Verstandesschwäche, und zwar in letzterer Bedeutung zugleich =Dummheit=
und =Blödsinn=, insofern man unter =Dummheit= (im engeren Sinne)
diejenige Beschränktheit des Verstandes begreift, bei welcher ein
Mensch sich unfähig der nöthigen Umsicht im Handeln zeigt, weil er
immer nur =einen= Gegenstand auf einmal aufzufassen vermag, wobei
er zwar nicht ohne Causalnexus handelt, aber ohne alle Klugheit
verfährt, eben weil er nicht fähig ist wahrzunehmen, dass auch andere
gleichzeitige Umstände so wichtigen Einfluss haben, dass sein Handeln,
sobald er jene ausser Acht lässt, völlig den vorgesetzten Zweck
verfehlen muss. In einigem Gegensatze zur Dummheit wird mit Recht
der =Blödsinn= dahin bestimmt, dass er eine Geistesschwäche ist, die
hindert, überhaupt vernünftige Folgerungen aus dem, was man wahrnimmt,
zu ziehen, auch wenn das noch vorhandene Wahrnehmungsvermögen nicht
blos einen beschränkten Gegenstand umfasst, wie dieses die Dummheit
thut. Im höheren Grade von Blödsinn fehlt es zwar schon an der
gehörigen Kraft des Wahrnehmungsvermögens für äussere Gegenstände,
in den mittleren Graden des Blödsinnes kann aber die Wahrnehmung
für mehrere gleichzeitige äussere Gegenstände noch hinreichend
vorhanden sein. Der Blödsinnige vermag aber überhaupt nicht das,
was er wahrnimmt, verständig so zu bearbeiten, dass ein Resultat
seines Nachdenkens dadurch entstände, welches seinen Willen zu einem
zweckmässigen Handeln zu bestimmen vermöchte.
Mehr oder minder Schwäche aller Seelenfunktionen begleitet nothwendig
den Blödsinn, aber nicht nothwendig die Dummheit, die trotz der
Beschränktheit ihres geistigen Wahrnehmungsvermögens in Hinsicht ihres
einzelnen Gegenstandes sehr energisch handeln kann.
Hartnäckigkeit bei einem einmal gefassten Entschlusse ist sogar bei
der Dummheit sehr gewöhnlich, aber auch natürlich, da bei ihr die
Seele unfähig ist, einen Entschluss durch Vergleichung mit anderen und
mit den entfernteren wahrscheinlichen Folgen zu berichtigen. Insofern
=will= zwar immer der Dumme, aber im Verhältnisse zum Grade seiner
Dummheit nur mit Einseitigkeit, d. h. ohne vorausgegangene =Wahl=, die
er nicht vornehmen =kann=. Vergesslichkeit und Gedächtnissschwäche sind
die gewöhnlichen Begleiter des Blödsinnes, weil Schwäche des Hirnes
zunächst auch Gedächtnissschwäche verursacht, und nun wieder nichts so
sehr den Gebrauch des Verstandes einschläfert, als wenn Wahrgenommenes
nicht mehr verglichen werden kann mit anderen Thatsachen, die das
Gedächtniss liefern sollte. Bei der Dummheit ist aber nicht nothwendig
eben so sehr allgemeine Gedächtnissschwäche, wenigstens nicht für den
einzelnen einmal eingeprägten Gegenstand, vorhanden. -- „=Ich habe
nicht daran gedacht=,” sagt der Dumme bei dem einfachsten Vorhalte,
den man ihm macht; der Blödsinnige aber antwortet: „=Ich habe an
nichts gedacht.=” Bei dem Kranken nun, von dem hier die Rede ist,
spricht ein allgemeines Abgestumpftsein, eine allgemeine Schwäche
seiner Seelenfähigkeiten für einen bedeutenden Grad von Blödsinn. Doch
hat er dabei eine Neigung, seine geringe Geistesthätigkeit auf eine
unbesonnene Art auf einzelne Gegenstände mit Eifer anzuwenden, z. B.
auf die Aussicht auf die Erbschaft von seinem erschlagenen Vater; auf
die, ein Weib zu nehmen; auf den Wunsch, aus seinem Gefängnisse ohne
Weiteres wieder nach Hause entlassen zu werden.
