so selten wie ihr Herz an einer Provinz gebunden ist, und wenn der
Frager auch zu den Gebildeten seines Volkes gehörte, so war er doch
nicht frei von der mosaischen Pronunciation. -- Indessen gab ein Gott
mir doch folgende Antwort in die Seele:
»Ich kann aus Ihrem angebornen Dialect nicht recht klug werden. Bald
reden Sie wie ein Nordhesse, bald wie ein Hamburger.«
»Wunderbar!« rief der besiegte Sphinx, »Ich bin in Bückeburg geboren
und erzogen, allein seit zehn Jahren in Hamburg etablirt.«
Mit diesem Knalleffect ist meine Geschichte noch nicht aus.
Sie kam mir nämlich etwa anderthalb Jahre später, an einer Abendtafel
in demselben Hause, als von Dialecten die Rede war, wieder in den Sinn.
Ich erzählte sie den um mich her sitzenden Oldenburgern.
Der Obergerichtsanwald Herr +Hahne+ bemerkte scherzend, daß man wol
daran gewöhnt sei, nie eine Unwahrheit zu hören, daß diese Geschichte
mit dem Bückeburger Juden doch zu sehr in das Gebiet des Unglaublichen
gehe, und wenigstens auf einer Täuschung beruhen müsse.
Leider war Herr Jürgens nicht zugegen. --
Die Möglichkeit eines Zweifels an meiner Rede jagte mir das Blut in das
Gesicht. --
Das Roth aber ist die Farbe der Schuld wie der Unschuld. Es ist die
Leibfarbe des Defensors wie des Anklägers.
Man schien dem meinigen eine böse Deutung zu geben.
Der Gedanke war höchst peinigend.
Da erhob sich ein _deus ex machina_ im Hintergrunde an der Wirthstafel.
»Ich kann die Geschichte eidlich bezeugen,« rief es aus, »sie ist mir
passirt.« -- Und siehe! ich erkannte meinen bis dahin nicht beachteten
Bückeburger-Hamburger, dessen Persönlichkeit bereits aus meinem
Gedächtniß desertirt war.
Schon während der ersten Tage meiner Ankunft in Jena war Wit v. Dörring
als Fuchs dort angelangt. Es waren schon unterweges Zeichen und Wunder
mit ihm geschehen, man hatte ihm in Erfurt seinen ganzen Wechsel
gestohlen.
Dieser rubricirte Exdemagoge, der in den neuern Zeiten eine so
verschiedene Beurtheilung erfahren hat, verrieth schon in seiner
Jugend seltene Anlagen. In seinem vierten Jahre hielt er vor seiner
vortrefflichen, jetzt verstorbenen Mutter ganze Predigten aus dem
Stegreife. Seine Mitschüler, zu denen ich auch gehörte, liebten ihn. Zu
allen Aufopferungen bereit, zeigte er ein liebenswürdiges Herz. Sein
Hang zum Mysticismus aber blieb in seiner Seele und er redete oft
wie ein Missionär. Das aber verdroß den alten Doctor +Gurlitt+, der
damals Director des Johannei in Hamburg war, welches Wit von Altona aus
frequentirte. Gurlitt sprach oft von orthodoxen Rindfleischseelen, und
pflegte die Mystiker Hechte zu nennen.
Ein Tag in jedem Monat war zu öffentlichen Redeübungen in den
verschiedenen Sprachen bestimmt. Wit hatte das Thema: »Wer die Gottheit
fassen will, der ist verloren,« gewählt und sprach mit ergreifenden
Worten, aber manche dunkle Deutung war in seine blumenreiche Rede
gewirkt. Mit komischem Ernste betrachtete ihn der alte Schulmonarch.
Zitternd ging er zu ihm als er geendet hatte, und eine große Thräne
entperlte den Augen des gutmeinenden Greises. »Liebes Kind, ich fürchte
am Ende, Sie glauben an den Teufel?« rief er bebend. »Ja, Herr Doctor,«
versetzte Wit sich verbeugend: »den lasse ich mir nicht nehmen!« »Armer
junger Mensch,« versetzte Gurlitt betrübt: »wie oft werden Sie noch die
Alten vertiren und revertiren müssen, ehe Sie zur richtigen Ansicht in
der Religion gelangen!«
Nach wenigen Tagen hatten sich sämmtliche Abgeordnete eingefunden.
