Was haben die deutschen Botschafter zur Abwehr des Unheils und zur
Eindämmung seiner verhängnisvollen Folgen getan?
Durch die Ankündigung von Verschickungen „nicht ganz einwandfreier
Familien“ aus den „insurgierten Zentren“ war die Deutsche Botschaft
über den Charakter und die Tragweite des Komiteebeschlusses getäuscht
worden. Es handelte sich nicht um „Familien“, sondern um das ganze
armenische Volk; nicht um „insurgierte Zentren“, sondern um ganz
Anatolien und Mesopotamien. Bis in die innersten Provinzen hinein wurde
jede Stadt und jedes Dorf, in dem Armenier wohnten, für „insurgiert“
erklärt, obwohl es im ganzen Deportationsgebiet, seit Wan in russischen
Händen war, überhaupt keine „Insurrection“ gab. Aber, nach dem
provisorischen Gesetz vom 27. Mai genügte ja „Verdacht“ als Grund, um
der Verschickung zu verfallen.
Aus den Konsularberichten ergab sich, daß die Verbannung der Armenier
keineswegs nur durch militärische Notwendigkeiten motiviert war. Der
armenische Patriarch äußerte sich auf der Botschaft dahin, „daß die
Maßregeln der Pforte nicht nur die zeitweilige Unschädlichmachung
der armenischen Bevölkerung, sondern ihre Ausrottung bezwecke“. Ja,
dem Minister des Innern Talaat Bey entfiel einem Botschaftsmitgliede
gegenüber die Äußerung, „daß die Pforte den Weltkrieg dazu benutzen
wolle, um mit ihren inneren Feinden“ -- den einheimischen Christen --
„gründlich aufzuräumen, ohne dabei durch die diplomatische Intervention
des Auslandes gestört zu werden“.
Die weit verbreitete Meinung, daß die deutsche Regierung auf die
innere Politik der Türkei einen nennenswerten Einfluß hatte, wurde
von Talaat Bey nicht geteilt. Er wußte sehr wohl, daß Deutschland
bis zum Eintritt Bulgariens in den Krieg (5. Oktober 1915) keinerlei
Machtmittel in der Türkei besaß, um seinen Wünschen Nachdruck zu
verleihen. Bis es soweit kam, hoffte die Pforte die „Armenische Frage“
erledigt zu haben. Die Zahl der deutschen Offiziere und Mannschaften,
die sich im Monat April in der Türkei befanden, war eine äußerst
geringe, von Militärhandwerkern abgesehen, 75 Offiziere und 150 Mann.
Solange die Verbindung zwischen den Mittelmächten und der Türkei
durch die Neutralität von Bulgarien gesperrt war, konnte von einer
Verstärkung der deutschen Truppen in der Türkei und einem Schutz der
christlichen Glaubensgenossen überhaupt nicht die Rede sein. Erst seit
Oktober 1915 sind größere deutsche Mannschaftsbestände und auch dann
hauptsächlich zum Schutz der Dardanellen in die Türkei gekommen. Im
Innern von Anatolien gab es, von einzelnen Offizieren abgesehen, die
den türkischen Oberkommandos zugeteilt waren, überhaupt keine deutschen
Truppen. Bis zum Eintritt Bulgariens in den Krieg war der Einfluß
Deutschlands auf die türkische Regierung auch noch aus einem anderen
Grunde sehr prekärer Natur. Die Pforte sah sich in ihren Erwartungen
deutschen Beistandes getäuscht und mußte monatelang den Albdruck der
Dardanellenstürme allein aushalten, ohne daß auch nur in kritischen
Situationen in genügendem Maße Munition herbeigeschafft werden konnte.
So fühlte sich die Pforte Deutschland keineswegs verpflichtet und ließ
bei jeder Gelegenheit die Zentralmächte fühlen, daß sie die größten
Opfer für die Bundesgenossen bringe, ohne Gegenleistungen zu empfangen,
und daß sie es sich daher verbitten müsse, wenn man in ihre inneren
Angelegenheiten hineinreden wolle.
