Seiner Exzellenz dem Reichskanzler Herrn von Bethmann Hollweg
gehorsamst vorgelegt.
Metternich.
242.
(Auswärtiges Amt.)
Telegramm.
Berlin, den 23. Februar 1916.
An Deutsche Botschaft, Konstantinopel.
Nach einem Telegramm des Kaiserlichen Botschafters in Washington haben
die Vereinigten Staaten ihren Geschäftsträger in Konstantinopel mit
Demarche zugunsten der Armenier beauftragt. Euere Exzellenz wollen der
Pforte zu entgegenkommender Antwort raten.
Zimmermann.
243.
Kaiserlich
Deutsche Botschaft. Pera, den 27. Februar 1916.
Ich habe mit Talaat und Halil Bey im Sinne des Telegramms vom 23. d.
M. gesprochen und entgegenkommende Antwort angeraten, die mir auch
zugesagt worden ist.
Metternich.
Seiner Exzellenz dem Reichskanzler
Herrn von Bethmann Hollweg.
244.
Auswärtiges Amt. Berlin, den 26. Februar 1916.
Euer Hochwohlgeboren bitte ich, dem geschäftsführenden Ausschuß
des Schweizerischen Hilfswerks 1915 für Armenien auf seine Eingabe
mitzuteilen, daß sein Wunsch, zur Linderung der Not unter den
ausgesiedelten Armeniern beizutragen, sich mit den Bemühungen der
Kaiserlichen Regierung begegnet und von dieser gern unterstützt
werden wird, soweit dies unter Wahrung der gebotenen Rücksicht auf
die verbündete Türkei und auf inoffiziellem Wege möglich ist. Die
Kaiserliche Regierung nimmt davon Kenntnis, daß das Eintreten des
Schweizerischen Hilfswerks für die Armenier lediglich vom allgemeinen
menschlichen Mitgefühl veranlaßt ist und setzt infolgedessen voraus,
daß jeder Anschein einer politischen Propaganda für die Armenier
oder gegen die Türkei von den Veranstaltern der Aktion sorgsam
vermieden werden wird. Um beurteilen zu können, in welcher Form etwa
deutscherseits den Bestrebungen des Hilfswerks Unterstützung gewährt
werden kann, wären uns, wenn tunlich, eingehendere Angaben darüber
erwünscht, wie die technische Durchführung der Aktion gedacht ist.
Wir würden dann zunächst die Ansichten der Kaiserlichen Botschaft in
Konstantinopel und derjenigen Kaiserlichen Konsulatsbehörden einholen,
die sich bisher mit der Fürsorge für die Armenier befaßt haben.
Insbesondere dürfte das Kaiserliche Konsulat in Aleppo, das sich
für gewisse Gebiete zum Mittelpunkt derartiger Hilfsunternehmungen
entwickelt hat, in der Lage sein, zweckmäßige Ratschläge zu erteilen.
Nach unseren bisherigen Erfahrungen wird es kaum empfehlenswert sein,
von der Schweiz aus besondere Abordnungen zu entsenden, da diese bei
Reisen in der Türkei, sofern ihnen die Erlaubnis hierzu angesichts
der gegenwärtigen militärpolitischen Lage überhaupt erteilt wird,
voraussichtlich großen technischen Schwierigkeiten begegnen würden.
Den Vorzug dürfte der von dem Schweizerischen Hilfswerk ins Auge
gefaßte zweite Weg verdienen, nämlich zuverlässige Vertrauensleute, die
sich bereits an Ort und Stelle befinden, mit Geld, Kleidungsstücken
und Lebensmitteln zwecks Verteilung an die Notleidenden zu versehen.
Soweit geeignete Mittelsleute noch nicht bekannt sind, würden solche
auf Wunsch zum Teil möglicherweise auch mit Hilfe der Kaiserlichen
Konsulate ausfindig gemacht werden können.
Zimmermann.
Seiner Hochwohlgeboren dem Kaiserlichen Gesandten
Herrn Freiherrn von Romberg, Bern.
Berlin, den 26. Februar 1916.