Das war eine sehr schwere Nuß. Man weiß, daß der Dialect der Juden eben

so selten wie ihr Herz an einer Provinz gebunden ist, und wenn der

Frager auch zu den Gebildeten seines Volkes gehörte, so war er doch

nicht frei von der mosaischen Pronunciation. -- Indessen gab ein Gott

mir doch folgende Antwort in die Seele:

»Ich kann aus Ihrem angebornen Dialect nicht recht klug werden. Bald

reden Sie wie ein Nordhesse, bald wie ein Hamburger.«

»Wunderbar!« rief der besiegte Sphinx, »Ich bin in Bückeburg geboren

und erzogen, allein seit zehn Jahren in Hamburg etablirt.«

Mit diesem Knalleffect ist meine Geschichte noch nicht aus.

Sie kam mir nämlich etwa anderthalb Jahre später, an einer Abendtafel

in demselben Hause, als von Dialecten die Rede war, wieder in den Sinn.

Ich erzählte sie den um mich her sitzenden Oldenburgern.

Der Obergerichtsanwald Herr +Hahne+ bemerkte scherzend, daß man wol

daran gewöhnt sei, nie eine Unwahrheit zu hören, daß diese Geschichte

mit dem Bückeburger Juden doch zu sehr in das Gebiet des Unglaublichen

gehe, und wenigstens auf einer Täuschung beruhen müsse.

Leider war Herr Jürgens nicht zugegen. --

Die Möglichkeit eines Zweifels an meiner Rede jagte mir das Blut in das

Gesicht. --

Das Roth aber ist die Farbe der Schuld wie der Unschuld. Es ist die

Leibfarbe des Defensors wie des Anklägers.

Man schien dem meinigen eine böse Deutung zu geben.

Der Gedanke war höchst peinigend.

Da erhob sich ein _deus ex machina_ im Hintergrunde an der Wirthstafel.

»Ich kann die Geschichte eidlich bezeugen,« rief es aus, »sie ist mir

passirt.« -- Und siehe! ich erkannte meinen bis dahin nicht beachteten

Bückeburger-Hamburger, dessen Persönlichkeit bereits aus meinem

Gedächtniß desertirt war.

Schon während der ersten Tage meiner Ankunft in Jena war Wit v. Dörring

als Fuchs dort angelangt. Es waren schon unterweges Zeichen und Wunder

mit ihm geschehen, man hatte ihm in Erfurt seinen ganzen Wechsel

gestohlen.

Dieser rubricirte Exdemagoge, der in den neuern Zeiten eine so

verschiedene Beurtheilung erfahren hat, verrieth schon in seiner

Jugend seltene Anlagen. In seinem vierten Jahre hielt er vor seiner

vortrefflichen, jetzt verstorbenen Mutter ganze Predigten aus dem

Stegreife. Seine Mitschüler, zu denen ich auch gehörte, liebten ihn. Zu

allen Aufopferungen bereit, zeigte er ein liebenswürdiges Herz. Sein

Hang zum Mysticismus aber blieb in seiner Seele und er redete oft

wie ein Missionär. Das aber verdroß den alten Doctor +Gurlitt+, der

damals Director des Johannei in Hamburg war, welches Wit von Altona aus

frequentirte. Gurlitt sprach oft von orthodoxen Rindfleischseelen, und

pflegte die Mystiker Hechte zu nennen.

Ein Tag in jedem Monat war zu öffentlichen Redeübungen in den

verschiedenen Sprachen bestimmt. Wit hatte das Thema: »Wer die Gottheit

fassen will, der ist verloren,« gewählt und sprach mit ergreifenden

Worten, aber manche dunkle Deutung war in seine blumenreiche Rede

gewirkt. Mit komischem Ernste betrachtete ihn der alte Schulmonarch.

Zitternd ging er zu ihm als er geendet hatte, und eine große Thräne

entperlte den Augen des gutmeinenden Greises. »Liebes Kind, ich fürchte

am Ende, Sie glauben an den Teufel?« rief er bebend. »Ja, Herr Doctor,«

versetzte Wit sich verbeugend: »den lasse ich mir nicht nehmen!« »Armer

junger Mensch,« versetzte Gurlitt betrübt: »wie oft werden Sie noch die

Alten vertiren und revertiren müssen, ehe Sie zur richtigen Ansicht in

der Religion gelangen!«

Nach wenigen Tagen hatten sich sämmtliche Abgeordnete eingefunden.

