Auf den Erlaß vom 12. Dezember v. J.[120]

Der hiesige Minister des Äußern, Halil Bey, hat auf meine Vorstellungen

hin auf das entschiedenste bestritten, daß zwangsweise Bekehrungen der

Armenier zum Islam in nennenswertem Umfange versucht worden seien. Bei

den vorgekommenen Fällen von Übergriffen unterer Beamter seien die

Betreffenden bestraft worden.

Die Versicherungen des Ministers stehen in Widerspruch mit den

übereinstimmenden Berichten, die der Kaiserlichen Botschaft wiederholt

über diese Frage aus verschiedenen Lokalitäten und aus von einander

unabhängigen Quellen zugegangen sind.

Aus den eingehenden Angaben des Vizekonsuls Kuckhoff in Samsun, die

von anderer Seite bestätigt wurden, ist zu schließen, daß namentlich

in den Distrikten am Schwarzen Meer die Islamisierung der Armenier --

teils durch Überredung, teils durch Drohungen -- in größerem Umfange

durchgeführt worden ist.

Allerdings haben anderwärts, wo zahlreiche Armenier aus eigenem

Antriebe, um der Verbannung und Vermögenskonfiskation zu entgehen, sich

zum Übertritt zum Islam entschlossen, die Behörden diese Bewegung nicht

begünstigt und die Übergetretenen trotzdem verschickt. Anscheinend

befürchtet man, daß durch weitere Massenübertritte der eigentliche

Zweck der Armenieraustreibungen, die völlige Unschädlichmachung der

armenischen Bevölkerung, vereitelt werden könnte.

Seitdem ist ein anderer weniger auffälliger Weg eingeschlagen worden.

So berichtet der Konsul Büge in Adana im Oktober v. J., daß der Leiter

des dortigen türkischen Waisenhauses den christlichen Zöglingen

eröffnet habe, daß in einem osmanischen Waisenhause die christliche

Religion keinen Platz hätte; wer nicht zum Islam übertrete, müsse

das Haus verlassen. Daraufhin verließen die christlichen Kinder das

Haus mit Ausnahme von 14 Knaben, die vermutlich inzwischen zum Islam

übergetreten sind.

Ferner teilte der armenische Patriarch Mitte Dezember hierher mit,

daß man in Anatolien begonnen habe, die weiblichen Mitglieder der

verschickten armenischen Familien, deren männliche Mitglieder

umgekommen oder verschollen sind, gruppenweise auf muhammedanische

Dörfer zu verteilen, um sie dem Islam zuzuführen; auch habe das

Kriegsministerium angeordnet, daß sämtliche im Heeresdienste

befindlichen Armenier Muhammedaner werden und schon jetzt

muhammedanische Namen erhalten sollten, während die eigentlichen

Formalitäten (Beschneidung) mit Rücksicht auf den Kriegszustand für

später vorbehalten werden.

Endlich wird behauptet, daß auch hier in der Hauptstadt von Türken

vielfach auf Armenier eingewirkt werde, damit sie zum Islam übertreten;

doch ist die Zahl der Übergetretenen im Verhältnis zur Gesamtzahl der

hiesigen armenischen Bevölkerung nur geringfügig. Angeblich haben bis

jetzt nur einige 20 Armenier den Islam angenommen, darunter namentlich

solche, die in Anatolien begütert sind und durch den Übertritt ihr

Vermögen zu retten suchen.

Metternich.

Seiner Exzellenz dem Reichskanzler

Herrn von Bethmann Hollweg.

231.

Kaiserlich

Deutsches Konsulat. Aleppo, den 26. Januar 1916.

Zur Frage der Verschickung der Armenier aus Aleppo habe ich aus Anlaß

eines Einzelfalles von einem Polizeikommissar folgendes erfahren:

Es sind Befehle gegeben, jeden Armenier auszuweisen, der nicht ein in

Aleppo selbst ausgestelltes „Teskere Nufus“ (Heimatschein) besitzt,

und zwar ohne Rücksicht auf die Zeit, die er etwa schon in Aleppo

zugebracht hat. Nur ein solches gilt als Nachweis, daß der Inhaber

nicht zu den Verschickten gehört.

