2. ~Ostanatolien.~

Aus dem Wilajet Erzerum waren der Botschaft schon seit Kriegsbeginn

Klagen über Härte der Requisitionen und Gewalttaten von türkischer

Gendarmerie und Tschettäs (berittenen Banden) gegen die armenische

Landbevölkerung zugegangen. Urheber dieser Ausschreitungen waren die

jungtürkischen Klubs in den Provinzialstädten. Am 10. Februar war der

zweite Direktor der Ottomanbank in Erzerum, der Armenier Pasdirmadjian,

das Opfer eines Meuchelmords geworden. Obwohl sich General Posseldt

Pascha, Mitglied der deutschen Militärmission, der damals noch

Festungskommandant von Erzerum war, darum bemühte, wurden die bekannten

Mörder nicht verhaftet. In den Landdistrikten der Erzerum- und der

Passinebene, östlich von Erzerum, wurden nach und nach alle armenischen

Dörfer -- hauptsächlich Frauen und Kinder, da die Männer zum

Heeresdienst eingezogen waren --, angeblich aus militärischen Gründen,

ausgeräumt. Der Befehl kam von dem Oberstkommandierenden der 3. Armee,

Kamil Pascha. Der Wali von Erzerum, Tahsin Bey, der die Maßregel

mißbilligte, war machtlos dagegen. Am 18. Mai 1915 drahtete der

deutsche Vizekonsul v. Scheubner-Richter an den Botschafter Freiherrn

v. Wangenheim:

„Das Elend unter den vertriebenen Armeniern ist fürchterlich. Frauen

und Kinder lagern zu Tausenden ohne Nahrung um die Stadt herum. Die

zwecklose Vertreibung ruft die größte Erbitterung hervor. Darf ich

deswegen bei dem Oberstkommandierenden Schritte unternehmen?“

Der Botschafter Freiherr von Wangenheim ermächtigte am gleichen Tage

den Konsul, Vorstellungen zu erheben und auf humane Behandlung der

Ausgewiesenen hinzuwirken. Der Konsul begibt sich ins Hauptquartier

Tortum und berichtet unter dem 2. Juni, daß seine „Rücksprache mit dem

Oberstkommandierenden zu keinem positiven Resultat führte“.

Lag im Wilajet Erzerum die Gefahr einer armenischen Erhebung vor?

General Posseldt erklärt am 26. April, „die Aufführung der Armenier sei

tadellos gewesen.“

Der Konsul bestätigt es: „Da ein Aufstand der hiesigen Armenier nicht

zu erwarten ist, ist diese Maßnahme grausamer Ausschließung unbegründet

und ruft Erbitterung hervor.“ (16. Mai.) Talaat Bey, der Minister des

Innern, bei dem die Botschaft anregt, die Aussiedelungsmaßregel zu

mildern, „zeigt sich abgeneigt“, da man gerade in Erzerum belastende

Korrespondenzen, Waffen und Bomben gefunden habe (29. Mai). Auf Anfrage

drahtet der Konsul v. Scheubner-Richter aus Erzerum: „In Erzerum und

Umgebung wurden Bomben und dergleichen ~nicht~ gefunden, was auch

vom Wali bestätigt werden kann.“ (2. Juni.)

In Cilicien und im Wilajet Erzerum waren die Dinge ihren eigenen Weg

gegangen. Ein Zusammenhang bestand nicht, allgemeine Maßregeln gegen

die armenische Bevölkerung des Reiches schienen nicht beabsichtigt

zu sein. Auch im Wilajet Erzerum sind bis Ende Mai keine Massakers

vorgekommen, nur Aussiedelungen, die durch das Oberkommando angeordnet

und mit militärischen Notwendigkeiten begründet wurden.

Inzwischen waren aus den Wilajets Bitlis und Wan Meldungen eingegangen,

die ernsterer Natur waren. Sie schienen die Anschauung der Pforte zu

rechtfertigen, daß die militärischen Operationen durch revolutionäre

Bewegungen im armenischen Volkselement bedroht und die Sicherheit des

Reiches gefährdet sei. Über indirekt gemeldete Aufstände in Bitlis und

Musch, Gebiete, die für die Konsulate nicht erreichbar waren, lagen

nähere Berichte nicht vor. Es hat sich später herausgestellt, daß dort

bereits im Frühjahr ein Anschlag türkischer Gendarmen auf das Dorf Goms

zu Unruhen geführt hatte, die durch Vermittlung der Behörden und des

armenischen Abgeordneten Papasian auf Anordnung Talaat Beys gütlich

beigelegt wurden. Davon war aber der Botschaft nichts mitgeteilt

worden. (Anhang Nr. 2).

Deutschland und Armenien, 1914-1918: Sammlung diplomatischer Aktenstücke · 第 11 / 134 题