In dem Burschenhause, dessen Wirth der altdeutsch gewordene +Senft+

war und zu dem man durch ein enges Gäßchen vom Markt aus geht, wurden

unsere Versammlungen vom 29. März bis zum 3. April 1818 gehalten. Wir

saßen an einem Tisch der mit schwarzem Tuch behangen, welches mit

goldenen und rothen Frangen, unsern Farben, verbrämt war. Die Sitzungen

waren öffentlich, doch trennte eine Barriere die Deputirten von den

Zuhörern, welchen zwar auch zu reden vergönnt war aber erst dann, wenn

der Präsident ihnen das Wort bewilligt hatte. --

Vor zehn Jahren habe ich die Verhandlungen, welche ich der Heidelberger

Burschenschaft übergeben, ohne daß ich eine Abschrift davon behalten

hatte -- in einem kleinen Hannoverschen Ort, bei einem jungen

Staatsdiener zu meiner großen Freude wiedergefunden und zum Geschenk

erhalten. Ich stehe nicht an dieselben mitzutheilen, theils um jene

Gerüchte zu wiederlegen, als habe jener Burschencongreß die geringste

revolutionäre Tendenz gehabt, theils um darzuthun, daß man im Anfang

durch Mißgriffe die Studenten wie schon erwähnt zu Zeloten und

Märtyrern gemacht hat.

Wahrlich! ich verpflichte mich unter Garantie meines Kopfs, eine ganze

Universität von funfzehnhundert Studenten, in der besten Ordnung in

der loyalsten Stimmung und ferne von jeder Aufregung zu halten, ihre

Phantasie zu beschäftigen ohne sie zu verbrennen und durch die Burschen

fortwährend selbst von ihren geheimsten Gedanken in Kenntniß gesetzt

zu werden. Aber man muß auch das Gemüth haben auf die Jugend zu wirken

und sie ruhig gewähren lassen, wenn sie in die Sackgassen der Phantasie

laufen. Sie kommen schon von selbst zurück und schlagen dann beschämt

die Augen nieder.

»_Pueri sunt pueri, pueri puerilia tractant._«

Beglaubigte Abschrift der Protocolle, gehalten in der

Abgeordneten-Versammlung zu Jena.

+=Protocoll,=+

+gehalten in der Versammlung der Abgeordneten verschiedener Deutscher

Hochschulen, zu Jena am 29. März 1818.+

1) Es wurden die Vollmachten der durch Abgeordnete an der Versammlung

Theil nehmenden Hochschulen Berlin, Halle, Heidelberg, Jena, Kiel,

Königsberg, Leipzig, Marburg und Rostock, mündlich oder schriftlich

bekannt gemacht.

2) Veranlaßt durch die Abgeordneten des Berliner Burschenvereins

und den erwählten Abgesandten derjenigen nicht verbündeten Berliner

Burschen, welche auf ihrer Hochschule eine allgemeine Burschenschaft

nach Zweck und Form gegründet sehn wünschen, entstand die Frage, ob der

Abgeordnete des Letztern eine entscheidende Stimme haben könne, welche

Frage durch Stimmenmehrheit mit »nein« beantwortet wurde.

3) Wurde von den sämmtlichen stimmenfähigen Burschenabgeordneten,

erstens R. aus Jena zum Sprecher, zweitens W. zum Schreiber in den

Versammlungen gewählt.

4) Nach einer Ermahnung von R., den Zweck der Versammlung im Auge

habend, Ruhe, Ordnung und Bestimmtheit zu zeigen, wurde beschlossen,

alle Verhandlungen nach Stimmenmehrheit zu entscheiden, und vom

Sprecher rechts abzustimmen, jedoch mit Vorbehalt, daß alle Beschlüsse

nur dann gültig wären, für die Hochschulen, wenn sie sich mit den

Vollmachten der Abgeordneten derselben vereinigen ließen.

5) Wurden die angekommenen abschlägigen Antworten von einigen Deutschen

Hochschulen verlesen. Göttingen, Tübingen und Erlangen hatten entweder

keine Abgeordnete stellen wollen oder können, und dieß schriftlich

erklärt.

