III. Über die Aufhebung des Cölibats.

Meine Herren! Mehre Abgeordnete haben den Antrag gestellt: „Die hohe

Nationalversammlung wolle die provisorische Centralgewalt veranlassen,

wegen Aufhebung des Cölibatgesetzes mit der römischen Curie in

Verhandlung zu treten, und zu diesem Ende vorläufig, in Ansehung der

Wichtigkeit und Eigenthümlichkeit des Gegenstandes, einen besonderen

Ausschuß zur Berichterstattung bestellen.“

Ich bitte um die Erlaubniß, diesen Antrag in Bezug auf seinen Inhalt,

sowie in Hinsicht auf Klugheit und Gerechtigkeit, kürzlich prüfen zu

dürfen.

Seit mehr denn tausend Jahren ist die Frage über den Werth oder

Unwerth, die Zweckmäßigkeit und Sittlichkeit, oder die Unzweckmäßigkeit

und Unsittlichkeit des Cölibats, in unzähligen Reden, Predigten,

Flugschriften und dicken Büchern verhandelt und wieder verhandelt

worden, ohne daß man zu einer gleichen Überzeugung, zu einem

einstimmigen Beschlusse gekommen wäre. Noch immer steht Anklage und

Vertheidigung, Lob und Tadel einander schroff gegenüber. Anstatt

über diese Dauer und Festigkeit der Ansichten und Grundsätze in

kriegerischen Zorn zu gerathen und auf gewaltsame Vertilgung der einen

oder der anderen Partei hinzuarbeiten, sollte man zu dem bescheideneren

und richtigeren Ergebnisse hingetrieben werden: daß die Wahrheit nicht

ganz auf der einen, der Irrthum ganz auf der anderen Seite liege, und

man sich (in gutem Glauben und friedlich gesinnt) mehr hierhin oder

dorthin wenden könne.

Wenn die Antragsteller sehr bitter reden: „von der Zerstörung des

Lebensglückes von Tausenden, der Mißhandlung heiliger Menschenrechte

und schleichender Verbreitung eines sittenverderbenden Giftes“,

so erwidert die andere Partei: daß Niemand zu dem Berufe eines

katholischen Geistlichen gezwungen werde, und in der Kraft der

Selbstbeherrschung und Entsagung, in der geistigen Heiligung

des Lebens, in der völligen Hingebung an den größten Beruf, das

vollgewichtigste Zeugniß liege von höherer Sittlichkeit und von einer

Erhebung über blos weltliche Freuden und Genüsse.

Fürchten Sie nicht, meine Herren, daß ich, nach dieser kurzen,

zu friedlicher Mäßigung hinweisenden Bemerkung, mich in endlose

Erörterungen für und wider einlassen werde. Ich wende mich vielmehr

sogleich zu der zweiten Frage: über die +Klugheit+ des gestellten

Antrages. Ich vermisse die politische Klugheit; ich finde den Antrag

weder zeitgemäß, noch zweckdienlich.

Im siebzehnten Jahrhundert ward Deutschland (welch Unglück und welche

Schande!) dreißig Jahre lang durch die Unduldsamkeit theologischer

Glaubensbekenntnisse zerrüttet, und in unseren Tagen droht

dieselbe Gefahr durch die Unduldsamkeit und Heftigkeit politischer

Glaubensbekenntnisse und Parteiungen. Sollen wir wiederum den Glauben

an die Vergangenheit, das Glück der Gegenwart und jede Aussicht auf

die Zukunft preisgeben, untergraben, vernichten, um gewisser angeblich

unfehlbarer Lehrsätze willen? Sollen wir uns dem thörichten Aberglauben

ergeben: es sei Pflicht und Verdienst, das Vaterland in den Kessel der

Medea zu werfen, um es durch ein diabolisches Fegefeuer zu verjüngen?

Meine Herren! Während wir unsere übergroße, unerläßliche,

unausweichbare staatsrechtliche Aufgabe kaum bewältigen können, stört

jener Antrag den confessionellen Frieden auf unkluge Weise, sprengt

die zeither Vereinten auseinander, führt zu unnatürlichen Bündnissen

zwischen dem sonst Unverträglichen, und spielt den Sieg in die Hände

Derer, welche zeither einträchtig bekämpft wurden.

Wenn die Klugheit und der politische Takt (kann man einwenden) der

einen Partei gefehlt hat, so handelte die andere desto schlauer. Fassen

wir deshalb die dritte Frage ins Auge: über die +Gerechtigkeit+ des

Antrages und die Berechtigung der Reichsversammlung. Und hier behaupte

ich: daß die letzte gar kein Recht habe, sich in Angelegenheiten

einzumischen, welche lediglich die katholische Kirche und ihre

Bekenner betreffen. Oder wären die Katholiken nicht gleichberechtigt,

zu fordern, daß die Reichsversammlung einen Ausschuß ernenne, um das

Cölibat in der protestantischen Kirche einzuführen? Wie folgewidrig,

in einem Augenblicke, wo man allgemeine Religionsfreiheit und die

ausgedehnteste Toleranz gründen will, auf solch eine Vielregiererei

zurückzukommen und Staat und Kirche in einen neuen Hader zu verwickeln!

Was würde man in Washington sagen, wenn Jemand vom Congresse verlangte,

er solle sich um das Heirathen oder Nichtheirathen der Geistlichen

bekümmern?

Weil also der Antrag dem Inhalte nach einseitig ist und der Klugheit

sowie der Gerechtigkeit widerspricht, trage ich darauf an, zur

Tagesordnung überzugehen, -- das heißt, ihn zu verwerfen!

Briefe aus Frankfurt und Paris 1848-1849 (2/2) · 第 16 / 21 题