Ist also ein Armenier z. B. vor 10 Jahren aus einer anderen türkischen

Stadt nach Aleppo übergesiedelt und besitzt er ein Teskere Nufus aus

jener anderen Stadt, ohne indessen Veranlassung gehabt zu haben, dieses

Papier gegen ein hiesiges umzutauschen, so ist er der Verschickung

verfallen.

Mit diesem Befehl hat die Regierung eine Waffe in der Hand, die

Mehrzahl der hiesigen Armenier auszuweisen. Nur die hier Geborenen

sind sicher, und auch diese nur, soweit sie bei der Regierung

eingetragen sind, was bekanntlich bei den ottomanischen Untertanen

nicht durchweg geschieht. Von den Zugewanderten, d. h. also auch den

vor der Verschickung Zugewanderten, wird ein sehr erheblicher Teil

nicht im Besitze des hiesigen Papieres sein. Die Polizei ist mit den

Feststellungen beschäftigt. Auch sind manche hiesige Armenier auf diese

Art bereits verschickt worden.

Rößler.

Seiner Exzellenz dem Kaiserlichen Botschafter

Herrn Grafen Wolff-Metternich.

232.

Kaiserlich

Deutsche Botschaft. Pera, den 28. Januar 1916.

Ein weiteres sicheres Beispiel für die Islamisierung der Armenier

wird vom Kaiserlichen Konsul in Aleppo gemeldet. Auf Antrag des Herrn

Rößler stand die Kaiserliche Botschaft im Begriff, sich für den Arzt

und den Apothekergehilfen des von der deutschen Orientmission in Urfa

unterhaltenen Spitals zu verwenden, welche von den Behörden verhaftet

worden waren und von denen der letztere bereits zum Islam übergetreten

war. Nunmehr zeigt Herr Rößler hier an, daß auch der Arzt, ein gewisser

Abuhaijatian, mit dem gesamten übrigen männlichen Personal des Spitals

Muhammedaner geworden sei und den Namen Arif angenommen habe. Trotzdem

ist er vom Kriegsgericht verurteilt worden. Die von den Behörden in

Urfa gesammelten Waisen sind ebenfalls dem Islam zugeführt worden. Nach

Ansicht des Herrn Rößler würde ein weiteres Eintreten für die auf diese

Weise Bekehrten nur zur Folge haben, daß sie verschickt und unterwegs

aus dem Wege geräumt werden.

Endlich wird in einem Briefe aus Konia bestätigt, daß die dort

konzentrierten Armenier allmählich weiter ins Innere abgeschoben

werden, wo sie auf türkische Dörfer verteilt und zur Annahme des Islam

genötigt werden.

Metternich.

Seiner Exzellenz dem Reichskanzler

Herrn von Bethmann Hollweg.

233.

Kaiserlich

Deutsches Konsulat. Aleppo, den 29. Januar 1916.

Mit dem von deutscher Seite für die armenische Hilfsaktion zur

Verfügung gestellten Gelde eine besondere Organisation zu schaffen,

ging nicht an, denn sie wäre von türkischer Seite nicht geduldet

worden. Auch war die Not so ungeheuer, daß den Hungernden nicht die

Hilfe zugunsten einer erst noch zu schaffenden Organisation verweigert

werden konnte. Ein großer Teil der im Herbst zur Verfügung gestellten

Summen ist durch das hiesige Missionsehepaar Spieker verteilt worden,

dem die Notleidenden vielfach persönlich bekannt waren und das seine

Vertrauensleute hatte, so daß für Verwendung für wirklich Bedürftige

gesorgt war.

