IV.

Die Gebräuche unter den Negern zu Kongo stimmen mit den unsrigen, so wie

im Ganzen, besonders in disem Stüke überein. Auch sie erforschen vorher

die wechselseitige Fähigkeit zur Begattung sorgfältig, ehe sie sich in ein

förmliches Ehebündnis einlassen. Wenn der Freier bei dem Mädchen eine

Untauglichkeit entdekt hat, so bekömmt er den Kalün zurük. Mangelt es ihm

aber an hinlänglicher Tüchtigkeit, so ist derselbe den Eltern des Mädchens

verfallen.(53) In dem Afrikanischen Königreiche Fula(54) bleibt einer

solchen verschmähten Weibsperson der bestimmte Wittum. Bei den Otahiten

begatten sich beide Geschlechter solange unter einander, bis ein Mädchen

schwanger wird; dann muss der Vater des Kinds die geschwächte Dirne

ehligen.(55) Etwas ähnliches scheint auch auf der Insel Ceylon üblich zu

sein.(56) Von den meisten östlichen Bewohnern Russlands erzehlt uns der

Ritter Cook: Die Heiratsgebräuche diser Völker sind sehr vernünftig, ob

sie mir schon mit den Gewohnheiten irgend eines andern Landes, das ich

kenne, nicht zu harmoniren scheinen. Sehet da! worinn sie bestehen. Ein

iunger Mensch und ein iunges Mädchen kommen miteinander überein, ein Jahr

lang als Ehmann und Ehfrau beisammen zu leben und zu wohnen. Wenn die Frau

in diser Zeit ein Kind bekömmt, so ist die Ehe bestättigt und gesezmässig.

Hat sie keines, so verstehen sie sich entweder miteinander, die Probezeit

noch um ein Jahr zu verlängern, oder sie trennen sich, und die Sache hat

für das Weibsbild gar keine nachteilige Folgen, indem sie gleich ein

anderer wider mit eben der Begirlichkeit auf die Probe sezt, als wenn ihre

Jungferschaft ganz ungekostet wäre.(57) Die Gewohnheit unter den Taxilern

und Brachmanen erklärt sich iezo selbst.(58)

Unter den Kamtschadalen(59) muss der Freier in dem Hause seiner Gelibten

Dinste nehmen, und sich unter diser Zeit um ihre Gunst zu bewerben suchen.

Erhält er den Beifall der Eltern, so darf er sie gleich auf der Stelle

beschlafen, und den andern Morgen in seine Heimat führen. Nach Verlauf

einiger Zeit kehren beide Verlobte wider zurük, und feiren erst iezo bei

der Braut Eltern die Hochzeit. Unter den Mingreliern(60) Kalmaken(61) und

Jaiker Kosaken(62) beschläft der Bräutigam seine Braut schon während der

Zeit, da er noch die Summe des Ehkaufschillings aufzubringen hat, und es

geschiht auch meistenteils, dass sie um dise Zeit schwanger wird.

Sonderbar ist das Gepränge bei der Vermählung eines Negers auf der

Goldküste mit einem unmannbaren Mädchen,(63) und dem Beispile von Kaiser

Friderich III. zimlich gleichartig.(64)

Wenn einer an der Massachusetsbay in ein Frauenzimmer verlibt wird, so

erklärt er seine Wünsche ihren Verwandten, und wenn dise einwilligen, so

gestattet ihm iene den Tarry, d. i. er darf eine Nacht bei ihr zubringen.

Vater und Mutter entfernen sich um die gewöhnliche Stunde, und lassen die

iungen Leute in Freiheit. Dise wachen hernach beieinander den grössten

Teil der Nacht über, und legen sich am Ende zusammen ins Bette. Doch darf

weder er seine Beinkleider noch sie ihren Unterrok ablegen. Wenn sie

miteinander zufriden sind, so erfolgt unverzüglich die Hochzeit; wo nicht,

so scheiden sie sich, um einander nimals wider zu sehen; ausgenommen das

Mädchen wäre schwanger geworden, da ist er (der Pursche) bei Strafe des

Bannes verbunden, sie zu heiraten.(65) Ueberhaupt fordern die Sitten der

Wilden, dass der Libhaber seine Gelibte in den ersten Nächten mit grosser

Schonung behandle. Man sehe davon die merkwürdige Beschreibung des

Capitaine Cook,(66) und vergleiche dabei _Kraften_.