Im Juni hatte sich der deutsche Botschafter ~Freiherr von
Wangenheim~ darauf beschränkt, der Pforte die Meldungen aus
dem Innern zur Kenntnis zu bringen und die deutschen Konsulate zu
beauftragen, daß sie bei den Provinzialregierungen und Oberkommandos
eindringliche Vorstellungen erheben sollten, um schmachvolle Dinge
abzustellen. Als sich Ende Juni und Anfang Juli die Meldungen über
Massendeportationen aus den Wilajets häuften, und es ersichtlich
geworden war, daß es sich keineswegs um lokal begrenzte Aussiedelungen
aus militärischen Gründen, sondern um Vernichtungsmaßregeln handelte,
überreichte der Botschafter dem Großwesir Said Halim Pascha
~das Memorandum vom 4. Juli.~
Abschriften gingen den Ministern des Äußern und des Innern zu. Ein
Bericht vom 7. Juli an den Reichskanzler begründete den Schritt.
Im Memorandum erneuert der Botschafter seine Zustimmung zu Maßnahmen in
den ostanatolischen Provinzen, „die durch militärische Gründe diktiert
sind und ein Mittel legitimer Verteidigung bilden“, und fährt dann fort:
„Andererseits kann die deutsche Regierung die Gefahr nicht
verhehlen, die durch diese rigorosen Maßregeln und besonders durch
Massenverschickungen, die unterschiedslos Schuldige und Unschuldige
treffen, geschaffen werden, noch dazu, wenn diese Maßnahmen von
Gewaltakten, wie Massakres und Plünderungen, begleitet sind.
Unglücklicherweise sind die Lokalbehörden nach den der Botschaft
zugegangenen Informationen nicht imstande gewesen, Vorgänge dieser
Art zu verhindern, die in jeder Beziehung bedauernswert sind. Die
feindlichen Mächte werden davon Nutzen ziehen, um die Agitation unter
den Armeniern zu nähren, und die Nachrichten, die man im Ausland
verbreiten wird, werden nicht ermangeln, eine lebhafte Erregung in
den neutralen Ländern hervorzurufen, vor allem in den Vereinigten
Staaten, deren Vertreter seit einiger Zeit begonnen haben, sich für das
Schicksal der Armenier in der Türkei zu interessieren.“
Sodann wird die Pforte auf die Folgen aufmerksam gemacht, die sich aus
ihrem Verhalten zu ihrem eigenen Schaden ergeben müssen:
„Es ist vorauszusehen, daß mit dem Friedensschluß die Armenische Frage
von neuem den fremden Mächten zum Vorwand dienen wird, um sich in die
inneren Angelegenheiten der Türkei zu mischen. Die Botschaft hält es
für dringlich, den Provinzialbehörden peremptorische Befehle zugehen zu
lassen, daß sie wirksame Maßnahmen treffen, um Leben und Eigentum der
verschickten Armenier sicher zu stellen, sowohl auf dem Transport als
auch in den neuen Wohnsitzen.“
Eine Antwort auf dies Memorandum vom 4. Juli erhielt die Botschaft erst
-- am 22. Dezember.
In der Folgezeit fuhr die Botschaft fort, alle Vorgänge im Innern, die
zu ihrer Kenntnis kamen, bei der Pforte zur Sprache zu bringen, und
ließ in erneuten Vorstellungen keinen Zweifel über ihre Mißbilligung
der fortgesetzten Gewalttaten aufkommen. Die wachsende Beunruhigung
in den christlichen Kreisen Deutschlands, die Erregung der Neutralen,
die Anklagen der feindlichen Mächte, die vorauszusehenden Folgen für
den wirtschaftlichen Ruin der Türkei, die ungünstigen Bedingungen, die
sie sich für die Friedensverhandlungen schaffe, blieben das dauernde
Thema aller mündlichen und schriftlichen Einwirkungen auf Großwesir und
Minister. Doch alles war in den Wind geredet.
