Der hiesige Minister des Äußern, Halil Bey, hat auf meine Vorstellungen
hin auf das entschiedenste bestritten, daß zwangsweise Bekehrungen der
Armenier zum Islam in nennenswertem Umfange versucht worden seien. Bei
den vorgekommenen Fällen von Übergriffen unterer Beamter seien die
Betreffenden bestraft worden.
Die Versicherungen des Ministers stehen in Widerspruch mit den
übereinstimmenden Berichten, die der Kaiserlichen Botschaft wiederholt
über diese Frage aus verschiedenen Lokalitäten und aus von einander
unabhängigen Quellen zugegangen sind.
Aus den eingehenden Angaben des Vizekonsuls Kuckhoff in Samsun, die
von anderer Seite bestätigt wurden, ist zu schließen, daß namentlich
in den Distrikten am Schwarzen Meer die Islamisierung der Armenier --
teils durch Überredung, teils durch Drohungen -- in größerem Umfange
durchgeführt worden ist.
Allerdings haben anderwärts, wo zahlreiche Armenier aus eigenem
Antriebe, um der Verbannung und Vermögenskonfiskation zu entgehen, sich
zum Übertritt zum Islam entschlossen, die Behörden diese Bewegung nicht
begünstigt und die Übergetretenen trotzdem verschickt. Anscheinend
befürchtet man, daß durch weitere Massenübertritte der eigentliche
Zweck der Armenieraustreibungen, die völlige Unschädlichmachung der
armenischen Bevölkerung, vereitelt werden könnte.
Seitdem ist ein anderer weniger auffälliger Weg eingeschlagen worden.
So berichtet der Konsul Büge in Adana im Oktober v. J., daß der Leiter
des dortigen türkischen Waisenhauses den christlichen Zöglingen
eröffnet habe, daß in einem osmanischen Waisenhause die christliche
Religion keinen Platz hätte; wer nicht zum Islam übertrete, müsse
das Haus verlassen. Daraufhin verließen die christlichen Kinder das
Haus mit Ausnahme von 14 Knaben, die vermutlich inzwischen zum Islam
übergetreten sind.
Ferner teilte der armenische Patriarch Mitte Dezember hierher mit,
daß man in Anatolien begonnen habe, die weiblichen Mitglieder der
verschickten armenischen Familien, deren männliche Mitglieder
umgekommen oder verschollen sind, gruppenweise auf muhammedanische
Dörfer zu verteilen, um sie dem Islam zuzuführen; auch habe das
Kriegsministerium angeordnet, daß sämtliche im Heeresdienste
befindlichen Armenier Muhammedaner werden und schon jetzt
muhammedanische Namen erhalten sollten, während die eigentlichen
Formalitäten (Beschneidung) mit Rücksicht auf den Kriegszustand für
später vorbehalten werden.
Endlich wird behauptet, daß auch hier in der Hauptstadt von Türken
vielfach auf Armenier eingewirkt werde, damit sie zum Islam übertreten;
doch ist die Zahl der Übergetretenen im Verhältnis zur Gesamtzahl der
hiesigen armenischen Bevölkerung nur geringfügig. Angeblich haben bis
jetzt nur einige 20 Armenier den Islam angenommen, darunter namentlich
solche, die in Anatolien begütert sind und durch den Übertritt ihr
Vermögen zu retten suchen.
Metternich.
Seiner Exzellenz dem Reichskanzler
Herrn von Bethmann Hollweg.
231.
Kaiserlich
Deutsches Konsulat. Aleppo, den 26. Januar 1916.
Zur Frage der Verschickung der Armenier aus Aleppo habe ich aus Anlaß
eines Einzelfalles von einem Polizeikommissar folgendes erfahren:
Es sind Befehle gegeben, jeden Armenier auszuweisen, der nicht ein in
Aleppo selbst ausgestelltes „Teskere Nufus“ (Heimatschein) besitzt,
und zwar ohne Rücksicht auf die Zeit, die er etwa schon in Aleppo
zugebracht hat. Nur ein solches gilt als Nachweis, daß der Inhaber
nicht zu den Verschickten gehört.
