, und diese beiden Publikationen gestatten es

doch, sich eine richtige Vorstellung von dem Leben in dem chinesischen

Olymp zu machen, selbst wenn es auch hinter den roten Mauern und unter

den gelben Porzellandächern der Kaiserpaläste dem Auge des Sterblichen

verborgen bleibt.

Der kaiserliche Hof mit seinen vielen Tausenden von Beamten, Eunuchen,

Garden, Haremsdamen und Sklavinnen bildet ein kleines Reich für sich,

mit eigenen Ministerien, eigener Gerichtsbarkeit, eigenen Finanzen,

und der ganze Apparat ist gewiß viel größer als der Regierungsapparat

so manchen europäischen Staates. Das Oberhofmeisteramt, hier Nuiwu Fu

genannt, hat eine Anzahl von Ministern und Mandarinen, denen wieder

sieben verschiedene Abteilungen untergeordnet sind. Die erste Abteilung

besorgt das selbst für die chinesischen Olympbewohner Unentbehrlichste:

die Verpflegung. Auch darüber enthält das Zeremonienbuch die genauesten

Vorschriften, und es ist interessant, die Mengen von Lebensmitteln

zu erfahren, die dem Kaiser vom Verpflegungsamte angewiesen werden.

Täglich, so heißt es in den Vorschriften, sind Seiner Majestät

vorzusetzen: 15 Kilogramm Fleisch in einer Schüssel und 3½ Kilogramm

Fleisch zu einer Suppe zusammengekocht; 1 Kilogramm Schweinefett und

ebensoviel Butter; zwei Schafe, zwei Enten und zwei Hühner oder anderes

Geflügel und 75 Pakete Thee. Die Kaiserin erhält 10½ Kilogramm Fleisch

auf Tellern, 6½ Kilogramm Fleisch mit Gemüsen zusammengekocht, eine

Ente, ein Huhn oder anderes Geflügel, 12 Krüge mit Wasser und 10 Pakete

Thee. Die Eunuchen, Hofdamen, Konkubinen und Dienerinnen erhalten

täglich ebenso genau vorgeschriebene Rationen, deren kleinste aber

immer noch aus 500 Gramm Fleisch und einem Paket Thee besteht.

Die zweite Abteilung des Hausministeriums ist der nächstwichtigen

Sache, der persönlichen Sicherheit des Kaisers und seines Hofes,

gewidmet und besorgt die Leibwachen, die Verteidigung des Palastes

und die Garden, die den Kaiser auf Reisen begleiten. Diese Leibwachen

belaufen sich zu gewöhnlichen Zeiten auf etwa sieben- bis achthundert

Mann und gehören dem sogenannten Gelben Banner an, das sich durchweg

aus Mandschuren zusammensetzt. Sie tragen bei Festlichkeiten prächtige

seidene Uniformen, reich vergoldete Metallhelme mit dem fünfklauigen

kaiserlichen Drachen geschmückt, sind aber nur mit Hellebarden und

Schwertern bewaffnet. Einzelne Abteilungen der Garden tragen auch Pfeil

und Bogen, aber während ich selbst im Palasthofe des Königs von Korea

Gatlingkanonen sah, gab es in der purpurnen Stadt Pekings bis auf die

jüngste Zeit keine Feuerwaffen.

Die dritte Abteilung der kaiserlichen Hofhaltung überwacht das

Zeremoniell zwischen den einzelnen Mitgliedern der kaiserlichen

Familie; die Herolde und Eunuchen dieses Amtes regulieren den Aufzug

aller Haremsdamen, wenn sie zur Huldigung vor den Kaiser befohlen

werden, sie stellen die Gefolge und die Ehrenwachen, die den Kaiser

bei seinen Ausgängen begleiten, und versehen den Dienst bei allen

Festlichkeiten und Audienzen. Interessanter ist die vierte Abteilung,

denn ihren Beamten liegt die Auswahl der Damen für den kaiserlichen

Harem ob, und weil diese Damen die größten Unkosten der ganzen

Hofhaltung verursachen, ist dieser Abteilung auch die Einziehung der

Steuern und kaiserlichen Revenüen übertragen. Die fünfte Abteilung

hat die kaiserlichen Paläste und Gärten unter sich, besorgt alle

Neubauten und Reparaturen und reinigt die Straßen der Hauptstadt, falls

der Kaiser oder irgend ein Mitglied seiner nächsten Verwandtschaft

Ausgänge unternimmt. Obschon sie niemals den Fuß wirklich auf den Boden

setzen, sondern stets in Sänften getragen werden oder reiten, müssen

doch alle Wege, die sie passieren, mit gelbem Sand bestreut werden.