In dem Burschenhause, dessen Wirth der altdeutsch gewordene +Senft+
war und zu dem man durch ein enges Gäßchen vom Markt aus geht, wurden
unsere Versammlungen vom 29. März bis zum 3. April 1818 gehalten. Wir
saßen an einem Tisch der mit schwarzem Tuch behangen, welches mit
goldenen und rothen Frangen, unsern Farben, verbrämt war. Die Sitzungen
waren öffentlich, doch trennte eine Barriere die Deputirten von den
Zuhörern, welchen zwar auch zu reden vergönnt war aber erst dann, wenn
der Präsident ihnen das Wort bewilligt hatte. --
Vor zehn Jahren habe ich die Verhandlungen, welche ich der Heidelberger
Burschenschaft übergeben, ohne daß ich eine Abschrift davon behalten
hatte -- in einem kleinen Hannoverschen Ort, bei einem jungen
Staatsdiener zu meiner großen Freude wiedergefunden und zum Geschenk
erhalten. Ich stehe nicht an dieselben mitzutheilen, theils um jene
Gerüchte zu wiederlegen, als habe jener Burschencongreß die geringste
revolutionäre Tendenz gehabt, theils um darzuthun, daß man im Anfang
durch Mißgriffe die Studenten wie schon erwähnt zu Zeloten und
Märtyrern gemacht hat.
Wahrlich! ich verpflichte mich unter Garantie meines Kopfs, eine ganze
Universität von funfzehnhundert Studenten, in der besten Ordnung in
der loyalsten Stimmung und ferne von jeder Aufregung zu halten, ihre
Phantasie zu beschäftigen ohne sie zu verbrennen und durch die Burschen
fortwährend selbst von ihren geheimsten Gedanken in Kenntniß gesetzt
zu werden. Aber man muß auch das Gemüth haben auf die Jugend zu wirken
und sie ruhig gewähren lassen, wenn sie in die Sackgassen der Phantasie
laufen. Sie kommen schon von selbst zurück und schlagen dann beschämt
die Augen nieder.
»_Pueri sunt pueri, pueri puerilia tractant._«
Beglaubigte Abschrift der Protocolle, gehalten in der
Abgeordneten-Versammlung zu Jena.
+=Protocoll,=+
+gehalten in der Versammlung der Abgeordneten verschiedener Deutscher
Hochschulen, zu Jena am 29. März 1818.+
1) Es wurden die Vollmachten der durch Abgeordnete an der Versammlung
Theil nehmenden Hochschulen Berlin, Halle, Heidelberg, Jena, Kiel,
Königsberg, Leipzig, Marburg und Rostock, mündlich oder schriftlich
bekannt gemacht.
2) Veranlaßt durch die Abgeordneten des Berliner Burschenvereins
und den erwählten Abgesandten derjenigen nicht verbündeten Berliner
Burschen, welche auf ihrer Hochschule eine allgemeine Burschenschaft
nach Zweck und Form gegründet sehn wünschen, entstand die Frage, ob der
Abgeordnete des Letztern eine entscheidende Stimme haben könne, welche
Frage durch Stimmenmehrheit mit »nein« beantwortet wurde.
3) Wurde von den sämmtlichen stimmenfähigen Burschenabgeordneten,
erstens R. aus Jena zum Sprecher, zweitens W. zum Schreiber in den
Versammlungen gewählt.
4) Nach einer Ermahnung von R., den Zweck der Versammlung im Auge
habend, Ruhe, Ordnung und Bestimmtheit zu zeigen, wurde beschlossen,
alle Verhandlungen nach Stimmenmehrheit zu entscheiden, und vom
Sprecher rechts abzustimmen, jedoch mit Vorbehalt, daß alle Beschlüsse
nur dann gültig wären, für die Hochschulen, wenn sie sich mit den
Vollmachten der Abgeordneten derselben vereinigen ließen.
5) Wurden die angekommenen abschlägigen Antworten von einigen Deutschen
Hochschulen verlesen. Göttingen, Tübingen und Erlangen hatten entweder
keine Abgeordnete stellen wollen oder können, und dieß schriftlich
erklärt.
