Es stellte sich nur zu bald heraus, daß die Konsuln die Folgen der
Deportation zutreffender beurteilten, als die Botschaft.
Am 3. Juni prophezeite der Vicekonsul von Scheubner-Richter in Erzerum
die zu erwartenden Wirkungen der Deportationsmaßregel:
„Die armenischen Bewohner aller Ebenen, wahrscheinlich auch Erzerums,
sollen bis Der es Zor (in die arabische Wüste) geschickt werden. Diese
Aussiedelung großen Maßstabes ist gleichbedeutend mit Massakers, da
mangels jeglicher Transportmittel kaum die Hälfte ihren Bestimmungsort
lebend erreichen wird, und dürfte nicht nur den Ruin der Armenier,
sondern den des ganzen Landes nach sich ziehen.“
Eine Woche später trafen böse Nachrichten aus Diarbekr ein. Konsul
Holstein drahtet am 10. Juni:
„614 aus Diarbekr hierher verbannte armenische Männer, Frauen und
Kinder sind auf der Floßreise sämtlich abgeschlachtet worden; die
Kelleks sind gestern hier leer angekommen; seit einigen Tagen treiben
Leichen und menschliche Glieder im Fluß vorbei. Weitere Transporte
armenischer ‚Ansiedler‘ sind hierher unterwegs, ihnen dürfte dasselbe
Los bevorstehen. Ich habe der hiesigen Regierung meinen tiefsten
Abscheu über diese Verbrechen zum Ausdruck gebracht; der Wali sprach
sein Bedauern darüber aus mit dem Bemerken, daß allein der Wali von
Diarbekr dafür verantwortlich sei.“
Am 12. Juni berichtet Konsul Rößler aus Aleppo:
„Von dem hier weilenden Katholikos von Sis wird die Seelenzahl der
bisher verbannten Armenier auf über 30000 angegeben. Zeitun und
Umgegend, ferner Alabasch, Albistan, Dörtjol, Hassan-Beyli sind
vollständig geräumt. Es sind nicht nur die Familien, die „nicht ganz
einwandfrei“ schienen, verbannt worden, sondern die ganze Bevölkerung,
sogar die Familien der im Heeresdienst stehenden Soldaten... Damit geht
die Regierung weit über den Zweck notwendiger Vorbeugungsmaßregeln
hinaus.“
Am 18. Juni meldet von Scheubner-Richter aus Erzerum das erste Massaker:
„Vernichtung der ausgewiesenen Armenier auf dem Wege über Ersindjan
nach Kharput.“ Es handelte sich, wie erst später bekannt wurde, um
die von Kurden und Regierungstruppen der 86. Kavalleriebrigade unter
Führung ihrer Offiziere vom 10. bis 14. Juni verübte Abschlachtung
von 20 bis 25000 Deportierten, fast nur Frauen und Kinder, in der
Kemachschlucht, 12 Stunden von der Garnisonstadt Ersindjan, dem Sitz
des Kommandos des 3. Armeekorps.
Der Botschafter drahtet an den Konsul (21. Juni):
„Ich bitte dem Wali eindringlich vorzustellen, daß solche schmachvollen
Vorfälle das Ansehen der Regierung im neutralen Auslande und bei den
Freunden der Türkei schädigen und die Autorität der Behörden im Inland
untergraben... Pflicht der Ortsbehörden ist es, solche Vorkommnisse mit
allen Mitteln zu verhindern, wenn sie nicht eine schwere Verantwortung
auf sich laden wollen.“
In gleichem Sinne erhebt der Botschafter Vorstellungen bei der Pforte.
Auch die Massenausweisungen in Cilicien hatte der Botschafter bei dem
Minister des Innern zur Sprache gebracht. Die ungewollte Folge dieses
Schrittes war die Enthebung des Walis Djelal Bey von Aleppo, des
einzigen Walis, der in seinem Wilajet sich den Maßregeln der Regierung
mit Erfolg widersetzt hatte. Auch die Vorstellungen der Konsuln blieben
wirkungslos oder hatten das entgegengesetzte Resultat.
Bis gegen Ende Juni konnte es immer noch den Anschein haben, als ob die
Maßregel sich auf die strategisch bedrohten Grenzgebiete (Cilicien,
Erzerum) beschränken würde. Ende Juni läßt die Regierung den Schleier
fallen. A tempo setzen in allen ostanatolischen Wilajets, auch in den
mittleren Provinzen (die Hunderte von Kilometern vom Kriegsschauplatz
abliegen), Massendeportationen ein, die ausnahmslos mit Konfiskation
aller Habe, Abschlachtungen der männlichen Bevölkerung und Raub von
jungen Frauen und Töchtern verbunden sind. Jetzt bestand kein Zweifel
mehr, daß es sich nicht um militärische Maßnahmen zur Sicherung des
Reiches, sondern um eine planmäßige Vernichtung des armenischen Volkes
handelte. Es folgen Schlag auf Schlag: