Wohl der Bravste mag erschrecken, wenn er einen so mörderischen Gast
in seiner Nähe weiß, unsichtbar und deshalb nicht anders zu bekämpfen
als durch die Flucht. Durch diese wäre mir aber ein hochinteressanter
Einblick in das innerste Denken und Fühlen der Chinesen entzogen
worden, und so wiederholte ich meine Besuche, jedesmal mehrere Stunden
mitten unter diesem seltsamen Volk im Innersten ihrer Hauptstadt
verweilend. Ich hatte viel von ihrem Haß gegen Europäer, von ihren
thätlichen Angriffen auf diese, von der Zahl der Diebesbanden und
Einbrecher in Canton gehört. Wie lange ist es denn her, daß der
Pöbel selbst Shameen erstürmte und eine Anzahl der europäischen
Häuser niederbrannte? Ich selbst habe von diesem Haß nicht das
geringste wahrgenommen. War es nur der furchtbare, alle Vorstellungen
übersteigende Aberglaube der Chinesen, der mich vor Haß schützte?
Standen sie unter dem alles andere übertäubenden Einfluß der Seuche
in ihrer Stadt, der sibirischen Pest? Wie viele Opfer diese gefordert
hat, konnte ich aus vielen kleinen Anzeichen erkennen, die sonst von
Besuchern unbeachtet bleiben, weil sie ihnen unbekannt sind. Die
Chinesen trauern dadurch, daß sie während sieben Wochen nach dem
Tode ihres Verwandten ihr Kopf- und Barthaar wachsen lassen, daß sie
statt des schwarzen Schwänzchens in ihren Zopf ein weißes oder blaues
flechten; daß sie statt schwarzer Schuhe weiße oder blaue tragen; daß
Frauen und Mädchen während der Trauerzeit kein Messer, keinen Löffel,
keines der kleinen Eßstäbchen beim Essen benutzen, sondern mit den
Fingern essen; an den Häusern der Verstorbenen werden die beiden großen
roten Papierlaternen, die an jedem Chinesenhause vor dem Eingange
baumeln, durch weiße ersetzt; die Thüren der Häuser, in denen sich
eben Verstorbene befinden, werden geschlossen und brennende Kerzen auf
die Schwelle gesteckt. Wie viele dieser und anderer kleinen Merkmale
sah ich doch, die mir mehr sagten, als es die Aerzte oder städtischen
Mandarine konnten!
[Illustration: Eine Leichenprozession.]
Die berühmten Cantoner ~flower boats~, die Blumenboote mit den
Restaurants und den gepuderten und geschmückten Mädchen, standen am
Abend leer, denn niemand wollte, niemand konnte in so drückenden
Zeiten sich vergnügen; das glänzende, reiche, lärmende Flußleben
Cantons zur Nachtzeit hatte sich in Totenstille verwandelt, als
hätten die Tausende von Sampans und Dschunken gar keine Bevölkerung.