„Die Pforte“, schreibt Herr von Wangenheim am 16. Juli, kurz vor seiner
Abreise resigniert an den Reichskanzler, „fährt trotz der wiederholten
eindringlichen Vorstellungen, die wir dagegen erhoben haben, fort,
die Armenier zu deportieren und durch die Ansiedelung in unwirtlichen
Gegenden der Vernichtung preiszugeben. Wir können sie nicht daran
hindern und müssen ihr die Verantwortung für die wirtschaftlichen und
politischen Folgen dieser Maßregel überlassen.“
~Fürst Hohenlohe-Langenburg~, der zur Vertretung des Botschafters
nach Konstantinopel gesandt wurde, kommt in seinen sofort aufgenommenen
persönlichen Besprechungen mit den maßgebenden Männern zu demselben
negativen Ergebnis. Said Halim Pascha, Talaat Bey, Enver Pascha und
Halil Bey verschanzen sich bei allen ihren Äußerungen unentwegt hinter
den Rechten der Souveränität, die nach Aufhebung der Kapitulation
~keiner~ fremden Macht -- also auch Deutschland nicht --
gestatte, sich in die inneren Angelegenheiten des Osmanischen Reiches
einzumischen. Daneben nehmen sie zu Ableugnungen, Ausflüchten und vagen
Versprechungen ihre Zuflucht.
„Alle diesseitigen Vorstellungen“, so faßt Fürst Hohenlohe das Ergebnis
aller Bemühungen zusammen (2. August), „haben sich gegenüber dem
Entschluß der Regierung, die einheimischen Christen in den östlichen
Provinzen unschädlich zu machen, als unwirksam erwiesen.“
Um einen verstärkten Druck auf die Pforte auszuüben, überreicht er der
Pforte
~das Memorandum vom 9. August.~
Er schreibt darüber an den Reichskanzler (12. August):
„Die systematische Niedermetzelung der aus ihren Wohnsitzen
vertriebenen armenischen Bevölkerung hatte in den letzten Wochen
einen derartigen Umfang angenommen, daß eine erneute eindringliche
Vorstellung unsererseits gegen dieses wüste Treiben, das die Regierung
nicht nur duldete, sondern offensichtlich förderte, geboten schien,
zumal da an verschiedenen Orten auch die Christen anderer Rassen und
Konfessionen nicht mehr verschont wurden.“
Zugleich bittet der Botschafter, zur Unterstützung seiner Schritte
auch den neuen türkischen Botschafter in Berlin auf die Folgen der
Armenierpolitik seiner Regierung und auf den deutschen Standpunkt in
dieser Sache aufmerksam zu machen.
Das Memorandum von 9. August erinnert zunächst an die (von der Pforte
unerwiderte) Denkschrift vom 4. Juli und fährt dann fort:
„Die Deutsche Botschaft bedauert, feststellen zu müssen, daß nach den
Mitteilungen, die sie aus unparteiischen und glaubwürdigen Quellen
seitdem erhalten hat, derartige Vorfälle (Gewalttaten, Massakres,
Plünderungen) statt von den Lokalbehörden verhindert zu werden,
regelmäßig auf die Austreibung der Armenier gefolgt sind mit dem
Erfolge, daß die Mehrzahl derselben umgekommen ist, noch ehe sie
das Ziel ihrer Bestimmung erreicht hatte. Hauptsächlich sind es die
Provinzen Trapezunt, Diarbekr und Erzerum, von wo diese Tatsachen
gemeldet wurden; an gewissen Plätzen, wie in Mardin, haben alle
Christen ohne Unterschied der Rasse und Konfession dasselbe Schicksal
erlitten.
„Zugleich hat die Kaiserlich Ottomanische Regierung geglaubt, die
Maßregel der Verschickung auf die anderen Provinzen von Kleinasien
ausdehnen zu müssen, und ganz zuletzt sind die armenischen Dörfer
der Distrikte von Ismid in der Nähe der Hauptstadt unter ähnlichen
Bedingungen von ihren Bewohnern ausgeräumt worden.
