Und doch war es auch ohne diese Kenntnis unheimlich genug in Canton.

Wohl der Bravste mag erschrecken, wenn er einen so mörderischen Gast

in seiner Nähe weiß, unsichtbar und deshalb nicht anders zu bekämpfen

als durch die Flucht. Durch diese wäre mir aber ein hochinteressanter

Einblick in das innerste Denken und Fühlen der Chinesen entzogen

worden, und so wiederholte ich meine Besuche, jedesmal mehrere Stunden

mitten unter diesem seltsamen Volk im Innersten ihrer Hauptstadt

verweilend. Ich hatte viel von ihrem Haß gegen Europäer, von ihren

thätlichen Angriffen auf diese, von der Zahl der Diebesbanden und

Einbrecher in Canton gehört. Wie lange ist es denn her, daß der

Pöbel selbst Shameen erstürmte und eine Anzahl der europäischen

Häuser niederbrannte? Ich selbst habe von diesem Haß nicht das

geringste wahrgenommen. War es nur der furchtbare, alle Vorstellungen

übersteigende Aberglaube der Chinesen, der mich vor Haß schützte?

Standen sie unter dem alles andere übertäubenden Einfluß der Seuche

in ihrer Stadt, der sibirischen Pest? Wie viele Opfer diese gefordert

hat, konnte ich aus vielen kleinen Anzeichen erkennen, die sonst von

Besuchern unbeachtet bleiben, weil sie ihnen unbekannt sind. Die

Chinesen trauern dadurch, daß sie während sieben Wochen nach dem

Tode ihres Verwandten ihr Kopf- und Barthaar wachsen lassen, daß sie

statt des schwarzen Schwänzchens in ihren Zopf ein weißes oder blaues

flechten; daß sie statt schwarzer Schuhe weiße oder blaue tragen; daß

Frauen und Mädchen während der Trauerzeit kein Messer, keinen Löffel,

keines der kleinen Eßstäbchen beim Essen benutzen, sondern mit den

Fingern essen; an den Häusern der Verstorbenen werden die beiden großen

roten Papierlaternen, die an jedem Chinesenhause vor dem Eingange

baumeln, durch weiße ersetzt; die Thüren der Häuser, in denen sich

eben Verstorbene befinden, werden geschlossen und brennende Kerzen auf

die Schwelle gesteckt. Wie viele dieser und anderer kleinen Merkmale

sah ich doch, die mir mehr sagten, als es die Aerzte oder städtischen

Mandarine konnten!

[Illustration: Eine Leichenprozession.]

Die berühmten Cantoner ~flower boats~, die Blumenboote mit den

Restaurants und den gepuderten und geschmückten Mädchen, standen am

Abend leer, denn niemand wollte, niemand konnte in so drückenden

Zeiten sich vergnügen; das glänzende, reiche, lärmende Flußleben

Cantons zur Nachtzeit hatte sich in Totenstille verwandelt, als

hätten die Tausende von Sampans und Dschunken gar keine Bevölkerung.

Hörte ich auf meinen nächtlichen Flußfahrten auf dem Hausboot des

Shameenhotels irgendwo lärmende Trommeln und Trompeten und ~fire

crackers~, so rührten sie vom Drachen- oder vom Löwentanz her,

womit die Chinesen die bösen Geister aus ihren Häusern treiben wollen;

kehrte ich spät nachts in mein Hotel zurück, so sah ich von meinen

Fenstern aus jenseits des Kanals phantastische Prozessionen, bei

dem flackernden Schein der Fackeln gewahrte ich scheußliche große

Fratzen, buntbemalte Drachenköpfe mit mehrere Meter langen Schwänzen,

die von darunter steckenden fanatischen Chinesen fortbewegt wurden;

andere, mit dreispitzigen Gabeln und Zangen versehen, tanzten um sie

herum; riesige Kupferpauken wurden hinter ihnen einhergetragen und

heftig darauf losgeschlagen; fast die ganze Nacht hindurch währte

das Kleingewehrfeuer der ~fire crackers~ und das Abschießen von

allerhand Feuerwaffen, alles nur zur Vertreibung der bösen Geister;