Hörte ich auf meinen nächtlichen Flußfahrten auf dem Hausboot des
Shameenhotels irgendwo lärmende Trommeln und Trompeten und ~fire
crackers~, so rührten sie vom Drachen- oder vom Löwentanz her,
womit die Chinesen die bösen Geister aus ihren Häusern treiben wollen;
kehrte ich spät nachts in mein Hotel zurück, so sah ich von meinen
Fenstern aus jenseits des Kanals phantastische Prozessionen, bei
dem flackernden Schein der Fackeln gewahrte ich scheußliche große
Fratzen, buntbemalte Drachenköpfe mit mehrere Meter langen Schwänzen,
die von darunter steckenden fanatischen Chinesen fortbewegt wurden;
andere, mit dreispitzigen Gabeln und Zangen versehen, tanzten um sie
herum; riesige Kupferpauken wurden hinter ihnen einhergetragen und
heftig darauf losgeschlagen; fast die ganze Nacht hindurch währte
das Kleingewehrfeuer der ~fire crackers~ und das Abschießen von
allerhand Feuerwaffen, alles nur zur Vertreibung der bösen Geister;
vom Schlafen war unter solchen Umständen keine Rede, zumal Shameen
eines der verrufensten Mückennester Chinas ist. Hie und da erhellte ein
greller Feuerschein meine Stube, und blickte ich durch die Fenster,
so sah ich, wie die langbezopften Chinesen in den Kanalbooten unter
mir Joßpapiere, d. h. große, mit allerhand Beschwörungsformeln bemalte
Papierbogen verbrannten. Waren sie verglüht, war wieder nächtliches
Dunkel an Stelle des roten Scheines getreten, dann sah ich auf den
Booten Tausende winziger rotglühender Punkte, von den glimmenden
Joßstäbchen herrührend, die massenweise auf den Booten angebracht
waren. Wie gern hätte ich eine nächtliche Wanderung durch die Straßen
der Stadt angetreten, die vor mir lag wie ein Vulkankrater, in dem es
bald hier bald dort aufflammte und krachte und polterte. Allein jede
Straße Cantons ist zur Nachtzeit verbarrikadiert; an beiden Enden
werden die Thorgitter versperrt, und die nächtlichen Straßenwächter mit
dem Schlüssel am Gürtel lassen niemanden durch; wanderte ich dann am
frühen Morgen durch die feuchten, übelriechenden, unheimlichen Gäßchen,
dann sah ich den Boden mit roten Papierfetzen bedeckt, die Ueberreste
der während der Nacht verbrannten Joßpapiere und Feuerwerkskörper. In
jedem Gäßchen befindet sich ein kleiner Altar, an welchem Joßstäbchen
glimmten; außer diesem gemeinschaftlichen Altar besitzt jedes Haus der
inneren Stadt Cantons seinen eigenen Altar auf der Gassenseite neben
dem Haupteingange. Auf jedem einzelnen glimmten einige Joßstäbchen,
auf jedem Arbeitstische der Handwerker, auf jedem Verkaufstische der
Kaufläden standen Sandbüchsen mit diesen wohlriechenden, leichten Rauch
entwickelnden Glimmstengeln. Die Menschen eilten rasch und scheu dahin,
wenige Weiber, fast durchwegs Männer; jeder einzelne hatte an seiner
dunkelblauen Bluse vorn ein kleines Säckchen mit Amuletten hängen;
jeder trug ein ähnliches Säckchen, mit riechender Substanz gefüllt, in
der Hand und hielt es an die Nase; oder er trug statt des Säckchens
einen Rosenkranz oder ein Stück Sandelholz. In jedem Gäßchen hockten
Chinesenjungen an den Häusern, dabei Beschwörungsmittel feilbietend,
und die Verkäufer von Joßpapieren machten ausgezeichnete Geschäfte.
Alles eilte so schnell wie möglich durch die verpesteten Gäßchen, nur
die Kolonien aussätziger Weiber behielten ihre angestammten Plätze bei,
zeigten ihre wunden, aussätzigen oder gänzlich abgestorbenen Gliedmaßen
und bettelten um Almosen. Zuweilen stieß ich auf die lärmenden
Drachenprozessionen, gefolgt von Banden verlotterter Chinesen, Tamtam
und Pauken schlagend oder kleine Holzstäbchen aneinander klappernd;
oder es huschte ein Leichenzug rasch vorbei, Musikanten voraus,
dann der Tote, dann der prächtige Tragstuhl mit der Ahnentafel des
Verstorbenen, einige Anverwandte dahinter. In den Buddhatempeln wurde
überall von den zahlreichen Priestern gebetet; gefühl- und gedankenlos
murmelten sie stehend ihre Gebete zu den großen vergoldeten Götzen
empor, die grotesk mit verschränkten Beinen auf den Altären sitzen.
