5. Frage: Haben Sie zu diesem Hilfswerk Hilfskräfte nötig?

Antwort:

Hilfskräfte müssen aus dem Volke selbst herangezogen werden. Eine

europäische Organisation würde nur dazu dienen, der Sache ein jähes

Ende zu bereiten.

Beatrice Rohner.

Anlage 2.

Deutsches Konsulat. Adana, den 15. April 1916.

Beantwortung der Fragen des Schweizerischen Hilfswerks 1915 für

Armenien.

1. Rund 1000 deportierte Armenier sind zurzeit auf der Baustrecke der

Bagdadbahn als Handwerker und Arbeiter, einige von ihnen als Bau- und

Transportunternehmer der Baugesellschaft beschäftigt.

2. Die Leute werden von der Bagdadbahn-Baugesellschaft reichlich

bezahlt und bedürfen daher keiner Unterstützung.

3.-5. Diese Fragen erledigen sich durch die Beantwortung der ersten

beiden Fragen.

Bemerkung: Das deutsche Waisenhaus in Harunije hat sich zur Zeit,

als große Scharen Deportierter namentlich in Osmanie lagen, dieser

angenommen und die hierfür nötigen Mittel von amerikanischer Seite

erhalten. Gegenwärtig ist diese Hilfstätigkeit in das Wilajet Aleppo

verlegt worden.

Anlage 3.

Deutsches Konsulat. Damaskus, den 17. April 1916.

Fragen des Schweizerischen Hilfswerks 1915 für Armenien.

1. Welche Zahl von deportierten Armeniern befindet sich ungefähr in

Ihrem Wirkungskreise...?: Im Wilajet Damaskus gegen 2000 Familien zu je

5 Köpfen.

2. Können Sie uns Mitteilungen über ihren Zustand und ihre Bedürfnisse

machen?: Höchstens 10 vom Hundert können sich durch eigene Geldmittel

erhalten. Den übrigen fehlt alles zum Lebensunterhalt. Sie werden auch

größtenteils bisher zu keiner Beschäftigung zugelassen.

3. Können Sie den Deportierten Unterstützungen zukommen lassen? In

welcher Weise? Mit wessen Hilfe?: Die eingegangenen Unterstützungen

habe ich bisher durch den armenischen Prediger V. B. Tahmissian

den hilfsbedürftigen Armeniern zukommen lassen. Diesem stehen vier

Vertrauensleute in der Stadt Damaskus und weitere Hilfskräfte im

Wilajet Damaskus zur Verfügung.

4. In welchem Umfang wären Mittel erforderlich?: Für den

Lebensunterhalt ist vorläufig wenigstens 1 Frs. täglich zu

rechnen. 10000 Armenier im ganzen, davon 1000 Armenier nicht

unterstützungsbedürftig, bleiben 9000 Armenier, die hilfsbedürftig

sind. Täglich würden 9000 Frs. erforderlich sein.

5. Haben Sie zu diesem Hilfswerk Hilfskräfte nötig?: Weitere

Hilfskräfte sollen nach Ansicht des Predigers Tahmissian nicht

unbedingt erforderlich sein. Die Hilfskräfte arbeiten alle im geheimen,

da die türkische Regierung eine offene Hilfsarbeit verbietet.

Anlage 4.

Deutsches Konsulat. Mossul, den 4. Mai 1916.

Beantwortung.

Zu 1. Die Zahl der nach dem Wilajet Mossul deportierten Armenier

wechselt dauernd infolge starker Mortalität, sowie infolge dauernden

Weiterschubs und neuen Zuzugs. Zurzeit befinden sich im Wilajet Mossul

ungefähr 4-5000 deportierte Armenier aus Erzerum, Bitlis, Ras ul Ain,

Der-es-Zor, hauptsächlich Frauen und Kinder. Auf diesem Bestand dürfte

auch künftig auf längere Zeit hinaus die Zahl der ins hiesige Wilajet

deportierten Armenier bleiben.

