Es ging nicht wohl an, einen Beschluß von so großer Tragweite wie den
der Deportation der Deutschen Botschaft ganz zu verschweigen. Durch
die grotesken Übertreibungen und Entstellungen der Vorgänge in Wan,
durch gleichzeitige unkontrollierbare Mitteilungen über Aufstände in
Bitlis und Musch, über geplante Verschwörungen in Erzerum, Bombenfunde
und Spionageakte an verschiedenen Plätzen des Reiches, war auf der
Botschaft eine Atmosphäre geschaffen, die einschneidende Maßregeln als
gerechtfertigt erscheinen ließ. Allerdings hätte ein Telegramm aus
Mossul vom 18. Mai, das gleichzeitig mit dem Fall von Wan durch Konsul
Holstein der Botschaft zuging, stutzig machen können. Denn es meldete,
daß nach gleichlautenden Mitteilungen des nestorianischen Patriarchen
in Kodschanes und des chaldäischen Patriarchen in Mossul, „die
Muselmanen im Bezirk Amadia ein allgemeines Christenmassaker planten
und schon damit begonnen hätten; Wali gebe Tatsache zu und scheine die
Bewegung, wenn nicht gerade zu schüren, so doch nicht energisch genug
zu hemmen“. Doch hier handelte es sich um nestorianische, jakobitische
und chaldäische Syrer, nicht um Armenier.
Am 31. Mai drahtete der deutsche Botschafter an das Auswärtige Amt:
„Zur Eindämmung der armenischen Spionage und um neuen armenischen
Massenerhebungen vorzubeugen, beabsichtigt Enver Pascha unter Benutzung
des Kriegs- (Ausnahme-) Zustandes eine große Zahl armenischer Schulen
zu schließen, armenische Postkorrespondenz zu untersagen, armenische
Zeitungen zu unterdrücken und aus den jetzt insurgierten armenischen
Zentren alle nicht ganz einwandfreien Familien in Mesopotamien
anzusiedeln. Er bittet dringend, daß wir ihm hierbei nicht in den Arm
fallen.“
Bezeichnend für die Mitteilung Enver Paschas an den Botschafter ist
die Voranstellung von Schulen, Postkorrespondenzen und armenischen
Zeitungen vor die Hauptsache, die Ankündigung der Verschickungen. Um
Einwänden im voraus zu begegnen, wird die Maßregel auf „nicht ganz
einwandfreie Familien“ und die „jetzt insurgierten armenischen Zentren“
beschränkt.
Welche Zentren waren damals insurgiert?
Die Deserteuraffäre in Zeitun und die Spionageakte in Dörtjol waren
durch Abtransport der Bewohner von Zeitun und Dörtjol erledigt. Die
Unruhen in Bitlis und Musch waren, was die Botschaft nicht wußte, durch
die Behörden mit Hilfe des Abgeordneten Papasian beglichen. Vereinzelte
verbürgte oder unverbürgte Bombenfunde[9] „gehörten zu dem schon
bekannten Inventar der türkischen Behörden an solchen Vorwänden“. In
Erzerum „glaubte“ der Wali Beweise für eine armenische Verschwörung
in Händen zu haben, obwohl nach dem Zeugnis General Posseldts „die
Aufführung der Armenier tadellos“ und nach dem Urteil des Konsuls
von Scheubner-Richter „ein Aufstand nicht zu erwarten war“. Als
„Massenerhebung“ und ernste Gefahr für die militärischen Operationen
mußte dagegen die „Insurrektion“ von Wan erscheinen.
Die Maßregel partieller Verschickungen von „nicht einwandfreien
Familien“ konnte sich nach den vorliegenden Berichten nur auf die
östlichen Wilajets an der kaukasischen Front beziehen, wo es nach
türkischen Meldungen in Wan, Schatakh, Bitlis und Musch „insurgierte
Zentren“ zu geben schien. Da schon im Sommer 1914 Rußlands Anteil an
Kurdenaufständen in Bitlis und Musch gemeldet war, hatte auch die
von der Pforte behauptete „von Rußland genährte Wühlarbeit“ einige
Wahrscheinlichkeit für sich[10]. Vom militärischen Gesichtspunkt
konnten bei der unvollkommenen Information über die tatsächlichen
Vorgänge Vorbeugungsmaßregeln „in den insurgierten Zentren“ als
berechtigt erscheinen. So sah der Botschafter keinen Grund, sich den
angekündigten Maßregeln Enver Paschas zu widersetzen und hielt sie
in den von Enver selbst gezogenen Grenzen („nicht ganz einwandfreie
Familien“, „insurgierte Zentren“, „Ansiedlung in Mesopotamien“) für
berechtigt. Er glaubte sich darauf beschränken zu müssen, auf Milderung
in der Form hinzuwirken, und informierte die Konsulate von Trapezunt,
Erzerum, Adana, Aleppo, Mossul, Bagdad -- von denen die nördlichen als
Ausgangspunkt, die südlichen als Verschickungsziele in Betracht kamen,
-- um eine geordnete Ausführung der Maßnahmen überwachen zu können.
Die Erfahrungen, die mit tscherkessischen und bulgarischen Muhadschirs
(Emigranten) gemacht worden waren, hätten den Botschafter belehren
können, was bei solchen „Ansiedelungen“ herauszukommen pflegte. Aber
er machte sich wohl keine deutliche Vorstellung davon. In Pera kennt
man nur das europäische, aber nicht das asiatische Gesicht der Türkei.
Bisher waren in Cilicien und Ostanatolien keine Massaker vorgekommen.
Noch am 15. Mai hatte der deutsche Konsul aus Erzerum berichtet: „Der
Ausbruch eines Massakers ist hier kaum anzunehmen, es sei denn, daß
Mißerfolge an der Front die türkischen Truppen zu einem Rückzuge nach
Erzerum nötigen werden.“ Vorstellungen, die die Botschaft wegen der
Deportationsmaßregeln von Frauen und Kindern im Wilajet Erzerum erhob,
wurden von Talaat Bey damit beruhigt, daß „die Armenier durch die
Deportation vor Schlimmerem, nämlich Massakers, bewahrt werden sollen;
die Regierung werde den Ausgewiesenen neue Wohnsitze anweisen und sie
auch unterstützen“. Dergleichen Zusagen nahm man damals noch ernst.