V.

Selbst bei Völkern, die sich zu einem hohen Grade von Cultur

emporgeschwungen haben, findet man die ehliche Probzeit, oder es zeigen

sich wenigstens Spuren von ihrer ehmaligen Beobachtung. Schon zur Zeit

Mosis erfolgte bei den Hebräern unmittelbar auf das Verlöbnis der

Beischlaf, und doch erhielt die Braut dadurch die Rechte einer Gemahlin

noch nicht,(77) obschon sie, wenn sie sich hernach mit einem andern

vergieng, als eine Ehebrecherin gestraft wurde.(78) Dise Probenacht ist

bei ihnen nicht erst durch die Rabbinen eingeführt worden, wie der P.

_Calmet_ glaubt,(79) sondern sie war schon in der ältesten Zeit

herkommlich, wie _Buxtorf_(80) und _Ugolini_(81) erwisen haben. Die

ausserordentliche Genauigkeit, mit welcher bei disem Volke die Zeichen der

Jungferschaft gefordert worden, streitet nicht gegen unsere Gewohnheit.

Denn kan man wol von der beiderseitigen Ehestandstauglichkeit der iungen

Gatten besser überzeugt sein, als wenn iene Zeichen zum Vorschein kommen?

Man sehe hierüber die Betrachtung des Hofrath _Michaelis_ zu

Göttingen.(82)

Ihre Philosophen, die praktischen Essener, hiengen den alten Gebräuchen am

strengsten an, und nahmen daher ihre Weiber vorher drei Jahre auf die

Probe, ehe sie sich förmlich mit ihnen verheirateten, und enthielten sich

ihrer Umarmung wider, wenn sie zur Zeugung untüchtig geworden waren.(83)

Die Grichen und Römer, die sich besonders angelegen sein liessen, das

Andenken ihrer Ursitten durch eigene symbolische Gebräuche zu erhalten,

haben ebenfalls davon Ueberbleibsel aufbewahrt. Es ist bekannt, dass bei

ihnen das feierliche Hochzeitmahl(84) und die förmliche Heimführung(85)

zum Beweise einer vollzogenen Ehe dinten. Noch ehe bei den Grichen dise

beiden Ceremonien vor sich giengen, durfte der Bräutigam seine Braut in

ihres Vaters Wohnung beschlafen.(86) Lykurg, der bei seiner Gesezgebung

immer am wenigsten von den ächten Sitten der Menschheit abwiech, befahl

den Spartanern, dass sie ihren neuvermählten Weibern solange verstohlener

Weise beiwohnen sollten, bis sie schwanger würden.(87) Im ältern Rom

musste die Braut nach dem geschehenen Beilager etliche Zeit in einem

besondern Gartenhause zubringen, ehe ihre Ehe durch die Heimführung, durch

das Ehkaufsgepränge und durch die Confarreation die gewisse Bestätigung

erhielt.(88)

Über die Probenächte der teutschen Bauermädchen · 第 8 / 38 题