England hat schon lange vor dem Krieg die Folgerung aus dieser

Entwicklung gezogen. Sein Wirtschaftskrieg gegen Deutschland begann

mit jenem 1887 erlassenen _Gesetz_ über die Herkunftsbezeichnungen

„_~Made in Germany~_”, das ein Brandmal sein sollte für deutsche

Erzeugnisse, aber zu einem Ehrendenkmal deutscher Qualität wurde. Daß

es bewußt gegen Deutschland gerichtet war, bedarf keines weiteren

Hinweises, denn Deutschland gehört zu den Hauptversorgern von

Großbritannien. Dieses Gesetz war der erste Bruch mit der bis dahin

traditionell betriebenen Freihandelspolitik Englands. Wie oft ist

uns das Lied dieser englischen Freihandelspolitik nicht gesungen

worden! Die guten Deutschen, die so gern das Vorbild im Ausland

suchen und die vielleicht ein gewisses Recht hatten, in der Zeit

preußischer Reaktion ein englisches Parlament, das seine Vorzüge

hatte, anzuerkennen, vergaßen, daß Englands Wirtschaftspolitik

nie von einem anderen Gesichtspunkt geleitet worden ist als von

demjenigen des rücksichtslosesten Eigennutzes. Professor Harms, dem wir

verschiedene hervorragende Darlegungen über England und Deutschland

verdanken, hat in einem in der „Deutschen Revue” veröffentlichten

Aufsatz über England und Deutschland mit Recht darauf hingewiesen, daß

England zunächst durch Jahrhunderte hindurch an einer rücksichtslos

gehandhabten Ausschließungspolitik festhielt und erst dann, als es nach

dem Niederbruch Frankreichs die unbedingte kommerzielle Übermacht in

Europa hatte, seine Grenzen aus dem Grunde öffnete, weil die anderen

Völker auf seinem eigenen Markt nicht konkurrieren konnten und weil

es die Hoffnung hatte, daß die anderen Staaten dem Beispiel folgen

und ihm die Grenzen öffnen würden und ihm dann diese Absatzgebiete

schrankenlos offen standen. Diese Hoffnung Englands hat sich als

vollständig richtig erwiesen. Es wurde die große Werkstatt der Welt

und es konnte sich die unbedingte Herrschaft auf den Märkten der Welt

aneignen, solange dieses Freihandelssystem auch von anderen Ländern

adoptiert wurde. Die Notwendigkeit von Schutzzöllen für die deutsche

Industrie hatte ja zuerst Friedrich List, dessen geradezu grandiose

prophetische Voraussage man auch darin wieder bewundern muß, in den

Vordergrund seiner Ausführungen gestellt. Als England merkte, daß diese

Freihandelspolitik ihm gefährlich wurde, beginnt es mit dem Abbau des

Freihandels, und das Gesetz: „~Made in Germany~” ist der erste Schritt

auf diesem Wege. Mit einem freien Wettbewerb aller Völker ist ein

Gesetz, welches eine besondere Kennzeichnung bestimmter Waren verlangt,

grundsätzlich unvereinbar. Die Nachahmung, welches dieses Vorgehen in

Frankreich gefunden hat mit einem Versuch, die Waren durch die Worte:

„~Importé d'Allemagne~” vom französischen Markt zu verdrängen, zeigt

ja, aus welchen Erwägungen heraus das Gesetz gekommen ist. Daß es in

das Gegenteil des Gewollten umschlug, ist sicherlich weder Englands

Absicht noch sein Verdienst gewesen.

In gleicher Richtung bewegt sich die englische Wirtschaftspolitik, die

in dem _englischen Patentgesetz_ vom Jahre 1907 zum Ausdruck kommt.

Im Abs. 1 des § 27 dieses Gesetzes wird bestimmt, daß jedermann in

England den Antrag auf Nichtigkeit eines Patentes stellen kann mit der

Begründung, daß die patentierte Ware fast ausschließlich außerhalb

Englands hergestellt wird. Eine solche Nichtigkeitsklage kann also

erhoben werden, wenn die Fabrikation im Auslande stattfindet, ja sogar

schon, wenn die Herstellung hauptsächlich im Auslande stattfindet. Die

Herstellung muß in England geschehen, oder es muß ein triftiger Grund

angeführt werden, weshalb das nicht geschehen kann.