vom Schlafen war unter solchen Umständen keine Rede, zumal Shameen

eines der verrufensten Mückennester Chinas ist. Hie und da erhellte ein

greller Feuerschein meine Stube, und blickte ich durch die Fenster,

so sah ich, wie die langbezopften Chinesen in den Kanalbooten unter

mir Joßpapiere, d. h. große, mit allerhand Beschwörungsformeln bemalte

Papierbogen verbrannten. Waren sie verglüht, war wieder nächtliches

Dunkel an Stelle des roten Scheines getreten, dann sah ich auf den

Booten Tausende winziger rotglühender Punkte, von den glimmenden

Joßstäbchen herrührend, die massenweise auf den Booten angebracht

waren. Wie gern hätte ich eine nächtliche Wanderung durch die Straßen

der Stadt angetreten, die vor mir lag wie ein Vulkankrater, in dem es

bald hier bald dort aufflammte und krachte und polterte. Allein jede

Straße Cantons ist zur Nachtzeit verbarrikadiert; an beiden Enden

werden die Thorgitter versperrt, und die nächtlichen Straßenwächter mit

dem Schlüssel am Gürtel lassen niemanden durch; wanderte ich dann am

frühen Morgen durch die feuchten, übelriechenden, unheimlichen Gäßchen,

dann sah ich den Boden mit roten Papierfetzen bedeckt, die Ueberreste

der während der Nacht verbrannten Joßpapiere und Feuerwerkskörper. In

jedem Gäßchen befindet sich ein kleiner Altar, an welchem Joßstäbchen

glimmten; außer diesem gemeinschaftlichen Altar besitzt jedes Haus der

inneren Stadt Cantons seinen eigenen Altar auf der Gassenseite neben

dem Haupteingange. Auf jedem einzelnen glimmten einige Joßstäbchen,

auf jedem Arbeitstische der Handwerker, auf jedem Verkaufstische der

Kaufläden standen Sandbüchsen mit diesen wohlriechenden, leichten Rauch

entwickelnden Glimmstengeln. Die Menschen eilten rasch und scheu dahin,

wenige Weiber, fast durchwegs Männer; jeder einzelne hatte an seiner

dunkelblauen Bluse vorn ein kleines Säckchen mit Amuletten hängen;

jeder trug ein ähnliches Säckchen, mit riechender Substanz gefüllt, in

der Hand und hielt es an die Nase; oder er trug statt des Säckchens

einen Rosenkranz oder ein Stück Sandelholz. In jedem Gäßchen hockten

Chinesenjungen an den Häusern, dabei Beschwörungsmittel feilbietend,

und die Verkäufer von Joßpapieren machten ausgezeichnete Geschäfte.

Alles eilte so schnell wie möglich durch die verpesteten Gäßchen, nur

die Kolonien aussätziger Weiber behielten ihre angestammten Plätze bei,

zeigten ihre wunden, aussätzigen oder gänzlich abgestorbenen Gliedmaßen

und bettelten um Almosen. Zuweilen stieß ich auf die lärmenden

Drachenprozessionen, gefolgt von Banden verlotterter Chinesen, Tamtam

und Pauken schlagend oder kleine Holzstäbchen aneinander klappernd;

oder es huschte ein Leichenzug rasch vorbei, Musikanten voraus,

dann der Tote, dann der prächtige Tragstuhl mit der Ahnentafel des

Verstorbenen, einige Anverwandte dahinter. In den Buddhatempeln wurde

überall von den zahlreichen Priestern gebetet; gefühl- und gedankenlos

murmelten sie stehend ihre Gebete zu den großen vergoldeten Götzen

empor, die grotesk mit verschränkten Beinen auf den Altären sitzen.

