Antwort:
Hilfskräfte müssen aus dem Volke selbst herangezogen werden. Eine
europäische Organisation würde nur dazu dienen, der Sache ein jähes
Ende zu bereiten.
Beatrice Rohner.
Anlage 2.
Deutsches Konsulat. Adana, den 15. April 1916.
Beantwortung der Fragen des Schweizerischen Hilfswerks 1915 für
Armenien.
1. Rund 1000 deportierte Armenier sind zurzeit auf der Baustrecke der
Bagdadbahn als Handwerker und Arbeiter, einige von ihnen als Bau- und
Transportunternehmer der Baugesellschaft beschäftigt.
2. Die Leute werden von der Bagdadbahn-Baugesellschaft reichlich
bezahlt und bedürfen daher keiner Unterstützung.
3.-5. Diese Fragen erledigen sich durch die Beantwortung der ersten
beiden Fragen.
Bemerkung: Das deutsche Waisenhaus in Harunije hat sich zur Zeit,
als große Scharen Deportierter namentlich in Osmanie lagen, dieser
angenommen und die hierfür nötigen Mittel von amerikanischer Seite
erhalten. Gegenwärtig ist diese Hilfstätigkeit in das Wilajet Aleppo
verlegt worden.
Anlage 3.
Deutsches Konsulat. Damaskus, den 17. April 1916.
Fragen des Schweizerischen Hilfswerks 1915 für Armenien.
1. Welche Zahl von deportierten Armeniern befindet sich ungefähr in
Ihrem Wirkungskreise...?: Im Wilajet Damaskus gegen 2000 Familien zu je
5 Köpfen.
2. Können Sie uns Mitteilungen über ihren Zustand und ihre Bedürfnisse
machen?: Höchstens 10 vom Hundert können sich durch eigene Geldmittel
erhalten. Den übrigen fehlt alles zum Lebensunterhalt. Sie werden auch
größtenteils bisher zu keiner Beschäftigung zugelassen.
3. Können Sie den Deportierten Unterstützungen zukommen lassen? In
welcher Weise? Mit wessen Hilfe?: Die eingegangenen Unterstützungen
habe ich bisher durch den armenischen Prediger V. B. Tahmissian
den hilfsbedürftigen Armeniern zukommen lassen. Diesem stehen vier
Vertrauensleute in der Stadt Damaskus und weitere Hilfskräfte im
Wilajet Damaskus zur Verfügung.
4. In welchem Umfang wären Mittel erforderlich?: Für den
Lebensunterhalt ist vorläufig wenigstens 1 Frs. täglich zu
rechnen. 10000 Armenier im ganzen, davon 1000 Armenier nicht
unterstützungsbedürftig, bleiben 9000 Armenier, die hilfsbedürftig
sind. Täglich würden 9000 Frs. erforderlich sein.
5. Haben Sie zu diesem Hilfswerk Hilfskräfte nötig?: Weitere
Hilfskräfte sollen nach Ansicht des Predigers Tahmissian nicht
unbedingt erforderlich sein. Die Hilfskräfte arbeiten alle im geheimen,
da die türkische Regierung eine offene Hilfsarbeit verbietet.
Anlage 4.
Deutsches Konsulat. Mossul, den 4. Mai 1916.
Beantwortung.
Zu 1. Die Zahl der nach dem Wilajet Mossul deportierten Armenier
wechselt dauernd infolge starker Mortalität, sowie infolge dauernden
Weiterschubs und neuen Zuzugs. Zurzeit befinden sich im Wilajet Mossul
ungefähr 4-5000 deportierte Armenier aus Erzerum, Bitlis, Ras ul Ain,
Der-es-Zor, hauptsächlich Frauen und Kinder. Auf diesem Bestand dürfte
auch künftig auf längere Zeit hinaus die Zahl der ins hiesige Wilajet
deportierten Armenier bleiben.