Er ist also in bedeutendem Grade =blödsinnig= und in noch höherem
=dumm=. Zwei Vorstellungen spielen eine Hauptrolle in seiner Seele: er
hätte gern ein Weib gehabt; mehr aber als darüber hatte er ohne Zweifel
Sorge, weil er wusste er sei der einzige Erbe seines Vaters, dass das
ihm künftig zufallende Vermögen nicht durch Wiederverheirathung seines
Vaters an andere Leute komme.
Bei der Vollführung des Verbrechens wusste _Grotz_ zwar wohl, was er
thun wollte und was er that. Allein wie unfähig er war, auch nur an
das Allernächste daneben zu denken, welcher tiefe Grad von Dummheit
also bei ihm Statt hatte, ergibt sich schon ausser vielem Anderen
daraus, dass er glaube konnte, man werde seinen Vater, der blutend mit
so viel furchtbaren Wunden an der Treppe lag, ohne weitere Nachfrage
für gestorben oder todtgefallen halten, dass er denselben im Hausären
liegen liess und die Axt, womit er ihn erschlagen hatte, nur unter die
Treppe steckte, wo sie Jedermann gleich finden konnte.
Dass er aber auch im bedeutenden Grade überhaupt =blödsinnig= sei, wenn
Blödsinn in dem oben angeführten Sinne genommen werde, ergebe sich aus
dem Benehmen und vielen Aussagen des Angeschuldigten während der ganzen
Untersuchung.
Wenn auf der anderen Seite der Verbrecher in seinem Dorfe nicht
gerade als völlig blödsinnig bekannt war, und in den Verhören selbst
einzelne Aeusserungen von ihm vorkommen, die wenigstens einige
Verstandesreflexionen verrathen, so kommt hier dagegen in Rechnung,
dass der Verbrecher nicht an einem angebornen oder schon in der
frühesten Jugend vorhandenen, oder aus einem plötzlichen, durch eine
Krankheit entstandenen, schlagflussartigen Blödsinne leidet, sondern
dass er früher, noch am Ende der Schulzeit, =gute Fähigkeiten= hatte,
und dass Epilepsie nur allmälig den Verstand schwächt. Vieles wird er
also aus Gewohnheit noch vernünftig thun, und das, was im gemeinen
Leben verhandelt wird, gleichsam mechanisch besorgen können, ohne
von anderen Leuten darin abzuweichen. Da auch sein Verstand nicht in
völliger gleichförmiger Allgemeinheit zum Blödsinn herabgesunken zu
sein scheint, so wird er sogar in einzelnen, ihm besonders wichtigen
Dingen immer noch einige Spuren von Ueberlegung zeigen können, bis etwa
die zunehmenden Folgen seiner Krankheit ihn zum völligen simpelhaften
Blödsinn, falls er nicht früher seinen Anfällen unterliegt, werden
gebracht haben.
Es könnte jedoch immer noch die Frage gemacht werden, ob nicht der
Verbrecher sich nur =blödsinnig stelle=; allein die Gewissheit, dass
er schon vor der That epileptische Anfälle hatte, nach ihnen häufig in
einem verwirrten Zustande sich befand, dass er durch sie an Gedächtniss
und Verstand geschwächt wurde, dass dieselbe gleichsam nothwendig
sogleich entdeckt werden musste: alle diese Umstände entfernen
völlig den Verdacht, als ob das ganze Benehmen des Verbrechers blosse
Verstellung sei. Dazu kommt, dass alle Blödsinnigen und Verrückten
zuweilen etwas Boshaftes zeigen, und nicht selten wirklich sich
zu verstellen suchen, dass aber Leute gemeinen Standes, sobald sie
an einem vollkommen Blödsinnigen und Verrückten so etwas bemerken,
sogleich nun schliessen, die ganze Krankheit sei nichts als Bosheit und
Verstellung.
Wichtiger wird hier die Untersuchung, ob _Grotz_ nicht zuweilen
=verrückt=, nicht blos blödsinnig sei, um so mehr, als Fallsucht und
Verrücktheit nicht ganz selten miteinander verbunden sind. In diesem
Falle wäre nicht blos davon die Rede, dass _Grotz_ gewöhnlich nach
seinen Anfällen zwar wieder aufsteht und willkürlich seine Glieder
bewegt, aber eine kurze Zeit lang sein Bewusstsein offenbar noch nicht
völlig wieder hat, nicht wahrnimmt, was eigentlich äusserlich mit ihm
vorgeht, und auch nachher von diesem Zustande gar nichts mehr weiss.
