haben durch Herrn Dr. Lepsius dieser Tage einen französischen Bericht
über die Rede des russischen Parlamentariers Miljukow in Sachen der
Armenier vorgelegt erhalten. Wie mir Herr Dr. Lepsius mitteilte, fehlte
in der französischen Wiedergabe der Miljukowschen Rede die Angabe des
Datums und der näheren Umstände. Ich habe das Stück in dem Dumabericht
der Zeitung „Rjetsch“, Nr. 70, vom 25. März d. J., aufsuchen und
übersetzen lassen.
Dabei möchte ich mir gestatten, die Aufmerksamkeit Euerer Exzellenz auf
den ungemein wichtigen ~Schlußpassus bei Miljukow hinzulenken~,
wo deutlich gesagt ist, ~daß die russische Regierung die Besiedelung
des eroberten Gebiets in Türkisch-Armenien mit Kosaken~, also
mit einer militärisch organisierten russischen Grenzbevölkerung,
~beabsichtigt~. Die gleichfalls von Miljukow erwähnten Bemühungen
russischerseits, die Kurden ansässig zu machen, dürften so zu erklären
sein, daß man daran denkt, das türkische System, nach dem die
Kurdenstämme zu einer irregulären berittenen Miliz organisiert waren,
zu übernehmen und in russischem Sinne auszubauen. Schon vor dem Kriege
befolgte die russische Regierung die Praxis, die Kurden mit Waffen und
Geld zu versehen und sie sowohl gegen die Türkei als auch gegen die
Armenier aufzuhetzen, während umgekehrt den Armeniern Schutz vor den
Kurden in Aussicht gestellt wurde, sobald sie für ihre Rettung auf
Rußland bauen würden.
Wie weit die Pläne der russischen Regierung bereits in der Ausführung
begriffen sind, geht aus der Mitteilung Miljukows hervor, der von
den Einwohnern (d. h. also auch von den geflüchteten Armeniern)
hinterlassene Besitz -- es ist damit natürlich der unbewegliche Besitz,
der Grund und Boden gemeint -- sei als russisches Staatseigentum
erklärt worden.
Dr. Paul Rohrbach.
An Seine Exzellenz den Herrn Staatssekretär
des Auswärtigen Dr. v. Jagow.
Anlage.
Rjetsch Nr. 70 vom 25. März 1916.
Miljukow in der Reichsduma über die armenische Frage.
Leider sind Anzeichen vorhanden, die dafür sprechen, daß sich auch
hier wiederum Dinge wiederholen können, die die traurige Erinnerung
an die galizische Epopöe wachrufen. Diese Anzeichen treten bereits
in die Erscheinung: es ist das viel zu leichtfertige Verhalten zu
dem von den Einwohnern hinterlassenen Besitz, welcher aus irgend
welchen Gründen als Staatseigentum erklärt wurde (Stimme von links:
„Januschkewitsch“)... Ja, das ist Januschkewitsch, das ist die Politik
Januschkewitschs -- das ungleichmäßige Verhalten zu den Völkerschaften.
Wir sind geneigt, die Kurden, diese unverbesserlichen Nomaden, zu
unterstützen, und bemühen uns sogar, Ackerbauer aus ihnen zu machen --
auf Kosten ihrer alten Opfer -- der Armenier. Vor noch nicht langer
Zeit nahm der Kurde dem Armenier Land fort, entführte ihm Weib und
Tochter, beraubte und erschlug ihn, aber jetzt wird diesem Feinde von
gestern aufgewartet, wie einem Freunde, und es wird ihm sichtlich der
Vorzug vor dem alten Freunde, dem Armenier, gegeben. Erinnern wir uns,
meine Herren, der Worte Doumergues an die Adresse der Armenier: Mögen
die Opfer der Toten den Lebenden angerechnet werden. Wir wollen nicht
die Früchte der Plünderung und des Landraubs sanktionieren -- was nur
auf dem Boden der alten Türkei möglich war. Aber noch weniger dürfen
wir an eine Umwandlung des angestammten armenischen Landes in irgend
ein Territorium eines Neu-Euphratischen Kosakentums denken. Setzen
wir nicht die Arbeit der Türken fort! Entsagen wir wenigstens hier im
feierlichen Moment der Wiederherstellung des verletzten Rechtes und der
Gerechtigkeit -- den engen Plänen des nationalistischen Egoismus.
267.
Berlin, den 27. Mai 1916.
Euerer Exzellenz gestatte ich mir nachstehendes über erneut einsetzende
Verfolgungen der Christen im Orient zu unterbreiten.
Von zwei absolut sicheren Vertrauensmännern, von denen der eine gestern
mit dem Balkanzug aus Konstantinopel hier eingetroffen ist, erfahre ich
folgendes:
„Von Angora kommen böse Nachrichten. Die Polizei verbot dem dortigen
deutschen katholischen Geistlichen jeden Beistand an katholische
Armenier, auch an Sterbende. Die Frauen, durch die man Almosen
verteilen ließ, wurden eingesperrt. Sodann ist der Generalvikar des
griechisch-katholischen Bischofs von Beirut in Angora eingetroffen und
wird von dort weiter deportiert.“
Nachdem bisher die türkische Regierung auf das Bestimmteste zugesagt
hat, daß gegen die ruhigen Armenier und die Christen in Syrien nichts
unternommen werden soll, jetzt aber mit solchen Zwangsmaßregeln
vorgeht, würde ich Euere Exzellenz sehr dankbar sein, wenn Euere
Exzellenz die Güte hätten, die türkische Regierung erneut darauf
hinweisen zu lassen, wie sehr die Dauerhaftigkeit des Bündnisses mit
Deutschland erschwert wird, wenn solch ungesetzliches Verhalten ohne
jeden Anlaß fortgesetzt wird; denn weder in Aleppo noch in Syrien kann
es sich um Strafen gegen aufrührerische Elemente handeln.
Erzberger, Mitglied des Reichstages.
Seiner Exzellenz dem Reichskanzler
Herrn von Bethmann Hollweg.
Auswärtiges Amt.
Berlin, den 30. Mai 1916.