Talaat Pascha, an Stelle Said Halim Paschas Großwesir geworden, stellte
sich am 15. Februar 1917 der Kammer vor und kündigte einen neuen Kurs
in der inneren Politik der Pforte an. Herr ~von Kühlmann~, der
inzwischen Graf Wolff-Metternich auf dem Botschafterposten ersetzt
hatte, berichtet darüber am 16. Februar an den Reichskanzler Herrn von
Bethmann Hollweg.
„Innerhalb der einflußreichen Kreise gewann eine gemäßigte Richtung an
Boden, die im Gegensatz zu dem rücksichtslosen, selbst vor blutiger
Gewaltsamkeit nicht zurückschreckenden Nationalismus gewisser
Komiteemitglieder eine verständige und tolerante innere Politik
für die Türkei verlangte... Die in großem Umfange durchgeführte
Armeniervernichtung und die in einzelnen kleineren Unternehmungen
zutage tretenden Neigungen, auch dem griechischen Element gegenüber
schonungslos vorzugehen, sind das Resultat dieser (nationalistischen)
Richtung gewesen. Als Gesamtergebnis hat die Ausrottungspolitik dem
türkischen Reiche schwer geschadet. Die Greuel des Armenierfeldzuges
werden noch lange auf dem türkischen Namen lasten und noch lange
denjenigen Waffen liefern, die der Türkei die Eigenschaft als
Kulturstaat absprechen und die Austreibung der Türken aus Europa
verlangen. Auch innerlich ist das Land durch den Untergang und die
Verbannung einer körperlich kräftigen, arbeitsamen und sparsamen
Bevölkerung ansehnlich geschwächt worden, besonders da Armut an
Menschen eines der größten Hindernisse bei der rascheren Entwicklung
der türkischen Bodenschätze bildet.“
„Im vertraulichen Gespräch habe ich Talaat Pascha gegenüber seit Beginn
meiner hiesigen amtlichen Tätigkeit mit meiner Meinung über diese Frage
nicht zurückgehalten. Daß er jetzt, zur Macht gelangt, in seiner ersten
programmatischen Erklärung die Gleichberechtigung der ottomanischen
Nationalitäten zum wichtigen Punkte des Regierungsprogrammes macht,
ist mit Genugtuung zu begrüßen. Wie ich vertraulich höre, ist mit
Einstellung der Armeniervertreibungen und mit Aufhören der an einzelnen
Stellen hervorgetretenen Verfolgung gegen die Griechen bestimmt zu
rechnen. Den Armeniern soll die Rückkehr in ihre alten Wohnplätze,
soweit diese nicht als Kriegsgebiet zu betrachten sind, gestattet
werden.“
Auch dem gregorianischen und katholisch-armenischen Patriarchen
versicherte Talaat Pascha, daß „die verfassungsmäßigen Rechte der
armenischen Bevölkerung nicht angetastet werden“ sollen. „Was die
vorige Regierung unter dem Zwange militärischer Notwendigkeit habe
veranlassen müssen, solle nach Möglichkeit wieder gut gemacht werden;
entsprechende Befehle seien an alle Provinzialbehörden ergangen.“
Der Optimismus des Botschafters rechtfertigte sich nicht. Die
Hoffnungen der Patriarchen wurden betrogen. Am 1. August 1916 war von
der Pforte ein Gesetz über das armenische Katholikat und Patriarchat
erlassen worden, durch welches die politischen und kirchlichen Rechte
des armenischen Millets (Nation) aufgehoben wurden.
Das Gesetz beseitigte 1. den „grand conseil de la nation“, den großen
Volksrat der Armenier, 2. das armenische Patriarchat von Konstantinopel
und die Katholikate von Sis und Aghtamar. Der „große Rat“ war
hauptsächlich aus angesehenen konservativen Armeniern der Hauptstadt
zusammengesetzt, eine Art politischer Vertretung der Nation, die dem
gregorianischen Patriarchen, als dem geistlich-nationalen Vertreter
des armenischen Millets, übergeordnet war. Die seit Jahrhunderten
bestehende Kirchenverfassung der gregorianisch-armenischen Kirche war
das letzte Band der Einheit der Nation gewesen. Ihr nationalkirchliches
Haupt war der Katholikos aller Armenier in Etschmiadsin. Durch das
Gesetz vom 1. August wurde das Band zwischen den Kirchenhäuptern der
Türkei und dem Haupt der gregorianischen Nationalkirche zerschnitten.
(Eine Maßregel etwa von derselben Bedeutung, als wenn die katholische
Kirche Deutschlands durch Staatsgesetz von Rom abgelöst würde.)
