Selbst bei Völkern, die sich zu einem hohen Grade von Cultur
emporgeschwungen haben, findet man die ehliche Probzeit, oder es zeigen
sich wenigstens Spuren von ihrer ehmaligen Beobachtung. Schon zur Zeit
Mosis erfolgte bei den Hebräern unmittelbar auf das Verlöbnis der
Beischlaf, und doch erhielt die Braut dadurch die Rechte einer Gemahlin
noch nicht,(77) obschon sie, wenn sie sich hernach mit einem andern
vergieng, als eine Ehebrecherin gestraft wurde.(78) Dise Probenacht ist
bei ihnen nicht erst durch die Rabbinen eingeführt worden, wie der P.
_Calmet_ glaubt,(79) sondern sie war schon in der ältesten Zeit
herkommlich, wie _Buxtorf_(80) und _Ugolini_(81) erwisen haben. Die
ausserordentliche Genauigkeit, mit welcher bei disem Volke die Zeichen der
Jungferschaft gefordert worden, streitet nicht gegen unsere Gewohnheit.
Denn kan man wol von der beiderseitigen Ehestandstauglichkeit der iungen
Gatten besser überzeugt sein, als wenn iene Zeichen zum Vorschein kommen?
Man sehe hierüber die Betrachtung des Hofrath _Michaelis_ zu
Göttingen.(82)
Ihre Philosophen, die praktischen Essener, hiengen den alten Gebräuchen am
strengsten an, und nahmen daher ihre Weiber vorher drei Jahre auf die
Probe, ehe sie sich förmlich mit ihnen verheirateten, und enthielten sich
ihrer Umarmung wider, wenn sie zur Zeugung untüchtig geworden waren.(83)
Die Grichen und Römer, die sich besonders angelegen sein liessen, das
Andenken ihrer Ursitten durch eigene symbolische Gebräuche zu erhalten,
haben ebenfalls davon Ueberbleibsel aufbewahrt. Es ist bekannt, dass bei
ihnen das feierliche Hochzeitmahl(84) und die förmliche Heimführung(85)
zum Beweise einer vollzogenen Ehe dinten. Noch ehe bei den Grichen dise
beiden Ceremonien vor sich giengen, durfte der Bräutigam seine Braut in
ihres Vaters Wohnung beschlafen.(86) Lykurg, der bei seiner Gesezgebung
immer am wenigsten von den ächten Sitten der Menschheit abwiech, befahl
den Spartanern, dass sie ihren neuvermählten Weibern solange verstohlener
Weise beiwohnen sollten, bis sie schwanger würden.(87) Im ältern Rom
musste die Braut nach dem geschehenen Beilager etliche Zeit in einem
besondern Gartenhause zubringen, ehe ihre Ehe durch die Heimführung, durch
das Ehkaufsgepränge und durch die Confarreation die gewisse Bestätigung
erhielt.(88)