6) K. aus Heidelberg forderte auf Vergessen aller Selbst und
Partheisucht, den großen Zweck der Versammlung zu erfassen und in
reiner Liebe zum Wahren und Guten so zu reden und zu handeln, wie jeder
es verantworten könne vor Gott und seinem Gewissen.
7) Wurden die Angelegenheiten der Halleschen Burschenschaft, an sich,
und in Verhältniß und Gegensatz der sogen. Sulphuria verhandelt. Es
wurde beschlossen, daß diejenigen, welche sich mit ihrem Ehrenworte
verpflichtet hatten, wegen der Unterdrückung der dortigen Teutonia
Halle zu verlassen, nachher aber diese Verbindlichkeit nicht erfüllten,
weil manche Gründe zu ihrer Entschuldigung vorhanden waren, nicht
streng nach den Buchstaben des Gesetzes gerichtet werden sollten,
sondern alle die von ihnen als ehrliche und wehrliche Burschen
anzuerkennen wären, deren Entschuldigungsgründe von der Halleschen
Burschenschaft als triftig entweder schon anerkannt wären, oder noch
würden, sie aber durch eine von der sämmtlichen Versammlung des
Abgeordneten zu unterschreibende Urkunde ihrer Übereilung und ihres
Leichtsinnes wegen eine Rüge erhalten sollten. Hierdurch wurde zugleich
die Hallesche Burschenschaft, in welcher sich einige von den genannten
Burschen befanden, als rechtmäßig anerkannt.
+Anmerkung.+ K. aus Heidelberg bat zu bemerken, daß er deswegen
vorzüglich auf Anerkennung und Verweis gestimmt habe, weil K. die
Versicherung gegeben, daß ihm von einem ehemaligen Teutonen gesagt
sei, er habe an dem bekannten Abende einige Hallesche Burschen blos
zu einer +bedingten+ Unterschrift aufgefordert. K. meinte daher, daß
dieses von einem jeden gehört sein könne, oder auch von denen, die es
gehört hätten, verbreitet, also die Präsumtion für Straflosigkeit sei,
und ein Verweis genüge.
Die Halleschen Sulpfuristen betreffend, wurde durch Stimmenmehrheit
ausgemacht, daß, da die von ihnen am meisten Beleidigten um Milde für
sie baten, ferner wohl zu wünschen stand, daß auch in Halle wiederum
ein kräftiges und einiges Burschenleben sich gestalte und gedeihe,
ihnen eine allgemeine Verzeihung und Erlösung vom Banne gewährt werde,
wenn sie folgende Bedingungen eingehen würden:
_a_) Daß sie nach Namhaftmachung aller ihrer Mitglieder mit dem
Ehrenworte sich verbürgten, die unter ihnen bestehende Verbindung
aufzuheben.
_b_) Sich verpflichteten, die Hallesche Burschenschaft und ihren
Brauch anzuerkennen.
_c_) Sich gefallen lassen wollten, daß bei dem Wunsche einzelner,
von ihnen, in die Hallische Burschenschaft, oder in eine auf andern
Hochschulen bestehende Verbindung einzutreten, über diese erst
abgestimmt werde.
+Anmerkung+ _a_) K. von Heidelberg erklärte, daß er im Namen seiner
Burschenschaft den Verruf nicht eigentlich aufheben könne, indem
derselbe bisher von ihr noch nicht ausgesprochen sei, und zwar aus dem
Grunde, weil Heidelberg noch nicht im Cartel mit Halle, beschlossen
habe, die Sache selbst zu untersuchen. Er hebe aber im Namen
Heidelbergs den Vorbehalt der näheren Untersuchung auf, und trete oben
genannten Bestimmungen bei.
+Anmerkung+ _b_) Marburg stimmte obiger Meinung aus dem besondern
Grunde bei, daß diejenigen nicht namhaft gemacht werden könnten, durch
welche die Teutonia bei der Regierung angeklagt sei.
+Anmerkung+ _c_) In Königsberg war die Acht über die Sulpfuria nicht
ausgesprochen, weil die Partheiungen in Halle dort nicht genug bekannt
geworden waren.