Ist also ein Armenier z. B. vor 10 Jahren aus einer anderen türkischen
Stadt nach Aleppo übergesiedelt und besitzt er ein Teskere Nufus aus
jener anderen Stadt, ohne indessen Veranlassung gehabt zu haben, dieses
Papier gegen ein hiesiges umzutauschen, so ist er der Verschickung
verfallen.
Mit diesem Befehl hat die Regierung eine Waffe in der Hand, die
Mehrzahl der hiesigen Armenier auszuweisen. Nur die hier Geborenen
sind sicher, und auch diese nur, soweit sie bei der Regierung
eingetragen sind, was bekanntlich bei den ottomanischen Untertanen
nicht durchweg geschieht. Von den Zugewanderten, d. h. also auch den
vor der Verschickung Zugewanderten, wird ein sehr erheblicher Teil
nicht im Besitze des hiesigen Papieres sein. Die Polizei ist mit den
Feststellungen beschäftigt. Auch sind manche hiesige Armenier auf diese
Art bereits verschickt worden.
Rößler.
Seiner Exzellenz dem Kaiserlichen Botschafter
Herrn Grafen Wolff-Metternich.
232.
Kaiserlich
Deutsche Botschaft. Pera, den 28. Januar 1916.
Ein weiteres sicheres Beispiel für die Islamisierung der Armenier
wird vom Kaiserlichen Konsul in Aleppo gemeldet. Auf Antrag des Herrn
Rößler stand die Kaiserliche Botschaft im Begriff, sich für den Arzt
und den Apothekergehilfen des von der deutschen Orientmission in Urfa
unterhaltenen Spitals zu verwenden, welche von den Behörden verhaftet
worden waren und von denen der letztere bereits zum Islam übergetreten
war. Nunmehr zeigt Herr Rößler hier an, daß auch der Arzt, ein gewisser
Abuhaijatian, mit dem gesamten übrigen männlichen Personal des Spitals
Muhammedaner geworden sei und den Namen Arif angenommen habe. Trotzdem
ist er vom Kriegsgericht verurteilt worden. Die von den Behörden in
Urfa gesammelten Waisen sind ebenfalls dem Islam zugeführt worden. Nach
Ansicht des Herrn Rößler würde ein weiteres Eintreten für die auf diese
Weise Bekehrten nur zur Folge haben, daß sie verschickt und unterwegs
aus dem Wege geräumt werden.
Endlich wird in einem Briefe aus Konia bestätigt, daß die dort
konzentrierten Armenier allmählich weiter ins Innere abgeschoben
werden, wo sie auf türkische Dörfer verteilt und zur Annahme des Islam
genötigt werden.
Metternich.
Seiner Exzellenz dem Reichskanzler
Herrn von Bethmann Hollweg.
233.
Kaiserlich
Deutsches Konsulat. Aleppo, den 29. Januar 1916.
Mit dem von deutscher Seite für die armenische Hilfsaktion zur
Verfügung gestellten Gelde eine besondere Organisation zu schaffen,
ging nicht an, denn sie wäre von türkischer Seite nicht geduldet
worden. Auch war die Not so ungeheuer, daß den Hungernden nicht die
Hilfe zugunsten einer erst noch zu schaffenden Organisation verweigert
werden konnte. Ein großer Teil der im Herbst zur Verfügung gestellten
Summen ist durch das hiesige Missionsehepaar Spieker verteilt worden,
dem die Notleidenden vielfach persönlich bekannt waren und das seine
Vertrauensleute hatte, so daß für Verwendung für wirklich Bedürftige
gesorgt war.