Es erhellt von vornherein, daß eine derartige Bestimmung sich

namentlich gegen die chemische Industrie Deutschlands und gegen

die Vorherrschaft auf dem Gebiete der Erzeugung und des Vertriebes

patentierter Artikel richtet. England versuchte diejenigen deutschen

Firmen, die bisher auf Grund englischer Patente den englischen Markt

beherrschten, zu zwingen, ihren Tribut in der Form zu zahlen, daß

sie entweder ihre Patente an Engländer abtreten oder ihre eigenen

Fabriken nach England verlegen und so die Löhne für die Erzeugung

englischen Arbeitern zugute kommen lassen, ebenso wie ihr Gewinn mehr

als bisher in England versteuert werden sollte. Tatsächlich hatte

auch gerade bei der chemischen Großindustrie das Gesetz vom Jahre

1907 in dieser Form gewirkt. So haben die Elberfelder Farbenfabriken

gemeinsam mit der Aktiengesellschaft für Anilinfabrikation in Berlin

eine Filiale in England eingerichtet, um auf diese Weise die bisher

in England abgesetzten Waren in England herzustellen und vor der

Nichtigkeitserklärung zu schützen. Desgleichen sind die Höchster

Farbwerke gezwungen worden, nach England zu gehen.

Man mag vom englischen Standpunkt aus über die Zweckmäßigkeit eines

solchen Gesetzes denken, wie man will, mag es als Ausfluß eines starken

merkantilistischen Geistes verteidigen, jedenfalls ist niemals der

Bruch mit der Freihandelstradition schärfer zum Ausdruck gekommen

als in diesem Vorgehen. Hier ist nicht nur die vorhandene Theorie

durch eine Schutzzollgesetzgebung aufgehoben, sondern durch eine

Prohibitivpolitik ersetzt worden. Das vorliegende Gesetz ist die

Aufhebung des freien Wettbewerbs auf dem Gebiete der patentierten

Artikel.

Aus demselben Geist ist das Gesetz geboren, welches zwischen

der englischen Admiralität und dem englischen Postministerium

einerseits und der Cunard-Linie andererseits in bezug auf die

_Schiffahrtssubventionen_ geschlossen wurde. In dieser Vereinbarung

verspricht die englische Regierung der Cunard-Linie eine Subvention

von 3 Millionen Mark jährlich zu zahlen als Zuschuß für die

Indienststellung der beiden Dampfer „Mauretania” und „Lusitania”,

welche die Cunard-Linie nur unter der Bedingung, daß sie diese

Subvention erhalte, bauen konnte.

Das blaue Band des Ozeans war England verloren gegangen, als der

Norddeutsche-Lloyd-Dampfer „Kaiser Wilhelm II.” den Rekord in der

Fahrt Bremen-Neuyork geschlagen hatte. Da erfolgte jenes Gesetz im

englischen Parlament, durch welches der Cunard-Linie die vorerwähnte

Jahressubvention zugesichert wurde für den Bau zweier Dampfer, welche

bestimmt waren, diesen deutschen Rekord zu brechen. Wohlgemerkt,

es handelt sich nicht um die Subvention einer notleidenden Linie,

es handelt sich auch nicht um eine Schiffahrtstrecke, welche ohne

staatliche Subvention etwa keine Erträgnisse brachte, nein, an die

bestrentierende Linie des ganzen Weltverkehrs und an eine glänzend

fundierte Gesellschaft wird aus allgemeinen Staatsmitteln diese

Subvention gezahlt, nur damit Deutschland nicht mehr den Ruhm besäße,

die schnellsten Schiffe zu besitzen. Gewiß wäre es unserem Lloyd oder

der Hapag auch möglich gewesen, eine „Mauretania” in Dienst zu stellen,

wenn man für den riesigen Kohlenverbrauch dieser großen Dampfer ein

Staatsopfer von mehreren Millionen jährlich gebracht hätte. Nur würde

man in Deutschland eine solche Prestigepolitik auf Staatskosten sowohl

im Bundesrat wie im Reichstag abgelehnt haben. Mit vollem Recht hat

deshalb Herr Ballin in einer geistvollen Rede auf einer Versammlung

des Zentralverbands des deutschen Bank- und Bankiergewerbes am 7.