Es wäre die Rede davon, ob _Grotz_ nicht auch zuweilen längere Perioden
von eigentlicher Verrücktheit hätte, in welchen er unwillkürlich, oder
nach falschen ihm vorschwebenden Einbildungen handeln müsste, und wobei
er doch zugleich die äusseren Verhältnisse mehr oder minder deutlich
wahrnehme, auch wenn die Periode vorüber wäre, mehr oder minder dessen,
was in ihr vorgegangen, sich noch erinnern könnte, was fast immer bei
eigentlichem Wahnsinne der Fall ist.
Es kommen auch in den Akten einige Vorfälle (die auch oben angeführt
worden) vor, welche es sehr wahrscheinlich machen, dass zuweilen
etwas der Art in dem Kranken vorgehe, und insbesondere zeigen die
gegen das Ende der Untersuchung bei _Grotz_ vorgekommenen nächtlichen
Auftritte und Visionen, dass wenigstens in dieser Zeit der Kranke einem
eigentlich =verwirrten Zustande= sich immer mehr näherte, dass also
um so wahrscheinlicher auch schon früher wenigstens eine Neigung zu
längeren Anfällen von wirklicher Verrücktheit bei ihm Statt hatte.”
Hierauf wurde die =zweite= der oben bemerkten Fragen von der
medizinischen Fakultät dahin beantwortet:
„Die dauernde Geisteskrankheit oder Geistesschwäche ist eine
=allgemeine Abnahme seiner Seelenkräfte=, besonders =sehr grosse
Gedächtnissschwäche=; ausserdem Schwäche der =Ueberlegungskraft=
überhaupt, vorzüglich aber =Beschränktheit= derselben blos auf den
nächsten, den Inquisiten gerade stark interessirenden Gegenstand
mit Unfähigkeit, auch die natürlichsten Folgen davon einzusehen, und
endlich =Stumpfheit alles moralischen Gefühles=. Der Inquisit ist im
=höchsten Grade dumm= und =moralisch stumpfsinnig=, überhaupt aber
in bedeutendem Grade =blödsinnig=. Diese durch Epilepsie erzeugte
krankhafte Abnahme seiner Geisteskräfte droht zugleich gegenwärtig
immer mehr in ausbrechende Krankheit derselben, d. h. der allgemeinen
Schwäche des Gehirns ungeachtet, in =einseitige= und die Freiheit
der Seele aufhebende Aufreizung der Hirnfunktion, in =wirkliche
Verrücktheit=, besonders der Einbildung und selbst der unwillkürlichen
Triebe =überzugehen=.”
In Bezug auf die aufgestellte =dritte= Frage wird bemerkt:
„Selbst jetzt findet noch keine =dauernde=, wirklich krankhafte
Verrücktheit bei dem Inquisiten Statt. Dummheit aber allein hebt
nicht an sich das moralische Gefühl auf, sie also lässt selbst
in der Beschränkung, dass der Wille nur nach =einer= Vorstellung
handeln kann, die Einsprache des Gefühles von Recht oder Unrecht, ob
überhaupt gehandelt werden solle, noch zu. Blödsinn stumpft zwar, sich
überlassen, gleichförmig Wahrnehmung, Ueberlegung, moralisches Gefühl
und Willen ab, damit aber lässt er noch ein relatives Gleichgewicht
zwischen den verschiedenen Seelenfähigkeiten zu, womit Freiheit der
Wahl oder Willensfreiheit in ihm entsprechendem Grade doch noch möglich
bleibt. Damit ist auch bei dem Inquisiten anzunehmen, =dass weder
ehemals, noch jetzt im gewöhnlichen Leben=, wenn nichts seinen geringen
Grad von Ueberlegungsfähigkeit Uebersteigendes vorkommt, und wenn er
nicht einen Anfall, weder von halber Bewusstlosigkeit, wie nach seinen
Paroxismen von Fallsucht, noch von verwirrter Unruhe, wie sie sich
in neuerer Zeit bei ihm ausspricht, hat, =seine Willensfreiheit nicht
absolut aufgehoben sei=.