Von armenisch-protestantischer Seite ist ein Waisenhaus geschaffen und
hierfür die wohlwollende Unterstützung des Deutschen Konsulats erbeten
worden. Formell konnte ich sie nicht gewähren, aber tatsächlich. Ich
gab die Genehmigung, daß ein hinter dem Deutschen Konsulat gelegenes,
von einem Deutschen zur Verfügung gestelltes Haus benutzt würde.
Die Polizei hat darauf dieses Haus unbelästigt gelassen, wohl in der
stillschweigenden Annahme, daß sie andernfalls auf den Widerstand
des Deutschen Konsulats stoßen würde. Es hieß dann bei den Armeniern
wie bei den Behörden das „Deutsche Waisenhaus“. Ich habe monatliche
Beiträge seit September beigesteuert und diese Beisteuer zunächst bis
Ende April zugesagt.
Aleppo ist gegenwärtig der Mittelpunkt eines Hilfswerks an den
Armeniern, das sich auf Bab, Membidj, Der-es-Zor, Damaskus u. a.
Plätze erstreckt. Auf Vorschlag der Schwester Beatrice Rohner habe ich
kürzlich für Waisenarbeit in der Umgegend von Damaskus einen Beitrag
zur Verfügung gestellt.
Ein zweites hiesiges Waisenhaus, welches auf Verwendung des Freiherrn
von Kreß durch Befehl Djemal Paschas der deutschen Schwester Beatrice
Rohner zur Verwaltung übergeben worden ist, nachdem es bis dahin von
türkischer Seite geleitet worden war, zählt zurzeit 376 Kinder.
Die Regierung hat die Absicht, die sämtlichen Waisenkinder aus Aleppo
nach Konstantinopel überzuführen. Sie hat nur die Ausführung dieser
Absicht mit Rücksicht auf die winterliche Ungunst des Wetters und
mit Rücksicht darauf, daß die Beförderungsmittel ausschließlich für
militärische Zwecke gebraucht werden, auf das Frühjahr verschoben.
Durch die Überführung würde in einschneidender Weise in die
gegenwärtige Gestaltung der Hilfsaktion eingegriffen.
Rößler.
Seiner Exzellenz dem Kaiserlichen Botschafter
Herrn Grafen Wolff-Metternich.
234.
Kaiserlich
Deutsches Konsulat. Aleppo, den 31. Januar 1916.
Euer Exzellenz überreiche ich gehorsamst in der Anlage Abschrift eines
Briefes des Diakons Künzler in Urfa, aus welchem hervorgeht, daß die
letzten in Urfa verbliebenen Armenier unter dem Zwange der Verhältnisse
den Islam angenommen haben. Darunter auch die von türkischer Seite in
Urfa gesammelten Waisen.
Über die Verhaftung von Dr. Arménak Abuhajatian, Arzt am Deutschen
Hospital, habe ich der Kaiserlichen Botschaft anderweit berichtet.
Aus dem Briefe geht hervor, daß er an den Widersetzlichkeiten der
Bevölkerung völlig unbeteiligt war.
Zwangsbekehrungen zum Islam sind vor einigen Wochen hier auch von
anderer Stelle bekannt geworden. In Caesarea war der Befehl ergangen,
die Armenier nach Siwas zu verschicken. Diese Verschickung bedeutete
den Tod. Möglicherweise um sie zu retten, ließ der Mutessarrif bekannt
werden, wer zum Islam übertrete, werde verschont. Viele traten über.
Eine Anzahl protestantischer und katholischer Geistlicher weigerten
sich, überzutreten. Auf mir nicht bekannt gewordene Weise kam es dahin,
daß diese nicht nach Siwas, sondern nach Eregli verschickt wurden,
auf welchem Wege die Gefahren geringer waren. Als sie nach mancherlei
Fährlichkeiten in Tarsus ankamen, trafen sie dort zufällig Freiherrn
von Kreß auf seiner Reise mit Djemal Pascha nach Konstantinopel. Er
führte sie beim Pascha ein, der ihnen sicheres Geleit nach Aleppo
gab und ihnen später teils Damaskus, teils Jerusalem als Wohnsitz
anwies. Von diesen stammt die Nachricht. Unter ihnen befindet sich der
protestantische Prediger Wahram Tahmissian, jetzt in Damaskus.