Dafür wurde das Patriarchat von Konstantinopel mit den beiden
Katholikaten von Sis (Cilicien) und Aghtamar (Insel im Wansee) zu
einer einzigen Würde vereinigt und aus der Hauptstadt nach Jerusalem
in das Kloster Mar Jakub exiliert. Das Gesetz stand im Widerspruch
zu dem Artikel 62 des Berliner Vertrages. Es war nichts anderes
als eine „capitis deminutio“ der armenischen Nationalkirche, der
ältesten der Christenheit. „Der Patriarch der Armenier“, schrieb
Graf Wolff-Metternich, „ist nicht mehr Oberhaupt des armenischen
Millets (Nation), sondern einer Djemaet, Kultusgemeinde, denn
mit diesem Ausdruck, der im Kanzleistil der Hohen Pforte von den
bescheidenen Gemeinden der protestantischen Armenier und karaitischen
Juden gebraucht wird (während Griechen, Juden und bisher auch die
Armenier ein Millet bildeten), werden jetzt auch diese letzteren in
dem neuen Gesetz bezeichnet. Als einfache Gemeindevorsteher sind der
Katholikos, Patriarch und die Bischöfe aller Befugnisse entkleidet
und, abgesehen von ihren kirchlichen Funktionen, auf die Verwaltung
der Gemeindeangelegenheiten beschränkt. Der Sitz des Oberhauptes
ist aus der Hauptstadt nach Jerusalem verlegt, er ist nicht mehr
das Exekutivorgan des Volksrates, sondern lediglich der Befehle
der Regierung; überdies darf er fortan nur mit dem Kultusamte als
vorgesetzter Behörde verkehren, während er früher Zutritt zu sämtlichen
Behörden und zum Sultan hatte. Endlich ist die Zahl der Bischöfe
dadurch erheblich verringert worden, daß solche in Zukunft nur für
Distrikte mit über 15000 Seelen bestellt werden dürfen. Nach der
Aussiedelung der armenischen Bevölkerung aus Kleinasien und Rumelien
dürften nur wenige Distrikte übrig geblieben sein, in denen die
armenische Bevölkerung diese Ziffer erreicht[14].“
In seinem Bericht an den Reichskanzler vom 23. August 1916 faßt Graf
Wolff-Metternich sein Urteil über die Bedeutung des Gesetzes zusammen:
„Das neue Gesetz vom 1. August des Jahres zieht das Fazit aus
den Maßregeln der Regierung, durch die die osmanischen Armenier
als lebensfähige Nation vernichtet werden sollen; auf die
Massenaussiedlungen mit der Niedermetzelung der Männer, Islamisierung
der Zurückgebliebenen und der Kinder ist die Vermögenskonfiskation, auf
diese nunmehr die Zertrümmerung der politischen Gemeinde gefolgt.“
Als Talaat Pascha dem Patriarchen versicherte, daß „die
verfassungsmäßigen Rechte der armenischen Bevölkerung nicht angetastet
werden sollte“, dachte er nicht im entferntesten daran, dies Gesetz,
das sein Vernichtungswerk krönte, wieder aufzuheben.
Auch seine übrigen Versprechungen blieben Worte. Die an alle
Provinzialbehörden ergangenen Befehle waren wirkungslos. Im Wilajet
Kharput wurden noch im März 1917 Reste von Armeniern abtransportiert,
300 Frauen und Kinder; die halbwüchsigen Jungen wurden gefesselt
und eingekerkert. Unaufhaltsam vollzog sich der Verwesungsprozeß
des erschlagenen Volkskörpers. Dem Sterben der Hunderttausende von
Frauen und Kindern sah die Regierung ebenso gleichgültig zu wie die
Lokalbehörden. Die Konzentrationslager am Rande der Wüste verwandelten
sich in Massengräber[15]; von Rückkehr der Armenier in ihre Wohnsitze
war nicht die Rede; an „Ansiedlung“ oder auch nur menschenwürdige
Unterbringung war nie gedacht worden; die Notstandshilfe deutscher und
neutraler Gesellschaften wurde systematisch lahmgelegt. Die in Aussicht
gestellte Amnestie ließ 2 Jahre auf sich warten, bis der Zusammenbruch
der Türkei der endlosen Qual der überlebenden Reste ein Ziel setzte.
Auch die Zwangsbekehrung arbeitete weiter. Von 660 Kindern, die
eine schweizerische Schwester im Dienst des deutschen Hilfsbundes
für Armenien in Aleppo in Pflege hatte, wurden 70 im Februar in ein
türkisches Waisenhaus des Libanon verschickt, 400, die aus fremden
Notstandsgeldern gekleidet und ernährt wurden, im März abbefördert,
und auf Regierungswaisenhäuser in Konia, Ismid, Balikesri und Adabazar
verteilt, wo sie mit muhammedanischen Kindern auferzogen und dem Islam
zugeführt werden sollten. Die übrigen entzogen sich der Zwangsbekehrung
durch Flucht. Auf die Frage der Schwester, warum die Regierung die
Kinder gerade aus ihren Häusern nehme, antwortet ihr der Wali naiv,
„daß ihre Kinder am besten genährt und am saubersten gekleidet seien.
Wenn er andere verwahrloste Kinder schicke, so würde die Regierung
fragen, was er mit den ihm überwiesenen Notstandsgeldern angefangen
habe“.