3. ~Militärischer Schade.~

Die Rücksichtslosigkeit, mit der das Komitee trotz der gefährdeten

Existenz des Reiches sein innerpolitisches Programm durchführte,

wird dadurch charakterisiert, daß es bei der Durchsetzung weder die

Interessen der Bundesgenossen noch die Interessen der Kriegführung

respektierte. Die deutschen Unternehmungen in der Türkei, wie z.B.

die Baumwollgesellschaft in Cilicien und die Teppichmanufaktur in

Urfa, wurden durch die Austreibung der Armenier ihrer geschulten

Arbeitskräfte beraubt, die deutschen Hospitäler ihres ärztlichen

und Pflegepersonals, die Schulen und Waisenhäuser ihrer Lehrer und

Gehilfen; den deutschen Banken und Handelshäusern wurden durch

Konfiskation des armenischen Nationalvermögens die Sicherheiten für

ihre Kredite genommen. Nicht einmal vor der Schranke der eigenen

militärischen Interessen machte der rücksichtslose Verfolgungswille

des Komitees halt. Daß sich auf den Etappenstraßen, die mit den

unbeerdigten Leichen massakrierter und verhungerter Armenier besät

waren, der Flecktyphus über das ganze Reich ausbreitete, danach fragte

niemand. Daß durch die Abschiebung und Vernichtung der Armenier die

Armee ihrer tüchtigsten Militärhandwerker, Hufschmiede, Chauffeure, die

Regierung und die Banken ihrer eingearbeiteten Beamten, die Spitäler

und Verbandplätze ihrer geschulten Ärzte und ihres Lazarettpersonals

beraubt wurden, war die geringste Sorge. Selbst Einsprüche der Obersten

Heeresleitung wurden leichten Herzens in den Wind geschlagen. In

der kritischsten Periode August 1915 wurde der Generaldirektor der

anatolischen Bahn durch den Befehl der Ausweisung von 850 geschulten

armenischen Bahnbeamten vor eine Frage gestellt, die den Gang des

Krieges unmittelbar beeinflussen mußte. Einen Aufschub der Maßregel zu

erwirken gelang ihm zunächst nur dadurch, daß er erklärte, zur selbigen

Stunde den Betrieb auf der ganzen Linie einstellen zu müssen. Erst nach

langwierigen Verhandlungen und immer wiederholten starken Pressionen

durch die Oberste Heeresleitung gelang es, den Aufschub in eine

Aufhebung der Maßregel zu verwandeln und dadurch mit dem Bahnbetrieb

auch das Leben von 850 Armeniern und ihrer Familien zu retten.

Noch Schlimmeres drohte der Bahnbaugesellschaft. Im Juni 1916

wurde zur Zeit der drängendsten Arbeiten am Amanustunnel durch die

Austreibung von 2400 am Bau beschäftigten Armeniern die Zahl der

Arbeiter ohne Befragen der Gesellschaft mit einem Schlage nahezu auf

die Hälfte reduziert. Weitere Abtransporte drohten. Infolge Fehlens

aller gelernten Arbeiter wurde der Fortschritt der Bauarbeiten und

der Bahnhofsbetrieb mit den verbliebenen Arbeitern zu einem Ding der

Unmöglichkeit. Anwerbung neuer Arbeiter war ebenfalls unmöglich.

Einstellung ungelernter Arbeitersoldaten hätte die Bauzeit um

mindestens 3 Monate verlängert. Im Amanustunnel drohten bei Einstellung

der Arbeiten Einbrüche und damit andauernde Unterbrechung des

Bahnbetriebes. Zugleich wurden zwei armenische Ärzte und 43 Apotheker

und Pfleger aus dem Bahnspital vertrieben. Der auf Vorstellungen der

Baugesellschaft vom türkischen Kriegsministerium gegebenen Gegenbefehl

(18. Juni 1916) blieb wirkungslos. Die Vermittlung vom Großen

Hauptquartier, Kriegsministerium und Auswärtigem Amt in Berlin erwirkte

zwar den erneuten Befehl vom Kriegsminister an den Kommandanten der

4. Armee und den Wali von Adana, daß die ausgetriebenen Armenier nach

ihren Arbeitsstellen zurückgeführt werden sollten. Der Wali aber

erklärte (22. Juni), keinen Befehl zur Rückkehr der Vertriebenen

erhalten zu haben, sondern nur einen Befehl, „die Zahl der noch zu

Vertreibenden zu beschränken“. Der Wali versichert obendrein, daß er

einen derartigen Befehl, auch wenn er ihn erhielte, nicht befolgen

würde. Der Botschafter erklärte darauf (30. Juni) den Ministern

Talaat Bey und Halil Bey, „die Maßregel mache den Eindruck, als ob

die türkische Regierung selbst darauf bedacht sei, den Krieg zu

verlieren“. Trotzdem inzwischen noch General v. Falkenhayn an Enver

Pascha aus dem Großen Hauptquartier drahtlich von der „vollständigen

Betriebseinstellung, deren Ende sich nicht absehen ließe“, in Kenntnis

gesetzt und „ein unmittelbares deutsches Interesse wegen Behinderung

des Nachschubs“ geltend gemacht hatte, geschah nichts, um den

Widerstand zu brechen. Am 1. Juli berichtet der Botschafter, daß Talaat

nochmals die Ausweisungsfrage mit Enver erörtern wolle und erläutert:

„Ausweisung auf Komiteebeschluß zurückzuführen... auch Enver und Talaat

Bey sind solchen fanatischen Beschlüssen gegenüber machtlos“. Und dabei

blieb es. Ja, es folgten noch weitere Abtransporte. Im März 1917 werden

von der Amanusstrecke 505 Arbeiter mit 187 Familienmitgliedern in die

Wüste geschickt, von der Taurusstrecke etwa die gleiche Zahl.

Deutschland und Armenien, 1914-1918: Sammlung diplomatischer Aktenstücke · 第 47 / 134 题