Gleichen Bericht lasse ich dem Herrn Reichskanzler zugehen.
Rößler.
Seiner Exzellenz dem Kaiserlichen Botschafter
Herrn Grafen Wolff-Metternich, Hochgeboren.
Anlage.
Deutsche Missionsklinik Urfa. Urfa, den 17. Januar 1916.
Hochgeehrter Herr Konsul!
Sie erwarten wohl mit Recht wieder einige Zeilen von mir über die
Vorgänge in unserem Hospital.
Gestern vor 8 Tagen wurde plötzlich unser sich noch immer in
Rekonvaleszenz befindender Arzt von der Polizei abgefaßt. Eine Stunde
später geschah das gleiche auch mit dem Apothekergehilfen Hosep,
jetzt muhammedanisch Jussuf genannt. Als ich sah, daß die beiden
statt von der Polizei zurückzukehren, ins Gefängnis geworfen wurden,
begab ich mich abends zum Gouverneur, wobei ich nur erfuhr, daß der
Verhaftungsbefehl nicht aus Urfa, mutmaßlich aus Aleppo stammte. Am
folgenden Morgen sandte ich dann das Telegramm an Sie. Im Laufe der
Woche erfuhr ich unter der Hand, von wo der schlechte Wind wehte.
Wir hatten eine Zeit lang einen militärischen Obern hier, Z. G., der
jetzt dort weilt, welcher den Befehl gegeben. Ganz Urfa war empört
über die Gefangennahme der beiden, von denen jedermann bezeugen kann,
daß sie bei dem Widerstande völlig unbeteiligt waren. G. ist eben ein
roh Durchgehender. Hätte er vielleicht gewußt, daß unser Arzt, jetzt
Arif Eff. genannt, inzwischen, wie das ganze männliche eingeborene
Personal, muhammedanisch geworden ist, hätte er vielleicht den Befehl
nicht erlassen. Die Waisen, welche auf Befehl des jetzt dort weilenden,
früheren Obersten (Generals) Fakhri ed din Paschas hier gesammelt
wurden, sind alle vor kurzem „umgetauft“ worden, mitsamt den diversen
Hausmüttern.
Ich höre, daß der Arzt bereits verurteilt ist; wie lange die Strafe,
weiß ich nicht.
Jakob Künzler.
_Februar._
235.
Kaiserlich
Deutsches Konsulat. Aleppo, den 9. Februar 1916.
Aus dem andauernden langsamen Untergang größerer Teile des armenischen
Volkes berichte ich gehorsamst die folgenden Einzelzüge, die mir in den
letzten Wochen bekannt geworden sind:
Im November und Anfang Dezember befanden sich größere Massen von
Verschickten längs der Bahnstrecke von Adana nach Aleppo, insbesondere
in Islahiye und in Katma. Hier mußten sie aus militärischen Gründen
entfernt werden, um die Etappe frei zu bekommen und Übertragung
ansteckender Krankheiten auf das Heer zu verhüten. Die Abbeförderung
erfolgte zunächst mit der Bahn nach Ras-ul-Ain. Da aber die
Verschickten in Ras-ul-Ain dem Tode geweiht waren, und da ferner die
Bahn den gleichzeitigen Transport der Armenier und der Soldaten nicht
bewältigen konnte, so wurden die Armenier von Islahije und Katma zu
Fuß nach Akhterin und von Akhterin nach Bab verschickt. Die Strecke
von Katma bis Akhterin beträgt etwa 30 km und von dort bis Bab noch
einmal so viel. Es war also eine verhältnismäßig günstige Lösung.
