Die Gebräuche unter den Negern zu Kongo stimmen mit den unsrigen, so wie
im Ganzen, besonders in disem Stüke überein. Auch sie erforschen vorher
die wechselseitige Fähigkeit zur Begattung sorgfältig, ehe sie sich in ein
förmliches Ehebündnis einlassen. Wenn der Freier bei dem Mädchen eine
Untauglichkeit entdekt hat, so bekömmt er den Kalün zurük. Mangelt es ihm
aber an hinlänglicher Tüchtigkeit, so ist derselbe den Eltern des Mädchens
verfallen.(53) In dem Afrikanischen Königreiche Fula(54) bleibt einer
solchen verschmähten Weibsperson der bestimmte Wittum. Bei den Otahiten
begatten sich beide Geschlechter solange unter einander, bis ein Mädchen
schwanger wird; dann muss der Vater des Kinds die geschwächte Dirne
ehligen.(55) Etwas ähnliches scheint auch auf der Insel Ceylon üblich zu
sein.(56) Von den meisten östlichen Bewohnern Russlands erzehlt uns der
Ritter Cook: Die Heiratsgebräuche diser Völker sind sehr vernünftig, ob
sie mir schon mit den Gewohnheiten irgend eines andern Landes, das ich
kenne, nicht zu harmoniren scheinen. Sehet da! worinn sie bestehen. Ein
iunger Mensch und ein iunges Mädchen kommen miteinander überein, ein Jahr
lang als Ehmann und Ehfrau beisammen zu leben und zu wohnen. Wenn die Frau
in diser Zeit ein Kind bekömmt, so ist die Ehe bestättigt und gesezmässig.
Hat sie keines, so verstehen sie sich entweder miteinander, die Probezeit
noch um ein Jahr zu verlängern, oder sie trennen sich, und die Sache hat
für das Weibsbild gar keine nachteilige Folgen, indem sie gleich ein
anderer wider mit eben der Begirlichkeit auf die Probe sezt, als wenn ihre
Jungferschaft ganz ungekostet wäre.(57) Die Gewohnheit unter den Taxilern
und Brachmanen erklärt sich iezo selbst.(58)
Unter den Kamtschadalen(59) muss der Freier in dem Hause seiner Gelibten
Dinste nehmen, und sich unter diser Zeit um ihre Gunst zu bewerben suchen.
Erhält er den Beifall der Eltern, so darf er sie gleich auf der Stelle
beschlafen, und den andern Morgen in seine Heimat führen. Nach Verlauf
einiger Zeit kehren beide Verlobte wider zurük, und feiren erst iezo bei
der Braut Eltern die Hochzeit. Unter den Mingreliern(60) Kalmaken(61) und
Jaiker Kosaken(62) beschläft der Bräutigam seine Braut schon während der
Zeit, da er noch die Summe des Ehkaufschillings aufzubringen hat, und es
geschiht auch meistenteils, dass sie um dise Zeit schwanger wird.
Sonderbar ist das Gepränge bei der Vermählung eines Negers auf der
Goldküste mit einem unmannbaren Mädchen,(63) und dem Beispile von Kaiser
Friderich III. zimlich gleichartig.(64)
Wenn einer an der Massachusetsbay in ein Frauenzimmer verlibt wird, so
erklärt er seine Wünsche ihren Verwandten, und wenn dise einwilligen, so
gestattet ihm iene den Tarry, d. i. er darf eine Nacht bei ihr zubringen.
Vater und Mutter entfernen sich um die gewöhnliche Stunde, und lassen die
iungen Leute in Freiheit. Dise wachen hernach beieinander den grössten
Teil der Nacht über, und legen sich am Ende zusammen ins Bette. Doch darf
weder er seine Beinkleider noch sie ihren Unterrok ablegen. Wenn sie
miteinander zufriden sind, so erfolgt unverzüglich die Hochzeit; wo nicht,
so scheiden sie sich, um einander nimals wider zu sehen; ausgenommen das
Mädchen wäre schwanger geworden, da ist er (der Pursche) bei Strafe des
Bannes verbunden, sie zu heiraten.(65) Ueberhaupt fordern die Sitten der
Wilden, dass der Libhaber seine Gelibte in den ersten Nächten mit grosser
Schonung behandle. Man sehe davon die merkwürdige Beschreibung des
Capitaine Cook,(66) und vergleiche dabei _Kraften_.
Der P. Lafitau scheint also von den Sitten der Amerikaner nicht genau
unterrichtet gewesen zu sein, wenn er geglaubt hat, dass sie ein ganzes
Jahr hindurch miteinander in der Ehe lebten, ohne sie zu vollzihen.
In Lithauen verweigern die Eltern gemeiniglich die Ehen ihrer Töchter
solange, bis dise von den Freiern aus dem elterlichen Hause geraubt
werden, und ihnen die Jungferschaft mit Gewalt genommen wird: dann geben
sie erst das Hochzeitfest. Es ist auch bei ihnen wahrzunehmen, dass sie
eine iunge Gattinn beständig für eine Jungfer halten, bis sie in die
Wochen kömmt.(67) Der Professor Müller hat in Sibirien bemerkt, dass die
Bräute dort ebenfalls geraubt und vor der Hochzeit beschlafen würden.(68)
In den äussersten Nordländern darf die Neuvermählte ihren Mann, mit dem
sie nicht zufriden ist, verlassen, und zu ihren Eltern zurükkehren.(69)
„Wenn in Neufrankreich, sagt Kraft,(70) sich eine Person verheiratet, so
wird es für die grösste Schande gehalten, wenn die neuverheiratete Frau im
ersten Jahre nach der Hochzeit schwanger wird; solange dises erste Jahr
dauert, muss der iunge Ehmann sich zu seiner Braut stehlen, und sie nur
allein des Nachts sehen.“ Wer siht nicht, dass hir erst nach der
Vermählung die Probezeit gehalten wird? Man kan also iezt den wahren Grund
der Ehstandssitte erkennen, die der P. Lafitau,(71) unter den meisten
wilden Völkern von Amerika beobachtet hat, und iederman wird davon
überzeugt werden, wenn er damit vergleicht, was Home(72) und Millar(73)
über disen Punkt gesammelt haben. Schon von dem ältern Sparta und Athen
sind uns ähnliche Sitten bekannt. Spuren von der ehmals gehaltenen
Probzeit siht man noch in Grönland, und es widerlegt sich daher die
Behauptung eines gewissen Schriftstellers, dass ein Grönländer seine
Neuvermählte, die ihm wegen seiner Unvermögenheit entlaufen ist, wider mit
Gewalt zurüknehmen könne. In Afrika trift man die förmliche Probenacht
unter den Hotentotten an.(74) Sie ist hir mit viler Gewalttätigkeit
verknüpft, und geschiht etliche Tage vor der Trauung. Home hat davon dise
Beschreibung: „Sobald als alle Materien unter den alten Leuten berichtigt
sind, so wird das iunge Paar miteinander in ein Zimmer eingeschlossen, wo
sie die Nacht zubringen, _um __mit einander__ um den Vorzug zu streiten_,
welches immer ein sehr ernsthaftes Werk wird, wenn sich die Braut recht
zur Wehre sezt. Ist sie nun halsstarrig bis ans Ende, ohne sich zu
ergeben, so wird der iunge Mann wider fortgeschikt; behält er aber die
Oberhand, welches gemeiniglich geschiht, so wird die Heirat durch eine
andere Ceremonie vollzogen, die nicht weniger sonderbar ist.“ Entweder ist
dise Stelle vom Uebersezer unrecht verteutscht, oder Home hat seine
Autoren nicht verstanden. Sie sprechen deutlich. Der Grund der Sitte ist
kein abgeschmakter Streit um den Vorrang, sondern eine Untersuchung, ob
der Freier die zureichende Leibsstärke besizt. Ebenden Endzwek hat auch
die ähnliche Gewohnheit bei den Kamtschadalen,(75) worauf hernach
unmittelbar die Probenacht folgt.(76)