R. -- Sprecher.
W. -- Schreiber.
Graf v. K. -- für +Jena+.
L. -- }
} für +Kiel+.
R. -- }
F. D. -- }
} für +Königsberg+.
L. L. -- }
C. F. L. -- }
} für +Leipzig+.
D. E. -- }
E. B. -- für +Marburg+.
A. B. -- }
} für +Berlin+.
A. v. B. -- }
T. v. K. -- für +Heidelberg+.
F. S. -- }
} für +Halle+.
D. -- }
W. W. -- für +Rostock+.
Folgen die Unterschriften.
Protocoll,
gehalten in der Versammlung der Abgeordneten Morgens den 30. März.
1) Zu den für die Theilnehmer der Hallischen Sulpfuria zu bestimmenden
Puncten und Bedingungen wurde noch hinzu gefügt, daß sie selbst jeden
von ihnen, der die abgefaßte Schrift nicht unterschreiben wolle,
als Verrufenen anerkennen und gegen ihn verfahren wollten, wie der
Burschenbrauch der Hallischen Burschenschaft bestimme.
2) Es erschienen die Bevollmächtigten der Hallischen Sulpfuria und
unterschrieben die verlangten Puncte, und es war also für ihre Person
der Bann aufgehoben.[6]
3) Ein aus Leipzig angekommener Brief wurde verlesen. Der
Seniorenconvent erklärte darin, daß man zur Förderung aller guten
Zwecke bereit sei, daß aber nach seiner Meinung eine allgemeine
Burschenschaft in Leipzig nicht leicht errichtet werden könne.
4) Es wurden die mündlichen und schriftlichen Klagepuncte des
ehemaligen Breslauer Burschen U. (jetzt in Berlin) gegen die Polen in
Breslau gehört, und beschlossen, er solle den Thatbestand schriftlich
aufsetzen, damit dann, nachdem auch jene gehört wären, in der Sache ein
Weiteres bestimmt werden könne.[7]
5) Nachdem auf diese Weise die auf Brauchssachen Bezug habenden
Angelegenheiten abgemacht waren, wurde zur Besprechung über die
Grundidee einer allgemeinen Deutschen Burschenschaft geschritten. J.,
Abgeordneter von mehreren Burschenschaften aus Berlin, die eine solche
wünschten, erkannte, auf Befragen den erwählten Sprecher und Schreiber
an.
6) Es wurden von R. 19 Puncte als Grundlage zu einer allgemeinen
Burschenschaft verlesen, und über dieselben einzeln abgestimmt. Leipzig
begab sich seine Stimme, weil dort noch Landsmannschaften beständen.
Punct 1.[8] wurde von allen Deutschen Hochschulen anerkannt.
Punct 2. gleichfalls anerkannt. K. behielt sich nähere Erläuterung bei
§ 4. vor.
+Anmerkung.+ Es wurde bestimmt, daß eine Deutsche Burschenschaft
Ausländer unter sich aufnehmen +könne+, wenn sie nur von ihnen
überzeugt sei, daß sie dem Zwecke einer allgemeinen Deutschen
Burschenschaft nicht schädlich, sondern eher förderlich sein würden,
daß dieselben auch Ausländern eine eigene Verbindung neben sich
gestatten könne, wenn nur diese ihr untergeordnet blieben, +allein+ in
Brauchssachen entscheidend stimmfähig sei, jedoch so, daß die Deutsche
Burschenschaft wenigstens immer ⅔ der Stimmen erhalte.
K. für Heidelberg erklärte, daß die Burschenschaft sich, wegen
der Zwistigkeiten und Vereine, die noch außer der Burschenschaft
in Heidelberg beständen, aller Rechte auf Renoncen und
Nicht-Burschenschaftsmitglieder enthalte, wenn sie nicht mit ihnen in
Collision käme.
Die Kieler Abgeordneten behielten der Entscheidung ihrer Burschenschaft
vor, ob der von ihr anerkannte Burschenbrauch in allen seinen
Beziehungen auch für die nicht Verbündeten verpflichtend sein solle.
F. d. U.
+=Protocoll,=+
+Abends am 30. gehalten.+
§. 1. K. wurde auf Verlangen sein Freund L. aus Heidelberg als
Rathgeber in schwierigen Fällen zugesellt.
