Am 22. April bestätigte der Minister des Innern die Mitteilungen, die
die Botschaft über den Ausbruch der Unruhen in Wan erhalten hatte,
-- mit der Bitte um vorläufige Geheimhaltung. An dem darauffolgenden
Sonntag, dem 25. April, erfuhr das überraschte Konstantinopel, daß in
der Nacht vom Sonnabend auf den Sonntag die politischen und geistigen
Spitzen der armenischen Gesellschaft in der Hauptstadt verhaftet
worden seien. In der Nacht vom Sonntag auf den Montag wurde die Razzia
erneuert. Gegen 600 armenische Intellektuelle, die führenden Männer
der Nation, Deputierte, Parteiführer, Schriftsteller, Journalisten,
Geistliche, Ärzte wurden in den Tagen darauf ohne Verhör und Urteil aus
den Gefängnissen in das Innere von Kleinasien nach Ajasch und Tschangri
abtransportiert[7]. Gerüchte von geplanten Attentaten zirkulierten in
der Stadt, die aber von der Regierung selbst dementiert wurden. Von
den Vorgängen in Wan war noch nichts bekannt. Am 29. April wurde die
Bevölkerung von Konstantinopel aufgefordert, alle Waffen abzuliefern,
was ohne Zwischenfall geschah.
Offiziell teilte Talaat Bey, der Minister des Innern, der Botschaft
durch ihren ersten Dragoman mit, „die Regierung sei jetzt
entschlossen, dem bisherigen Zustand ein Ende zu bereiten, wonach
jede Religionsgemeinschaft ihre besondere ‚Politik‘ mache und hierzu
besondere politische Vereinigungen gründen und unterhalten könne. In
der Türkei solle künftig nur ‚osmanische‘ Politik gemacht werden. Unter
den hiesigen (Konstantinopeler) Armeniern befänden sich eine Reihe von
politisch nicht ganz sicheren Persönlichkeiten; sie seien natürlich
gerade unter den tätigen Mitgliedern der Klubs und Redaktionen zu
suchen. Die Besorgnis sei nicht von der Hand zu weisen, daß im Falle
einer ungünstigen Wendung des Krieges diese Elemente die Gelegenheit
zur Unruhestiftung ergreifen könnten. Der Augenblick schien günstig,
alle diese Verdächtigen aus der Hauptstadt zu entfernen. Unter den
Verschickten gäbe es sicher viele, die in keiner Weise schuldig seien.
Dies leugne die Regierung nicht, und er -- Talaat -- werde aus eigenem
Antrieb und ohne daß es hierzu einer Intervention bedürfe, diesen die
Erlaubnis zur Rückkehr erteilen.“[8]
So wurde im voraus einer Intervention von deutscher Seite vorgebeugt.
Beschuldigungen gegen die allgemein als loyal bekannten und geachteten
Intellektuellen, zum Teil persönliche Freunde der jungtürkischen
Führer -- Zohrab hatte Halil Bey in den Tagen der Gegenrevolution das
Leben gerettet --, wurden nicht erhoben. Die Verhaftung wurde als
Vorbeugungsmaßregel charakterisiert und eine richterliche Untersuchung
in Aussicht gestellt, um etwa Verdächtige zu ermitteln.
Ein Zusammenhang der Verhaftungen mit den Vorgängen in Wan wurde nicht
konstruiert. Der Plan der Vernichtung der armenischen Nation, der man
in ihren geistigen Führern das Haupt abschlug, ehe man den Leib der
Todesfolter unterwarf, mußte im Dunkel bleiben, bis die Vorbereitungen
für die Gesamtdeportation getroffen waren. Der Einmarsch der russischen
Truppen in Wan scheint den letzten Widerstand im Komitee gebrochen zu
haben. Die radikalen Elemente des Komitees triumphierten. Der Beschluß
der Deportation wurde auf die ganze armenische Bevölkerung der Türkei
ausgedehnt.
Am 27. Mai erschien das „Provisorische Gesetz über die Verschickung
verdächtiger Personen“. Artikel 2 lautet:
„Die Kommandanten der Armeen, Armeekorps und Divisionen können, wenn
militärische Bedürfnisse es fordern, die Bevölkerung von Städten
und Dörfern, die sie der Schuld des Verrats oder der Spionage für
verdächtig halten, dislozieren und in anderen Orten ansiedeln.“
Schuldbeweise sind für die Strafe der Verschickung nicht erforderlich.
Verdacht genügt. So wurde es in Konstantinopel, so im ganzen Reich
gehalten.