Aber bei der krankhaften Dummheit, dem Blödsinne und der Abstumpfung
des moralischen Gefühles, worin der Inquisit durch die Epilepsie
verfallen ist, können =eben so leicht= Vorfälle sich ereignen, deren
Eindruck seine schwache Ueberlegungskraft =übersteigt=, die völlig
sein moralisches Gefühl übertäuben, seinen schwachen Verstand ganz
gefangennehmen und ihn gänzlich blos dem Antriebe, den Furcht oder eine
andere überwältigende Gemüthsaffektion erzeugt, überlassen, in welchem
Falle er dann keine Kraft, also auch kein =Mittel= mehr hätte, anders
als dieser Furcht gemäss zu handeln. In solchem Falle wird er =keine
Willensfreiheit mehr besitzen=, selbst wenn er dabei das Bewusstsein
des =einen=, hierbei seine ganze Seele unwillkürlich und ausschliessend
erfüllenden Gedanken, so wie der äusseren Umstände und seiner eigenen
Handlungen behielte, und deswegen nachher noch angeben könnte, wie es
zugegangen sei.
Wenn also nach der ganzen Ansicht des Seelenzustandes des gegenwärtigen
Verbrechers, wie sie aus den Akten hervorgeht, die =dritte Frage=
dahin beantwortet werden muss, dass bei dem Inquisiten Alles auf
die =jedesmaligen Umstände= ankommt, ob Willensfreiheit, also auch
Zurechnung bei ihm Statt finde, oder ob jene im minderen oder höheren
Grade beschränkt sei oder ganz aufgehoben, so wird, bemerkt nun das
Gutachten weiter, auch die =vierte Frage=: „Erscheint es nicht als
zweifelhaft oder gar als wahrscheinlich, dass der Angeschuldigte
zur Zeit, als er den Entschluss, seinen Vater zu tödten, fasste
und ausführte, sogar in einem Zustande völliger =Unfreiheit= seiner
Seele handelte?” blos aus der wahrscheinlichen Stärke der damaligen
Beweggründe zu dieser einzelnen That, aus ihren Verhältnissen zu
der Geistesschwäche und Krankheit des Verbrechers zu der Zeit,
oder aus ihrem wahrscheinlichen Einflusse auf Erregung einer, wenn
schon vorübergehenden, doch wirklich krankhaften Verrücktheit sich
beantworten lassen.
Der Verbrecher beging seine That nicht in der Trunkenheit, ungeachtet
er den Branntwein sehr liebte, wie überhaupt Blödsinnige stark
aufreizende Sinneseindrücke lieben, und wie die aus den gemeinen
Ständen namentlich gern Branntwein zu sich nehmen, weil sie ein dunkles
Gefühl ihrer Kopfschwäche haben; und obschon der Inquisit am Abend
vor seiner That mit seinem Vater in der Branntweinschenke gewesen war
und dort getrunken hatte. Es wird ausdrücklich durch Zeugenaussagen
bestätigt, dass weder der Vater noch der Sohn von jenem Branntweine
im =Mindesten betrunken= geworden seien. Eben so wenig bestand eine
eingewurzelte Feindschaft zwischen ihm und seinem Vater. Zwar hielt
dieser ihn unter genauer Aufsicht, zankte viel mit ihm, drohte öfters,
ihn wegzujagen, und der Sohn beschwert sich, dass er ihm so wenig oder
beinahe kein Geld gegeben habe, ungeachtet er dem Vater mit seiner
Weberarbeit so Vieles verdiente. Gleichwohl lebten Beide friedlich
miteinander, und der Sohn gibt selbst an: der Vater sei meistens gut
gegen ihn gewesen. „Er (der Sohn) habe ihn (den Vater) schier immer
leiden mögen. Der Vater sei meistens nur mit ihm verzürnt gewesen,
manchmal habe er aber auch nichts gesagt.”
Aber der Inquisit =fürchtete= sich so sehr vor allem =Zanke= selbst,
dass er, aus Abneigung vor solchem, lieber seinen Wunsch, ein Weib
zu nehmen, unterdrückte, so viel dieser Gedanke zu heiraten ihn auch,
wie selbst seine oben angeführten Aeusserungen nach der That zeigen,
beschäftigte.
