II. Bezüglich der Türkei ist zu berücksichtigen:

* * * * *

2. Die türkische Regierung ist zu bewegen, in den an sie nach

dem Brester Frieden und dem Vertrag mit Transkaukasien

zurückfallenden Gebieten den Armeniern, wo sie in geschlossenen

Siedelungen wohnen, lokale Autonomie zu gewähren und in den

übrigen Teilen des Landes ihnen volle Freiheit in der Ordnung

ihrer kirchlichen und kulturellen Angelegenheiten zuzugestehen.

_Mai._

388.

(Kaiserlich

Deutsche Botschaft.)

Telegramm.

Konstantinopel, den 3. Mai 1918.

An Auswärtiges Amt.

Aus Erzindjan ging folgendes Telegramm ein:

Im Kreise Erzindjan waren während der russischen Okkupation

1916/17 1500 mohammedanische Einwohner zurückgeblieben. Verhalten

Okkupationsarmee wird allgemein gelobt. Als Russen nach

Waffenstillstand Dezember v. J. desertierten, wurde armenisches

Schreckensregime unter Mrat Pascha gebildet. 600 Muslims im Alter von

3-70 Jahren wurden ermordet, Hunderte werden vermißt. Stadt ist ein

Trümmerhaufen, nur das Zentrum mit Regierungskonak und Generalkommando

sind erhalten, da Mine versagte.

Bernstorff.

389.

(Auswärtiges Amt.)

Telegramm.

Berlin, den 6. Mai 1918.

An Deutsche Botschaft, Pera.

Von den Armeniern ist der Wunsch geäußert worden, daß ihren aus

der Türkei geflüchteten Stammesgenossen die Rückkehr gestattet

werde, da ihr Verbleiben im Kaukasus wegen des Mangels an Land und

Unterhaltsmitteln zu Reibungen mit der nichtarmenischen Bevölkerung

führen würde. Euere Exzellenz bitte ich, General von Lossow als

Nachtrag zu seiner Instruktion zu ersuchen, den Versuch zu machen, die

bekannten türkischen Bedenken gegen Wiederzulassung der Ausgewanderten

zu überwinden.

Stellvertretender Staatssekretär v. d. Bussche.

390.

(Kaiserlich

Deutsche Botschaft.)

Telegramm.

Konstantinopel, den 12. Mai 1918.

An Auswärtiges Amt.

Nach militärischen Meldungen beträgt die Zahl der wegen armenischer

Grausamkeiten aus Erivan, Igdir und Nakhitschevan nach Bajasid

ausgewanderten Mohammedaner etwa 10000. Ein großer Teil mußte wegen

Verpflegungsschwierigkeiten nach Persien weitergeschickt werden. Die

Leute können sich nicht gegen die Armenier wehren, da es ihnen an

Waffen und Munition fehlt.

Bernstorff.

391.

Kaiserlich

Deutsches Konsulat. Aleppo, den 15. Mai 1918.

Wie mir erst jetzt bekannt wird, sind Mitte März auf Befehl des

Kommandeurs des 4. Korps Ali Ihsan Pascha in seinem Bereich,

insbesondere im Wilajet Mamuret-ul-Aziz wieder Maßregeln gegen den

Rest der noch vorhandenen Armenier ergriffen worden. So sind aus

den Ortschaften Pertak und Peri etwa 300 Frauen und Kinder nach

Mamuret-ul-Aziz gebracht worden. Die halbwüchsigen Jungens waren

gefesselt und wurden gesondert hinterher gebracht. Der Wali von

Mamuret-ul-Aziz hat die Frauen und Kinder unbehindert gelassen, die

Knaben aber sind in das Gefängnis gebracht worden.

Hungersnot herrscht in weiten Gebieten der östlichen Wilajets, so in

Diarbekr, Meya-Farkin, Mardin und anderen Orten.

Gleichen Bericht lasse ich der Kaiserlichen Botschaft in Konstantinopel

zugehen.

Rößler.

Seiner Exzellenz dem Reichskanzler

Herrn Grafen von Hertling.

392.

(Kaiserlich

Deutsche Botschaft.)

Telegramm.

Konstantinopel, den 15. Mai 1918.

Der K. Botschafter an Auswärtiges Amt.

Telegramm des Generals von Lossow:

„Die maßlose türkische Forderung, auch auf die rein armenischen Gebiete

von Achalkalaki, Alexandropol und Eriwan abzielt auf Gebietserwerb

weit über Brester Vertrag hinaus, auf alleinige wirtschaftliche

Ausbeutung Kaukasiens und auf völlige Ausrottung der Armenier auch in

Transkaukasien.

Am 13. abends haben die Türken die Überlassung der Bahn

Kars-Alexandropol-Dschulfa in Form eines Ultimatums gefordert,

ohne mein Einverständnis erlangt oder mich vorher benachrichtigt

zu haben. Ich habe gegen dieses Vorgehen protestiert. Mein

Vermittelungsvorschlag, auf Grund dessen eine prinzipielle Regelung der

wichtigsten und brennendsten Fragen zu erlangen wäre, ist folgender:

Deutschland und Armenien, 1914-1918: Sammlung diplomatischer Aktenstücke · 第 116 / 134 题