1. Mit der Auflösung des Römerreiches verfiel alsbald auch der Wegebau.

Eroberer wie Besiegte vernachlässigten in gleichem Maße jede weitere

Sorge für die Erhaltung der früheren prächtigen Straßen. Karl der Große

bemühte sich zwar, die verfallenen Römerstraßen wieder herzustellen

und neue Heer- und Handelsstraßen anzulegen; sein Beispiel fand

indes keine Nachahmung, und so herrschte denn nach seinem Tode, wie

bereits vor ihm, in Bezug auf das Straßenwesen volle Anarchie. Die

ganze Wegeverwaltung gipfelte lediglich in dem Grundsatze, daß die

Herstellung der Wege Sache des Territorialherrn sei. Jeder Graf,

Ritter, Bischof, kurz jeder Grundherr konnte demnach auf seinem Grund

und Boden die Wege bestellen, wie es ihm beliebte; einen Staat, der

für Straßenbau sorgte, wie zur Zeit der Römer, gab es ja nicht. Einige

Besserung erfuhr der Wegebau in Deutschland erst infolge der Kreuzzüge,

die vielfach Anregung zur Anknüpfung neuer Handelsverbindungen gegeben

hatten; namentlich schuf der Handelsverkehr zwischen den aufblühenden

italienischen Städten und den Städten Mittel- und Niederdeutschlands

wichtige Straßenrouten durch Mitteleuropa. So zog eine

Haupthandelsstraße von Venedig über Bozen, Innsbruck und Füßen nach

Augsburg, Kempten und Ulm; von da über Nürnberg und den Thüringerwald

nach Erfurt, Braunschweig und Magdeburg, dann nach Lübeck, Hamburg

und Bremen. Eine andere Straße führte durch Franken an den Rhein und

diesen abwärts nach Köln, Brügge und Antwerpen. Desgleichen gab es eine

westliche, durch Schwaben ziehende, die nach Worms, Straßburg, Metz und

Verdun führte, eine südöstliche zog nach Böhmen, Mähren und Schlesien

und eine nordöstliche nach Königsberg, Danzig und Posen.

Da indes die dauernde Unterhaltung dieser Straßen verabsäumt wurde, so

war es um deren Zustand gar bald recht traurig bestellt. Die Klagen

über die Mangelhaftigkeit der Chausseen[48] kehren denn in fast allen

Reiseberichten jener Zeit wieder. Oft machte die Grundlosigkeit des

Bodens ein Fortkommen geradezu unmöglich; in diesem Falle wurden

dann Baumäste und Stämme auf den Kot geschafft, woher die noch jetzt

übliche Redensart herrührt: „über Stock und Stein“. Ja durch manche

der damals geltenden Rechte und Gesetze war geradezu ein Preis auf den

schlechten Zustand der Straßen gesetzt, so besonders durch das sogen.

Recht der +Grundruhr+. Danach gehörte jeder Karren, dessen Achse oder

Rad brach, der also den +Grund berührte+, sowie die Kisten, Fässer

oder Ballen, welche vom Wagen fielen, dem betreffenden Grundherrn, von

dem sie im günstigsten Falle ausgelöst werden konnten. „Farst du auf

Jarmark,“ heißt es in einem alten Handelsregelbuch, „durch Herren-Gauen

oder Wald, nimm klaine Rad an dain Wagen, und hüte dich, daß du kaine

Grundruhr zahlen must, sonst ist dain Gewinn verlorn.“ Auch das alte

+Stapelrecht+ und der +Straßenzwang+ waren ganz dazu angethan, die

Entwicklung des Straßennetzes zu hemmen, indem sie sowohl auf den

Wasserstraßen, wie auf den Landwegen jede freie Bewegung des Verkehrs

hinderten und denselben zwangen, sich mit den wenigen Straßen zu

behelfen, welche die Inhaber des Privilegiums, namentlich die größeren

Städte, zu öffnen für gut fanden.