September 1907 darauf hingewiesen, daß nichts so sehr den Niedergang

Englands von seiner einstigen Herrschaft kennzeichnet, nichts so

charakteristisch sei für den Neid und für die Eifersucht gegen

Deutschland, als daß es den früher jahrzehntelang aufrecht erhaltenen

Grundsatz des freien Spiels der Kräfte im Welthandel aufgebe, um mit

Staatsmitteln eine Stellung aufrecht zu erhalten, die es im privaten

Wettbewerb gegenüber Deutschland nicht mehr behaupten könnte. „Es ist

noch nicht lange Zeit,” so führte Ballin damals wörtlich aus, „daß wir

uns einer regen Teilnahme an dem heißen Wettbewerb rühmen können, der

sich zwischen den Schiffahrt treibenden Nationen auf dem Weltmeere

vollzieht. Herr Professor Thieß erinnerte in einem Vortrag daran, daß

im Jahre 1790, als der französischen Nationalversammlung der Titel

einer ihr gewidmeten Broschüre verlesen wurde: „Über die Schiffahrt --

von einem Deutschen”, die ganze Versammlung in schallendes Gelächter

ausbrach, so komisch erschien es damals, daß ein „Deutscher” über

Schiffahrt mitreden wollte. Das sind 117 Jahre her, eine längst

vergangene Zeit! Aber noch im Jahre 1861, als man in Preußen schon

eine Kriegsmarine organisierte und die atlantische Schiffahrt schon

von Bremen und Hamburg einen lebhaften Aufschwung nahm, da schrieb

noch die „Morning Post”, das Organ des damaligen Premierministers

Lord Palmerston: „Die Deutschen mögen den Boden pflügen, mit den

Wolken segeln und Luftschlösser bauen, aber nie, seit Anfang aller

Zeiten, hatten sie das Genie, das Weltmeer zu durchqueren oder nur

schmale Gewässer zu durchfahren.” Das war 1861, und 10 Jahre später

hatten wir, von Meisterhand gezimmert, ein einiges Deutsches Reich,

und weitere 20 Jahre später, da hatte das junge Deutschland auf dem

Gebiete der Weltschiffahrt alle anderen Länder überflügelt und war

der großen englischen Schiffahrt gefürchtetster Rivale geworden. Das

war ein Erfolg, in heißer Arbeit errungen, und der täglich in heißer

Arbeit verteidigt werden muß. Hat doch selbst England, um diesen Erfolg

zu schmälern, _den alten bewährten Grundsatz vom freien Spiel der

Kräfte_, dem es seine glänzende wirtschaftliche Entwicklung verdankt,

_verlassen_ und die reich vergoldete Hand einer einzelnen Gesellschaft

gereicht, nur um sie in die Lage zu setzen, zwei Schiffe zu erbauen,

welche die deutschen Schnelldampfer um ein Geringes überbieten sollen.”

Am schlagendsten aber tritt dieser Wirtschaftskampf Englands zutage in

der _Zollbegünstigung gegenüber seinen Kolonien_. Der imperialistische

Sinn Englands ist einst zum Ausdruck gekommen in der Schaffung des

großen englischen Weltreiches und dessen politischer Beherrschung. Mit

dieser politischen Beherrschung der Welt war aber für England auch

die Gewähr der wirtschaftlichen Monopolstellung verbunden. Politische

Herrschaft ist aber auch unzweifelhaft die sicherste Grundlage

einer solchen wirtschaftlichen Monopolstellung. Unter nichts hat

Deutschland so sehr gelitten als unter der Phrase der „offenen Tür”.