Für den Kaiser ist eine bestimmte Menge Sand vorgeschrieben, für die

Prinzen je nach ihrem Range weniger. Die sechste Abteilung verwaltet

die kaiserlichen Stallungen, Meiereien und Herden, und die siebente

Abteilung hat die Gerichtsbarkeit über die Bewohner der kaiserlichen

Stadt unter sich.

Am interessantesten sind unzweifelhaft die Befugnisse der vierten

Abteilung, die sich mit dem Harem des Kaisers befaßt. Die Beamten

dieser Abteilung sind selbstverständlich der großen Mehrzahl nach

Eunuchen. Sie bleiben ihr Lebenlang unverheiratet und lassen sich nicht

einmal auf Liebesabenteuer ein. Der männliche Artikel „der” wird ihnen

nur aus Höflichkeit beigelegt. Sie tragen die Kleidung der Männer, aber

keine Bärte. Ihre Zahl beträgt nicht weniger als dreitausend. Die für

den Nachwuchs erforderlichen Leute sind nicht so leicht aufzutreiben,

denn die Operationen der Eunuchentaufe sind keine Kleinigkeit. Man

erwirbt deshalb gewöhnlich passende Knaben von ihren Eltern oder

Anverwandten gegen Zahlung, überdies aber besteht seit 1829 ein

Gesetz, demzufolge die Söhne aller wegen Familienmordes hingerichteten

Verbrecher den kaiserlichen Haremsbehörden auszufolgen sind. Von diesen

werden sie zu Eunuchen verwandelt, ob sie wollen oder nicht.

Dem Namen nach ist allerdings die Kaiserin-Mutter die Herrin über das

ganze Heer der kaiserlichen Haremsdamen, in Wirklichkeit aber muß

auch sie sich den Verordnungen der vierten Abteilung fügen. Wie viele

Frauen der Kaiser im Laufe seiner kurzen Regierungszeit geehelicht

hat, weiß er wohl selbst nicht. Auf ein Dutzend mehr oder weniger

kommt es ja auch gar nicht an. Gesetzlich bestimmt sind ihm neben der

Kaiserin noch neun Frauen zweiten Ranges, siebenundzwanzig dritten

Ranges und einundachtzig Beischläferinnen verschiedener Klassen;

nach welchen Verdiensten diese Damen in die Klassen eingeteilt

werden, ist selbst in dem dicken Zeremonienbuche nicht enthalten,

eine bedauernswerte Unterlassung. Es wäre wohl gegen das Ansehen des

Sohnes des Himmels, jeweilig nur einer einzigen Gattin Herz und Hand

anzutragen, und deshalb werden ihm immer gleich neun Frauen auf einmal

zugeführt. Dazu wird alle drei Jahre im kaiserlichen Palaste eine

große Mädchenparade abgehalten, wozu die Offiziere der mandschurischen

Banner ihre sämtlichen im Alter zwischen zwölf und sechzehn Jahren

stehenden Töchter ausrücken lassen müssen. Der Kaiser, begleitet von

der Kaiserin-Mutter, hält die Revue ab und wählt die ihm zusagenden

Mädchen aus. Sie bleiben nun bis zum vollendeten fünfundzwanzigsten

Lebensjahr Beischläferinnen des Kaisers. Hierauf werden sie wieder

in Gnaden entlassen, diejenigen ausgenommen, die mit kaiserlicher

Nachkommenschaft gesegnet wurden. Diese können dann je nach ihren

Verdiensten die ganze Stufenleiter durch die verschiedenen Klassen

durchlaufen, ja sogar bis zur Kaiserin erster Klasse vorrücken. Auf

hohen Rang und gesellschaftliche Stellung der Familie wird verzichtet.

Jede Korporalstochter kann Kaiserin werden. Die Mutter des Kaisers

Hien-fu, der von 1850 bis 1861 regierte, war ein blutarmes, den

untersten Ständen angehöriges Mädchen und verkaufte in dem schmutzigen

Gassengewirr Pekings Obst. Ihre außergewöhnliche Schönheit erweckte die

Aufmerksamkeit des ersten Ministers, und ohne weitere Umstände wurde

sie in den kaiserlichen Harem aufgenommen.

Der augenblicklich regierende Kaiser Kwang-Su bestieg am 4. März

1889 im Alter von fünfzehn Jahren den Drachenthron. Einem alten

Gesetze zufolge mußte der Kaiser jedoch vor seiner Thronbesteigung

in den Ehestand treten, und die Vermählung fand am 26. Februar

desselben Jahres unter allerhand höchst eigentümlichen Gebräuchen und

Zeremonien statt. Schon 1888 fand im Kaiserpalast zu Peking die erste

Mädchenparade statt; Tausende von jungen, hübschen Backfischchen im

Alter von zwölf bis sechzehn Jahren kamen, begleitet von ihren Vätern,

durchwegs Mandschuren, angerückt, und die Kaiserin-Regentin traf die

erste Auswahl. Einige Tage später wurden die gewählten Kandidatinnen

einer zweiten, engern Wahl unterzogen. Diese wurden nun genau

registriert und nach ihrer Heimat mit dem Bedeuten zurückgeschickt, daß

sie sich für die dritte, entscheidende Wahl bereithalten möchten.