Auch das gegen Ende des Mittelalters infolge der Unsicherheit der Wege

stark ausgebildete +Geleitswesen+ war der Besserung der Straßen nicht

günstig. Für die Gewährung des Geleits waren nämlich entsprechende

Gebühren zu entrichten, die sich natürlich um so höher beliefen,

je mehr Zeit dasselbe in Anspruch nahm. Demzufolge hatten die

geleitsberechtigten Fürsten auch aus diesem Grunde eher ein Interesse

an schlechten als an guten Straßen. Besser stand es um die Wege meist

nur in solchen Gebieten, wo die landesherrliche Gewalt der größeren

Reichsfürsten sich kräftig ausgebildet hatte. Das war z. B. in Hessen

unter dem Landgrafen Philipp dem Großmütigen der Fall, von dem die

sprichwörtlich gewordene Äußerung stammt: „+Einen guten Fürsten erkennt

man an reiner Straß+, guter Müntz und Haltung beschehner Zusag.“

2. Was die +Fuhrwerke+ betrifft, so waren dieselben im Mittelalter,

besonders in der ersten Hälfte desselben, noch sehr schwerfälliger Art.

So bediente sich Karl der Große eines äußerst einfachen, unbedeckten

Karrens, vor den vier von einem Treiber geleitete Ochsen gespannt

waren. Bald hörte indes der Gebrauch des Wagens zum Reisen ganz auf;

denn einerseits galt es für unritterlich und verweichlichend, sich

eines Wagens zu bedienen, andererseits war der damalige Zustand der

Straßen der Benutzung eines solchen höchst hinderlich. So trat mehr

und mehr an die Stelle des Wagens das Pferd. Noch im 15. Jahrhundert

reisten die höchsten Stände zu Pferde. Zum Konzil zu Konstanz (1414)

z. B. begaben sich Kaiser Sigismund, dessen Gemahlin, Fürstinnen und

Gefolge, sämtliche Fürsten und Bischöfe aus weiter Ferne ausschließlich

zu Pferde. Erwähnt sei noch, daß im frühen Mittelalter besonders

Willegisus, der erste Erzbischof von Mainz, um die allgemeine

Einführung der Speichenräder sich große Verdienste erwarb[49].

Ein merklicher Fortschritt im Wagenbau wurde erst im 15. Jahrhundert

gemacht, als in Ungarn die Kunst erfunden wurde, den Kasten des

Wagens (ungarisch Gutsche[50]) in Riemen zu hängen. In einem solchen

„wackelnden Wagen“ (~sur un chariot branlant~), wie Juvenal des

Ursins berichtet, hielt 1405 Isabeau von Bayern, die Gemahlin des

französischen Königs Karl VI., ihren Einzug in Paris. Derartige

Fuhrwerke wurden in der Folgezeit auch Damenwagen (~chariots damerets~

oder ~de dame~) genannt; denn den Männern war anfangs der Gebrauch

dieser Kutschen durch königliche Verordnungen untersagt. Ihr Gebrauch

wurde aber bald allgemeiner, als Raimund von Laval, Hofkavalier Franz’

I., sich eines solchen Wagens bediente, da ihn seiner Wohlbeleibtheit

halber kein Pferd mehr tragen konnte. Übrigens soll es zur Zeit Franz’

I. (1494-1547) in ganz Paris nur drei Kutschen gegeben haben, und noch

Heinrich IV., der gegen Ende des 16. Jahrhunderts regierte, schrieb

einmal an Sully: „Ich kann Euch heute nicht besuchen, denn die Königin

hat mir meine Kutsche genommen“ (~Je ne sçaurais vous aller voir

aujourdhui, parceque ma femme se sert de ma coche~). Später wurden die

Kutschen in Paris so gebräuchlich, daß selbst Handwerker sich derselben

bedienten.

