Entwicklung gezogen. Sein Wirtschaftskrieg gegen Deutschland begann
mit jenem 1887 erlassenen _Gesetz_ über die Herkunftsbezeichnungen
„_~Made in Germany~_”, das ein Brandmal sein sollte für deutsche
Erzeugnisse, aber zu einem Ehrendenkmal deutscher Qualität wurde. Daß
es bewußt gegen Deutschland gerichtet war, bedarf keines weiteren
Hinweises, denn Deutschland gehört zu den Hauptversorgern von
Großbritannien. Dieses Gesetz war der erste Bruch mit der bis dahin
traditionell betriebenen Freihandelspolitik Englands. Wie oft ist
uns das Lied dieser englischen Freihandelspolitik nicht gesungen
worden! Die guten Deutschen, die so gern das Vorbild im Ausland
suchen und die vielleicht ein gewisses Recht hatten, in der Zeit
preußischer Reaktion ein englisches Parlament, das seine Vorzüge
hatte, anzuerkennen, vergaßen, daß Englands Wirtschaftspolitik
nie von einem anderen Gesichtspunkt geleitet worden ist als von
demjenigen des rücksichtslosesten Eigennutzes. Professor Harms, dem wir
verschiedene hervorragende Darlegungen über England und Deutschland
verdanken, hat in einem in der „Deutschen Revue” veröffentlichten
Aufsatz über England und Deutschland mit Recht darauf hingewiesen, daß
England zunächst durch Jahrhunderte hindurch an einer rücksichtslos
gehandhabten Ausschließungspolitik festhielt und erst dann, als es nach
dem Niederbruch Frankreichs die unbedingte kommerzielle Übermacht in
Europa hatte, seine Grenzen aus dem Grunde öffnete, weil die anderen
Völker auf seinem eigenen Markt nicht konkurrieren konnten und weil
es die Hoffnung hatte, daß die anderen Staaten dem Beispiel folgen
und ihm die Grenzen öffnen würden und ihm dann diese Absatzgebiete
schrankenlos offen standen. Diese Hoffnung Englands hat sich als
vollständig richtig erwiesen. Es wurde die große Werkstatt der Welt
und es konnte sich die unbedingte Herrschaft auf den Märkten der Welt
aneignen, solange dieses Freihandelssystem auch von anderen Ländern
adoptiert wurde. Die Notwendigkeit von Schutzzöllen für die deutsche
Industrie hatte ja zuerst Friedrich List, dessen geradezu grandiose
prophetische Voraussage man auch darin wieder bewundern muß, in den
Vordergrund seiner Ausführungen gestellt. Als England merkte, daß diese
Freihandelspolitik ihm gefährlich wurde, beginnt es mit dem Abbau des
Freihandels, und das Gesetz: „~Made in Germany~” ist der erste Schritt
auf diesem Wege. Mit einem freien Wettbewerb aller Völker ist ein
Gesetz, welches eine besondere Kennzeichnung bestimmter Waren verlangt,
grundsätzlich unvereinbar. Die Nachahmung, welches dieses Vorgehen in
Frankreich gefunden hat mit einem Versuch, die Waren durch die Worte:
„~Importé d'Allemagne~” vom französischen Markt zu verdrängen, zeigt
ja, aus welchen Erwägungen heraus das Gesetz gekommen ist. Daß es in
das Gegenteil des Gewollten umschlug, ist sicherlich weder Englands
Absicht noch sein Verdienst gewesen.
In gleicher Richtung bewegt sich die englische Wirtschaftspolitik, die
in dem _englischen Patentgesetz_ vom Jahre 1907 zum Ausdruck kommt.
Im Abs. 1 des § 27 dieses Gesetzes wird bestimmt, daß jedermann in
England den Antrag auf Nichtigkeit eines Patentes stellen kann mit der
Begründung, daß die patentierte Ware fast ausschließlich außerhalb
Englands hergestellt wird. Eine solche Nichtigkeitsklage kann also
erhoben werden, wenn die Fabrikation im Auslande stattfindet, ja sogar
schon, wenn die Herstellung hauptsächlich im Auslande stattfindet. Die
Herstellung muß in England geschehen, oder es muß ein triftiger Grund
angeführt werden, weshalb das nicht geschehen kann.