Der Stadtpräfekt hatte diese allgemeinen Gebete angeordnet, um den
Dämon aus der Stadt zu treiben, und den Göttern wurden außerdem reiche
Sühnopfer dargebracht. Eine andere Verordnung der Regierung befahl, daß
die langen grotesken Ruderboote der alljährlichen Drachenfeste, die
gewöhnlich nach der Festzeit in den Schlamm des Perlflusses versenkt
werden, wieder auszugraben seien, um damit Rundfahrten auf dem Flusse
zu unternehmen, denn ihnen wird besondere Kraft zur Teufelsvertreibung
zugeschrieben. So begannen denn gerade während meines Besuches der
Stadt die Fahrten dieser Drachenboote im Distrikt des Ostthores, ohne
selbstverständlich irgendwie zu helfen. Aber das merkwürdigste Mittel
zur Vertreibung der Pest erfand doch die Regierung, ein Mittel, das
selbst in den Annalen des himmlischen Reiches nur selten vorkommt und
ein grelles Streiflicht auf den Aberglauben und die Geisterfurcht der
Chinesen wirft. Das chinesische Jahr ist nicht wie das christliche
ein festes Jahr. Die Monate werden nach dem Monde gemessen, und in
jedem dritten Jahre wird willkürlich nach irgend einem der zwölf Monde
ein dreizehnter Monat eingeschoben. Der Jahreswechsel jedoch richtet
sich nach der Sonne. Neujahr fällt jedesmal auf den ersten Neumond,
nachdem die Sonne in das Sternbild des Aquarius eingetreten ist, also
nach unserer Zeit auf bestimmte Tage zwischen dem 21. Januar und 19.
Februar. Im Jahre 1893 fiel das chinesische Neujahr beispielsweise
auf den 17. Februar; nun ist der Neujahrstag in China das größte Fest
des ganzen Jahres und wird überall in der lärmendsten Weise gefeiert,
alle Schulden müssen vor dem Neujahrstage getilgt werden, es wird den
Göttern geopfert und von den Wahrsagern das Glück des neuen Jahres
erforscht. Da nun das Jahr 1894 bisher einen so unglücklichen Verlauf
hatte, so erließ die Regierung eine Proklamation, derzufolge der erste
Tag des bevorstehenden vierten Monats als neuer Neujahrstag allgemein
gefeiert werden müsse, um die übrigen Monate des Jahres in ein
glückliches Jahr zu verwandeln. Der Erlaß ist vom 2. Mai christlicher
Zeitrechnung datiert und in den englischen Blättern Hongkongs vom 4.
Mai 1894 zu lesen. Aber die Leute starben trotz des dekretierten neuen
Jahreswechsels, ja die sibirische Pest griff immer mehr um sich, das
benachbarte Hongkong wurde zu einem ihrer Hauptherde, und von dort
wurde sie durch die Schiffe im Laufe der Jahre nach Afrika, Australien,
Indien und sogar bis ans Mittelmeer verschleppt. Nur den strengen
sanitären Maßnahmen ist es zu danken, daß man nicht auch in Europa die
Bekanntschaft dieser schrecklichen Epidemie gemacht hat.
[Illustration: Vor dem Polizeirichter.]
Gerichtspflege.
Wer jemals irgendwelche Gefängnisse in China gesehen oder dort
Gerichtssitzungen beigewohnt hat, der wird es gewiß begreiflich
finden, daß die Zopfträger des Reiches der Mitte nur in seltenen
Fällen Schutz und Recht bei ihren Mandarinen suchen. Nicht daß die mit
geringen Veränderungen seit Jahrtausenden bestehenden Gesetze etwa
ungerecht oder unklar wären. Im Gegenteil. Kenner, wie beispielsweise
die europäischen Beisitzer bei den gemischten Gerichten in Shanghai
oder Tientsin, versicherten mir, sie wären vortrefflich, und die
Gesetzbücher seien zutreffender, klarer und kürzer abgefaßt als jene
so mancher europäischen Staaten. Es ist nur ihre Handhabung von seiten
der Mandarine, die Bestechlichkeit und Nachlässigkeit der Beamten,
die Grausamkeit der Foltern und Strafen, welche den Chinesen einen
heillosen Respekt vor den Gerichten einflößen und sie nur in Fällen
der äußersten Notwendigkeit bei diesen Schutz suchen lassen. Auch
dann bedarf es immer noch eines gut gespickten Geldbeutels und großen
Einflusses, um das gewünschte Ziel zu erreichen. Fast hat es den
Anschein, als sei die ganze Rechtspflege mit Absicht darauf zugespitzt,
die Chinesen auf den gütlichen Ausgleich ihrer Streitigkeiten
hinzuweisen. Der Kaiser Kang-Hi äußerte sich darüber folgendermaßen:
„Es ist gut, daß die Menschen sich vor den Gerichten fürchten. Ich
wünsche, daß jene, welche sich an die Richter wenden, ohne Mitleid
behandelt werden. Mögen sich doch alle guten Bürger untereinander
wie Brüder vertragen und Streitfälle dem Urteil der Greise und
Ortsvorsteher vorlegen. Was die Streitsüchtigen, die Eigensinnigen
und die Unverbesserlichen betrifft, so sollen sie nur von den Beamten
zerschmettert werden. Das ist das einzige ihnen zukommende Recht”.