~La mode en devient si commune,

Que les savetiers du Palais

Se promènent au cabriolet

Avec les marchands de prune.~

„Sie kommen so allgemein in Gebrauch, daß selbst die Schuhflicker

des Palais mit den Pflaumenhändlern in der Kutsche fahren.“

In Spanien wurden die Kutschen im Jahre 1546, in England 1580, unter

der Königin Elisabeth, bekannt. In letzterem Lande erschien übrigens

noch 1631 folgende Verordnung des Königs: „Seine Majestät haben

wahrgenommen, wie die Hackneykutschen in London so stark zugenommen,

daß selbiger Verkehr zur größten Störung des Königs, der Königin und

des Adels heranwächst, wodurch die Straßen und Gemeinwege dieser

Stadt versperrt und gefährlich gemacht und die Preise des Heues und

des Futters aller Art ungemein verteuert werden, und haben für gut

erachtet, mit Beistimmung des geheimen Rates, Seinen königlichen Willen

in Betracht dieses Mißbrauches bekannt zu machen. Seine Majestät

befehlen daher, niemand mehr solle sich eines solchen Wagens bedienen,

es sei denn, um eine Reise zu machen, wenigstens drei Meilen außerhalb

der Stadt, auch soll sonst niemand darin fahren, es sei denn, der

Eigentümer halte aus eigenem Vermögen vier hinlänglich taugliche

Pferde, die für den Dienst des Königs tüchtig gefunden werden, wenn je

der Fall, solche zu fordern, einträfe.“

In Deutschland wurden im 16. Jahrhundert die Kutschen anfänglich nur

von höheren Frauen gebraucht, die Männer ritten nach wie vor, zumal das

Fahren in der Kutsche als unmännlich angesehen wurde. Die Landesherren

suchten auch mehrfach durch Verbote dem Gebrauche derselben durch die

Männer entgegenzuwirken. Unter anderem heißt es in einer Verordnung

des Herzogs zu Braunschweig vom Jahre 1588: „...daß solche rühmliche,

tapfere und männliche nützliche Rüstung und Reiterei in unsern

Fürstentumen, Graf- und Herrschaften nicht allein merklich abgenommen,

sondern auch fast gefallen (wie Zweifel ohne auch andere Chur- und

Fürsten bei ihrer Ritterschaft dergleichen erfahren) und solches

fürnehmlich daher verursachet, daß sich fast alle unsere Lehen-Leute,

Diener und Verwandten, ohne Unterschied, jung und alt, auf +Faullenzen+

und +Kutschenfahren+ zu verlegen unterstanden...“ Im kurmärkischen

Archiv soll noch ein Edikt vorhanden sein, in welchem dem Lehensadel

und den Vasallen die Kutschen sogar bei Strafe der Felonie verboten

sind.

Dem Grafen von Barby wurde 1594 vom Kurfürsten von Sachsen nur mit

Rücksicht auf seine körperlichen Leiden die „gnädigste Erlaubnis“

erteilt, mit einer vierspännigen Kutsche zum Reichstage nach Speier

zu fahren. Noch zu Ende des 16. Jahrhunderts, zu welcher Zeit die

Bischöfe und Fürsten bereits viele Wagen besaßen, war es nicht einmal

den Gesandten gestattet, sich zu ihren Reisen der Kutschen zu bedienen.

[Illustration: Fig. 23. Die Landkutschen und Haudererwagen im 15. und

16. Jahrhundert.

(Nach dem „Poststammbuch“.)]

Vom Volke wurden in dieser Zeit, wo das Reisen zu Pferde allmählich

abkam, hauptsächlich Landkutschen und Haudererwagen benutzt. Wer nicht

reiten konnte oder wollte (z. B. Frauen, Kranke u. s. w.), bediente

sich, bevor die Wagen allgemeiner wurden, einer +Sänfte+, wie sie schon

im alten Rom unter dem Namen ~lectica~ bekannt waren. Die Roßsänfte,

Basterna genannt, wurde von zwei Pferden, Paßgängern, getragen, und

noch Moritz von Sachsen machte 1733 die Reise von Paris nach Dresden in

einer solchen Basterna.

