4. ~Die Schritte der Botschafter bei der Pforte.~

Was haben die deutschen Botschafter zur Abwehr des Unheils und zur

Eindämmung seiner verhängnisvollen Folgen getan?

Durch die Ankündigung von Verschickungen „nicht ganz einwandfreier

Familien“ aus den „insurgierten Zentren“ war die Deutsche Botschaft

über den Charakter und die Tragweite des Komiteebeschlusses getäuscht

worden. Es handelte sich nicht um „Familien“, sondern um das ganze

armenische Volk; nicht um „insurgierte Zentren“, sondern um ganz

Anatolien und Mesopotamien. Bis in die innersten Provinzen hinein wurde

jede Stadt und jedes Dorf, in dem Armenier wohnten, für „insurgiert“

erklärt, obwohl es im ganzen Deportationsgebiet, seit Wan in russischen

Händen war, überhaupt keine „Insurrection“ gab. Aber, nach dem

provisorischen Gesetz vom 27. Mai genügte ja „Verdacht“ als Grund, um

der Verschickung zu verfallen.

Aus den Konsularberichten ergab sich, daß die Verbannung der Armenier

keineswegs nur durch militärische Notwendigkeiten motiviert war. Der

armenische Patriarch äußerte sich auf der Botschaft dahin, „daß die

Maßregeln der Pforte nicht nur die zeitweilige Unschädlichmachung

der armenischen Bevölkerung, sondern ihre Ausrottung bezwecke“. Ja,

dem Minister des Innern Talaat Bey entfiel einem Botschaftsmitgliede

gegenüber die Äußerung, „daß die Pforte den Weltkrieg dazu benutzen

wolle, um mit ihren inneren Feinden“ -- den einheimischen Christen --

„gründlich aufzuräumen, ohne dabei durch die diplomatische Intervention

des Auslandes gestört zu werden“.

Die weit verbreitete Meinung, daß die deutsche Regierung auf die

innere Politik der Türkei einen nennenswerten Einfluß hatte, wurde

von Talaat Bey nicht geteilt. Er wußte sehr wohl, daß Deutschland

bis zum Eintritt Bulgariens in den Krieg (5. Oktober 1915) keinerlei

Machtmittel in der Türkei besaß, um seinen Wünschen Nachdruck zu

verleihen. Bis es soweit kam, hoffte die Pforte die „Armenische Frage“

erledigt zu haben. Die Zahl der deutschen Offiziere und Mannschaften,

die sich im Monat April in der Türkei befanden, war eine äußerst

geringe, von Militärhandwerkern abgesehen, 75 Offiziere und 150 Mann.

Solange die Verbindung zwischen den Mittelmächten und der Türkei

durch die Neutralität von Bulgarien gesperrt war, konnte von einer

Verstärkung der deutschen Truppen in der Türkei und einem Schutz der

christlichen Glaubensgenossen überhaupt nicht die Rede sein. Erst seit

Oktober 1915 sind größere deutsche Mannschaftsbestände und auch dann

hauptsächlich zum Schutz der Dardanellen in die Türkei gekommen. Im

Innern von Anatolien gab es, von einzelnen Offizieren abgesehen, die

den türkischen Oberkommandos zugeteilt waren, überhaupt keine deutschen

Truppen. Bis zum Eintritt Bulgariens in den Krieg war der Einfluß

Deutschlands auf die türkische Regierung auch noch aus einem anderen

Grunde sehr prekärer Natur. Die Pforte sah sich in ihren Erwartungen

deutschen Beistandes getäuscht und mußte monatelang den Albdruck der

Dardanellenstürme allein aushalten, ohne daß auch nur in kritischen

Situationen in genügendem Maße Munition herbeigeschafft werden konnte.

So fühlte sich die Pforte Deutschland keineswegs verpflichtet und ließ

bei jeder Gelegenheit die Zentralmächte fühlen, daß sie die größten

Opfer für die Bundesgenossen bringe, ohne Gegenleistungen zu empfangen,

und daß sie es sich daher verbitten müsse, wenn man in ihre inneren

Angelegenheiten hineinreden wolle.