In diesen Kaiserworten werden die Rechtsbegriffe Chinas, wie sie noch
heute obwalten, in kürzester und treffendster Weise gekennzeichnet.
Thatsächlich werden in dem ganzen großen Reiche kleinere Streitfälle
immer zuerst den Häuptern der Familie vorgelegt, welche ihr Urteil nach
uralten Traditionen und Gebräuchen fällen. Ist doch das Familienleben
wie das ganze Staatswesen Chinas nach patriarchalischen Grundsätzen
geregelt, der Ortsvorsteher ist der Vater aller Einwohner, der
Provinzgouverneur der Vater aller seiner Untergebenen, der Kaiser aber
der Vater aller Chinesen. Derselbe Geist erfüllt auch die Rechtspflege.
Das chinesische Gericht kennt keine Rechtsgelehrten, keine Advokaten
und Staatsanwälte. Der Mandarin des Ortes, des Distriktes oder der
Provinz ist der alleinige Richter, nur das Recht über Leben und Tod
liegt in den Händen des Kaisers.
Bei den vielen Obliegenheiten des Mandarins gebricht es ihm
selbstverständlich an Zeit, den verschiedenen Streitfällen, die ihm
vorgelegt werden, besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden. Das summarische
Verfahren, mit welchem die Mandarine selbst bei wichtigen Fällen
vorgehen, erinnerte mich lebhaft an ähnliches, das ich in verschiedenen
anderen Ländern, hauptsächlich in Marokko, Tunis und in dem fernen
Korea gesehen habe. Geradeso wie dort, giebt es auch hier kein langes
Prozessieren, Vertagen der Verhandlungen, Hinausschleppen durch
allerhand Kniffe der Anwälte, keine Geschworenen, Beisitzer u. dergl.
Der Fall wird vorgetragen, und ist die Zeugenvernehmung vorüber, so
erfolgen Urteilsspruch und Strafe auf der Stelle. Dann kommt der
nächste Fall an die Reihe, und so geht es fort, bis der Mandarin die
Sitzung abbricht.
[Illustration: Die Familie meines Gastfreundes in Canton.]