III. Neuzeit.

1. Die Entdeckung Amerikas, die Eröffnung der Schiffahrt von Europa

um das Kap nach Indien und China, die Erfindung der Buchdruckerkunst

und endlich der Humanismus und die Reformation hatten am Ende des

Mittelalters auf allen Gebieten des geistigen und materiellen Lebens

den großartigsten Aufschwung hervorgerufen; namentlich hatten sich die

Berührungspunkte der einzelnen und der Nationen nunmehr in dem Grade

erweitert, daß zur Pflege des Völkerverkehrs, wie er jetzt erstand,

die altgewohnten Vermittler nicht mehr genügten. Das Verlangen nach

besseren Posteinrichtungen erhob sich deshalb allenthalben, besonders

in allen größeren Staaten. Die erste umfassende derartige Einrichtung

wurde durch die Kaiser Maximilian I. und Karl V. begründet. Die

großartigen Besitzungen nämlich, über welche im 16. Jahrhundert

das Haus Habsburg gebot, machten es in hohem Grade wünschenswert,

all diese Länder in stete und sichere Verbindung zu setzen. Hierzu

reichten aber die bestehenden Posteinrichtungen nicht hin, und das

Streben der Habsburger war deshalb auf den Besitz einer eigenen, nur

von ihnen abhängigen Postanstalt gerichtet. Die Organisatoren einer

solchen wurden die italienischen Edelleute +de Tassis+[51], genannt

+Torriani+ (daher später +Thurn-Taxis+), welche im 15. Jahrhundert aus

dem Mailändischen nach Deutschland eingewandert waren. Schon unter

Kaiser Friedrich III. (1451) soll +Roger von Tassis+, Oberjägermeister

der Grafschaft Tirol, eine Post für Steiermark und Tirol gegründet und

uniformierte Reitboten aufgestellt haben. +Franz von Tassis+ aber erbot

sich Maximilian I., die kaiserlichen Briefe aus dem Hoflager nach den

Niederlanden kostenfrei zu befördern, wenn ihm und seinen Nachkommen

der ausschließliche Besitz und die gesamten Einkünfte der neuen

Beförderungsanstalt zugesichert würden. Diese Zusicherung wurde 1516

erteilt, und so legte Franz von Tassis 1516 die +erste wirkliche Post+

zwischen Wien und Brüssel an[52]. Franz von Tassis wurde von Maximilian

auch zum niederländischen Postmeister ernannt, wie denn die Geschichte

des Postwesens überhaupt von nun an auf lange Zeit mit dem Namen des

jetzigen Fürstengeschlechts der Thurn und Taxis verknüpft blieb.

+Leonhard von Taxis+ wurde von Rudolf II. 1595 zum Generalpostmeister

im Reiche und dessen Nachfolger, +Lamoral von Taxis+, von Kaiser

Matthias 1615 zum +Reichs-Generalpostmeister+ ernannt, mit der Wirkung,

daß er das Reichs-Generalpostmeister-Amt als ein „neu eingesetztes

Regale für sich und seine männlichen Erben zu Lehen“ erhielt.

Anfangs zweifelte man fast allgemein an der Möglichkeit eines längern

Bestandes der neuen Anstalt; auch die Rechtsgrundlage der Taxisschen

Privilegien wurde auf das Ernsteste angegriffen, da viele Reichsstände

bestritten, daß das Postrecht zu den kaiserlichen Reservaten gehöre.

Der desfallsige Streit dauerte fast zwei Jahrhunderte. Auf den

Reichstagen und bei den Wahlkapitulationen kehrte diese Frage

beständig wieder, und was die eine Partei „nervose affirmiret“, wurde

von der andern nicht minder „nervose refutiret“. Daß übrigens diese

Streitigkeiten nicht bloße Federkriege waren, ist in Anbetracht der

damaligen Zeitverhältnisse selbstverständlich. Jede Partei suchte bei

guter Gelegenheit dem Gegner auch auf anderen Kampfgebieten möglichst

Schaden und Abbruch zu thun, und so kam es gar nicht selten vor, daß

ein Teil des andern Postillone auf offener Landstraße überfallen

und „niederwerffen“ ließ, die Postsendungen und Gelder wegnahm, die

Passagiere auf den gegnerischen Posten mißhandelte und was dergleichen

handgreifliche Einmischungen mehr waren. Das Haus Thurn und Taxis

führte indes den Kampf mit Ruhe und Besonnenheit und hielt an dem

kaiserlichen Privilegium fest. Am meisten aber wirkte zu seinen Gunsten

die Schnelligkeit und Sicherheit, welche die neue Einrichtung gegenüber

dem bisherigen Botenwesen darbot. Bis nach Italien und Frankreich

hinein, überall fand man die Postwagen und Postreiter der Taxis. Selbst

in Spanien übertrug Philipp I. die Posteinrichtung an +Baptist von

Taxis+.