Djemal Pascha setzte in Konstantinopel durch, daß die Armenier zwischen
Akhterin und Bab bleiben sollten. Dort wäre von der Station Akhterin
aus eine Verpflegung möglich gewesen. Diese Befehle sind aber wieder
umgestoßen worden, und die Unglücklichen werden von Bab nach Der-es-Zor
weiter geschickt. Mit welchem Ergebnis, darüber unterrichtet ein Brief
des Konsuls Litten, den er über seine Fahrt von Bagdad nach Aleppo
geschrieben hat. Wie es zwischen Meskene und Der-es-Zor aussieht,
darüber hatte ich unter dem 16. November schon einmal den Bericht eines
Deutschen eingereicht. Auf dieser Straße ist immer wieder der Strom
der Unglücklichen gezogen. Dort hat u. a. Seine Durchlaucht Prinz Reuß
etwa am 12. Januar zwischen den Stationen Tibne und Sabkha, wie er mir
erzählt hat, 15 Leichen am Wege liegen sehen, während sein Kutscher
noch mehr gezählt habe.
Anfang Januar hat zwischen Katma und Killis ein Mitleidiger 50 Kinder
am Wege aufgesammelt und nach Killis gebracht. Er wollte sie dem
Kaimmakam übergeben, dieser aber nahm sie nicht an, so daß sie im
Freien bleiben mußten. Am nächsten Morgen waren 30 der kranken und
erschöpften Kinder erfroren. Die Nachricht kommt aus armenischer
Quelle, doch liegt kein Grund vor, an ihrer Wahrheit zu zweifeln.
Ein Armenier, der den Mut hat, von Zeit zu Zeit von hier in Verkleidung
nach Bab zu gehen, um den Notleidenden Unterstützungsgelder zu
überbringen (deutschen Schwestern ist eine Tätigkeit außerhalb
Aleppos nicht erlaubt worden), berichtet, daß Ende Januar in den 2½
Tagen seines Aufenthalts in Bab 1029 Armenier gestorben seien. Das
Furchtbarste sei, wenn die Elenden und Kranken gezwungen würden, zur
Wanderung aufzustehen. Sie würden mit Schlägen weitergetrieben, ja ihre
Zelte würden ihnen angezündet. Er sei Zeuge gewesen, wie eine Frau auf
diese Weise mit dem Knüttel totgeschlagen wurde. Nach den Vorgängen,
die sich früher in der Stadt Aleppo selbst abgespielt haben, muß auch
diese Erzählung für wahr gehalten werden.
Vor einigen Monaten waren 3000 Frauen und Witwen von Aleppo nach Killis
geschickt worden, wo sie es verhältnismäßig gut hatten und wenigstens
ihr Leben fristen konnten. In der zweiten Januarwoche sind sie von dort
weiter verschickt worden.
Gleichen Bericht lasse ich dem Herrn Reichskanzler zugehen.
Rößler.
Seiner Exzellenz dem Kaiserlichen Botschafter
Herrn Grafen Wolff-Metternich, Konstantinopel.
236.
(Kaiserliches
Konsulat Aleppo.)
Telegramm.
Aleppo, den 9. Februar 1916.
An Deutsche Botschaft, Konstantinopel.
Unter Bezugnahme auf Bericht vom 26. Januar.
1. Über 70 hiesige armenische Familien, die aus Aintab stammen, aber
größtenteils schon jahrelang hier wohnen, werden verschickt. Dies ist
nur ein Anfang.
2. Die mit Erlaubnis der Regierung seit einigen Monaten auf Gütern in
der Provinz Aleppo angesiedelten Armenier, vielleicht 10000 Menschen,
werden jetzt weiter verschickt.
3. Die von der Zentralregierung erlassenen Befehle scheinen milder;
aber Verschickungskommissar und Wali arbeiten unerbittlich an der
Vernichtung der Armenier.
Rößler.
237.
(Kaiserliches
Konsulat Erzerum.)
Telegramm.
Erzerum, den 9. Februar 1916.
An Deutsche Botschaft, Konstantinopel.