Im Juni hatte sich der deutsche Botschafter ~Freiherr von

Wangenheim~ darauf beschränkt, der Pforte die Meldungen aus

dem Innern zur Kenntnis zu bringen und die deutschen Konsulate zu

beauftragen, daß sie bei den Provinzialregierungen und Oberkommandos

eindringliche Vorstellungen erheben sollten, um schmachvolle Dinge

abzustellen. Als sich Ende Juni und Anfang Juli die Meldungen über

Massendeportationen aus den Wilajets häuften, und es ersichtlich

geworden war, daß es sich keineswegs um lokal begrenzte Aussiedelungen

aus militärischen Gründen, sondern um Vernichtungsmaßregeln handelte,

überreichte der Botschafter dem Großwesir Said Halim Pascha

~das Memorandum vom 4. Juli.~

Abschriften gingen den Ministern des Äußern und des Innern zu. Ein

Bericht vom 7. Juli an den Reichskanzler begründete den Schritt.

Im Memorandum erneuert der Botschafter seine Zustimmung zu Maßnahmen in

den ostanatolischen Provinzen, „die durch militärische Gründe diktiert

sind und ein Mittel legitimer Verteidigung bilden“, und fährt dann fort:

„Andererseits kann die deutsche Regierung die Gefahr nicht

verhehlen, die durch diese rigorosen Maßregeln und besonders durch

Massenverschickungen, die unterschiedslos Schuldige und Unschuldige

treffen, geschaffen werden, noch dazu, wenn diese Maßnahmen von

Gewaltakten, wie Massakres und Plünderungen, begleitet sind.

Unglücklicherweise sind die Lokalbehörden nach den der Botschaft

zugegangenen Informationen nicht imstande gewesen, Vorgänge dieser

Art zu verhindern, die in jeder Beziehung bedauernswert sind. Die

feindlichen Mächte werden davon Nutzen ziehen, um die Agitation unter

den Armeniern zu nähren, und die Nachrichten, die man im Ausland

verbreiten wird, werden nicht ermangeln, eine lebhafte Erregung in

den neutralen Ländern hervorzurufen, vor allem in den Vereinigten

Staaten, deren Vertreter seit einiger Zeit begonnen haben, sich für das

Schicksal der Armenier in der Türkei zu interessieren.“

Sodann wird die Pforte auf die Folgen aufmerksam gemacht, die sich aus

ihrem Verhalten zu ihrem eigenen Schaden ergeben müssen:

„Es ist vorauszusehen, daß mit dem Friedensschluß die Armenische Frage

von neuem den fremden Mächten zum Vorwand dienen wird, um sich in die

inneren Angelegenheiten der Türkei zu mischen. Die Botschaft hält es

für dringlich, den Provinzialbehörden peremptorische Befehle zugehen zu

lassen, daß sie wirksame Maßnahmen treffen, um Leben und Eigentum der

verschickten Armenier sicher zu stellen, sowohl auf dem Transport als

auch in den neuen Wohnsitzen.“

Eine Antwort auf dies Memorandum vom 4. Juli erhielt die Botschaft erst

-- am 22. Dezember.

In der Folgezeit fuhr die Botschaft fort, alle Vorgänge im Innern, die

zu ihrer Kenntnis kamen, bei der Pforte zur Sprache zu bringen, und

ließ in erneuten Vorstellungen keinen Zweifel über ihre Mißbilligung

der fortgesetzten Gewalttaten aufkommen. Die wachsende Beunruhigung

in den christlichen Kreisen Deutschlands, die Erregung der Neutralen,

die Anklagen der feindlichen Mächte, die vorauszusehenden Folgen für

den wirtschaftlichen Ruin der Türkei, die ungünstigen Bedingungen, die

sie sich für die Friedensverhandlungen schaffe, blieben das dauernde

Thema aller mündlichen und schriftlichen Einwirkungen auf Großwesir und

Minister. Doch alles war in den Wind geredet.