6) K. aus Heidelberg forderte auf Vergessen aller Selbst und

Partheisucht, den großen Zweck der Versammlung zu erfassen und in

reiner Liebe zum Wahren und Guten so zu reden und zu handeln, wie jeder

es verantworten könne vor Gott und seinem Gewissen.

7) Wurden die Angelegenheiten der Halleschen Burschenschaft, an sich,

und in Verhältniß und Gegensatz der sogen. Sulphuria verhandelt. Es

wurde beschlossen, daß diejenigen, welche sich mit ihrem Ehrenworte

verpflichtet hatten, wegen der Unterdrückung der dortigen Teutonia

Halle zu verlassen, nachher aber diese Verbindlichkeit nicht erfüllten,

weil manche Gründe zu ihrer Entschuldigung vorhanden waren, nicht

streng nach den Buchstaben des Gesetzes gerichtet werden sollten,

sondern alle die von ihnen als ehrliche und wehrliche Burschen

anzuerkennen wären, deren Entschuldigungsgründe von der Halleschen

Burschenschaft als triftig entweder schon anerkannt wären, oder noch

würden, sie aber durch eine von der sämmtlichen Versammlung des

Abgeordneten zu unterschreibende Urkunde ihrer Übereilung und ihres

Leichtsinnes wegen eine Rüge erhalten sollten. Hierdurch wurde zugleich

die Hallesche Burschenschaft, in welcher sich einige von den genannten

Burschen befanden, als rechtmäßig anerkannt.

+Anmerkung.+ K. aus Heidelberg bat zu bemerken, daß er deswegen

vorzüglich auf Anerkennung und Verweis gestimmt habe, weil K. die

Versicherung gegeben, daß ihm von einem ehemaligen Teutonen gesagt

sei, er habe an dem bekannten Abende einige Hallesche Burschen blos

zu einer +bedingten+ Unterschrift aufgefordert. K. meinte daher, daß

dieses von einem jeden gehört sein könne, oder auch von denen, die es

gehört hätten, verbreitet, also die Präsumtion für Straflosigkeit sei,

und ein Verweis genüge.

Die Halleschen Sulpfuristen betreffend, wurde durch Stimmenmehrheit

ausgemacht, daß, da die von ihnen am meisten Beleidigten um Milde für

sie baten, ferner wohl zu wünschen stand, daß auch in Halle wiederum

ein kräftiges und einiges Burschenleben sich gestalte und gedeihe,

ihnen eine allgemeine Verzeihung und Erlösung vom Banne gewährt werde,

wenn sie folgende Bedingungen eingehen würden:

_a_) Daß sie nach Namhaftmachung aller ihrer Mitglieder mit dem

Ehrenworte sich verbürgten, die unter ihnen bestehende Verbindung

aufzuheben.

_b_) Sich verpflichteten, die Hallesche Burschenschaft und ihren

Brauch anzuerkennen.

_c_) Sich gefallen lassen wollten, daß bei dem Wunsche einzelner,

von ihnen, in die Hallische Burschenschaft, oder in eine auf andern

Hochschulen bestehende Verbindung einzutreten, über diese erst

abgestimmt werde.

+Anmerkung+ _a_) K. von Heidelberg erklärte, daß er im Namen seiner

Burschenschaft den Verruf nicht eigentlich aufheben könne, indem

derselbe bisher von ihr noch nicht ausgesprochen sei, und zwar aus dem

Grunde, weil Heidelberg noch nicht im Cartel mit Halle, beschlossen

habe, die Sache selbst zu untersuchen. Er hebe aber im Namen

Heidelbergs den Vorbehalt der näheren Untersuchung auf, und trete oben

genannten Bestimmungen bei.

+Anmerkung+ _b_) Marburg stimmte obiger Meinung aus dem besondern

Grunde bei, daß diejenigen nicht namhaft gemacht werden könnten, durch

welche die Teutonia bei der Regierung angeklagt sei.

+Anmerkung+ _c_) In Königsberg war die Acht über die Sulpfuria nicht

ausgesprochen, weil die Partheiungen in Halle dort nicht genug bekannt

geworden waren.