Wali hat mir durch Polizeipräsidenten sagen lassen, daß auf Befehl
des Armeekommandanten Kiamil Pascha, respektive der Militärbehörde,
alle armenischen Frauen und Mädchen, die unter unserem Schutze stehen,
ausgewiesen werden. Männer stehen keine unter unserem Schutze.
Euere Exzellenz bitte ich gehorsamst, dringende Schritte zu
unternehmen, damit unsere Schützlinge hier verbleiben können.
Selbst von den ausgewanderten reichen und wohlhabenden Familien sind
unterwegs viele durch die Kälte zugrunde gegangen.
Ich bitte um Drahtweisung, wie ich mich zu den hiesigen Behörden
verhalten soll. Müssen die Armenier auswandern, so ist es sicher, daß
alle umkommen werden.
Werth.
238.
Kaiserlich
Deutsche Botschaft. Pera, den 11. Februar 1916.
Euerer Exzellenz beehre ich mich Abschrift einer mir vom Abgeordneten
Erzberger übergebenen Aufzeichnung vorzulegen über die Unterredungen,
welche er mit Enver Pascha und Talaat Bey bezüglich der Armenierfrage
und der christlichen Interessen in der Türkei gehabt hat. Ähnliche
Zusagen haben die türkischen Minister auch mir bekanntlich wiederholt
gegeben, ohne daß ich bisher eine Einlösung derselben wahrnehmen
konnte. Ob der Schritt des Herrn Erzberger nachhaltiger wirken wird,
erscheint mir vorerst recht zweifelhaft.
Metternich.
Seiner Exzellenz dem Reichskanzler
Herrn von Bethmann Hollweg.
Anlage.
Unterredung des Abgeordneten Erzberger am 10. Februar 1916 betreffend
Armenierfrage und Christenfrage im Orient.
1. Mit Enver Pascha, der zusagte, daß keine weiteren Maßnahmen gegen
die Armenier erfolgen werden. Die vertriebenen Armenier werden in
geschlossenen Ortschaften angesiedelt. Religionsfreiheit werde
garantiert.
2. Mit Talaat Bey, Minister des Innern, der als Kriegsziel die
volle Unabhängigkeit der Türkei bezeichnete, Deutschland möge sich
über alle Fragen mit der Türkei verständigen, auch über den Ersatz
der Kapitulationen. Dann lasse sich alles regeln. Die Öffnung der
armenischen Kirchen werde erfolgen. Die Ansiedelung der vertriebenen
Armenier in geschlossenen Dörfern geschehe in der Weise, daß ihnen
mindestens dieselbe Fläche an anbaufähigem Land zugewiesen werde, die
sie vorher besessen haben.
Erzberger.
An die Kaiserlich
Deutsche Botschaft.
239.
Basel, den 12. Februar 1916.
An den Kaiserlich Deutschen Gesandten Exzellenz Freiherrn von Romberg,
Bern.
Exzellenz!
Nachdem Sie die Freundlichkeit gehabt haben, unsere Vertreter, die
Herren Leopold Favre und Dr. Wilhelm Vischer zu empfangen, beehren wir
uns, Ihrem Wunsche gemäß im Anschluß an die Unterredung vom 26. Januar
d. J. und in Bestätigung derselben, Ihnen folgendes mitzuteilen.
Das Vorgehen der türkischen Regierung gegen die Armenier, welches die
Vernichtung dieses christlichen Volkes zum Ziele hat, hat in weiten
Kreisen unseres Landes eine tiefe Bewegung erregt und den dringenden
Wunsch wachgerufen, etwas für die von den schweren Verfolgungen
Betroffenen zu tun.
Auf Veranlassung von Vereinigungen und Persönlichkeiten in der Schweiz,
welche schon seit Jahren für Hilfszwecke unter den Armeniern tätig sind
und welche über die Vorgänge des letzten Jahres genügend informiert
sind, ist ein schweizerisches Hilfswerk 1915 für Armenier organisiert
worden zum Zwecke, den Überlebenden dieses Volkes die Hilfe zu leisten,
die noch möglich ist.