Am meisten fürchtete er aber, =von seinem Vater aus dem Hause gejagt
zu werden und um sein Erbtheil dadurch zu kommen=; was freilich einem
Menschen, der wusste, dass er an einer für unheilbar gehaltenen
Krankheit leide, und der ohne Zweifel, dunkel wenigstens, seiner
zunehmenden Verstandesschwäche selbst zuweilen sich bewusst wurde,
nicht viel weniger, als ein völliger Untergang erscheinen musste.
Da er, wie schon angeführt wurde, eine zweite Heirat seines Vaters
vorauszusehen glaubte, so besorgte er, wenn er nicht mehr im Hause sein
würde, dass dann um so gewisser an Fremde das Vermögen kommen werde,
welches nach des Vaters Tod ihm gehört haben würde.
Erst jetzt, an dem Abende vor der That, nahm er sich vor, seinen Vater
todtzuschlagen. „Am =Abend=,” sagt er, „ist es geschehen; so ist es
angegangen: dass er =gebalgt= hat, und hat gesagt, =er wolle mich
fortjagen, und wenn so was ist, da weiss man nimmer, was man thut=.”
Auch lange nachher noch gibt er bei Gelegenheit, als er in seinem
Gefängnisse durch das Loos mit dem Gebetbuche und den Strohhalmen
erfahren wollte, ob er oder der Vater Schuld gehabt habe, an: da ist es
denn immer gekommen, dass ich's hab' =thun müssen=, weil er so gebalgt
hat.
Eben so, als er im Verhöre weinte und über die Ursache befragt wurde,
antwortete er: „Ich muss eben greinen, dass ich so was hab' =müssen
thun= -- und so da (im Gefängnisse) sein muss.”
Jene Beweggründe zu der Tödtung und ihr Einfluss auf den Seelenzustand
des Verbrechers ergeben sich bei aller Verwirrung und dem theilweisen
Widerspruche, der nicht selten in den Aussagen des verstandesschwachen
Inquisiten herrscht, allein konstant und klar. Das Verbrechen war
nicht vorbereitet, nicht vorbedacht, und wenn nach des Verbrechers oben
angeführten Aeusserungen, als er verhaftet abgeführt wurde, es scheinen
könnte, als wäre vielleicht der Entschluss zu dem Verbrechen schon
vorher, und zwar zu dem Zwecke, ein Weib nach des Vaters Tod nehmen und
ihn beerben zu können, gefasst worden, so widerspricht solcher Annahme
das, was in den Aussagen des Inquisiten beharrlich sich gleich bleibt;
auch die innere Uebereinstimmung dieser einfältigen Angaben unter sich
und mit dem ganzen Seelenzustande des Kranken, wie er sich auch durch
andere Umstände darstellt, spricht gegen eine solche Vermuthung. Jene
Aussagen des Inquisiten erscheinen um so mehr als blosse Aeusserungen
blödsinniger Freude über Errettung von dem gedrohten höchsten Uebel,
dem, durch Wegjagen um die Erbschaft zu kommen, als hierbei auf
die dümmste Art der Inquisit als Folge der Errettung diese für ihn
wichtigsten, heiteren Aussichten in die Zukunft sich vormalt. Jetzt
durfte er ja auch keine Furcht mehr haben, von seinem Vater wegen
seiner Heiratspläne =ausgezankt= zu werden, was zu vermeiden ihm doch
noch mehr am Herzen lag, als selbst ein Weib zu nehmen; denn auch
auf die Fragen: „Was habt Ihr wegen des Heiratens (damals, als der
Vater ihn deswegen ausgezankt hatte) weiter bei euch gedacht? Dachtet
ihr, ihr wolltet doch heiraten, oder habt ihr den Gedanken (damals)
aufgegeben?” antwortete er: „Nichts mehr habe ich gedacht, aus sein
lassen, ich hab' an nichts mehr gedacht.”
Der Inquisit gibt zwar selbst an, er sei bei der That zornig auf seinen
Vater gewesen, doch scheint es kein Anfall solchen blinden Zornes
gewesen zu sein, dass er darin nicht mehr gewusst habe, was er thue;
er gibt zu bestimmt den Zweck an, warum er die That begangen habe.
