I. Bei den Verhandlungen mit den Transkaukasiern ist zu beachten:

* * * * *

3. Es ist dahin zu wirken, daß den Armeniern in den Gebieten,

wo sie in geschlossenen Siedelungen wohnen, von den Georgiern

und Tataren lokale Autonomie gewährt und auch in den übrigen

Teilen Transkaukasiens ihnen volle Freiheit in der Ordnung ihrer

kirchlichen und kulturellen Angelegenheiten zugestanden wird.

Deutschland und Armenien, 1914-1918: Sammlung diplomatischer Aktenstücke · 第 115 / 134 题