3. ~Die Vernichtung der Deportierten.~

Die ersten fast gleichzeitigen Schläge der Gesamtdeportation in ganz

Anatolien fielen in die letzten Tage des Juni, den Juli und August

1915. Damals setzten sich die ungeheuren Menschenkarawanen, die

wie Viehherden unter der Glut der orientalischen Sonne von rohen

Gendarmen durch die baumlosen Gebirgstäler von Anatolien getrieben

wurden, vom Osten, Norden und Westen des Reiches in Bewegung. Die

Wanderzüge waren Monate unterwegs, schlecht oder gar nicht ernährt,

von angeworbenen Tschettäs und Kurdenbanden überfallen, getötet,

geschändet, mißhandelt, durch Hunger und Krankheit aufgerieben. Meist

nur der dritte Teil erreichte das Verschickungsziel, die Ränder der

arabischen Wüste, bei Mossul, Nisibin, Ras ul Ain, Rakka, Der es Zor,

Deraa, Hauran, Kerak. Auch am Ende des Todesweges ließ man ihnen keine

Ruhe, trieb sie wochenlang im Kreis herum, füllte und entleerte die

Konzentrationslager, ließ sie kaltblütig an Hunger und Seuchen sterben

oder massakrierte sie zu Tausenden. Die Leichenstraßen verpesteten die

Luft. Der Flecktyphus verseucht alle Etappenstraßen.

Da die Pforte für die Vorstellungen der Botschaft taub blieb, war den

deutschen Konsulaten in den Jahren 1916 bis 1918 nichts anderes übrig

geblieben, als die Notstandswerke der im Lande verbliebenen deutschen

und amerikanischen Missionen, wo es irgend hinter dem Rücken der

türkischen Behörden möglich war, zu fördern und zu schützen. Nach dem

Abbruch der diplomatischen Beziehungen zwischen Amerika und der Türkei

(20. April 1917) blieb die Last allein auf den Schultern der Missionare

und Schwestern deutscher Hilfsgesellschaften, die durch amerikanische,

schweizer, holländische, nordische und deutsche Hilfsgelder unterstützt

wurden.

Das Auswärtige Amt, die Botschaft und die Konsulate taten ihr

Möglichstes, um die gesammelten Gelder an ihren Bestimmungsort

zu leiten. Doch alles, was auf diese Weise geschehen konnte, war

jammervoll wenig. Die Deportierten in den Konzentrationslagern

starben wie die Fliegen, zu Tausenden und Zehntausenden. Am meisten

aber wurden die Notstandswerke dadurch erschwert, daß die türkischen

Behörden durch generelle Verbote alle Werke der Barmherzigkeit an

den Deportierten zu verhindern suchten. In den Städten ging es noch

an, da manche türkische Beamte trotz der Regierungsbefehle ein

Auge zudrückten. In Aleppo blieb ein deutsches Waisenhaus, das

hinter dem Konsulat gelegen war, verschont. Die übrigen Häuser mit

Hunderten von Waisenkindern, die von deutschen Schwestern gekleidet

und gefüttert wurden, standen unter türkischer Kontrolle und wurden

später wieder ausgeräumt. Die Kinder wurden auf rein muhammedanische

„Regierungswaisenhäuser“ nach Damaskus, Konia, Ismid und andere

Plätze im Innern verteilt, wo sie muhammedanische Namen empfingen

und im muhammedanischen Glauben auferzogen werden sollten. Es war

Methode in der Sache. Gesuche amerikanischer, schweizer und deutscher

Gesellschaften, Hilfsexpeditionen in die Notstandsgebiete senden zu

dürfen, wurden, trotz der Befürwortung durch die deutsche Botschaft,

rundweg abgelehnt. Auf einen Antrag der Deutschen Orientmission erhielt

die deutsche Botschaft von der Pforte die Antwort, „daß die türkische

Regierung keinerlei fremde Hilfsaktion für die Armenier zulassen könne,

da hierdurch die Armenier in ihren Hoffnungen auf das Ausland bestärkt

würden“ (28. April 1916). Eine Anfrage, die die Botschaft durch den

Konsul Loytved in Damaskus an Djemal Pascha, den Oberkommandierenden

der IV. Armee, richten ließ, welche Aussichten eine vom American Bible

House geplante größere Hilfsunternehmung für die notleidenden Armenier

in Damaskus hätte, wurde dahin beantwortet, „daß er persönlich das

Los der Armenier nach Möglichkeit erleichtern möchte, aber strenge

Anweisungen von Konstantinopel habe, jede deutsche und amerikanische

Beteiligung an einer Hilfsunternehmung für Armenier zu verhindern, da

der innere Widerstand der Armenier gegen die türkische Regierung nur

gebrochen werden könne, wenn ihnen beigebracht würde, daß sie keinerlei

Unterstützung von irgend einer fremden Regierung zu erwarten hätten“

(29. März 1916).

