11. ~Studni[vc]kas Modifikation der Methode Bielschowskys~, welche im
wesentlichen Fibrillen des Bindegewebes, des Knochengewebes und anderes
färbt.
In Formol 48 Stunden fixierte, dann in Alkohol gehärtete (S. 14, 2)
(bei Knochen nach § 6 entkalkte) Objekte werden in Zelloidin (siehe
Anhang) eingebettet und möglichst dünn geschnitten. Die Schnitte kommen
a) in Alkohol absol. 10 Minuten
dann b) in Alkohol 90% 10 "
c) in ~mehrmals zu wechselndes~ dest.
Wasser (~gut auswaschen~) 10 Stunden,
d) in 3%ige wässerige Lösung von Argent. nitr. 4 Tage,
(ins Dunkle stellen)
Von jetzt ab wird mit gebogenen Glasnadeln gearbeitet.
e) in destill. Wasser ein paar Sekunden
f) in 90 ccm ammoniakalische Silberlösung
(S. 6, 25) ca. 15 Minuten,
g) in destill. Wasser 2 Sekunden,
h) in ca. 60 ccm 10%ige Formollösung (S. 14, 2) 5 Minuten,
so lange noch weißliche Wolken von den Schnitten aufsteigen.
Hier werden die Schnitte sofort tief dunkel.
i) in destill. Wasser ein paar Sekunden
k) in ca. 50 ccm 1/2%ige Goldchloridlösung ca. 3 Minuten
l) direkt in 50 ccm Fixiernatron ein paar Minuten
m) in Brunnenwasser ca. 1/2 Stunde
(wenn man kein fließendes Wasser benutzt, ist das Wasser
zweimal zu wechseln).
Dann Einschließen in Xylolbalsam nach § 10,3 (S. 45).
Bei all diesen Manipulationen ist größte Reinlichkeit nötig.
Behandelt man, wie gewöhnlich, viele Schnitte, so müssen die
Nadeln bei jeder wiederholten Übertragung dazwischen gereinigt
werden. Hat man z. B. einen Schnitt aus f) durch g) in h)
gebracht, so darf die Glasnadel nicht wieder direkt in f)
getaucht werden, sondern muß erst durch Eintauchen in destill.
Wasser und durch Abtrocknen mit einem reinen Tuch gesäubert
werden.
Nachfärben mit Parakarmin (1/2 Minute) oder Pikrofuchsin (3
Minuten) möglich.
Die Markscheidenfärbungen s. spez. Technik Rückenmark Nr. 97.
E. Färbung von Zellgrenzen und Kittsubstanz.