Dabei ist das ganze Rechtsverfahren öffentlich. Es spielt sich
sozusagen auf der Straße ab, und der Besucher chinesischer Städte
hat auf seinen Wanderungen fast täglich Gelegenheit, etwas davon zu
sehen, seien es Gefängnisse oder Bestrafungen, Gerichtssitzungen oder
Foltern. Je größer die Stadt, desto häufiger sind diese keineswegs
immer willkommenen Gelegenheiten. Schon am ersten Tage meines
Aufenthaltes in Canton sah ich eine öffentliche Bestrafung. In der Nähe
des Yamens (Residenz) des Tatarengenerals wurde meine Aufmerksamkeit
durch laute Gongschläge auf einen seltsamen Aufzug gelenkt, wie er
wohl in keinem anderen Lande der Welt vorkommen dürfte. Hinter dem
Gongschläger, einem Polizisten, schritt ein Mensch einher, dessen
Hände hinter seinem Rücken zusammengebunden waren. In seinen heftig
blutenden Ohrläppchen steckten etwa dreißig Centimeter lange Stäbchen,
und an diesen waren Papierstreifen, mit Schriftzeichen bedeckt,
aufgeklebt. Hinter ihm marschierten zwei Soldaten der Wache. Auf
meine Frage antwortete mir der mich begleitende Dolmetscher, dies
wäre ein Dieb. „Auf den Papierchen”, so fuhr er fort, „stehen sein
Name, seine Verbrechen und die Bestrafung. Ich lese eben, daß er zu
fünfzig Stockstreichen verurteilt wurde. Wahrscheinlich führen sie
ihn jetzt vor den Mandarin. Wollen Sie zusehen?” Wir schlossen uns
dem Menschenhaufen an, der dem Zuge folgte. Bald waren wir vor dem
Gerichtshofe angelangt. Soldaten hielten das bezopfte Gesindel an
dem Eingange zurück, während wir uns durch ein „Kumscha” von einigen
Sapeken den Einlaß erkauften. Der Kumscha ist in China dasselbe, was in
Europa die Eintrittskarte, im ganzen Orient aber der Bakschisch ist.
Kaum hatten die Gerichtswachen ihren Kumscha in der Hand, so stand uns
alles offen. Wir befanden uns in einem Hofraum, auf drei Seiten mit
Gefängnissen besetzt; durch einen Thorbogen gelangten wir in einen
zweiten Gefängnishof, in dessen Hintergrund sich der nach dem Hofe
offene Gerichtssaal befand.
Dorthin wurde auch der Dieb geführt. Im Hintergrunde saß hinter
einem langen Tische der Mandarin, große runde Augengläser auf der
Nase, den chinesischen Beamtenhut mit Knopf und Roßschweif auf dem
bezopften Haupte. An kleinen Tischchen zu beiden Seiten saßen Beamte,
die mit Pinseln allerhand Schriftzeichen auf Papierstreifen malten.
Gerichtsschergen mit ruderartigen Stäben in der Hand standen im
Hintergrunde. Die Wände waren mit Papierbogen, ähnlich den japanischen
Kakemonos, behangen, und mein Dolmetscher erklärte mir, die großen
Schriftzeichen auf denselben bedeuteten die Ehrentitel, Würden
und Aemter des Mandarins, sowie allerhand auf die Gerichtspflege
bezugnehmende Sprüche.
Beim Eintritt wurden dem Diebe die Handfesseln abgenommen, und er
warf sich vor dem Mandarin auf die Knie, mit der Stirn auf den Boden
schlagend. Nach einigen Worten des Mandarins wurde er von den Schergen
auf eine lange, niedere Bank gelegt, seine Beinkleider wurden bis zu
den Knien heruntergeschoben, so daß seine Schenkel entblößt waren, dann
faßte ihn ein Scherge beim Haarzopfe, ein anderer bei den Füßen. Auf
ein Zeichen des Mandarins trat der Strafvollstrecker auf ihn zu und
begann mit einem dünnen Streifen Bambusholz auf den oberen Teil der
Schenkel loszuschlagen. Wie der Dolmetscher mir sagte, giebt es zwei
verschiedene Arten von Schlägern, nicht etwa Ruten oder Stöcke, wie
bei den Bastonnaden, die ich im Orient gesehen habe, sondern dünne,
ungemein zähe und elastische Streifen, aus armdicken Bambusrohren
herausgespalten, die einen handbreit und etwa meterlang, die anderen
schmäler und kürzer.
[Illustration: Gerichtssitzung vor dem Mandarin.]