Es kommt für uns, da uns Mittel nicht zu Gebote stehen, direkt auf
die türkische Regierung einzuwirken, um eine Milderung der gegen die
Armenier getroffenen Maßregeln zu erreichen, vornehmlich in Betracht,
einen Weg zu finden, wie den noch vorhandenen Resten des armenischen
Volkes, die sich in der größten Not befinden, materielle Hilfe gebracht
werden kann.
Die aus ihren Wohnsitzen nach verschiedenen Gegenden in Mesopotamien
verbrachten, aus Greisen, Frauen und Kindern bestehenden
Deportiertenzüge sind den größten Qualen von Hunger und Krankheit
ausgesetzt; wenn es nicht möglich ist, ihnen zu Hilfe zu kommen. Wir
möchten gerne zur Linderung des Loses dieser Unglücklichen nach unseren
Kräften beitragen und gestatten uns daher die Anfrage, ob wir dabei auf
die Unterstützung der Kaiserlich Deutschen Regierung rechnen dürften.
Es würde sich z. B. darum handeln können, daß durch Persönlichkeiten,
welche wir aussenden könnten oder durch zuverlässige Vertrauensleute,
die sich in der asiatischen Türkei befinden, Geld oder Lebensmittel
ausgeteilt oder sonst für die Linderung der Not Vorkehrungen getroffen
würden. Wir wären sehr dankbar, wenn eine solche Aktion ermöglicht und
durch die Organe der deutschen Regierung unterstützt werden könnte.
Wir gestatten uns, in dieser Angelegenheit uns an die Vertretung
des Deutschen Reiches zu wenden, da ohne die Unterstützung der
Deutschen Regierung uns Schritte in der von uns angedeuteten Richtung
aussichtslos scheinen und in der Überzeugung, daß ein Eintreten für die
Rettung der Reste des armenischen Volkes, das lediglich von allgemein
menschlichem Mitgefühl veranlaßt ist, nur im Interesse sowohl der
Türkei selbst als namentlich der mit ihr verbündeten Mächte liegen kann.
Wir werden für eine wohlwollende Prüfung unseres Anliegens sehr dankbar
sein und stehen gerne zu jeder etwa noch gewünschten weiteren Auskunft
in der Sache zur Verfügung.
Genehmigen Euer Exzellenz den Ausdruck unserer ausgezeichnetsten
Hochachtung.
Der geschäftsführende Ausschuß des Schweizerischen Hilfswerkes 1915
für Armenien.
Der Präsident: Dr. Vischer.
Der Sekretär: Dr. A. Oeri.
240.
Kaiserlich
Deutsche Botschaft. Pera, den 14. Februar 1916.
Die zwischen den syrischen Christen bei Mardin und Midiat, und
den türkischen Behörden entstandenen Schwierigkeiten[121] sind
inzwischen behoben. Hierbei hat der Einfluß mitgewirkt, welchen
Generalfeldmarschall Freiherr von der Goltz auf militärischem Gebiet
auszuüben in der Lage gewesen ist.
Metternich.
Seiner Exzellenz dem Reichskanzler
Herrn von Bethmann Hollweg.
241.
(Kaiserliches
Konsulat Aleppo.)
Telegramm.
Aleppo, den 23. Februar 1916.
An Deutsche Botschaft, Konstantinopel.
Wie ich vertraulich erfahre, sollen die armenischen Waisen aus Aleppo
nach Konstantinopel gebracht werden, woselbst Platz für 500 sei. Hier
sind 1000, darunter 400 der Schwester Rohner unterstehende, die mit
fort sollen.
Schwester Rohner hält für wahrscheinlich, daß die Regierung unterwegs
Reiseziel ändern wolle.
Rößler.
Kaiserlich
Deutsche Botschaft. Pera, den 28. Februar 1916.