Am 28. Oktober 1888 wurde diese anbefohlen. Die dreißig jungen Mädchen

wurden zunächst im kaiserlichen Palast festlich bewirtet; der Kaiser

unterhielt sich mit ihnen und teilte dann der Kaiserin-Regentin

seine Wünsche mit. Am 8. November 1888 wurde endlich in der Pekinger

Staatszeitung verkündet, daß Yeh-ho-na-la, eine Maid von hoher Tugend,

ansprechendem Aeußeren und geziemendem Benehmen, die Tochter eines

mit der Kaiserin-Regentin verwandten Mandschugenerals, zur Gemahlin

des Kaisers erwählt worden sei. Die Hochzeit konnte aber erst drei

Monate später stattfinden, denn sie erforderte sehr umfassende,

zeitraubende und kostspielige Vorbereitungen. Dem Volke wurde hierfür

eine Hochzeitssteuer im Betrage von zwei Millionen Taels, also etwa

acht Millionen Mark auferlegt, die Gesamtkosten der Hochzeitsfeier

beliefen sich jedoch auf nicht weniger als siebeneinhalb Millionen

Taels. Außerdem mußten die Provinzen noch eine Menge von Lebensmitteln,

Kleiderstoffen und Material liefern; darunter auch die berühmte, die

Manneskraft fördernde Ginsengwurzel und das Holz für die Särge des

Kaiserpaares.

Die feierliche Verlobung fand am 4. Dezember 1888 durch ein großes

Bankett statt, woran aber nur Frauen teilnahmen, während die Männer,

darunter ein kaiserlicher Prinz, der Stellvertreter des Kaisers,

in einem andern Raum bankettierten. Schon bei dieser Gelegenheit

erhielten die Braut und ihr Vater kostbare Geschenke, die aber durch

die eigentlichen Hochzeitsgeschenke weit in den Schatten gestellt

wurden. Ein kaiserlicher Abgesandter überbrachte am 4. Januar 1889 in

feierlichem Aufzuge folgende Geschenke: 200 Unzen Gold, 10000 Taels in

Silber, ein Theegeschirr mit Kannen und Tassen aus massivem Golde, zwei

silberne Waschbecken, 1000 Stück der kostbarsten Seide, 20 mongolische

Reitpferde, vollständig gesattelt und gezäumt, und 40 Packpferde ohne

Ausrüstung. Die Eltern der Braut erhielten ähnlich wertvolle Geschenke,

ja selbst die andern Mitglieder der Familie und die Dienerschaft wurden

reich bedacht.

Für den 26. Februar 1889 war die Hochzeit anbefohlen worden, und

zwei Tage vorher sandte der Kaiser einen Prinzen nach den Tempeln

des Himmels und der Erde, um den Göttern zu opfern, sowie nach

dem kaiserlichen Ahnentempel, um den Vorfahren die bevorstehende

Vermählung zu verkünden. Es geschah dies dadurch, daß diese

Trauungsanzeige auf eine Atlasrolle geschrieben und diese vor den

Altären der Ahnen verbrannt wurde. Am Hochzeitstag versammelte

sich der ganze, aus Tausenden von Personen bestehende Hof, alle in

kostbare neue Seidengewänder gekleidet und mit ihren Rangabzeichen,

goldenen Phönixen, Mandarinknöpfen, Pfauenfedern und dergleichen

versehen, in der großen Thronhalle (Taiho) des Palastes, wo auf zwei

mit gelber Seide überdeckten Tischen die Insignien der Kaiserin,

d. h. eine goldene Tafel mit der darauf gravierten Vermählungsurkunde

und ein goldenes Siegel bereit lagen. Vor dem Thron wurde das goldene

kaiserliche Scepter niedergelegt. Inzwischen beobachteten die

kaiserlichen Astrologen unter allerhand Hokuspokus ihre astronomischen

Instrumente und verkündeten endlich, daß der günstige, d. h. der den

Geistern genehme Zeitpunkt für die Vermählung gekommen sei. Darauf

begab sich der Kaiser in seinem mit goldenen Drachen bestickten

Staatskleid in einer gelbseidenen Sänfte nach der Thronhalle, nahm

dort den Kniefall des Hofes entgegen und besichtigte die Insignien

der Kaiserin, alles unter dem großartigsten, bis in die geringsten

Einzelheiten geregelten Zeremoniell. Während die Anwesenden kniend,

mit der Stirn auf dem Boden, dalagen, verlas ein Zeremonienmeister die

Trauungsurkunde: „Seine Majestät der Kaiser hat von Ihrer Majestät der

Kaiserin-Regentin ein Edikt erhalten, demzufolge Yeh-ho-na-la, die

Tochter des Bannergenerals Kwei-Hsiang, zur Kaiserin erwählt worden

ist. Dem Uns ergangenen Befehl gemäß soll die Investierung der Kaiserin

mit dem Scepter vorgenommen werden.”