Es erhellt von vornherein, daß eine derartige Bestimmung sich
namentlich gegen die chemische Industrie Deutschlands und gegen
die Vorherrschaft auf dem Gebiete der Erzeugung und des Vertriebes
patentierter Artikel richtet. England versuchte diejenigen deutschen
Firmen, die bisher auf Grund englischer Patente den englischen Markt
beherrschten, zu zwingen, ihren Tribut in der Form zu zahlen, daß
sie entweder ihre Patente an Engländer abtreten oder ihre eigenen
Fabriken nach England verlegen und so die Löhne für die Erzeugung
englischen Arbeitern zugute kommen lassen, ebenso wie ihr Gewinn mehr
als bisher in England versteuert werden sollte. Tatsächlich hatte
auch gerade bei der chemischen Großindustrie das Gesetz vom Jahre
1907 in dieser Form gewirkt. So haben die Elberfelder Farbenfabriken
gemeinsam mit der Aktiengesellschaft für Anilinfabrikation in Berlin
eine Filiale in England eingerichtet, um auf diese Weise die bisher
in England abgesetzten Waren in England herzustellen und vor der
Nichtigkeitserklärung zu schützen. Desgleichen sind die Höchster
Farbwerke gezwungen worden, nach England zu gehen.
Man mag vom englischen Standpunkt aus über die Zweckmäßigkeit eines
solchen Gesetzes denken, wie man will, mag es als Ausfluß eines starken
merkantilistischen Geistes verteidigen, jedenfalls ist niemals der
Bruch mit der Freihandelstradition schärfer zum Ausdruck gekommen
als in diesem Vorgehen. Hier ist nicht nur die vorhandene Theorie
durch eine Schutzzollgesetzgebung aufgehoben, sondern durch eine
Prohibitivpolitik ersetzt worden. Das vorliegende Gesetz ist die
Aufhebung des freien Wettbewerbs auf dem Gebiete der patentierten
Artikel.
Aus demselben Geist ist das Gesetz geboren, welches zwischen
der englischen Admiralität und dem englischen Postministerium
einerseits und der Cunard-Linie andererseits in bezug auf die
_Schiffahrtssubventionen_ geschlossen wurde. In dieser Vereinbarung
verspricht die englische Regierung der Cunard-Linie eine Subvention
von 3 Millionen Mark jährlich zu zahlen als Zuschuß für die
Indienststellung der beiden Dampfer „Mauretania” und „Lusitania”,
welche die Cunard-Linie nur unter der Bedingung, daß sie diese
Subvention erhalte, bauen konnte.
Das blaue Band des Ozeans war England verloren gegangen, als der
Norddeutsche-Lloyd-Dampfer „Kaiser Wilhelm II.” den Rekord in der
Fahrt Bremen-Neuyork geschlagen hatte. Da erfolgte jenes Gesetz im
englischen Parlament, durch welches der Cunard-Linie die vorerwähnte
Jahressubvention zugesichert wurde für den Bau zweier Dampfer, welche
bestimmt waren, diesen deutschen Rekord zu brechen. Wohlgemerkt,
es handelt sich nicht um die Subvention einer notleidenden Linie,
es handelt sich auch nicht um eine Schiffahrtstrecke, welche ohne
staatliche Subvention etwa keine Erträgnisse brachte, nein, an die
bestrentierende Linie des ganzen Weltverkehrs und an eine glänzend
fundierte Gesellschaft wird aus allgemeinen Staatsmitteln diese
Subvention gezahlt, nur damit Deutschland nicht mehr den Ruhm besäße,
die schnellsten Schiffe zu besitzen. Gewiß wäre es unserem Lloyd oder
der Hapag auch möglich gewesen, eine „Mauretania” in Dienst zu stellen,
wenn man für den riesigen Kohlenverbrauch dieser großen Dampfer ein
Staatsopfer von mehreren Millionen jährlich gebracht hätte. Nur würde
man in Deutschland eine solche Prestigepolitik auf Staatskosten sowohl
im Bundesrat wie im Reichstag abgelehnt haben. Mit vollem Recht hat
deshalb Herr Ballin in einer geistvollen Rede auf einer Versammlung
des Zentralverbands des deutschen Bank- und Bankiergewerbes am 7.
