Diese aber ist bei ihm, ausser Gedächtnissschwäche, auch

Verstandesschwäche, und zwar in letzterer Bedeutung zugleich =Dummheit=

und =Blödsinn=, insofern man unter =Dummheit= (im engeren Sinne)

diejenige Beschränktheit des Verstandes begreift, bei welcher ein

Mensch sich unfähig der nöthigen Umsicht im Handeln zeigt, weil er

immer nur =einen= Gegenstand auf einmal aufzufassen vermag, wobei

er zwar nicht ohne Causalnexus handelt, aber ohne alle Klugheit

verfährt, eben weil er nicht fähig ist wahrzunehmen, dass auch andere

gleichzeitige Umstände so wichtigen Einfluss haben, dass sein Handeln,

sobald er jene ausser Acht lässt, völlig den vorgesetzten Zweck

verfehlen muss. In einigem Gegensatze zur Dummheit wird mit Recht

der =Blödsinn= dahin bestimmt, dass er eine Geistesschwäche ist, die

hindert, überhaupt vernünftige Folgerungen aus dem, was man wahrnimmt,

zu ziehen, auch wenn das noch vorhandene Wahrnehmungsvermögen nicht

blos einen beschränkten Gegenstand umfasst, wie dieses die Dummheit

thut. Im höheren Grade von Blödsinn fehlt es zwar schon an der

gehörigen Kraft des Wahrnehmungsvermögens für äussere Gegenstände,

in den mittleren Graden des Blödsinnes kann aber die Wahrnehmung

für mehrere gleichzeitige äussere Gegenstände noch hinreichend

vorhanden sein. Der Blödsinnige vermag aber überhaupt nicht das,

was er wahrnimmt, verständig so zu bearbeiten, dass ein Resultat

seines Nachdenkens dadurch entstände, welches seinen Willen zu einem

zweckmässigen Handeln zu bestimmen vermöchte.

Mehr oder minder Schwäche aller Seelenfunktionen begleitet nothwendig

den Blödsinn, aber nicht nothwendig die Dummheit, die trotz der

Beschränktheit ihres geistigen Wahrnehmungsvermögens in Hinsicht ihres

einzelnen Gegenstandes sehr energisch handeln kann.

Hartnäckigkeit bei einem einmal gefassten Entschlusse ist sogar bei

der Dummheit sehr gewöhnlich, aber auch natürlich, da bei ihr die

Seele unfähig ist, einen Entschluss durch Vergleichung mit anderen und

mit den entfernteren wahrscheinlichen Folgen zu berichtigen. Insofern

=will= zwar immer der Dumme, aber im Verhältnisse zum Grade seiner

Dummheit nur mit Einseitigkeit, d. h. ohne vorausgegangene =Wahl=, die

er nicht vornehmen =kann=. Vergesslichkeit und Gedächtnissschwäche sind

die gewöhnlichen Begleiter des Blödsinnes, weil Schwäche des Hirnes

zunächst auch Gedächtnissschwäche verursacht, und nun wieder nichts so

sehr den Gebrauch des Verstandes einschläfert, als wenn Wahrgenommenes

nicht mehr verglichen werden kann mit anderen Thatsachen, die das

Gedächtniss liefern sollte. Bei der Dummheit ist aber nicht nothwendig

eben so sehr allgemeine Gedächtnissschwäche, wenigstens nicht für den

einzelnen einmal eingeprägten Gegenstand, vorhanden. -- „=Ich habe

nicht daran gedacht=,” sagt der Dumme bei dem einfachsten Vorhalte,

den man ihm macht; der Blödsinnige aber antwortet: „=Ich habe an

nichts gedacht.=” Bei dem Kranken nun, von dem hier die Rede ist,

spricht ein allgemeines Abgestumpftsein, eine allgemeine Schwäche

seiner Seelenfähigkeiten für einen bedeutenden Grad von Blödsinn. Doch

hat er dabei eine Neigung, seine geringe Geistesthätigkeit auf eine

unbesonnene Art auf einzelne Gegenstände mit Eifer anzuwenden, z. B.

auf die Aussicht auf die Erbschaft von seinem erschlagenen Vater; auf

die, ein Weib zu nehmen; auf den Wunsch, aus seinem Gefängnisse ohne

Weiteres wieder nach Hause entlassen zu werden.

