4. ~Das Großwesirat Talaat Paschas.~

Talaat Pascha, an Stelle Said Halim Paschas Großwesir geworden, stellte

sich am 15. Februar 1917 der Kammer vor und kündigte einen neuen Kurs

in der inneren Politik der Pforte an. Herr ~von Kühlmann~, der

inzwischen Graf Wolff-Metternich auf dem Botschafterposten ersetzt

hatte, berichtet darüber am 16. Februar an den Reichskanzler Herrn von

Bethmann Hollweg.

„Innerhalb der einflußreichen Kreise gewann eine gemäßigte Richtung an

Boden, die im Gegensatz zu dem rücksichtslosen, selbst vor blutiger

Gewaltsamkeit nicht zurückschreckenden Nationalismus gewisser

Komiteemitglieder eine verständige und tolerante innere Politik

für die Türkei verlangte... Die in großem Umfange durchgeführte

Armeniervernichtung und die in einzelnen kleineren Unternehmungen

zutage tretenden Neigungen, auch dem griechischen Element gegenüber

schonungslos vorzugehen, sind das Resultat dieser (nationalistischen)

Richtung gewesen. Als Gesamtergebnis hat die Ausrottungspolitik dem

türkischen Reiche schwer geschadet. Die Greuel des Armenierfeldzuges

werden noch lange auf dem türkischen Namen lasten und noch lange

denjenigen Waffen liefern, die der Türkei die Eigenschaft als

Kulturstaat absprechen und die Austreibung der Türken aus Europa

verlangen. Auch innerlich ist das Land durch den Untergang und die

Verbannung einer körperlich kräftigen, arbeitsamen und sparsamen

Bevölkerung ansehnlich geschwächt worden, besonders da Armut an

Menschen eines der größten Hindernisse bei der rascheren Entwicklung

der türkischen Bodenschätze bildet.“

„Im vertraulichen Gespräch habe ich Talaat Pascha gegenüber seit Beginn

meiner hiesigen amtlichen Tätigkeit mit meiner Meinung über diese Frage

nicht zurückgehalten. Daß er jetzt, zur Macht gelangt, in seiner ersten

programmatischen Erklärung die Gleichberechtigung der ottomanischen

Nationalitäten zum wichtigen Punkte des Regierungsprogrammes macht,

ist mit Genugtuung zu begrüßen. Wie ich vertraulich höre, ist mit

Einstellung der Armeniervertreibungen und mit Aufhören der an einzelnen

Stellen hervorgetretenen Verfolgung gegen die Griechen bestimmt zu

rechnen. Den Armeniern soll die Rückkehr in ihre alten Wohnplätze,

soweit diese nicht als Kriegsgebiet zu betrachten sind, gestattet

werden.“

Auch dem gregorianischen und katholisch-armenischen Patriarchen

versicherte Talaat Pascha, daß „die verfassungsmäßigen Rechte der

armenischen Bevölkerung nicht angetastet werden“ sollen. „Was die

vorige Regierung unter dem Zwange militärischer Notwendigkeit habe

veranlassen müssen, solle nach Möglichkeit wieder gut gemacht werden;

entsprechende Befehle seien an alle Provinzialbehörden ergangen.“

Der Optimismus des Botschafters rechtfertigte sich nicht. Die

Hoffnungen der Patriarchen wurden betrogen. Am 1. August 1916 war von

der Pforte ein Gesetz über das armenische Katholikat und Patriarchat

erlassen worden, durch welches die politischen und kirchlichen Rechte

des armenischen Millets (Nation) aufgehoben wurden.

Das Gesetz beseitigte 1. den „grand conseil de la nation“, den großen

Volksrat der Armenier, 2. das armenische Patriarchat von Konstantinopel

und die Katholikate von Sis und Aghtamar. Der „große Rat“ war

hauptsächlich aus angesehenen konservativen Armeniern der Hauptstadt

zusammengesetzt, eine Art politischer Vertretung der Nation, die dem

gregorianischen Patriarchen, als dem geistlich-nationalen Vertreter

des armenischen Millets, übergeordnet war. Die seit Jahrhunderten

bestehende Kirchenverfassung der gregorianisch-armenischen Kirche war

das letzte Band der Einheit der Nation gewesen. Ihr nationalkirchliches

Haupt war der Katholikos aller Armenier in Etschmiadsin. Durch das

Gesetz vom 1. August wurde das Band zwischen den Kirchenhäuptern der

Türkei und dem Haupt der gregorianischen Nationalkirche zerschnitten.

(Eine Maßregel etwa von derselben Bedeutung, als wenn die katholische

Kirche Deutschlands durch Staatsgesetz von Rom abgelöst würde.)