Von armenisch-protestantischer Seite ist ein Waisenhaus geschaffen und

hierfür die wohlwollende Unterstützung des Deutschen Konsulats erbeten

worden. Formell konnte ich sie nicht gewähren, aber tatsächlich. Ich

gab die Genehmigung, daß ein hinter dem Deutschen Konsulat gelegenes,

von einem Deutschen zur Verfügung gestelltes Haus benutzt würde.

Die Polizei hat darauf dieses Haus unbelästigt gelassen, wohl in der

stillschweigenden Annahme, daß sie andernfalls auf den Widerstand

des Deutschen Konsulats stoßen würde. Es hieß dann bei den Armeniern

wie bei den Behörden das „Deutsche Waisenhaus“. Ich habe monatliche

Beiträge seit September beigesteuert und diese Beisteuer zunächst bis

Ende April zugesagt.

Aleppo ist gegenwärtig der Mittelpunkt eines Hilfswerks an den

Armeniern, das sich auf Bab, Membidj, Der-es-Zor, Damaskus u. a.

Plätze erstreckt. Auf Vorschlag der Schwester Beatrice Rohner habe ich

kürzlich für Waisenarbeit in der Umgegend von Damaskus einen Beitrag

zur Verfügung gestellt.

Ein zweites hiesiges Waisenhaus, welches auf Verwendung des Freiherrn

von Kreß durch Befehl Djemal Paschas der deutschen Schwester Beatrice

Rohner zur Verwaltung übergeben worden ist, nachdem es bis dahin von

türkischer Seite geleitet worden war, zählt zurzeit 376 Kinder.

Die Regierung hat die Absicht, die sämtlichen Waisenkinder aus Aleppo

nach Konstantinopel überzuführen. Sie hat nur die Ausführung dieser

Absicht mit Rücksicht auf die winterliche Ungunst des Wetters und

mit Rücksicht darauf, daß die Beförderungsmittel ausschließlich für

militärische Zwecke gebraucht werden, auf das Frühjahr verschoben.

Durch die Überführung würde in einschneidender Weise in die

gegenwärtige Gestaltung der Hilfsaktion eingegriffen.

Rößler.

Seiner Exzellenz dem Kaiserlichen Botschafter

Herrn Grafen Wolff-Metternich.

234.

Kaiserlich

Deutsches Konsulat. Aleppo, den 31. Januar 1916.

Euer Exzellenz überreiche ich gehorsamst in der Anlage Abschrift eines

Briefes des Diakons Künzler in Urfa, aus welchem hervorgeht, daß die

letzten in Urfa verbliebenen Armenier unter dem Zwange der Verhältnisse

den Islam angenommen haben. Darunter auch die von türkischer Seite in

Urfa gesammelten Waisen.

Über die Verhaftung von Dr. Arménak Abuhajatian, Arzt am Deutschen

Hospital, habe ich der Kaiserlichen Botschaft anderweit berichtet.

Aus dem Briefe geht hervor, daß er an den Widersetzlichkeiten der

Bevölkerung völlig unbeteiligt war.

Zwangsbekehrungen zum Islam sind vor einigen Wochen hier auch von

anderer Stelle bekannt geworden. In Caesarea war der Befehl ergangen,

die Armenier nach Siwas zu verschicken. Diese Verschickung bedeutete

den Tod. Möglicherweise um sie zu retten, ließ der Mutessarrif bekannt

werden, wer zum Islam übertrete, werde verschont. Viele traten über.

Eine Anzahl protestantischer und katholischer Geistlicher weigerten

sich, überzutreten. Auf mir nicht bekannt gewordene Weise kam es dahin,

daß diese nicht nach Siwas, sondern nach Eregli verschickt wurden,

auf welchem Wege die Gefahren geringer waren. Als sie nach mancherlei

Fährlichkeiten in Tarsus ankamen, trafen sie dort zufällig Freiherrn

von Kreß auf seiner Reise mit Djemal Pascha nach Konstantinopel. Er

führte sie beim Pascha ein, der ihnen sicheres Geleit nach Aleppo

gab und ihnen später teils Damaskus, teils Jerusalem als Wohnsitz

anwies. Von diesen stammt die Nachricht. Unter ihnen befindet sich der

protestantische Prediger Wahram Tahmissian, jetzt in Damaskus.