Die formale Gleichberechtigung in einem von einem Industrie-Exportlande

beherrschten Kolonialland wird niemals ein Land in die Lage versetzen,

sich die tatsächliche wirtschaftliche Gleichberechtigung gegenüber

dem Land zu erringen, das die politische Herrschaft in der Hand hat.

Soweit die wirtschaftliche Entwicklung eines Koloniallandes in Betracht

kommt, werden Aufträge immer an das Mutterland vergeben werden,

und hieran wird auch eine freie Submission nichts ändern, denn der

betreffende Gouverneur wird immer in der Lage sein, die zu vergebenden

Aufträge seinem Land zu übermitteln. Wir bauen die Bahn in unseren

Kolonien auch nicht auf englischen Stahlschienen, und Frankreich

denkt nicht daran, die marokkanischen Häfen von deutschen Firmen

anlegen zu lassen. So würde also, selbst wenn die völlige formale

Gleichberechtigung zwischen England und anderen Nationen tatsächlich

bestehen würde, England einen gewaltigen Vorsprung in bezug auf die

Versorgung seiner Kolonien vor uns voraus haben. England ist aber

weiter gegangen. Während es schamhaft im eigenen Heimatlande noch an

der Idee des Freihandels festhält, hat es diese Idee in bezug auf

das Verhältnis zu seinen Kolonien längst aufgegeben. Mit Kanada hat

es bereits am 1. August 1898, mit Neuseeland 1903, mit Australien

1907, mit der südafrikanischen Union 1903 Verträge geschlossen,

welche ihm als dem Mutterlande eine Zollbegünstigung gewähren, die

in einzelnen Fällen bis zu 33⅓ % des Zolles ausmachen. Gewiß mag es

formell unrichtig sein, wenn man sagt, England hätte derartige Verträge

geschlossen, denn formell sind diese Gesetzesvorlagen der Initiative

der Kolonien selbst entsprungen und England hat scheinheilig an dieser

Phrase festgehalten. Der Zollkrieg zwischen dem Deutschen Reich und

Kanada hatte in dieser Zollbegünstigung Englands seine Ursache. Das

Deutsche Reich bezog sich darauf, daß ihm in Kanada nach einem schon

zwischen England und Preußen geschlossenen Vertrag die unbedingte

Meistbegünstigung zustände und diese Meistbegünstigung sich auch auf

die englischen Kolonien bezöge. Der Versuch, die Kanadier durch einen

Zollkrieg zur Aufgabe ihres Standpunktes zu zwingen, schlug fehl und

mußte fehlschlagen, denn er war gegen ein Prinzip gerichtet, das nicht

von Ottawa, sondern von London ausgegangen war und die Grundlage

derjenigen wirtschaftlich-imperialistischen Bestrebungen bildete, die

in Chamberlain den Hauptträger ihrer Ideen sahen und deren Gedanken bis

weit in die liberalsten Kreise hinein mehr und mehr Geltung erlangten.