„Angesichts dieser Vorgänge ist die Deutsche Botschaft im Auftrage
ihrer Regierung verpflichtet, noch einmal gegen diese Schreckensakte
Verwahrung einzulegen und die Verantwortlichkeit aller Folgen, die
daraus hervorgehen können, abzulehnen. Sie sieht sich um so mehr
genötigt, die Aufmerksamkeit der Ottomanischen Regierung auf diesen
Punkt hinzulenken, als die öffentliche Meinung schon zu dem Glauben
gelangt ist, daß Deutschland in seiner Eigenschaft als befreundete
und verbündete Macht der Türkei diese Gewalttaten gebilligt oder gar
inspiriert hätte.“
Auch auf dies zweite Memorandum blieb die Pforte die Antwort schuldig.
Die Botschaft fuhr trotzdem fort, weitere Vorstellungen zu
erheben. So verwandte sie sich wiederholt für die katholischen und
protestantischen Armenier, denen die Pforte mit Rücksicht auf den Papst
und die dringenden Vorstellungen des amerikanischen Botschafters die
Vergünstigung des Verbleibens in ihren Wohnsitzen zugesagt, aber später
wieder zurückgezogen hatte. Auch diese Schritte blieben erfolglos.
Ebenso wurden Ausnahmen für Beamte der Ottomanbank, der Tabakregie,
alleinstehende Frauen und Kinder, Schwangere, Kranke, Blinde, Familien
der Heeresangehörigen und einzelne Personen trotz der Verwendung der
Botschaft wieder rückgängig gemacht.
Erst am 2. September scheinen die unermüdlichen Schritte des
Botschafters auf Talaat Bey Eindruck zu machen. Er überreicht eine
Reihe telegraphischer Befehle an die Provinzialbehörden, um durch sie
den Beweis zu liefern, daß die Zentralregierung ernstlich bemüht sei,
den Ausschreitungen ein Ende zu machen und für die Verpflegung der
Ausgewiesenen Sorge zu tragen. Die Botschaft unterrichtet die Konsuln
von den Befehlen der Regierung.
Es dauert nur eine Woche, so laufen von den Konsulaten im
Verschickungsgebiet aus Mossul (9. 9.), Aleppo (9. und 12. 9.), Adana
(10. und 13. 9.) Berichte ein: die Befehle der Pforte an die Wilajets
blieben wirkungslos, die Verschickungen dauerten fort, die Zahl der
Hungerleidenden wüchse, die Maßregeln, selbst gegen Witwen, Waisen,
Kranke, Blinde und Soldatenfamilien würden verschärft. Der von der
Pforte zur Organisation der Deportiertenversorgung nach Cilicien
entsandte Inspektor Ali Munif Bey, statt die Maßregeln zu mildern,
hebe die noch bestehenden Vergünstigungen auf. „Die Behörden“,
schreibt Konsul Dr. Büge aus Adana, „handeln selbstredend nur nach
der zweiten Weisung und fahren mit der Ausweisung ohne Unterschied
des Bekenntnisses fort. Die von der Pforte der Kaiserlichen Botschaft
gemachte Mitteilung ist lediglich eine dreiste Täuschung.“
Das Spiel der Versprechungen hebt aufs neue an. Zusicherungen werden
gegeben, eingeschränkt, erneuert, wieder zurückgezogen, wieder
erneuert, wieder zurückgezogen, Versprechungen niemals eingehalten.
Eine Reihe fortgesetzter diplomatischer Schritte erfolgt wegen der
drohenden Verschickung der Armenier von Konstantinopel, die heimlich
bereits zu Tausenden abgeschoben waren, deren Gesamtverschickung durch
Registrierung von weiteren 70000 vorbereitet wird.
Der im Dezember eintreffende neue Botschafter ~Graf
Wolff-Metternich~ nimmt sogleich die Verhandlungen auf. Er bespricht
erst mit Enver Pascha, Halil Bey, Djemal Pascha, dann mit dem Großwesir
Said Halim Pascha „die Armeniergreuel“. Er weist darauf hin, „daß
Unruhe und Empörung, auch im befreundeten Ausland und in Deutschland,
weite Kreise ergriffen haben und der türkischen Regierung schließlich
alle Sympathien entziehen würden, wenn nicht Einhalt geschehe“.