September 1907 darauf hingewiesen, daß nichts so sehr den Niedergang
Englands von seiner einstigen Herrschaft kennzeichnet, nichts so
charakteristisch sei für den Neid und für die Eifersucht gegen
Deutschland, als daß es den früher jahrzehntelang aufrecht erhaltenen
Grundsatz des freien Spiels der Kräfte im Welthandel aufgebe, um mit
Staatsmitteln eine Stellung aufrecht zu erhalten, die es im privaten
Wettbewerb gegenüber Deutschland nicht mehr behaupten könnte. „Es ist
noch nicht lange Zeit,” so führte Ballin damals wörtlich aus, „daß wir
uns einer regen Teilnahme an dem heißen Wettbewerb rühmen können, der
sich zwischen den Schiffahrt treibenden Nationen auf dem Weltmeere
vollzieht. Herr Professor Thieß erinnerte in einem Vortrag daran, daß
im Jahre 1790, als der französischen Nationalversammlung der Titel
einer ihr gewidmeten Broschüre verlesen wurde: „Über die Schiffahrt --
von einem Deutschen”, die ganze Versammlung in schallendes Gelächter
ausbrach, so komisch erschien es damals, daß ein „Deutscher” über
Schiffahrt mitreden wollte. Das sind 117 Jahre her, eine längst
vergangene Zeit! Aber noch im Jahre 1861, als man in Preußen schon
eine Kriegsmarine organisierte und die atlantische Schiffahrt schon
von Bremen und Hamburg einen lebhaften Aufschwung nahm, da schrieb
noch die „Morning Post”, das Organ des damaligen Premierministers
Lord Palmerston: „Die Deutschen mögen den Boden pflügen, mit den
Wolken segeln und Luftschlösser bauen, aber nie, seit Anfang aller
Zeiten, hatten sie das Genie, das Weltmeer zu durchqueren oder nur
schmale Gewässer zu durchfahren.” Das war 1861, und 10 Jahre später
hatten wir, von Meisterhand gezimmert, ein einiges Deutsches Reich,
und weitere 20 Jahre später, da hatte das junge Deutschland auf dem
Gebiete der Weltschiffahrt alle anderen Länder überflügelt und war
der großen englischen Schiffahrt gefürchtetster Rivale geworden. Das
war ein Erfolg, in heißer Arbeit errungen, und der täglich in heißer
Arbeit verteidigt werden muß. Hat doch selbst England, um diesen Erfolg
zu schmälern, _den alten bewährten Grundsatz vom freien Spiel der
Kräfte_, dem es seine glänzende wirtschaftliche Entwicklung verdankt,
_verlassen_ und die reich vergoldete Hand einer einzelnen Gesellschaft
gereicht, nur um sie in die Lage zu setzen, zwei Schiffe zu erbauen,
welche die deutschen Schnelldampfer um ein Geringes überbieten sollen.”
Am schlagendsten aber tritt dieser Wirtschaftskampf Englands zutage in
der _Zollbegünstigung gegenüber seinen Kolonien_. Der imperialistische
Sinn Englands ist einst zum Ausdruck gekommen in der Schaffung des
großen englischen Weltreiches und dessen politischer Beherrschung. Mit
dieser politischen Beherrschung der Welt war aber für England auch
die Gewähr der wirtschaftlichen Monopolstellung verbunden. Politische
Herrschaft ist aber auch unzweifelhaft die sicherste Grundlage
einer solchen wirtschaftlichen Monopolstellung. Unter nichts hat
Deutschland so sehr gelitten als unter der Phrase der „offenen Tür”.