„Die Pforte“, schreibt Herr von Wangenheim am 16. Juli, kurz vor seiner

Abreise resigniert an den Reichskanzler, „fährt trotz der wiederholten

eindringlichen Vorstellungen, die wir dagegen erhoben haben, fort,

die Armenier zu deportieren und durch die Ansiedelung in unwirtlichen

Gegenden der Vernichtung preiszugeben. Wir können sie nicht daran

hindern und müssen ihr die Verantwortung für die wirtschaftlichen und

politischen Folgen dieser Maßregel überlassen.“

~Fürst Hohenlohe-Langenburg~, der zur Vertretung des Botschafters

nach Konstantinopel gesandt wurde, kommt in seinen sofort aufgenommenen

persönlichen Besprechungen mit den maßgebenden Männern zu demselben

negativen Ergebnis. Said Halim Pascha, Talaat Bey, Enver Pascha und

Halil Bey verschanzen sich bei allen ihren Äußerungen unentwegt hinter

den Rechten der Souveränität, die nach Aufhebung der Kapitulation

~keiner~ fremden Macht -- also auch Deutschland nicht --

gestatte, sich in die inneren Angelegenheiten des Osmanischen Reiches

einzumischen. Daneben nehmen sie zu Ableugnungen, Ausflüchten und vagen

Versprechungen ihre Zuflucht.

„Alle diesseitigen Vorstellungen“, so faßt Fürst Hohenlohe das Ergebnis

aller Bemühungen zusammen (2. August), „haben sich gegenüber dem

Entschluß der Regierung, die einheimischen Christen in den östlichen

Provinzen unschädlich zu machen, als unwirksam erwiesen.“

Um einen verstärkten Druck auf die Pforte auszuüben, überreicht er der

Pforte

~das Memorandum vom 9. August.~

Er schreibt darüber an den Reichskanzler (12. August):

„Die systematische Niedermetzelung der aus ihren Wohnsitzen

vertriebenen armenischen Bevölkerung hatte in den letzten Wochen

einen derartigen Umfang angenommen, daß eine erneute eindringliche

Vorstellung unsererseits gegen dieses wüste Treiben, das die Regierung

nicht nur duldete, sondern offensichtlich förderte, geboten schien,

zumal da an verschiedenen Orten auch die Christen anderer Rassen und

Konfessionen nicht mehr verschont wurden.“

Zugleich bittet der Botschafter, zur Unterstützung seiner Schritte

auch den neuen türkischen Botschafter in Berlin auf die Folgen der

Armenierpolitik seiner Regierung und auf den deutschen Standpunkt in

dieser Sache aufmerksam zu machen.

Das Memorandum von 9. August erinnert zunächst an die (von der Pforte

unerwiderte) Denkschrift vom 4. Juli und fährt dann fort:

„Die Deutsche Botschaft bedauert, feststellen zu müssen, daß nach den

Mitteilungen, die sie aus unparteiischen und glaubwürdigen Quellen

seitdem erhalten hat, derartige Vorfälle (Gewalttaten, Massakres,

Plünderungen) statt von den Lokalbehörden verhindert zu werden,

regelmäßig auf die Austreibung der Armenier gefolgt sind mit dem

Erfolge, daß die Mehrzahl derselben umgekommen ist, noch ehe sie

das Ziel ihrer Bestimmung erreicht hatte. Hauptsächlich sind es die

Provinzen Trapezunt, Diarbekr und Erzerum, von wo diese Tatsachen

gemeldet wurden; an gewissen Plätzen, wie in Mardin, haben alle

Christen ohne Unterschied der Rasse und Konfession dasselbe Schicksal

erlitten.

„Zugleich hat die Kaiserlich Ottomanische Regierung geglaubt, die

Maßregel der Verschickung auf die anderen Provinzen von Kleinasien

ausdehnen zu müssen, und ganz zuletzt sind die armenischen Dörfer

der Distrikte von Ismid in der Nähe der Hauptstadt unter ähnlichen

Bedingungen von ihren Bewohnern ausgeräumt worden.