Er ist also in bedeutendem Grade =blödsinnig= und in noch höherem

=dumm=. Zwei Vorstellungen spielen eine Hauptrolle in seiner Seele: er

hätte gern ein Weib gehabt; mehr aber als darüber hatte er ohne Zweifel

Sorge, weil er wusste er sei der einzige Erbe seines Vaters, dass das

ihm künftig zufallende Vermögen nicht durch Wiederverheirathung seines

Vaters an andere Leute komme.

Bei der Vollführung des Verbrechens wusste _Grotz_ zwar wohl, was er

thun wollte und was er that. Allein wie unfähig er war, auch nur an

das Allernächste daneben zu denken, welcher tiefe Grad von Dummheit

also bei ihm Statt hatte, ergibt sich schon ausser vielem Anderen

daraus, dass er glaube konnte, man werde seinen Vater, der blutend mit

so viel furchtbaren Wunden an der Treppe lag, ohne weitere Nachfrage

für gestorben oder todtgefallen halten, dass er denselben im Hausären

liegen liess und die Axt, womit er ihn erschlagen hatte, nur unter die

Treppe steckte, wo sie Jedermann gleich finden konnte.

Dass er aber auch im bedeutenden Grade überhaupt =blödsinnig= sei, wenn

Blödsinn in dem oben angeführten Sinne genommen werde, ergebe sich aus

dem Benehmen und vielen Aussagen des Angeschuldigten während der ganzen

Untersuchung.

Wenn auf der anderen Seite der Verbrecher in seinem Dorfe nicht

gerade als völlig blödsinnig bekannt war, und in den Verhören selbst

einzelne Aeusserungen von ihm vorkommen, die wenigstens einige

Verstandesreflexionen verrathen, so kommt hier dagegen in Rechnung,

dass der Verbrecher nicht an einem angebornen oder schon in der

frühesten Jugend vorhandenen, oder aus einem plötzlichen, durch eine

Krankheit entstandenen, schlagflussartigen Blödsinne leidet, sondern

dass er früher, noch am Ende der Schulzeit, =gute Fähigkeiten= hatte,

und dass Epilepsie nur allmälig den Verstand schwächt. Vieles wird er

also aus Gewohnheit noch vernünftig thun, und das, was im gemeinen

Leben verhandelt wird, gleichsam mechanisch besorgen können, ohne

von anderen Leuten darin abzuweichen. Da auch sein Verstand nicht in

völliger gleichförmiger Allgemeinheit zum Blödsinn herabgesunken zu

sein scheint, so wird er sogar in einzelnen, ihm besonders wichtigen

Dingen immer noch einige Spuren von Ueberlegung zeigen können, bis etwa

die zunehmenden Folgen seiner Krankheit ihn zum völligen simpelhaften

Blödsinn, falls er nicht früher seinen Anfällen unterliegt, werden

gebracht haben.

Es könnte jedoch immer noch die Frage gemacht werden, ob nicht der

Verbrecher sich nur =blödsinnig stelle=; allein die Gewissheit, dass

er schon vor der That epileptische Anfälle hatte, nach ihnen häufig in

einem verwirrten Zustande sich befand, dass er durch sie an Gedächtniss

und Verstand geschwächt wurde, dass dieselbe gleichsam nothwendig

sogleich entdeckt werden musste: alle diese Umstände entfernen

völlig den Verdacht, als ob das ganze Benehmen des Verbrechers blosse

Verstellung sei. Dazu kommt, dass alle Blödsinnigen und Verrückten

zuweilen etwas Boshaftes zeigen, und nicht selten wirklich sich

zu verstellen suchen, dass aber Leute gemeinen Standes, sobald sie

an einem vollkommen Blödsinnigen und Verrückten so etwas bemerken,

sogleich nun schliessen, die ganze Krankheit sei nichts als Bosheit und

Verstellung.

Wichtiger wird hier die Untersuchung, ob _Grotz_ nicht zuweilen

=verrückt=, nicht blos blödsinnig sei, um so mehr, als Fallsucht und

Verrücktheit nicht ganz selten miteinander verbunden sind. In diesem

Falle wäre nicht blos davon die Rede, dass _Grotz_ gewöhnlich nach

seinen Anfällen zwar wieder aufsteht und willkürlich seine Glieder

bewegt, aber eine kurze Zeit lang sein Bewusstsein offenbar noch nicht

völlig wieder hat, nicht wahrnimmt, was eigentlich äusserlich mit ihm

vorgeht, und auch nachher von diesem Zustande gar nichts mehr weiss.

