Aus dem Wilajet Erzerum waren der Botschaft schon seit Kriegsbeginn
Klagen über Härte der Requisitionen und Gewalttaten von türkischer
Gendarmerie und Tschettäs (berittenen Banden) gegen die armenische
Landbevölkerung zugegangen. Urheber dieser Ausschreitungen waren die
jungtürkischen Klubs in den Provinzialstädten. Am 10. Februar war der
zweite Direktor der Ottomanbank in Erzerum, der Armenier Pasdirmadjian,
das Opfer eines Meuchelmords geworden. Obwohl sich General Posseldt
Pascha, Mitglied der deutschen Militärmission, der damals noch
Festungskommandant von Erzerum war, darum bemühte, wurden die bekannten
Mörder nicht verhaftet. In den Landdistrikten der Erzerum- und der
Passinebene, östlich von Erzerum, wurden nach und nach alle armenischen
Dörfer -- hauptsächlich Frauen und Kinder, da die Männer zum
Heeresdienst eingezogen waren --, angeblich aus militärischen Gründen,
ausgeräumt. Der Befehl kam von dem Oberstkommandierenden der 3. Armee,
Kamil Pascha. Der Wali von Erzerum, Tahsin Bey, der die Maßregel
mißbilligte, war machtlos dagegen. Am 18. Mai 1915 drahtete der
deutsche Vizekonsul v. Scheubner-Richter an den Botschafter Freiherrn
v. Wangenheim:
„Das Elend unter den vertriebenen Armeniern ist fürchterlich. Frauen
und Kinder lagern zu Tausenden ohne Nahrung um die Stadt herum. Die
zwecklose Vertreibung ruft die größte Erbitterung hervor. Darf ich
deswegen bei dem Oberstkommandierenden Schritte unternehmen?“
Der Botschafter Freiherr von Wangenheim ermächtigte am gleichen Tage
den Konsul, Vorstellungen zu erheben und auf humane Behandlung der
Ausgewiesenen hinzuwirken. Der Konsul begibt sich ins Hauptquartier
Tortum und berichtet unter dem 2. Juni, daß seine „Rücksprache mit dem
Oberstkommandierenden zu keinem positiven Resultat führte“.
Lag im Wilajet Erzerum die Gefahr einer armenischen Erhebung vor?
General Posseldt erklärt am 26. April, „die Aufführung der Armenier sei
tadellos gewesen.“
Der Konsul bestätigt es: „Da ein Aufstand der hiesigen Armenier nicht
zu erwarten ist, ist diese Maßnahme grausamer Ausschließung unbegründet
und ruft Erbitterung hervor.“ (16. Mai.) Talaat Bey, der Minister des
Innern, bei dem die Botschaft anregt, die Aussiedelungsmaßregel zu
mildern, „zeigt sich abgeneigt“, da man gerade in Erzerum belastende
Korrespondenzen, Waffen und Bomben gefunden habe (29. Mai). Auf Anfrage
drahtet der Konsul v. Scheubner-Richter aus Erzerum: „In Erzerum und
Umgebung wurden Bomben und dergleichen ~nicht~ gefunden, was auch
vom Wali bestätigt werden kann.“ (2. Juni.)
In Cilicien und im Wilajet Erzerum waren die Dinge ihren eigenen Weg
gegangen. Ein Zusammenhang bestand nicht, allgemeine Maßregeln gegen
die armenische Bevölkerung des Reiches schienen nicht beabsichtigt
zu sein. Auch im Wilajet Erzerum sind bis Ende Mai keine Massakers
vorgekommen, nur Aussiedelungen, die durch das Oberkommando angeordnet
und mit militärischen Notwendigkeiten begründet wurden.
Inzwischen waren aus den Wilajets Bitlis und Wan Meldungen eingegangen,
die ernsterer Natur waren. Sie schienen die Anschauung der Pforte zu
rechtfertigen, daß die militärischen Operationen durch revolutionäre
Bewegungen im armenischen Volkselement bedroht und die Sicherheit des
Reiches gefährdet sei. Über indirekt gemeldete Aufstände in Bitlis und
Musch, Gebiete, die für die Konsulate nicht erreichbar waren, lagen
nähere Berichte nicht vor. Es hat sich später herausgestellt, daß dort
bereits im Frühjahr ein Anschlag türkischer Gendarmen auf das Dorf Goms
zu Unruhen geführt hatte, die durch Vermittlung der Behörden und des
armenischen Abgeordneten Papasian auf Anordnung Talaat Beys gütlich
beigelegt wurden. Davon war aber der Botschaft nichts mitgeteilt
worden. (Anhang Nr. 2).