1. ~Zwangsbekehrung zum Islam.~

Schon in den Anfängen der allgemeinen Deportation hatte man hie und

da vereinzelt, im Wilajet Trapezunt sogar in größerem Umfange, das

Mittel der Zwangskonversion angewendet, das weniger grausam, aber

für den gewollten Zweck ebenso probat erschien: „Armenier, die zum

Islam übertreten, werden nicht ausgewiesen,“ wurde beim Beginn der

Deportationen von Gendarmen und hohen Regierungsbeamten an vielen

Orten verkündet. In Trapezunt, Samsun, Unieh traten unter dem Druck

der Behörden viele Hunderte von Familien zum Islam über und blieben

verschont. Aus Samsun berichtet der deutsche Vizekonsul Kuckhoff am

4. Juli 1915: „Die Regierung entsandte fanatische strenggläubige

muhammedanische Männer und Frauen in alle armenischen Häuser behufs

Propaganda für den Übertritt zum Islam, selbstverständlich unter

Androhung der schwersten Folgen für diejenigen, die ihrem Glauben

treu bleiben.“ Die Zehntausende von jungen Frauen und Mädchen, die

auf der Wanderung quer durch Anatolien in Städten und Dörfern in

türkische und kurdische Harems verkauft oder verschleppt wurden, die

Tausende von ihren Eltern abgenommenen armenischen Kinder, die in

sogenannten Regierungswaisenhäusern gesammelt wurden, um später mit

muhammedanischen Kindern zusammen auferzogen zu werden -- ein Konsul

erinnert an die Janitscharen --, waren eine sichere Beute des Islams.

Doch alle diese Maßregeln waren bisher nicht allgemein, sondern nur

nach Willkür einzelner Provinzial- und Lokalbehörden ausgeführt worden.

Jetzt kam Methode in die Sache.

Um dieselbe Zeit, als der Großwesir und das Triumvirat, Enver Talaat

und Djemal dem deutschen Botschafter beruhigende Versicherungen

gaben (9./18. 12. 1915), als Halil Bey bestritt, „daß zwangsweise

Bekehrungen zum Islam in nennenswertem Umfang versucht worden seien“

(20. 12. 1915), war bereits „eine vertrauliche Verfügung der Kaiserlich

Ottomanischen Regierung“ erlassen worden, „nach der die türkischen

Lokalbehörden im Innern des Landes angewiesen wurden, den Überrest des

armenischen Volkes dahin zu bringen, einen Revers zu unterzeichnen, in

dem um die besondere Gnade gebeten wird, zur heiligen Religion des

Islams übertreten zu dürfen“. Sich Weigernde sollten abtransportiert

werden. Zur gleichen Zeit wurde dieser Erlaß durch einen Befehl

des Kriegsministeriums ergänzt, „daß sämtliche Armenier, die im

Heeresdienst verwendet werden, Muhammedaner werden sollen; schon

jetzt sollen sie muhammedanische Namen erhalten, die eigentlichen

Formalitäten des Übertritts (Beschneidung) werden mit Rücksicht auf den

Kriegszustand für später vorbehalten.“ Auch in der Hauptstadt wurde auf

die Armenier eingewirkt, damit sie zum Islam übertreten.

Zwangsbekehrungen zum Islam sind von jetzt ab eine ständige Rubrik in

den Konsularberichten. In Urfa muß der verbleibende Rest von Armeniern,

darunter auch der armenische Arzt, der Apothekergehilfe und das

gesamte männliche Personal des deutschen Missionshospitals zum Islam

übertreten. Auch die in Urfa gesammelten armenischen Waisenkinder,

die dort von den Deportiertenkarawanen hängen geblieben waren, und

mit deutschem und Schweizer Geld unterhalten wurden (zeitweise 2500),

werden durch die Regierung dem Islam zugeführt (Januar 1916). In Adana

erklärt der Direktor des Regierungswaisenhauses den christlichen

Kindern, daß sie entweder zum Islam übertreten oder das Haus verlassen

müßten; in einem osmanischen Waisenhause sei für die christliche

Religion kein Platz. Die in Konia konzentrierten Armenier werden

auf türkische Dörfer verteilt und zur Annahme des Islams genötigt

(28. Januar 1916). In Cäsarea läßt der Mutessarrif bekannt machen,

„wer zum Islam übertrete, werde verschont; wer nicht, nach Siwas (d.

h. in den Tod) geschickt“ (31. Januar 1916). In Aleppo werden Ende

Februar die armenischen Arbeiterbataillone genötigt, ihren Glauben zu

wechseln. Die Polizisten erklären den Armeniern der Stadt, „einzige

Rettung vor Verschickung sei Übertritt zum Islam“ (23. März). Die

im Ostjordanland angesiedelten Armenier (15000 in Hauran, 3-4000

in Kerak) werden zum Islam bekehrt (Juni 1916). In Siwas werden

„alle noch dagebliebenen, zu Wegebauten und zum Pionierregiment

gehörenden Armenier, ferner die Gewerbeschule und auch alle Griechen

in der armenischen Kirche eingesperrt. Die Griechen und zum Islam

übergetretenen Armenier werden nach einer heftigen Bastonnade wieder

freigelassen.“ Den anderen Armeniern wird durch die Behörden angeraten,

zum Islam überzutreten. „Weigern sie sich, so werden sie verschickt“

(27. Juni). In Karahissar Scharki ist der Rest der Armenier zum Islam

übergetreten. In Siwas werden am Tage des Nationalfestes (24. Juli)

alle armenischen Militärärzte jeden Grades unter Drohung gezwungen,

zum Islam überzutreten. Ein Sanitätshauptmann, der sich weigerte,

wird eingesperrt. In Hama werden in den ersten Wochen des August

die Verschickten in Massen durch die Drohung weiterer Verschickung

zum Islam gepreßt. Die Sache geht ganz bureaukratisch vor sich:

Eingabe, Genehmigung, Namensveränderung, Beschneidung. Die in Urfa

angesammelten versprengten Deportierten werden vom Mutessarif unter

Drohungen gezwungen, Muhammedaner zu werden (April 1917). Die in

Angora verbliebenen katholischen Armenier werden gedrängt, den Islam

anzunehmen (Juni 1917). So geht es weiter.

„Vom Schwarzen Meer bis nach Syrien ist der Christenname ausgelöscht,

die Kirchen geschlossen, die Schulen entleert, die Priester und

Prediger getötet oder verschickt. Von wenigen Levantestädten abgesehen,

ist ganz Anatolien islamisiert. Die christlichen Namen sind in den

Registern ausgelöscht und durch muhammedanische ersetzt.“

Deutschland und Armenien, 1914-1918: Sammlung diplomatischer Aktenstücke · 第 39 / 134 题