Unter denjenigen +deutschen+ Staaten, welche schon frühzeitig an die

Gründung +eigener+ Postanstalten gingen, stehen obenan +Österreich+ und

+Brandenburg-Preußen+.

Was +Österreich+ betrifft, so wurde hier schon 1615 Lamoral von Taxis

zur Unterzeichnung eines Reverses veranlaßt, in dem ausgesprochen

war, daß das Postwesen in Österreich für immer von den Reichs- und

Taxisschen Posten getrennt sein solle. Der namhafteste Fortschritt im

Postwesen geschah aber unter Karl VI.; er löste nämlich der gräflichen

Familie +Paar+ das Postregal, welches dieselbe 1627 durch Ferdinand II.

erhalten hatte, gegen eine Abfindungssumme von 90000 Gulden und eine

jährliche Rente von der gleichen Kapitalssumme ab und nahm die Post in

staatliche Verwaltung.

In +Brandenburg+ ging schon unter dem Kurfürsten Albrecht Achilles

in den Jahren 1470-1486 wöchentlich zwei- bis dreimal eine

landesherrliche Botenpost von Berlin nach Ansbach, wo er zu residieren

pflegte. Als eigentlicher Schöpfer der preußischen Staatspost gilt

indes der große Kurfürst +Friedrich Wilhelm+ I. (1640-1688). „Zur

Förderung der Kommerzien, zur Erleichterung des Gouvernements und

zur Herstellung eines engern Zusammenhangs unter den Territorien der

brandenburgisch-preußischen Lande“ stellte er gleich nach Beendigung

des 30jährigen Krieges zwischen den entferntesten Landesteilen

Postverbindungen her und gab dadurch der preußischen Post eine

zusammenhängende, über die dazwischenliegenden fremdherrlichen Gebiete

sich erstreckende Organisation; von Memel bis Kleve, von Stettin und

Hamburg bis Leipzig sorgten 80 ständige Post- und Postwärterämter

für den Postdienst. Das preußische Postwesen war schon damals so

musterhaft verwaltet, daß es 20000 Thaler Reineinnahmen abwarf und

als Vorbild für ganz Deutschland galt. -- Auch der Nachfolger des

großen Kurfürsten, König +Friedrich+ I., nahm sich des Postwesens

eifrig an; noch mehr aber war das der Fall unter König +Friedrich

Wilhelm+ I. Dieser Fürst betrachtete die Post als ein Kulturelement

und ließ das fiskalische Interesse hierbei zurücktreten. Als das

Generalfinanzdirektorium Bedenken trug, Geld zur Anlegung neuer Posten

zu bewilligen, befahl er: „Sollen die Posten anlegen in Preußen von

Ort zu Ort; ich will haben ein Land, das kultivieret ist; höret

Post dazu.“ Ein andermal sagt er von den Posten, daß sie „vor den

florissanten Zustand der Commercien hochnotwendig und gleichsam das

Öl vor die ganze Staatsmaschine wären“. -- Daß unter +Friedrich dem

Großen+ die wichtigste Staatsverkehrsanstalt nicht zurückblieb,

bedarf wohl kaum der Erwähnung. In einer Kabinetsordre vom 2. August

1743 heißt es z. B.: „Postsachen wollen stets mit vieler Umsicht und

Überlegung geführt sein und müssen nicht im geringsten verzögert

werden“; und bei Einrichtung der Verwaltung von Schlesien erging aus

dem Lager von Strehlen am 20. Juli 1741 eine Kabinetsordre, in welcher

der große König befiehlt: „Das Postwesen soll im Interesse des Königs

und des Volkes, +als welche Interessen dieselben sind+, entsprechend

organisieret werden.“ Der Erfolg war derart, daß ein damals in Preußen

reisender französischer Schriftsteller bemerkte: „Im preußischen

Staate ist nächst der Schule die Post die ausgebreitetste Anstalt.“

Auch das finanzielle Ergebniß der Post war trotz mancher Mißgriffe

Friedrichs ein sehr günstiges. 1784 betrug die Brutto-Einnahme der Post

zum erstenmale eine Million Thaler. Voll Vergnügen hierüber machte

Friedrich am Rande des ihm vorgelegten Berichtes die Bemerkung: „Das

ist admirabel.“[53]

So gab es im 18. Jahrhundert in Deutschland hauptsächlich drei große

Postgebiete: das österreichische, das preußische und das Taxissche.