Der Stadtpräfekt hatte diese allgemeinen Gebete angeordnet, um den

Dämon aus der Stadt zu treiben, und den Göttern wurden außerdem reiche

Sühnopfer dargebracht. Eine andere Verordnung der Regierung befahl, daß

die langen grotesken Ruderboote der alljährlichen Drachenfeste, die

gewöhnlich nach der Festzeit in den Schlamm des Perlflusses versenkt

werden, wieder auszugraben seien, um damit Rundfahrten auf dem Flusse

zu unternehmen, denn ihnen wird besondere Kraft zur Teufelsvertreibung

zugeschrieben. So begannen denn gerade während meines Besuches der

Stadt die Fahrten dieser Drachenboote im Distrikt des Ostthores, ohne

selbstverständlich irgendwie zu helfen. Aber das merkwürdigste Mittel

zur Vertreibung der Pest erfand doch die Regierung, ein Mittel, das

selbst in den Annalen des himmlischen Reiches nur selten vorkommt und

ein grelles Streiflicht auf den Aberglauben und die Geisterfurcht der

Chinesen wirft. Das chinesische Jahr ist nicht wie das christliche

ein festes Jahr. Die Monate werden nach dem Monde gemessen, und in

jedem dritten Jahre wird willkürlich nach irgend einem der zwölf Monde

ein dreizehnter Monat eingeschoben. Der Jahreswechsel jedoch richtet

sich nach der Sonne. Neujahr fällt jedesmal auf den ersten Neumond,

nachdem die Sonne in das Sternbild des Aquarius eingetreten ist, also

nach unserer Zeit auf bestimmte Tage zwischen dem 21. Januar und 19.

Februar. Im Jahre 1893 fiel das chinesische Neujahr beispielsweise

auf den 17. Februar; nun ist der Neujahrstag in China das größte Fest

des ganzen Jahres und wird überall in der lärmendsten Weise gefeiert,

alle Schulden müssen vor dem Neujahrstage getilgt werden, es wird den

Göttern geopfert und von den Wahrsagern das Glück des neuen Jahres

erforscht. Da nun das Jahr 1894 bisher einen so unglücklichen Verlauf

hatte, so erließ die Regierung eine Proklamation, derzufolge der erste

Tag des bevorstehenden vierten Monats als neuer Neujahrstag allgemein

gefeiert werden müsse, um die übrigen Monate des Jahres in ein

glückliches Jahr zu verwandeln. Der Erlaß ist vom 2. Mai christlicher

Zeitrechnung datiert und in den englischen Blättern Hongkongs vom 4.

Mai 1894 zu lesen. Aber die Leute starben trotz des dekretierten neuen

Jahreswechsels, ja die sibirische Pest griff immer mehr um sich, das

benachbarte Hongkong wurde zu einem ihrer Hauptherde, und von dort

wurde sie durch die Schiffe im Laufe der Jahre nach Afrika, Australien,

Indien und sogar bis ans Mittelmeer verschleppt. Nur den strengen

sanitären Maßnahmen ist es zu danken, daß man nicht auch in Europa die

Bekanntschaft dieser schrecklichen Epidemie gemacht hat.

[Illustration: Vor dem Polizeirichter.]

Gerichtspflege.

Wer jemals irgendwelche Gefängnisse in China gesehen oder dort

Gerichtssitzungen beigewohnt hat, der wird es gewiß begreiflich

finden, daß die Zopfträger des Reiches der Mitte nur in seltenen

Fällen Schutz und Recht bei ihren Mandarinen suchen. Nicht daß die mit

geringen Veränderungen seit Jahrtausenden bestehenden Gesetze etwa

ungerecht oder unklar wären. Im Gegenteil. Kenner, wie beispielsweise

die europäischen Beisitzer bei den gemischten Gerichten in Shanghai

oder Tientsin, versicherten mir, sie wären vortrefflich, und die

Gesetzbücher seien zutreffender, klarer und kürzer abgefaßt als jene

so mancher europäischen Staaten. Es ist nur ihre Handhabung von seiten

der Mandarine, die Bestechlichkeit und Nachlässigkeit der Beamten,

die Grausamkeit der Foltern und Strafen, welche den Chinesen einen

heillosen Respekt vor den Gerichten einflößen und sie nur in Fällen

der äußersten Notwendigkeit bei diesen Schutz suchen lassen. Auch

dann bedarf es immer noch eines gut gespickten Geldbeutels und großen

Einflusses, um das gewünschte Ziel zu erreichen. Fast hat es den

Anschein, als sei die ganze Rechtspflege mit Absicht darauf zugespitzt,

die Chinesen auf den gütlichen Ausgleich ihrer Streitigkeiten

hinzuweisen. Der Kaiser Kang-Hi äußerte sich darüber folgendermaßen:

„Es ist gut, daß die Menschen sich vor den Gerichten fürchten. Ich

wünsche, daß jene, welche sich an die Richter wenden, ohne Mitleid

behandelt werden. Mögen sich doch alle guten Bürger untereinander

wie Brüder vertragen und Streitfälle dem Urteil der Greise und

Ortsvorsteher vorlegen. Was die Streitsüchtigen, die Eigensinnigen

und die Unverbesserlichen betrifft, so sollen sie nur von den Beamten

zerschmettert werden. Das ist das einzige ihnen zukommende Recht”.

In diesen Kaiserworten werden die Rechtsbegriffe Chinas, wie sie noch

heute obwalten, in kürzester und treffendster Weise gekennzeichnet.

Thatsächlich werden in dem ganzen großen Reiche kleinere Streitfälle

immer zuerst den Häuptern der Familie vorgelegt, welche ihr Urteil nach

uralten Traditionen und Gebräuchen fällen. Ist doch das Familienleben

wie das ganze Staatswesen Chinas nach patriarchalischen Grundsätzen

geregelt, der Ortsvorsteher ist der Vater aller Einwohner, der

Provinzgouverneur der Vater aller seiner Untergebenen, der Kaiser aber

der Vater aller Chinesen. Derselbe Geist erfüllt auch die Rechtspflege.

Das chinesische Gericht kennt keine Rechtsgelehrten, keine Advokaten

und Staatsanwälte. Der Mandarin des Ortes, des Distriktes oder der

Provinz ist der alleinige Richter, nur das Recht über Leben und Tod

liegt in den Händen des Kaisers.

Bei den vielen Obliegenheiten des Mandarins gebricht es ihm

selbstverständlich an Zeit, den verschiedenen Streitfällen, die ihm

vorgelegt werden, besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden. Das summarische

Verfahren, mit welchem die Mandarine selbst bei wichtigen Fällen

vorgehen, erinnerte mich lebhaft an ähnliches, das ich in verschiedenen

anderen Ländern, hauptsächlich in Marokko, Tunis und in dem fernen

Korea gesehen habe. Geradeso wie dort, giebt es auch hier kein langes

Prozessieren, Vertagen der Verhandlungen, Hinausschleppen durch

allerhand Kniffe der Anwälte, keine Geschworenen, Beisitzer u. dergl.

Der Fall wird vorgetragen, und ist die Zeugenvernehmung vorüber, so

erfolgen Urteilsspruch und Strafe auf der Stelle. Dann kommt der

nächste Fall an die Reihe, und so geht es fort, bis der Mandarin die

Sitzung abbricht.

[Illustration: Die Familie meines Gastfreundes in Canton.]