Es wäre die Rede davon, ob _Grotz_ nicht auch zuweilen längere Perioden

von eigentlicher Verrücktheit hätte, in welchen er unwillkürlich, oder

nach falschen ihm vorschwebenden Einbildungen handeln müsste, und wobei

er doch zugleich die äusseren Verhältnisse mehr oder minder deutlich

wahrnehme, auch wenn die Periode vorüber wäre, mehr oder minder dessen,

was in ihr vorgegangen, sich noch erinnern könnte, was fast immer bei

eigentlichem Wahnsinne der Fall ist.

Es kommen auch in den Akten einige Vorfälle (die auch oben angeführt

worden) vor, welche es sehr wahrscheinlich machen, dass zuweilen

etwas der Art in dem Kranken vorgehe, und insbesondere zeigen die

gegen das Ende der Untersuchung bei _Grotz_ vorgekommenen nächtlichen

Auftritte und Visionen, dass wenigstens in dieser Zeit der Kranke einem

eigentlich =verwirrten Zustande= sich immer mehr näherte, dass also

um so wahrscheinlicher auch schon früher wenigstens eine Neigung zu

längeren Anfällen von wirklicher Verrücktheit bei ihm Statt hatte.”

Hierauf wurde die =zweite= der oben bemerkten Fragen von der

medizinischen Fakultät dahin beantwortet:

„Die dauernde Geisteskrankheit oder Geistesschwäche ist eine

=allgemeine Abnahme seiner Seelenkräfte=, besonders =sehr grosse

Gedächtnissschwäche=; ausserdem Schwäche der =Ueberlegungskraft=

überhaupt, vorzüglich aber =Beschränktheit= derselben blos auf den

nächsten, den Inquisiten gerade stark interessirenden Gegenstand

mit Unfähigkeit, auch die natürlichsten Folgen davon einzusehen, und

endlich =Stumpfheit alles moralischen Gefühles=. Der Inquisit ist im

=höchsten Grade dumm= und =moralisch stumpfsinnig=, überhaupt aber

in bedeutendem Grade =blödsinnig=. Diese durch Epilepsie erzeugte

krankhafte Abnahme seiner Geisteskräfte droht zugleich gegenwärtig

immer mehr in ausbrechende Krankheit derselben, d. h. der allgemeinen

Schwäche des Gehirns ungeachtet, in =einseitige= und die Freiheit

der Seele aufhebende Aufreizung der Hirnfunktion, in =wirkliche

Verrücktheit=, besonders der Einbildung und selbst der unwillkürlichen

Triebe =überzugehen=.”

In Bezug auf die aufgestellte =dritte= Frage wird bemerkt:

„Selbst jetzt findet noch keine =dauernde=, wirklich krankhafte

Verrücktheit bei dem Inquisiten Statt. Dummheit aber allein hebt

nicht an sich das moralische Gefühl auf, sie also lässt selbst

in der Beschränkung, dass der Wille nur nach =einer= Vorstellung

handeln kann, die Einsprache des Gefühles von Recht oder Unrecht, ob

überhaupt gehandelt werden solle, noch zu. Blödsinn stumpft zwar, sich

überlassen, gleichförmig Wahrnehmung, Ueberlegung, moralisches Gefühl

und Willen ab, damit aber lässt er noch ein relatives Gleichgewicht

zwischen den verschiedenen Seelenfähigkeiten zu, womit Freiheit der

Wahl oder Willensfreiheit in ihm entsprechendem Grade doch noch möglich

bleibt. Damit ist auch bei dem Inquisiten anzunehmen, =dass weder

ehemals, noch jetzt im gewöhnlichen Leben=, wenn nichts seinen geringen

Grad von Ueberlegungsfähigkeit Uebersteigendes vorkommt, und wenn er

nicht einen Anfall, weder von halber Bewusstlosigkeit, wie nach seinen

Paroxismen von Fallsucht, noch von verwirrter Unruhe, wie sie sich

in neuerer Zeit bei ihm ausspricht, hat, =seine Willensfreiheit nicht

absolut aufgehoben sei=.