Die formale Gleichberechtigung in einem von einem Industrie-Exportlande
beherrschten Kolonialland wird niemals ein Land in die Lage versetzen,
sich die tatsächliche wirtschaftliche Gleichberechtigung gegenüber
dem Land zu erringen, das die politische Herrschaft in der Hand hat.
Soweit die wirtschaftliche Entwicklung eines Koloniallandes in Betracht
kommt, werden Aufträge immer an das Mutterland vergeben werden,
und hieran wird auch eine freie Submission nichts ändern, denn der
betreffende Gouverneur wird immer in der Lage sein, die zu vergebenden
Aufträge seinem Land zu übermitteln. Wir bauen die Bahn in unseren
Kolonien auch nicht auf englischen Stahlschienen, und Frankreich
denkt nicht daran, die marokkanischen Häfen von deutschen Firmen
anlegen zu lassen. So würde also, selbst wenn die völlige formale
Gleichberechtigung zwischen England und anderen Nationen tatsächlich
bestehen würde, England einen gewaltigen Vorsprung in bezug auf die
Versorgung seiner Kolonien vor uns voraus haben. England ist aber
weiter gegangen. Während es schamhaft im eigenen Heimatlande noch an
der Idee des Freihandels festhält, hat es diese Idee in bezug auf
das Verhältnis zu seinen Kolonien längst aufgegeben. Mit Kanada hat
es bereits am 1. August 1898, mit Neuseeland 1903, mit Australien
1907, mit der südafrikanischen Union 1903 Verträge geschlossen,
welche ihm als dem Mutterlande eine Zollbegünstigung gewähren, die
in einzelnen Fällen bis zu 33⅓ % des Zolles ausmachen. Gewiß mag es
formell unrichtig sein, wenn man sagt, England hätte derartige Verträge
geschlossen, denn formell sind diese Gesetzesvorlagen der Initiative
der Kolonien selbst entsprungen und England hat scheinheilig an dieser
Phrase festgehalten. Der Zollkrieg zwischen dem Deutschen Reich und
Kanada hatte in dieser Zollbegünstigung Englands seine Ursache. Das
Deutsche Reich bezog sich darauf, daß ihm in Kanada nach einem schon
zwischen England und Preußen geschlossenen Vertrag die unbedingte
Meistbegünstigung zustände und diese Meistbegünstigung sich auch auf
die englischen Kolonien bezöge. Der Versuch, die Kanadier durch einen
Zollkrieg zur Aufgabe ihres Standpunktes zu zwingen, schlug fehl und
mußte fehlschlagen, denn er war gegen ein Prinzip gerichtet, das nicht
von Ottawa, sondern von London ausgegangen war und die Grundlage
derjenigen wirtschaftlich-imperialistischen Bestrebungen bildete, die
in Chamberlain den Hauptträger ihrer Ideen sahen und deren Gedanken bis
weit in die liberalsten Kreise hinein mehr und mehr Geltung erlangten.
Was jenen vorschwebte, das war ein ~Greater Britain~, ein Groß-England,
geeinigt durch ein möglichst enges politisches Bündnis, geeinigt
aber auch durch ein möglichst enges wirtschaftliches System zwischen
den Kolonien und England, gerichtet gegen jeden Wettbewerber, vor
allem aber gerichtet gegen Deutschland. Bedurfte es doch erst eines
energischen Einspruches der deutschen Regierung, um zu verhindern,
daß in die staatlichen Submissionsbestimmungen Australiens der Satz
aufgenommen wurde, daß deutsche Waren grundsätzlich von jedem Mitbewerb
ausgeschlossen seien, hat das Gesetz „~Made in Germany~” doch selbst
in Indien seine Nachahmung gefunden! Wie weit dieser imperialistische
Gedanke Besitz ergriffen hat in der Politik der Staatsminister der
englischen Kolonien, davon konnte ich mich überzeugen, als ich vor
einigen Jahren in Toronto die Rede des jetzigen Staatsministers
von Kanada, Borden, hörte, die nichts anderes war als der Ausdruck
des Bekenntnisses einer völlig politischen und wirtschaftlichen
Zugehörigkeit zu England -- eine Rede, in der damals schon die Drohung
enthalten war, daß jedem Feind, der sich dem Mutterlande nahen
würde, nicht nur englische, sondern auch kanadische Dreadnoughts
entgegengesandt würden. Ich habe damals in der Presse auf diese
Stimmung in Kanada hingewiesen, die jetzige Haltung Kanadas beweist,
daß die damalige Rede Bordens, der gerade aus London kam und über
seine Eindrücke in England berichtete, nicht einer Augenblicksstimmung
entsprang, sondern der Ausdruck einer festbegründeten politischen und
wirtschaftspolitischen Überzeugung war.
