Abschriftlich

Seiner Exzellenz dem Reichskanzler Herrn von Bethmann Hollweg

gehorsamst vorgelegt.

Metternich.

242.

(Auswärtiges Amt.)

Telegramm.

Berlin, den 23. Februar 1916.

An Deutsche Botschaft, Konstantinopel.

Nach einem Telegramm des Kaiserlichen Botschafters in Washington haben

die Vereinigten Staaten ihren Geschäftsträger in Konstantinopel mit

Demarche zugunsten der Armenier beauftragt. Euere Exzellenz wollen der

Pforte zu entgegenkommender Antwort raten.

Zimmermann.

243.

Kaiserlich

Deutsche Botschaft. Pera, den 27. Februar 1916.

Ich habe mit Talaat und Halil Bey im Sinne des Telegramms vom 23. d.

M. gesprochen und entgegenkommende Antwort angeraten, die mir auch

zugesagt worden ist.

Metternich.

Seiner Exzellenz dem Reichskanzler

Herrn von Bethmann Hollweg.

244.

Auswärtiges Amt. Berlin, den 26. Februar 1916.

Euer Hochwohlgeboren bitte ich, dem geschäftsführenden Ausschuß

des Schweizerischen Hilfswerks 1915 für Armenien auf seine Eingabe

mitzuteilen, daß sein Wunsch, zur Linderung der Not unter den

ausgesiedelten Armeniern beizutragen, sich mit den Bemühungen der

Kaiserlichen Regierung begegnet und von dieser gern unterstützt

werden wird, soweit dies unter Wahrung der gebotenen Rücksicht auf

die verbündete Türkei und auf inoffiziellem Wege möglich ist. Die

Kaiserliche Regierung nimmt davon Kenntnis, daß das Eintreten des

Schweizerischen Hilfswerks für die Armenier lediglich vom allgemeinen

menschlichen Mitgefühl veranlaßt ist und setzt infolgedessen voraus,

daß jeder Anschein einer politischen Propaganda für die Armenier

oder gegen die Türkei von den Veranstaltern der Aktion sorgsam

vermieden werden wird. Um beurteilen zu können, in welcher Form etwa

deutscherseits den Bestrebungen des Hilfswerks Unterstützung gewährt

werden kann, wären uns, wenn tunlich, eingehendere Angaben darüber

erwünscht, wie die technische Durchführung der Aktion gedacht ist.

Wir würden dann zunächst die Ansichten der Kaiserlichen Botschaft in

Konstantinopel und derjenigen Kaiserlichen Konsulatsbehörden einholen,

die sich bisher mit der Fürsorge für die Armenier befaßt haben.

Insbesondere dürfte das Kaiserliche Konsulat in Aleppo, das sich

für gewisse Gebiete zum Mittelpunkt derartiger Hilfsunternehmungen

entwickelt hat, in der Lage sein, zweckmäßige Ratschläge zu erteilen.

Nach unseren bisherigen Erfahrungen wird es kaum empfehlenswert sein,

von der Schweiz aus besondere Abordnungen zu entsenden, da diese bei

Reisen in der Türkei, sofern ihnen die Erlaubnis hierzu angesichts

der gegenwärtigen militärpolitischen Lage überhaupt erteilt wird,

voraussichtlich großen technischen Schwierigkeiten begegnen würden.

Den Vorzug dürfte der von dem Schweizerischen Hilfswerk ins Auge

gefaßte zweite Weg verdienen, nämlich zuverlässige Vertrauensleute, die

sich bereits an Ort und Stelle befinden, mit Geld, Kleidungsstücken

und Lebensmitteln zwecks Verteilung an die Notleidenden zu versehen.

Soweit geeignete Mittelsleute noch nicht bekannt sind, würden solche

auf Wunsch zum Teil möglicherweise auch mit Hilfe der Kaiserlichen

Konsulate ausfindig gemacht werden können.

Zimmermann.

Seiner Hochwohlgeboren dem Kaiserlichen Gesandten

Herrn Freiherrn von Romberg, Bern.

Berlin, den 26. Februar 1916.

Deutschland und Armenien, 1914-1918: Sammlung diplomatischer Aktenstücke · 第 80 / 134 题