Aber bei der krankhaften Dummheit, dem Blödsinne und der Abstumpfung

des moralischen Gefühles, worin der Inquisit durch die Epilepsie

verfallen ist, können =eben so leicht= Vorfälle sich ereignen, deren

Eindruck seine schwache Ueberlegungskraft =übersteigt=, die völlig

sein moralisches Gefühl übertäuben, seinen schwachen Verstand ganz

gefangennehmen und ihn gänzlich blos dem Antriebe, den Furcht oder eine

andere überwältigende Gemüthsaffektion erzeugt, überlassen, in welchem

Falle er dann keine Kraft, also auch kein =Mittel= mehr hätte, anders

als dieser Furcht gemäss zu handeln. In solchem Falle wird er =keine

Willensfreiheit mehr besitzen=, selbst wenn er dabei das Bewusstsein

des =einen=, hierbei seine ganze Seele unwillkürlich und ausschliessend

erfüllenden Gedanken, so wie der äusseren Umstände und seiner eigenen

Handlungen behielte, und deswegen nachher noch angeben könnte, wie es

zugegangen sei.

Wenn also nach der ganzen Ansicht des Seelenzustandes des gegenwärtigen

Verbrechers, wie sie aus den Akten hervorgeht, die =dritte Frage=

dahin beantwortet werden muss, dass bei dem Inquisiten Alles auf

die =jedesmaligen Umstände= ankommt, ob Willensfreiheit, also auch

Zurechnung bei ihm Statt finde, oder ob jene im minderen oder höheren

Grade beschränkt sei oder ganz aufgehoben, so wird, bemerkt nun das

Gutachten weiter, auch die =vierte Frage=: „Erscheint es nicht als

zweifelhaft oder gar als wahrscheinlich, dass der Angeschuldigte

zur Zeit, als er den Entschluss, seinen Vater zu tödten, fasste

und ausführte, sogar in einem Zustande völliger =Unfreiheit= seiner

Seele handelte?” blos aus der wahrscheinlichen Stärke der damaligen

Beweggründe zu dieser einzelnen That, aus ihren Verhältnissen zu

der Geistesschwäche und Krankheit des Verbrechers zu der Zeit,

oder aus ihrem wahrscheinlichen Einflusse auf Erregung einer, wenn

schon vorübergehenden, doch wirklich krankhaften Verrücktheit sich

beantworten lassen.

Der Verbrecher beging seine That nicht in der Trunkenheit, ungeachtet

er den Branntwein sehr liebte, wie überhaupt Blödsinnige stark

aufreizende Sinneseindrücke lieben, und wie die aus den gemeinen

Ständen namentlich gern Branntwein zu sich nehmen, weil sie ein dunkles

Gefühl ihrer Kopfschwäche haben; und obschon der Inquisit am Abend

vor seiner That mit seinem Vater in der Branntweinschenke gewesen war

und dort getrunken hatte. Es wird ausdrücklich durch Zeugenaussagen

bestätigt, dass weder der Vater noch der Sohn von jenem Branntweine

im =Mindesten betrunken= geworden seien. Eben so wenig bestand eine

eingewurzelte Feindschaft zwischen ihm und seinem Vater. Zwar hielt

dieser ihn unter genauer Aufsicht, zankte viel mit ihm, drohte öfters,

ihn wegzujagen, und der Sohn beschwert sich, dass er ihm so wenig oder

beinahe kein Geld gegeben habe, ungeachtet er dem Vater mit seiner

Weberarbeit so Vieles verdiente. Gleichwohl lebten Beide friedlich

miteinander, und der Sohn gibt selbst an: der Vater sei meistens gut

gegen ihn gewesen. „Er (der Sohn) habe ihn (den Vater) schier immer

leiden mögen. Der Vater sei meistens nur mit ihm verzürnt gewesen,

manchmal habe er aber auch nichts gesagt.”

Aber der Inquisit =fürchtete= sich so sehr vor allem =Zanke= selbst,

dass er, aus Abneigung vor solchem, lieber seinen Wunsch, ein Weib

zu nehmen, unterdrückte, so viel dieser Gedanke zu heiraten ihn auch,

wie selbst seine oben angeführten Aeusserungen nach der That zeigen,

beschäftigte.