R. -- Sprecher.

W. -- Schreiber.

Graf v. K. -- für +Jena+.

L. -- }

} für +Kiel+.

R. -- }

F. D. -- }

} für +Königsberg+.

L. L. -- }

C. F. L. -- }

} für +Leipzig+.

D. E. -- }

E. B. -- für +Marburg+.

A. B. -- }

} für +Berlin+.

A. v. B. -- }

T. v. K. -- für +Heidelberg+.

F. S. -- }

} für +Halle+.

D. -- }

W. W. -- für +Rostock+.

Folgen die Unterschriften.

Protocoll,

gehalten in der Versammlung der Abgeordneten Morgens den 30. März.

1) Zu den für die Theilnehmer der Hallischen Sulpfuria zu bestimmenden

Puncten und Bedingungen wurde noch hinzu gefügt, daß sie selbst jeden

von ihnen, der die abgefaßte Schrift nicht unterschreiben wolle,

als Verrufenen anerkennen und gegen ihn verfahren wollten, wie der

Burschenbrauch der Hallischen Burschenschaft bestimme.

2) Es erschienen die Bevollmächtigten der Hallischen Sulpfuria und

unterschrieben die verlangten Puncte, und es war also für ihre Person

der Bann aufgehoben.[6]

3) Ein aus Leipzig angekommener Brief wurde verlesen. Der

Seniorenconvent erklärte darin, daß man zur Förderung aller guten

Zwecke bereit sei, daß aber nach seiner Meinung eine allgemeine

Burschenschaft in Leipzig nicht leicht errichtet werden könne.

4) Es wurden die mündlichen und schriftlichen Klagepuncte des

ehemaligen Breslauer Burschen U. (jetzt in Berlin) gegen die Polen in

Breslau gehört, und beschlossen, er solle den Thatbestand schriftlich

aufsetzen, damit dann, nachdem auch jene gehört wären, in der Sache ein

Weiteres bestimmt werden könne.[7]

5) Nachdem auf diese Weise die auf Brauchssachen Bezug habenden

Angelegenheiten abgemacht waren, wurde zur Besprechung über die

Grundidee einer allgemeinen Deutschen Burschenschaft geschritten. J.,

Abgeordneter von mehreren Burschenschaften aus Berlin, die eine solche

wünschten, erkannte, auf Befragen den erwählten Sprecher und Schreiber

an.

6) Es wurden von R. 19 Puncte als Grundlage zu einer allgemeinen

Burschenschaft verlesen, und über dieselben einzeln abgestimmt. Leipzig

begab sich seine Stimme, weil dort noch Landsmannschaften beständen.

Punct 1.[8] wurde von allen Deutschen Hochschulen anerkannt.

Punct 2. gleichfalls anerkannt. K. behielt sich nähere Erläuterung bei

§ 4. vor.

+Anmerkung.+ Es wurde bestimmt, daß eine Deutsche Burschenschaft

Ausländer unter sich aufnehmen +könne+, wenn sie nur von ihnen

überzeugt sei, daß sie dem Zwecke einer allgemeinen Deutschen

Burschenschaft nicht schädlich, sondern eher förderlich sein würden,

daß dieselben auch Ausländern eine eigene Verbindung neben sich

gestatten könne, wenn nur diese ihr untergeordnet blieben, +allein+ in

Brauchssachen entscheidend stimmfähig sei, jedoch so, daß die Deutsche

Burschenschaft wenigstens immer ⅔ der Stimmen erhalte.

K. für Heidelberg erklärte, daß die Burschenschaft sich, wegen

der Zwistigkeiten und Vereine, die noch außer der Burschenschaft

in Heidelberg beständen, aller Rechte auf Renoncen und

Nicht-Burschenschaftsmitglieder enthalte, wenn sie nicht mit ihnen in

Collision käme.

Die Kieler Abgeordneten behielten der Entscheidung ihrer Burschenschaft

vor, ob der von ihr anerkannte Burschenbrauch in allen seinen

Beziehungen auch für die nicht Verbündeten verpflichtend sein solle.

F. d. U.

+=Protocoll,=+

+Abends am 30. gehalten.+

§. 1. K. wurde auf Verlangen sein Freund L. aus Heidelberg als

Rathgeber in schwierigen Fällen zugesellt.