Zu 2. Ein geringer Teil der Deportierten (nur Frauen und Kinder

und etwa 200 Männer) hat, soweit die Stadt Mossul selbst in Frage

kommt, Unterkunft in hiesigen christlichen und muhammedanischen

Familien gefunden. Der Zustand dieser Wenigen, die von seiten der

Regierung keinerlei Unterstützung erhalten, ist erträglich. Der

Rest ist in Mossul, Kerkuk und Suleimanijeh in ihrem Bestande nach

dauernd wechselnden Lagern untergebracht. Ihr Zustand ist mehr als

elend. Offiziell soll die Regierung an die deportierten Armenier

pro Kopf und pro Tag einen Piaster (20 Pf.) zahlen, wovon sich

die Deportierten alsdann selber zu verpflegen haben. Die Zahlung

dieser Unterstützungsgelder erfolgt jedoch sehr unregelmäßig, häufig

überhaupt nicht, so daß eine große Anzahl der Deportierten aufs Betteln

angewiesen ist. Es fehlt den Leuten hauptsächlich an Kleidung aller

Art, an ärztlicher Behandlung und an Nahrungs- und Arzneimitteln.

Voraussetzung für eine wirksame Hilfe ist, daß die Deportierten

zunächst mal an zu bestimmenden Orten definitiv verbleiben dürfen

und nicht wie es bisher geschehen ist und noch dauernd geschieht, je

nach Gutdünken der sich mit jenen Angelegenheiten befassenden und

sehr skrupellos vorgehenden türkischen „Spezialkommissionen“ ruhelos

hin- und hergehetzt werden. Solange dies letzter Verfahren weiter

angewandt wird, ist jede wirksame Hilfe ausgeschlossen. Die Zahlung

von Unterstützungen in diesem Falle würde nur eine Verlängerung der

Leiden der Deportierten bedeuten und ihr elendes Ende nur etwas weiter

hinausschieben.

Zu 3. Unterstützungen an die im Wilajet Mossul befindlichen

deportierten Armenier könnten durch Vermittlung des Konsulats

geführt werden, und zwar direkt oder auch durch Inanspruchnahme der

betreffenden türkischen Deportiertenkommissionen, im Einvernehmen mit

der Regierung.

Zu 4. Bei Berechnung von 1 Ltq. pro Kopf, welcher Betrag zur

Beschaffung von Kleidern und Wäsche genügen und wovon noch pro Kopf

ein kleiner Barbetrag übrig bleiben würde, würde für die ins hiesige

Wilajet deportierten Armenier eine Summe von 4-5000 Ltq. erforderlich

sein.

Zu 5. Eine, die Landessprachen (arabisch und türkisch) beherrschende

Persönlichkeit als Hilfskraft für Rechnungsführung, Beschaffung der

nötigen Gegenstände etc. wäre erforderlich. Diese Hilfskraft kann hier

beschafft werden. Monatsremuneration von 4-6 Ltq.

_Mai._

264.

Kaiserlich

Deutsche Botschaft. Pera, den 11. Mai 1916.

Nachdem die türkische Regierung im letzten Jahre den Entschluß gefaßt

hatte, die armenische Bevölkerung aus gewissen Teilen des Landes

abzuschieben, hatte sie auf Grund der von hier aus unternommenen

Schritte wiederholt zugesichert, die Armenier römisch-katholischen

und protestantischen Glaubens soweit als irgend möglich von der

Verschickung auszunehmen. Trotz dieses Versprechens ist es vorgekommen,

daß auch diese Armenier von Haus und Hof vertrieben wurden. In

einzelnen Fällen konnten allerdings die bereits eingeleiteten

Austreibungen wieder rückgängig gemacht werden.