Am meisten fürchtete er aber, =von seinem Vater aus dem Hause gejagt

zu werden und um sein Erbtheil dadurch zu kommen=; was freilich einem

Menschen, der wusste, dass er an einer für unheilbar gehaltenen

Krankheit leide, und der ohne Zweifel, dunkel wenigstens, seiner

zunehmenden Verstandesschwäche selbst zuweilen sich bewusst wurde,

nicht viel weniger, als ein völliger Untergang erscheinen musste.

Da er, wie schon angeführt wurde, eine zweite Heirat seines Vaters

vorauszusehen glaubte, so besorgte er, wenn er nicht mehr im Hause sein

würde, dass dann um so gewisser an Fremde das Vermögen kommen werde,

welches nach des Vaters Tod ihm gehört haben würde.

Erst jetzt, an dem Abende vor der That, nahm er sich vor, seinen Vater

todtzuschlagen. „Am =Abend=,” sagt er, „ist es geschehen; so ist es

angegangen: dass er =gebalgt= hat, und hat gesagt, =er wolle mich

fortjagen, und wenn so was ist, da weiss man nimmer, was man thut=.”

Auch lange nachher noch gibt er bei Gelegenheit, als er in seinem

Gefängnisse durch das Loos mit dem Gebetbuche und den Strohhalmen

erfahren wollte, ob er oder der Vater Schuld gehabt habe, an: da ist es

denn immer gekommen, dass ich's hab' =thun müssen=, weil er so gebalgt

hat.

Eben so, als er im Verhöre weinte und über die Ursache befragt wurde,

antwortete er: „Ich muss eben greinen, dass ich so was hab' =müssen

thun= -- und so da (im Gefängnisse) sein muss.”

Jene Beweggründe zu der Tödtung und ihr Einfluss auf den Seelenzustand

des Verbrechers ergeben sich bei aller Verwirrung und dem theilweisen

Widerspruche, der nicht selten in den Aussagen des verstandesschwachen

Inquisiten herrscht, allein konstant und klar. Das Verbrechen war

nicht vorbereitet, nicht vorbedacht, und wenn nach des Verbrechers oben

angeführten Aeusserungen, als er verhaftet abgeführt wurde, es scheinen

könnte, als wäre vielleicht der Entschluss zu dem Verbrechen schon

vorher, und zwar zu dem Zwecke, ein Weib nach des Vaters Tod nehmen und

ihn beerben zu können, gefasst worden, so widerspricht solcher Annahme

das, was in den Aussagen des Inquisiten beharrlich sich gleich bleibt;

auch die innere Uebereinstimmung dieser einfältigen Angaben unter sich

und mit dem ganzen Seelenzustande des Kranken, wie er sich auch durch

andere Umstände darstellt, spricht gegen eine solche Vermuthung. Jene

Aussagen des Inquisiten erscheinen um so mehr als blosse Aeusserungen

blödsinniger Freude über Errettung von dem gedrohten höchsten Uebel,

dem, durch Wegjagen um die Erbschaft zu kommen, als hierbei auf

die dümmste Art der Inquisit als Folge der Errettung diese für ihn

wichtigsten, heiteren Aussichten in die Zukunft sich vormalt. Jetzt

durfte er ja auch keine Furcht mehr haben, von seinem Vater wegen

seiner Heiratspläne =ausgezankt= zu werden, was zu vermeiden ihm doch

noch mehr am Herzen lag, als selbst ein Weib zu nehmen; denn auch

auf die Fragen: „Was habt Ihr wegen des Heiratens (damals, als der

Vater ihn deswegen ausgezankt hatte) weiter bei euch gedacht? Dachtet

ihr, ihr wolltet doch heiraten, oder habt ihr den Gedanken (damals)

aufgegeben?” antwortete er: „Nichts mehr habe ich gedacht, aus sein

lassen, ich hab' an nichts mehr gedacht.”

Der Inquisit gibt zwar selbst an, er sei bei der That zornig auf seinen

Vater gewesen, doch scheint es kein Anfall solchen blinden Zornes

gewesen zu sein, dass er darin nicht mehr gewusst habe, was er thue;

er gibt zu bestimmt den Zweck an, warum er die That begangen habe.