Außerdem bestanden aber noch viele kleinere Postgebiete mit eigenen

Landesposten, so daß das damalige deutsche Postwesen ein Bild der

deutschen Zerrissenheit im kleinen bot. Im Jahre 1810 existierten

im Gebiete des ehemaligen Deutschen Reiches 13 verschiedene

Postverwaltungen; in den Gebieten des Rheinbundes kamen hierzu noch

eine Menge neuer französischer Anstalten, so daß die Verwirrung in der

Spedition und Taxierung der Korrespondenz den höchsten Grad erreichte.

Was die +außerdeutschen Staaten+ betrifft, so war in +Frankreich+

schon im Mittelalter durch die Pariser Universitäts- und Ludwigs XI.

Staatspost für dieses Verkehrsmittel ein guter Grund gelegt worden.

Indes erst im 17. Jahrhundert, unter Ludwig XIII., wurden regelmäßig

kursierende Posten errichtet und deren Benutzung dem Publikum allgemein

gestattet. Später (1676) wurde das Postwesen monopolisiert, doch

nicht vom Staate verwaltet, sondern verpachtet. Bemerkt sei noch, daß

unter Richelieu und Mazarin die Post vielfach zur Überwachung der

Korrespondenz der Unterthanen benutzt wurde[54]. Ebenso ließ Louvois,

der ebenfalls einige Zeit das Amt des Generalpostmeisters verwaltete,

die von Paris abgegangenen Posten mehreremale unterwegs absichtlich

überfallen und berauben, damit keine schlechten Nachrichten in die

Provinzen kämen.

In +England+ errichtete schon Eduard IV. 1481 ein System von Relais-

und Kurierkursen. Diese Posten erhielten später größere Ausdehnung,

aber noch zur Zeit Elisabeths (1558-1603) bestand für das Publikum

keine Postanstalt; bis 1635 diente das englische Postwesen lediglich

dem Staate; erst unter Karl I., welcher der eigentliche Schöpfer des

englischen Postwesens ist, wurde die Post allen Staatsangehörigen

zugänglich gemacht. Überhaupt wurden unter den Stuarts die

Posteinrichtungen erheblich vervollkommnet, so daß mit Rücksicht auf

den gesamten Kulturzustand des Landes die damaligen Leistungen der Post

als höchst beachtenswert erscheinen. Unter der Königin Anna (1700-1710)

wurde in allen Gebieten der britischen Krone eine Neuregulierung des

Postwesens vorgenommen, die in ihren wesentlichen Grundzügen bis 1840

bestehen blieb.

Das ist in kurzen Umrissen die Darstellung der Verhältnisse des

Postwesens vom Ausgange des Mittelalters bis zum Ende des 18.

Jahrhunderts innerhalb der wichtigsten Staaten Europas. Langsam, ohne

große Fortschritte, doch allmählich sich erweiternd und verbessernd,

hatte dasselbe seine Entwicklung genommen. Es war dem 19. Jahrhundert

vorbehalten, auch bezüglich des Postwesens, wie fast auf allen Gebieten

der geistigen und materiellen Kultur, die großartigsten Reformen zu

ersinnen und durchzuführen.

2. Der Aufschwung, den das Postwesen in diesem Zeitraume genommen,

blieb nicht ohne Rückwirkung auch auf das +Straßenwesen+[55]. Die

zunehmende Wichtigkeit desselben für Handel und Verkehr wie für das

öffentliche Wohl überhaupt veranlaßte jetzt die einzelnen Staaten,

das Recht der Oberherrschaft über alle im Staatsgebiet vorhandenen

Straßen und Wege in Anspruch zu nehmen; es entwickelte sich allmählich

das +Wege+- und +Straßenregal+. Zahlreicher als früher ergingen auch

Verordnungen hinsichtlich des Straßenwesens; der +Zustand+ der Straßen

aber war freilich auch in diesem Zeitraum vielfach ein recht wenig

befriedigender. Besonders in Preußen war es in dieser Beziehung sehr

schlimm bestellt. So heißt es noch 1782 in einem Cirkulare, daß es „in

den Försten an der gemeinsten Vorsorge für die Güte und Bequemlichkeit

der Landstraßen“ fehle, daß dieselben nicht einmal planiert seien,

daß man die „Stubben“ stehen und es darauf ankommen lasse, „daß sie

allmählich in Fäulnis“ übergingen oder „mit dem Verluste mancher

Achsen und Räder abgefahren“ würden, oder daß man wohl die „Stubben“

ausrode, „doch nicht einmal die Löcher derselben“ ausfülle u. s. w.