Und obschon er im Verhöre und im Gefängnisse leicht zornig wurde,
und selbst durch solche zornige Stimmung häufiger seine epileptischen
Anfälle bekam, so brach doch nie -- einen Fall offenbarer Verwirrung
im Gefängnisse ausgenommen -- sein Zorn in Heftigkeit oder in ein
Toben aus, in welchem er blos aus Zorn seiner nicht recht mächtig
gewesen wäre. Da auch keine Spur vorkommt, dass die That in einem
jener oben angeführten Anfalle geschehen wäre, wo der Kranke längere
Zeit untermischt seiner bewusst und doch dabei auch krankhaft verwirrt
ist, so scheint die Meinung des Oberamtsarztes, als sei die ganze That
wirklich „=in einem Furor, in der Raserei=” verübt worden, nicht ganz
begründet zu sein, denn =Verwirrtes= kommt bei der ganzen That, wenn
man die Verstandesschwäche des Inquisiten und den Zweck, den er seinen
eigenen Angaben nach vorhatte, beachtet, eigentlich gar nichts vor.
Auch hatte der Kranke am Tage des Verbrechens nur Vormittags einen
nicht starken, ihm sonst auch gewöhnlichen epileptischen Anfall. Er und
sein Vater betrugen sich den Tag über gegen einander wie gewöhnlich,
und ein Weibsbild, das dem Vater die Haushaltung führte, spürte nicht
das Geringste, dass sie wären übereinander erzürnt gewesen. Auch
Nachmittag zeigte sich nichts Auffallendes an dem Inquisiten, er hatte
auch einen epileptischen Anfall, und zwischen ihm und seinem Vater
war Einigkeit. Selbst Abends, als Vater und Sohn mit einander in der
Branntweinschenke waren, waren sie in ganz gewöhnlicher Verfassung,
gegenseitig sehr friedlich, und insbesondere der Sohn ganz ordentlich;
sogar noch beim Nachhausegehen Nachts um 10 Uhr verhielten sie sich
eben so. Auch bemerkte man, da die That bald entdeckt wurde, gleich
nach ihr am Angeschuldigten nichts Auffallendes. Sogar wollte er damals
die That mit einiger Schlauheit läugnen, sagte: „sein Vater habe ein
Loch in den Kopf gefallen. Er (der Sohn) habe das fallende Weh gehabt,
und sei die Stiege herab auf seinen Vater hingefallen.”
Nur nach völlig vollbrachter Tödtung scheint der Sohn, wahrscheinlich
aber erst durch die Grausamkeit seiner That selbst, einige
Augenblicke lang =verwirrt= geworden zu sein, wenn er nicht anders
aus Gedächtnissschwäche Umstände, die vorfielen, als schon Leute
hingekommen waren, mit Umständen, die, während er noch allein war,
sollten vorgekommen sein, späterhin beim Verhöre verwechselt hat. Er
gibt nämlich an, er habe seinem ermordeten Vater (zur Zeit, wo er noch
allein mit diesem im Hause war) das Geld genommen, „=weil so Leut 'rein
geschrien haben zu mir=.”