Gleichzeitig mit der Vertreibung der armenischen Bevölkerung trafen

aus verschiedenen Gegenden des türkischen Reiches Meldungen hier ein,

wonach, zum Teil mit Hilfe der türkischen Behörden, eine zwangsweise

Bekehrung der Bevölkerung zum Islam eingeleitet worden war. Von der

Zentralregierung in Konstantinopel wurde die Richtigkeit dieser

Vorgänge stets in Abrede gezogen. Sowohl Halil Bey als Talaat Bey

versicherten mir wiederholt, daß ihnen jedes Vorgehen gegen die

christlichen Elemente der armenischen Bevölkerung durchaus fernliege,

etwaige Ausschreitungen der Unterbehörden würden aufs strengste

geahndet werden. Im Laufe des Monats März und Anfang April liefen hier

wiederum Meldungen ein, wonach besonders in Aintab, Cäsarea, Aleppo

und Adrianopel mit Hilfe der türkischen Behörden Bekehrungen der

zurückgebliebenen christlichen Armenier zum Islam stattfinden. Auch in

Urfa sollten die Insassen des dortigen armenischen Waisenhauses und

die zurückgebliebenen armenischen Frauen zwangsweise zum Islam bekehrt

worden sein.

Ich habe diese Vorgänge Ende v. M. zur Kenntnis der Pforte gebracht

und energisch um Abstellung ersucht. Halil Bey versicherte mir erneut,

daß der Zentralregierung in Konstantinopel von diesen Vorgängen nichts

bekannt sei. Nach Rücksprache mit seinem Kollegen Talaat Bey erklärte

er, es seien neuerdings strengste Weisungen an die Provinzbehörden

ergangen, alle Versuche, die christliche armenische Bevölkerung zum

Islam zu bekehren, zu unterlassen. Außerdem sei den Provinzbehörden

streng verboten worden, selbst etwaige freiwillige Anerbietungen zum

Übertritt zum Islam entgegenzunehmen. Seit dieser Zeit sind keine neuen

Meldungen über Bekehrungsversuche der armenischen Bevölkerung hier

eingetroffen.

Metternich.

Seiner Exzellenz dem Reichskanzler

Herrn von Bethmann Hollweg.

265.

(Kaiserliches

Konsulat Aleppo.)

Telegramm.

Abgang aus Aleppo, den 12. Mai 1916.

Ankunft in Pera, den 12. Mai 1916.

An Deutsche Botschaft in Konstantinopel.

Mutessarrif von Marasch, der bisher den Armeniern gegenüber milde

war, hat einer deutschen Schwester folgendes erzählt: „Armenier

seien aufgegriffen, die sich als Syrer ausgaben und im Besitze neuer

englischer Waffen waren. Verhör durch Mutessarrif persönlich habe

ergeben: Sie gehören einer geheimen Verbindung an, die Beziehungen zu

Russen und Engländern habe. Sie gaben viele Namen an, auch eine Straße

und Haus in Aleppo, wo Waffendepot sein sollte, das auch tatsächlich

gefunden worden sei.“

Offenbar handelt es sich um Leute, die sich aus der Verschickung

einzeln in die Zeitungegend zurückgeschlichen haben. Nach hiesiger

Version ist mit Waffen desertierter Soldaten zu geschäftlichen Zwecken

Handel getrieben worden, wobei auch Muhammedaner und Juden beteiligt

waren.

Wali von Aleppo hat erklärt: „Djemal Pascha habe auf diese Vorgänge

hin Befehl gegeben, Marasch ganz zu räumen, und von Aleppo alle

ausgewiesenen von außerhalb ohne jede Ausnahme weiter zu schicken,

während die in Aleppo ansässigen Armenier, weil tatsächlich schuldlos,

ausgenommen seien.“

Außerdem sollen die hiesigen 1400 Waisenkinder zum Teil vom

jungtürkischen Komitee übernommen, zum Teil nach Konia, Eskischehir,

Konstantinopel geschickt werden.

Wali will beantragen, daß der Schwester Rohner 100 oder wenigstens

50 Waisen belassen werden, mit denen sie wahrscheinlich nach Konia

übersiedeln soll.

Rößler.

266.

Berlin, den 13. Mai 1916.

Deutschland und Armenien, 1914-1918: Sammlung diplomatischer Aktenstücke · 第 88 / 134 题