Aber auch in Süddeutschland fehlt es nicht an diesbezüglichen Klagen.

Im Frühjahr 1795 zeigte z. B. der Reichspostmeister dem Direktorium

des schwäbischen Kreises an, daß zwischen Emmendingen und Offenburg in

Baden 40 in der Straße eingesunkene Güterwägen ständen und der Knecht

des Posthalters in Friesenheim im Straßenkot erstickt sei, während

die Pferde nur mit Mühe hätten gerettet werden können. Unter solchen

Umständen konnte allerdings J. N. +Hecht+ in seinem „Reisehandbüchlein“

zu den Erfordernissen eines „ordentlichen Passagiers“ namentlich

christliche Geduld und gute Leibeskonstitution rechnen.

Ähnliche Verhältnisse zeigt das Straßenwesen +Frankreichs+ und

+Englands+.

In Frankreich hatte Ludwig XII. 1508 den ~Trésoriers de France~ die

Aufgabe übertragen, die Wege, Brücken und Häfen des Königreichs zu

besichtigen, jene Wege, deren Herstellung dem König oblag, in stand

zu setzen und die Herstellung derjenigen, die seitens der Grundherren

erhalten wurden, zu kontrollieren. Wie aber trotzdem der Zustand der

Straßen gegen Ende des 16. Jahrhunderts beschaffen war, ergiebt sich

aus folgendem Stoßseufzer eines Passagiers von damals:

~Dure gesne de tout le corps,

Fascheuse et cruelle voiture,

Qui des plus sains et des plus forts

Recipites la sepulture!

Noire invention de l’enfer,

Quels membres de bronze et de fer

Contre toi sont assez solides,

Pour n’être dans un jour morfondus et brisés?~

„Beschwerlicher und grausamer Wagen, der du eine harte Tortur

für den ganzen Körper bist, der du die Gesündesten und Stärksten

schleunig zu Grabe beförderst! Schwarze Erfindung der Hölle! welche

Glieder aus Bronze und Eisen sind für dich dauerhaft genug, um

nicht eines Tages steif und gebrochen zu sein?“

Selbst unter Colbert, der dem Wegebau doch größere Aufmerksamkeit

schenkte, als das früher geschah, stand es noch schlimm genug mit der

Beschaffenheit der Straßen. Lafontaine z. B. bricht über die schlechten

Wege in Limousin in die Verse aus:

~Qui n’y fait que murmurer,

Sans jurer,

Gagne cent jours d’indulgence.~

„Wer da nur brummt und nicht flucht, der gewinnt einen Ablaß von

100 Tagen.“

Und Colbert selbst schrieb, als Ludwig XIV. 1681 von Versailles zur

Badekur nach Bourbon l’Archambault (etwa 50 Meilen) reisen wollte, an

den Intendanten des Obersteueramts in Moulins: „Man muß die schlechten

Stellen des Weges mit Kieseln oder sonstigen Steinen ausfüllen

lassen, wenn es solche dort giebt, im andern Falle muß man Erde unter

gleichzeitiger Anwendung von Holz hineinthun. Ihr könnt außerdem

ein drittes Mittel anwenden, nämlich die Erde ausheben, die Hecken

abschlagen und damit die Löcher anfüllen lassen.“ Zugleich betont das

Schreiben, daß dies alles „nur für die Reise des Königs“ geschehen

solle. Immerhin konnte Frankreich schon damals sich rühmen, das beste

Straßennetz in Europa zu besitzen.

Der Weltverkehr Telegraphie und Post, Eisenbahnen und Schiffahrt, in ihrer Entwickelung dargestellt · 第 8 / 50 段