„Angesichts dieser Vorgänge ist die Deutsche Botschaft im Auftrage

ihrer Regierung verpflichtet, noch einmal gegen diese Schreckensakte

Verwahrung einzulegen und die Verantwortlichkeit aller Folgen, die

daraus hervorgehen können, abzulehnen. Sie sieht sich um so mehr

genötigt, die Aufmerksamkeit der Ottomanischen Regierung auf diesen

Punkt hinzulenken, als die öffentliche Meinung schon zu dem Glauben

gelangt ist, daß Deutschland in seiner Eigenschaft als befreundete

und verbündete Macht der Türkei diese Gewalttaten gebilligt oder gar

inspiriert hätte.“

Auch auf dies zweite Memorandum blieb die Pforte die Antwort schuldig.

Die Botschaft fuhr trotzdem fort, weitere Vorstellungen zu

erheben. So verwandte sie sich wiederholt für die katholischen und

protestantischen Armenier, denen die Pforte mit Rücksicht auf den Papst

und die dringenden Vorstellungen des amerikanischen Botschafters die

Vergünstigung des Verbleibens in ihren Wohnsitzen zugesagt, aber später

wieder zurückgezogen hatte. Auch diese Schritte blieben erfolglos.

Ebenso wurden Ausnahmen für Beamte der Ottomanbank, der Tabakregie,

alleinstehende Frauen und Kinder, Schwangere, Kranke, Blinde, Familien

der Heeresangehörigen und einzelne Personen trotz der Verwendung der

Botschaft wieder rückgängig gemacht.

Erst am 2. September scheinen die unermüdlichen Schritte des

Botschafters auf Talaat Bey Eindruck zu machen. Er überreicht eine

Reihe telegraphischer Befehle an die Provinzialbehörden, um durch sie

den Beweis zu liefern, daß die Zentralregierung ernstlich bemüht sei,

den Ausschreitungen ein Ende zu machen und für die Verpflegung der

Ausgewiesenen Sorge zu tragen. Die Botschaft unterrichtet die Konsuln

von den Befehlen der Regierung.

Es dauert nur eine Woche, so laufen von den Konsulaten im

Verschickungsgebiet aus Mossul (9. 9.), Aleppo (9. und 12. 9.), Adana

(10. und 13. 9.) Berichte ein: die Befehle der Pforte an die Wilajets

blieben wirkungslos, die Verschickungen dauerten fort, die Zahl der

Hungerleidenden wüchse, die Maßregeln, selbst gegen Witwen, Waisen,

Kranke, Blinde und Soldatenfamilien würden verschärft. Der von der

Pforte zur Organisation der Deportiertenversorgung nach Cilicien

entsandte Inspektor Ali Munif Bey, statt die Maßregeln zu mildern,

hebe die noch bestehenden Vergünstigungen auf. „Die Behörden“,

schreibt Konsul Dr. Büge aus Adana, „handeln selbstredend nur nach

der zweiten Weisung und fahren mit der Ausweisung ohne Unterschied

des Bekenntnisses fort. Die von der Pforte der Kaiserlichen Botschaft

gemachte Mitteilung ist lediglich eine dreiste Täuschung.“

Das Spiel der Versprechungen hebt aufs neue an. Zusicherungen werden

gegeben, eingeschränkt, erneuert, wieder zurückgezogen, wieder

erneuert, wieder zurückgezogen, Versprechungen niemals eingehalten.

Eine Reihe fortgesetzter diplomatischer Schritte erfolgt wegen der

drohenden Verschickung der Armenier von Konstantinopel, die heimlich

bereits zu Tausenden abgeschoben waren, deren Gesamtverschickung durch

Registrierung von weiteren 70000 vorbereitet wird.

Der im Dezember eintreffende neue Botschafter ~Graf

Wolff-Metternich~ nimmt sogleich die Verhandlungen auf. Er bespricht

erst mit Enver Pascha, Halil Bey, Djemal Pascha, dann mit dem Großwesir

Said Halim Pascha „die Armeniergreuel“. Er weist darauf hin, „daß

Unruhe und Empörung, auch im befreundeten Ausland und in Deutschland,

weite Kreise ergriffen haben und der türkischen Regierung schließlich

alle Sympathien entziehen würden, wenn nicht Einhalt geschehe“.