Dafür wurde das Patriarchat von Konstantinopel mit den beiden

Katholikaten von Sis (Cilicien) und Aghtamar (Insel im Wansee) zu

einer einzigen Würde vereinigt und aus der Hauptstadt nach Jerusalem

in das Kloster Mar Jakub exiliert. Das Gesetz stand im Widerspruch

zu dem Artikel 62 des Berliner Vertrages. Es war nichts anderes

als eine „capitis deminutio“ der armenischen Nationalkirche, der

ältesten der Christenheit. „Der Patriarch der Armenier“, schrieb

Graf Wolff-Metternich, „ist nicht mehr Oberhaupt des armenischen

Millets (Nation), sondern einer Djemaet, Kultusgemeinde, denn

mit diesem Ausdruck, der im Kanzleistil der Hohen Pforte von den

bescheidenen Gemeinden der protestantischen Armenier und karaitischen

Juden gebraucht wird (während Griechen, Juden und bisher auch die

Armenier ein Millet bildeten), werden jetzt auch diese letzteren in

dem neuen Gesetz bezeichnet. Als einfache Gemeindevorsteher sind der

Katholikos, Patriarch und die Bischöfe aller Befugnisse entkleidet

und, abgesehen von ihren kirchlichen Funktionen, auf die Verwaltung

der Gemeindeangelegenheiten beschränkt. Der Sitz des Oberhauptes

ist aus der Hauptstadt nach Jerusalem verlegt, er ist nicht mehr

das Exekutivorgan des Volksrates, sondern lediglich der Befehle

der Regierung; überdies darf er fortan nur mit dem Kultusamte als

vorgesetzter Behörde verkehren, während er früher Zutritt zu sämtlichen

Behörden und zum Sultan hatte. Endlich ist die Zahl der Bischöfe

dadurch erheblich verringert worden, daß solche in Zukunft nur für

Distrikte mit über 15000 Seelen bestellt werden dürfen. Nach der

Aussiedelung der armenischen Bevölkerung aus Kleinasien und Rumelien

dürften nur wenige Distrikte übrig geblieben sein, in denen die

armenische Bevölkerung diese Ziffer erreicht[14].“

In seinem Bericht an den Reichskanzler vom 23. August 1916 faßt Graf

Wolff-Metternich sein Urteil über die Bedeutung des Gesetzes zusammen:

„Das neue Gesetz vom 1. August des Jahres zieht das Fazit aus

den Maßregeln der Regierung, durch die die osmanischen Armenier

als lebensfähige Nation vernichtet werden sollen; auf die

Massenaussiedlungen mit der Niedermetzelung der Männer, Islamisierung

der Zurückgebliebenen und der Kinder ist die Vermögenskonfiskation, auf

diese nunmehr die Zertrümmerung der politischen Gemeinde gefolgt.“

Als Talaat Pascha dem Patriarchen versicherte, daß „die

verfassungsmäßigen Rechte der armenischen Bevölkerung nicht angetastet

werden sollte“, dachte er nicht im entferntesten daran, dies Gesetz,

das sein Vernichtungswerk krönte, wieder aufzuheben.

Auch seine übrigen Versprechungen blieben Worte. Die an alle

Provinzialbehörden ergangenen Befehle waren wirkungslos. Im Wilajet

Kharput wurden noch im März 1917 Reste von Armeniern abtransportiert,

300 Frauen und Kinder; die halbwüchsigen Jungen wurden gefesselt

und eingekerkert. Unaufhaltsam vollzog sich der Verwesungsprozeß

des erschlagenen Volkskörpers. Dem Sterben der Hunderttausende von

Frauen und Kindern sah die Regierung ebenso gleichgültig zu wie die

Lokalbehörden. Die Konzentrationslager am Rande der Wüste verwandelten

sich in Massengräber[15]; von Rückkehr der Armenier in ihre Wohnsitze

war nicht die Rede; an „Ansiedlung“ oder auch nur menschenwürdige

Unterbringung war nie gedacht worden; die Notstandshilfe deutscher und

neutraler Gesellschaften wurde systematisch lahmgelegt. Die in Aussicht

gestellte Amnestie ließ 2 Jahre auf sich warten, bis der Zusammenbruch

der Türkei der endlosen Qual der überlebenden Reste ein Ziel setzte.

Auch die Zwangsbekehrung arbeitete weiter. Von 660 Kindern, die

eine schweizerische Schwester im Dienst des deutschen Hilfsbundes

für Armenien in Aleppo in Pflege hatte, wurden 70 im Februar in ein

türkisches Waisenhaus des Libanon verschickt, 400, die aus fremden

Notstandsgeldern gekleidet und ernährt wurden, im März abbefördert,

und auf Regierungswaisenhäuser in Konia, Ismid, Balikesri und Adabazar

verteilt, wo sie mit muhammedanischen Kindern auferzogen und dem Islam

zugeführt werden sollten. Die übrigen entzogen sich der Zwangsbekehrung

durch Flucht. Auf die Frage der Schwester, warum die Regierung die

Kinder gerade aus ihren Häusern nehme, antwortet ihr der Wali naiv,

„daß ihre Kinder am besten genährt und am saubersten gekleidet seien.

Wenn er andere verwahrloste Kinder schicke, so würde die Regierung

fragen, was er mit den ihm überwiesenen Notstandsgeldern angefangen

habe“.

Deutschland und Armenien, 1914-1918: Sammlung diplomatischer Aktenstücke · 第 42 / 134 题