Gleichen Bericht lasse ich dem Herrn Reichskanzler zugehen.

Rößler.

Seiner Exzellenz dem Kaiserlichen Botschafter

Herrn Grafen Wolff-Metternich, Hochgeboren.

Anlage.

Deutsche Missionsklinik Urfa. Urfa, den 17. Januar 1916.

Hochgeehrter Herr Konsul!

Sie erwarten wohl mit Recht wieder einige Zeilen von mir über die

Vorgänge in unserem Hospital.

Gestern vor 8 Tagen wurde plötzlich unser sich noch immer in

Rekonvaleszenz befindender Arzt von der Polizei abgefaßt. Eine Stunde

später geschah das gleiche auch mit dem Apothekergehilfen Hosep,

jetzt muhammedanisch Jussuf genannt. Als ich sah, daß die beiden

statt von der Polizei zurückzukehren, ins Gefängnis geworfen wurden,

begab ich mich abends zum Gouverneur, wobei ich nur erfuhr, daß der

Verhaftungsbefehl nicht aus Urfa, mutmaßlich aus Aleppo stammte. Am

folgenden Morgen sandte ich dann das Telegramm an Sie. Im Laufe der

Woche erfuhr ich unter der Hand, von wo der schlechte Wind wehte.

Wir hatten eine Zeit lang einen militärischen Obern hier, Z. G., der

jetzt dort weilt, welcher den Befehl gegeben. Ganz Urfa war empört

über die Gefangennahme der beiden, von denen jedermann bezeugen kann,

daß sie bei dem Widerstande völlig unbeteiligt waren. G. ist eben ein

roh Durchgehender. Hätte er vielleicht gewußt, daß unser Arzt, jetzt

Arif Eff. genannt, inzwischen, wie das ganze männliche eingeborene

Personal, muhammedanisch geworden ist, hätte er vielleicht den Befehl

nicht erlassen. Die Waisen, welche auf Befehl des jetzt dort weilenden,

früheren Obersten (Generals) Fakhri ed din Paschas hier gesammelt

wurden, sind alle vor kurzem „umgetauft“ worden, mitsamt den diversen

Hausmüttern.

Ich höre, daß der Arzt bereits verurteilt ist; wie lange die Strafe,

weiß ich nicht.

Jakob Künzler.

_Februar._

235.

Kaiserlich

Deutsches Konsulat. Aleppo, den 9. Februar 1916.

Aus dem andauernden langsamen Untergang größerer Teile des armenischen

Volkes berichte ich gehorsamst die folgenden Einzelzüge, die mir in den

letzten Wochen bekannt geworden sind:

Im November und Anfang Dezember befanden sich größere Massen von

Verschickten längs der Bahnstrecke von Adana nach Aleppo, insbesondere

in Islahiye und in Katma. Hier mußten sie aus militärischen Gründen

entfernt werden, um die Etappe frei zu bekommen und Übertragung

ansteckender Krankheiten auf das Heer zu verhüten. Die Abbeförderung

erfolgte zunächst mit der Bahn nach Ras-ul-Ain. Da aber die

Verschickten in Ras-ul-Ain dem Tode geweiht waren, und da ferner die

Bahn den gleichzeitigen Transport der Armenier und der Soldaten nicht

bewältigen konnte, so wurden die Armenier von Islahije und Katma zu

Fuß nach Akhterin und von Akhterin nach Bab verschickt. Die Strecke

von Katma bis Akhterin beträgt etwa 30 km und von dort bis Bab noch

einmal so viel. Es war also eine verhältnismäßig günstige Lösung.