§. 2. Weitere Berathung über die vorgeschlagenen Puncte:

§. 3. wurde allgemein anerkannt.

§. 4. wurde nach §. 2. eingeschränkt.

K. bezieht sich auf die gemachten Modificationen. V. B. und L.

erkannten dies und das nachfolgende nur in so weit an, als es sich mit

ihren Vollmachten vereinigen ließ.

§. 5. Hiebei wurde vor dem Worte öffentlich »wo möglich« eingeschaltet.

Das Wort unauflöslich wurde weggelassen. D. erklärte es dahin, daß

er glaube, die Verbindung müsse geistig unauflöslich, auch fürs

bürgerliche Leben fortbestehen.

§. 6. beschränkt sich auf §. 2. Ob Nichtchristen aufzunehmen seien,

wurde der Entscheidung der einzelnen Burschenschaften überlassen.

§. 7. wurde mit der Bemerkung angenommen, daß es jeder Burschenschaft

frei stehe zu bestimmen, ob nach der Exmatrikulation jemand von

ihr noch als Bursch anzusehen sei, oder nicht. Die Königsberqer

Abgeordneten behielten sich vor, daß die darüber in ihrem Brauch

enthaltenen nähern Bestimmungen in Kraft bleiben sollten.

§. 8. 9. und 10. wurde angenommen.

§. 11. von den Meisten gebilligt.

Heidelberg stimmt in der Idee dem §. 11. alsdann bei, wenn jeder

ehrenhafte Bursch aufnahmsfähig ist. Die Verhältnisse selbst haben die

Realisirung dieser Idee dort noch nicht gestattet. -- Kiel bezog sich

auf seine Anmerkung nach §. 2.

§. 12. angenommen. -- Kiel erklärte, da bis her dort keine Wilden

gewesen seien, sei noch nicht bestimmt worden, in wie fern der

Burschenbrauch auch für Nichtverbündete gelte.

§. 13. angenommen.

§. 14. Hiebei verwiesen nur die Kieler auf das oben in dieser Beziehung

Gesagte.

F. d. U.

+=Protocoll,=+

+gehalten den 31. März.+

1) Wurden die von U. abgefaßten Klagepuncte verlesen und beschlossen,

es solle in Breslau Aufhebung des Verrufes und Rechtfertigung wegen des

Überfalls verlangt, U. aber so lange ganz schuldlos angesehen werden.

2) Wurde angezeigt, daß die Gießner geschrieben hätten, sie wären

verhindert worden Abgeordnete nach Jena zu senden, indem der Senat

allen solchen Relegationen angedroht habe.

3) Es wurde in der abgebrochenen Berathung wieder fortgeschritten.

§. 15. angenommen.

§. 16. wurde folgendermaßen abgeändert. Es bleibt der gesammten

Deutschen Burschenschaft das Recht, die Verfassungen der einzelnen

Hochschulen, wo Burschenschaften sind, einzusehn und zu beurtheilen,

ob, und in wie fern sie der Grundidee entsprechen, und bei etwanigen

anstößigen dieselbe um Abstellung derselben anzugehn.

§. 17. Hier wurde die Bestimmung hinzugefügt, daß wenn die Casse

einer, oder mehrerer Burschenschaften zu den Kosten der Reise nicht

hinreiche, eine allgemeine Casse nach Verhältniß des Einkommens der

Burschenschaften eingerichtet, und dadurch die Reise erleichtert werden

solle.

§. 18. Hier wurde Eisenach vorläufig als Versammlungsort bestimmt.

§. 19. Es wurde hinzugefügt, daß bei den genannten Berathungen ⅔ der

Stimmen entscheiden sollten.

4) Der Vorschlag, alle Jahre am 18. Juni ein Fest zu feiern, wobei

man sich vorzüglich der Brüder an andern Orten in traulicher Liebe

erinnere, wurde gebilligt.

5) Die Abgeordneten der Leipziger Hochschule behielten sich vor, daß,

wenn bei ihnen gleichfalls eine allgemeine Burschenschaft zu Stande

gekommen wäre, auch ihr das hier den einzelnen Hochschulen gegebenes

Recht, den verlesenen Puncten Anmerkungen hinzuzufügen, aufgehoben

bleiben solle, und es wurde dieß allgemein gebilligt.