§. 2. Weitere Berathung über die vorgeschlagenen Puncte:
§. 3. wurde allgemein anerkannt.
§. 4. wurde nach §. 2. eingeschränkt.
K. bezieht sich auf die gemachten Modificationen. V. B. und L.
erkannten dies und das nachfolgende nur in so weit an, als es sich mit
ihren Vollmachten vereinigen ließ.
§. 5. Hiebei wurde vor dem Worte öffentlich »wo möglich« eingeschaltet.
Das Wort unauflöslich wurde weggelassen. D. erklärte es dahin, daß
er glaube, die Verbindung müsse geistig unauflöslich, auch fürs
bürgerliche Leben fortbestehen.
§. 6. beschränkt sich auf §. 2. Ob Nichtchristen aufzunehmen seien,
wurde der Entscheidung der einzelnen Burschenschaften überlassen.
§. 7. wurde mit der Bemerkung angenommen, daß es jeder Burschenschaft
frei stehe zu bestimmen, ob nach der Exmatrikulation jemand von
ihr noch als Bursch anzusehen sei, oder nicht. Die Königsberqer
Abgeordneten behielten sich vor, daß die darüber in ihrem Brauch
enthaltenen nähern Bestimmungen in Kraft bleiben sollten.
§. 8. 9. und 10. wurde angenommen.
§. 11. von den Meisten gebilligt.
Heidelberg stimmt in der Idee dem §. 11. alsdann bei, wenn jeder
ehrenhafte Bursch aufnahmsfähig ist. Die Verhältnisse selbst haben die
Realisirung dieser Idee dort noch nicht gestattet. -- Kiel bezog sich
auf seine Anmerkung nach §. 2.
§. 12. angenommen. -- Kiel erklärte, da bis her dort keine Wilden
gewesen seien, sei noch nicht bestimmt worden, in wie fern der
Burschenbrauch auch für Nichtverbündete gelte.
§. 13. angenommen.
§. 14. Hiebei verwiesen nur die Kieler auf das oben in dieser Beziehung
Gesagte.
F. d. U.
+=Protocoll,=+
+gehalten den 31. März.+
1) Wurden die von U. abgefaßten Klagepuncte verlesen und beschlossen,
es solle in Breslau Aufhebung des Verrufes und Rechtfertigung wegen des
Überfalls verlangt, U. aber so lange ganz schuldlos angesehen werden.
2) Wurde angezeigt, daß die Gießner geschrieben hätten, sie wären
verhindert worden Abgeordnete nach Jena zu senden, indem der Senat
allen solchen Relegationen angedroht habe.
3) Es wurde in der abgebrochenen Berathung wieder fortgeschritten.
§. 15. angenommen.
§. 16. wurde folgendermaßen abgeändert. Es bleibt der gesammten
Deutschen Burschenschaft das Recht, die Verfassungen der einzelnen
Hochschulen, wo Burschenschaften sind, einzusehn und zu beurtheilen,
ob, und in wie fern sie der Grundidee entsprechen, und bei etwanigen
anstößigen dieselbe um Abstellung derselben anzugehn.
§. 17. Hier wurde die Bestimmung hinzugefügt, daß wenn die Casse
einer, oder mehrerer Burschenschaften zu den Kosten der Reise nicht
hinreiche, eine allgemeine Casse nach Verhältniß des Einkommens der
Burschenschaften eingerichtet, und dadurch die Reise erleichtert werden
solle.
§. 18. Hier wurde Eisenach vorläufig als Versammlungsort bestimmt.
§. 19. Es wurde hinzugefügt, daß bei den genannten Berathungen ⅔ der
Stimmen entscheiden sollten.
4) Der Vorschlag, alle Jahre am 18. Juni ein Fest zu feiern, wobei
man sich vorzüglich der Brüder an andern Orten in traulicher Liebe
erinnere, wurde gebilligt.
5) Die Abgeordneten der Leipziger Hochschule behielten sich vor, daß,
wenn bei ihnen gleichfalls eine allgemeine Burschenschaft zu Stande
gekommen wäre, auch ihr das hier den einzelnen Hochschulen gegebenes
Recht, den verlesenen Puncten Anmerkungen hinzuzufügen, aufgehoben
bleiben solle, und es wurde dieß allgemein gebilligt.