Späterhin sagte er, nachdem er angegeben, wo er seinem Vater noch drei
Streiche gegeben habe, und nun gefragt wurde, ob damals schon die
Wächter dazu gekommen seien: „Nicht gerad' Wächter, eben Leut', und
haben grausig gebalget.” Aber selbst wenn dieses nicht Verwechslung
der Zeit und der Umstände ist, wenn es Verwirrung war, so ist zu
bemerken, dass sie nicht während des Todtschlages, sondern erst
wie der Vater schon todt war, eintrat, und schon, ehe bald darauf
die Wächter kamen, wieder aufgehört haben musste. Wenn nun gleich
kein Anfall von eigentlicher =Raserei= als Grund des Verbrechens
angenommen werden kann, so muss doch schon das Grässliche eines
Vatermordes[109], besonders eines so grausamen, als dieser ist, und
wenn er aus so nichtiger Veranlassung auf eine so ganz unkluge Art
begangen wird, den Verdacht erwecken, dass es mit den Seelenkräften des
Thäters nicht richtig könne gewesen sein. Der Blödsinn des Inquisiten
war offenbar so gross, dass er ihn nicht einsehen liess, dass sein
Vater noch Nachts nicht werde zum Vogt gehen und werde ihn fortjagen
lassen, dass der Vogt nicht einen einzigen Sohn ohne Weiteres werde
fortjagen dürfen, und dass sein Vater ihm also mit seinem Weggehen nur
heftig drohen wolle. Der Inquisit musste, eben wegen seiner grossen
Verstandesschwäche, glauben, dass Alles dem Buchstaben nach und
sogleich so folgen werde, wie der Vater drohte. Er musste also auch
glauben, im Augenblicke werde für ihn das grösste Unglück, das sein
ganzes künftiges Leben bedrohe, erfolgen, und weil er unfähig war,
durch Ueberlegung auf einen anderen Gedanken zu kommen, =so musste
er völlig dieser seiner Furcht sich hingeben=, und zwar in einer
Gemüthsstimmung, wo ihm schon das Zanken des Vaters und die Drohung mit
dem Vogte den grössten Widerwillen erregt hatte. Seine fast thierische
Dummheit =musste= ihn nun beim einfachsten Schlusse stehen bleiben
lassen: das drohende Unglück lasse sich nicht anders verhindern, als
wenn der Vater =gleich jetzt= verhindert werde, es herbeizuführen.
Der =Vater= selbst =konnte= dabei =nicht= in Betracht kommen, da der
nämliche Blödsinn selbst nachher noch den Angeschuldigten hinderte,
die Strafbarkeit des Todtschlages eines Vaters auch nur einzusehen
(so gänzlich also auch das moralische Gefühl des Sohnes abgestumpft
und geschwächt hatte), und da derselbe dumme Blödsinn hinderte, dass
der Sohn hätte überhaupt verschiedenartige Gedanken oder Vorstellungen
von der Sache gleichzeitig nach einander sich machen =können=. =Einen=
Gedanken hatte er aber schon, der seine ganze Seele schnell erfüllte,
den der Furcht für eigene Existenz. Also =konnte= in seiner Seele
kein innerer Streit entstehen, es =konnte= in ihr damals nichts
für den Vater sprechen. Der Sohn =musste= sich also unwillkürlich
entschliessen, um sich zu retten, =den Vater sogleich unthätig zu
machen, das Unglück auszuführen=. Daher gab er auch so oft bei der
Untersuchung auf alle Fragen, ob er denn sonst bei seinem Entschlusse
oder seiner That an nichts weiter gedacht habe, zur Antwort: =er
habe an nichts gedacht=. Zurückhalten konnte er den Vater nicht, weil
dieser, den Akten nach, ein sehr starker Mann war, so viel sah er wohl
noch ein. Aber von hinten todtschlagen konnte er ihn, wenn er eine Axt
nahm, das begriff diese, alle die wenige noch mögliche Ueberlegung
auf einen Punkt der Selbsterhaltung beschränkende Dummheit. Weitere
Auskunftsmittel, als dieses nächste, =konnten= dem Blödsinnigen, der
an nichts Weiteres denken konnte, nicht einfallen. =Er musste also,
weil er keine Wahl zwischen verschiedenen Empfindungen und Gedanken,
sondern nur Eine Empfindung und Eine Vorstellung hatte und haben
konnte=, da ihn doch die grösste Furcht, die sich seiner ganzen Seele
bemächtigt hatte, sogleich zum Handeln trieb, =den Vater todtschlagen=,
weil ihm unglücklicher Weise nur dieses einfiel und nichts Zweites
dabei einfallen =konnte=. Er =musste= nun in seiner zornigen Angst
dieses mit all' dem Eifer und der Beharrlichkeit, was der aufgeregten
Dummheit eigen ist, thun, ohne dass er daran denken =konnte=, dass er
durch seine Handlung seinen ganzen eigentlichen Zweck selbst wieder
vernichte, und er das gefürchtete Unglück, sein Haus und Vermögen zu
verlieren und kein Weib zu bekommen, viel gewisser selbst herbeiführe.
[109] Es bedarf hier wohl kaum der Bemerkung, dass in diesem
medizinischen Gutachten mit den Ausdrücken Mord und
Todtschlag nicht genau die unterscheidenden Begriffe von Mord
und Todtschlag verbunden sind.