Und obschon er im Verhöre und im Gefängnisse leicht zornig wurde,

und selbst durch solche zornige Stimmung häufiger seine epileptischen

Anfälle bekam, so brach doch nie -- einen Fall offenbarer Verwirrung

im Gefängnisse ausgenommen -- sein Zorn in Heftigkeit oder in ein

Toben aus, in welchem er blos aus Zorn seiner nicht recht mächtig

gewesen wäre. Da auch keine Spur vorkommt, dass die That in einem

jener oben angeführten Anfalle geschehen wäre, wo der Kranke längere

Zeit untermischt seiner bewusst und doch dabei auch krankhaft verwirrt

ist, so scheint die Meinung des Oberamtsarztes, als sei die ganze That

wirklich „=in einem Furor, in der Raserei=” verübt worden, nicht ganz

begründet zu sein, denn =Verwirrtes= kommt bei der ganzen That, wenn

man die Verstandesschwäche des Inquisiten und den Zweck, den er seinen

eigenen Angaben nach vorhatte, beachtet, eigentlich gar nichts vor.

Auch hatte der Kranke am Tage des Verbrechens nur Vormittags einen

nicht starken, ihm sonst auch gewöhnlichen epileptischen Anfall. Er und

sein Vater betrugen sich den Tag über gegen einander wie gewöhnlich,

und ein Weibsbild, das dem Vater die Haushaltung führte, spürte nicht

das Geringste, dass sie wären übereinander erzürnt gewesen. Auch

Nachmittag zeigte sich nichts Auffallendes an dem Inquisiten, er hatte

auch einen epileptischen Anfall, und zwischen ihm und seinem Vater

war Einigkeit. Selbst Abends, als Vater und Sohn mit einander in der

Branntweinschenke waren, waren sie in ganz gewöhnlicher Verfassung,

gegenseitig sehr friedlich, und insbesondere der Sohn ganz ordentlich;

sogar noch beim Nachhausegehen Nachts um 10 Uhr verhielten sie sich

eben so. Auch bemerkte man, da die That bald entdeckt wurde, gleich

nach ihr am Angeschuldigten nichts Auffallendes. Sogar wollte er damals

die That mit einiger Schlauheit läugnen, sagte: „sein Vater habe ein

Loch in den Kopf gefallen. Er (der Sohn) habe das fallende Weh gehabt,

und sei die Stiege herab auf seinen Vater hingefallen.”

Nur nach völlig vollbrachter Tödtung scheint der Sohn, wahrscheinlich

aber erst durch die Grausamkeit seiner That selbst, einige

Augenblicke lang =verwirrt= geworden zu sein, wenn er nicht anders

aus Gedächtnissschwäche Umstände, die vorfielen, als schon Leute

hingekommen waren, mit Umständen, die, während er noch allein war,

sollten vorgekommen sein, späterhin beim Verhöre verwechselt hat. Er

gibt nämlich an, er habe seinem ermordeten Vater (zur Zeit, wo er noch

allein mit diesem im Hause war) das Geld genommen, „=weil so Leut 'rein

geschrien haben zu mir=.”