Über den Erfolg seiner Schritte schreibt er am 9. Dezember an den
Reichskanzler:
„Ich möchte glauben, daß meine Vorstellungen doch nicht ganz vergeblich
gewesen sind... Djemal Pascha, der auch zu den Türken gehört, die sich
schämen, hatte bisher beim Komitee Widerstand bei der Durchführung
seiner Wünsche gefunden. Ganz neuerdings werden sie dagegen, wie mir
der Chef seines Stabes, Oberst von Kreß, mitteilt, gewährt. Er schreibt
dies meinem Einschreiten zu.“
Am 18. Dezember spricht der Botschafter mit Talaat Bey, der aus
Anatolien zurückgekehrt ist, und berichtet darüber.
Talaat Bey habe erklärt, „er habe umfassende Maßnahmen zur Ernährung
der abgeschobenen armenischen Familien getroffen. Vergehungen gegen
Eigentum und Leben der Armenier würden streng bestraft. Es seien
kürzlich noch über 20 Personen, die sich dieser Vergehungen schuldig
gemacht hätten, hingerichtet worden... Augenblicklich fänden nirgends
mehr Abtransporte statt und die Regierung suche die im Gefolge der
Verschiebungen entstandenen Übelstände zu mildern... Die katholischen
und protestantischen Armenier könnten, soweit dies möglich sei, in ihre
Heimat zurückkehren“.
„Im Laufe der Unterhaltung“, berichtet der Botschafter an den
Reichskanzler, „ergab sich die merkwürdige Auffassung bei Talaat
Bey, die ich auch schon bei seinen Kollegen gefunden habe, daß wir
in ähnlichem Falle ebenso gehandelt hätten und eine revolutionäre
Bewegung in Deutschland mit Gewalt ausrotten würden. Ich fand immer
wieder Verständnislosigkeit für den Gesichtspunkt, daß, um Schuldige
zu treffen, nicht Unschuldige leiden, und daß nur bewiesene Vergehen
bestraft werden dürften. Ich habe dem Minister auseinandergesetzt,
daß wir niemals ähnlich handeln und nur den einer Schuld Überführten
bestrafen würden.
„Von verschiedenen Seiten wird mir mitgeteilt, daß meine ernsten
Ermahnungen auf die türkischen Machthaber doch Eindruck gemacht zu
haben scheinen.“
Erst am 22. Dezember bequemte sich die Pforte dazu, auf die Noten der
Deutschen Botschaft vom 5. Juli, 9. August, 13. September und 16.
November eine Antwort zu erteilen.
~Note der Pforte vom 22. Dezember.~
In dieser „erstmaligen schriftlichen Äußerung der Pforte auf die
deutschen Noten bezüglich der armenischen Angelegenheiten“ versteift
sie sich auf denselben Grundsatz, den sie bei allen mündlichen
Besprechungen betont hatte: daß keine „fremde“ Macht, auch der deutsche
Bundesgenosse nicht, sich in die inneren Angelegenheiten der Türkei zu
mischen habe.
„An erster Stelle ist zu bemerken“, führt die Note aus, „daß die
Maßregeln, die hinsichtlich der armenischen Bevölkerung des Reiches
getroffen wurden, in die Domäne von Akten der inneren Verwaltung
des Landes gehören; sie können daher nur in dem Falle Gegenstand
diplomatischer Schritte sein, wenn sie unvermeidlich fremde Interessen,
die dabei engagiert sind, berühren. In der Tat, es ist unbestreitbar,
daß jedes Staatswesen das Recht hat, Maßregeln zu ergreifen, die
geeignet sind, eine Umsturzbewegung, die auf ihrem Gebiete propagiert
wird, einzudämmen, besonders wenn diese Bewegung in die Kriegszeit
fällt.“
Mit dieser grundsätzlichen Erklärung und der weiteren Behauptung, daß
alle fraglichen Maßnahmen durch „militärische Gründe diktiert seien und
ein legitimes Mittel der Verteidigung bilden“, wird die Einmischung der
Botschaft in die Armenische Frage ohne irgendwelche Zugeständnisse als
unberechtigt abgewiesen.
Der brüske Ton, an dem Maßstab sonstiger türkischer Höflichkeit
gemessen, ist bemerkenswert.