Über den Erfolg seiner Schritte schreibt er am 9. Dezember an den

Reichskanzler:

„Ich möchte glauben, daß meine Vorstellungen doch nicht ganz vergeblich

gewesen sind... Djemal Pascha, der auch zu den Türken gehört, die sich

schämen, hatte bisher beim Komitee Widerstand bei der Durchführung

seiner Wünsche gefunden. Ganz neuerdings werden sie dagegen, wie mir

der Chef seines Stabes, Oberst von Kreß, mitteilt, gewährt. Er schreibt

dies meinem Einschreiten zu.“

Am 18. Dezember spricht der Botschafter mit Talaat Bey, der aus

Anatolien zurückgekehrt ist, und berichtet darüber.

Talaat Bey habe erklärt, „er habe umfassende Maßnahmen zur Ernährung

der abgeschobenen armenischen Familien getroffen. Vergehungen gegen

Eigentum und Leben der Armenier würden streng bestraft. Es seien

kürzlich noch über 20 Personen, die sich dieser Vergehungen schuldig

gemacht hätten, hingerichtet worden... Augenblicklich fänden nirgends

mehr Abtransporte statt und die Regierung suche die im Gefolge der

Verschiebungen entstandenen Übelstände zu mildern... Die katholischen

und protestantischen Armenier könnten, soweit dies möglich sei, in ihre

Heimat zurückkehren“.

„Im Laufe der Unterhaltung“, berichtet der Botschafter an den

Reichskanzler, „ergab sich die merkwürdige Auffassung bei Talaat

Bey, die ich auch schon bei seinen Kollegen gefunden habe, daß wir

in ähnlichem Falle ebenso gehandelt hätten und eine revolutionäre

Bewegung in Deutschland mit Gewalt ausrotten würden. Ich fand immer

wieder Verständnislosigkeit für den Gesichtspunkt, daß, um Schuldige

zu treffen, nicht Unschuldige leiden, und daß nur bewiesene Vergehen

bestraft werden dürften. Ich habe dem Minister auseinandergesetzt,

daß wir niemals ähnlich handeln und nur den einer Schuld Überführten

bestrafen würden.

„Von verschiedenen Seiten wird mir mitgeteilt, daß meine ernsten

Ermahnungen auf die türkischen Machthaber doch Eindruck gemacht zu

haben scheinen.“

Erst am 22. Dezember bequemte sich die Pforte dazu, auf die Noten der

Deutschen Botschaft vom 5. Juli, 9. August, 13. September und 16.

November eine Antwort zu erteilen.

~Note der Pforte vom 22. Dezember.~

In dieser „erstmaligen schriftlichen Äußerung der Pforte auf die

deutschen Noten bezüglich der armenischen Angelegenheiten“ versteift

sie sich auf denselben Grundsatz, den sie bei allen mündlichen

Besprechungen betont hatte: daß keine „fremde“ Macht, auch der deutsche

Bundesgenosse nicht, sich in die inneren Angelegenheiten der Türkei zu

mischen habe.

„An erster Stelle ist zu bemerken“, führt die Note aus, „daß die

Maßregeln, die hinsichtlich der armenischen Bevölkerung des Reiches

getroffen wurden, in die Domäne von Akten der inneren Verwaltung

des Landes gehören; sie können daher nur in dem Falle Gegenstand

diplomatischer Schritte sein, wenn sie unvermeidlich fremde Interessen,

die dabei engagiert sind, berühren. In der Tat, es ist unbestreitbar,

daß jedes Staatswesen das Recht hat, Maßregeln zu ergreifen, die

geeignet sind, eine Umsturzbewegung, die auf ihrem Gebiete propagiert

wird, einzudämmen, besonders wenn diese Bewegung in die Kriegszeit

fällt.“

Mit dieser grundsätzlichen Erklärung und der weiteren Behauptung, daß

alle fraglichen Maßnahmen durch „militärische Gründe diktiert seien und

ein legitimes Mittel der Verteidigung bilden“, wird die Einmischung der

Botschaft in die Armenische Frage ohne irgendwelche Zugeständnisse als

unberechtigt abgewiesen.

Der brüske Ton, an dem Maßstab sonstiger türkischer Höflichkeit

gemessen, ist bemerkenswert.

Deutschland und Armenien, 1914-1918: Sammlung diplomatischer Aktenstücke · 第 37 / 134 题