Djemal Pascha setzte in Konstantinopel durch, daß die Armenier zwischen

Akhterin und Bab bleiben sollten. Dort wäre von der Station Akhterin

aus eine Verpflegung möglich gewesen. Diese Befehle sind aber wieder

umgestoßen worden, und die Unglücklichen werden von Bab nach Der-es-Zor

weiter geschickt. Mit welchem Ergebnis, darüber unterrichtet ein Brief

des Konsuls Litten, den er über seine Fahrt von Bagdad nach Aleppo

geschrieben hat. Wie es zwischen Meskene und Der-es-Zor aussieht,

darüber hatte ich unter dem 16. November schon einmal den Bericht eines

Deutschen eingereicht. Auf dieser Straße ist immer wieder der Strom

der Unglücklichen gezogen. Dort hat u. a. Seine Durchlaucht Prinz Reuß

etwa am 12. Januar zwischen den Stationen Tibne und Sabkha, wie er mir

erzählt hat, 15 Leichen am Wege liegen sehen, während sein Kutscher

noch mehr gezählt habe.

Anfang Januar hat zwischen Katma und Killis ein Mitleidiger 50 Kinder

am Wege aufgesammelt und nach Killis gebracht. Er wollte sie dem

Kaimmakam übergeben, dieser aber nahm sie nicht an, so daß sie im

Freien bleiben mußten. Am nächsten Morgen waren 30 der kranken und

erschöpften Kinder erfroren. Die Nachricht kommt aus armenischer

Quelle, doch liegt kein Grund vor, an ihrer Wahrheit zu zweifeln.

Ein Armenier, der den Mut hat, von Zeit zu Zeit von hier in Verkleidung

nach Bab zu gehen, um den Notleidenden Unterstützungsgelder zu

überbringen (deutschen Schwestern ist eine Tätigkeit außerhalb

Aleppos nicht erlaubt worden), berichtet, daß Ende Januar in den 2½

Tagen seines Aufenthalts in Bab 1029 Armenier gestorben seien. Das

Furchtbarste sei, wenn die Elenden und Kranken gezwungen würden, zur

Wanderung aufzustehen. Sie würden mit Schlägen weitergetrieben, ja ihre

Zelte würden ihnen angezündet. Er sei Zeuge gewesen, wie eine Frau auf

diese Weise mit dem Knüttel totgeschlagen wurde. Nach den Vorgängen,

die sich früher in der Stadt Aleppo selbst abgespielt haben, muß auch

diese Erzählung für wahr gehalten werden.

Vor einigen Monaten waren 3000 Frauen und Witwen von Aleppo nach Killis

geschickt worden, wo sie es verhältnismäßig gut hatten und wenigstens

ihr Leben fristen konnten. In der zweiten Januarwoche sind sie von dort

weiter verschickt worden.

Gleichen Bericht lasse ich dem Herrn Reichskanzler zugehen.

Rößler.

Seiner Exzellenz dem Kaiserlichen Botschafter

Herrn Grafen Wolff-Metternich, Konstantinopel.

236.

(Kaiserliches

Konsulat Aleppo.)

Telegramm.

Aleppo, den 9. Februar 1916.

An Deutsche Botschaft, Konstantinopel.

Unter Bezugnahme auf Bericht vom 26. Januar.

1. Über 70 hiesige armenische Familien, die aus Aintab stammen, aber

größtenteils schon jahrelang hier wohnen, werden verschickt. Dies ist

nur ein Anfang.

2. Die mit Erlaubnis der Regierung seit einigen Monaten auf Gütern in

der Provinz Aleppo angesiedelten Armenier, vielleicht 10000 Menschen,

werden jetzt weiter verschickt.

3. Die von der Zentralregierung erlassenen Befehle scheinen milder;

aber Verschickungskommissar und Wali arbeiten unerbittlich an der

Vernichtung der Armenier.

Rößler.

237.

(Kaiserliches

Konsulat Erzerum.)

Telegramm.

Erzerum, den 9. Februar 1916.

An Deutsche Botschaft, Konstantinopel.