Wie bedeutend diese schutzzöllnerische Gesetzgebung in den Kolonien,
wie bedeutend überhaupt der Kolonialbesitz Englands für seine
wirtschaftliche Machtstellung ist, dafür liefern uns die Ziffern
des englischen Außenhandels einen schlagenden Beweis. Wenn wir den
englischen Außenhandel mit dem deutschen vergleichen, so sehen wir
eine englische Ausfuhr von 9943 Millionen Mark im Jahre 1912 und eine
deutsche Ausfuhr von 8956 Millionen Mark im gleichen Jahre. England
ist uns also auf diesem Gebiete um nur 1000 Millionen Mark überlegen.
Gliedern wir aber diese Ausfuhr, betrachten wir den Wettbewerb der
beiden Länder einmal in denjenigen Ländern, in denen sie unter gleichen
Bedingungen, d. h. unter gleicher Zollbehandlung kämpfen, und scheiden
wir daher die Länder aus, in denen die politische und wirtschaftliche
Vorherrschaft eines der beiden Staaten besteht. Wir müssen dann von
dem englischen Außenhandel abziehen die Ausfuhr nach den englischen
Kolonien, von dem deutschen Außenhandel die Ausfuhr nach den deutschen
Kolonien, wo ähnliche Deutschland begünstigende Verhältnisse in
der politischen Vorherrschaft, wenn auch nicht in wirtschaftlicher
Vorzugsbehandlung, bestehen.
Nach den englischen Kolonien hat England 1912 insgesamt für 191,5
Millionen (= 3830 Millionen Mark) ausgeführt, wovon auf Indien 65,679
Millionen, auf Kanada 27,3 Millionen, auf Neuseeland 11,1 Millionen,
auf Südwestafrika 23,1 Millionen entfallen.
Nach denselben englischen Kolonien betrug die deutsche Ausfuhr 1912
348,9 Millionen Mark. Wir sehen also, daß, während England in seiner
Gesamtausfuhr Deutschland etwa wie 10:9 steht, das Verhältnis in der
Ausfuhr nach englischen Kolonien wie 11:1 ist. Derartig machen sich
die politischen und wirtschaftlichen Einflüsse Englands uns gegenüber
geltend.
Noch stärker tritt übrigens der Gesichtspunkt der Beherrschung der
Kolonien durch das Mutterland zutage, wenn wir denselben Vergleich
auf das Verhältnis zwischen Frankreich und Deutschland ausdehnen. Die
deutsche Ausfuhr überhaupt beträgt 10,8 Milliarden, die französische
5,3 Milliarden. Nach den französischen Kolonien aber führte Frankreich
im Jahre 1913 für 906,5 Millionen Franken, Deutschland aber nur für
etwa 15 Millionen Mark aus. Das Gebiet, in dem die Flagge eines fremden
Landes weht, ist also für unseren Außenhandel verschlossenes Gebiet
oder doch solches, wo wir unter den größten Widerständen einen kleinen
Teil des Bedarfs decken können.