Dabei ist das ganze Rechtsverfahren öffentlich. Es spielt sich

sozusagen auf der Straße ab, und der Besucher chinesischer Städte

hat auf seinen Wanderungen fast täglich Gelegenheit, etwas davon zu

sehen, seien es Gefängnisse oder Bestrafungen, Gerichtssitzungen oder

Foltern. Je größer die Stadt, desto häufiger sind diese keineswegs

immer willkommenen Gelegenheiten. Schon am ersten Tage meines

Aufenthaltes in Canton sah ich eine öffentliche Bestrafung. In der Nähe

des Yamens (Residenz) des Tatarengenerals wurde meine Aufmerksamkeit

durch laute Gongschläge auf einen seltsamen Aufzug gelenkt, wie er

wohl in keinem anderen Lande der Welt vorkommen dürfte. Hinter dem

Gongschläger, einem Polizisten, schritt ein Mensch einher, dessen

Hände hinter seinem Rücken zusammengebunden waren. In seinen heftig

blutenden Ohrläppchen steckten etwa dreißig Centimeter lange Stäbchen,

und an diesen waren Papierstreifen, mit Schriftzeichen bedeckt,

aufgeklebt. Hinter ihm marschierten zwei Soldaten der Wache. Auf

meine Frage antwortete mir der mich begleitende Dolmetscher, dies

wäre ein Dieb. „Auf den Papierchen”, so fuhr er fort, „stehen sein

Name, seine Verbrechen und die Bestrafung. Ich lese eben, daß er zu

fünfzig Stockstreichen verurteilt wurde. Wahrscheinlich führen sie

ihn jetzt vor den Mandarin. Wollen Sie zusehen?” Wir schlossen uns

dem Menschenhaufen an, der dem Zuge folgte. Bald waren wir vor dem

Gerichtshofe angelangt. Soldaten hielten das bezopfte Gesindel an

dem Eingange zurück, während wir uns durch ein „Kumscha” von einigen

Sapeken den Einlaß erkauften. Der Kumscha ist in China dasselbe, was in

Europa die Eintrittskarte, im ganzen Orient aber der Bakschisch ist.

Kaum hatten die Gerichtswachen ihren Kumscha in der Hand, so stand uns

alles offen. Wir befanden uns in einem Hofraum, auf drei Seiten mit

Gefängnissen besetzt; durch einen Thorbogen gelangten wir in einen

zweiten Gefängnishof, in dessen Hintergrund sich der nach dem Hofe

offene Gerichtssaal befand.

Dorthin wurde auch der Dieb geführt. Im Hintergrunde saß hinter

einem langen Tische der Mandarin, große runde Augengläser auf der

Nase, den chinesischen Beamtenhut mit Knopf und Roßschweif auf dem

bezopften Haupte. An kleinen Tischchen zu beiden Seiten saßen Beamte,

die mit Pinseln allerhand Schriftzeichen auf Papierstreifen malten.

Gerichtsschergen mit ruderartigen Stäben in der Hand standen im

Hintergrunde. Die Wände waren mit Papierbogen, ähnlich den japanischen

Kakemonos, behangen, und mein Dolmetscher erklärte mir, die großen

Schriftzeichen auf denselben bedeuteten die Ehrentitel, Würden

und Aemter des Mandarins, sowie allerhand auf die Gerichtspflege

bezugnehmende Sprüche.

Beim Eintritt wurden dem Diebe die Handfesseln abgenommen, und er

warf sich vor dem Mandarin auf die Knie, mit der Stirn auf den Boden

schlagend. Nach einigen Worten des Mandarins wurde er von den Schergen

auf eine lange, niedere Bank gelegt, seine Beinkleider wurden bis zu

den Knien heruntergeschoben, so daß seine Schenkel entblößt waren, dann

faßte ihn ein Scherge beim Haarzopfe, ein anderer bei den Füßen. Auf

ein Zeichen des Mandarins trat der Strafvollstrecker auf ihn zu und

begann mit einem dünnen Streifen Bambusholz auf den oberen Teil der

Schenkel loszuschlagen. Wie der Dolmetscher mir sagte, giebt es zwei

verschiedene Arten von Schlägern, nicht etwa Ruten oder Stöcke, wie

bei den Bastonnaden, die ich im Orient gesehen habe, sondern dünne,

ungemein zähe und elastische Streifen, aus armdicken Bambusrohren

herausgespalten, die einen handbreit und etwa meterlang, die anderen

schmäler und kürzer.

[Illustration: Gerichtssitzung vor dem Mandarin.]