Zu 2. Ein geringer Teil der Deportierten (nur Frauen und Kinder
und etwa 200 Männer) hat, soweit die Stadt Mossul selbst in Frage
kommt, Unterkunft in hiesigen christlichen und muhammedanischen
Familien gefunden. Der Zustand dieser Wenigen, die von seiten der
Regierung keinerlei Unterstützung erhalten, ist erträglich. Der
Rest ist in Mossul, Kerkuk und Suleimanijeh in ihrem Bestande nach
dauernd wechselnden Lagern untergebracht. Ihr Zustand ist mehr als
elend. Offiziell soll die Regierung an die deportierten Armenier
pro Kopf und pro Tag einen Piaster (20 Pf.) zahlen, wovon sich
die Deportierten alsdann selber zu verpflegen haben. Die Zahlung
dieser Unterstützungsgelder erfolgt jedoch sehr unregelmäßig, häufig
überhaupt nicht, so daß eine große Anzahl der Deportierten aufs Betteln
angewiesen ist. Es fehlt den Leuten hauptsächlich an Kleidung aller
Art, an ärztlicher Behandlung und an Nahrungs- und Arzneimitteln.
Voraussetzung für eine wirksame Hilfe ist, daß die Deportierten
zunächst mal an zu bestimmenden Orten definitiv verbleiben dürfen
und nicht wie es bisher geschehen ist und noch dauernd geschieht, je
nach Gutdünken der sich mit jenen Angelegenheiten befassenden und
sehr skrupellos vorgehenden türkischen „Spezialkommissionen“ ruhelos
hin- und hergehetzt werden. Solange dies letzter Verfahren weiter
angewandt wird, ist jede wirksame Hilfe ausgeschlossen. Die Zahlung
von Unterstützungen in diesem Falle würde nur eine Verlängerung der
Leiden der Deportierten bedeuten und ihr elendes Ende nur etwas weiter
hinausschieben.
Zu 3. Unterstützungen an die im Wilajet Mossul befindlichen
deportierten Armenier könnten durch Vermittlung des Konsulats
geführt werden, und zwar direkt oder auch durch Inanspruchnahme der
betreffenden türkischen Deportiertenkommissionen, im Einvernehmen mit
der Regierung.
Zu 4. Bei Berechnung von 1 Ltq. pro Kopf, welcher Betrag zur
Beschaffung von Kleidern und Wäsche genügen und wovon noch pro Kopf
ein kleiner Barbetrag übrig bleiben würde, würde für die ins hiesige
Wilajet deportierten Armenier eine Summe von 4-5000 Ltq. erforderlich
sein.
Zu 5. Eine, die Landessprachen (arabisch und türkisch) beherrschende
Persönlichkeit als Hilfskraft für Rechnungsführung, Beschaffung der
nötigen Gegenstände etc. wäre erforderlich. Diese Hilfskraft kann hier
beschafft werden. Monatsremuneration von 4-6 Ltq.
_Mai._
264.
Kaiserlich
Deutsche Botschaft. Pera, den 11. Mai 1916.
Nachdem die türkische Regierung im letzten Jahre den Entschluß gefaßt
hatte, die armenische Bevölkerung aus gewissen Teilen des Landes
abzuschieben, hatte sie auf Grund der von hier aus unternommenen
Schritte wiederholt zugesichert, die Armenier römisch-katholischen
und protestantischen Glaubens soweit als irgend möglich von der
Verschickung auszunehmen. Trotz dieses Versprechens ist es vorgekommen,
daß auch diese Armenier von Haus und Hof vertrieben wurden. In
einzelnen Fällen konnten allerdings die bereits eingeleiteten
Austreibungen wieder rückgängig gemacht werden.