Was jenen vorschwebte, das war ein ~Greater Britain~, ein Groß-England,

geeinigt durch ein möglichst enges politisches Bündnis, geeinigt

aber auch durch ein möglichst enges wirtschaftliches System zwischen

den Kolonien und England, gerichtet gegen jeden Wettbewerber, vor

allem aber gerichtet gegen Deutschland. Bedurfte es doch erst eines

energischen Einspruches der deutschen Regierung, um zu verhindern,

daß in die staatlichen Submissionsbestimmungen Australiens der Satz

aufgenommen wurde, daß deutsche Waren grundsätzlich von jedem Mitbewerb

ausgeschlossen seien, hat das Gesetz „~Made in Germany~” doch selbst

in Indien seine Nachahmung gefunden! Wie weit dieser imperialistische

Gedanke Besitz ergriffen hat in der Politik der Staatsminister der

englischen Kolonien, davon konnte ich mich überzeugen, als ich vor

einigen Jahren in Toronto die Rede des jetzigen Staatsministers

von Kanada, Borden, hörte, die nichts anderes war als der Ausdruck

des Bekenntnisses einer völlig politischen und wirtschaftlichen

Zugehörigkeit zu England -- eine Rede, in der damals schon die Drohung

enthalten war, daß jedem Feind, der sich dem Mutterlande nahen

würde, nicht nur englische, sondern auch kanadische Dreadnoughts

entgegengesandt würden. Ich habe damals in der Presse auf diese

Stimmung in Kanada hingewiesen, die jetzige Haltung Kanadas beweist,

daß die damalige Rede Bordens, der gerade aus London kam und über

seine Eindrücke in England berichtete, nicht einer Augenblicksstimmung

entsprang, sondern der Ausdruck einer festbegründeten politischen und

wirtschaftspolitischen Überzeugung war.

Wie bedeutend diese schutzzöllnerische Gesetzgebung in den Kolonien,

wie bedeutend überhaupt der Kolonialbesitz Englands für seine

wirtschaftliche Machtstellung ist, dafür liefern uns die Ziffern

des englischen Außenhandels einen schlagenden Beweis. Wenn wir den

englischen Außenhandel mit dem deutschen vergleichen, so sehen wir

eine englische Ausfuhr von 9943 Millionen Mark im Jahre 1912 und eine

deutsche Ausfuhr von 8956 Millionen Mark im gleichen Jahre. England

ist uns also auf diesem Gebiete um nur 1000 Millionen Mark überlegen.

Gliedern wir aber diese Ausfuhr, betrachten wir den Wettbewerb der

beiden Länder einmal in denjenigen Ländern, in denen sie unter gleichen

Bedingungen, d. h. unter gleicher Zollbehandlung kämpfen, und scheiden

wir daher die Länder aus, in denen die politische und wirtschaftliche

Vorherrschaft eines der beiden Staaten besteht. Wir müssen dann von

dem englischen Außenhandel abziehen die Ausfuhr nach den englischen

Kolonien, von dem deutschen Außenhandel die Ausfuhr nach den deutschen

Kolonien, wo ähnliche Deutschland begünstigende Verhältnisse in

der politischen Vorherrschaft, wenn auch nicht in wirtschaftlicher

Vorzugsbehandlung, bestehen.

Nach den englischen Kolonien hat England 1912 insgesamt für 191,5

Millionen (= 3830 Millionen Mark) ausgeführt, wovon auf Indien 65,679

Millionen, auf Kanada 27,3 Millionen, auf Neuseeland 11,1 Millionen,

auf Südwestafrika 23,1 Millionen entfallen.

Nach denselben englischen Kolonien betrug die deutsche Ausfuhr 1912

348,9 Millionen Mark. Wir sehen also, daß, während England in seiner

Gesamtausfuhr Deutschland etwa wie 10:9 steht, das Verhältnis in der

Ausfuhr nach englischen Kolonien wie 11:1 ist. Derartig machen sich

die politischen und wirtschaftlichen Einflüsse Englands uns gegenüber

geltend.

Noch stärker tritt übrigens der Gesichtspunkt der Beherrschung der

Kolonien durch das Mutterland zutage, wenn wir denselben Vergleich

auf das Verhältnis zwischen Frankreich und Deutschland ausdehnen. Die

deutsche Ausfuhr überhaupt beträgt 10,8 Milliarden, die französische

5,3 Milliarden. Nach den französischen Kolonien aber führte Frankreich

im Jahre 1913 für 906,5 Millionen Franken, Deutschland aber nur für

etwa 15 Millionen Mark aus. Das Gebiet, in dem die Flagge eines fremden

Landes weht, ist also für unseren Außenhandel verschlossenes Gebiet

oder doch solches, wo wir unter den größten Widerständen einen kleinen

Teil des Bedarfs decken können.

