2. ~Schritte der Botschaft.~

Am 12. November 1915 hatte der Reichskanzler von Bethmann Hollweg

in Beantwortung einer Eingabe von 50 namhaften Vertretern der

evangelischen Kirche vom 15. Oktober und einer entsprechenden des

Missionsausschusses des Zentralkomitees für die Generalversammlungen

der Katholiken Deutschlands vom 29. Oktober die gleichlautende Antwort

erteilt:

„Die Kaiserliche Regierung wird, wie bisher so auch in Zukunft, es

stets als eine ihrer vornehmsten Pflichten ansehen, ihren Einfluß dahin

geltend zu machen, daß christliche Völker nicht ihres Glaubens wegen

verfolgt werden. Die deutschen Christen können darauf vertrauen, daß

ich von diesem Grundsatz geleitet, alles, was in meiner Macht steht,

tun werde, um den mir von ihnen vorgetragenen Sorgen und Wünschen

Rechnung zu tragen.“

Als sich im Januar 1916 die Meldungen der Konsulate über

Zwangsbekehrungen häuften, erhob der Botschafter, Graf Metternich,

Vorstellungen bei Halil Bey, dem Minister des Äußern. Halil Bey

bestritt wiederum auf das entschiedenste, daß zwangsweise Bekehrungen

der Armenier zum Islam in nennenswertem Umfange versucht worden seien.

Bei den vorgekommenen Fällen von Übergriffen unterer Beamter seien die

betreffenden bestraft worden.

„Die Versicherungen des Ministers“, berichtet der Botschafter am

24. Januar an den Reichskanzler, „stehen im Widerspruch mit den

übereinstimmenden Berichten, die der Kaiserlichen Botschaft wiederholt

über diese Frage aus verschiedenen Lokalitäten und aus von einander

unabhängigen Quellen zugegangen sind.“

Der Botschafter erneuert seine Vorstellungen bei der Pforte und

berichtet am 11. Mai 1916:

„Sowohl Halil Bey als Talaat Bey versicherten mir wiederholt, daß

ihnen jedes Vorgehen gegen die christlichen Elemente der armenischen

Bevölkerung fern liege, etwaige Ausschreitungen der Unterbehörden

würden aufs strengste geahndet werden.“

Im Anfang des Monats März und Anfang April liefen wiederum Meldungen

ein, wonach besonders in Aintab, Cäsarea, Aleppo und Adrianopel mit

Hilfe der türkischen Behörden Bekehrungen der zurückgebliebenen

christlichen Armenier zum Islam stattfänden. „Ich habe diese Vorgänge“,

schreibt der Botschafter, „zur Kenntnis der Pforte gebracht und

energisch um Abstellung ersucht. Halil versicherte mir erneut, daß der

Zentralregierung in Konstantinopel von diesen Vorgängen nichts bekannt

sei. Nach Rücksprache mit seinem Kollegen, Talaat Bey, erklärte er,

es seien neuerdings strengste Weisungen an die Provinzialbehörden

ergangen, alle Versuche, die christliche armenische Bevölkerung zum

Islam zu bekehren, zu unterlassen“. (11. Mai 1916.)

Am 8. Juli muß der Botschafter konstatieren, daß trotz „der offiziellen

Dementis und trotz angeblicher Gegenbefehle die Islamisierung der

Armenier durchgeführt wird. Unsere Gegenvorstellungen sind nutzlos“.

Am 10. Juli 1916 berichtet Graf Metternich an den Reichskanzler, unter

Namhaftmachung vieler Fälle:

„Trotz aller offiziellen Ableugnungen spielt in dieser letzten Phase

der Armenierverfolgungen die Islamisierung eine große Rolle.“

So geht es weiter. Da alle mündlichen Vorstellungen wirkungslos

geblieben sind, überreicht die Botschaft der Pforte

~das Memorandum vom 4. Januar 1917~,

um gegen die Gesetzwidrigkeit der Zwangsbekehrungen Einspruch zu

erheben.

Deutschland und Armenien, 1914-1918: Sammlung diplomatischer Aktenstücke · 第 40 / 134 题