Wali hat mir durch Polizeipräsidenten sagen lassen, daß auf Befehl

des Armeekommandanten Kiamil Pascha, respektive der Militärbehörde,

alle armenischen Frauen und Mädchen, die unter unserem Schutze stehen,

ausgewiesen werden. Männer stehen keine unter unserem Schutze.

Euere Exzellenz bitte ich gehorsamst, dringende Schritte zu

unternehmen, damit unsere Schützlinge hier verbleiben können.

Selbst von den ausgewanderten reichen und wohlhabenden Familien sind

unterwegs viele durch die Kälte zugrunde gegangen.

Ich bitte um Drahtweisung, wie ich mich zu den hiesigen Behörden

verhalten soll. Müssen die Armenier auswandern, so ist es sicher, daß

alle umkommen werden.

Werth.

238.

Kaiserlich

Deutsche Botschaft. Pera, den 11. Februar 1916.

Euerer Exzellenz beehre ich mich Abschrift einer mir vom Abgeordneten

Erzberger übergebenen Aufzeichnung vorzulegen über die Unterredungen,

welche er mit Enver Pascha und Talaat Bey bezüglich der Armenierfrage

und der christlichen Interessen in der Türkei gehabt hat. Ähnliche

Zusagen haben die türkischen Minister auch mir bekanntlich wiederholt

gegeben, ohne daß ich bisher eine Einlösung derselben wahrnehmen

konnte. Ob der Schritt des Herrn Erzberger nachhaltiger wirken wird,

erscheint mir vorerst recht zweifelhaft.

Metternich.

Seiner Exzellenz dem Reichskanzler

Herrn von Bethmann Hollweg.

Anlage.

Unterredung des Abgeordneten Erzberger am 10. Februar 1916 betreffend

Armenierfrage und Christenfrage im Orient.

1. Mit Enver Pascha, der zusagte, daß keine weiteren Maßnahmen gegen

die Armenier erfolgen werden. Die vertriebenen Armenier werden in

geschlossenen Ortschaften angesiedelt. Religionsfreiheit werde

garantiert.

2. Mit Talaat Bey, Minister des Innern, der als Kriegsziel die

volle Unabhängigkeit der Türkei bezeichnete, Deutschland möge sich

über alle Fragen mit der Türkei verständigen, auch über den Ersatz

der Kapitulationen. Dann lasse sich alles regeln. Die Öffnung der

armenischen Kirchen werde erfolgen. Die Ansiedelung der vertriebenen

Armenier in geschlossenen Dörfern geschehe in der Weise, daß ihnen

mindestens dieselbe Fläche an anbaufähigem Land zugewiesen werde, die

sie vorher besessen haben.

Erzberger.

An die Kaiserlich

Deutsche Botschaft.

239.

Basel, den 12. Februar 1916.

An den Kaiserlich Deutschen Gesandten Exzellenz Freiherrn von Romberg,

Bern.

Exzellenz!

Nachdem Sie die Freundlichkeit gehabt haben, unsere Vertreter, die

Herren Leopold Favre und Dr. Wilhelm Vischer zu empfangen, beehren wir

uns, Ihrem Wunsche gemäß im Anschluß an die Unterredung vom 26. Januar

d. J. und in Bestätigung derselben, Ihnen folgendes mitzuteilen.

Das Vorgehen der türkischen Regierung gegen die Armenier, welches die

Vernichtung dieses christlichen Volkes zum Ziele hat, hat in weiten

Kreisen unseres Landes eine tiefe Bewegung erregt und den dringenden

Wunsch wachgerufen, etwas für die von den schweren Verfolgungen

Betroffenen zu tun.

Auf Veranlassung von Vereinigungen und Persönlichkeiten in der Schweiz,

welche schon seit Jahren für Hilfszwecke unter den Armeniern tätig sind

und welche über die Vorgänge des letzten Jahres genügend informiert

sind, ist ein schweizerisches Hilfswerk 1915 für Armenier organisiert

worden zum Zwecke, den Überlebenden dieses Volkes die Hilfe zu leisten,

die noch möglich ist.