F. d. U.

+=Protocoll,=+

+vom 1. April 1818.+

1) L. aus Königsberg zeigte an, daß, da sein Mitabgeordneter D. unwohl

sei, er seine Stimme mit übernommen habe, D. sich aber etwanige

Bemerkungen noch vorbehalte.

2) B. für Marburg dankte den Jenaern für die Abfassung der 19 Puncte,

bemühte sich darauf, auseinanderzusetzen, wodurch wir etwa den

darin aufgestellten Zweck erreichen möchten, wobei er vor allen zur

Erlangung wahrer vaterländischer Bildung, Streben nach umfassender

Kenntniß, Ehrenhaftigkeit, und Freiheit, aber was die Burschenschaften

auszeichnend unterscheiden solle, rücksichtslosen Gemeingeist und

möglichste Gleichheit der Rechte empfahl. Es wurde von R. antwortend

auf den 10. Punct verwiesen, wo schon zum Theil darüber verhandelt

sei. Nur wurde noch in Betreff der Gleichheit vor dem Rechte folgendes

Nähere verhandelt.

Es entstand:

_a_)[9] Die Frage, ob ein Fuchs zum Vorsteher erwählt werden könne,

welche im Allgemeinen verneint wurde.

_b_) Ob einem Fuchs Stimmrecht zuzuerkennen sei.

Die übrigen Hochschulen bejahten die Frage; Jena, Kiel, Königsberg und

Marburg aber, deren Bevollmächtigte noch nicht von ihrer Verfassung

abgehen konnten, behielten sich Berathung mit ihren Burschenschaften

vor. -- Es wurde noch der Vorschlag gemacht, ob nicht diejenigen

Burschenschaften, welche Füchse entweder nicht sogleich aufnehmen,

oder denselben nach der Aufnahme keine Stimmfähigkeit zuerkennen

würden, allen den Füchsen, welche einzutreten wünschten, Erlaubniß

und Veranlassung geben wollten, vor der Aufnahme eine gewisse Anzahl

von Versammlungen zu besuchen, damit auf der einen Seite dieselben

Gelegenheit bekämen, die Eigenthümlichkeit des Lebens auf den

Hochschulen kennen zu lernen, auf der andern Seite aber das peinliche

Gefühl bei ihnen vermieden werde, einem Ganzen anzugehören, über dessen

Wohl ihnen keine entscheidende Stimme zustehe, und so das Gesetz der

möglichsten Gleichheit der Rechte nicht gekränkt werde.

+Anmerkung.+ K. für Heidelberg bemerkte, daß er um des Allgemeinen

willen von der Wahlfähigkeit zum Vorsteheramte für sogen. Füchse

abstehe, wenn die anderen Hochschulen sich zur Stimmfähigkeit für Alle

verstehen wollten.

Und es geschehe dies besonders der Einheit des Gesetzes willen.

3) Wurde der Wunsch geäußert, daß bei der Aufnahme alle Abstimmung

durch bloßes Ja oder Nein wegfallen möge, sondern laut und mit

Anführung der etwanigen Gründe gegen den Aufzunehmenden gestimmt werde,

wobei auf §. 9. und 10. verwiesen wurde. -- Rostock behielt sich hiebei

Berathung mit ihrer Burschenschaft vor.

4) Wurde als zum Wesen der Burschenschaft gehörig anerkannt, daß

kein Zweikampf zwischen den einzelnen Burschenschaften, als solchen,

statt finden dürfe, sondern jeder unter ihnen obwaltende Streit

schiedsrichterlich ausgeglichen werden müsse.

5) Wurde festgesetzt, es solle in dieser Versammlung der Abgeordneten

noch kein förmliches Cartel, oder eine Verfassungsurkunde der

großen allgemeinen Deutschen Burschenschaft verfaßt, sondern blos

einige Grundgesetze derselben vorläufig entworfen werden, damit die

Abgeordneten sie zur Berathung ihrer Burschenschaft mitnehmen könnten.

Die vollständige Ausarbeitung müsse bis zur Versammlung am 18. Oktober

ausgesetzt bleiben.