Ziehen wir nun von dem englischen Außenhandel die Ziffer der Ausfuhr

nach den englischen Kolonien, von dem deutschen Außenhandel die Ziffer

der Ausfuhr nach den deutschen Kolonien ab, so erhalten wir folgendes

Bild:

Englische Gesamtausfuhr 1912 9943 Millionen Mark

Davon nach den Kolonien und Protektoraten 3830 „ „

Ausfuhr in Gebiete freien Wettbewerbs 6113 „ „

_Deutsches Reich Gesamtausfuhr_ 1912 8956 „ „

Davon nach deutschen Kolonien 51 „ „

Ausfuhr in Gebiete freien Wettbewerbs 8905 „ „

Daraus folgt, daß in denjenigen Teilen der Welt, wo wir mit England

unter gleichen Bedingungen konkurrieren, die englische Ausfuhr

insgesamt 6113 Millionen Mark, die deutsche Ausfuhr aber 8905 Millionen

Mark beträgt, _daß also Deutschland England in der Ausfuhr längst schon

überholt hätte, wenn nicht Englands Kolonialbesitz die unbedingte

Fundierung für die englische Industrie und den englischen Handel

abgeben würde, eine Tatsache, die zu denken gibt, wenn nach dem Kriege

die Frage der Vergrößerung des deutschen Kolonialbesitzes erörtert

werden wird_.

Erst unter diesen Gesichtspunkten versteht man Englands Kampf gegen

eine weitere koloniale Betätigung des Deutschen Reiches, versteht

man weiter auch die imperialistischen Ideen Chamberlains. Sie sind

der Ausdruck eines gegen Deutschland gerichteten Wirtschaftskampfes.

Bereits im September 1897 schreibt Sir Alfred Mond in der „Saturday

Review” wörtlich: „Wenn Deutschland morgen vernichtet wäre, so

gäbe es in der Welt nicht einen Engländer, der übermorgen nicht

um so reicher wäre. Völker haben jahrelang um eine Stadt, um ein

Erbfolgerecht gekämpft. Müßten wir nicht um 250000000 £ jährlichen

Handels Krieg führen? Wenn England einst erwacht und sieht, was seine

einzige Hoffnung für eine gedeihliche Zukunft ist, dann _nieder mit

Deutschland_.” Das ist der Geist, der von dem Herstellungsgesetz zu den

Schiffahrtssubventionen, zum Patentgesetz, zur Vorzugsstellung Englands

gegenüber seinen Kolonien, zu dem Tage führte, wo England die Völker

der Erde in Sold nahm, um Deutschlands wirtschaftliche Macht gewaltsam

zu brechen, nachdem es mit allen anderen Mitteln nicht gelungen war,

Deutschland von der zweiten Stelle der Weltwirtschaft zurückzudrängen.

* * * * *

Unter dem Gesichtspunkt dieses Kampfes gegen Deutschlands

wirtschaftliche Stellung sind neben der Entfesselung des Weltkrieges

selbst diejenigen Maßnahmen mit zu buchen, die England gegen

Deutschland in dem jetzigen Weltkrieg ergriffen hat, um es

wirtschaftlich auf die Knie zu zwingen. Mehrere Gesichtspunkte kamen

für England nach dieser Richtung in Frage, einmal die Abschneidung

Deutschlands von der Nordsee, um die Lebensmittelzufuhr und damit die

Ernährung der deutschen Bevölkerung in Frage zu stellen, zweitens die

völlige Unterbindung der deutschen Ausfuhr nach neutralen Ländern,

soweit diese Ausfuhr durch England kontrolliert werden konnte, drittens

die Vernichtung der deutschen Handelsflotte, viertens die Vernichtung

seiner Guthaben im feindlichen Ausland, vor allen Dingen in England

selbst, fünftens die Eroberung der deutschen Absatzmärkte während der

Zeit der Ausschließung Deutschlands vom Weltverkehr, schließlich die

Unterbindung aller Zufuhr von Rohstoffen zur völligen Lahmlegung der

deutschen Industrie.