Die Streiche fielen in außerordentlich rascher Folge, und das

Geräusch der kurzen, trockenen Schläge, das in eigentümlichem Tonfall

stattfindende Zählen derselben, das Stöhnen des unter jedem Schlage

zuckenden Verurteilten vertrieben uns bald aus dem schwülen Raume. Wie

ich nachher erfuhr, werden für größere Vergehen bis zu dreihundert

Streiche verabfolgt. Gewöhnlich haben aber schon hundert Streiche

ernste Verletzungen zur Folge, und wenn es immer möglich, wird der

Verurteilte selbst oder durch seine Freunde die Hand des Schergen

„schmieren”, um eine zartere Behandlung oder ein „Verzählen” während

der Bestrafung zu erwirken. Thatsächlich sah ich später in Tschingkiang

eine ähnliche Exekution. Der Schuldige schrie, als stecke er auf dem

Spieß, aber dennoch bemerkte ich, daß ein großer Teil der Streiche auf

die Bank, statt auf die Schenkel auffiel. Gerade dann war das Geschrei

des Delinquenten am stärksten.

Ist die Bestechung der Richter und Schergen aus verschiedenen Ursachen

nicht durchzuführen, oder will der Schuldige der entehrenden Strafe

überhaupt entgehen, so wird er an seiner Statt einen Prügelknaben

anwerben, der für ihn die Strafe empfängt. Aber nicht nur diesen

Bastonnaden, auch Gefängnisstrafen, ja sogar der Erdrosselung oder

Enthauptung kann der Verurteilte sich dadurch entziehen, daß er

Stellvertreter anwirbt. Es giebt in China viele Tausende armer Teufel,

deren trauriger Lebensberuf und Erwerb es ist, sich für andere prügeln

und einsperren zu lassen, was ja mitunter im europäischen Zeitungswesen

auch vorkommen soll. Mit der Zeit werden die in Mitleidenschaft

gezogenen Körperteile derart hart und unempfindlich, daß die Sache für

die berufsmäßigen Prügelknaben gar nicht so schlimm ist. Häufig kommt

es aber, wie gesagt, auch vor, daß sich sogar Menschen finden, die

sich aus Not und Verzweiflung köpfen lassen, um mit dem Lösegelde, das

sie mit ihrem Leben bezahlen, ihre Familien, ihre Kinder vor Elend und

Verhungern zu erretten. Diese Stellvertretung ist in China allgemein

gebräuchlich und gesetzlich erlaubt. So werden beispielsweise Frauen

selten wirklich bestraft, denn ihre Männer und Kinder geben sich zur

Erduldung der Strafe her. Körperliche Züchtigung von Frauen findet

gewöhnlich dadurch statt, daß die Streiche mit einem Stück zähem

elastischen Leder auf Lippen und Backen der Betreffenden verabfolgt

werden. Den meisten von ihnen wäre wohl die früher geschilderte

Bastonnade lieber.

Die chinesischen Gefängnisse sind nicht etwa hohe, feste Gebäude mit

vergitterten Fenstern und starken Umfassungsmauern, wie bei uns,

sondern ebenerdige Räumlichkeiten, die sich auf viereckige Höfe

öffnen. Das Entspringen der Sträflinge wird dadurch verhindert, daß

gewöhnlich eine Hand und ein Fuß derselben aneinander gekettet werden.