Es kommt für uns, da uns Mittel nicht zu Gebote stehen, direkt auf

die türkische Regierung einzuwirken, um eine Milderung der gegen die

Armenier getroffenen Maßregeln zu erreichen, vornehmlich in Betracht,

einen Weg zu finden, wie den noch vorhandenen Resten des armenischen

Volkes, die sich in der größten Not befinden, materielle Hilfe gebracht

werden kann.

Die aus ihren Wohnsitzen nach verschiedenen Gegenden in Mesopotamien

verbrachten, aus Greisen, Frauen und Kindern bestehenden

Deportiertenzüge sind den größten Qualen von Hunger und Krankheit

ausgesetzt; wenn es nicht möglich ist, ihnen zu Hilfe zu kommen. Wir

möchten gerne zur Linderung des Loses dieser Unglücklichen nach unseren

Kräften beitragen und gestatten uns daher die Anfrage, ob wir dabei auf

die Unterstützung der Kaiserlich Deutschen Regierung rechnen dürften.

Es würde sich z. B. darum handeln können, daß durch Persönlichkeiten,

welche wir aussenden könnten oder durch zuverlässige Vertrauensleute,

die sich in der asiatischen Türkei befinden, Geld oder Lebensmittel

ausgeteilt oder sonst für die Linderung der Not Vorkehrungen getroffen

würden. Wir wären sehr dankbar, wenn eine solche Aktion ermöglicht und

durch die Organe der deutschen Regierung unterstützt werden könnte.

Wir gestatten uns, in dieser Angelegenheit uns an die Vertretung

des Deutschen Reiches zu wenden, da ohne die Unterstützung der

Deutschen Regierung uns Schritte in der von uns angedeuteten Richtung

aussichtslos scheinen und in der Überzeugung, daß ein Eintreten für die

Rettung der Reste des armenischen Volkes, das lediglich von allgemein

menschlichem Mitgefühl veranlaßt ist, nur im Interesse sowohl der

Türkei selbst als namentlich der mit ihr verbündeten Mächte liegen kann.

Wir werden für eine wohlwollende Prüfung unseres Anliegens sehr dankbar

sein und stehen gerne zu jeder etwa noch gewünschten weiteren Auskunft

in der Sache zur Verfügung.

Genehmigen Euer Exzellenz den Ausdruck unserer ausgezeichnetsten

Hochachtung.

Der geschäftsführende Ausschuß des Schweizerischen Hilfswerkes 1915

für Armenien.

Der Präsident: Dr. Vischer.

Der Sekretär: Dr. A. Oeri.

240.

Kaiserlich

Deutsche Botschaft. Pera, den 14. Februar 1916.

Die zwischen den syrischen Christen bei Mardin und Midiat, und

den türkischen Behörden entstandenen Schwierigkeiten[121] sind

inzwischen behoben. Hierbei hat der Einfluß mitgewirkt, welchen

Generalfeldmarschall Freiherr von der Goltz auf militärischem Gebiet

auszuüben in der Lage gewesen ist.

Metternich.

Seiner Exzellenz dem Reichskanzler

Herrn von Bethmann Hollweg.

241.

(Kaiserliches

Konsulat Aleppo.)

Telegramm.

Aleppo, den 23. Februar 1916.

An Deutsche Botschaft, Konstantinopel.

Wie ich vertraulich erfahre, sollen die armenischen Waisen aus Aleppo

nach Konstantinopel gebracht werden, woselbst Platz für 500 sei. Hier

sind 1000, darunter 400 der Schwester Rohner unterstehende, die mit

fort sollen.

Schwester Rohner hält für wahrscheinlich, daß die Regierung unterwegs

Reiseziel ändern wolle.

Rößler.

Kaiserlich

Deutsche Botschaft. Pera, den 28. Februar 1916.

Deutschland und Armenien, 1914-1918: Sammlung diplomatischer Aktenstücke · 第 79 / 134 题