Die Streiche fielen in außerordentlich rascher Folge, und das
Geräusch der kurzen, trockenen Schläge, das in eigentümlichem Tonfall
stattfindende Zählen derselben, das Stöhnen des unter jedem Schlage
zuckenden Verurteilten vertrieben uns bald aus dem schwülen Raume. Wie
ich nachher erfuhr, werden für größere Vergehen bis zu dreihundert
Streiche verabfolgt. Gewöhnlich haben aber schon hundert Streiche
ernste Verletzungen zur Folge, und wenn es immer möglich, wird der
Verurteilte selbst oder durch seine Freunde die Hand des Schergen
„schmieren”, um eine zartere Behandlung oder ein „Verzählen” während
der Bestrafung zu erwirken. Thatsächlich sah ich später in Tschingkiang
eine ähnliche Exekution. Der Schuldige schrie, als stecke er auf dem
Spieß, aber dennoch bemerkte ich, daß ein großer Teil der Streiche auf
die Bank, statt auf die Schenkel auffiel. Gerade dann war das Geschrei
des Delinquenten am stärksten.
Ist die Bestechung der Richter und Schergen aus verschiedenen Ursachen
nicht durchzuführen, oder will der Schuldige der entehrenden Strafe
überhaupt entgehen, so wird er an seiner Statt einen Prügelknaben
anwerben, der für ihn die Strafe empfängt. Aber nicht nur diesen
Bastonnaden, auch Gefängnisstrafen, ja sogar der Erdrosselung oder
Enthauptung kann der Verurteilte sich dadurch entziehen, daß er
Stellvertreter anwirbt. Es giebt in China viele Tausende armer Teufel,
deren trauriger Lebensberuf und Erwerb es ist, sich für andere prügeln
und einsperren zu lassen, was ja mitunter im europäischen Zeitungswesen
auch vorkommen soll. Mit der Zeit werden die in Mitleidenschaft
gezogenen Körperteile derart hart und unempfindlich, daß die Sache für
die berufsmäßigen Prügelknaben gar nicht so schlimm ist. Häufig kommt
es aber, wie gesagt, auch vor, daß sich sogar Menschen finden, die
sich aus Not und Verzweiflung köpfen lassen, um mit dem Lösegelde, das
sie mit ihrem Leben bezahlen, ihre Familien, ihre Kinder vor Elend und
Verhungern zu erretten. Diese Stellvertretung ist in China allgemein
gebräuchlich und gesetzlich erlaubt. So werden beispielsweise Frauen
selten wirklich bestraft, denn ihre Männer und Kinder geben sich zur
Erduldung der Strafe her. Körperliche Züchtigung von Frauen findet
gewöhnlich dadurch statt, daß die Streiche mit einem Stück zähem
elastischen Leder auf Lippen und Backen der Betreffenden verabfolgt
werden. Den meisten von ihnen wäre wohl die früher geschilderte
Bastonnade lieber.
Die chinesischen Gefängnisse sind nicht etwa hohe, feste Gebäude mit
vergitterten Fenstern und starken Umfassungsmauern, wie bei uns,
sondern ebenerdige Räumlichkeiten, die sich auf viereckige Höfe
öffnen. Das Entspringen der Sträflinge wird dadurch verhindert, daß
gewöhnlich eine Hand und ein Fuß derselben aneinander gekettet werden.