6) Sollte auch an die Hochschulen, welche keine Abgeordnete hierher

gesandt, der Entwurf dieser Gesetze, die 19 Puncte zugleich mit einer

Schrift, welche die Ansichten der Abgeordneten von dem Wesen der

Burschenschaft näher ausspräche, so wie auch eine Aufforderung, dem

hier gebilligten Grundsätzen beizutreten, übersandt werden.

+Anmerkung.+ Berlin behielt sich vor, zu dieser Aufforderung nur dann

mitzuwirken, wenn ihr Verein als Burschenschaft anerkannt würde.

F. d. U.

+=Protocoll,=+

+gehalten Nachmittags am 1. April.+

1) Die Verfassungsurkunde des Berliner Burschenvereins wurde verlesen

und nach mannigfachen Verhandlungen, theils über seine innere

Einrichtungen, theils über seine Verhältnisse zu den Nichtverbündeten,

wurde das Urtheil der Abgeordneten gefordert, ob der Berliner

Burschenverein nach Zweck und Form eine Burschenschaft zu nennen sei.

_a_) Jena erklärte sich dahin, dieser Verein entspreche nicht der Idee

einer allgemeinen Burschenschaft, weil:

1) Die Eintheilung nach Provinzen zu Partheiung, Eifersucht und

Kastengeist Anlaß geben könne.

2) Hinsichtlich der Abstimmung der einzelnen Landsmannschaften für

sich, der Begriff der Gerechtigkeit dadurch gefährdet werde, daß

Fälle möglich blieben, wo wenige über viele entscheiden könnten.

3) Die Privatinstitution jeder Landsmannschaft dem Gemeingeiste

hinderlich sein müsse.

_b_) Die Kieler Abgeordneten stimmten im Ganzen der obigen Erklärung

bei, glaubten aber, daß es nur geringer Veränderungen bedürfe, um

die genannte Verfassung der Idee einer allgemeinen Burschenschaft

entsprechend zu machen.

_c_) Königsberg meinte, daß gegen diesen Verein noch besonders zu

erinnern sein möchte, daß der Entschluß, für eigne volksthümliche

Bildung zu wirken, in der vorgelesenen Urkunde nicht genug

hervorgehoben sei.

_d_) Marburg bezog sich auf die von Jena gemachte Bemerkung in

Hinsicht auf das Abstimmen nach einzelnen Landsmannschaften, und

führte gegen diese Eintheilung überhaupt die Erfahrung an, daß solche

stehende Abtheilungen der allgemein zu fördernden Eintracht durch

unvorherzusehende Vorfälle nur zu leicht gefährlich würden.

_e_) Halle erklärte sich dahin, es stimme im Allgemeinen mit der

vorigen Bemerkung überein und fürchte besonders Hervortreten von

Eifersucht bei dieser landsmannschaftlichen Eintheilung.

_f_) Heidelberg urtheilt, daß nach provisorischer Annahme der bekannten

19 Puncte der Geist des Berliner Burschenvereins als Deutscher

Burschenschaftsgeist anzuerkennen sei, daß diese Idee aber vernichtet

werden müsse:

1) Durch die Einrichtung, daß nicht _viritim_ gestimmt werde.

2) Durch Unwandelbarkeit und Ungleichheit der Mitgliederzahl der

einzelnen Abtheilungen.

3) Durch Beibehalt der Privatinstitutionen und hält

4) noch für nützlich, wenn für diese Abtheilungen ein andrer Name

angenommen werde.

_g_) Rostock erklärte, es glaube, daß die Verfassung der Berliner

Verbindung aus der Grundidee einer allgemeinen Deutschen Burschenschaft

hervorgegangen sei, bei Einrichtung der Form aber einiges dieser

Form nicht genau Entsprechende vielleicht aus etwas zu ängstlicher

Berücksichtigung der Schwierigkeiten, welche örtliche Verhältnisse

ergaben, entsprungen sei, und deßhalb gewiß leicht abgestellt werden

könne.

_h_) J. meinte, daß zur Ausführung der Grundidee einer allgemeinen

Deutschen Burschenschaft auch allgemeine Versammlungen unerläßlich

seien.

Humoristische Erinnerungen aus meinem academischen Leben, Erstes Bändchen in Heidelberg und Kiel in den Jahren 1817-1819 · 第 9 / 10 段