Ziehen wir nun von dem englischen Außenhandel die Ziffer der Ausfuhr
nach den englischen Kolonien, von dem deutschen Außenhandel die Ziffer
der Ausfuhr nach den deutschen Kolonien ab, so erhalten wir folgendes
Bild:
Englische Gesamtausfuhr 1912 9943 Millionen Mark
Davon nach den Kolonien und Protektoraten 3830 „ „
Ausfuhr in Gebiete freien Wettbewerbs 6113 „ „
_Deutsches Reich Gesamtausfuhr_ 1912 8956 „ „
Davon nach deutschen Kolonien 51 „ „
Ausfuhr in Gebiete freien Wettbewerbs 8905 „ „
Daraus folgt, daß in denjenigen Teilen der Welt, wo wir mit England
unter gleichen Bedingungen konkurrieren, die englische Ausfuhr
insgesamt 6113 Millionen Mark, die deutsche Ausfuhr aber 8905 Millionen
Mark beträgt, _daß also Deutschland England in der Ausfuhr längst schon
überholt hätte, wenn nicht Englands Kolonialbesitz die unbedingte
Fundierung für die englische Industrie und den englischen Handel
abgeben würde, eine Tatsache, die zu denken gibt, wenn nach dem Kriege
die Frage der Vergrößerung des deutschen Kolonialbesitzes erörtert
werden wird_.
Erst unter diesen Gesichtspunkten versteht man Englands Kampf gegen
eine weitere koloniale Betätigung des Deutschen Reiches, versteht
man weiter auch die imperialistischen Ideen Chamberlains. Sie sind
der Ausdruck eines gegen Deutschland gerichteten Wirtschaftskampfes.
Bereits im September 1897 schreibt Sir Alfred Mond in der „Saturday
Review” wörtlich: „Wenn Deutschland morgen vernichtet wäre, so
gäbe es in der Welt nicht einen Engländer, der übermorgen nicht
um so reicher wäre. Völker haben jahrelang um eine Stadt, um ein
Erbfolgerecht gekämpft. Müßten wir nicht um 250000000 £ jährlichen
Handels Krieg führen? Wenn England einst erwacht und sieht, was seine
einzige Hoffnung für eine gedeihliche Zukunft ist, dann _nieder mit
Deutschland_.” Das ist der Geist, der von dem Herstellungsgesetz zu den
Schiffahrtssubventionen, zum Patentgesetz, zur Vorzugsstellung Englands
gegenüber seinen Kolonien, zu dem Tage führte, wo England die Völker
der Erde in Sold nahm, um Deutschlands wirtschaftliche Macht gewaltsam
zu brechen, nachdem es mit allen anderen Mitteln nicht gelungen war,
Deutschland von der zweiten Stelle der Weltwirtschaft zurückzudrängen.
* * * * *
Unter dem Gesichtspunkt dieses Kampfes gegen Deutschlands
wirtschaftliche Stellung sind neben der Entfesselung des Weltkrieges
selbst diejenigen Maßnahmen mit zu buchen, die England gegen
Deutschland in dem jetzigen Weltkrieg ergriffen hat, um es
wirtschaftlich auf die Knie zu zwingen. Mehrere Gesichtspunkte kamen
für England nach dieser Richtung in Frage, einmal die Abschneidung
Deutschlands von der Nordsee, um die Lebensmittelzufuhr und damit die
Ernährung der deutschen Bevölkerung in Frage zu stellen, zweitens die
völlige Unterbindung der deutschen Ausfuhr nach neutralen Ländern,
soweit diese Ausfuhr durch England kontrolliert werden konnte, drittens
die Vernichtung der deutschen Handelsflotte, viertens die Vernichtung
seiner Guthaben im feindlichen Ausland, vor allen Dingen in England
selbst, fünftens die Eroberung der deutschen Absatzmärkte während der
Zeit der Ausschließung Deutschlands vom Weltverkehr, schließlich die
Unterbindung aller Zufuhr von Rohstoffen zur völligen Lahmlegung der
deutschen Industrie.
