Schon in den Anfängen der allgemeinen Deportation hatte man hie und
da vereinzelt, im Wilajet Trapezunt sogar in größerem Umfange, das
Mittel der Zwangskonversion angewendet, das weniger grausam, aber
für den gewollten Zweck ebenso probat erschien: „Armenier, die zum
Islam übertreten, werden nicht ausgewiesen,“ wurde beim Beginn der
Deportationen von Gendarmen und hohen Regierungsbeamten an vielen
Orten verkündet. In Trapezunt, Samsun, Unieh traten unter dem Druck
der Behörden viele Hunderte von Familien zum Islam über und blieben
verschont. Aus Samsun berichtet der deutsche Vizekonsul Kuckhoff am
4. Juli 1915: „Die Regierung entsandte fanatische strenggläubige
muhammedanische Männer und Frauen in alle armenischen Häuser behufs
Propaganda für den Übertritt zum Islam, selbstverständlich unter
Androhung der schwersten Folgen für diejenigen, die ihrem Glauben
treu bleiben.“ Die Zehntausende von jungen Frauen und Mädchen, die
auf der Wanderung quer durch Anatolien in Städten und Dörfern in
türkische und kurdische Harems verkauft oder verschleppt wurden, die
Tausende von ihren Eltern abgenommenen armenischen Kinder, die in
sogenannten Regierungswaisenhäusern gesammelt wurden, um später mit
muhammedanischen Kindern zusammen auferzogen zu werden -- ein Konsul
erinnert an die Janitscharen --, waren eine sichere Beute des Islams.
Doch alle diese Maßregeln waren bisher nicht allgemein, sondern nur
nach Willkür einzelner Provinzial- und Lokalbehörden ausgeführt worden.
Jetzt kam Methode in die Sache.
Um dieselbe Zeit, als der Großwesir und das Triumvirat, Enver Talaat
und Djemal dem deutschen Botschafter beruhigende Versicherungen
gaben (9./18. 12. 1915), als Halil Bey bestritt, „daß zwangsweise
Bekehrungen zum Islam in nennenswertem Umfang versucht worden seien“
(20. 12. 1915), war bereits „eine vertrauliche Verfügung der Kaiserlich
Ottomanischen Regierung“ erlassen worden, „nach der die türkischen
Lokalbehörden im Innern des Landes angewiesen wurden, den Überrest des
armenischen Volkes dahin zu bringen, einen Revers zu unterzeichnen, in
dem um die besondere Gnade gebeten wird, zur heiligen Religion des
Islams übertreten zu dürfen“. Sich Weigernde sollten abtransportiert
werden. Zur gleichen Zeit wurde dieser Erlaß durch einen Befehl
des Kriegsministeriums ergänzt, „daß sämtliche Armenier, die im
Heeresdienst verwendet werden, Muhammedaner werden sollen; schon
jetzt sollen sie muhammedanische Namen erhalten, die eigentlichen
Formalitäten des Übertritts (Beschneidung) werden mit Rücksicht auf den
Kriegszustand für später vorbehalten.“ Auch in der Hauptstadt wurde auf
die Armenier eingewirkt, damit sie zum Islam übertreten.
Zwangsbekehrungen zum Islam sind von jetzt ab eine ständige Rubrik in
den Konsularberichten. In Urfa muß der verbleibende Rest von Armeniern,
darunter auch der armenische Arzt, der Apothekergehilfe und das
gesamte männliche Personal des deutschen Missionshospitals zum Islam
übertreten. Auch die in Urfa gesammelten armenischen Waisenkinder,
die dort von den Deportiertenkarawanen hängen geblieben waren, und
mit deutschem und Schweizer Geld unterhalten wurden (zeitweise 2500),
werden durch die Regierung dem Islam zugeführt (Januar 1916). In Adana
erklärt der Direktor des Regierungswaisenhauses den christlichen
Kindern, daß sie entweder zum Islam übertreten oder das Haus verlassen
müßten; in einem osmanischen Waisenhause sei für die christliche
Religion kein Platz. Die in Konia konzentrierten Armenier werden
auf türkische Dörfer verteilt und zur Annahme des Islams genötigt
(28. Januar 1916). In Cäsarea läßt der Mutessarrif bekannt machen,
„wer zum Islam übertrete, werde verschont; wer nicht, nach Siwas (d.
h. in den Tod) geschickt“ (31. Januar 1916). In Aleppo werden Ende
Februar die armenischen Arbeiterbataillone genötigt, ihren Glauben zu
wechseln. Die Polizisten erklären den Armeniern der Stadt, „einzige
Rettung vor Verschickung sei Übertritt zum Islam“ (23. März). Die
im Ostjordanland angesiedelten Armenier (15000 in Hauran, 3-4000
in Kerak) werden zum Islam bekehrt (Juni 1916). In Siwas werden
„alle noch dagebliebenen, zu Wegebauten und zum Pionierregiment
gehörenden Armenier, ferner die Gewerbeschule und auch alle Griechen
in der armenischen Kirche eingesperrt. Die Griechen und zum Islam
übergetretenen Armenier werden nach einer heftigen Bastonnade wieder
freigelassen.“ Den anderen Armeniern wird durch die Behörden angeraten,
zum Islam überzutreten. „Weigern sie sich, so werden sie verschickt“
(27. Juni). In Karahissar Scharki ist der Rest der Armenier zum Islam
übergetreten. In Siwas werden am Tage des Nationalfestes (24. Juli)
alle armenischen Militärärzte jeden Grades unter Drohung gezwungen,
zum Islam überzutreten. Ein Sanitätshauptmann, der sich weigerte,
wird eingesperrt. In Hama werden in den ersten Wochen des August
die Verschickten in Massen durch die Drohung weiterer Verschickung
zum Islam gepreßt. Die Sache geht ganz bureaukratisch vor sich:
Eingabe, Genehmigung, Namensveränderung, Beschneidung. Die in Urfa
angesammelten versprengten Deportierten werden vom Mutessarif unter
Drohungen gezwungen, Muhammedaner zu werden (April 1917). Die in
Angora verbliebenen katholischen Armenier werden gedrängt, den Islam
anzunehmen (Juni 1917). So geht es weiter.
„Vom Schwarzen Meer bis nach Syrien ist der Christenname ausgelöscht,
die Kirchen geschlossen, die Schulen entleert, die Priester und
Prediger getötet oder verschickt. Von wenigen Levantestädten abgesehen,
ist ganz Anatolien islamisiert. Die christlichen Namen sind in den
Registern ausgelöscht und durch muhammedanische ersetzt.“