Die Rücksichtslosigkeit, mit der das Komitee trotz der gefährdeten
Existenz des Reiches sein innerpolitisches Programm durchführte,
wird dadurch charakterisiert, daß es bei der Durchsetzung weder die
Interessen der Bundesgenossen noch die Interessen der Kriegführung
respektierte. Die deutschen Unternehmungen in der Türkei, wie z.B.
die Baumwollgesellschaft in Cilicien und die Teppichmanufaktur in
Urfa, wurden durch die Austreibung der Armenier ihrer geschulten
Arbeitskräfte beraubt, die deutschen Hospitäler ihres ärztlichen
und Pflegepersonals, die Schulen und Waisenhäuser ihrer Lehrer und
Gehilfen; den deutschen Banken und Handelshäusern wurden durch
Konfiskation des armenischen Nationalvermögens die Sicherheiten für
ihre Kredite genommen. Nicht einmal vor der Schranke der eigenen
militärischen Interessen machte der rücksichtslose Verfolgungswille
des Komitees halt. Daß sich auf den Etappenstraßen, die mit den
unbeerdigten Leichen massakrierter und verhungerter Armenier besät
waren, der Flecktyphus über das ganze Reich ausbreitete, danach fragte
niemand. Daß durch die Abschiebung und Vernichtung der Armenier die
Armee ihrer tüchtigsten Militärhandwerker, Hufschmiede, Chauffeure, die
Regierung und die Banken ihrer eingearbeiteten Beamten, die Spitäler
und Verbandplätze ihrer geschulten Ärzte und ihres Lazarettpersonals
beraubt wurden, war die geringste Sorge. Selbst Einsprüche der Obersten
Heeresleitung wurden leichten Herzens in den Wind geschlagen. In
der kritischsten Periode August 1915 wurde der Generaldirektor der
anatolischen Bahn durch den Befehl der Ausweisung von 850 geschulten
armenischen Bahnbeamten vor eine Frage gestellt, die den Gang des
Krieges unmittelbar beeinflussen mußte. Einen Aufschub der Maßregel zu
erwirken gelang ihm zunächst nur dadurch, daß er erklärte, zur selbigen
Stunde den Betrieb auf der ganzen Linie einstellen zu müssen. Erst nach
langwierigen Verhandlungen und immer wiederholten starken Pressionen
durch die Oberste Heeresleitung gelang es, den Aufschub in eine
Aufhebung der Maßregel zu verwandeln und dadurch mit dem Bahnbetrieb
auch das Leben von 850 Armeniern und ihrer Familien zu retten.
Noch Schlimmeres drohte der Bahnbaugesellschaft. Im Juni 1916
wurde zur Zeit der drängendsten Arbeiten am Amanustunnel durch die
Austreibung von 2400 am Bau beschäftigten Armeniern die Zahl der
Arbeiter ohne Befragen der Gesellschaft mit einem Schlage nahezu auf
die Hälfte reduziert. Weitere Abtransporte drohten. Infolge Fehlens
aller gelernten Arbeiter wurde der Fortschritt der Bauarbeiten und
der Bahnhofsbetrieb mit den verbliebenen Arbeitern zu einem Ding der
Unmöglichkeit. Anwerbung neuer Arbeiter war ebenfalls unmöglich.
Einstellung ungelernter Arbeitersoldaten hätte die Bauzeit um
mindestens 3 Monate verlängert. Im Amanustunnel drohten bei Einstellung
der Arbeiten Einbrüche und damit andauernde Unterbrechung des
Bahnbetriebes. Zugleich wurden zwei armenische Ärzte und 43 Apotheker
und Pfleger aus dem Bahnspital vertrieben. Der auf Vorstellungen der
Baugesellschaft vom türkischen Kriegsministerium gegebenen Gegenbefehl
(18. Juni 1916) blieb wirkungslos. Die Vermittlung vom Großen
Hauptquartier, Kriegsministerium und Auswärtigem Amt in Berlin erwirkte
zwar den erneuten Befehl vom Kriegsminister an den Kommandanten der
4. Armee und den Wali von Adana, daß die ausgetriebenen Armenier nach
ihren Arbeitsstellen zurückgeführt werden sollten. Der Wali aber
erklärte (22. Juni), keinen Befehl zur Rückkehr der Vertriebenen
erhalten zu haben, sondern nur einen Befehl, „die Zahl der noch zu
Vertreibenden zu beschränken“. Der Wali versichert obendrein, daß er
einen derartigen Befehl, auch wenn er ihn erhielte, nicht befolgen
würde. Der Botschafter erklärte darauf (30. Juni) den Ministern
Talaat Bey und Halil Bey, „die Maßregel mache den Eindruck, als ob
die türkische Regierung selbst darauf bedacht sei, den Krieg zu
verlieren“. Trotzdem inzwischen noch General v. Falkenhayn an Enver
Pascha aus dem Großen Hauptquartier drahtlich von der „vollständigen
Betriebseinstellung, deren Ende sich nicht absehen ließe“, in Kenntnis
gesetzt und „ein unmittelbares deutsches Interesse wegen Behinderung
des Nachschubs“ geltend gemacht hatte, geschah nichts, um den
Widerstand zu brechen. Am 1. Juli berichtet der Botschafter, daß Talaat
nochmals die Ausweisungsfrage mit Enver erörtern wolle und erläutert:
„Ausweisung auf Komiteebeschluß zurückzuführen... auch Enver und Talaat
Bey sind solchen fanatischen Beschlüssen gegenüber machtlos“. Und dabei
blieb es. Ja, es folgten noch weitere Abtransporte. Im März 1917 werden
von der Amanusstrecke 505 Arbeiter mit 187 Familienmitgliedern in die
Wüste geschickt, von der Taurusstrecke etwa die gleiche Zahl.