Späterhin sagte er, nachdem er angegeben, wo er seinem Vater noch drei

Streiche gegeben habe, und nun gefragt wurde, ob damals schon die

Wächter dazu gekommen seien: „Nicht gerad' Wächter, eben Leut', und

haben grausig gebalget.” Aber selbst wenn dieses nicht Verwechslung

der Zeit und der Umstände ist, wenn es Verwirrung war, so ist zu

bemerken, dass sie nicht während des Todtschlages, sondern erst

wie der Vater schon todt war, eintrat, und schon, ehe bald darauf

die Wächter kamen, wieder aufgehört haben musste. Wenn nun gleich

kein Anfall von eigentlicher =Raserei= als Grund des Verbrechens

angenommen werden kann, so muss doch schon das Grässliche eines

Vatermordes[109], besonders eines so grausamen, als dieser ist, und

wenn er aus so nichtiger Veranlassung auf eine so ganz unkluge Art

begangen wird, den Verdacht erwecken, dass es mit den Seelenkräften des

Thäters nicht richtig könne gewesen sein. Der Blödsinn des Inquisiten

war offenbar so gross, dass er ihn nicht einsehen liess, dass sein

Vater noch Nachts nicht werde zum Vogt gehen und werde ihn fortjagen

lassen, dass der Vogt nicht einen einzigen Sohn ohne Weiteres werde

fortjagen dürfen, und dass sein Vater ihm also mit seinem Weggehen nur

heftig drohen wolle. Der Inquisit musste, eben wegen seiner grossen

Verstandesschwäche, glauben, dass Alles dem Buchstaben nach und

sogleich so folgen werde, wie der Vater drohte. Er musste also auch

glauben, im Augenblicke werde für ihn das grösste Unglück, das sein

ganzes künftiges Leben bedrohe, erfolgen, und weil er unfähig war,

durch Ueberlegung auf einen anderen Gedanken zu kommen, =so musste

er völlig dieser seiner Furcht sich hingeben=, und zwar in einer

Gemüthsstimmung, wo ihm schon das Zanken des Vaters und die Drohung mit

dem Vogte den grössten Widerwillen erregt hatte. Seine fast thierische

Dummheit =musste= ihn nun beim einfachsten Schlusse stehen bleiben

lassen: das drohende Unglück lasse sich nicht anders verhindern, als

wenn der Vater =gleich jetzt= verhindert werde, es herbeizuführen.

Der =Vater= selbst =konnte= dabei =nicht= in Betracht kommen, da der

nämliche Blödsinn selbst nachher noch den Angeschuldigten hinderte,

die Strafbarkeit des Todtschlages eines Vaters auch nur einzusehen

(so gänzlich also auch das moralische Gefühl des Sohnes abgestumpft

und geschwächt hatte), und da derselbe dumme Blödsinn hinderte, dass

der Sohn hätte überhaupt verschiedenartige Gedanken oder Vorstellungen

von der Sache gleichzeitig nach einander sich machen =können=. =Einen=

Gedanken hatte er aber schon, der seine ganze Seele schnell erfüllte,

den der Furcht für eigene Existenz. Also =konnte= in seiner Seele

kein innerer Streit entstehen, es =konnte= in ihr damals nichts

für den Vater sprechen. Der Sohn =musste= sich also unwillkürlich

entschliessen, um sich zu retten, =den Vater sogleich unthätig zu

machen, das Unglück auszuführen=. Daher gab er auch so oft bei der

Untersuchung auf alle Fragen, ob er denn sonst bei seinem Entschlusse

oder seiner That an nichts weiter gedacht habe, zur Antwort: =er

habe an nichts gedacht=. Zurückhalten konnte er den Vater nicht, weil

dieser, den Akten nach, ein sehr starker Mann war, so viel sah er wohl

noch ein. Aber von hinten todtschlagen konnte er ihn, wenn er eine Axt

nahm, das begriff diese, alle die wenige noch mögliche Ueberlegung

auf einen Punkt der Selbsterhaltung beschränkende Dummheit. Weitere

Auskunftsmittel, als dieses nächste, =konnten= dem Blödsinnigen, der

an nichts Weiteres denken konnte, nicht einfallen. =Er musste also,

weil er keine Wahl zwischen verschiedenen Empfindungen und Gedanken,

sondern nur Eine Empfindung und Eine Vorstellung hatte und haben

konnte=, da ihn doch die grösste Furcht, die sich seiner ganzen Seele

bemächtigt hatte, sogleich zum Handeln trieb, =den Vater todtschlagen=,

weil ihm unglücklicher Weise nur dieses einfiel und nichts Zweites

dabei einfallen =konnte=. Er =musste= nun in seiner zornigen Angst

dieses mit all' dem Eifer und der Beharrlichkeit, was der aufgeregten

Dummheit eigen ist, thun, ohne dass er daran denken =konnte=, dass er

durch seine Handlung seinen ganzen eigentlichen Zweck selbst wieder

vernichte, und er das gefürchtete Unglück, sein Haus und Vermögen zu

verlieren und kein Weib zu bekommen, viel gewisser selbst herbeiführe.

[109] Es bedarf hier wohl kaum der Bemerkung, dass in diesem

medizinischen Gutachten mit den Ausdrücken Mord und

Todtschlag nicht genau die unterscheidenden Begriffe von Mord

und Todtschlag verbunden sind.

Die gerichtliche Arzneikunde in ihrem Verhältnisse zur Rechtspflege, mit besonderer Berücksichtigung der österreichischen Gesetzgebung. Erster Band. Zum Gebrauche für Ärzte, Wundärzte und Rechtskundige dargestellt und mit entscheidenden Thatsachen begründet · 第 29 / 31 段