Meine Herren! Mehre Abgeordnete haben den Antrag gestellt: „Die hohe
Nationalversammlung wolle die provisorische Centralgewalt veranlassen,
wegen Aufhebung des Cölibatgesetzes mit der römischen Curie in
Verhandlung zu treten, und zu diesem Ende vorläufig, in Ansehung der
Wichtigkeit und Eigenthümlichkeit des Gegenstandes, einen besonderen
Ausschuß zur Berichterstattung bestellen.“
Ich bitte um die Erlaubniß, diesen Antrag in Bezug auf seinen Inhalt,
sowie in Hinsicht auf Klugheit und Gerechtigkeit, kürzlich prüfen zu
dürfen.
Seit mehr denn tausend Jahren ist die Frage über den Werth oder
Unwerth, die Zweckmäßigkeit und Sittlichkeit, oder die Unzweckmäßigkeit
und Unsittlichkeit des Cölibats, in unzähligen Reden, Predigten,
Flugschriften und dicken Büchern verhandelt und wieder verhandelt
worden, ohne daß man zu einer gleichen Überzeugung, zu einem
einstimmigen Beschlusse gekommen wäre. Noch immer steht Anklage und
Vertheidigung, Lob und Tadel einander schroff gegenüber. Anstatt
über diese Dauer und Festigkeit der Ansichten und Grundsätze in
kriegerischen Zorn zu gerathen und auf gewaltsame Vertilgung der einen
oder der anderen Partei hinzuarbeiten, sollte man zu dem bescheideneren
und richtigeren Ergebnisse hingetrieben werden: daß die Wahrheit nicht
ganz auf der einen, der Irrthum ganz auf der anderen Seite liege, und
man sich (in gutem Glauben und friedlich gesinnt) mehr hierhin oder
dorthin wenden könne.
Wenn die Antragsteller sehr bitter reden: „von der Zerstörung des
Lebensglückes von Tausenden, der Mißhandlung heiliger Menschenrechte
und schleichender Verbreitung eines sittenverderbenden Giftes“,
so erwidert die andere Partei: daß Niemand zu dem Berufe eines
katholischen Geistlichen gezwungen werde, und in der Kraft der
Selbstbeherrschung und Entsagung, in der geistigen Heiligung
des Lebens, in der völligen Hingebung an den größten Beruf, das
vollgewichtigste Zeugniß liege von höherer Sittlichkeit und von einer
Erhebung über blos weltliche Freuden und Genüsse.
Fürchten Sie nicht, meine Herren, daß ich, nach dieser kurzen,
zu friedlicher Mäßigung hinweisenden Bemerkung, mich in endlose
Erörterungen für und wider einlassen werde. Ich wende mich vielmehr
sogleich zu der zweiten Frage: über die +Klugheit+ des gestellten
Antrages. Ich vermisse die politische Klugheit; ich finde den Antrag
weder zeitgemäß, noch zweckdienlich.
Im siebzehnten Jahrhundert ward Deutschland (welch Unglück und welche
Schande!) dreißig Jahre lang durch die Unduldsamkeit theologischer
Glaubensbekenntnisse zerrüttet, und in unseren Tagen droht
dieselbe Gefahr durch die Unduldsamkeit und Heftigkeit politischer
Glaubensbekenntnisse und Parteiungen. Sollen wir wiederum den Glauben
an die Vergangenheit, das Glück der Gegenwart und jede Aussicht auf
die Zukunft preisgeben, untergraben, vernichten, um gewisser angeblich
unfehlbarer Lehrsätze willen? Sollen wir uns dem thörichten Aberglauben
ergeben: es sei Pflicht und Verdienst, das Vaterland in den Kessel der
Medea zu werfen, um es durch ein diabolisches Fegefeuer zu verjüngen?
Meine Herren! Während wir unsere übergroße, unerläßliche,
unausweichbare staatsrechtliche Aufgabe kaum bewältigen können, stört
jener Antrag den confessionellen Frieden auf unkluge Weise, sprengt
die zeither Vereinten auseinander, führt zu unnatürlichen Bündnissen
zwischen dem sonst Unverträglichen, und spielt den Sieg in die Hände
Derer, welche zeither einträchtig bekämpft wurden.
Wenn die Klugheit und der politische Takt (kann man einwenden) der
einen Partei gefehlt hat, so handelte die andere desto schlauer. Fassen
wir deshalb die dritte Frage ins Auge: über die +Gerechtigkeit+ des
Antrages und die Berechtigung der Reichsversammlung. Und hier behaupte
ich: daß die letzte gar kein Recht habe, sich in Angelegenheiten
einzumischen, welche lediglich die katholische Kirche und ihre
Bekenner betreffen. Oder wären die Katholiken nicht gleichberechtigt,
zu fordern, daß die Reichsversammlung einen Ausschuß ernenne, um das
Cölibat in der protestantischen Kirche einzuführen? Wie folgewidrig,
in einem Augenblicke, wo man allgemeine Religionsfreiheit und die
ausgedehnteste Toleranz gründen will, auf solch eine Vielregiererei
zurückzukommen und Staat und Kirche in einen neuen Hader zu verwickeln!
Was würde man in Washington sagen, wenn Jemand vom Congresse verlangte,
er solle sich um das Heirathen oder Nichtheirathen der Geistlichen
bekümmern?
Weil also der Antrag dem Inhalte nach einseitig ist und der Klugheit
sowie der Gerechtigkeit widerspricht, trage ich darauf an, zur
Tagesordnung überzugehen, -- das heißt, ihn zu verwerfen!