In Betracht der Langsamkeit, mit welcher die Verhandlungen über die
Grundrechte des deutschen Volkes vorschreiten, hat der Abgeordnete
Hr. Schoder aus Stuttgart den Antrag gestellt: alle darauf
bezüglichen, oder spätestens binnen zehn Tagen noch einzureichenden
Verbesserungsvorschläge den Ausschüssen für Verfassung und
Volkswirthschaft zur Prüfung vorzulegen; den hienach berichtigten
Entwurf des Gesetzes über jene Grundrechte aber durch Abstimmungen
anzunehmen, ohne eine weitere Berathung oder Discussion in der vollen
Versammlung zu gestatten.
Es sei mir erlaubt zu prüfen:
1) Wie viel Zeit ist, nach der bisherigen Erfahrung und dem bisherigen
Verfahren, für die Berathung und Annahme jenes wichtigen Gesetzes
erforderlich?