Auch das armenische Patriarchat wurde von den türkischen Behörden

verhindert, den notleidenden Verbannten zu Hilfe zu kommen, so daß das

Patriarchat genötigt war, sich zu diesem Zweck fremder Vermittlung zu

bedienen. „Es gewinnt den Anschein“, schreibt Graf Wolff-Metternich,

„als ob die Pforte jede Notstandshilfe, von welcher Seite sie auch

kommen möge, ablehnt.“

Ein Funkspruch vom Eiffelturm meldet unter dem 12. August 1916:

„Aus Washington erfährt man, daß die Türkei die Bitte der Vereinigten

Staaten von Amerika abgeschlagen hat, einem neutralen Komitee zu

erlauben, in Syrien, wo Tausende von Einwohnern Hunger leiden, Hilfe zu

schaffen.“

Ein von Djemal Pascha selbst in Damaskus in die Wege geleitetes

Hilfswerk, für das der ehemalige Wali von Saloniki und Aleppo, Hussein

Kjasim Bey, den besten Willen mitbrachte, hatte nach seinem eigenen

Zeugnis das folgende Schicksal:

„Seine Maßregeln werden nicht nur nicht ausgeführt, sondern die

Behörden handeln ihnen entgegen. Die Armenier, die er programmmäßig

von Deraa nach Damaskus schicke, werden von den hiesigen Stadtbehörden

wieder zurückgeschickt. Die Regierung stelle ihm viel zu wenig

Geldmittel zur Verfügung, um wirksam der großen Not der Armenier

entgegentreten zu können. Er sei ganz verzagt und glaube überhaupt

nicht mehr an den ernsten Willen der türkischen Regierung, den

ausgewiesenen Armeniern helfen zu wollen. Er fürchte sogar, daß

man sie systematisch ausrotten wolle. Er höre, daß die nach Aleppo

geleiteten Armenier wieder nach dem Osten, nach Mossul und Der es Zor

gebracht würden, wahrscheinlich um den Beduinen zum Opfer zu fallen.

Diese grausame Vernichtungspolitik sei eine Schmach für die Türkei und

würde nach dem Frieden der Türkei sehr schaden und auch Deutschland in

Verlegenheit bringen, weil es von der Welt beschuldigt würde, nicht

wirkungsvoller für die Armenier eingetreten zu sein.“

Die Konzentrationslager aufzusuchen und an Ort und Stelle den

Verhungernden Kleider, Brot oder Geld zu bringen, war nahezu unmöglich,

da die Regierung es mit allen Mitteln zu verhindern suchte. Nur wenigen

Deutschen ist es gelungen, die gewagte Expedition auszuführen. Den

deutschen Schwestern war verboten, die Städte zu verlassen, obwohl sie

sich gern allen Gefahren ausgesetzt hätten. Die Deutschen wurden um

nichts besser als Neutrale behandelt. Unter den Verschickten und dem

Hungertode Ausgelieferten fanden sich zahlreiche in deutschen Schulen

und Waisenhäusern erzogene deutschsprechende Kinder. Das armenische

Lehr- und Hilfspersonal deutscher Anstalten und Schulen, armenische

Ärzte, Apotheker, Krankenschwestern deutscher Hospitäler wurden wahllos

deportiert, eingekerkert, erschossen, gehängt und zum mindesten

zwangsweise islamisiert. Den deutschen Waisenanstalten in Mamuret

ul Asis wurden vier ihrer mit Waisenkindern angefüllten Häuser für

Militärzwecke requiriert und nachher nicht einmal gebraucht. „Er war

ein Schlag gegen die deutsche Arbeit.“

Die deutsche Botschaft tat, was sie konnte, um den Wünschen,

die vom Papst, von evangelischen und katholischen Missions- und

Hilfsgesellschaften an sie gelangten, bei der Pforte Nachdruck zu

verleihen. Alles umsonst. Durch Sabotage der Barmherzigkeit sollte der

Prozeß, der durch Totschlag, Hungersterben und Seuche das armenische

Volk der Vernichtung zuführte, beschleunigt werden.

Deutschland und Armenien, 1914-1918: Sammlung diplomatischer Aktenstücke · 第 41 / 134 题