F. d. U.
+=Protocoll,=+
+vom 1. April 1818.+
1) L. aus Königsberg zeigte an, daß, da sein Mitabgeordneter D. unwohl
sei, er seine Stimme mit übernommen habe, D. sich aber etwanige
Bemerkungen noch vorbehalte.
2) B. für Marburg dankte den Jenaern für die Abfassung der 19 Puncte,
bemühte sich darauf, auseinanderzusetzen, wodurch wir etwa den
darin aufgestellten Zweck erreichen möchten, wobei er vor allen zur
Erlangung wahrer vaterländischer Bildung, Streben nach umfassender
Kenntniß, Ehrenhaftigkeit, und Freiheit, aber was die Burschenschaften
auszeichnend unterscheiden solle, rücksichtslosen Gemeingeist und
möglichste Gleichheit der Rechte empfahl. Es wurde von R. antwortend
auf den 10. Punct verwiesen, wo schon zum Theil darüber verhandelt
sei. Nur wurde noch in Betreff der Gleichheit vor dem Rechte folgendes
Nähere verhandelt.
Es entstand:
_a_)[9] Die Frage, ob ein Fuchs zum Vorsteher erwählt werden könne,
welche im Allgemeinen verneint wurde.
_b_) Ob einem Fuchs Stimmrecht zuzuerkennen sei.
Die übrigen Hochschulen bejahten die Frage; Jena, Kiel, Königsberg und
Marburg aber, deren Bevollmächtigte noch nicht von ihrer Verfassung
abgehen konnten, behielten sich Berathung mit ihren Burschenschaften
vor. -- Es wurde noch der Vorschlag gemacht, ob nicht diejenigen
Burschenschaften, welche Füchse entweder nicht sogleich aufnehmen,
oder denselben nach der Aufnahme keine Stimmfähigkeit zuerkennen
würden, allen den Füchsen, welche einzutreten wünschten, Erlaubniß
und Veranlassung geben wollten, vor der Aufnahme eine gewisse Anzahl
von Versammlungen zu besuchen, damit auf der einen Seite dieselben
Gelegenheit bekämen, die Eigenthümlichkeit des Lebens auf den
Hochschulen kennen zu lernen, auf der andern Seite aber das peinliche
Gefühl bei ihnen vermieden werde, einem Ganzen anzugehören, über dessen
Wohl ihnen keine entscheidende Stimme zustehe, und so das Gesetz der
möglichsten Gleichheit der Rechte nicht gekränkt werde.
+Anmerkung.+ K. für Heidelberg bemerkte, daß er um des Allgemeinen
willen von der Wahlfähigkeit zum Vorsteheramte für sogen. Füchse
abstehe, wenn die anderen Hochschulen sich zur Stimmfähigkeit für Alle
verstehen wollten.
Und es geschehe dies besonders der Einheit des Gesetzes willen.
3) Wurde der Wunsch geäußert, daß bei der Aufnahme alle Abstimmung
durch bloßes Ja oder Nein wegfallen möge, sondern laut und mit
Anführung der etwanigen Gründe gegen den Aufzunehmenden gestimmt werde,
wobei auf §. 9. und 10. verwiesen wurde. -- Rostock behielt sich hiebei
Berathung mit ihrer Burschenschaft vor.
4) Wurde als zum Wesen der Burschenschaft gehörig anerkannt, daß
kein Zweikampf zwischen den einzelnen Burschenschaften, als solchen,
statt finden dürfe, sondern jeder unter ihnen obwaltende Streit
schiedsrichterlich ausgeglichen werden müsse.
5) Wurde festgesetzt, es solle in dieser Versammlung der Abgeordneten
noch kein förmliches Cartel, oder eine Verfassungsurkunde der
großen allgemeinen Deutschen Burschenschaft verfaßt, sondern blos
einige Grundgesetze derselben vorläufig entworfen werden, damit die
Abgeordneten sie zur Berathung ihrer Burschenschaft mitnehmen könnten.
Die vollständige Ausarbeitung müsse bis zur Versammlung am 18. Oktober
ausgesetzt bleiben.
