10. ~Vergolden.~ Zur Darstellung von Nervenendigungen.

Stahlinstrumente dürfen nicht in die Goldlösung getaucht werden;

alle Manipulationen in der Goldlösung sind mit ~Glasnadeln oder

Holzstäbchen~ vorzunehmen.

Man erhitze in einem Reagenzgläschen 8 ccm der 1% Goldchloridlösung +

2 ccm Ameisensäure bis zum Sieden. Die Mischung muß dreimal aufwallen.

Sehr kleine Stückchen (von höchstens 5 mm Seite) kommen

a) in die erkaltete, im Dunkeln stehende Mischung 1 Stunde,

dann b) in 5 ccm dest. Wasser zum Abspülen 1/2 Minute,

dann c) in 10 ccm Ameisensäure + 40 ccm dest.

Wasser 12-48 Stunden.

In dieser Mischung werden die Stückchen dem Lichte (es bedarf nicht des

Sonnenlichtes) ausgesetzt. Die Reduktion (die Stückchen werden dabei

außen dunkelviolett) erfolgt sehr langsam, dann werden die Stücke nach

Härtung in allmählich verstärktem Alkohol (S. 17) in 90%igen Alkohol

übertragen, woselbst sie zur Verhinderung weiterer Reduktion im Dunkeln

mindestens 8 Tage bis zur definitiven Verarbeitung (~Freihand~schnitte)

verbleiben müssen.

Lehrbuch der Histologie und der mikroskopischen Anatomie des Menschen, mit Einschluss der mikroskopischen Technik · 第 51 / 286 题