Nun wurde dem mit der Investierung der Kaiserin betrauten kaiserlichen

Prinzen das Scepter übergeben. Unter den Klängen der Tatarenmusik

begab sich der Kaiser wieder in seinen Palast zurück, das goldene

Siegel und die Vermählungstafel aber wurden in kostbare, ungemein reich

geschmückte Drachensänften gelegt, um die sich nun der Festzug, der

Prinz mit dem Scepter an der Spitze, gruppierte. Hinter den kolossalen

Drachensänften wurde der gelbseidene kaiserliche Sonnenschirm

einhergetragen; es folgten Minister, Mandarine, unzählige Schirm-,

Fahnen- und Bannerträger und endlich die Eunuchensippe mit den

Gewändern der Kaiserin in eigenen, prachtvoll vergoldeten Sänften.

Vor dem Palast der Braut empfingen der Vater und die männlichen

Anverwandten den Zug; die Eunuchen trugen die Insignien und das

Kaiserscepter in die Gemächer der Braut, die vor diesen Zeichen ihrer

künftigen Würde niederkniete und die vorgeschriebene Zahl von Kautaus

machte. Zuvor hatte sie jedoch unter Beihilfe zahlloser weiblicher

Zeremonienmeister, Herolde und Hofdamen das Hochzeitskostüm angelegt,

das gewiß die Damen interessieren dürfte, zumal es meines Wissens in

Europa noch nicht geschildert wurde. Das Kleid war von dunkelblauer,

schwerer Seide mit goldenen, eingestickten Drachen und breiten

Goldborten an den Aermeln und dem unteren Saume; auf der Vorderseite

des Kleides prangten in Goldstickerei die chinesischen Schriftzeichen

Wau-fu und Wau-scheu, d. h. immerwährendes Glück und langes Leben.

Unterkleider und Schuhe waren von gelber Seide. Die Halsgeschmeide der

Kaiserin, hauptsächlich aus Perlen, Diamanten, Türkisen und Korallen

zusammengesetzt, sollen nach den Mitteilungen der Shanghaier Blätter

einen fabelhaften Wert besitzen. Das Taschentuch war aus grüner

Seide, reich gestickt und mit juwelenbesetzten Quasten und gelben

Bändern geschmückt. Das wichtigste und kostbarste Stück war jedoch der

Kopfputz, eine Mütze aus rotem Samt mit auf die Schulter fallendem

Besatz von Zobelpelz, gelb gefüttert und durch diamantenbesetzte

Samtbänder festgehalten. Auf der Mitte der Kappe erhob sich ein

goldener Phönix, umgeben von einer Anzahl der kostbarsten Perlen.

Rings um diesen Schmuck waren an der Kappe nach hinten andere goldene

Phönixe befestigt, jeder mit achtundzwanzig großen Perlen besetzt, und

auf der Hinterseite der Kappe saß ein goldener Fasan, dessen langer

juwelenbesetzter Schweif über das Zobelfell fiel.

In diesem Aufzuge erschien die Braut vor den Eunuchen, die ihr nun

das kaiserliche Edikt vorlasen und die an dem gleichen Nachmittag

stattfindende Abholung nach dem Kaiserpalast verkündeten. Die

Trauungstafel und das Siegel blieben bei ihr, das Scepter aber wurde

wieder unter dem weitschweifigsten Zeremoniell dem vor der Brautwohnung

harrenden Prinzen übergeben, der es dem Kaiser wieder zurückbrachte.

Nachmittags besuchte der Kaiser mit seinem ganzen Hofstaate die

Kaiserin-Regentin und gab hierauf in der Taihohalle feierlich unter

Trompetengeschmetter und Trommelschlag den Befehl, die junge Kaiserin

abzuholen. Sofort wurde der Hochzeitszug wieder mit dem Prinzen an der

Spitze gebildet, aber diesmal fungierte an Stelle der Drachenstühle

eine Phönixsänfte, mit gelbem Damast ausgeschlagen und von sechzehn

Trägern getragen, denen die kaiserliche Palastgarde in ihren pompösen

Uniformen mit goldenen Helmen und Pantherfellen folgte.

China und Japan: Erlebnisse, Studien, Beobachtungen · 第 27 / 71 段