2. ~Die Ankündigung der Verschickungsmaßregel.~

Es ging nicht wohl an, einen Beschluß von so großer Tragweite wie den

der Deportation der Deutschen Botschaft ganz zu verschweigen. Durch

die grotesken Übertreibungen und Entstellungen der Vorgänge in Wan,

durch gleichzeitige unkontrollierbare Mitteilungen über Aufstände in

Bitlis und Musch, über geplante Verschwörungen in Erzerum, Bombenfunde

und Spionageakte an verschiedenen Plätzen des Reiches, war auf der

Botschaft eine Atmosphäre geschaffen, die einschneidende Maßregeln als

gerechtfertigt erscheinen ließ. Allerdings hätte ein Telegramm aus

Mossul vom 18. Mai, das gleichzeitig mit dem Fall von Wan durch Konsul

Holstein der Botschaft zuging, stutzig machen können. Denn es meldete,

daß nach gleichlautenden Mitteilungen des nestorianischen Patriarchen

in Kodschanes und des chaldäischen Patriarchen in Mossul, „die

Muselmanen im Bezirk Amadia ein allgemeines Christenmassaker planten

und schon damit begonnen hätten; Wali gebe Tatsache zu und scheine die

Bewegung, wenn nicht gerade zu schüren, so doch nicht energisch genug

zu hemmen“. Doch hier handelte es sich um nestorianische, jakobitische

und chaldäische Syrer, nicht um Armenier.

Am 31. Mai drahtete der deutsche Botschafter an das Auswärtige Amt:

„Zur Eindämmung der armenischen Spionage und um neuen armenischen

Massenerhebungen vorzubeugen, beabsichtigt Enver Pascha unter Benutzung

des Kriegs- (Ausnahme-) Zustandes eine große Zahl armenischer Schulen

zu schließen, armenische Postkorrespondenz zu untersagen, armenische

Zeitungen zu unterdrücken und aus den jetzt insurgierten armenischen

Zentren alle nicht ganz einwandfreien Familien in Mesopotamien

anzusiedeln. Er bittet dringend, daß wir ihm hierbei nicht in den Arm

fallen.“

Bezeichnend für die Mitteilung Enver Paschas an den Botschafter ist

die Voranstellung von Schulen, Postkorrespondenzen und armenischen

Zeitungen vor die Hauptsache, die Ankündigung der Verschickungen. Um

Einwänden im voraus zu begegnen, wird die Maßregel auf „nicht ganz

einwandfreie Familien“ und die „jetzt insurgierten armenischen Zentren“

beschränkt.

Welche Zentren waren damals insurgiert?

Die Deserteuraffäre in Zeitun und die Spionageakte in Dörtjol waren

durch Abtransport der Bewohner von Zeitun und Dörtjol erledigt. Die

Unruhen in Bitlis und Musch waren, was die Botschaft nicht wußte, durch

die Behörden mit Hilfe des Abgeordneten Papasian beglichen. Vereinzelte

verbürgte oder unverbürgte Bombenfunde[9] „gehörten zu dem schon

bekannten Inventar der türkischen Behörden an solchen Vorwänden“. In

Erzerum „glaubte“ der Wali Beweise für eine armenische Verschwörung

in Händen zu haben, obwohl nach dem Zeugnis General Posseldts „die

Aufführung der Armenier tadellos“ und nach dem Urteil des Konsuls

von Scheubner-Richter „ein Aufstand nicht zu erwarten war“. Als

„Massenerhebung“ und ernste Gefahr für die militärischen Operationen

mußte dagegen die „Insurrektion“ von Wan erscheinen.

Die Maßregel partieller Verschickungen von „nicht einwandfreien

Familien“ konnte sich nach den vorliegenden Berichten nur auf die

östlichen Wilajets an der kaukasischen Front beziehen, wo es nach

türkischen Meldungen in Wan, Schatakh, Bitlis und Musch „insurgierte

Zentren“ zu geben schien. Da schon im Sommer 1914 Rußlands Anteil an

Kurdenaufständen in Bitlis und Musch gemeldet war, hatte auch die

von der Pforte behauptete „von Rußland genährte Wühlarbeit“ einige

Wahrscheinlichkeit für sich[10]. Vom militärischen Gesichtspunkt

konnten bei der unvollkommenen Information über die tatsächlichen

Vorgänge Vorbeugungsmaßregeln „in den insurgierten Zentren“ als

berechtigt erscheinen. So sah der Botschafter keinen Grund, sich den

angekündigten Maßregeln Enver Paschas zu widersetzen und hielt sie

in den von Enver selbst gezogenen Grenzen („nicht ganz einwandfreie

Familien“, „insurgierte Zentren“, „Ansiedlung in Mesopotamien“) für

berechtigt. Er glaubte sich darauf beschränken zu müssen, auf Milderung

in der Form hinzuwirken, und informierte die Konsulate von Trapezunt,

Erzerum, Adana, Aleppo, Mossul, Bagdad -- von denen die nördlichen als

Ausgangspunkt, die südlichen als Verschickungsziele in Betracht kamen,

-- um eine geordnete Ausführung der Maßnahmen überwachen zu können.

Die Erfahrungen, die mit tscherkessischen und bulgarischen Muhadschirs

(Emigranten) gemacht worden waren, hätten den Botschafter belehren

können, was bei solchen „Ansiedelungen“ herauszukommen pflegte. Aber

er machte sich wohl keine deutliche Vorstellung davon. In Pera kennt

man nur das europäische, aber nicht das asiatische Gesicht der Türkei.

Bisher waren in Cilicien und Ostanatolien keine Massaker vorgekommen.

Noch am 15. Mai hatte der deutsche Konsul aus Erzerum berichtet: „Der

Ausbruch eines Massakers ist hier kaum anzunehmen, es sei denn, daß

Mißerfolge an der Front die türkischen Truppen zu einem Rückzuge nach

Erzerum nötigen werden.“ Vorstellungen, die die Botschaft wegen der

Deportationsmaßregeln von Frauen und Kindern im Wilajet Erzerum erhob,

wurden von Talaat Bey damit beruhigt, daß „die Armenier durch die

Deportation vor Schlimmerem, nämlich Massakers, bewahrt werden sollen;

die Regierung werde den Ausgewiesenen neue Wohnsitze anweisen und sie

auch unterstützen“. Dergleichen Zusagen nahm man damals noch ernst.

Deutschland und Armenien, 1914-1918: Sammlung diplomatischer Aktenstücke · 第 18 / 134 题