6) Sollte auch an die Hochschulen, welche keine Abgeordnete hierher
gesandt, der Entwurf dieser Gesetze, die 19 Puncte zugleich mit einer
Schrift, welche die Ansichten der Abgeordneten von dem Wesen der
Burschenschaft näher ausspräche, so wie auch eine Aufforderung, dem
hier gebilligten Grundsätzen beizutreten, übersandt werden.
+Anmerkung.+ Berlin behielt sich vor, zu dieser Aufforderung nur dann
mitzuwirken, wenn ihr Verein als Burschenschaft anerkannt würde.
F. d. U.
+=Protocoll,=+
+gehalten Nachmittags am 1. April.+
1) Die Verfassungsurkunde des Berliner Burschenvereins wurde verlesen
und nach mannigfachen Verhandlungen, theils über seine innere
Einrichtungen, theils über seine Verhältnisse zu den Nichtverbündeten,
wurde das Urtheil der Abgeordneten gefordert, ob der Berliner
Burschenverein nach Zweck und Form eine Burschenschaft zu nennen sei.
_a_) Jena erklärte sich dahin, dieser Verein entspreche nicht der Idee
einer allgemeinen Burschenschaft, weil:
1) Die Eintheilung nach Provinzen zu Partheiung, Eifersucht und
Kastengeist Anlaß geben könne.
2) Hinsichtlich der Abstimmung der einzelnen Landsmannschaften für
sich, der Begriff der Gerechtigkeit dadurch gefährdet werde, daß
Fälle möglich blieben, wo wenige über viele entscheiden könnten.
3) Die Privatinstitution jeder Landsmannschaft dem Gemeingeiste
hinderlich sein müsse.
_b_) Die Kieler Abgeordneten stimmten im Ganzen der obigen Erklärung
bei, glaubten aber, daß es nur geringer Veränderungen bedürfe, um
die genannte Verfassung der Idee einer allgemeinen Burschenschaft
entsprechend zu machen.
_c_) Königsberg meinte, daß gegen diesen Verein noch besonders zu
erinnern sein möchte, daß der Entschluß, für eigne volksthümliche
Bildung zu wirken, in der vorgelesenen Urkunde nicht genug
hervorgehoben sei.
_d_) Marburg bezog sich auf die von Jena gemachte Bemerkung in
Hinsicht auf das Abstimmen nach einzelnen Landsmannschaften, und
führte gegen diese Eintheilung überhaupt die Erfahrung an, daß solche
stehende Abtheilungen der allgemein zu fördernden Eintracht durch
unvorherzusehende Vorfälle nur zu leicht gefährlich würden.
_e_) Halle erklärte sich dahin, es stimme im Allgemeinen mit der
vorigen Bemerkung überein und fürchte besonders Hervortreten von
Eifersucht bei dieser landsmannschaftlichen Eintheilung.
_f_) Heidelberg urtheilt, daß nach provisorischer Annahme der bekannten
19 Puncte der Geist des Berliner Burschenvereins als Deutscher
Burschenschaftsgeist anzuerkennen sei, daß diese Idee aber vernichtet
werden müsse:
1) Durch die Einrichtung, daß nicht _viritim_ gestimmt werde.
2) Durch Unwandelbarkeit und Ungleichheit der Mitgliederzahl der
einzelnen Abtheilungen.
3) Durch Beibehalt der Privatinstitutionen und hält
4) noch für nützlich, wenn für diese Abtheilungen ein andrer Name
angenommen werde.
_g_) Rostock erklärte, es glaube, daß die Verfassung der Berliner
Verbindung aus der Grundidee einer allgemeinen Deutschen Burschenschaft
hervorgegangen sei, bei Einrichtung der Form aber einiges dieser
Form nicht genau Entsprechende vielleicht aus etwas zu ängstlicher
Berücksichtigung der Schwierigkeiten, welche örtliche Verhältnisse
ergaben, entsprungen sei, und deßhalb gewiß leicht abgestellt werden
könne.
_h_) J. meinte, daß zur Ausführung der Grundidee einer allgemeinen
Deutschen Burschenschaft auch allgemeine Versammlungen unerläßlich
seien.