Euere Exzellenz

haben durch Herrn Dr. Lepsius dieser Tage einen französischen Bericht

über die Rede des russischen Parlamentariers Miljukow in Sachen der

Armenier vorgelegt erhalten. Wie mir Herr Dr. Lepsius mitteilte, fehlte

in der französischen Wiedergabe der Miljukowschen Rede die Angabe des

Datums und der näheren Umstände. Ich habe das Stück in dem Dumabericht

der Zeitung „Rjetsch“, Nr. 70, vom 25. März d. J., aufsuchen und

übersetzen lassen.

Dabei möchte ich mir gestatten, die Aufmerksamkeit Euerer Exzellenz auf

den ungemein wichtigen ~Schlußpassus bei Miljukow hinzulenken~,

wo deutlich gesagt ist, ~daß die russische Regierung die Besiedelung

des eroberten Gebiets in Türkisch-Armenien mit Kosaken~, also

mit einer militärisch organisierten russischen Grenzbevölkerung,

~beabsichtigt~. Die gleichfalls von Miljukow erwähnten Bemühungen

russischerseits, die Kurden ansässig zu machen, dürften so zu erklären

sein, daß man daran denkt, das türkische System, nach dem die

Kurdenstämme zu einer irregulären berittenen Miliz organisiert waren,

zu übernehmen und in russischem Sinne auszubauen. Schon vor dem Kriege

befolgte die russische Regierung die Praxis, die Kurden mit Waffen und

Geld zu versehen und sie sowohl gegen die Türkei als auch gegen die

Armenier aufzuhetzen, während umgekehrt den Armeniern Schutz vor den

Kurden in Aussicht gestellt wurde, sobald sie für ihre Rettung auf

Rußland bauen würden.

Wie weit die Pläne der russischen Regierung bereits in der Ausführung

begriffen sind, geht aus der Mitteilung Miljukows hervor, der von

den Einwohnern (d. h. also auch von den geflüchteten Armeniern)

hinterlassene Besitz -- es ist damit natürlich der unbewegliche Besitz,

der Grund und Boden gemeint -- sei als russisches Staatseigentum

erklärt worden.

Dr. Paul Rohrbach.

An Seine Exzellenz den Herrn Staatssekretär

des Auswärtigen Dr. v. Jagow.

Anlage.

Rjetsch Nr. 70 vom 25. März 1916.

Miljukow in der Reichsduma über die armenische Frage.

Leider sind Anzeichen vorhanden, die dafür sprechen, daß sich auch

hier wiederum Dinge wiederholen können, die die traurige Erinnerung

an die galizische Epopöe wachrufen. Diese Anzeichen treten bereits

in die Erscheinung: es ist das viel zu leichtfertige Verhalten zu

dem von den Einwohnern hinterlassenen Besitz, welcher aus irgend

welchen Gründen als Staatseigentum erklärt wurde (Stimme von links:

„Januschkewitsch“)... Ja, das ist Januschkewitsch, das ist die Politik

Januschkewitschs -- das ungleichmäßige Verhalten zu den Völkerschaften.

Wir sind geneigt, die Kurden, diese unverbesserlichen Nomaden, zu

unterstützen, und bemühen uns sogar, Ackerbauer aus ihnen zu machen --

auf Kosten ihrer alten Opfer -- der Armenier. Vor noch nicht langer

Zeit nahm der Kurde dem Armenier Land fort, entführte ihm Weib und

Tochter, beraubte und erschlug ihn, aber jetzt wird diesem Feinde von

gestern aufgewartet, wie einem Freunde, und es wird ihm sichtlich der

Vorzug vor dem alten Freunde, dem Armenier, gegeben. Erinnern wir uns,

meine Herren, der Worte Doumergues an die Adresse der Armenier: Mögen

die Opfer der Toten den Lebenden angerechnet werden. Wir wollen nicht

die Früchte der Plünderung und des Landraubs sanktionieren -- was nur

auf dem Boden der alten Türkei möglich war. Aber noch weniger dürfen

wir an eine Umwandlung des angestammten armenischen Landes in irgend

ein Territorium eines Neu-Euphratischen Kosakentums denken. Setzen

wir nicht die Arbeit der Türken fort! Entsagen wir wenigstens hier im

feierlichen Moment der Wiederherstellung des verletzten Rechtes und der

Gerechtigkeit -- den engen Plänen des nationalistischen Egoismus.

267.

Berlin, den 27. Mai 1916.

Euerer Exzellenz gestatte ich mir nachstehendes über erneut einsetzende

Verfolgungen der Christen im Orient zu unterbreiten.

Von zwei absolut sicheren Vertrauensmännern, von denen der eine gestern

mit dem Balkanzug aus Konstantinopel hier eingetroffen ist, erfahre ich

folgendes:

„Von Angora kommen böse Nachrichten. Die Polizei verbot dem dortigen

deutschen katholischen Geistlichen jeden Beistand an katholische

Armenier, auch an Sterbende. Die Frauen, durch die man Almosen

verteilen ließ, wurden eingesperrt. Sodann ist der Generalvikar des

griechisch-katholischen Bischofs von Beirut in Angora eingetroffen und

wird von dort weiter deportiert.“

Nachdem bisher die türkische Regierung auf das Bestimmteste zugesagt

hat, daß gegen die ruhigen Armenier und die Christen in Syrien nichts

unternommen werden soll, jetzt aber mit solchen Zwangsmaßregeln

vorgeht, würde ich Euere Exzellenz sehr dankbar sein, wenn Euere

Exzellenz die Güte hätten, die türkische Regierung erneut darauf

hinweisen zu lassen, wie sehr die Dauerhaftigkeit des Bündnisses mit

Deutschland erschwert wird, wenn solch ungesetzliches Verhalten ohne

jeden Anlaß fortgesetzt wird; denn weder in Aleppo noch in Syrien kann

es sich um Strafen gegen aufrührerische Elemente handeln.

Erzberger, Mitglied des Reichstages.

Seiner Exzellenz dem Reichskanzler

Herrn von Bethmann Hollweg.

Auswärtiges Amt.

Berlin, den 30. Mai 1916.

Deutschland und Armenien, 1914-1918: Sammlung diplomatischer Aktenstücke · 第 89 / 134 题