Wenn man diese Maßnahmen übersieht, wird man feststellen müssen,
daß sie teilweise völlig wirkungslos geblieben sind, teilweise
den erhofften Erfolg nicht gehabt haben. Zunächst ist die
Lebensmittelversorgung Deutschlands nach menschlichem Ermessen, wenn
auch unter Einschränkung des Verbrauchs, sichergestellt. Die deutsche
Wirtschaftspolitik hat uns in die Lage gesetzt, den größten Teil des
deutschen Bedarfes selbst zu erzeugen. Bis August dieses Jahres ist
Deutschland mit Lebensmitteln derart versorgt, daß jede Hoffnung des
Feindes, eine Schwächung Deutschlands durch den Mangel an Lebensmitteln
herbeizuführen, als gescheitert anzusehen ist. Daß wir den Krieg nicht
im eigenen Lande haben, sondern daß unsere Truppen verstanden haben,
denselben in Feindesland hineinzutragen, so daß das deutsche Heer
zum großen Teil durch Requirierung im fremden Lande leben konnte,
hat selbstverständlich mit dazu beigetragen. Hat doch erst kürzlich
der Berichterstatter einer neutralen Macht das glänzendste Zeugnis
deutscher Organisationstätigkeit darin erblickt, daß es den deutschen
Militärbehörden in Frankreich gelungen wäre, die Versorgung der
deutschen Armee mit Lebensmitteln ohne Zufuhren aus Deutschland selbst
durchzuführen!
In bezug auf die Unterbindung unserer Ausfuhr nach dem neutralen
Ausland ist es England gelungen, einen teilweisen Erfolg zu erzielen.
Die Schiffe der Hapag und des Lloyd sind entweder in die Kriegsflotte
eingereiht oder liegen in neutralen Häfen, ein Handel unter deutscher
Flagge ist bei der gegenwärtig noch vorhandenen Beherrschung der See
durch England nur in geringem Maße möglich. Andererseits hat sich
aber bereits gezeigt, daß die völlige Unterbindung des deutschen
Außenhandels sich nicht hat bewerkstelligen lassen. Einmal kommt für
den deutschen Außenhandel das Gebiet des verbündeten Österreich, ferner
das Gebiet der neutralen Staaten, Schweiz, Italien, die Balkanländer
und die Türkei in Betracht, soweit nicht die Sorge um die eigene
Volkswirtschaft Ausfuhrverbote als notwendig erscheinen ließ. Weiterhin
sind aber diejenigen Waren, die nicht Kriegskonterbande sind, zum
Teil auf neutralen Schiffen in das Ausland befördert worden. Hat es
doch, worauf schon hingewiesen, beispielsweise durchgesetzt werden
können, daß ohne Schwierigkeiten die Ausfuhr chemischer Produkte
nach Amerika unter amerikanischer Flagge und unter dem Schutz der
politischen Macht der Vereinigten Staaten erfolgt. Damit ist nicht nur
für Deutschland die Möglichkeit der Ausfuhr seiner Chemikalien gegeben,
sondern es ist gleichfalls dafür eingetauscht worden die Zusage der
Vereinigten Staaten, daß Baumwolle nicht Konterbande sei, und nach
der Erklärung des amerikanischen Botschafters Gerard ist die von den
Vereinigten Staaten festgesetzte Ausfuhr amerikanischer Baumwolle nach
Deutschland in Höhe von 50000 Ballen pro Monat bestimmt worden, und
bis zum 31. Dezember 1914 sind bereits in Bremen 48617, in Rotterdam
69900 Ballen amerikanischer Baumwolle angekommen. Gewiß werden sich
noch Schwierigkeiten in bezug auf die Heranschaffung anderer Rohstoffe
bemerkbar machen, andererseits sind wir aber zum Teil dadurch dieser
Schwierigkeiten enthoben worden, daß uns durch die Eroberung Belgiens
und die besetzten französischen Gebiete die gewaltigen dortigen
Rohstoffbestände in den Schoß gefallen sind, beträgt doch das besetzte
französische Gebiet, industriell berechnet, 40 % der gesamten in
Frankreich arbeitenden Maschinenkräfte. Bereits heute nach einem
beinahe einhalbjährigen Kriege sehen wir, daß es uns gelungen ist,
die Rohstoffversorgung Deutschlands annähernd sicherzustellen und die
Überzeugung unserer verantwortlichen Stellen ist, daß dies auch während
der ganzen Dauer des Krieges der Fall sein wird.