Am 12. November 1915 hatte der Reichskanzler von Bethmann Hollweg
in Beantwortung einer Eingabe von 50 namhaften Vertretern der
evangelischen Kirche vom 15. Oktober und einer entsprechenden des
Missionsausschusses des Zentralkomitees für die Generalversammlungen
der Katholiken Deutschlands vom 29. Oktober die gleichlautende Antwort
erteilt:
„Die Kaiserliche Regierung wird, wie bisher so auch in Zukunft, es
stets als eine ihrer vornehmsten Pflichten ansehen, ihren Einfluß dahin
geltend zu machen, daß christliche Völker nicht ihres Glaubens wegen
verfolgt werden. Die deutschen Christen können darauf vertrauen, daß
ich von diesem Grundsatz geleitet, alles, was in meiner Macht steht,
tun werde, um den mir von ihnen vorgetragenen Sorgen und Wünschen
Rechnung zu tragen.“
Als sich im Januar 1916 die Meldungen der Konsulate über
Zwangsbekehrungen häuften, erhob der Botschafter, Graf Metternich,
Vorstellungen bei Halil Bey, dem Minister des Äußern. Halil Bey
bestritt wiederum auf das entschiedenste, daß zwangsweise Bekehrungen
der Armenier zum Islam in nennenswertem Umfange versucht worden seien.
Bei den vorgekommenen Fällen von Übergriffen unterer Beamter seien die
betreffenden bestraft worden.
„Die Versicherungen des Ministers“, berichtet der Botschafter am
24. Januar an den Reichskanzler, „stehen im Widerspruch mit den
übereinstimmenden Berichten, die der Kaiserlichen Botschaft wiederholt
über diese Frage aus verschiedenen Lokalitäten und aus von einander
unabhängigen Quellen zugegangen sind.“
Der Botschafter erneuert seine Vorstellungen bei der Pforte und
berichtet am 11. Mai 1916:
„Sowohl Halil Bey als Talaat Bey versicherten mir wiederholt, daß
ihnen jedes Vorgehen gegen die christlichen Elemente der armenischen
Bevölkerung fern liege, etwaige Ausschreitungen der Unterbehörden
würden aufs strengste geahndet werden.“
Im Anfang des Monats März und Anfang April liefen wiederum Meldungen
ein, wonach besonders in Aintab, Cäsarea, Aleppo und Adrianopel mit
Hilfe der türkischen Behörden Bekehrungen der zurückgebliebenen
christlichen Armenier zum Islam stattfänden. „Ich habe diese Vorgänge“,
schreibt der Botschafter, „zur Kenntnis der Pforte gebracht und
energisch um Abstellung ersucht. Halil versicherte mir erneut, daß der
Zentralregierung in Konstantinopel von diesen Vorgängen nichts bekannt
sei. Nach Rücksprache mit seinem Kollegen, Talaat Bey, erklärte er,
es seien neuerdings strengste Weisungen an die Provinzialbehörden
ergangen, alle Versuche, die christliche armenische Bevölkerung zum
Islam zu bekehren, zu unterlassen“. (11. Mai 1916.)
Am 8. Juli muß der Botschafter konstatieren, daß trotz „der offiziellen
Dementis und trotz angeblicher Gegenbefehle die Islamisierung der
Armenier durchgeführt wird. Unsere Gegenvorstellungen sind nutzlos“.
Am 10. Juli 1916 berichtet Graf Metternich an den Reichskanzler, unter
Namhaftmachung vieler Fälle:
„Trotz aller offiziellen Ableugnungen spielt in dieser letzten Phase
der Armenierverfolgungen die Islamisierung eine große Rolle.“
So geht es weiter. Da alle mündlichen Vorstellungen wirkungslos
geblieben sind, überreicht die Botschaft der Pforte
~das Memorandum vom 4. Januar 1917~,
um gegen die Gesetzwidrigkeit der Zwangsbekehrungen Einspruch zu
erheben.