Außerdem sind alle Straßen in der Umgebung der Gefängnisse scharf

bewacht. Beim Verlassen des Cantoner Gerichtshofes wurden wir von

den freundlich grinsenden Gefangenwärtern, die sich natürlich ihren

Kumscha erobern wollten, eingeladen, die anstoßenden Gefängnisse in

Augenschein zu nehmen. Sie sind gar nicht so schlimm, als man erwarten

sollte. Freilich fehlt es in den einzelnen, für etwa acht bis zwölf

Gefangene bestimmten Räumen an jeglicher Einrichtung; sie schlafen auf

Matten auf dem Boden und kochen sich ihren Reis auf offenen Herden

im Hofe. Schmutz und Gestank sind auch nicht schlimmer als in den

elenden Kuliwohnungen in Hongkong, dieser vielgepriesenen Kolonie der

Engländer. Dafür sind aber die Sträflinge selbst, wenigstens ihrem

Aussehen nach, das schlimmste, zerlumpteste Gesindel, das mir jemals

vorgekommen ist. Schmutzstarrend, mit zerzaustem, wirr herabfallendem

Haar, ausgehungert, mit Ungeziefer bedeckt, drängten sich die

Gefangenen um uns, ungestüm ihren Kumscha fordernd, und angewidert

beeilten wir uns davonzukommen. Die Gefängniswärter ließen uns indessen

nicht so leicht aus den Händen. Wir mußten noch das Gefängnis der

zum Tode Verurteilten in Augenschein nehmen, und niemals werde ich

den entsetzlichen Anblick dieser Dutzende von Leuten vergessen, die

in dem dunkeln, modrigen, von scheußlichen Gerüchen erfüllten Raume

ihrem Tode entgegensahen: Piraten, Vatermörder, Straßenräuber, wahre

Bestien, nicht nur ihren Verbrechen, sondern auch ihrem Aussehen und

Benehmen nach. Hyänen in Menschengestalt, ihre schmutzstarrenden,

mit Aussatz bedeckten Körper notdürftig in faulende Kleiderfetzen

gehüllt; mit entsetzlichem Geheul erhoben sich diese Elenden bei

unserem Eintritt von dem feuchten, unflätigen Boden und stürzten mit

wirrem Haar und stierem Blick auf uns zu, um ein paar Kupfermünzen zu

erhaschen. Erleichtert atmeten wir auf, als die geschlossene Thüre uns

wieder von ihnen trennte. Welches Elend! welches Schicksal! Monatelang

müssen sie hier warten, bis die Bestätigung ihres Todesurteils von

Peking herabkommt, denn nur bei Aufständen, im Kriegsfalle oder bei

außergewöhnlichen Verbrechen hat der Provinzgouverneur das Recht über

Leben und Tod. Sonst gelangen alle Todesurteile, und es sind deren

Tausende in jedem Jahre, vor den Kaiser, der sie gewöhnlich im Herbst

zu prüfen pflegt. Um die Namen derjenigen, denen er das Leben schenkt,

zieht er mit seinem roten Pinsel (der Kaiser schreibt nur mit solchen)

einen Kreis. Die anderen verfallen dem Henker. Sind die Dokumente von

Peking eingetroffen, so wird mit der Vollstreckung des Urteils nicht

länger gezögert. Der Weg der Unglücklichen zum Richtplatz ist nicht

lang. Sie werden in neue Kleider gesteckt und ohne weiteres geköpft

oder erdrosselt.

Als wir das Gefängnis verließen, führte mich der Dolmetscher nach dem

berüchtigten Töpfermarkt nahebei, dessen Boden mit dem Blute so vieler

Tausende von Unglücklichen gedüngt ist. Eigentliche Richtplätze giebt

es in China nicht. In Peking werden die Hinrichtungen öffentlich in

der Nähe des Gemüsemarktes, in Canton auf dem Töpfermarkt vollzogen.

Die Töpfer unterbrechen eben für einige Stunden die Arbeit, ein

Plätzchen wird von Töpfen und Gefäßen aller Art freigemacht, und sind

die Verurteilten hingerichtet, so wird die Arbeit wieder aufgenommen.

Das Erdrosseln gilt als die weniger schmachvolle Art der Hinrichtung

und ist den Verurteilten auch insofern lieber (der Tod selbst ist dem

stoischen Chinesen durchaus nicht schrecklich), als er im Jenseits

so seine Glieder beisammen behält. Der Geköpfte aber kommt ohne Kopf

zu seinen Ahnen ins Jenseits, und wie können die Opfergebete seiner

Nachkommen ihn finden, wenn sein Körper nicht zu erkennen ist! Deshalb

werden die Verwandten oder Freunde des Geköpften, denen der entseelte

Körper zur Beerdigung übergeben wird, den Kopf gewöhnlich wieder an

den Rumpf befestigen. Dem Verurteilten gilt es als die schlimmste

Verschärfung seiner Strafe, wenn ihm angekündigt wird, daß sein Kopf

nach der Hinrichtung noch als warnendes Beispiel ausgestellt, also vom

Körper getrennt bleiben soll.

China und Japan: Erlebnisse, Studien, Beobachtungen · 第 5 / 71 段