Außerdem sind alle Straßen in der Umgebung der Gefängnisse scharf
bewacht. Beim Verlassen des Cantoner Gerichtshofes wurden wir von
den freundlich grinsenden Gefangenwärtern, die sich natürlich ihren
Kumscha erobern wollten, eingeladen, die anstoßenden Gefängnisse in
Augenschein zu nehmen. Sie sind gar nicht so schlimm, als man erwarten
sollte. Freilich fehlt es in den einzelnen, für etwa acht bis zwölf
Gefangene bestimmten Räumen an jeglicher Einrichtung; sie schlafen auf
Matten auf dem Boden und kochen sich ihren Reis auf offenen Herden
im Hofe. Schmutz und Gestank sind auch nicht schlimmer als in den
elenden Kuliwohnungen in Hongkong, dieser vielgepriesenen Kolonie der
Engländer. Dafür sind aber die Sträflinge selbst, wenigstens ihrem
Aussehen nach, das schlimmste, zerlumpteste Gesindel, das mir jemals
vorgekommen ist. Schmutzstarrend, mit zerzaustem, wirr herabfallendem
Haar, ausgehungert, mit Ungeziefer bedeckt, drängten sich die
Gefangenen um uns, ungestüm ihren Kumscha fordernd, und angewidert
beeilten wir uns davonzukommen. Die Gefängniswärter ließen uns indessen
nicht so leicht aus den Händen. Wir mußten noch das Gefängnis der
zum Tode Verurteilten in Augenschein nehmen, und niemals werde ich
den entsetzlichen Anblick dieser Dutzende von Leuten vergessen, die
in dem dunkeln, modrigen, von scheußlichen Gerüchen erfüllten Raume
ihrem Tode entgegensahen: Piraten, Vatermörder, Straßenräuber, wahre
Bestien, nicht nur ihren Verbrechen, sondern auch ihrem Aussehen und
Benehmen nach. Hyänen in Menschengestalt, ihre schmutzstarrenden,
mit Aussatz bedeckten Körper notdürftig in faulende Kleiderfetzen
gehüllt; mit entsetzlichem Geheul erhoben sich diese Elenden bei
unserem Eintritt von dem feuchten, unflätigen Boden und stürzten mit
wirrem Haar und stierem Blick auf uns zu, um ein paar Kupfermünzen zu
erhaschen. Erleichtert atmeten wir auf, als die geschlossene Thüre uns
wieder von ihnen trennte. Welches Elend! welches Schicksal! Monatelang
müssen sie hier warten, bis die Bestätigung ihres Todesurteils von
Peking herabkommt, denn nur bei Aufständen, im Kriegsfalle oder bei
außergewöhnlichen Verbrechen hat der Provinzgouverneur das Recht über
Leben und Tod. Sonst gelangen alle Todesurteile, und es sind deren
Tausende in jedem Jahre, vor den Kaiser, der sie gewöhnlich im Herbst
zu prüfen pflegt. Um die Namen derjenigen, denen er das Leben schenkt,
zieht er mit seinem roten Pinsel (der Kaiser schreibt nur mit solchen)
einen Kreis. Die anderen verfallen dem Henker. Sind die Dokumente von
Peking eingetroffen, so wird mit der Vollstreckung des Urteils nicht
länger gezögert. Der Weg der Unglücklichen zum Richtplatz ist nicht
lang. Sie werden in neue Kleider gesteckt und ohne weiteres geköpft
oder erdrosselt.
Als wir das Gefängnis verließen, führte mich der Dolmetscher nach dem
berüchtigten Töpfermarkt nahebei, dessen Boden mit dem Blute so vieler
Tausende von Unglücklichen gedüngt ist. Eigentliche Richtplätze giebt
es in China nicht. In Peking werden die Hinrichtungen öffentlich in
der Nähe des Gemüsemarktes, in Canton auf dem Töpfermarkt vollzogen.
Die Töpfer unterbrechen eben für einige Stunden die Arbeit, ein
Plätzchen wird von Töpfen und Gefäßen aller Art freigemacht, und sind
die Verurteilten hingerichtet, so wird die Arbeit wieder aufgenommen.
Das Erdrosseln gilt als die weniger schmachvolle Art der Hinrichtung
und ist den Verurteilten auch insofern lieber (der Tod selbst ist dem
stoischen Chinesen durchaus nicht schrecklich), als er im Jenseits
so seine Glieder beisammen behält. Der Geköpfte aber kommt ohne Kopf
zu seinen Ahnen ins Jenseits, und wie können die Opfergebete seiner
Nachkommen ihn finden, wenn sein Körper nicht zu erkennen ist! Deshalb
werden die Verwandten oder Freunde des Geköpften, denen der entseelte
Körper zur Beerdigung übergeben wird, den Kopf gewöhnlich wieder an
den Rumpf befestigen. Dem Verurteilten gilt es als die schlimmste
Verschärfung seiner Strafe, wenn ihm angekündigt wird, daß sein Kopf
nach der Hinrichtung noch als warnendes Beispiel ausgestellt, also vom
Körper getrennt bleiben soll.