Gleichzeitig mit der Vertreibung der armenischen Bevölkerung trafen
aus verschiedenen Gegenden des türkischen Reiches Meldungen hier ein,
wonach, zum Teil mit Hilfe der türkischen Behörden, eine zwangsweise
Bekehrung der Bevölkerung zum Islam eingeleitet worden war. Von der
Zentralregierung in Konstantinopel wurde die Richtigkeit dieser
Vorgänge stets in Abrede gezogen. Sowohl Halil Bey als Talaat Bey
versicherten mir wiederholt, daß ihnen jedes Vorgehen gegen die
christlichen Elemente der armenischen Bevölkerung durchaus fernliege,
etwaige Ausschreitungen der Unterbehörden würden aufs strengste
geahndet werden. Im Laufe des Monats März und Anfang April liefen hier
wiederum Meldungen ein, wonach besonders in Aintab, Cäsarea, Aleppo
und Adrianopel mit Hilfe der türkischen Behörden Bekehrungen der
zurückgebliebenen christlichen Armenier zum Islam stattfinden. Auch in
Urfa sollten die Insassen des dortigen armenischen Waisenhauses und
die zurückgebliebenen armenischen Frauen zwangsweise zum Islam bekehrt
worden sein.
Ich habe diese Vorgänge Ende v. M. zur Kenntnis der Pforte gebracht
und energisch um Abstellung ersucht. Halil Bey versicherte mir erneut,
daß der Zentralregierung in Konstantinopel von diesen Vorgängen nichts
bekannt sei. Nach Rücksprache mit seinem Kollegen Talaat Bey erklärte
er, es seien neuerdings strengste Weisungen an die Provinzbehörden
ergangen, alle Versuche, die christliche armenische Bevölkerung zum
Islam zu bekehren, zu unterlassen. Außerdem sei den Provinzbehörden
streng verboten worden, selbst etwaige freiwillige Anerbietungen zum
Übertritt zum Islam entgegenzunehmen. Seit dieser Zeit sind keine neuen
Meldungen über Bekehrungsversuche der armenischen Bevölkerung hier
eingetroffen.
Metternich.
Seiner Exzellenz dem Reichskanzler
Herrn von Bethmann Hollweg.
265.
(Kaiserliches
Konsulat Aleppo.)
Telegramm.
Abgang aus Aleppo, den 12. Mai 1916.
Ankunft in Pera, den 12. Mai 1916.
An Deutsche Botschaft in Konstantinopel.
Mutessarrif von Marasch, der bisher den Armeniern gegenüber milde
war, hat einer deutschen Schwester folgendes erzählt: „Armenier
seien aufgegriffen, die sich als Syrer ausgaben und im Besitze neuer
englischer Waffen waren. Verhör durch Mutessarrif persönlich habe
ergeben: Sie gehören einer geheimen Verbindung an, die Beziehungen zu
Russen und Engländern habe. Sie gaben viele Namen an, auch eine Straße
und Haus in Aleppo, wo Waffendepot sein sollte, das auch tatsächlich
gefunden worden sei.“
Offenbar handelt es sich um Leute, die sich aus der Verschickung
einzeln in die Zeitungegend zurückgeschlichen haben. Nach hiesiger
Version ist mit Waffen desertierter Soldaten zu geschäftlichen Zwecken
Handel getrieben worden, wobei auch Muhammedaner und Juden beteiligt
waren.
Wali von Aleppo hat erklärt: „Djemal Pascha habe auf diese Vorgänge
hin Befehl gegeben, Marasch ganz zu räumen, und von Aleppo alle
ausgewiesenen von außerhalb ohne jede Ausnahme weiter zu schicken,
während die in Aleppo ansässigen Armenier, weil tatsächlich schuldlos,
ausgenommen seien.“
Außerdem sollen die hiesigen 1400 Waisenkinder zum Teil vom
jungtürkischen Komitee übernommen, zum Teil nach Konia, Eskischehir,
Konstantinopel geschickt werden.
Wali will beantragen, daß der Schwester Rohner 100 oder wenigstens
50 Waisen belassen werden, mit denen sie wahrscheinlich nach Konia
übersiedeln soll.
Rößler.
266.
Berlin, den 13. Mai 1916.