1. ~Die Massenverhaftung der Intellektuellen in Konstantinopel.~

Am 22. April bestätigte der Minister des Innern die Mitteilungen, die

die Botschaft über den Ausbruch der Unruhen in Wan erhalten hatte,

-- mit der Bitte um vorläufige Geheimhaltung. An dem darauffolgenden

Sonntag, dem 25. April, erfuhr das überraschte Konstantinopel, daß in

der Nacht vom Sonnabend auf den Sonntag die politischen und geistigen

Spitzen der armenischen Gesellschaft in der Hauptstadt verhaftet

worden seien. In der Nacht vom Sonntag auf den Montag wurde die Razzia

erneuert. Gegen 600 armenische Intellektuelle, die führenden Männer

der Nation, Deputierte, Parteiführer, Schriftsteller, Journalisten,

Geistliche, Ärzte wurden in den Tagen darauf ohne Verhör und Urteil aus

den Gefängnissen in das Innere von Kleinasien nach Ajasch und Tschangri

abtransportiert[7]. Gerüchte von geplanten Attentaten zirkulierten in

der Stadt, die aber von der Regierung selbst dementiert wurden. Von

den Vorgängen in Wan war noch nichts bekannt. Am 29. April wurde die

Bevölkerung von Konstantinopel aufgefordert, alle Waffen abzuliefern,

was ohne Zwischenfall geschah.

Offiziell teilte Talaat Bey, der Minister des Innern, der Botschaft

durch ihren ersten Dragoman mit, „die Regierung sei jetzt

entschlossen, dem bisherigen Zustand ein Ende zu bereiten, wonach

jede Religionsgemeinschaft ihre besondere ‚Politik‘ mache und hierzu

besondere politische Vereinigungen gründen und unterhalten könne. In

der Türkei solle künftig nur ‚osmanische‘ Politik gemacht werden. Unter

den hiesigen (Konstantinopeler) Armeniern befänden sich eine Reihe von

politisch nicht ganz sicheren Persönlichkeiten; sie seien natürlich

gerade unter den tätigen Mitgliedern der Klubs und Redaktionen zu

suchen. Die Besorgnis sei nicht von der Hand zu weisen, daß im Falle

einer ungünstigen Wendung des Krieges diese Elemente die Gelegenheit

zur Unruhestiftung ergreifen könnten. Der Augenblick schien günstig,

alle diese Verdächtigen aus der Hauptstadt zu entfernen. Unter den

Verschickten gäbe es sicher viele, die in keiner Weise schuldig seien.

Dies leugne die Regierung nicht, und er -- Talaat -- werde aus eigenem

Antrieb und ohne daß es hierzu einer Intervention bedürfe, diesen die

Erlaubnis zur Rückkehr erteilen.“[8]

So wurde im voraus einer Intervention von deutscher Seite vorgebeugt.

Beschuldigungen gegen die allgemein als loyal bekannten und geachteten

Intellektuellen, zum Teil persönliche Freunde der jungtürkischen

Führer -- Zohrab hatte Halil Bey in den Tagen der Gegenrevolution das

Leben gerettet --, wurden nicht erhoben. Die Verhaftung wurde als

Vorbeugungsmaßregel charakterisiert und eine richterliche Untersuchung

in Aussicht gestellt, um etwa Verdächtige zu ermitteln.

Ein Zusammenhang der Verhaftungen mit den Vorgängen in Wan wurde nicht

konstruiert. Der Plan der Vernichtung der armenischen Nation, der man

in ihren geistigen Führern das Haupt abschlug, ehe man den Leib der

Todesfolter unterwarf, mußte im Dunkel bleiben, bis die Vorbereitungen

für die Gesamtdeportation getroffen waren. Der Einmarsch der russischen

Truppen in Wan scheint den letzten Widerstand im Komitee gebrochen zu

haben. Die radikalen Elemente des Komitees triumphierten. Der Beschluß

der Deportation wurde auf die ganze armenische Bevölkerung der Türkei

ausgedehnt.

Am 27. Mai erschien das „Provisorische Gesetz über die Verschickung

verdächtiger Personen“. Artikel 2 lautet:

„Die Kommandanten der Armeen, Armeekorps und Divisionen können, wenn

militärische Bedürfnisse es fordern, die Bevölkerung von Städten

und Dörfern, die sie der Schuld des Verrats oder der Spionage für

verdächtig halten, dislozieren und in anderen Orten ansiedeln.“

Schuldbeweise sind für die Strafe der Verschickung nicht erforderlich.

Verdacht genügt. So wurde es in Konstantinopel, so im ganzen Reich

gehalten.

Deutschland und Armenien, 1914-1918: Sammlung diplomatischer Aktenstücke · 第 17 / 134 题