Der P. Lafitau scheint also von den Sitten der Amerikaner nicht genau

unterrichtet gewesen zu sein, wenn er geglaubt hat, dass sie ein ganzes

Jahr hindurch miteinander in der Ehe lebten, ohne sie zu vollzihen.

In Lithauen verweigern die Eltern gemeiniglich die Ehen ihrer Töchter

solange, bis dise von den Freiern aus dem elterlichen Hause geraubt

werden, und ihnen die Jungferschaft mit Gewalt genommen wird: dann geben

sie erst das Hochzeitfest. Es ist auch bei ihnen wahrzunehmen, dass sie

eine iunge Gattinn beständig für eine Jungfer halten, bis sie in die

Wochen kömmt.(67) Der Professor Müller hat in Sibirien bemerkt, dass die

Bräute dort ebenfalls geraubt und vor der Hochzeit beschlafen würden.(68)

In den äussersten Nordländern darf die Neuvermählte ihren Mann, mit dem

sie nicht zufriden ist, verlassen, und zu ihren Eltern zurükkehren.(69)

„Wenn in Neufrankreich, sagt Kraft,(70) sich eine Person verheiratet, so

wird es für die grösste Schande gehalten, wenn die neuverheiratete Frau im

ersten Jahre nach der Hochzeit schwanger wird; solange dises erste Jahr

dauert, muss der iunge Ehmann sich zu seiner Braut stehlen, und sie nur

allein des Nachts sehen.“ Wer siht nicht, dass hir erst nach der

Vermählung die Probezeit gehalten wird? Man kan also iezt den wahren Grund

der Ehstandssitte erkennen, die der P. Lafitau,(71) unter den meisten

wilden Völkern von Amerika beobachtet hat, und iederman wird davon

überzeugt werden, wenn er damit vergleicht, was Home(72) und Millar(73)

über disen Punkt gesammelt haben. Schon von dem ältern Sparta und Athen

sind uns ähnliche Sitten bekannt. Spuren von der ehmals gehaltenen

Probzeit siht man noch in Grönland, und es widerlegt sich daher die

Behauptung eines gewissen Schriftstellers, dass ein Grönländer seine

Neuvermählte, die ihm wegen seiner Unvermögenheit entlaufen ist, wider mit

Gewalt zurüknehmen könne. In Afrika trift man die förmliche Probenacht

unter den Hotentotten an.(74) Sie ist hir mit viler Gewalttätigkeit

verknüpft, und geschiht etliche Tage vor der Trauung. Home hat davon dise

Beschreibung: „Sobald als alle Materien unter den alten Leuten berichtigt

sind, so wird das iunge Paar miteinander in ein Zimmer eingeschlossen, wo

sie die Nacht zubringen, _um __mit einander__ um den Vorzug zu streiten_,

welches immer ein sehr ernsthaftes Werk wird, wenn sich die Braut recht

zur Wehre sezt. Ist sie nun halsstarrig bis ans Ende, ohne sich zu

ergeben, so wird der iunge Mann wider fortgeschikt; behält er aber die

Oberhand, welches gemeiniglich geschiht, so wird die Heirat durch eine

andere Ceremonie vollzogen, die nicht weniger sonderbar ist.“ Entweder ist

dise Stelle vom Uebersezer unrecht verteutscht, oder Home hat seine

Autoren nicht verstanden. Sie sprechen deutlich. Der Grund der Sitte ist

kein abgeschmakter Streit um den Vorrang, sondern eine Untersuchung, ob

der Freier die zureichende Leibsstärke besizt. Ebenden Endzwek hat auch

die ähnliche Gewohnheit bei den Kamtschadalen,(75) worauf hernach

unmittelbar die Probenacht folgt.(76)

Über die Probenächte der teutschen Bauermädchen · 第 7 / 38 题