Wenn man diese Maßnahmen übersieht, wird man feststellen müssen,

daß sie teilweise völlig wirkungslos geblieben sind, teilweise

den erhofften Erfolg nicht gehabt haben. Zunächst ist die

Lebensmittelversorgung Deutschlands nach menschlichem Ermessen, wenn

auch unter Einschränkung des Verbrauchs, sichergestellt. Die deutsche

Wirtschaftspolitik hat uns in die Lage gesetzt, den größten Teil des

deutschen Bedarfes selbst zu erzeugen. Bis August dieses Jahres ist

Deutschland mit Lebensmitteln derart versorgt, daß jede Hoffnung des

Feindes, eine Schwächung Deutschlands durch den Mangel an Lebensmitteln

herbeizuführen, als gescheitert anzusehen ist. Daß wir den Krieg nicht

im eigenen Lande haben, sondern daß unsere Truppen verstanden haben,

denselben in Feindesland hineinzutragen, so daß das deutsche Heer

zum großen Teil durch Requirierung im fremden Lande leben konnte,

hat selbstverständlich mit dazu beigetragen. Hat doch erst kürzlich

der Berichterstatter einer neutralen Macht das glänzendste Zeugnis

deutscher Organisationstätigkeit darin erblickt, daß es den deutschen

Militärbehörden in Frankreich gelungen wäre, die Versorgung der

deutschen Armee mit Lebensmitteln ohne Zufuhren aus Deutschland selbst

durchzuführen!

In bezug auf die Unterbindung unserer Ausfuhr nach dem neutralen

Ausland ist es England gelungen, einen teilweisen Erfolg zu erzielen.

Die Schiffe der Hapag und des Lloyd sind entweder in die Kriegsflotte

eingereiht oder liegen in neutralen Häfen, ein Handel unter deutscher

Flagge ist bei der gegenwärtig noch vorhandenen Beherrschung der See

durch England nur in geringem Maße möglich. Andererseits hat sich

aber bereits gezeigt, daß die völlige Unterbindung des deutschen

Außenhandels sich nicht hat bewerkstelligen lassen. Einmal kommt für

den deutschen Außenhandel das Gebiet des verbündeten Österreich, ferner

das Gebiet der neutralen Staaten, Schweiz, Italien, die Balkanländer

und die Türkei in Betracht, soweit nicht die Sorge um die eigene

Volkswirtschaft Ausfuhrverbote als notwendig erscheinen ließ. Weiterhin

sind aber diejenigen Waren, die nicht Kriegskonterbande sind, zum

Teil auf neutralen Schiffen in das Ausland befördert worden. Hat es

doch, worauf schon hingewiesen, beispielsweise durchgesetzt werden

können, daß ohne Schwierigkeiten die Ausfuhr chemischer Produkte

nach Amerika unter amerikanischer Flagge und unter dem Schutz der

politischen Macht der Vereinigten Staaten erfolgt. Damit ist nicht nur

für Deutschland die Möglichkeit der Ausfuhr seiner Chemikalien gegeben,

sondern es ist gleichfalls dafür eingetauscht worden die Zusage der

Vereinigten Staaten, daß Baumwolle nicht Konterbande sei, und nach

der Erklärung des amerikanischen Botschafters Gerard ist die von den

Vereinigten Staaten festgesetzte Ausfuhr amerikanischer Baumwolle nach

Deutschland in Höhe von 50000 Ballen pro Monat bestimmt worden, und

bis zum 31. Dezember 1914 sind bereits in Bremen 48617, in Rotterdam

69900 Ballen amerikanischer Baumwolle angekommen. Gewiß werden sich

noch Schwierigkeiten in bezug auf die Heranschaffung anderer Rohstoffe

bemerkbar machen, andererseits sind wir aber zum Teil dadurch dieser

Schwierigkeiten enthoben worden, daß uns durch die Eroberung Belgiens

und die besetzten französischen Gebiete die gewaltigen dortigen

Rohstoffbestände in den Schoß gefallen sind, beträgt doch das besetzte

französische Gebiet, industriell berechnet, 40 % der gesamten in

Frankreich arbeitenden Maschinenkräfte. Bereits heute nach einem

beinahe einhalbjährigen Kriege sehen wir, daß es uns gelungen ist,

die Rohstoffversorgung Deutschlands annähernd sicherzustellen und die

Überzeugung unserer verantwortlichen Stellen ist, daß dies auch während

der ganzen Dauer des Krieges der Fall sein wird.

Englands Wirtschaftskrieg gegen Deutschland · 第 2 / 3 段